Regierungsrat des Kantons Zug
| Staatliche Ebene | Kanton Zug |
|---|---|
| Stellung | Kantonale Exekutive |
| Mitglieder | 7 |
| Wahl | Volkswahl im Majorzverfahren |
| Wahlkreis | gesamter Kanton Zug |
| Amtsdauer | 4 Jahre |
| Laufende Amtsperiode | 2023–2026 |
| Vorsitz | Landammann |
| Landammann | Andreas Hostettler |
| Stellvertretung | Statthalter |
| Statthalter | Florian Weber |
| Direktionen | 7 |
| Unterstützendes Organ | Staatskanzlei |
| Sitz | Zug |
| Adresse | Seestrasse 2 6301 Zug |
| Website | zg.ch/de/regierungsrat |
Der Regierungsrat des Kantons Zug ist die verwaltende und vollziehende Behörde des Kantons Zug und bildet dessen Exekutive. Er besteht aus sieben vollamtlich tätigen Mitgliedern, die von den Stimmberechtigten des gesamten Kantons für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden.
Jedes Mitglied leitet eine Direktion der kantonalen Verwaltung. Der Regierungsrat entscheidet jedoch als Kollegialbehörde: Seine Beschlüsse werden gemeinsam gefasst und nach aussen grundsätzlich als Entscheidungen des Gesamtregierungsrats vertreten. Den Vorsitz führt der Landammann beziehungsweise die Frau Landammann. Der Statthalter oder die Statthalterin übernimmt die Stellvertretung.
In der Amtsperiode 2023–2026 gehören dem Regierungsrat drei Mitglieder der Partei Die Mitte, zwei Mitglieder der FDP.Die Liberalen und zwei Mitglieder der Schweizerischen Volkspartei an. Seit Oktober 2025 besteht das Kollegium aus Andreas Hostettler, Florian Weber, Heinz Tännler, Stephan Schleiss, Andreas Hausheer, Silvia Thalmann-Gut und Laura Dittli.[1]
Verfassungsrechtliche Stellung
Die rechtliche Stellung des Regierungsrats wird vor allem durch die Verfassung des Kantons Zug geregelt. Nach Paragraph 45 der Kantonsverfassung besteht die Behörde aus sieben Mitgliedern. Sie übt die verwaltende und vollziehende Gewalt des Kantons aus.[2]
Der Regierungsrat bildet neben dem Kantonsrat und den kantonalen Gerichten eines der drei zentralen Staatsorgane:
- Der Kantonsrat ist die gesetzgebende Behörde.
- Der Regierungsrat bildet die Exekutive und führt die kantonale Verwaltung.
- Die Gerichte üben die Rechtsprechung aus.
Die Gewaltenteilung wird durch die weitreichenden direktdemokratischen Rechte der Bevölkerung ergänzt. Verfassungsänderungen, bestimmte Gesetze, grössere Ausgabenbeschlüsse und Volksinitiativen können den Stimmberechtigten zur Entscheidung vorgelegt werden.
Der Regierungsrat bereitet zahlreiche politische Geschäfte vor, kann aber nicht allein über alle wichtigen staatlichen Fragen entscheiden. Für Gesetze, Budgets und grössere Kredite ist grundsätzlich der Kantonsrat zuständig. Gegen bestimmte Beschlüsse können Referenden ergriffen werden.
Aufgaben
Gemäss Paragraph 47 der Kantonsverfassung ist der Regierungsrat mit dem Vollzug der Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse sowie mit der Staatsverwaltung und Rechnungsführung beauftragt.[2]
Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören:
- die Leitung der kantonalen Verwaltung;
- der Vollzug von Bundesrecht und kantonalem Recht;
- die Vorbereitung von Gesetzen und Kantonsratsbeschlüssen;
- der Erlass von Verordnungen;
- die Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit;
- die Führung der kantonalen Finanz- und Personalpolitik;
- die Ausarbeitung von Budget, Finanzplan und Geschäftsbericht;
- die Vertretung des Kantons gegenüber Bund, anderen Kantonen und dem Ausland;
- die Aufsicht über nachgeordnete Ämter und kantonale Einrichtungen;
- die Mitwirkung an interkantonalen Verträgen und Konkordaten;
- die Behandlung von Verwaltungsbeschwerden;
- die Organisation kantonaler Wahlen und Abstimmungen;
- die Information der Öffentlichkeit über wichtige Regierungsgeschäfte.
Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat Entwürfe für Gesetze, Verfassungsänderungen, Kredite und andere Beschlüsse vor. Diese Vorlagen enthalten in der Regel einen Bericht über Ausgangslage, Zielsetzung, rechtliche Grundlagen, finanzielle Auswirkungen und mögliche Alternativen.
Nach der parlamentarischen Beratung ist der Regierungsrat für die Umsetzung der beschlossenen Erlasse verantwortlich. Er erlässt Vollziehungsverordnungen, weist den Direktionen Aufgaben zu und kontrolliert die Durchführung.
Kollegialprinzip
Der Regierungsrat arbeitet nach dem Kollegialprinzip. Die Mitglieder sind politisch und rechtlich gleichgestellt, auch wenn der Landammann den Vorsitz führt.
