Freiwilligenarbeit in der Schweiz

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Freiwilligenarbeit in der Schweiz bezeichnet unbezahlte und aus eigener Initiative geleistete Tätigkeiten zugunsten anderer Menschen, gemeinnütziger Organisationen oder der Allgemeinheit. Sie bildet einen wichtigen Bestandteil der schweizerischen Zivilgesellschaft und ergänzt staatliche, kommunale und privatwirtschaftliche Angebote in zahlreichen Lebensbereichen. Besonders stark verbreitet ist freiwilliges Engagement in Vereinen, Sportorganisationen, sozialen Institutionen, Kirchen, Kulturvereinigungen, politischen Organisationen, Rettungsdiensten sowie in der Nachbarschaftshilfe.

Freiwilligenarbeit ist in der Schweiz eng mit dem Milizsystem, dem Föderalismus und der ausgeprägten Vereinskultur verbunden. Viele gesellschaftliche Aufgaben werden nicht ausschliesslich durch professionelle Einrichtungen wahrgenommen, sondern unter Beteiligung von Personen, die ihre Zeit, ihre Kenntnisse und ihre Erfahrung unentgeltlich zur Verfügung stellen.

Begriff und Abgrenzung

Unter Freiwilligenarbeit werden selbstbestimmte und unentgeltliche Tätigkeiten verstanden, die ausserhalb des eigenen Haushalts beziehungsweise der engsten Familie ausgeübt werden. Sie werden grundsätzlich aus freiem Willen übernommen und können in regelmässiger oder zeitlich begrenzter Form stattfinden.[1]

Die Begriffe Freiwilligenarbeit, freiwilliges Engagement und Ehrenamt werden im allgemeinen Sprachgebrauch teilweise gleichbedeutend verwendet. Eine klare rechtliche oder wissenschaftliche Abgrenzung besteht jedoch nicht in allen Zusammenhängen.

Als Ehrenamt wird häufig eine formell übernommene Funktion innerhalb einer Organisation bezeichnet. Dazu gehören beispielsweise die Tätigkeit in einem Vereinsvorstand, die Leitung einer gemeinnützigen Stiftung, ein politisches Milizamt oder eine Funktion in einer kirchlichen Organisation. Freiwilligenarbeit kann demgegenüber auch ohne offizielles Amt und ausserhalb einer Organisation geleistet werden.

Nicht zur Freiwilligenarbeit im engeren Sinn gehören gewöhnlich:

  • unbezahlte Haus- und Familienarbeit innerhalb des eigenen Haushalts;
  • gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeiten;
  • der Zivildienst;
  • Praktika, die hauptsächlich der beruflichen Ausbildung dienen;
  • unbezahlte Arbeit, die eine reguläre Erwerbstätigkeit ersetzt;
  • Tätigkeiten, bei denen eine wirtschaftliche Gegenleistung im Vordergrund steht.

Spesenentschädigungen, Verpflegung, Weiterbildungen oder kleine Anerkennungsgeschenke widersprechen dem Grundsatz der Unentgeltlichkeit nicht. Freiwillige Arbeit ist daher zwar unbezahlt, verursacht für die Einsatzorganisation jedoch häufig Kosten für Koordination, Ausbildung, Versicherung und Infrastruktur.

Formen der Freiwilligenarbeit

Das Bundesamt für Statistik unterscheidet zwischen formeller und informeller Freiwilligenarbeit.[2]

Formelle Freiwilligenarbeit

Formelle Freiwilligenarbeit wird im Rahmen eines Vereins, einer Organisation oder einer öffentlichen Institution geleistet. Die Einsätze sind meist organisiert und mit einer bestimmten Aufgabe oder Funktion verbunden.

Typische Beispiele sind:

  • Vorstandsarbeit in einem Verein;
  • Leitung und Betreuung in Jugendverbänden;
  • Trainertätigkeit in Sportvereinen;
  • Mitarbeit bei kulturellen Veranstaltungen und Festivals;
  • Begleitung älterer oder beeinträchtigter Menschen;
  • Tätigkeiten bei Hilfswerken und sozialen Einrichtungen;
  • Feuerwehr-, Rettungs- und Sanitätsdienste;
  • politische Arbeit in Parteien, Kommissionen oder Gemeindeorganen;
  • Mitarbeit in Kirchen und Religionsgemeinschaften;
  • Pflege von Natur- und Kulturlandschaften.

