Kantonsrat des Kantons Zug

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Kantonsrat des Kantons Zug
Kantonsratssaal im Regierungsgebäude in Zug
Staat Schweiz
Kanton Zug
Stellung Kantonales Parlament
Staatsgewalt Legislative
Mitglieder 80
Amtsdauer 4 Jahre
Amtsperiode 2023–2026
Wahlverfahren Proporzwahl mit doppeltproportionalem Zuteilungsverfahren
Wahlkreise 11 Einwohnergemeinden
Präsident Stefan Moos (FDP)
Vizepräsidentin Anna Bieri (Die Mitte)
Präsidialperiode 2025–2026
Sitz Regierungsgebäude, Zug
Adresse Seestrasse 2
6301 Zug
Koordinaten 47,16787° N, 8,51476° E
Website zg.ch/de/kantonsrat

Der Kantonsrat des Kantons Zug ist das Parlament und damit die gesetzgebende und aufsehende Behörde des Kantons Zug. Er besteht aus 80 Mitgliedern, die von den Stimmberechtigten für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Der Rat erlässt kantonale Gesetze, beschliesst über Budget und Staatsrechnung, bewilligt bedeutende Ausgaben und übt die Oberaufsicht über den Regierungsrat, die kantonale Verwaltung und die Gerichte aus.[1]

Die Mitglieder werden im Proporzverfahren gewählt. Jede der elf Einwohnergemeinden des Kantons bildet einen eigenen Wahlkreis. Die Sitze werden nach einem doppeltproportionalen Verfahren zunächst auf die Parteien und politischen Gruppierungen im gesamten Kanton und anschliessend auf die einzelnen Wahlkreise verteilt.[2]

Der Kantonsrat tagt gewöhnlich einmal im Monat im Kantonsratssaal des Regierungsgebäudes an der Seestrasse in der Stadt Zug. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich und werden zusätzlich über das Internet übertragen.[1]

Für die Jahre 2025 und 2026 wird der Rat vom FDP-Politiker Stefan Moos präsidiert. Vizepräsidentin ist Anna Bieri von der Partei Die Mitte.[3]

Stellung im Staatsaufbau

Der Kantonsrat bildet neben dem Regierungsrat und den kantonalen Gerichten eine der drei staatlichen Gewalten des Kantons Zug. Er übt gemäss Kantonsverfassung die gesetzgebende und aufsehende Gewalt aus.[2]

Das Parlament ist dem Volk als kantonalem Souverän untergeordnet. Beschlüsse des Kantonsrats können unter den gesetzlichen Voraussetzungen dem obligatorischen oder fakultativen Referendum unterliegen. Die Stimmberechtigten können ausserdem mit einer Volksinitiative Änderungen der Kantonsverfassung, den Erlass oder die Änderung eines Gesetzes sowie weitere kantonale Beschlüsse verlangen.

Die Gewaltenteilung bedeutet, dass der Kantonsrat die Regierung und die Gerichte kontrolliert, ihre operative Tätigkeit jedoch nicht selbst übernimmt. Er darf nicht in einzelne Gerichtsverfahren eingreifen und kann Verwaltungsentscheide nicht ohne gesetzliche Grundlage anstelle der zuständigen Behörde treffen.

Der Regierungsrat nimmt an den Sitzungen des Kantonsrats teil, erläutert seine Vorlagen und beantwortet parlamentarische Vorstösse. Die Regierungsmitglieder besitzen im Parlament jedoch kein Stimmrecht.

Aufgaben

Gesetzgebung

Die Gesetzgebung gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Kantonsrats. Neue kantonale Gesetze sowie Änderungen und Aufhebungen bestehender Gesetze werden vom Parlament beraten und beschlossen.

Gesetzesvorlagen können insbesondere ausgehen von:

  • dem Regierungsrat;
  • parlamentarischen Motionen;
  • parlamentarischen Initiativen;
  • Volksinitiativen;
  • Aufträgen aus übergeordnetem Recht;
  • interkantonalen Vereinbarungen.

Die Vorberatung erfolgt gewöhnlich in einer parlamentarischen Kommission. Diese prüft die Vorlage, hört bei Bedarf Fachpersonen und Interessenvertretungen an und stellt dem Rat Antrag.