Grundlegende Entscheide werden nicht von einem einzelnen Direktionsvorsteher getroffen, sondern vom gesamten Kollegium. Die Mitglieder beraten die Geschäfte und entscheiden durch Mehrheitsbeschluss. Für einen gültigen Beschluss müssen mindestens vier Mitglieder anwesend sein.[3]
Die einzelnen Mitglieder dürfen innerhalb der Beratungen unterschiedliche Auffassungen vertreten. Nach einem Beschluss gilt jedoch grundsätzlich die gemeinsame Verantwortung. Das Kollegialprinzip soll eine kontinuierliche und sachorientierte Regierungstätigkeit ermöglichen, auch wenn mehrere Parteien im Regierungsrat vertreten sind.
In der Praxis werden zahlreiche Geschäfte zunächst von der zuständigen Direktion vorbereitet. Diese erstellt Anträge, Berichte und Entscheidungsentwürfe. Geschäfte, die mehrere Direktionen betreffen, werden zwischen den zuständigen Verwaltungsstellen koordiniert.
Landammann und Statthalter
Der Landammann führt den Vorsitz des Regierungsrats. Seine Stellvertretung übernimmt der Statthalter.
Anders als bei Regierungschefs in parlamentarischen Systemen besitzt der Landammann gegenüber den anderen Mitgliedern keine umfassende Richtlinienkompetenz. Er ist in erster Linie Vorsitzender und Repräsentant des Kollegiums.
Zu den Aufgaben des Landammanns gehören insbesondere:
- die Leitung der Regierungssitzungen;
- die Vertretung des Kantons bei offiziellen Anlässen;
- die Koordination wichtiger Regierungsgeschäfte;
- die Entgegennahme von Eingaben an den Regierungsrat;
- die Überwachung der Behandlung hängiger Geschäfte;
- die Wahrnehmung repräsentativer Kontakte zu Bund, Kantonen und Gemeinden;
- die Kommunikation ausgewählter Regierungsentscheide.
Der Kantonsrat wählt den Landammann und den Statthalter aus der Mitte des Regierungsrats für eine Dauer von zwei Jahren. Ist auch der Statthalter verhindert, übernimmt das amtsälteste Regierungsmitglied den Vorsitz.[2]
Für die Jahre 2025 und 2026 ist Andreas Hostettler Landammann. Florian Weber amtet als Statthalter.[1]
Die weiblichen Amtsbezeichnungen lauten im offiziellen Sprachgebrauch Frau Landammann und Frau Statthalter. Der Kanton verwendet nicht durchgehend die alternative Form «Landammännin».
Zusammensetzung
Der Regierungsrat setzt sich am 3. August 2026 wie folgt zusammen:
| Mitglied | Partei | Direktion | Eintritt in den Regierungsrat | Funktion 2025–2026 |
|---|---|---|---|---|
| Andreas Hostettler | FDP | Direktion des Innern | 2019 | Landammann |
| Florian Weber | FDP | Baudirektion | 2019 | Statthalter |
| Heinz Tännler | SVP | Finanzdirektion | 2007 | Regierungsrat |
| Stephan Schleiss | SVP | Direktion für Bildung und Kultur | 2011 | Regierungsrat |
| Silvia Thalmann-Gut | Die Mitte | Volkswirtschaftsdirektion | 2019 | Regierungsrätin |
| Laura Dittli | Die Mitte | Sicherheitsdirektion | 2023 | Regierungsrätin |
| Andreas Hausheer | Die Mitte | Gesundheitsdirektion | 2025 | Regierungsrat |
Die Parteizusammensetzung lautet damit:
| Partei | Sitze |
|---|---|
| Die Mitte | 3 |
| FDP.Die Liberalen | 2 |
| Schweizerische Volkspartei | 2 |
| Gesamt | 7 |
Mitglieder
Andreas Hostettler
Andreas Hostettler gehört der FDP an und steht seit Januar 2019 der Direktion des Innern vor. Er war zuvor Unternehmer, Bürgerrat von Baar, Mitglied des Bildungsrats und Zuger Kantonsrat.
Die Direktion des Innern befasst sich unter anderem mit Gemeinden, Grundbuch, Zivilstandswesen, Kindes- und Erwachsenenschutz, Sozialem, Alter, Familie, Natur, Wald, Jagd, Fischerei, Archäologie und Denkmalpflege.
Hostettler war in den Jahren 2023 und 2024 Statthalter und wurde für 2025 und 2026 zum Landammann gewählt.[4]
Florian Weber
Florian Weber gehört der FDP an und ist seit Januar 2019 Vorsteher der Baudirektion. Vor seiner Wahl war er Unternehmer und Mitglied des Kantonsrats.
Die Baudirektion ist insbesondere für Raumplanung, Hoch- und Tiefbau, Kantonsstrassen, öffentlichen Verkehr, Immobilien, Energie, Gewässer und Umweltschutz zuständig.
Weber amtet in den Jahren 2025 und 2026 als Statthalter.[5]
Heinz Tännler
Heinz Tännler gehört der SVP an und ist seit 2007 Mitglied des Regierungsrats. Von 2007 bis März 2016 leitete er die Baudirektion. Seit April 2016 steht er der Finanzdirektion vor.
