Regierungsrat des Kantons Zürich
| Stellung | Oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons |
|---|---|
| Staatsgewalt | Exekutive |
| Mitglieder | 7 |
| Amtsdauer | 4 Jahre |
| Wahl | Direkte Volkswahl im Majorzverfahren |
| Aktuelle Amtsdauer | 2023–2027 |
| Regierungspräsidentin 2026/2027 | Carmen Walker Späh |
| Vizepräsidentin 2026/2027 | Silvia Steiner |
| Staatsschreiberin | Kathrin Arioli |
| Direktionen | 7 |
| Sitz | Zürich |
| Website | www.zh.ch/de/regierungsrat.html |
Der Regierungsrat des Kantons Zürich ist die Regierung und damit die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons Zürich. Er besteht aus sieben vollamtlich tätigen Mitgliedern, die von den Stimmberechtigten des Kantons für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Jedes Regierungsmitglied steht einer der sieben Direktionen der kantonalen Verwaltung vor.
Der Regierungsrat leitet die kantonale Verwaltung, setzt die Verfassung, die Gesetze und die Beschlüsse des Kantonsrates um und vertritt den Kanton nach aussen. Er bereitet Gesetzesvorlagen vor, erlässt Verordnungen, plant die staatliche Tätigkeit und ist für die Aufsicht über die ihm unterstellten Behörden und Verwaltungseinheiten verantwortlich.[1]
Für das Amtsjahr vom 1. Mai 2026 bis zum 30. April 2027 ist Carmen Walker Späh Regierungspräsidentin. Vizepräsidentin ist Silvia Steiner.[2]
Stellung im politischen System
Der Regierungsrat bildet die Exekutive des Kantons Zürich. Neben ihm bestehen der Kantonsrat als gesetzgebende Behörde und die kantonalen Gerichte als rechtsprechende Gewalt.
Die Gewaltenteilung soll verhindern, dass die staatliche Macht bei einer einzigen Institution konzentriert wird. Der Regierungsrat ist deshalb an die Kantonsverfassung, die Gesetze, die Beschlüsse des Kantonsrates und die Entscheide der Gerichte gebunden.
Als Kollegialbehörde trägt der Regierungsrat die politische Gesamtverantwortung für die Tätigkeit des Kantons. Die einzelnen Mitglieder leiten zwar jeweils eine Direktion, bedeutende Entscheidungen werden jedoch vom Gesamtregierungsrat getroffen.
Die Regierung ist gegenüber dem Kantonsrat politisch rechenschaftspflichtig. Der Kantonsrat kann die Tätigkeit der Regierung und der Verwaltung mit parlamentarischen Instrumenten, Aufsichtskommissionen und der Finanzkontrolle überprüfen. Er kann den Regierungsrat jedoch nicht durch ein Misstrauensvotum absetzen, da die Regierungsmitglieder direkt vom Volk gewählt werden.
Geschichte
Vorgängerinstitutionen
Vor dem Ende der Alten Eidgenossenschaft wurde das Gebiet des heutigen Kantons Zürich von den städtischen Räten Zürichs regiert. Die Landschaft war der Stadt politisch untergeordnet und verfügte nur über beschränkte Mitwirkungsrechte.
Während der Helvetischen Republik von 1798 bis 1803 wurden die bisherigen kantonalen Herrschaftsstrukturen durch einen zentralisierten schweizerischen Einheitsstaat ersetzt. Die Kantone waren in dieser Zeit hauptsächlich Verwaltungseinheiten.
Mit der Mediationsakte von 1803 erhielten die Kantone ihre politische Selbstständigkeit zurück. Im Kanton Zürich wurde eine kantonale Regierung geschaffen, die zunächst als Kleiner Rat bezeichnet wurde. Ihre Mitglieder wurden nicht direkt vom Volk, sondern durch den Grossen Rat gewählt.
Die politische Ordnung von 1803 war weiterhin von einer starken Stellung der Stadt Zürich und wohlhabender Bevölkerungsschichten geprägt. Die Landbevölkerung verlangte zunehmend eine gerechtere politische Vertretung und eine stärkere Beteiligung an staatlichen Entscheidungen.
Regeneration und Verfassung von 1831
Nach der französischen Julirevolution von 1830 entstand auch im Kanton Zürich eine liberale Volksbewegung. Eine grosse Versammlung in Uster forderte im November 1830 eine neue Verfassung und eine angemessene Vertretung der Landschaft.