Eine besondere schweizerische Form der organisierten Freiwilligenarbeit ist das Milizamt. Zahlreiche politische Ämter auf kommunaler und kantonaler Ebene werden nebenberuflich oder gegen eine vergleichsweise geringe Entschädigung ausgeübt. Nicht jedes Milizamt gilt statistisch als Freiwilligenarbeit, da je nach Amt eine Vergütung entrichtet wird.

Informelle Freiwilligenarbeit

Informelle Freiwilligenarbeit wird ausserhalb einer Organisation direkt für andere Personen oder für das Gemeinwesen geleistet. Sie beruht häufig auf persönlichen Beziehungen, Nachbarschaft oder spontaner Hilfsbereitschaft.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Unterstützung von Nachbarinnen und Nachbarn;
  • unentgeltliche Betreuung von Kindern ausserhalb des eigenen Haushalts;
  • Besuche und Begleitung älterer Menschen;
  • Fahrdienste und Einkaufshilfe;
  • Unterstützung von neu zugezogenen oder geflüchteten Personen;
  • Pflege von Personen, mit denen kein gemeinsamer Haushalt besteht;
  • gemeinschaftliche Unterhaltsarbeiten;
  • spontane Hilfe bei Naturereignissen und anderen Notlagen.

Die Betreuung von Enkelkindern wird in den Statistiken des Bundes ebenfalls der informellen Freiwilligenarbeit zugerechnet, sofern sie ausserhalb des eigenen Haushalts erfolgt.

Digitales Engagement

Mit der Verbreitung digitaler Kommunikationsformen entstanden weitere Tätigkeitsfelder. Freiwillige moderieren Onlinegemeinschaften, pflegen frei zugängliche Wissensplattformen, übersetzen Texte, entwickeln freie Software, beraten über digitale Kanäle oder unterstützen gemeinnützige Organisationen bei der Öffentlichkeitsarbeit.

Digitale Freiwilligenarbeit ist nicht an einen bestimmten Ort gebunden. Dadurch können sich auch Personen engagieren, deren Mobilität oder zeitliche Verfügbarkeit eingeschränkt ist. Gleichzeitig stellt sie Organisationen vor neue Aufgaben hinsichtlich Datenschutz, Koordination und Anerkennung der geleisteten Arbeit.

Kurzzeit- und Ereigniseinsätze

Neben langfristigen Verpflichtungen bestehen zeitlich begrenzte Einsätze. Dazu gehören Tätigkeiten bei Sportveranstaltungen, Festen, Abstimmungskampagnen, Sammlungen, Umweltaktionen oder Katastropheneinsätzen. Solche Aufgaben sprechen häufig Menschen an, die keine regelmässige Funktion übernehmen können oder wollen.

Die zunehmende Verbreitung kurzfristiger Einsätze wird teilweise als episodisches Freiwilligenengagement bezeichnet. Digitale Vermittlungsplattformen erleichtern es, einzelne Aufgaben gezielt mit verfügbaren Freiwilligen zu verbinden.

Verbreitung

Freiwilligenarbeit ist in der Schweiz weit verbreitet. Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik gaben im Jahr 2024 insgesamt 39,2 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren an, innerhalb der vorangegangenen vier Wochen formelle oder informelle Freiwilligenarbeit geleistet zu haben.[3]

Der Anteil der Bevölkerung, der informelle Freiwilligenarbeit leistete, betrug 2024 gemäss der Erhebung des Bundesamtes für Statistik 29,5 Prozent bei den Frauen und 23,0 Prozent bei den Männern. Zu den erfassten Tätigkeiten gehörten unter anderem die Betreuung von Kindern, Hilfeleistungen für andere Haushalte sowie die Betreuung und Pflege von Erwachsenen.[4]