Die Finanzdirektion betreut die kantonalen Finanzen, Steuern, das Personalwesen, die zentrale Informatik, die Finanzkontrolle und weitere Querschnittsaufgaben.
Tännler amtete 2015 und 2016 als Landammann.[6]
Stephan Schleiss
Stephan Schleiss gehört der SVP an und leitet seit Januar 2011 die Direktion für Bildung und Kultur.
Die Direktion ist für das kantonale Bildungswesen, die Aufsicht über die gemeindlichen Schulen, Mittelschulen, Hochschulfragen, Kulturförderung, Sport und verschiedene Museen zuständig.
Schleiss war vor seiner Wahl in der Risikoüberwachung einer Bank tätig und gehörte dem Kantonsrat an.[7]
Silvia Thalmann-Gut
Silvia Thalmann-Gut gehört der Mitte an und ist seit Januar 2019 Vorsteherin der Volkswirtschaftsdirektion.
Zu deren Aufgaben gehören Wirtschaft und Arbeit, Standortförderung, Arbeitsmarkt, Berufsbildung, Landwirtschaft, Handelsregister und wirtschaftliche Landesversorgung.
Thalmann-Gut amtete in den Jahren 2023 und 2024 als Frau Landammann.[8]
Laura Dittli
Laura Dittli gehört der Mitte an und steht seit Januar 2023 der Sicherheitsdirektion vor. Sie war zuvor Rechtsanwältin, Notarin und Mitglied des Kantonsrats.
Die Sicherheitsdirektion ist unter anderem für Polizei, Strassenverkehr, Militär, Zivilschutz, Feuerwehr, Straf- und Massnahmenvollzug, Migration und verwaltungsrechtliche Beschwerden zuständig.
Dittli wurde bei den Gesamterneuerungswahlen vom 2. Oktober 2022 erstmals in die Regierung gewählt.[9]
Andreas Hausheer
Andreas Hausheer gehört der Mitte an und übernahm am 2. Oktober 2025 die Gesundheitsdirektion.
Er war zuvor Gemeindepräsident von Steinhausen und während 18 Jahren Mitglied des Kantonsrats. Bei der Ergänzungswahl vom 10. August 2025 wurde er im zweiten Wahlgang mit 15'996 Stimmen gewählt.[10]
Die Gesundheitsdirektion ist für Gesundheitsförderung, Spitalplanung, Krankenversicherung, Heilmittel, Lebensmittelkontrolle, Veterinärwesen, Rettungsdienst und weitere Aufgaben des Gesundheitswesens verantwortlich.
Direktionen
Die kantonale Verwaltung ist in sieben Direktionen gegliedert. Jedem Regierungsmitglied wird eine Direktion zugeteilt.
| Direktion | Zentrale Aufgaben | Vorsteher oder Vorsteherin |
|---|---|---|
| Direktion des Innern | Gemeinden, Zivilstand, Grundbuch, Soziales, Familie, Kindes- und Erwachsenenschutz, Natur, Wald, Archäologie und Denkmalpflege | Andreas Hostettler |
| Direktion für Bildung und Kultur | Volksschule, Mittelschulen, Hochschulen, Kultur, Museen und Sport | Stephan Schleiss |
| Volkswirtschaftsdirektion | Wirtschaft, Arbeit, Berufsbildung, Landwirtschaft, Handelsregister und Standortförderung | Silvia Thalmann-Gut |
| Baudirektion | Raumplanung, Hochbau, Tiefbau, Verkehr, Immobilien, Energie, Umwelt und Gewässer | Florian Weber |
| Sicherheitsdirektion | Polizei, Migration, Strassenverkehr, Militär, Zivilschutz, Feuerwehr und Justizvollzug | Laura Dittli |
| Gesundheitsdirektion | Gesundheitsversorgung, Spitäler, Krankenversicherung, Prävention, Heilmittel, Lebensmittel und Veterinärwesen | Andreas Hausheer |
| Finanzdirektion | Finanzen, Steuern, Personal, Informatik und kantonaler Finanzhaushalt | Heinz Tännler |
Die Zuteilung der Direktionen wird jeweils zu Beginn einer Amtsdauer durch den Regierungsrat beschlossen. Gleichzeitig werden Stellvertretungen bestimmt.
Während einer laufenden Amtsperiode wird die Direktionsverteilung normalerweise nicht verändert. Änderungen sind insbesondere bei einem Rücktritt oder einer Ersatzwahl möglich.
Nach der Wahl von Andreas Hausheer entschied der Regierungsrat, dass die bisherigen Mitglieder ihre Direktionen behalten und Hausheer die Gesundheitsdirektion übernimmt.[11]
Wahlverfahren
Volkswahl
Die sieben Mitglieder werden unmittelbar von den Stimmberechtigten gewählt. Das gesamte Kantonsgebiet bildet einen einzigen Wahlkreis.
