KulturLegi

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KulturLegi
Art Persönlicher Vergünstigungsausweis
Zielgruppe Menschen mit knappem Budget
Einführung 1996 in der Stadt Zürich
Trägerschaft Caritas Schweiz und regionale Caritas-Organisationen
Sitz der nationalen Geschäftsstelle Luzern
Gültigkeit Ein Jahr
Verbreitung 24 Kantone
Nutzende 219'477 Personen Ende 2025
Angebotspartner Mehr als 4300
Vergünstigungen In der Regel mindestens 30 Prozent
Bereiche Kultur, Sport, Freizeit, Bildung und Gesundheit
Website www.kulturlegi.ch

Die KulturLegi ist ein persönlicher Vergünstigungsausweis für Menschen, die in der Schweiz mit einem knappen Budget leben. Sie ermöglicht vergünstigten oder teilweise kostenlosen Zugang zu Angeboten aus den Bereichen Kultur, Sport, Freizeit, Bildung und Gesundheit. Ziel ist es, die gesellschaftliche Teilhabe armutsbetroffener und armutsgefährdeter Menschen zu fördern und sozialer Isolation entgegenzuwirken.

Die KulturLegi wird von Caritas Schweiz und regionalen Caritas-Organisationen getragen. Ende 2025 verfügten 219'477 Personen über eine gültige KulturLegi. Mehr als 4300 private und öffentliche Organisationen anerkannten den Ausweis und gewährten den Inhaberinnen und Inhabern Vergünstigungen.[1]

Zweck

Menschen mit tiefem Einkommen müssen ihre Ausgaben häufig auf lebensnotwendige Bereiche wie Wohnen, Lebensmittel, Krankenkassenprämien und Mobilität beschränken. Besuche in Museen, Theatern oder Schwimmbädern, die Teilnahme an Sportkursen oder der Besuch einer Weiterbildung können dadurch finanziell kaum möglich sein.

Die KulturLegi soll verhindern, dass finanzielle Armut automatisch zum Ausschluss vom gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Leben führt. Sie ermöglicht den Zugang zu Aktivitäten, die soziale Kontakte, Bildung, körperliche Gesundheit und persönliche Entwicklung fördern.

Das Angebot ist keine direkte Geldleistung. Die Vergünstigungen werden von den teilnehmenden Institutionen und Unternehmen gewährt. Die Angebotspartner erhalten für die Preisreduktionen grundsätzlich keine finanzielle Entschädigung von der KulturLegi.[2]

Die KulturLegi gehört zu den Instrumenten der privaten und gemeinnützigen Armutsbekämpfung in der Schweiz. Sie ergänzt staatliche Leistungen wie Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen und individuelle Prämienverbilligungen, ersetzt diese jedoch nicht.

Geschichte

Die erste KulturLegi wurde 1996 in der Stadt Zürich von der Interessengemeinschaft Sozialhilfe eingeführt. Caritas Zürich und das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz Zürich/Schaffhausen waren im Vorstand der KulturLegi Zürich vertreten.

Im Jahr 2003 führten die beiden Hilfswerke eine KulturLegi in Winterthur ein. Ab 2004 übernahm Caritas Zürich die alleinige Trägerschaft. Das Modell wurde anschliessend schrittweise auf weitere Regionen und Kantone übertragen.[3]

Mit der geografischen Ausweitung entstand ein gesamtschweizerisches Netzwerk. Regionale Stellen blieben für die Prüfung der Anträge, die Ausstellung der Ausweise und die Gewinnung lokaler Angebotspartner zuständig. Eine nationale Geschäftsstelle übernahm koordinierende Aufgaben.

Seit den 2010er-Jahren stieg die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer stark an. Zwischen 2019 und 2023 nahm sie um mehr als 80 Prozent zu. Ende 2023 besassen 184'881 Personen eine KulturLegi, Ende 2024 waren es rund 197'000 und Ende 2025 insgesamt 219'477 Personen.[4]

Organisation

Die KulturLegi ist organisatorisch Teil des Caritas-Netzes. 16 regionale Caritas-Organisationen stellen den operativen Betrieb in 24 Kantonen sicher. Sie führen regionale KulturLegi-Stellen, bearbeiten Anträge, verlängern Ausweise und betreuen lokale Partnerschaften.

