Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich

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Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich
Abkürzung VD
Staat Schweiz
Kanton Zürich
Stellung Direktion des Regierungsrates
Vorsteherin Carmen Walker Späh (FDP)[1]
Im Amt seit 2015
Generalsekretär Gian A. Schmid[2]
Hauptsitz Neumühlequai 10, 8090 Zürich
Organisationseinheiten Generalsekretariat, Amt für Wirtschaft, Amt für Arbeit, Amt für Mobilität, Zürcher Verkehrsverbund
Website zh.ch/volkswirtschaftsdirektion

Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich (VD) ist eine der sieben Direktionen der kantonalen Verwaltung Zürich. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst insbesondere die Wirtschafts- und Standortpolitik, den Arbeitsmarkt, die Arbeitslosenversicherung, den Arbeitnehmerschutz, die Mobilitätsplanung, den öffentlichen Verkehr sowie die Flughafen- und Luftverkehrspolitik. Politisch geleitet wird die Direktion von einem Mitglied des Zürcher Regierungsrates.

Die Volkswirtschaftsdirektion setzt sich nach ihrem gesetzlichen und politischen Auftrag für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen, attraktive Arbeitsplätze und eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ein. Sie unterstützt Stellensuchende bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und koordiniert zentrale Bereiche der kantonalen Mobilitätspolitik. Zu ihr gehören das Amt für Wirtschaft, das Amt für Arbeit, das Amt für Mobilität und das Generalsekretariat. Der Zürcher Verkehrsverbund ist der Direktion administrativ angegliedert.[3]

Stellung innerhalb der Kantonsverwaltung

Die Verwaltung des Kantons Zürich ist in sieben Direktionen und die Staatskanzlei gegliedert. Neben der Volkswirtschaftsdirektion bestehen die Direktion der Justiz und des Innern, die Sicherheitsdirektion, die Finanzdirektion, die Gesundheitsdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.[4]

Die Direktionen bereiten in ihren Zuständigkeitsbereichen die Geschäfte des Regierungsrates vor. Sie erfüllen zudem selbstständig Aufgaben, die ihnen durch Gesetze, Verordnungen oder besondere Beschlüsse des Regierungsrates übertragen wurden. Die Volkswirtschaftsdirektion beaufsichtigt die ihr unterstellten Verwaltungseinheiten und stellt sicher, dass die politischen und gesetzlichen Vorgaben innerhalb ihres Geschäftsbereichs umgesetzt werden.

Die Grundzüge der internen Organisation werden durch die Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung sowie durch die Organisationsverordnung der Volkswirtschaftsdirektion geregelt.[5]

Aufgaben

Die Tätigkeiten der Volkswirtschaftsdirektion lassen sich in die drei übergeordneten Bereiche Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Verkehr gliedern. Zwischen diesen Bereichen bestehen enge Zusammenhänge. Die Qualität des Wirtschaftsstandorts hängt unter anderem von einem funktionierenden Arbeitsmarkt, einer guten Erreichbarkeit und einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur ab.

Wirtschafts- und Standortpolitik

Die Volkswirtschaftsdirektion entwickelt Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsfähigen und langfristig stabilen Wirtschaftsstandort. Sie beobachtet die wirtschaftliche Entwicklung, erstellt volkswirtschaftliche Analysen und unterstützt die Vernetzung von Unternehmen, Hochschulen, Forschungsinstitutionen, Gemeinden und weiteren Organisationen.

Zu den Aufgaben gehören die Standortförderung, die Pflege ansässiger Unternehmen, die Unterstützung von Innovationsnetzwerken und die wirtschaftlichen Aussenbeziehungen des Kantons. Die Direktion befasst sich ausserdem mit Fragen der Regulierung, der Unternehmensentlastung und der Ansiedlung neuer Unternehmen.