Seit den Gesamterneuerungswahlen von 2014 erfolgt die Wahl nach dem Majorzverfahren. Entscheidend ist damit in erster Linie die persönliche Stimmenzahl der Kandidierenden und nicht der proportionale Stimmenanteil einer Parteiliste.
Im ersten Wahlgang gilt das absolute Mehr. Werden nicht alle Sitze besetzt, kann ein zweiter Wahlgang stattfinden. In diesem entscheidet grundsätzlich das relative Mehr.
Die Einzelheiten richten sich nach dem kantonalen Wahl- und Abstimmungsgesetz.[12]
Stille Wahl
Werden höchstens so viele Personen vorgeschlagen, wie Sitze zu vergeben sind, kann eine stille Wahl stattfinden. In diesem Fall ist kein Urnengang erforderlich.
Bei einer kantonalen stillen Wahl erklärt der Regierungsrat die vorgeschlagenen Personen für gewählt und veröffentlicht die Wahl im Amtsblatt.
Amtsdauer
Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Sie beginnt am 1. Januar nach den Gesamterneuerungswahlen und endet am 31. Dezember des vierten Jahres.
Die gegenwärtige Amtsperiode dauert vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026.
Die Gesamterneuerungswahl für die Amtsperiode 2027–2030 ist für den 4. Oktober 2026 angesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 29. November 2026 statt.[13]
Ersatz- und Ergänzungswahlen
Wird während der Amtsdauer ein Sitz frei, findet eine Ergänzungswahl für den Rest der Amtsperiode statt.
Eine solche Wahl wurde 2025 notwendig, nachdem Gesundheitsdirektor Martin Pfister in den Bundesrat gewählt worden war. Im ersten Wahlgang vom 15. Juni 2025 erreichte niemand das absolute Mehr. Im zweiten Wahlgang vom 10. August wurde Andreas Hausheer gewählt.
Bis zum Amtsantritt des neuen Gesundheitsdirektors leitete Landammann Andreas Hostettler die Gesundheitsdirektion stellvertretend.
Wechsel vom Proporz zum Majorz
Der Kanton Zug wählte seine Regierung während langer Zeit nach dem Proporzverfahren. Damit stellte die Parteistärke die wichtigste Grundlage für die Verteilung der sieben Regierungssitze dar.
Das System war im schweizerischen Vergleich ungewöhnlich, da die Regierungen der meisten Kantone nach dem Majorzverfahren gewählt wurden.
Am 9. Juni 2013 nahmen die Zuger Stimmberechtigten die Verfassungsinitiative «Ja zu Personenwahlen» an. Die sogenannte Majorzinitiative erreichte einen Ja-Anteil von 62,81 Prozent.[14]
Die Regierungsratswahlen vom 5. Oktober 2014 waren die ersten Gesamterneuerungswahlen nach dem neuen Verfahren.
Befürworter des Majorzes argumentierten, Regierungsämter seien in erster Linie Personenwahlen. Die Stimmberechtigten sollten einzelne Kandidierende unabhängig von ihrer Listenstärke wählen können.
Gegner verwiesen auf die Gefahr, dass kleinere Parteien nicht mehr entsprechend ihrer Wählerstärke in der Regierung vertreten seien. Der frühere Proporz habe eine breitere parteipolitische Zusammensetzung des Kollegiums gewährleistet.
Verhältnis zum Kantonsrat
Der Regierungsrat und der Kantonsrat arbeiten bei der kantonalen Gesetzgebung eng zusammen.
Der Regierungsrat:
- erarbeitet Gesetzesentwürfe;
- legt Berichte und Anträge vor;
- erstellt Budget und Finanzplan;
- beantwortet parlamentarische Vorstösse;
- nimmt an den Sitzungen des Kantonsrats teil;
- vertritt seine Vorlagen in den parlamentarischen Kommissionen;
- vollzieht die Beschlüsse des Parlaments.
Die Mitglieder des Regierungsrats dürfen im Kantonsrat sprechen und Anträge begründen, besitzen dort aber kein Stimmrecht.
Der Kantonsrat übt die Oberaufsicht über Regierung und Verwaltung aus. Zu diesem Zweck bestehen unter anderem die Staatswirtschaftskommission, die Konkordatskommission und weitere Fachkommissionen.
Der Regierungsrat legt jährlich einen Geschäftsbericht und die Staatsrechnung vor. Der Kantonsrat prüft, ob Aufgaben rechtmässig, zweckmässig und wirtschaftlich erfüllt wurden.
Verhältnis zur direkten Demokratie
Der Regierungsrat bereitet kantonale Abstimmungen vor und vollzieht deren Ergebnisse.
Bei Volksinitiativen verfasst er einen Bericht und stellt dem Kantonsrat Antrag auf Annahme oder Ablehnung. Regierung und Parlament können einer Initiative einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen.
Der Regierungsrat darf seine politische Haltung in Abstimmungsbotschaften darlegen. Die Information muss sachlich, transparent und verhältnismässig sein.
Für die operative Durchführung der Wahlen und Abstimmungen ist insbesondere die Staatskanzlei verantwortlich. Die Gemeinden führen die Urnengänge durch und ermitteln die kommunalen Ergebnisse.