Die nationale Geschäftsstelle befindet sich bei Caritas Schweiz an der Adligenswilerstrasse in Luzern. Sie koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den Regionen, betreut gesamtschweizerische Angebotspartner, entwickelt gemeinsame Standards und unterstützt die technische und fachliche Weiterentwicklung.[5]

Die regionalen Stellen arbeiten weitgehend selbstständig. Deshalb können sich Voraussetzungen, Gebühren, Antragsverfahren und einzelne Angebote je nach Wohnkanton unterscheiden.

In der französischsprachigen Schweiz wird die KulturLegi als CarteCulture bezeichnet. Im Kanton Tessin wird die italienische Bezeichnung Cultura Pass verwendet. Die regionalen Angebote sind in die gesamtschweizerische Struktur eingebunden.

Regionale Verbreitung

Die KulturLegi ist nicht in allen Kantonen in derselben Organisationsform vertreten. Teilweise betreut eine regionale Stelle mehrere Kantone. Zu den auf der gemeinsamen Plattform aufgeführten Regionen gehören:

  • Aargau
  • beider Basel
  • Bern
  • Freiburg und Region
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Neuenburg
  • Schaffhausen
  • Solothurn
  • St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden
  • Tessin
  • Thurgau
  • Waadt
  • Wallis
  • Zentralschweiz
  • Zürich

Die KulturLegi Zentralschweiz ist beispielsweise für die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug zuständig.

Angebote können regional begrenzt sein oder in der ganzen Schweiz gelten. Eine in einem bestimmten Kanton ausgestellte KulturLegi wird grundsätzlich auch von überregionalen und gesamtschweizerischen Partnern anerkannt. Bei einzelnen Angeboten können jedoch Einschränkungen nach Wohnort oder ausstellender Region bestehen.

Anspruchsberechtigung

Die KulturLegi richtet sich an Erwachsene, Jugendliche und Kinder, die nachweislich mit einem geringen Einkommen leben. Die konkreten Voraussetzungen werden von den regionalen Stellen festgelegt und können sich zwischen den Kantonen unterscheiden.

Als mögliche Berechtigungsgründe gelten insbesondere:

  • Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe
  • Bezug von Asylfürsorge
  • Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV
  • individuelle Prämienverbilligung
  • Bezug eines Stipendiums
  • Lohnpfändung
  • laufende Schuldensanierung
  • geringes Erwerbs- oder Haushaltseinkommen
  • Bestätigung einer anerkannten sozialen Fachstelle

Auch Personen, die keine Sozialleistungen beziehen, können anspruchsberechtigt sein, wenn ihr verfügbares Einkommen unter dem von der zuständigen Stelle angewandten Grenzwert liegt. In solchen Fällen wird häufig eine individuelle Budgetberechnung vorgenommen.

Die KulturLegi ist nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit oder Religion gebunden. Entscheidend sind grundsätzlich der Wohnort und die nachgewiesene finanzielle Situation.

Die Berechtigung wird bei jedem Antrag und jeder Verlängerung neu geprüft. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Karte Personen zugutekommt, die tatsächlich mit einem knappen Budget leben.[6]

Antrag

Die KulturLegi wird bei der für den Wohnort zuständigen Regionalstelle beantragt. Viele Stellen ermöglichen eine Online-Anmeldung. Daneben können Unterlagen per Post eingereicht oder während der Öffnungszeiten persönlich abgegeben werden.

Für den Antrag werden üblicherweise ein ausgefülltes Formular, ein aktuelles Passfoto und ein Nachweis über die finanzielle Situation benötigt. Als Nachweis können beispielsweise eine Sozialhilfebestätigung, eine Verfügung über Ergänzungsleistungen, eine Stipendienverfügung oder Unterlagen zur Einkommens- und Vermögenssituation dienen.

Einzelne Gemeinden und Sozialberatungsstellen prüfen die Berechtigung selbst und stellen eine Bestätigung aus. In solchen Fällen muss die regionale KulturLegi-Stelle keine vollständige Budgetprüfung mehr durchführen.

Die Bearbeitungszeit hängt von der Region, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Art der Prüfung ab. Bei fehlenden Dokumenten kann die zuständige Stelle weitere Nachweise verlangen.