Die liberale Kantonsverfassung von 1831 führte zu einer grundlegenden Neuordnung des Zürcher Staatswesens. Sie stärkte die politischen Rechte der Bevölkerung, führte das Öffentlichkeitsprinzip ein und schuf die Grundlagen der modernen kantonalen Behörden.
Seit 1831 wird die Zürcher Kantonsregierung als Regierungsrat bezeichnet. Das Staatsarchiv des Kantons Zürich führt eine Datenbank mit den Regierungsratsmitgliedern seit diesem Jahr.[3]
Die Mitglieder des Regierungsrates wurden zunächst weiterhin durch den Kantonsrat gewählt. Die Zusammensetzung der Regierung war über lange Zeit von liberalen und später freisinnigen Politikern geprägt.
Einführung der Volkswahl
Mit der demokratischen Bewegung der 1860er-Jahre wurden die direkten Mitwirkungsrechte der Bevölkerung ausgebaut. Die neue Kantonsverfassung von 1869 führte die direkte Wahl des Regierungsrates durch das Volk ein.
Die Volkswahl stärkte die demokratische Legitimation der Regierung. Gleichzeitig wurden Instrumente wie Initiative und Referendum ausgebaut. Der Kanton Zürich gehörte damit zu den führenden Kantonen bei der Entwicklung der direkten Demokratie.
Die Regierungsratswahlen wurden im Majorzverfahren durchgeführt. Gewählt waren jene Kandidierenden, die das erforderliche absolute Mehr erreichten. Falls im ersten Wahlgang nicht alle Sitze besetzt wurden, fand ein zweiter Wahlgang statt.
Entwicklung im 20. Jahrhundert
Während des 20. Jahrhunderts veränderten sich die Aufgaben des Regierungsrates erheblich. Mit dem Wachstum der Bevölkerung, der Industrialisierung und dem Ausbau des Sozialstaates wurde die kantonale Verwaltung umfangreicher und stärker spezialisiert.
Neue Aufgaben entstanden unter anderem in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Sozialpolitik, Raumplanung, Umweltschutz, Verkehr und Wirtschaftsförderung. Die Direktionen entwickelten sich zu grossen Verwaltungseinheiten mit zahlreichen Ämtern, Fachstellen und Betrieben.
Bis 1970 waren Frauen im Kanton Zürich weder bei kantonalen Wahlen stimmberechtigt noch in den Regierungsrat wählbar. Nachdem das Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene eingeführt worden war, nahmen Frauen 1971 erstmals gemeinsam mit Männern an den Kantons- und Regierungsratswahlen teil.[4]
Mit Hedi Lang wurde 1983 erstmals eine Frau in den Zürcher Regierungsrat gewählt. Sie gehörte der Sozialdemokratischen Partei an und leitete zunächst die Direktion des Innern, später die Volkswirtschaftsdirektion.
Neue Kantonsverfassung
Die heute geltende Verfassung des Kantons Zürich wurde am 27. Februar 2005 von den Stimmberechtigten angenommen und trat am 1. Januar 2006 in Kraft. Sie bestätigte die Stellung des Regierungsrates als oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons.
Die Verfassung regelt die Zusammensetzung, Wahl, Aufgaben und Verantwortlichkeit der Regierung. Sie hält fest, dass der Regierungsrat die kantonale Verwaltung leitet und im Rahmen des Gesetzes über deren Organisation entscheidet.[5]
Zusammensetzung
Der Regierungsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Anders als in vielen kommunalen Exekutiven handelt es sich um vollamtliche Regierungsämter. Die Regierungsmitglieder dürfen keine Tätigkeit ausüben, die mit ihrem Amt unvereinbar ist.
Die Regierung wird nicht als Koalition auf Grundlage eines formellen Koalitionsvertrags gebildet. Die sieben Mitglieder werden einzeln gewählt und können unterschiedlichen Parteien angehören. Nach der Wahl sind sie jedoch dem Kollegialprinzip verpflichtet.