Verhältnis zu den Gemeinden
Der Kanton Zug besteht aus elf Einwohnergemeinden. Die Gemeinden besitzen innerhalb des kantonalen Rechts eine weitreichende Autonomie.
Der Regierungsrat beaufsichtigt die Gemeinden, soweit dies durch Verfassung und Gesetz vorgesehen ist. Die Direktion des Innern betreut insbesondere Fragen des Gemeinderechts und der kommunalen Organisation.
Der Regierungsrat kann als Beschwerdeinstanz über bestimmte kommunale Entscheide befinden. Gleichzeitig arbeiten Kanton und Gemeinden bei Bildung, Sozialwesen, Raumplanung, Verkehr, Sicherheit, Gesundheit und Finanzen eng zusammen.
Zur Koordination bestehen regelmässige Konferenzen und Arbeitsgruppen mit Gemeindepräsidentinnen, Gemeindepräsidenten und kommunalen Fachstellen.
Interkantonale Zusammenarbeit
Aufgrund der geringen Fläche und der engen Verflechtung mit der Zentralschweiz ist die interkantonale Zusammenarbeit für Zug von grosser Bedeutung.
Der Regierungsrat vertritt den Kanton unter anderem in:
- der Konferenz der Kantonsregierungen;
- der Zentralschweizer Regierungskonferenz;
- den schweizerischen Direktorenkonferenzen;
- Konkordatsorganen;
- regionalen Verkehrs- und Planungsgremien;
- gemeinsamen Bildungs-, Gesundheits- und Sicherheitsinstitutionen.
Interkantonale Vereinbarungen bestehen beispielsweise in den Bereichen Hochschulen, Polizei, Strafvollzug, Psychiatrie, öffentlicher Verkehr, Lotteriewesen und Fachstellen.
Bedeutende Konkordate und Staatsverträge müssen je nach Inhalt vom Kantonsrat genehmigt oder den Stimmberechtigten unterbreitet werden.
Verhältnis zum Bund
Der Regierungsrat vertritt die kantonalen Interessen gegenüber dem Bundesrat, der Bundesverwaltung und der Bundesversammlung.
Der Kanton nimmt regelmässig an Vernehmlassungen zu Bundesgesetzen und Verordnungen teil. Die Stellungnahmen werden in der Regel vom Gesamtregierungsrat beschlossen.
Besondere Bedeutung besitzen für Zug bundespolitische Fragen zu:
- Unternehmensbesteuerung;
- nationalem Finanzausgleich;
- Verkehrsinfrastruktur;
- Raumplanung;
- Energieversorgung;
- Gesundheitsfinanzierung;
- Migration;
- Bildung und Forschung;
- Regulierung der Finanz- und Rohstoffwirtschaft.
Die Kantonsverfassung schliesst seit 2018 eine gleichzeitige Mitgliedschaft im Regierungsrat und in den eidgenössischen Räten aus.[2]
Staatskanzlei
Die Staatskanzlei ist die zentrale Stabsstelle von Regierungsrat und Kantonsrat.
Sie unterstützt den Regierungsrat in rechtlichen, organisatorischen, planerischen und kommunikativen Fragen. Zu ihren Aufgaben gehören:
- Vorbereitung und Protokollierung der Regierungssitzungen;
- Koordination der Regierungsgeschäfte;
- Prüfung von Anträgen und Beschlüssen;
- Publikation der Regierungsratsbeschlüsse;
- Organisation kantonaler Wahlen und Abstimmungen;
- Führung des Amtsblatts;
- Information der Öffentlichkeit;
- Unterstützung des Kantonsrats;
- Beglaubigungen sowie Pass- und Ausweisaufgaben;
- zentrale Übersetzungs- und Kommunikationsdienste.
An der Spitze der Staatskanzlei steht der Landschreiber oder die Landschreiberin. Die Person nimmt an den Sitzungen des Regierungsrats mit beratender Stimme teil, gehört der Regierung jedoch nicht als stimmberechtigtes Mitglied an.
Der Landschreiber und seine Stellvertretung planen und organisieren die Arbeit des Kollegiums und gewährleisten die institutionelle Kontinuität.[15]
Regierungssitzungen
Der Regierungsrat tritt regelmässig zu Sitzungen zusammen. Der Landammann kann bei Bedarf zusätzliche Sitzungen einberufen.
Die Direktionen reichen ihre Geschäfte über die Staatskanzlei ein. Vor der Behandlung werden die Unterlagen rechtlich und formal geprüft und den Mitgliedern zugestellt.
Während der Sitzung werden die Anträge beraten. Der Regierungsrat kann:
- einem Antrag zustimmen;
- ihn ändern;
- ihn zur weiteren Bearbeitung zurückweisen;
- zusätzliche Abklärungen verlangen;
- eine Direktion mit der Ausarbeitung einer neuen Vorlage beauftragen.
Die Beratungen selbst sind nicht öffentlich. Die gefassten Beschlüsse sind hingegen grundsätzlich öffentlich, sofern keine gesetzlichen Geheimhaltungsgründe entgegenstehen.[15]
Nicht veröffentlicht oder teilweise anonymisiert werden insbesondere Entscheide, die persönliche Daten, laufende Verfahren, Sicherheitsinteressen, Geschäftsgeheimnisse oder andere geschützte Informationen enthalten.