Gültigkeit und Kosten

Die KulturLegi ist persönlich und nicht übertragbar. Sie ist normalerweise ein Jahr gültig und muss anschliessend verlängert werden. Bei der Verlängerung wird die finanzielle Situation erneut geprüft.

Das erste Gültigkeitsjahr ist grundsätzlich kostenlos. In einzelnen Kantonen oder Regionen kann für spätere Verlängerungen eine Gebühr erhoben werden. Die Höhe und die Ausnahmen werden von den jeweiligen regionalen Stellen festgelegt.[7]

Kinder können je nach Region ab einem bestimmten Alter eine eigene KulturLegi erhalten. In mehreren Regionen wird die Karte ab dem fünften Geburtstag ausgestellt. Für Familienangebote kann erforderlich sein, dass jedes Familienmitglied oberhalb der festgelegten Altersgrenze einen eigenen gültigen Ausweis besitzt.

Beim Bezug eines vergünstigten Angebots kann neben der KulturLegi ein amtlicher Identitätsnachweis verlangt werden. Missbräuchlich verwendete oder weitergegebene Karten können gesperrt oder eingezogen werden.

Physische und digitale KulturLegi

Die KulturLegi wurde ursprünglich als physischer Ausweis im Kartenformat ausgegeben. Ergänzend besteht eine digitale Version, die über eine Webanwendung auf einem Smartphone verwendet werden kann.

Die digitale KulturLegi zeigt die für die Kontrolle notwendigen Angaben an. Voraussetzung ist in der Regel, dass bei der Regionalstelle eine aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt ist.

Die digitale Version erleichtert die Verlängerung, Verwaltung und Nutzung des Ausweises. Sie ersetzt jedoch nicht in allen Situationen die physische Karte. Massgebend sind die Vorgaben der zuständigen Regionalstelle und des jeweiligen Angebotspartners.

Die Digitalisierung soll auch den Zugang zur Angebotssuche verbessern. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass nicht alle Nutzerinnen und Nutzer über ein geeignetes Smartphone oder ausreichende digitale Kenntnisse verfügen. Deshalb bleibt die Zugänglichkeit über nichtdigitale Wege ein wichtiges Thema.

Angebote

Die KulturLegi gilt bei mehr als 4300 Angebotspartnern in der Schweiz. Diese gewähren in der Regel eine Vergünstigung von mindestens 30 Prozent. Je nach Partner kann der Rabatt bis zu 70 Prozent oder mehr betragen. Einzelne Leistungen werden kostenlos angeboten.[8]

Kultur

Im Kulturbereich gehören Museen, Theater, Kinos, Konzerthäuser, Festivals, Bibliotheken und weitere Kulturinstitutionen zu den Partnern. Die Vergünstigung kann für reguläre Eintritte, bestimmte Vorstellungen, Abonnemente oder ausgewählte Veranstaltungen gelten.

Einige Museen gewähren kostenlosen Eintritt. Andere Einrichtungen reduzieren ihre Eintrittspreise um einen festen Prozentsatz oder bieten besondere KulturLegi-Tarife an.

Sport und Freizeit

Zu den Sport- und Freizeitangeboten gehören Schwimmbäder, Eisbahnen, Fitnesszentren, Sportvereine, Kletterhallen, Tanzschulen, Ferienlager und Ausflugsziele.

Die KulturLegi kann sowohl für einzelne Eintritte als auch für Kurse, Mitgliedschaften oder Jahresabonnemente gelten. Besonders für Kinder und Jugendliche kann eine Ermässigung die Teilnahme an einem regelmässigen Vereins- oder Sportangebot ermöglichen.

Bildung

Im Bildungsbereich werden Sprachkurse, Computerkurse, berufliche Weiterbildungen, Musikunterricht und weitere Lernangebote vergünstigt.

Sprachkurse spielen insbesondere für Migrantinnen und Migranten eine wichtige Rolle. Sie können die Verständigung im Alltag, den Zugang zum Arbeitsmarkt und die gesellschaftliche Integration verbessern.

Nicht sämtliche Ausbildungsgänge eines Partners müssen vergünstigt sein. Häufig gelten die Rabatte nur für bestimmte Kurse oder Programme.