Im Plenum werden Gesetze grundsätzlich in mehreren Beratungsphasen behandelt. Die Mitglieder können Änderungsanträge stellen, einzelne Bestimmungen ablehnen oder die Vorlage an die Kommission beziehungsweise den Regierungsrat zurückweisen.

Nach der Schlussabstimmung wird geprüft, ob der Erlass dem obligatorischen Referendum unterliegt oder ob ein fakultatives Referendum ergriffen werden kann.

Finanzkompetenzen

Der Kantonsrat besitzt zentrale Kompetenzen im kantonalen Finanzhaushalt. Er:

  • beschliesst das jährliche Budget;
  • genehmigt die Jahresrechnung;
  • behandelt den Finanzplan;
  • bewilligt Verpflichtungs- und Zusatzkredite;
  • entscheidet über bedeutende Bauvorhaben;
  • setzt im gesetzlichen Rahmen den kantonalen Steuerfuss fest;
  • kontrolliert die Verwendung öffentlicher Mittel;
  • beaufsichtigt die Verwaltung des Staatsvermögens.

Die Oberaufsicht über den Staatshaushalt wird insbesondere durch die Staatswirtschaftskommission wahrgenommen. Sie prüft Geschäftsberichte, Rechnungen, Budgets und die wirtschaftliche Führung der kantonalen Behörden.

Je nach Höhe und Art einer Ausgabe kann ein Kantonsratsbeschluss dem Finanzreferendum unterliegen.

Oberaufsicht

Der Kantonsrat übt die Oberaufsicht über den Regierungsrat und die kantonale Verwaltung aus. Diese Kontrolle betrifft insbesondere:

  • die Einhaltung von Verfassung und Gesetzen;
  • die zweckmässige Organisation der Verwaltung;
  • den Vollzug parlamentarischer Beschlüsse;
  • den Einsatz finanzieller Mittel;
  • die Geschäftsführung kantonaler Stellen;
  • die Behandlung überwiesener parlamentarischer Vorstösse;
  • die Funktionsfähigkeit der staatlichen Behörden.

Die Oberaufsicht ist eine politische und institutionelle Kontrolle. Sie ersetzt nicht die operative Führung durch den Regierungsrat und die Direktionen.

Die formelle Aufsicht über die Gerichte wird hauptsächlich durch die Justizprüfungskommission ausgeübt. Die richterliche Unabhängigkeit bleibt dabei gewahrt. Der Kantonsrat darf gerichtliche Urteile weder aufheben noch inhaltlich ändern.

Wahlen

Der Kantonsrat nimmt verschiedene Wahlen vor, soweit diese nicht dem Volk oder einer anderen Behörde übertragen sind.

Er wählt insbesondere:

  • das Kantonsratspräsidium;
  • das Vizepräsidium;
  • zwei Stimmenzählende;
  • die Mitglieder parlamentarischer Kommissionen;
  • bestimmte kantonale Funktionsträgerinnen und Funktionsträger;
  • Vertretungen in interkantonalen Organen;
  • weitere Personen nach Massgabe der Spezialgesetzgebung.

Präsident, Vizepräsident und Stimmenzählende werden für jeweils zwei Jahre aus der Mitte des Rates gewählt.[2]

Begnadigungen

Der Kantonsrat entscheidet über Begnadigungsgesuche, soweit das kantonale Recht die Zuständigkeit nicht einer anderen Behörde zuweist. Eine Begnadigung verändert oder erlässt eine rechtskräftig verhängte Strafe aus besonderen Gründen, ohne das ursprüngliche Strafurteil aufzuheben.[1]

Zusammensetzung

Der Kantonsrat besteht aus 80 Mitgliedern. Sie üben ihr Mandat im Milizsystem aus und gehen gewöhnlich neben der parlamentarischen Tätigkeit einem Beruf oder anderen Aufgaben nach.

Die Mitglieder schliessen sich in der Regel entsprechend ihrer Parteizugehörigkeit zu Fraktionen zusammen. Die Fraktionen koordinieren die parlamentarische Arbeit, bereiten Geschäfte vor, nominieren Mitglieder für Kommissionen und bestimmen ihre Fraktionsleitungen.