Regierungsratsbeschlüsse
Die Beschlüsse werden als Regierungsratsbeschlüsse, abgekürzt RRB, dokumentiert.
Sie können unter anderem betreffen:
- Verordnungen;
- parlamentarische Vorlagen;
- Stellungnahmen zu Bundesvorlagen;
- Wahlen und Ernennungen;
- Beschwerden;
- Finanz- und Kreditgeschäfte;
- interkantonale Vereinbarungen;
- organisatorische Fragen;
- Genehmigungen kommunaler Erlasse;
- Beiträge aus kantonalen Fonds;
- Aufträge an Direktionen und Ämter.
Öffentliche Beschlüsse können über eine kantonale Datenbank recherchiert werden. Verordnungen und Gesetzesänderungen werden zusätzlich in der amtlichen Gesetzessammlung veröffentlicht.
Rechtsmittel und Verwaltungsrechtspflege
Der Regierungsrat ist in verschiedenen Bereichen Verwaltungs- und Beschwerdeinstanz.
Personen, Gemeinden oder Organisationen können gegen bestimmte Entscheide kantonaler oder kommunaler Behörden Verwaltungsbeschwerde erheben. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Sachgesetz und dem Verwaltungsrechtspflegegesetz.
Gegen Entscheide des Regierungsrats kann je nach Gegenstand Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug oder bei einer Bundesbehörde geführt werden.
Wenn der Regierungsrat selbst als erste Instanz entscheidet, muss ein unabhängiges Gericht die rechtliche Überprüfung gewährleisten, soweit Verfassung und Gesetz einen gerichtlichen Rechtsschutz vorsehen.
Rechtsstellung der Mitglieder
Die Mitglieder üben ihr Regierungsamt vollamtlich aus.
Ihre Besoldung, Vorsorge, Spesen und zulässigen Nebenbeschäftigungen werden durch das Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats geregelt.[16]
Bestimmte private Tätigkeiten und Mandate sind mit dem Regierungsamt unvereinbar. Damit sollen Interessenkonflikte vermieden und die vollständige Arbeitskraft für das öffentliche Amt sichergestellt werden.
Nebenamtliche Tätigkeiten, Interessenbindungen und Mandate werden regelmässig offengelegt. Vergütungen aus Mandaten, welche ein Regierungsmitglied im Auftrag des Kantons wahrnimmt, fallen grundsätzlich an die Staatskasse. Begrenzte Sitzungsgelder können nach den gesetzlichen Bestimmungen beim Mandatsträger verbleiben.
Landammann und Statthalter erhalten wegen ihrer zusätzlichen Aufgaben eine besondere Zulage.
Amtsgeheimnis und Ausstand
Regierungsmitglieder unterstehen dem Amtsgeheimnis. Vertrauliche Informationen dürfen nicht unbefugt veröffentlicht oder für private Zwecke verwendet werden.
Besteht bei einem Geschäft ein persönliches Interesse oder ein anderer gesetzlicher Ausstandsgrund, muss das betroffene Mitglied in den Ausstand treten. Es darf an Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen.
Die Ausstandsregeln dienen der Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit staatlicher Entscheidungen. Sie sind besonders wichtig bei Personalentscheiden, Vergaben, Bewilligungen und Geschäften mit Unternehmen oder Organisationen, zu denen ein Regierungsmitglied Beziehungen besitzt.
Amtsperiode 2023–2026
Bei den Gesamterneuerungswahlen vom 2. Oktober 2022 wurden für die Amtsperiode 2023–2026 Heinz Tännler, Stephan Schleiss, Andreas Hostettler, Florian Weber, Silvia Thalmann-Gut, Martin Pfister und Laura Dittli gewählt.
Laura Dittli trat neu in den Regierungsrat ein und übernahm die Sicherheitsdirektion. Die übrigen Mitglieder wurden wiedergewählt.
Der Regierungsrat formulierte für die Legislatur ein Programm mit 35 Zielen. Zu den Schwerpunkten gehören unter anderem:
- Sicherung der hohen Lebensqualität;
- Stärkung des Wirtschaftsstandorts;
- nachhaltige Entwicklung;
- Ausbau der digitalen Verwaltung;
- Weiterentwicklung der Mobilität;
- Bildung und Fachkräftesicherung;
- Gesundheitsversorgung;
- gesellschaftlicher Zusammenhalt;
- solide Kantonsfinanzen;
- Sicherheit und Krisenvorsorge.
Die Strategie 2019–2026 bildet den längerfristigen Rahmen für die Legislaturziele.[17]
Wahl Martin Pfisters in den Bundesrat
Am 12. März 2025 wählte die Bundesversammlung den Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister in den Bundesrat. Er trat die Nachfolge von Viola Amherd an und übernahm das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport.
Mit seinem Wechsel nach Bern wurde ein Sitz in der Zuger Regierung frei. Bis zur Wahl und Vereidigung des Nachfolgers führte Andreas Hostettler die Gesundheitsdirektion interimistisch.