Der Freiwilligen-Monitor Schweiz 2025 verwendet einen längeren Betrachtungszeitraum und eine weiter gefasste Erhebungsmethode. Nach dessen Ergebnissen engagieren sich rund zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung freiwillig. Etwa 41 Prozent sind formell in Vereinen oder anderen Organisationen tätig.[5]

Die unterschiedlichen Prozentwerte sind nicht unmittelbar miteinander vergleichbar. Sie hängen unter anderem davon ab, welche Tätigkeiten erfasst werden, auf welchen Zeitraum sich die Befragung bezieht und wie Freiwilligenarbeit definiert wird.

Für das Jahr 2020 wurde der Umfang der ehrenamtlich geleisteten Arbeit in der Schweiz auf rund 621 Millionen Arbeitsstunden geschätzt.[6] Der zeitliche und wirtschaftliche Wert dieser Leistungen ist erheblich, lässt sich jedoch nur näherungsweise bestimmen.

Gesellschaftliche Bedeutung

Freiwilligenarbeit trägt zur Funktionsfähigkeit zahlreicher gesellschaftlicher Bereiche bei. Viele Sportvereine, Kulturveranstaltungen, soziale Angebote und gemeinnützige Institutionen könnten ihre Leistungen ohne freiwillige Mitarbeit nicht oder nur in deutlich geringerem Umfang anbieten.

Darüber hinaus fördert freiwilliges Engagement persönliche Kontakte zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft, Altersgruppen und sozialer Lebenslagen. Es kann gegenseitiges Vertrauen schaffen, lokale Gemeinschaften stärken und gesellschaftlicher Isolation entgegenwirken.

Im Integrationsbereich unterstützen Freiwillige beispielsweise beim Erlernen einer Landessprache, bei der Orientierung im Alltag, bei Behördengängen, bei der Stellensuche oder beim Aufbau sozialer Kontakte. Das Staatssekretariat für Migration bezeichnet Freiwilligenarbeit als wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt und als Ergänzung professioneller Integrationsangebote.[7]

Freiwilliges Engagement ermöglicht zudem politische und gesellschaftliche Teilhabe. Es bietet Menschen ohne Schweizer Bürgerrecht oder ohne formelle politische Mitwirkungsrechte die Möglichkeit, sich in ihrer Wohngemeinde einzubringen. Die Eidgenössische Migrationskommission betrachtet gesellschaftliche Partizipation als einen Faktor, der den sozialen Zusammenhalt und die Identifikation mit dem Wohnort fördern kann.[8]

Tradition und historische Entwicklung

Freiwilliges und gemeinnütziges Engagement besitzt in der Schweiz eine lange Tradition. Bereits vor dem Ausbau moderner Sozialversicherungen übernahmen lokale Gemeinschaften, Kirchen, Zünfte, Bruderschaften und gemeinnützige Gesellschaften Aufgaben in der Armenfürsorge, Krankenpflege und Bildung.

Im 18. und 19. Jahrhundert entstanden zahlreiche gemeinnützige Vereinigungen. Eine wichtige Organisation war die 1810 gegründete Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft. Sie befasste sich mit sozialen, erzieherischen und staatsbürgerlichen Fragen und fördert bis heute die Erforschung und Weiterentwicklung des freiwilligen Engagements.

Mit der Entstehung moderner Vereine im 19. Jahrhundert erweiterte sich das Spektrum. Turn-, Musik-, Schützen-, Bildungs- und Arbeitervereine wurden zu wichtigen Trägern des gesellschaftlichen Lebens. Das Vereinswesen ermöglichte es breiten Bevölkerungskreisen, gemeinsame Interessen zu verfolgen und öffentliche Aufgaben mitzugestalten.

Im 20. Jahrhundert entwickelten sich zahlreiche professionelle Sozial- und Hilfsorganisationen. Freiwillige blieben jedoch ein wesentlicher Bestandteil vieler Institutionen. Seit dem späten 20. Jahrhundert wird Freiwilligenarbeit zunehmend durch Fachstellen, Vermittlungsplattformen, Ausbildungen und Qualitätsstandards unterstützt.