Weitere Zuständigkeiten betreffen Arbeits- und Betriebsbewilligungen, die Wohnbauförderung, die wirtschaftliche Landesversorgung sowie den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Das Amt für Wirtschaft führt zudem die Sekretariate der Tripartiten Kommission und des kantonalen Einigungsamts.[6]

Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerschutz

Die Volkswirtschaftsdirektion ist am Vollzug verschiedener bundesrechtlicher und kantonaler Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmenden beteiligt. Dazu gehören Kontrollen der Arbeits- und Ruhezeiten, Bewilligungen für vorübergehende Nacht- und Sonntagsarbeit sowie Massnahmen zum betrieblichen Gesundheitsschutz und zur Unfallverhütung.

Im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit kontrolliert der Kanton die Einhaltung der schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Die zuständigen Stellen überprüfen unter anderem meldepflichtige Tätigkeiten, Entsendungen ausländischer Unternehmen und Hinweise auf Schwarzarbeit.

Die Direktion beaufsichtigt ausserdem Bereiche der privaten Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs. Bei kollektiven Streitigkeiten zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden kann das Einigungsamt des Kantons Zürich tätig werden.

Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung

Die öffentliche Arbeitsvermittlung und der kantonale Vollzug der Arbeitslosenversicherung gehören zum Aufgabenbereich des Amts für Arbeit. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren, die Stellensuchende beraten, vermitteln und bei der beruflichen Wiedereingliederung unterstützen.

Das Amt für Arbeit organisiert Qualifizierungs-, Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen. Es arbeitet mit Unternehmen, Gemeinden, Sozialversicherungen, Bildungsinstitutionen und privaten Organisationen zusammen. Ziel ist eine möglichst rasche und dauerhafte Integration der Stellensuchenden in den ersten Arbeitsmarkt.

Zum Amt gehört auch die Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich. Sie bearbeitet Leistungen wie Arbeitslosenentschädigung, Kurzarbeitsentschädigung, Schlechtwetterentschädigung und Insolvenzentschädigung.[7]

Mobilitäts- und Verkehrsplanung

Die Volkswirtschaftsdirektion ist für die strategische Planung und Koordination der Mobilität im Kanton Zürich verantwortlich. Das Amt für Mobilität erarbeitet Verkehrsgrundlagen, Modelle, Statistiken, Konzepte und Programme. Dazu gehören das kantonale Gesamtverkehrskonzept, regionale Gesamtverkehrskonzepte und die Agglomerationsprogramme.

Die Verkehrsplanung berücksichtigt den motorisierten Individualverkehr, den öffentlichen Verkehr, den Fuss- und Veloverkehr, den Güterverkehr sowie neue Formen der Mobilität. Das Amt vertritt die Interessen des Kantons bei Planungen des Bundes, beispielsweise im Bereich der Nationalstrassen und der Eisenbahninfrastruktur.

Weitere Aufgaben sind die strategische Planung der Strasseninfrastruktur, das Verkehrsmanagement, die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs sowie die Entwicklung nachhaltiger und digital unterstützter Mobilitätsangebote. Bei der Umsetzung arbeitet die Direktion mit anderen kantonalen Stellen, dem Bund, den Gemeinden und den Verkehrsunternehmen zusammen.[8]

Öffentlicher Verkehr

Der Zürcher Verkehrsverbund plant, koordiniert, vermarktet und finanziert den öffentlichen Verkehr im Kanton Zürich. Er stimmt die Angebote von S-Bahn, Tram, Bus, Schiff und Bergbahn aufeinander ab und entwickelt ein einheitliches Tarif- und Vertriebssystem.

Der ZVV verfügt nicht über eigene Verkehrsmittel. Die eigentlichen Fahrleistungen werden von den im Verbund zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen erbracht. Der Verkehrsverbund ist eine Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts und administrativ der Volkswirtschaftsdirektion angegliedert.[9][10]

Die Volkswirtschaftsdirektion begleitet die strategische Entwicklung des ZVV. Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat regelmässig die Grundsätze über die mittel- und langfristige Entwicklung von Angebot und Tarif vor. Die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs erfolgt durch Fahrgast- und Nebenerträge sowie durch Beiträge des Kantons und der Zürcher Gemeinden.