Aus den Kantonsratswahlen vom 2. Oktober 2022 ging folgende Sitzverteilung hervor:[4]

Partei Abkürzung Sitze Anteil der Sitze
Die Mitte Mitte 19 23,75 %
FDP.Die Liberalen FDP 18 22,50 %
Schweizerische Volkspartei SVP 18 22,50 %
Alternative – die Grünen ALG 11 13,75 %
Sozialdemokratische Partei SP 8 10,00 %
Grünliberale Partei GLP 6 7,50 %
Gesamt 80 100 %

Die Mitte blieb bei der Wahl 2022 mit 19 Mandaten stärkste Partei. FDP und SVP erhielten je 18 Sitze. Die Alternative – die Grünen erreichte elf, die SP acht und die GLP sechs Mandate.[4]

Nach Angaben der kantonalen Fachstelle für Statistik waren in der Amtsperiode 2023–2026 insgesamt 24 der 80 Sitze mit Frauen besetzt.[5]

Wahlverfahren

Amtsdauer und Wahltermin

Die Gesamterneuerungswahl findet alle vier Jahre statt. Die Amtsperiode beginnt am 1. Januar nach dem Wahljahr und dauert bis zum Ende des vierten Kalenderjahres.

Die Mitglieder der Amtsperiode 2023–2026 wurden am 2. Oktober 2022 gewählt. Die Wahl für die Amtsperiode 2027–2030 findet am 4. Oktober 2026 statt.[6]

Wählbar sind Personen, welche die gesetzlichen Voraussetzungen des kantonalen Stimm- und Wahlrechts erfüllen. Während der gesamten Amtsdauer müssen sie im massgebenden Wahlkreis stimmberechtigt bleiben.

Wahlkreise

Jede Einwohnergemeinde des Kantons bildet einen Wahlkreis. Die Zahl der Mandate richtet sich nach der ständigen Wohnbevölkerung. Die Sitzverteilung wird vor der Gesamterneuerungswahl durch einen einfachen Kantonsratsbeschluss festgelegt.

Jeder Wahlkreis erhält unabhängig von seiner Bevölkerungszahl mindestens zwei Mandate.[2]

Für die Amtsperiode 2023–2026 wurden die Sitze wie folgt auf die Gemeinden verteilt:[7]

Wahlkreis Sitze
Zug 19
Baar 15
Cham 11
Risch 7
Unterägeri 6
Steinhausen 6
Hünenberg 5
Oberägeri 4
Menzingen 3
Walchwil 2
Neuheim 2
Gesamt 80

Doppeltproportionales Zuteilungsverfahren

Die Sitzverteilung erfolgt nach dem doppeltproportionalen Zuteilungsverfahren. Es wird häufig als «doppelter Pukelsheim» bezeichnet.

In einem ersten Schritt werden die 80 Mandate aufgrund der gesamtkantonalen Wählerstärke auf die Parteien und politischen Gruppierungen verteilt. In einem zweiten Schritt werden die einer Partei zustehenden Mandate auf ihre Listen in den einzelnen Gemeinden aufgeteilt.

Das Verfahren soll gewährleisten, dass die Parteistärke im gesamten Kanton möglichst genau berücksichtigt wird, ohne die Gemeinden als verfassungsrechtlich vorgeschriebene Wahlkreise aufzugeben.

Eine Listengruppe nimmt an der Verteilung teil, wenn sie entweder in mindestens einem Wahlkreis wenigstens fünf Prozent der Parteistimmen erreicht oder gesamtkantonal einen Wähleranteil von mindestens drei Prozent erzielt. Listenverbindungen sind ausgeschlossen.[8]

Das doppeltproportionale Verfahren wurde nach einer Änderung der Kantonsverfassung im Jahr 2013 eingeführt. Es ersetzte das frühere Verfahren, bei dem die Mandate in den einzelnen Gemeinden weitgehend unabhängig voneinander verteilt wurden.

Nachrücken

Scheidet ein Mitglied während der Amtsperiode aus, rückt grundsätzlich die nächste nicht gewählte Person derselben Liste und desselben Wahlkreises nach.