Vereine und Milizsystem

Der Verein ist eine zentrale Organisationsform der schweizerischen Zivilgesellschaft. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch ermöglicht die Gründung eines Vereins mit vergleichsweise geringem administrativem Aufwand. Nicht wirtschaftlich tätige Vereine müssen sich in der Regel nicht in das Handelsregister eintragen. Daher existiert keine vollständige amtliche Statistik über die Zahl der Vereine.

Vereine organisieren einen grossen Teil des lokalen Sport-, Kultur-, Freizeit- und Gemeinschaftslebens. Ihre Vorstände und Kommissionen arbeiten häufig vollständig oder überwiegend ehrenamtlich. Neben der eigentlichen Vereinstätigkeit übernehmen Freiwillige administrative Aufgaben, Mitgliederbetreuung, Finanzverwaltung, Veranstaltungsorganisation und Öffentlichkeitsarbeit.

Das schweizerische Milizprinzip beruht darauf, dass öffentliche und gesellschaftliche Aufgaben neben einer Hauptbeschäftigung übernommen werden. Es prägt insbesondere die Kommunalpolitik, die Feuerwehr, zahlreiche Kommissionen sowie Verbände und Interessenorganisationen. Die Grenzen zwischen unbezahlter Freiwilligenarbeit, gering entschädigtem Ehrenamt und nebenberuflicher Tätigkeit sind dabei fliessend.

Einsatzbereiche

Sport

Sportvereine gehören zu den grössten Einsatzgebieten der organisierten Freiwilligenarbeit. Trainerinnen und Trainer, Schiedsrichter, Vorstandsmitglieder, Materialverantwortliche und Veranstaltungshelfer ermöglichen den Trainings- und Wettkampfbetrieb. Besonders im Kinder- und Jugendsport ist die freiwillige Mitarbeit von grosser Bedeutung.

Soziales und Gesundheit

In sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen begleiten Freiwillige kranke, ältere, einsame oder beeinträchtigte Menschen. Sie führen Besuchsdienste durch, helfen bei Freizeitaktivitäten oder entlasten betreuende Angehörige. Medizinische und pflegerische Fachaufgaben bleiben grundsätzlich entsprechend ausgebildetem Personal vorbehalten.

Kultur

Museen, Bibliotheken, Theatervereine, Musikgesellschaften, Festivals und lokale Kulturveranstaltungen greifen auf freiwillige Mitarbeit zurück. Die Tätigkeiten reichen von der Organisation und Besucherbetreuung bis zur Dokumentation des regionalen Kulturerbes.

Umwelt und Natur

Freiwillige beteiligen sich an der Pflege von Naturschutzgebieten, an Aufräumaktionen, an der Instandhaltung von Wanderwegen oder an Projekten zur Beobachtung von Tier- und Pflanzenarten. Solche Einsätze werden unter anderem von Gemeinden, Naturparks und Umweltorganisationen koordiniert.

Katastrophenhilfe und Rettungswesen

Freiwillige Feuerwehren, Samaritervereine, Rettungsorganisationen und Zivilschutz-nahe Organisationen leisten einen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung. Dabei gelten besondere Anforderungen an Ausbildung, Einsatzbereitschaft und Versicherungsschutz. Tätigkeiten im gesetzlich verpflichtenden Zivilschutz sind jedoch nicht mit freiwilliger Arbeit gleichzusetzen.

Politik und öffentliche Aufgaben

Parteien, Abstimmungskomitees und Interessengruppen sind stark auf freiwilliges Engagement angewiesen. Auch Mitglieder kommunaler Behörden, Schulpflegen und Fachkommissionen arbeiten teilweise im Milizsystem. Abhängig von der Höhe der Entschädigung werden solche Tätigkeiten nicht immer als Freiwilligenarbeit im engeren Sinn eingestuft.