Die aktuelle Amtsdauer begann 2023 und endet 2027. Die nächsten ordentlichen Regierungsratswahlen sind für den 4. April 2027 vorgesehen. Ein möglicher zweiter Wahlgang soll am 6. Juni 2027 stattfinden.[6]
Mitglieder 2023–2027
| Mitglied | Partei | Im Amt seit | Direktion | Stellvertretung |
|---|---|---|---|---|
| Carmen Walker Späh | FDP | 2015 | Volkswirtschaftsdirektion | Martin Neukom |
| Silvia Steiner | Die Mitte | 2015 | Bildungsdirektion | Jacqueline Fehr |
| Ernst Stocker | SVP | 2010 | Finanzdirektion | Mario Fehr |
| Mario Fehr | parteilos | 2011 | Sicherheitsdirektion | Carmen Walker Späh |
| Jacqueline Fehr | SP | 2015 | Direktion der Justiz und des Innern | Natalie Rickli |
| Natalie Rickli | SVP | 2019 | Gesundheitsdirektion | Silvia Steiner |
| Martin Neukom | Grüne | 2019 | Baudirektion | Ernst Stocker |
Die Parteizugehörigkeit entspricht den Angaben bei den Regierungsratswahlen 2023. Mario Fehr trat 2021 aus der Sozialdemokratischen Partei aus und gehört dem Regierungsrat seither als Parteiloser an.[7]
Wahlverfahren
Majorzwahl
Die Mitglieder des Regierungsrates werden im Majorzverfahren gewählt. Im Gegensatz zur Kantonsratswahl werden die Sitze somit nicht proportional zu den Parteistimmen verteilt.
Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer das absolute Mehr erreicht. Dieses wird anhand der Zahl der gültigen Stimmen und der Zahl der zu besetzenden Sitze berechnet. Erreichen mehr als sieben Kandidierende das absolute Mehr, sind die sieben Personen mit den höchsten Stimmenzahlen gewählt.
Werden im ersten Wahlgang nicht alle Sitze besetzt, findet ein zweiter Wahlgang statt. In diesem entscheidet grundsätzlich das relative Mehr. Gewählt sind damit jene Kandidierenden, die die meisten Stimmen erhalten.
Jede stimmberechtigte Person kann höchstens sieben Namen auf den Wahlzettel schreiben. Eine Kandidatin oder ein Kandidat darf auf demselben Wahlzettel nur einmal aufgeführt werden.
Wahlkreis
Für die Regierungsratswahl bildet der gesamte Kanton Zürich einen einzigen Wahlkreis. Alle Stimmberechtigten wählen somit dieselben sieben Regierungsmitglieder.
Dieses Verfahren unterscheidet sich von der Wahl des Kantonsrates, bei der der Kanton in mehrere Wahlkreise eingeteilt ist. Die Regierungsmitglieder vertreten nicht einen bestimmten Bezirk, sondern den gesamten Kanton.
Amtsdauer und Wiederwahl
Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Eine gesetzliche Beschränkung der Zahl möglicher Wiederwahlen besteht nicht. Regierungsmitglieder können deshalb über mehrere Amtsperioden im Amt bleiben.
Bei einem Rücktritt während der Amtsdauer wird grundsätzlich eine Ersatzwahl durchgeführt. Bis zum Amtsantritt eines neuen Mitglieds übernimmt die festgelegte Stellvertretung dringende Aufgaben der betroffenen Direktion.
Kollegialprinzip
Der Regierungsrat entscheidet als Kollegium. Jedes Mitglied besitzt eine Stimme. Die Beschlüsse werden nach Beratung im Gesamtregierungsrat gefasst.
Das Kollegialprinzip bedeutet, dass alle Regierungsmitglieder die gemeinsam gefassten Beschlüsse nach aussen vertreten. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn ein einzelnes Mitglied in der internen Beratung eine andere Auffassung vertreten hat.
Die Beratungen des Regierungsrates sind nicht öffentlich. Die gefassten Beschlüsse werden jedoch grundsätzlich veröffentlicht, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen dagegensprechen.[8]
Die kollegiale Verantwortung soll eine einheitliche Regierungspolitik ermöglichen. Gleichzeitig kann sie dazu führen, dass parteipolitische Unterschiede in der öffentlichen Kommunikation weniger sichtbar werden als im Kantonsrat.
Regierungspräsidium
Der Regierungsrat wählt aus seiner Mitte für jeweils ein Amtsjahr eine Regierungspräsidentin oder einen Regierungspräsidenten sowie eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten.
Das Amtsjahr beginnt am 1. Mai und endet am 30. April des folgenden Jahres. Das Präsidium ist hauptsächlich eine koordinierende und repräsentative Funktion. Die Regierungspräsidentin oder der Regierungspräsident besitzt gegenüber den übrigen Mitgliedern keine umfassende Richtlinienkompetenz.