Kann ein Sitz nicht auf diesem Weg besetzt werden, richtet sich das weitere Vorgehen nach dem Wahl- und Abstimmungsgesetz. Eine vollständige Neuwahl des Parlaments ist bei einzelnen Rücktritten nicht erforderlich.

Präsidium

Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Präsidenten oder eine Präsidentin, ein Vizepräsidium und zwei Stimmenzählende. Die Wahl erfolgt für eine Dauer von zwei Jahren.

Das Präsidium:

  • leitet die Sitzungen;
  • eröffnet und schliesst die Beratungen;
  • sorgt für die Einhaltung der Geschäftsordnung;
  • erteilt und entzieht das Wort;
  • stellt Abstimmungsfragen;
  • gibt Abstimmungsergebnisse bekannt;
  • vertritt den Kantonsrat nach aussen;
  • nimmt repräsentative Aufgaben wahr;
  • präsidiert das Büro des Kantonsrats.

Für die Jahre 2025 und 2026 wurden gewählt:[3]

Funktion Person Partei
Kantonsratspräsident Stefan Moos FDP
Kantonsratsvizepräsidentin Anna Bieri Die Mitte
Stimmenzählerin Ronahi Yener SP
Stimmenzähler Livio Bundi SVP

Das Vizepräsidium unterstützt den Präsidenten und übernimmt die Sitzungsleitung bei dessen Verhinderung.

Büro des Kantonsrats

Das Büro des Kantonsrats ist die Geschäftsleitung des Parlaments. Ihm gehören an:

  • der Präsident oder die Präsidentin;
  • das Vizepräsidium;
  • die zwei Stimmenzählenden;
  • die Vorsitzenden der Fraktionen.

Der Landschreiber nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.

Das Büro legt nach Rücksprache mit dem Regierungsrat das Arbeitsprogramm und die Sitzungsdaten fest. Es überwacht zudem, ob die den Kommissionen und dem Regierungsrat überwiesenen Geschäfte ohne unnötige Verzögerung behandelt werden.[9]

Das Büro befasst sich ausserdem mit organisatorischen Fragen, der Planung des Ratsbetriebs, parlamentarischen Veranstaltungen und der Vertretung des Kantonsrats gegenüber anderen Behörden.

Fraktionen

Die Fraktionen bilden die wichtigsten politischen Arbeitsgemeinschaften innerhalb des Parlaments. Sie bestehen gewöhnlich aus den Mitgliedern derselben Partei.

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Vorbereitung der Ratsgeschäfte;
  • Koordination politischer Positionen;
  • Nomination für Kommissionen und andere Ämter;
  • Einreichung gemeinsamer Vorstösse;
  • Information der Fraktionsmitglieder;
  • Zusammenarbeit mit den kantonalen Parteien.

Die Fraktionen sind im Büro des Kantonsrats durch ihre Vorsitzenden vertreten. Für die Amtsperiode 2025–2026 bestehen Fraktionen von Die Mitte, FDP, SVP, ALG, SP und GLP.[9]

Die einzelnen Ratsmitglieder bleiben rechtlich frei, von der Position ihrer Fraktion abzuweichen. Ein gesetzlich vorgeschriebener Fraktionszwang besteht nicht.

Kommissionen

Die Kommissionen beraten Geschäfte vor, bevor diese im Plenum behandelt werden. Ihre Mitglieder werden von den Fraktionen entsandt und vom Kantonsrat für die vierjährige Amtsperiode gewählt.

Eine Kommission besteht in der Regel aus 15 Mitgliedern. Neben den ständigen Kommissionen kann der Rat für einzelne Vorlagen Ad-hoc-Kommissionen einsetzen.[10]

Ständige Kommissionen

Zu den ständigen Kommissionen gehören:[10]