Integration und Nachbarschaftshilfe

Sprachtandems, Mentoringprogramme, Begleitung bei Alltagsfragen und gemeinschaftliche Treffpunkte unterstützen die Integration neu zugezogener Personen. Nachbarschaftsorganisationen vermitteln zudem Hilfe bei Einkäufen, Transporten, Kinderbetreuung oder kleineren Arbeiten im Haushalt.

Organisation und Vermittlung

Freiwilligeneinsätze werden von Vereinen, Gemeinden, Kirchen, Stiftungen, Hilfswerken, Spitälern und anderen gemeinnützigen Institutionen angeboten. In mehreren Kantonen und Regionen bestehen Fachstellen, die interessierte Personen und Organisationen beraten.

Eine bedeutende Dachorganisation ist benevol Schweiz. Sie koordiniert ein Netzwerk regionaler Fach- und Vermittlungsstellen, entwickelt Qualitätsstandards und betreibt gemeinsam mit Partnerorganisationen eine gesamtschweizerische Vermittlungsplattform.[9]

Über die Plattform benevol-jobs.ch werden freiwillige Tätigkeiten in verschiedenen Regionen und Fachgebieten ausgeschrieben. Nach Angaben der Betreiber sind dem Netzwerk 17 regionale Kompetenzzentren und mehr als 2000 Organisationen angeschlossen.[10]

Weitere Einsätze werden direkt über Gemeinden, lokale Freiwilligenagenturen, kirchliche Institutionen, Nachbarschaftsnetzwerke oder die Webseiten gemeinnütziger Organisationen vermittelt.

Rahmenbedingungen

Für eine nachhaltige Freiwilligenarbeit sind klare Absprachen zwischen der Organisation und den Freiwilligen von Bedeutung. Dazu gehören insbesondere die Beschreibung der Aufgaben, der erwartete Zeitaufwand, Zuständigkeiten, Einführung, Begleitung, Spesenregelung und Versicherungsschutz.

Die Standards von benevol Schweiz empfehlen, freiwillige Einsätze so zu gestalten, dass sie reguläre bezahlte Arbeitsstellen ergänzen und nicht ersetzen. Freiwillige sollen über ihre Aufgaben und Kompetenzen informiert, angemessen begleitet und für ihr Engagement anerkannt werden.[11]

Bei längerfristigen oder verantwortungsvollen Aufgaben kann eine schriftliche Einsatzvereinbarung sinnvoll sein. Sie ist kein Arbeitsvertrag im üblichen Sinn, hält aber die gegenseitigen Erwartungen fest. Sie kann Regelungen zu folgenden Punkten enthalten:

  • Aufgabe und Einsatzort;
  • Beginn und voraussichtliche Dauer;
  • zeitlicher Umfang;
  • verantwortliche Kontaktperson;
  • Einführung und Weiterbildung;
  • Schweigepflicht und Datenschutz;
  • Spesen und Auslagen;
  • Versicherungen;
  • Beendigung des Einsatzes.

Zeitlicher Umfang

Freiwilligenarbeit soll grundsätzlich mit den persönlichen, familiären und beruflichen Verpflichtungen der engagierten Person vereinbar bleiben. Die benevol-Standards empfehlen als Orientierung, dass ein regelmässiger freiwilliger Einsatz durchschnittlich nicht mehr als sechs Stunden pro Woche beanspruchen sollte. Diese Empfehlung ist keine gesetzliche Höchstgrenze, sondern dient dem Schutz vor Überforderung und der Abgrenzung zu regulärer Erwerbsarbeit.

Bei Vorstandsämtern, saisonalen Veranstaltungen oder zeitlich begrenzten Projekten kann der tatsächliche Aufwand stark schwanken. Deshalb ist es sinnvoll, den erwarteten Umfang bereits vor Beginn eines Einsatzes zu klären.

Entschädigung und Spesen

Freiwilligenarbeit wird grundsätzlich ohne Lohn geleistet. Notwendige Auslagen sollen den Freiwilligen jedoch nach Möglichkeit zurückerstattet werden. Dazu können Fahrkosten, Verpflegung, Porto, Materialkosten oder andere einsatzbedingte Ausgaben gehören.