Nach zwei Wahlgängen wurde Andreas Hausheer für den Rest der Amtsperiode gewählt. Er legte am 2. Oktober 2025 vor dem Kantonsrat den Amtseid ab und übernahm am selben Tag die Gesundheitsdirektion.[18]
Geschichte
Alte Eidgenossenschaft
Vor der Entstehung des modernen Kantonsstaats wurden die politischen Geschäfte Zugs durch verschiedene städtische und ländliche Behörden wahrgenommen.
Die Stadt Zug und die Gemeinden des Äusseren Amts verfügten über unterschiedliche Rechte und politische Traditionen. Der Ammann, die Räte der Stadt, die Landsgemeinde und weitere Behörden teilten sich Regierungs-, Verwaltungs- und Gerichtsaufgaben.
Eine moderne Gewaltenteilung bestand nicht. Amtsträger konnten gleichzeitig gesetzgeberische, vollziehende und richterliche Funktionen ausüben.
Helvetische Republik und Mediation
Mit der Helvetischen Republik von 1798 wurden die alten kantonalen Herrschaftsstrukturen vorübergehend aufgehoben.
Während der Mediation ab 1803 erhielt Zug seine kantonale Selbstständigkeit zurück. Die politische Organisation blieb jedoch stark von traditionellen Einrichtungen geprägt.
Im Verlauf des 19. Jahrhunderts wurden Verwaltung, Gesetzgebung und Rechtsprechung schrittweise voneinander getrennt.
Bundesstaat und kantonale Verfassungen
Nach der Gründung des schweizerischen Bundesstaats von 1848 entstanden modernere kantonale Behörden.
Die gegenwärtige Kantonsverfassung wurde am 31. Januar 1894 beschlossen. Sie regelt bis heute die Grundzüge von Kantonsrat, Regierungsrat und Gerichten, wurde jedoch seither vielfach geändert.
Der Regierungsrat entwickelte sich im 20. Jahrhundert von einer vergleichsweise kleinen Verwaltungsbehörde zur Leitung einer professionellen kantonalen Verwaltung mit mehreren tausend Mitarbeitenden.
Neue Aufgaben entstanden unter anderem in den Bereichen:
- Sozialversicherung;
- Raumplanung;
- Umweltschutz;
- öffentlicher Verkehr;
- Berufsbildung;
- Gesundheitswesen;
- Migration;
- Informatik;
- Datenschutz;
- Krisenmanagement.
Ausbau der Direktionen
Die Aufgaben waren früher auf eine grössere Zahl teilweise kleiner Direktionen verteilt. Dazu gehörten zeitweise eigenständige Militär-, Forst-, Justiz-, Polizei- und Sanitätsdirektionen.
Mit dem Ausbau und der Professionalisierung der Verwaltung wurden Aufgaben neu gegliedert und zusammengeführt. Heute bestehen sieben Direktionen, sodass jedes Regierungsmitglied eine Direktion leitet.
Politische Zusammensetzung
Die Regierung wurde während eines grossen Teils des 20. Jahrhunderts von katholisch-konservativen beziehungsweise christlichdemokratischen und freisinnigen Kräften geprägt.
Später gewann die SVP an Bedeutung. Auch sozialdemokratische und links-grüne Parteien waren zeitweise im Regierungsrat vertreten, besitzen in der Amtsperiode 2023–2026 jedoch keinen Sitz.
Durch den Wechsel zum Majorzsystem hängt die parteipolitische Zusammensetzung stärker von der persönlichen Stimmenzahl der kandidierenden Personen ab.
Frauen im Regierungsrat
Frauen konnten in Zug nach Einführung des kantonalen Frauenstimmrechts 1970 an Regierungsratswahlen teilnehmen und selbst kandidieren.
Mit der Wahl von Maria Gabriele Huber im Jahr 1994 zog erstmals eine Frau in den Zuger Regierungsrat ein. Seither gehörten mehrere Frauen der Kantonsregierung an.
In der Amtsperiode 2023–2026 sind Silvia Thalmann-Gut und Laura Dittli Mitglieder des Kollegiums. Damit beträgt der Frauenanteil zwei von sieben Sitzen.
Sitz und Regierungsgebäude
Der Regierungsrat und die Staatskanzlei haben ihren Sitz im Regierungsgebäude an der Seestrasse 2 in der Stadt Zug.
Das Gebäude liegt in der Nähe des Postplatzes und der Zuger Altstadt. Es beherbergt Sitzungs-, Repräsentations- und Büroräume.
Die Direktionen und ihre Ämter sind auf verschiedene Verwaltungsgebäude im Stadtgebiet und in weiteren Gemeinden verteilt. Ein grosser Teil der kantonalen Verwaltung befindet sich in Zug, Baar und Steinhausen.
Öffentliche Wahrnehmung
Aufgrund der überschaubaren Grösse des Kantons bestehen vergleichsweise kurze Wege zwischen Regierung, Verwaltung, Gemeinden, Wirtschaft und Bevölkerung.