Flughafen und Luftverkehr

Der Flughafen Zürich besitzt für den Wirtschafts- und Lebensraum Zürich eine besondere Bedeutung. Die Volkswirtschaftsdirektion vertritt die Interessen des Kantons in der Flughafen- und Luftverkehrspolitik. Dabei berücksichtigt sie sowohl die wirtschaftliche Erreichbarkeit des Standorts als auch den Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen des Flugbetriebs.

Das Amt für Mobilität vollzieht kantonale Aufgaben im Bereich des Luftfahrtrechts und wirkt bei Planungen des Bundes mit. Es ist ausserdem für das Beteiligungscontrolling des Kantons bei der Flughafen Zürich AG und für das Fluglärmmonitoring zuständig.[11]

Der Kanton Zürich ist an der Flughafen Zürich AG beteiligt. Seine Eigentümerinteressen, die Aufsicht über die Staatsvertretung und die politischen Ziele im Zusammenhang mit dem Flughafen werden durch eine vom Regierungsrat beschlossene Eigentümerstrategie konkretisiert.

Organisation

Die Volkswirtschaftsdirektion besteht aus dem Generalsekretariat, drei Ämtern und dem administrativ angegliederten Zürcher Verkehrsverbund. Das Organigramm der Direktion unterscheidet zwischen politischen und direktionsweiten Führungsaufgaben sowie den fachlich spezialisierten Verwaltungseinheiten.[12]

Generalsekretariat

Das Generalsekretariat unterstützt die Direktionsvorsteherin bei der politischen und administrativen Führung. Es fungiert als Planungsstelle, Koordinationsorgan und Kompetenzzentrum für direktionsübergreifende Geschäfte.

Seine Tätigkeitsbereiche umfassen den Fach- und Rechtsdienst, Finanzen und Controlling, Human Resources, Kommunikation, digitale Transformation sowie organisatorische und administrative Aufgaben. Das Generalsekretariat prüft Vorlagen, erarbeitet Entscheidungsgrundlagen und koordiniert Geschäfte zwischen der Direktion, den Ämtern, dem Regierungsrat und weiteren Behörden.[2]

Das Generalsekretariat bearbeitet zudem Rekurse gegen bestimmte Verfügungen der Ämter. Im kantonalen Gastwirtschaftsrecht entscheidet die Direktion auch über Rechtsmittel gegen Verfügungen und Beschlüsse von Gemeinden. Weitere Aufsichtsfunktionen betreffen das Gastgewerbe, die Ruhetage und die Ladenöffnungszeiten.[13]

Amt für Wirtschaft

Das Amt für Wirtschaft (AWI) ist für die Wirtschafts- und Standortpolitik sowie für zahlreiche Vollzugsaufgaben zuständig. Zu seinen Bereichen gehören die Standortförderung, Arbeitsbewilligungen, das Arbeitsinspektorat, Arbeitsbeziehungen und Volkswirtschaft.

Es fördert die Vernetzung innerhalb wichtiger Wirtschafts- und Innovationsbereiche und begleitet die Entwicklung des Standorts Zürich. Gleichzeitig erfüllt es hoheitliche Aufgaben, beispielsweise bei Arbeitsbewilligungen, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeitregelungen, Lohnkontrollen, Wohnbauförderung und wirtschaftlicher Landesversorgung.[6]

Amt für Arbeit

Das Amt für Arbeit (AFA) bündelt die kantonalen Leistungen im Bereich des Arbeitsmarkts und der Arbeitslosenversicherung. Zu ihm gehören unter anderem die Beratung und Vermittlung durch die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren, Qualifizierungsangebote für Stellensuchende, die Arbeitslosenversicherung und die kantonale Arbeitslosenkasse.