Kommission Hauptaufgabe
Staatswirtschaftskommission Prüfung von Staatsrechnung, Budget, Geschäftsführung und Finanzhaushalt
Erweiterte Staatswirtschaftskommission Besondere finanzpolitische und institutionelle Aufgaben
Justizprüfungskommission Formelle Aufsicht über Gerichte und Justizbehörden
Erweiterte Justizprüfungskommission Besondere Geschäfte der Justizaufsicht
Redaktionskommission Sprachliche und rechtssystematische Prüfung von Erlassen
Konkordatskommission Prüfung interkantonaler Vereinbarungen
Kommission für Hochbau Vorberatung kantonaler Hochbauprojekte
Kommission für Tiefbau und Gewässer Strassen-, Tiefbau- und Wasserbauvorlagen
Kommission für Raum, Umwelt und Verkehr Raumplanung, Umwelt, Energie und Verkehr
Kommission für Gesundheit und Soziales Gesundheits-, Sozial- und Gesellschaftspolitik
Bildungskommission Bildungs-, Schul-, Kultur- und Sportgeschäfte

Die Kommissionen können Berichte und Unterlagen verlangen, Vertretungen des Regierungsrats anhören und Fachpersonen beiziehen. Ihre Beratungen sind im Gegensatz zu den Plenarsitzungen grundsätzlich nicht öffentlich.

Ad-hoc-Kommissionen

Für Gesetzesvorlagen und andere Geschäfte, die keiner ständigen Kommission zugewiesen sind, kann der Kantonsrat eine besondere Ad-hoc-Kommission einsetzen.

Eine solche Kommission beendet ihre Tätigkeit gewöhnlich, sobald das ihr zugewiesene Geschäft erledigt ist.

Parlamentarische Vorstösse

Mit parlamentarischen Vorstössen können Ratsmitglieder politische Anliegen einbringen, Auskünfte verlangen oder die Regierung zur Ausarbeitung einer Vorlage auffordern.

Motion

Mit einer Motion wird der Regierungsrat beauftragt, dem Kantonsrat eine Verfassungs-, Gesetzes- oder Beschlussvorlage zu unterbreiten oder eine andere Massnahme im Zuständigkeitsbereich des Parlaments vorzubereiten.

Wird eine Motion erheblich erklärt, ist sie für den Regierungsrat verbindlich. Dieser muss den Auftrag behandeln und dem Parlament Bericht oder Antrag erstatten.

Postulat

Ein Postulat beauftragt den Regierungsrat zu prüfen, ob eine bestimmte Vorlage ausgearbeitet oder eine Massnahme getroffen werden soll.

Im Unterschied zur Motion verlangt das Postulat zunächst eine Prüfung und Berichterstattung. Es schreibt das endgültige Ergebnis weniger verbindlich vor.

Interpellation

Mit einer Interpellation können Ratsmitglieder vom Regierungsrat Auskunft über Angelegenheiten des Kantons verlangen.

Die Antwort wird gewöhnlich schriftlich oder mündlich im Rat erteilt. Anschliessend kann eine parlamentarische Diskussion stattfinden.

Kleine Anfrage

Eine Kleine Anfrage dient der schriftlichen Einholung von Informationen. Sie wird in der Regel ohne ausführliche Debatte beantwortet.

Parlamentarische Initiative

Mit einer parlamentarischen Initiative kann ein Ratsmitglied oder eine Gruppe von Mitgliedern einen ausgearbeiteten Erlassentwurf oder eine allgemeine Anregung für einen Erlass einbringen.

Die Voraussetzungen und das Verfahren richten sich nach der Geschäftsordnung des Kantonsrats.[11]

Gesetzgebungsverfahren

Ein kantonales Gesetzgebungsverfahren beginnt häufig mit einem Bericht und Antrag des Regierungsrats. Dieser unterbreitet dem Kantonsrat einen Gesetzesentwurf und erläutert dessen rechtliche, finanzielle und politische Auswirkungen.

Der typische Ablauf umfasst:

  1. Ausarbeitung einer Vorlage;
  2. Überweisung an eine parlamentarische Kommission;
  3. Kommissionsberatung und Kommissionsbericht;
  4. erste Lesung im Kantonsrat;
  5. Detailberatung und Änderungsanträge;
  6. gegebenenfalls zweite Lesung;
  7. Schlussabstimmung;
  8. Veröffentlichung;
  9. obligatorisches oder fakultatives Referendum;
  10. Inkraftsetzung.

Der Kantonsrat kann eine Vorlage an den Regierungsrat oder an die Kommission zurückweisen. Er kann ihr einen Auftrag zur Überarbeitung mitgeben.

Bei dringlichen Erlassen oder einfachen Kantonsratsbeschlüssen können abweichende Verfahren gelten.