Bei der Vergabe des Präsidiums gilt üblicherweise das Anciennitätsprinzip. Neu gewählte Regierungsmitglieder warten in der Regel die Präsidialjahre der amtsälteren Mitglieder ab. Anschliessend werden sie zunächst ins Vizepräsidium und im folgenden Jahr ins Präsidium gewählt.
Sind mehrere Mitglieder am gleichen Tag in den Regierungsrat gewählt worden, erhält üblicherweise das lebensältere Mitglied den Vorrang. Der Regierungsrat kann in begründeten Fällen von dieser Reihenfolge abweichen.[9]
Für das Amtsjahr 2026/2027 ist Carmen Walker Späh Regierungspräsidentin. Sie leitete die Regierung bereits im Amtsjahr 2019/2020. Silvia Steiner ist Vizepräsidentin.
Zu den Aufgaben des Präsidiums gehören die Leitung der Regierungssitzungen, repräsentative Auftritte, die Vertretung des Gesamtregierungsrates und die Koordination in besonderen Situationen.
Direktionen
Die kantonale Verwaltung ist in sieben Direktionen und die Staatskanzlei gegliedert. Jede Direktion wird von einem Mitglied des Regierungsrates geleitet. Die Direktionen umfassen Ämter, Generalsekretariate, Fachstellen und weitere Organisationseinheiten.
Direktion der Justiz und des Innern
Die Direktion der Justiz und des Innern wird von Jacqueline Fehr geleitet. Sie befasst sich unter anderem mit Gemeinden, Wahlen und Abstimmungen, Zivilstands- und Bürgerrechtswesen, Strafvollzug, Opferhilfe, Integration und Kultur.
Zu ihren Verwaltungseinheiten gehören das Gemeindeamt, das Justizvollzugs- und Wiedereingliederungsamt, das Staatsarchiv und die Fachstelle Kultur.
Die Direktion unterstützt den Regierungsrat bei rechtlichen und innenpolitischen Fragen. Die Gerichte sind trotz der Bezeichnung «Justiz» unabhängig und nicht der Direktion unterstellt.
Sicherheitsdirektion
Die Sicherheitsdirektion steht unter der Leitung von Mario Fehr. Sie ist für die öffentliche Sicherheit, die Kantonspolizei Zürich, das Migrationswesen, den Bevölkerungsschutz, das Militär und Teile des Sozialwesens zuständig.
Zu ihr gehören unter anderem die Kantonspolizei, das Migrationsamt, das Sozialamt und das Amt für Militär und Zivilschutz.
Die Sicherheitsdirektion koordiniert kantonale Massnahmen bei ausserordentlichen Ereignissen wie grossen Unfällen, Naturgefahren oder anderen Krisen.
Finanzdirektion
Die Finanzdirektion wird von Ernst Stocker geleitet. Sie ist für den kantonalen Finanzhaushalt, die Steuern, das Personalwesen und die zentrale Informatik zuständig.
Zu ihren Aufgaben gehören die Vorbereitung des Budgets, des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans sowie der Staatsrechnung. Das Kantonale Steueramt ist ebenfalls Teil der Finanzdirektion.
Die Finanzdirektion koordiniert die finanziellen Vorgaben für die übrigen Direktionen und unterstützt den Regierungsrat bei der langfristigen Finanzplanung.
Volkswirtschaftsdirektion
Die Volkswirtschaftsdirektion steht unter der Leitung von Carmen Walker Späh. Sie befasst sich mit Wirtschaft, Arbeit, Landwirtschaft und Verkehr.
Zu ihr gehören unter anderem das Amt für Wirtschaft, das Amt für Mobilität, das Strassenverkehrsamt und das Amt für Landschaft und Natur. Die Direktion ist zudem für die kantonale Standortförderung und die Arbeitslosenversicherung zuständig.
Sie vertritt die Interessen des Kantons gegenüber Unternehmen, Verkehrsorganisationen und wirtschaftspolitischen Institutionen.
Gesundheitsdirektion
Die Gesundheitsdirektion wird von Natalie Rickli geleitet. Sie ist für die Planung und Aufsicht im Gesundheitswesen, die Spitalversorgung, die Gesundheitsberufe und den Vollzug gesundheitspolizeilicher Vorschriften zuständig.
Zu ihren Aufgaben gehören die Spitalplanung, die Prämienverbilligung, die Arzneimittelkontrolle und die Aufsicht über medizinische Einrichtungen.
Die Gesundheitsdirektion arbeitet mit öffentlichen und privaten Spitälern, Gemeinden, Versicherern und Gesundheitsorganisationen zusammen.