Gesundheit und Wohlbefinden

Zum Bereich Gesundheit gehören unter anderem Bewegungsangebote, Präventionskurse, Beratungen und einzelne therapeutische oder gesundheitsfördernde Leistungen.

Die KulturLegi übernimmt keine Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Sie reduziert lediglich die Preise jener Angebote, die vom jeweiligen Partner ausdrücklich in das Programm aufgenommen wurden.

Weitere Angebote

Zur Kategorie der weiteren Angebote können vergünstigte Abonnemente, Mobilitätsangebote, Lebensmittel, Haushaltsprodukte, Beratungsleistungen und soziale Dienstleistungen gehören.

Eine KulturLegi kann auch zum Einkauf in einem Caritas-Markt berechtigen. Dort werden Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs zu stark reduzierten Preisen angeboten.[9]

Angebotspartner

Angebotspartner können öffentliche Institutionen, Vereine, gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen sein. Dazu gehören Gemeinden, Museen, Theater, Sportvereine, Schulen, Kursanbieter und Freizeitbetriebe.

Ein Partner verpflichtet sich, eine klar bezeichnete Leistung zu einem vergünstigten Preis anzubieten. Der Rabatt beträgt grundsätzlich mindestens 30 Prozent. Ausnahmen oder Einschränkungen werden in der Beschreibung des jeweiligen Angebots veröffentlicht.

Die KulturLegi prüft neue Angebote auf ihre Eignung für die Zielgruppe. Dabei spielen der Umfang des Rabatts, die Zugänglichkeit, die geografische Lage und der gesellschaftliche Nutzen eine Rolle.

Für die Partner kann die Teilnahme soziale Verantwortung sichtbar machen und neue Nutzergruppen erschliessen. Gleichzeitig tragen die Institutionen den finanziellen Aufwand der Vergünstigung selbst.

Nationale und regionale Angebote

Regionale Angebote gelten nur in bestimmten Kantonen, Gemeinden oder Einrichtungen. Nationale Angebote können von KulturLegi-Inhaberinnen und -Inhabern aus mehreren oder allen Regionen genutzt werden.

Ende 2025 waren 193 Angebotspartner als nationale Partner ausgewiesen. Der grösste Teil der Angebote war regional organisiert.[10]

Die genauen Bedingungen sind in der Online-Angebotssuche aufgeführt. Dort wird angegeben, welche Leistung vergünstigt ist, wie hoch die Ermässigung ausfällt und ob besondere Voraussetzungen gelten.

Begleitete Angebote

Finanzielle Vergünstigungen allein reichen nicht in jedem Fall aus, um soziale Teilhabe zu ermöglichen. Manche Menschen besuchen kulturelle oder sportliche Veranstaltungen nicht, weil ihnen eine Begleitperson fehlt, sie die Abläufe nicht kennen oder sich in einer ungewohnten Umgebung unsicher fühlen.

Mit dem Programm Gemeinsam mehr erleben werden deshalb begleitete Gruppenaktivitäten organisiert. Dazu zählen gemeinsame Theater-, Konzert- und Museumsbesuche, Workshops, Sportveranstaltungen und Ausflüge.

Freiwillige KulturLegi-Lotsinnen und -Lotsen begleiten die Teilnehmenden, geben Informationen zum Ablauf und erleichtern den Kontakt innerhalb der Gruppe. Im Jahr 2025 waren in den Regionen Basel, Zentralschweiz, Bern und Jura insgesamt 28 Lotsinnen und Lotsen tätig.[11]

Solche Angebote sollen neben finanziellen auch soziale und persönliche Zugangshürden reduzieren.

Nutzung

Ende 2025 waren 46 Prozent der KulturLegi-Nutzenden in der Deutschschweiz und 54 Prozent in der Romandie registriert. Ein Viertel der Karteninhaberinnen und Karteninhaber war höchstens 17 Jahre alt.