Verhältnis zu den Volksrechten

Die direkte Demokratie begrenzt und ergänzt die parlamentarische Gesetzgebung.

Ein fakultatives Referendum ermöglicht es den Stimmberechtigten, eine Volksabstimmung über bestimmte Beschlüsse des Kantonsrats zu verlangen. Dafür sind innerhalb der gesetzlichen Frist 1500 gültige Unterschriften erforderlich.[1]

Mit einer kantonalen Volksinitiative können 2000 Stimmberechtigte den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung einer Verfassungsbestimmung, eines Gesetzes oder eines referendumsfähigen Kantonsratsbeschlusses verlangen.[1]

Der Kantonsrat behandelt gültige Initiativen und kann ihnen einen Gegenvorschlag gegenüberstellen. Über Verfassungsänderungen und weitere obligatorisch referendumsfähige Vorlagen entscheidet in jedem Fall das Volk.

Sitzungen

Der Kantonsrat tagt gewöhnlich einmal monatlich. Zusätzliche Sitzungen können bei umfangreichen Traktandenlisten oder dringenden Geschäften einberufen werden.

Die Traktandenliste wird im Voraus veröffentlicht. Sie enthält unter anderem:

  • Gesetzes- und Verfassungsvorlagen;
  • Kredite und Bauvorhaben;
  • Berichte und Anträge des Regierungsrats;
  • parlamentarische Vorstösse;
  • Kommissionsberichte;
  • Wahlen;
  • Petitionen;
  • Begnadigungsgesuche.

Für eine gültige Beratung muss die nach der Geschäftsordnung erforderliche Zahl von Mitgliedern anwesend sein.

Abstimmungen erfolgen offen, soweit Verfassung oder Geschäftsordnung keine geheime Abstimmung vorschreiben. Die Ergebnisse werden protokolliert und bei elektronischen Abstimmungen veröffentlicht.

Öffentlichkeit

Die Sitzungen des Kantonsrats sind grundsätzlich öffentlich. Besucherinnen und Besucher können die Beratungen von der Tribüne des Kantonsratssaals verfolgen.

Seit dem Ausbau der digitalen Parlamentsinformation werden die Sitzungen zusätzlich im Internet als Livestream übertragen.[12]

Öffentlich zugänglich sind insbesondere:

  • Traktandenlisten;
  • Kantonsratsvorlagen;
  • Berichte und Anträge;
  • parlamentarische Vorstösse;
  • Kommissionsberichte, soweit sie veröffentlicht werden;
  • Kurzprotokolle;
  • ausführliche Ratsprotokolle;
  • Abstimmungsergebnisse;
  • Sitzungsdaten;
  • Mitglieder- und Interessenangaben.

Die Protokolle dokumentieren die Beratungen und geben wieder, welche Argumente die Ratsmitglieder, der Regierungsrat und weitere Beteiligte vorgebracht haben.[13]

Staatskanzlei und Parlamentsdienst

Die Staatskanzlei unterstützt den Kantonsrat organisatorisch, rechtlich und administrativ.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Vorbereitung der Sitzungen;
  • Erstellung der Traktandenlisten;
  • Führung der Protokolle;
  • Veröffentlichung der Ratsunterlagen;
  • Beratung des Präsidiums;
  • Unterstützung des Büros und der Kommissionen;
  • Organisation von Wahlen und Abstimmungen;
  • Pflege der Geschäftsdatenbank;
  • Koordination mit Regierungsrat und Verwaltung.

Der Landschreiber nimmt an den Sitzungen des Kantonsrats und des Büros mit beratender Stimme teil. Seit 2019 ist Tobias Moser Landschreiber des Kantons Zug.[1]

Die Kontaktstelle des Parlaments befindet sich im Regierungsgebäude an der Seestrasse 2 in Zug.

Kantonsratssaal

Der Kantonsrat tagt im Regierungsgebäude am Zugersee. Der Saal befindet sich im historischen Hauptgebäude der kantonalen Verwaltung.

Der Raum besitzt eine halbkreisförmige beziehungsweise auf das Präsidium ausgerichtete Sitzordnung. An der Stirnseite befinden sich die Plätze des Präsidiums, der Stimmenzählenden, des Landschreibers und der Regierungsmitglieder.