Dies kann eine schnelle Koordination und pragmatische Entscheidungsfindung erleichtern. Gleichzeitig wird regelmässig diskutiert, wie Transparenz und eine ausreichende Distanz zwischen Politik, Verwaltung und wirtschaftlichen Interessen sichergestellt werden können.
Die Veröffentlichung von Regierungsratsbeschlüssen, Interessenbindungen und Vernehmlassungsunterlagen soll die Nachvollziehbarkeit staatlicher Entscheidungen verbessern.
Politische Diskussionen
Zu den wiederkehrenden Diskussionen über den Regierungsrat gehören:
- das Verhältnis zwischen Kollegialprinzip und parteipolitischer Positionierung;
- die Repräsentation kleinerer Parteien;
- der Frauenanteil;
- die Offenlegung von Interessenbindungen;
- die Vergütung nebenamtlicher Mandate;
- die Dauer von Regierungsmandaten;
- die Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden;
- die Grösse und Effizienz der kantonalen Verwaltung;
- die Wirkung des Majorzwahlverfahrens.
Befürworter des Majorzsystems betonen die direkte Personenwahl und die Möglichkeit, besonders breit akzeptierte Kandidierende zu wählen.
Kritiker führen an, dass grosse und etablierte Parteien im Majorz tendenziell Vorteile besitzen und die Regierung die politischen Kräfteverhältnisse der Bevölkerung nicht zwingend proportional abbildet.
Bedeutung
Der Regierungsrat ist das zentrale politische Führungsorgan des Kantons Zug.
Seine Entscheidungen wirken sich unmittelbar auf Schule, Verkehr, Steuern, Gesundheitsversorgung, Sicherheit, Raumplanung, Wirtschaft, Umwelt und soziale Einrichtungen aus.
Aufgrund der internationalen Ausrichtung des Wirtschaftsstandorts muss die Regierung lokale und kantonale Aufgaben mit nationalen und globalen Entwicklungen verbinden. Steuerpolitik, Unternehmensregulierung, Migration, Finanzmärkte und internationale Sanktionen können für Zug besonders grosse Auswirkungen besitzen.
Gleichzeitig bleibt die Regierung in ein stark direktdemokratisches und föderalistisches System eingebunden. Kantonsrat, Bevölkerung, Gemeinden, Gerichte und Bundesbehörden begrenzen und kontrollieren ihre Handlungsmöglichkeiten.
Siehe auch
- Kanton Zug
- Kantonsrat des Kantons Zug
- Politik des Kantons Zug
- Verfassung des Kantons Zug
- Kantonale Verwaltung des Kantons Zug
- Landammann
- Staatskanzlei des Kantons Zug
- Liste der Mitglieder des Regierungsrats des Kantons Zug
- Regierungsrat (Schweiz)
- Geschichte des Kantons Zug
Literatur
- Eugen Gruber: Geschichte des Kantons Zug. Francke, Bern 1968.
- Renato Morosoli: Zug (Kanton). In: Historisches Lexikon der Schweiz.
- Kanton Zug: Staatskalender des Kantons Zug. Zug.
- Kanton Zug: Geschäftsbericht. Jährliche Ausgabe, Zug.
- Kanton Zug: Strategie des Regierungsrats 2019–2026. Zug.
- Kanton Zug: Legislaturziele 2023–2026. Zug.
- Staatsarchiv Zug: Moderne Zuger Kantonsgeschichte. Zug.
Weblinks
- Offizielle Website des Regierungsrats
- Mitglieder des Regierungsrats
- Datenbank der Regierungsratsbeschlüsse
- Geschäfte und Strategie des Regierungsrats
- Regierungsratswahlen
- Verfassung des Kantons Zug
- Geschäftsordnung des Regierungsrats und der Direktionen
- Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats
- Staatsaufbau und Politik im Kanton Zug
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Kanton Zug: Mitglieder des Regierungsrats, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 Kanton Zug: Verfassung des Kantons Zug vom 31. Januar 1894, BGS 111.1, Stand 1. Januar 2026.
- ↑ Kanton Zug: Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Regierungsrates und der Direktionen, BGS 151.1.
- ↑ Kanton Zug: Andreas Hostettler, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ Kanton Zug: Florian Weber, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ Kanton Zug: Heinz Tännler, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ Kanton Zug: Stephan Schleiss, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ Kanton Zug: Silvia Thalmann-Gut, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ Kanton Zug: Laura Dittli, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ Kanton Zug: Regierungsratswahlen 2025, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ Kanton Zug: Regierungsrat hat Direktionen per 2. Oktober 2025 zugeteilt, Medienmitteilung vom 19. August 2025.
- ↑ Kanton Zug: Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen, BGS 131.1.
- ↑ Kanton Zug: Regierungsratswahlen 2026, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ Kanton Zug: Kantonale Abstimmungen 2013, Ergebnis der Majorzinitiative vom 9. Juni 2013.
- ↑ 15,0 15,1 Kanton Zug: Regierungsrat, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ Kanton Zug: Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, BGS 151.2.
- ↑ Kanton Zug: Geschäfte und Strategie des Regierungsrats, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ Kanton Zug: Andreas Hausheer, abgerufen am 3. August 2026.
Wikimedia Commons: Medien zu Regierungsrat des Kantons Zug