Von den im Jahr 2025 bearbeiteten Karten entfielen 29 Prozent auf Neuanträge und 71 Prozent auf Verlängerungen. Der häufigste ausgewiesene Berechtigungsgrund war mit 50 Prozent der Bezug einer Prämienverbilligung. Es folgten Sozialhilfe mit 19 Prozent und eine individuelle Budgetberechnung durch die Caritas mit 14 Prozent.[12]

Die Kategorien der verfügbaren Angebote verteilten sich Ende 2025 zu 38 Prozent auf Kultur, zu 29 Prozent auf Sport und Freizeit, zu 12 Prozent auf Bildung, zu 10 Prozent auf Gesundheit und Wellness sowie zu 11 Prozent auf weitere Angebote.

Die tatsächliche Nutzung einzelner Angebote hängt von der Region, der persönlichen Mobilität, den Öffnungszeiten und den Interessen der Karteninhaberinnen und Karteninhaber ab.

Wirkung

Im Jahr 2024 führte KulturLegi Schweiz gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen Interface Politikstudien Forschung Beratung eine Wirkungsmessung durch. An einer Online-Befragung nahmen 5228 KulturLegi-Inhaberinnen und -Inhaber teil. Ergänzend wurden sechs Workshops mit insgesamt 42 Personen aus der Deutsch- und Westschweiz durchgeführt.[13]

Nach den veröffentlichten Ergebnissen gaben 95 Prozent der Befragten an, dank der KulturLegi Angebote nutzen zu können, die sie sich sonst nicht hätten leisten können. 85 Prozent nahmen häufiger an Kultur-, Sport- oder Bildungsaktivitäten teil.

Mehr als zwei Drittel berichteten von einer Verbesserung ihrer finanziellen Situation durch die Nutzung der Vergünstigungen. 95 Prozent waren mit dem Angebot sehr zufrieden und 99 Prozent würden die KulturLegi weiterempfehlen.

Die Ergebnisse beruhen auf Angaben von Personen, die bereits über eine KulturLegi verfügten. Sie bilden deshalb nicht zwangsläufig die Situation aller anspruchsberechtigten Menschen in der Schweiz ab.

Finanzierung

Der Betrieb der KulturLegi wird durch Caritas Schweiz, regionale Caritas-Organisationen, Gemeinden, Kantone, Stiftungen, Spenden und weitere Partnerschaften finanziert.

Die finanziellen Beiträge decken unter anderem Personal-, Verwaltungs-, Kommunikations- und Entwicklungskosten. Die von den Angebotspartnern gewährten Rabatte werden in der Regel nicht aus diesen Mitteln vergütet.

Einige Gemeinden beteiligen sich durch Leistungsvereinbarungen oder Pauschalbeiträge. Dadurch können Einwohnerinnen und Einwohner dieser Gemeinden die KulturLegi einfacher oder kostenlos erhalten.

Die Finanzierung unterscheidet sich regional. Dies erklärt teilweise die Unterschiede bei Gebühren, Anspruchsgrenzen und administrativen Verfahren.

Datenschutz

Für die Prüfung eines Antrags verarbeitet die zuständige Stelle persönliche und finanzielle Daten. Dazu können Angaben zu Einkommen, Vermögen, Sozialleistungen, Wohnort und Haushaltszusammensetzung gehören.

Die regionalen KulturLegi-Stellen dürfen diese Informationen nur für die Prüfung, Ausstellung und Verwaltung des Ausweises verwenden. Antragstellende müssen darüber informiert werden, welche Daten erhoben und wie lange sie gespeichert werden.

Bei der digitalen KulturLegi kommen zusätzliche Daten zur Anmeldung und technischen Nutzung hinzu. Die konkrete Bearbeitung richtet sich nach den Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Trägerorganisation und dem schweizerischen Datenschutzrecht.

Angebotspartner erhalten grundsätzlich keinen Einblick in die finanziellen Verhältnisse der Karteninhaberinnen und Karteninhaber. Die gültige KulturLegi dient als Nachweis der Berechtigung.

Bedeutung für die Armutsbekämpfung

Die KulturLegi setzt bei den gesellschaftlichen Folgen von Armut an. Sie erhöht nicht unmittelbar das Einkommen, kann aber bestimmte Ausgaben reduzieren und Aktivitäten ermöglichen, die ohne Vergünstigung nicht finanzierbar wären.

Besonders für Kinder kann die Teilnahme an Sport, Musik, Bildung und Freizeit für die soziale Entwicklung bedeutsam sein. Gemeinsame Aktivitäten fördern Kontakte ausserhalb der Familie und können Ausgrenzung vermindern.