Bildungsdirektion
Die Bildungsdirektion steht unter der Leitung von Silvia Steiner. Sie ist für das Bildungswesen von der Volksschule bis zu den Hochschulen zuständig.
Zu ihr gehören das Volksschulamt, das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, das Amt für Jugend und Berufsberatung sowie das Hochschulamt.
Der Kanton Zürich ist Träger oder Mitträger bedeutender Bildungseinrichtungen wie der Universität Zürich, der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften und der Pädagogischen Hochschule Zürich.
Baudirektion
Die Baudirektion wird von Martin Neukom geleitet. Sie ist für Raumplanung, Umwelt, Hochbau, Tiefbau, Energie, Abfall, Wasser und die kantonalen Immobilien zuständig.
Zu ihren Verwaltungseinheiten gehören das Amt für Raumentwicklung, das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, das Hochbauamt, das Tiefbauamt und das Immobilienamt.
Die Baudirektion spielt eine zentrale Rolle bei der räumlichen Entwicklung des Kantons, bei Infrastrukturprojekten und bei der Umsetzung der Energie- und Klimapolitik.
Staatskanzlei
Die Staatskanzlei ist die Stabsstelle des Regierungsrates. Sie wird von der Staatsschreiberin oder dem Staatsschreiber geleitet und ist keiner einzelnen Direktion unterstellt.
Seit 2018 ist Kathrin Arioli Staatsschreiberin des Kantons Zürich. Sie nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Regierungsrates teil, ist jedoch kein gewähltes Regierungsmitglied.
Die Staatskanzlei bereitet Regierungssitzungen vor, führt das Protokoll, koordiniert Geschäfte zwischen den Direktionen und unterstützt die Regierung bei Planung und Kommunikation.
Zu ihren Aufgaben gehören auch die Regierungskommunikation, das Regierungscontrolling, die Publikation von Regierungsratsbeschlüssen und die Koordination der Beziehungen zum Kantonsrat und zum Bund.
Die kantonale Verwaltung besteht aus den sieben Direktionen und der Staatskanzlei. Insgesamt arbeiten mehr als 30'000 Personen für den Kanton Zürich.[10]
Aufgaben
Leitung der Verwaltung
Der Regierungsrat bestimmt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Organisation der kantonalen Verwaltung. Er legt Ziele fest, koordiniert die Direktionen und sorgt für einen rechtmässigen und wirtschaftlichen Vollzug der staatlichen Aufgaben.
Die Direktionen verfügen über einen erheblichen fachlichen Handlungsspielraum. Grundlegende organisatorische oder politische Fragen werden jedoch vom Gesamtregierungsrat entschieden.
Vollzug von Recht
Der Regierungsrat setzt die Kantonsverfassung, kantonale Gesetze, Bundesrecht und Beschlüsse des Kantonsrates um. Dazu erlässt er Verordnungen und weitere Ausführungsbestimmungen.
Er beaufsichtigt den Vollzug durch die kantonalen Ämter und, soweit gesetzlich vorgesehen, durch die Gemeinden.
Gesetzgebung
Der Regierungsrat besitzt kein eigenes Gesetzgebungsrecht im formellen Sinn, spielt aber bei der Vorbereitung kantonaler Gesetze eine zentrale Rolle.
Er lässt Gesetzesentwürfe ausarbeiten, führt Vernehmlassungen durch und unterbreitet dem Kantonsrat Vorlagen mit einem erläuternden Bericht. Nach der Beratung durch den Kantonsrat können Gesetze dem obligatorischen oder fakultativen Referendum unterstehen.
Der Regierungsrat kann zu parlamentarischen Initiativen, Motionen, Postulaten, Interpellationen und Anfragen Stellung nehmen.
Finanzplanung
Der Regierungsrat erstellt den Entwurf des kantonalen Budgets und legt ihn dem Kantonsrat zur Beschlussfassung vor. Er erarbeitet ausserdem den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan.
Die Jahresrechnung und der Geschäftsbericht dokumentieren die finanzielle Lage und die Tätigkeit der Verwaltung. Der Kantonsrat genehmigt die Rechnung und übt die Oberaufsicht über den Finanzhaushalt aus.
Aussenbeziehungen
Der Regierungsrat vertritt den Kanton gegenüber dem Bund, anderen Kantonen und ausländischen Behörden. Er wirkt in interkantonalen Konferenzen mit und kann interkantonale Vereinbarungen abschliessen.