Pauschale Entschädigungen müssen so ausgestaltet sein, dass sie tatsächlich dem Ersatz von Spesen dienen. Werden regelmässige Zahlungen geleistet, die deutlich über die entstandenen Auslagen hinausgehen, kann je nach Ausgestaltung ein Arbeitsverhältnis oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vorliegen.

Bei einzelnen Ehrenämtern werden Sitzungsgelder, Funktionsentschädigungen oder Honorare bezahlt. Solche Tätigkeiten können weiterhin gemeinnützig motiviert sein, gelten statistisch und rechtlich jedoch nicht zwingend als unentgeltliche Freiwilligenarbeit.

Versicherung und Haftung

Freiwillige sind nicht automatisch in allen Fällen durch die Organisation versichert. Vor Beginn eines Einsatzes sollte deshalb geklärt werden, ob eine Unfall-, Haftpflicht- oder Fahrzeugversicherung besteht.

Personen, die in der Schweiz mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, verfügen über dessen obligatorische Nichtberufsunfallversicherung. Diese kann auch Unfälle während der Freizeit abdecken. Für Personen ohne entsprechende Versicherung ist die Unfallversicherung in der Regel über die obligatorische Krankenpflegeversicherung eingeschlossen.

Verursacht eine freiwillig tätige Person im Rahmen ihres Einsatzes einen Schaden, können Fragen der persönlichen Haftung und der Organisationshaftung entstehen. Professionell geführte Organisationen schliessen deshalb häufig eine Betriebs- oder Vereinshaftpflichtversicherung ab.

Bei Fahrdiensten mit einem privaten Fahrzeug ist zusätzlich zu prüfen, ob die private Motorfahrzeugversicherung Schäden während eines freiwilligen Einsatzes abdeckt.

Schweigepflicht und Datenschutz

Freiwillige erhalten in sozialen, medizinischen oder beratenden Tätigkeiten häufig Zugang zu vertraulichen Informationen. Organisationen müssen sie deshalb über Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und Schweigepflichten informieren.

Personendaten dürfen nur im erforderlichen Umfang bearbeitet und nicht ohne Erlaubnis weitergegeben werden. Nach Beendigung des Einsatzes bleiben vereinbarte Geheimhaltungspflichten in der Regel bestehen. Besonders schützenswerte Daten, etwa Gesundheitsangaben, benötigen einen erhöhten Schutz.

Anerkennung und Nachweis

Die Anerkennung freiwilliger Arbeit kann in unterschiedlicher Form erfolgen. Dazu gehören persönliche Rückmeldungen, Dankesveranstaltungen, Weiterbildungsmöglichkeiten, Arbeitszeugnis-ähnliche Nachweise oder die Übernahme von Spesen.

Das Dossier freiwillig engagiert dient dazu, freiwillige Tätigkeiten, erworbene Kompetenzen und Weiterbildungen zu dokumentieren. Nach den benevol-Standards sollen Einsatzorganisationen ihren Freiwilligen einen entsprechenden Nachweis ausstellen.[12]

Ein solcher Nachweis kann bei Bewerbungen, Weiterbildungen oder der beruflichen Neuorientierung verwendet werden. Freiwillige erwerben je nach Tätigkeit unter anderem Kenntnisse in Teamarbeit, Führung, Organisation, Kommunikation, Konfliktlösung und Projektmanagement.

Freiwilligenarbeit von ausländischen Personen

Ausländische Staatsangehörige können sich grundsätzlich freiwillig engagieren. Die Zulässigkeit hängt jedoch von der Aufenthaltsbewilligung, der Art des Einsatzes und der Abgrenzung zur Erwerbstätigkeit ab.