Das Amt arbeitet sowohl mit Stellensuchenden als auch mit Unternehmen zusammen. Durch Vermittlung, Beratung und arbeitsmarktliche Massnahmen soll die Dauer der Arbeitslosigkeit reduziert und der Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften verbessert werden.[7]

Amt für Mobilität

Das Amt für Mobilität (AFM) ist das kantonale Kompetenzzentrum für die strategische Mobilitätsentwicklung. Es befasst sich mit Mobilitätsentwicklung und -steuerung, Gesamtmobilität, Verkehrsplanung, Flughafen- und Luftverkehr sowie mit Bewilligungs- und Rechtsfragen.

Neben langfristigen Planungen übernimmt das Amt Aufgaben beim Vollzug des Bundesrechts, bei der Koordination von Agglomerationsprogrammen und bei der Förderung nachhaltiger Verkehrsformen. Die bauliche Umsetzung von Strassenprojekten erfolgt dagegen in vielen Fällen durch andere kantonale oder kommunale Stellen.[8]

Zürcher Verkehrsverbund

Der Zürcher Verkehrsverbund ist administrativ der Volkswirtschaftsdirektion angegliedert, besitzt jedoch eine eigene gesetzlich geregelte Organisationsstruktur. Der Verkehrsrat ist für die Geschäfts- und Haushaltsführung verantwortlich, während die operative Leitung durch die Direktion des ZVV erfolgt.

Der ZVV koordiniert die beteiligten Verkehrsunternehmen, plant das Gesamtangebot, entwickelt den Tarifverbund und organisiert die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs.[10]

Entwicklung der Verwaltungsstruktur

Bis Ende 2023 waren die wirtschafts- und arbeitsmarktbezogenen Aufgaben im Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) zusammengefasst. Der Regierungsrat beschloss 2022, dieses Amt in zwei eigenständige Organisationseinheiten aufzuteilen.

Am 1. Januar 2024 nahmen das Amt für Wirtschaft und das Amt für Arbeit ihren operativen Betrieb auf. Mit der Trennung sollten die fachlichen Schwerpunkte klarer ausgerichtet und die Kompetenzen in der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik gestärkt werden.[14]

Das Amt für Wirtschaft übernahm insbesondere die Standortförderung, Arbeitsbewilligungen, Arbeitsbedingungen, volkswirtschaftliche Analysen, Wohnbauförderung und wirtschaftliche Landesversorgung. Dem Amt für Arbeit wurden die öffentliche Arbeitsvermittlung, die arbeitsmarktlichen Massnahmen, die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitslosenkasse zugewiesen.

Leitung

Die politische Leitung der Volkswirtschaftsdirektion liegt bei der Vorsteherin oder dem Vorsteher der Direktion. Diese Person ist zugleich Mitglied des siebenköpfigen Zürcher Regierungsrates und trägt gegenüber dem Gesamtregierungsrat und dem Kantonsrat die politische Verantwortung für den Geschäftsbereich.

Seit 2015 steht die FDP-Politikerin Carmen Walker Späh der Volkswirtschaftsdirektion vor. Sie wurde 2015 in den Regierungsrat gewählt und bei den Wahlen von 2019 und 2023 bestätigt.[1] Im Amtsjahr 2026/2027 ist sie zusätzlich Regierungspräsidentin des Kantons Zürich.[15]

Das Generalsekretariat unterstützt die Direktionsvorsteherin bei der Vorbereitung von Regierungsrats- und Kantonsratsgeschäften. Die fachliche und betriebliche Leitung der Ämter obliegt den jeweiligen Amtsleitungen.

Zusammenarbeit

Die Volkswirtschaftsdirektion arbeitet aufgrund ihres breit gefächerten Aufgabenbereichs mit zahlreichen öffentlichen und privaten Partnern zusammen. Dazu gehören Bundesbehörden wie das Staatssekretariat für Wirtschaft und das Bundesamt für Verkehr, andere kantonale Direktionen, Gemeinden, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Unternehmen, Hochschulen und Verkehrsorganisationen.