Von besonderer Bedeutung sind die Beziehungen zur Stadt Zürich, zu den Nachbarkantonen und zur Metropolitanregion Zürich.
Der Regierungsrat nimmt auch Stellung zu Vorlagen des Bundes, wenn diese wesentliche Auswirkungen auf den Kanton Zürich haben.
Krisenführung
Bei ausserordentlichen Ereignissen übernimmt der Regierungsrat die politische Führung. Er kann besondere Führungs- und Koordinationsorgane einsetzen.
Krisen können unter anderem Naturkatastrophen, Epidemien, schwere Versorgungsstörungen, Sicherheitsereignisse oder grossflächige technische Ausfälle umfassen.
Die operative Verantwortung liegt je nach Ereignis bei den zuständigen Direktionen, der Kantonspolizei, dem Bevölkerungsschutz oder weiteren Fachorganisationen.
Regierungspolitik
Zu Beginn einer Amtsdauer legt der Regierungsrat Richtlinien der Regierungspolitik und Legislaturziele fest. Sie beschreiben die wichtigsten politischen Schwerpunkte für die kommenden vier Jahre.
Für die Amtsdauer 2023–2027 formulierte der Regierungsrat zehn Legislaturziele und 59 Massnahmen. Zu den Schwerpunkten gehören unter anderem die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung, Digitalisierung, Bildung, Klimaschutz, Mobilität, Sicherheit und ein stabiler Finanzhaushalt.[11]
Die Umsetzung wird im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan sowie in den jährlichen Geschäftsberichten dokumentiert. Der Regierungsrat kann Massnahmen während der Amtsdauer an neue politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Entwicklungen anpassen.
Sitzungen und Beschlüsse
Der Regierungsrat tritt regelmässig zu nicht öffentlichen Sitzungen zusammen. Die Geschäfte werden von der zuständigen Direktion vorbereitet und über die Staatskanzlei in die Sitzung eingebracht.
Vor der Behandlung können die übrigen Direktionen im Mitberichtsverfahren Stellung nehmen. Dadurch sollen rechtliche, finanzielle und politische Auswirkungen eines Geschäfts frühzeitig berücksichtigt werden.
Nach der Beratung fasst der Regierungsrat einen formellen Regierungsratsbeschluss. Diese Beschlüsse werden fortlaufend nummeriert und protokolliert.
Seit Oktober 2008 veröffentlicht die Staatskanzlei grundsätzlich alle als öffentlich eingestuften Regierungsratsbeschlüsse im Internet. Ausnahmen bestehen insbesondere zum Schutz persönlicher Daten, laufender Verfahren oder überwiegender öffentlicher Interessen.
Verhältnis zum Kantonsrat
Der Kantonsrat ist das Parlament des Kantons Zürich und besteht aus 180 Mitgliedern. Er erlässt Gesetze, beschliesst das Budget und übt die Oberaufsicht über Regierung und Verwaltung aus.
Der Regierungsrat nimmt an den Sitzungen des Kantonsrates teil. Seine Mitglieder vertreten dort Vorlagen ihrer Direktionen, beantworten parlamentarische Fragen und äussern sich zu Anträgen.
Regierungsmitglieder besitzen im Kantonsrat kein Stimmrecht. Sie können jedoch das Wort ergreifen und die Position der Regierung erläutern.
Die Aufsicht wird insbesondere durch die Geschäftsprüfungskommission, die Finanzkommission und weitere parlamentarische Kommissionen ausgeübt. Die unabhängige Finanzkontrolle unterstützt sowohl den Kantonsrat als auch den Regierungsrat bei der Finanzaufsicht.[12]
Verhältnis zu den Gemeinden
Der Kanton Zürich gliedert sich in politische Gemeinden, die über eine verfassungsrechtlich geschützte Autonomie verfügen. Der Regierungsrat und die kantonale Verwaltung beaufsichtigen die Gemeinden im Rahmen des kantonalen Rechts.
Die Direktion der Justiz und des Innern, die Bezirksräte und die Statthalterämter übernehmen wichtige Aufgaben in der Gemeindeaufsicht.
Der Regierungsrat entscheidet über verschiedene kommunale Angelegenheiten, soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Kantonsrates oder anderer Behörden fallen. Dazu können Genehmigungen, Aufsichtsbeschwerden und interkommunale Vereinbarungen gehören.
In zahlreichen Bereichen arbeiten Kanton und Gemeinden eng zusammen, beispielsweise bei Bildung, Sozialhilfe, Polizei, Verkehr, Raumplanung und Gesundheitsversorgung.