Eine Tätigkeit darf nicht lediglich als Freiwilligenarbeit bezeichnet werden, wenn sie tatsächlich eine üblicherweise entlöhnte Arbeitsstelle ersetzt. Bei grenzüberschreitenden Einsätzen, längeren Aufenthalten oder unklaren Bedingungen können ausländerrechtliche Melde- oder Bewilligungspflichten bestehen. Organisationen und Freiwillige sollten entsprechende Fragen vor Beginn des Einsatzes mit den zuständigen kantonalen Behörden klären.[13]

Für Menschen mit Migrations- oder Fluchterfahrung kann Freiwilligenarbeit eine Möglichkeit bieten, Kontakte zu knüpfen, Sprachkenntnisse anzuwenden und das gesellschaftliche Leben in der Schweiz kennenzulernen. Sie darf jedoch nicht zur Voraussetzung für gesetzliche Unterstützungsleistungen gemacht werden, sofern dafür keine ausdrückliche Rechtsgrundlage besteht.

Freiwilligenarbeit und Arbeitslosigkeit

Stellensuchende Personen dürfen grundsätzlich Freiwilligenarbeit leisten. Die Tätigkeit darf jedoch die Stellensuche und die kurzfristige Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt nicht behindern.

Wer Leistungen der Arbeitslosenversicherung bezieht, sollte den freiwilligen Einsatz gegenüber dem zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum offenlegen. Insbesondere bei umfangreichen, regelmässigen oder arbeitsähnlichen Tätigkeiten muss geprüft werden, ob die vermittlungsfähige Verfügbarkeit weiterhin gegeben ist.[14]

Ein freiwilliger Einsatz kann Stellensuchenden ermöglichen, vorhandene Kompetenzen zu erhalten, neue Erfahrungen zu sammeln und berufliche Kontakte aufzubauen. Er ersetzt jedoch nicht die Verpflichtung, sich aktiv um eine zumutbare Erwerbstätigkeit zu bemühen.

Herausforderungen

Obwohl das freiwillige Engagement in der Schweiz weiterhin stark verbreitet ist, stehen Vereine und gemeinnützige Organisationen vor verschiedenen Herausforderungen. Besonders anspruchsvoll ist häufig die langfristige Besetzung von Vorstands- und Leitungsfunktionen.

Veränderte Arbeitsbedingungen, längere Pendelwege, familiäre Verpflichtungen und eine höhere zeitliche Flexibilität führen dazu, dass sich manche Personen eher für kurzfristige Projekte als für mehrjährige Ämter entscheiden. Organisationen reagieren darauf mit der Aufteilung grosser Aufgaben, digitalen Arbeitsformen und zeitlich begrenzten Einsatzmöglichkeiten.

Eine weitere Herausforderung besteht in der Professionalisierung. Freiwillige benötigen je nach Aufgabe Einführung, Fachwissen und Begleitung. Gleichzeitig soll der organisatorische Aufwand nicht so hoch werden, dass spontane oder niederschwellige Formen des Engagements erschwert werden.

Diskutiert wird zudem die Grenze zwischen Freiwilligenarbeit und unbezahlter Beschäftigung. Freiwillige sollten keine regulären Stellen ersetzen oder Aufgaben übernehmen, für die aus rechtlichen und fachlichen Gründen professionelles Personal erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere medizinische, pflegerische, therapeutische und sicherheitsrelevante Tätigkeiten.

Forschung und statistische Erfassung

Das Bundesamt für Statistik erhebt Freiwilligenarbeit im Rahmen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung und des Moduls zur unbezahlten Arbeit. Die Ergebnisse geben Aufschluss über Beteiligung, Tätigkeitsformen und zeitlichen Aufwand.

Eine weitere wichtige Quelle ist der Freiwilligen-Monitor Schweiz. Er wird von der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft herausgegeben und untersucht seit 2007 regelmässig das freiwillige Engagement der Bevölkerung. Weitere Erhebungen erschienen 2010, 2016, 2020 und 2025.[15]

Die statistische Erfassung ist mit methodischen Schwierigkeiten verbunden. Nicht alle Personen verstehen unter Freiwilligenarbeit dasselbe. Informelle Hilfeleistungen werden teilweise als selbstverständlicher Bestandteil familiärer oder nachbarschaftlicher Beziehungen angesehen und deshalb in Befragungen nicht immer genannt. Auch die Abgrenzung zwischen Ehrenamt, Milizarbeit, geringfügig entschädigter Tätigkeit und regulärer Beschäftigung ist nicht in jedem Fall eindeutig.