Bei arbeitsmarktpolitischen Fragen erfolgt die Zusammenarbeit häufig im Rahmen paritätischer oder tripartiter Gremien. In der Mobilitätspolitik sind insbesondere die Abstimmung mit dem Bund, den Nachbarkantonen, den Städten Zürich und Winterthur, den Gemeinden sowie den Verkehrsunternehmen von Bedeutung.

Die internationale Vernetzung des Wirtschaftsstandorts wird gemeinsam mit regionalen Standortorganisationen, wissenschaftlichen Institutionen und privatwirtschaftlichen Partnern gefördert.

Öffentlichkeitsprinzip

Für die Volkswirtschaftsdirektion gilt das im Kanton Zürich seit dem 1. Januar 2006 bestehende Öffentlichkeitsprinzip. Amtliche Dokumente sind grundsätzlich zugänglich, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen.

Informationsgesuche zu Geschäften der Volkswirtschaftsdirektion können beim Generalsekretariat eingereicht werden. Die Direktion und ihre Organisationseinheiten veröffentlichen ausserdem Verzeichnisse ihrer Informationsbestände sowie Geschäftsberichte, Statistiken, Strategien und weitere Fachpublikationen.[3]

Bedeutung

Die Volkswirtschaftsdirektion verbindet mehrere Politikbereiche, die für die Entwicklung des Kantons Zürich von zentraler Bedeutung sind. Ihre Entscheide beeinflussen die Rahmenbedingungen für Unternehmen, die Integration von Stellensuchenden, den Schutz von Arbeitnehmenden und die langfristige Entwicklung des Verkehrssystems.

Besondere Bedeutung besitzt die Abstimmung zwischen Wirtschafts- und Verkehrspolitik. Als international vernetzter Wirtschaftsraum ist der Kanton auf zuverlässige Verkehrsverbindungen, einen leistungsfähigen öffentlichen Verkehr und den Flughafen Zürich angewiesen. Gleichzeitig muss die Direktion Interessen des Umwelt- und Bevölkerungsschutzes sowie die begrenzten räumlichen und infrastrukturellen Kapazitäten berücksichtigen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Regierungsrätin Carmen Walker Späh. In: Kanton Zürich. Abgerufen am 2026-08-03.
  2. 2,0 2,1 Generalsekretariat der Volkswirtschaftsdirektion. In: Kanton Zürich. Abgerufen am 2026-08-03.
  3. 3,0 3,1 Volkswirtschaftsdirektion. In: Kanton Zürich. Abgerufen am 2026-08-03.
  4. Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (VOG RR). In: Zürcher Gesetzessammlung. Abgerufen am 2026-08-03.
  5. Organisationsverordnung der Volkswirtschaftsdirektion (OV VD). In: Zürcher Gesetzessammlung. Abgerufen am 2026-08-03.
  6. 6,0 6,1 Amt für Wirtschaft. In: Kanton Zürich. Abgerufen am 2026-08-03.
  7. 7,0 7,1 Amt für Arbeit. In: Kanton Zürich. Abgerufen am 2026-08-03.
  8. 8,0 8,1 Amt für Mobilität. In: Kanton Zürich. Abgerufen am 2026-08-03.
  9. Zürcher Verkehrsverbund. In: Kanton Zürich. Abgerufen am 2026-08-03.
  10. 10,0 10,1 Organisation des Zürcher Verkehrsverbundes. In: Zürcher Verkehrsverbund. Abgerufen am 2026-08-03.
  11. Verkehr. In: Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich. Abgerufen am 2026-08-03.
  12. Organigramm der Volkswirtschaftsdirektion. In: Kanton Zürich. 2026-01. Abgerufen am 2026-08-03.
  13. Organisation des Generalsekretariats. In: Kanton Zürich. Abgerufen am 2026-08-03.
  14. Amt für Wirtschaft und Amt für Arbeit per 1. Januar 2024 operativ. In: Kanton Zürich. 2023-11-21. Abgerufen am 2026-08-03.
  15. Carmen Walker Späh ist neue Regierungspräsidentin. In: Kanton Zürich. 2026-05-01. Abgerufen am 2026-08-03.