Politische Zusammensetzung
Der Zürcher Regierungsrat wird traditionell von mehreren Parteien getragen. Wegen des Majorzsystems haben grosse und in der politischen Mitte anschlussfähige Parteien bei Regierungsratswahlen Vorteile.
Seit den Wahlen von 2019 gehören zwei Mitglieder der SVP, je ein Mitglied der FDP, der Mitte, der SP und der Grünen sowie ein parteiloses Mitglied der Regierung an.
Obwohl die Parteien Kandidaturen unterstützen und Wahlbündnisse bilden, sind die Gewählten nicht an Weisungen ihrer Parteien gebunden. In der Regierung treten parteipolitische Positionen hinter das Kollegialprinzip zurück.
Die parteipolitische Zusammensetzung kann sich bei Gesamterneuerungs- oder Ersatzwahlen ändern. Anders als in einem parlamentarischen Regierungssystem hängt die Regierung nicht von einer dauerhaften Mehrheit im Kantonsrat ab.
Regierungsgebäude und Arbeitsorte
Der Regierungsrat verfügt über verschiedene Arbeits- und Sitzungsräume in der Stadt Zürich. Die Staatskanzlei befindet sich am Neumühlequai.
Das historische Rathaus Zürich an der Limmat ist Eigentum des Kantons und dient als Sitzungsort des Kantonsrates. Wegen einer umfassenden Sanierung tagt das Parlament vorübergehend im Rathaus Hard in Zürich-West.
Die einzelnen Regierungsmitglieder arbeiten hauptsächlich in den Gebäuden ihrer Direktionen. Die kantonalen Ämter sind auf zahlreiche Standorte in der Stadt Zürich und im übrigen Kantonsgebiet verteilt.
Entschädigung und berufliche Stellung
Die Mitglieder des Regierungsrates üben ihr Amt vollamtlich aus. Ihre Besoldung und berufliche Vorsorge richten sich nach kantonalem Recht.
Das Vollamt soll gewährleisten, dass sich die Regierungsmitglieder vollständig ihren staatlichen Aufgaben widmen können. Bestimmte Nebenbeschäftigungen und Interessenbindungen müssen offengelegt werden oder sind unzulässig.
Die Interessenbindungen der Regierungsmitglieder werden auf der Website des Kantons veröffentlicht. Dazu gehören Mandate und Funktionen, die für die Beurteilung möglicher Interessenkonflikte relevant sein können.
Öffentliche Kommunikation
Der Regierungsrat informiert die Bevölkerung über Beschlüsse, politische Vorhaben und wichtige Ereignisse. Die Staatskanzlei koordiniert die Kommunikation des Gesamtregierungsrates.
Medienmitteilungen werden über die kantonale Website veröffentlicht. Bei bedeutenden Vorlagen oder Krisen treten die zuständigen Regierungsmitglieder vor die Medien.
Die einzelnen Direktionen verfügen über eigene Kommunikationsstellen. Sie informieren über fachspezifische Geschäfte, Projekte und Vollzugsfragen.
Der Regierungsrat veröffentlicht jährlich einen Geschäftsbericht. Dieser enthält Angaben zur Umsetzung der politischen Ziele, zur Tätigkeit der Direktionen und zur finanziellen Entwicklung des Kantons.
Regierungsfoto
Zu Beginn jedes Amtsjahres veröffentlicht der Kanton ein offizielles Regierungsfoto. Das Bild zeigt die sieben Regierungsmitglieder und die Staatsschreiberin oder den Staatsschreiber.
Die Aufnahmen entstehen häufig an Orten, die ein politisches oder gesellschaftliches Thema des betreffenden Jahres symbolisieren. Das Regierungsfoto 2026 wurde vor einer Weltraumkulisse gestaltet und bezog sich auf die Entwicklung des Innovationsparks Zürich und die Bedeutung von Raumfahrttechnologien für den Wirtschafts- und Forschungsstandort.[13]
Das Foto dient der offiziellen Kommunikation und wird Medien und Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Bedeutung
Als Regierung des bevölkerungsreichsten Kantons der Schweiz besitzt der Zürcher Regierungsrat grosse politische und wirtschaftliche Bedeutung. Seine Entscheidungen wirken sich auf einen erheblichen Teil der schweizerischen Bevölkerung und Wirtschaft aus.