Freiwilligentag

Der Internationale Tag der Freiwilligen wird jährlich am 5. Dezember begangen. Er wurde von den Vereinten Nationen eingeführt und wird auch in der Schweiz genutzt, um auf die gesellschaftliche Bedeutung freiwilliger Arbeit aufmerksam zu machen.

Gemeinden, Vereine und Organisationen würdigen an diesem Tag ihre Freiwilligen mit Veranstaltungen, Auszeichnungen und Informationskampagnen. Einzelne Kantone und Städte kennen darüber hinaus eigene Anerkennungspreise oder Aktionstage.

Bedeutung für die Zukunft

Demografischer Wandel, Digitalisierung, Migration und veränderte Lebens- und Arbeitsformen beeinflussen die Freiwilligenarbeit. Mit der Alterung der Bevölkerung steigt einerseits der Bedarf an Begleitung und Unterstützung. Andererseits verfügen viele Menschen nach der Pensionierung über Kenntnisse und Zeit, die sie freiwillig einsetzen können.

Digitale Plattformen erleichtern die Vermittlung und Koordination, können persönliche Beziehungen jedoch nicht vollständig ersetzen. Für viele Organisationen wird es deshalb wichtig bleiben, digitale Möglichkeiten mit lokaler Verankerung und persönlicher Begleitung zu verbinden.

Freiwilligenarbeit kann professionelle öffentliche und soziale Leistungen ergänzen, sie jedoch nicht dauerhaft ersetzen. Ihre besondere Bedeutung liegt in der freiwilligen Mitverantwortung, der persönlichen Begegnung und der Möglichkeit, das gesellschaftliche Leben ausserhalb von Markt und staatlicher Verwaltung aktiv mitzugestalten.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. benevol Schweiz: Freiwilligenarbeit leisten, abgerufen am 25. Juli 2026.
  2. Bundesamt für Statistik: Freiwilligenarbeit, abgerufen am 25. Juli 2026.
  3. Federal Statistical Office: Voluntary work, Stand 4. Juni 2025, abgerufen am 25. Juli 2026.
  4. Bundesamt für Statistik: Beteiligung an informeller Freiwilligenarbeit nach Typ der Aktivität, 2024, veröffentlicht am 4. Juni 2025, abgerufen am 25. Juli 2026.
  5. Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft: Freiwilligen-Monitor 2025 – Die Freiwilligenarbeit bleibt breit verankert, 25. August 2025, abgerufen am 25. Juli 2026.
  6. Schweizerischer Bundesrat: Botschaft zur Änderung des Zivildienstgesetzes, BBl 2026 1843, 19. Juni 2026, abgerufen am 25. Juli 2026.
  7. Staatssekretariat für Migration: Beitrag der Freiwilligenarbeit in Projekten im Bereich der Integrationsförderung und des interkulturellen Zusammenlebens, abgerufen am 25. Juli 2026.
  8. Eidgenössische Migrationskommission: Citoyenneté – Partnerschaften, Stand 9. Januar 2025, abgerufen am 25. Juli 2026.
  9. benevol Schweiz: Dachorganisation, abgerufen am 25. Juli 2026.
  10. benevol-jobs.ch: Schweizer Vermittlungsplattform für freiwilliges Engagement, abgerufen am 25. Juli 2026.
  11. benevol Schweiz: Merkblätter und Standards, abgerufen am 25. Juli 2026.
  12. benevol Schweiz: Dossier freiwillig engagiert, abgerufen am 25. Juli 2026.
  13. benevol Schweiz: Ausländische Personen engagieren sich freiwillig, Stand April 2023, abgerufen am 25. Juli 2026.
  14. benevol Schweiz: Stellensuchende engagieren sich freiwillig, Stand Juni 2022, abgerufen am 25. Juli 2026.
  15. Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft: Freiwilligenarbeit erforschen, abgerufen am 25. Juli 2026.