Für Erwachsene können Bildungs- und Sprachangebote die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Kultur- und Freizeitangebote schaffen Erholung und soziale Begegnungen.

Die KulturLegi wird deshalb als Instrument der gesellschaftlichen Integration verstanden. Sie verbindet materielle Entlastung mit dem Anspruch, allen Menschen eine Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen.

Grenzen und Kritik

Die KulturLegi beseitigt die Ursachen von Armut nicht. Tiefe Löhne, hohe Mieten, Krankenkassenprämien und fehlende Betreuungsmöglichkeiten können durch Vergünstigungen für Freizeit- und Bildungsangebote nicht ausgeglichen werden.

Die regionale Organisation führt zu unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen. Eine Person kann in einem Kanton berechtigt sein, während eine Person in vergleichbarer finanzieller Lage in einem anderen Kanton keinen Ausweis erhält.

Auch die geografische Verteilung der Angebote ist ungleich. In Städten und Agglomerationen besteht meist eine grössere Auswahl als in ländlichen Regionen. Fahrtkosten und lange Wege können die Nutzung eines vergünstigten Angebots erschweren.

Ein weiterer Zugangshinderungsgrund kann Scham sein. Manche berechtigte Personen verzichten auf einen Antrag, weil sie ihre finanzielle Lage nicht offenlegen oder bei der Nutzung keinen besonderen Ausweis vorzeigen möchten.

Zudem kennen nicht alle potenziell berechtigten Personen das Angebot. Sozialdienste, Gemeinden, Beratungsstellen und Hilfswerke spielen deshalb bei der Information und Vermittlung eine wichtige Rolle.

Weiterentwicklung

Die KulturLegi wird laufend digital und organisatorisch weiterentwickelt. Dazu gehören die Webanwendung für die digitale Karte, eine gesamtschweizerische Angebotssuche und die Vereinheitlichung regionaler Prozesse.

Ein Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau von Angeboten in den Bereichen Sport, Mobilität sowie Bildung und Freizeit für Familien. Gleichzeitig sollen bestehende Partnerschaften überprüft und besonders geeignete Angebote gezielt erweitert werden.

Begleitete Aktivitäten sollen auch nichtfinanzielle Hürden reduzieren. Die Einbindung freiwilliger Lotsinnen und Lotsen verbindet die KulturLegi mit Formen der Freiwilligenarbeit und des sozialen Engagements.

Die steigende Zahl der Karteninhaberinnen und Karteninhaber erhöht zugleich den administrativen Aufwand der regionalen Stellen. Eine Herausforderung besteht darin, die Prüfung der Berechtigung effizient zu gestalten, ohne Menschen mit geringer digitaler oder sprachlicher Kompetenz vom Zugang auszuschliessen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Jahresbericht 2025, KulturLegi Schweiz, abgerufen am 25. Juli 2026.
  2. KulturLegi, Caritas Schweiz, abgerufen am 25. Juli 2026.
  3. Die KulturLegi in der Schweiz, KulturLegi Schweiz, abgerufen am 25. Juli 2026.
  4. Die KulturLegi in der Schweiz, KulturLegi Schweiz, abgerufen am 25. Juli 2026.
  5. Die KulturLegi in der Schweiz, KulturLegi Schweiz, abgerufen am 25. Juli 2026.
  6. Fragen und Antworten zur KulturLegi, KulturLegi Schweiz, abgerufen am 25. Juli 2026.
  7. Fragen und Antworten zur KulturLegi, KulturLegi Schweiz, abgerufen am 25. Juli 2026.
  8. KulturLegi Schweiz, abgerufen am 25. Juli 2026.
  9. Caritas-Markt, Caritas Schweiz, abgerufen am 25. Juli 2026.
  10. Jahresbericht 2025, KulturLegi Schweiz, abgerufen am 25. Juli 2026.
  11. Jahresbericht 2025, KulturLegi Schweiz, abgerufen am 25. Juli 2026.
  12. Jahresbericht 2025, KulturLegi Schweiz, abgerufen am 25. Juli 2026.
  13. Die KulturLegi wirkt, KulturLegi Schweiz, abgerufen am 25. Juli 2026.