Der Kanton Zürich ist Standort des grössten schweizerischen Wirtschaftsraums, des Flughafens Zürich, bedeutender Hochschulen, zahlreicher internationaler Unternehmen und wichtiger Verkehrsinfrastrukturen.
Der Regierungsrat vertritt deshalb nicht nur regionale Anliegen, sondern nimmt auch regelmässig Einfluss auf nationale Debatten. Dies betrifft insbesondere Finanz-, Verkehrs-, Bildungs-, Gesundheits-, Sicherheits- und Standortpolitik.
Kritik und politische Diskussion
Die Arbeit des Regierungsrates ist Gegenstand politischer und öffentlicher Diskussionen. Kritik kann sich auf einzelne Sachentscheide, die Verwaltungskosten, die Kommunikation oder die Zusammenarbeit zwischen den Direktionen beziehen.
Das Kollegialprinzip wird einerseits als Voraussetzung für eine stabile Regierung betrachtet. Andererseits kann es die persönliche Verantwortlichkeit einzelner Regierungsmitglieder weniger deutlich erscheinen lassen.
Das Majorzsystem begünstigt bekannte Kandidierende und grössere Parteien. Kleinere Parteien kritisieren deshalb teilweise, dass ihre politischen Stärkeverhältnisse im Regierungsrat nicht angemessen abgebildet werden.
Diskutiert werden auch die zunehmende Komplexität der Verwaltung, die Digitalisierung staatlicher Dienstleistungen, der Schutz persönlicher Daten und die Transparenz politischer Entscheidungsprozesse.
Literatur
- Alfred Kölz: Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte. Ihre Grundlinien vom Ende der Alten Eidgenossenschaft bis 1848. Stämpfli, Bern 1992.
- Walter Schmid: Der Zürcher Regierungsrat 1803–2003. Schulthess, Zürich 2003.
- Kanton Zürich: Staatskalender des Kantons Zürich. Zürich.
- Regierungsrat des Kantons Zürich: Geschäftsbericht. Jährliche Publikation.
- Regierungsrat des Kantons Zürich: Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2027. Zürich 2023.
- Kanton Zürich: Die kantonale Verwaltung im Wandel der Zeit 1803–1998. Zürich.
Siehe auch
- Kanton Zürich
- Kantonsrat Zürich
- Politisches System des Kantons Zürich
- Kantonale Verwaltung Zürich
- Liste der Regierungsräte des Kantons Zürich
- Regierungsrat (Schweiz)
- Direkte Demokratie im Kanton Zürich
- Verfassung des Kantons Zürich
- Staatskanzlei des Kantons Zürich
- Bezirk des Kantons Zürich
Weblinks
- Offizielle Website des Regierungsrates
- Kantonale Verwaltung
- Beschlüsse des Regierungsrates
- Kantons- und Regierungsratswahlen
- Regierungsratsmitglieder seit 1831
- Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2027
Einzelnachweise
- ↑ Regierungsrat, Kanton Zürich, abgerufen am 25. Juli 2026.
- ↑ Carmen Walker Späh ist neue Regierungspräsidentin, Kanton Zürich, 1. Mai 2026, abgerufen am 25. Juli 2026.
- ↑ Regierungsratsmitglieder ab 1831, Kanton Zürich, abgerufen am 25. Juli 2026.
- ↑ Kantonsratsmitglieder ab 1803, Kanton Zürich, abgerufen am 25. Juli 2026.
- ↑ Verfassung des Kantons Zürich, Kanton Zürich, abgerufen am 25. Juli 2026.
- ↑ Kantons- und Regierungsratswahlen, Kanton Zürich, abgerufen am 25. Juli 2026.
- ↑ Kandidierende für den Zürcher Regierungsrat, Kanton Zürich, abgerufen am 25. Juli 2026.
- ↑ Beschlüsse des Regierungsrates, Kanton Zürich, abgerufen am 25. Juli 2026.
- ↑ Regierungsrat: Präsidium und Anciennitätsprinzip, Kanton Zürich, abgerufen am 25. Juli 2026.
- ↑ Kantonale Verwaltung, Kanton Zürich, abgerufen am 25. Juli 2026.
- ↑ Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2027, Kanton Zürich, abgerufen am 25. Juli 2026.
- ↑ Finanzkontrolle, Kanton Zürich, abgerufen am 25. Juli 2026.
- ↑ Regierungsfoto 2026, Kanton Zürich, abgerufen am 25. Juli 2026.
Wikimedia Commons: Medien zu Regierungsrat des Kantons Zürich