Zur technischen Ausstattung gehören eine elektronische Abstimmungsanlage, Mikrofone, Anlagen für Ton- und Bildübertragung sowie Einrichtungen für den Livestream.

Seit dem 17. März 1873 besitzt das Zuger Parlament einen eigenen Kantonsratssaal. Vorher tagte der damalige Grosse Rat im Gotischen Saal des Rathauses der Stadt Zug.[14]

Der Kanton plant eine Erweiterung des Regierungsgebäudes mit einem neuen gemeinsamen Saal für den Kantonsrat und den Grossen Gemeinderat der Stadt Zug. Damit sollen Platzverhältnisse, Barrierefreiheit, Sicherheit und technische Infrastruktur verbessert werden.[15]

Geschichte

Politische Ordnung vor 1848

Vor der Entstehung des modernen Kantonsparlaments war die politische Ordnung Zugs durch die Landsgemeinde, den Stadt-und-Amt-Gegensatz und verschiedene Räte geprägt.

Die Landsgemeinde war das oberste Organ der stimmberechtigten Männer. Daneben bestanden ein einfacher, zweifacher und dreifacher Landrat, deren Zusammensetzung und Zuständigkeiten sich im Laufe der Zeit veränderten.

Die Konflikte zwischen der Stadt Zug und den äusseren Gemeinden beeinflussten die politische Entwicklung während Jahrhunderten.

Gründung des Grossen Rats

Nach dem Sonderbundskrieg erhielt der Kanton Zug am 16. Januar 1848 eine neue Verfassung. Sie trennte die gesetzgebende, vollziehende und richterliche Gewalt deutlicher voneinander und schuf einen 67 Mitglieder umfassenden Grossen Rat als Legislative.[14]

Bei der ersten Wahl errangen die Liberalen eine deutliche Mehrheit. Bereits 1850 gewannen jedoch die Konservativen ihre führende Stellung zurück.

Der Grosse Rat behandelte in den ersten Jahrzehnten unter anderem den Aufbau der modernen Kantonsverwaltung, die Neuordnung der Gemeinden, das Schulwesen, die Gerichtsorganisation, Infrastrukturvorhaben und die finanziellen Folgen der Sonderbundszeit.

Umbenennung zum Kantonsrat

Im Jahr 1873 wurde die Bezeichnung Grosser Rat durch Kantonsrat ersetzt. Im selben Jahr bezog das Parlament seinen neuen Saal im Regierungsgebäude.[14]

Die Umbenennung entsprach einer Entwicklung, die auch in mehreren anderen Deutschschweizer Kantonen stattfand. Der Begriff Kantonsrat betonte die Stellung als Vertretung des gesamten Kantons.

Verfassung von 1894

Nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen zwischen konservativen und liberalen Kräften wurde am 31. Januar 1894 eine neue Kantonsverfassung beschlossen.

Sie bildet trotz zahlreicher Änderungen weiterhin die Grundlage der Zuger Staatsordnung. Die Verfassung regelte die Kompetenzen von Volk, Kantonsrat, Regierungsrat, Gerichten und Gemeinden.

Im Verlauf des 20. und 21. Jahrhunderts wurde sie wiederholt an gesellschaftliche, institutionelle und bundesrechtliche Veränderungen angepasst.

Einführung des Frauenstimmrechts

Seit 1971 besitzen Frauen im Kanton Zug das kantonale Stimm- und Wahlrecht. Dadurch konnten sie erstmals an Kantonsratswahlen teilnehmen und selbst in das Parlament gewählt werden.

Der Frauenanteil stieg in den folgenden Jahrzehnten, blieb jedoch während längerer Zeit deutlich unter dem Anteil der Frauen an der Gesamtbevölkerung.

Veränderung des Wahlsystems

Die Mandate wurden lange innerhalb der Gemeinden nach traditionellen Proporzregeln vergeben. Dieses System führte bei kleinen Wahlkreisen dazu, dass Stimmen für kleinere Parteien nur begrenzt berücksichtigt wurden.

Nach gerichtlichen und politischen Diskussionen änderte der Kanton 2013 die Verfassung. Seither wird das doppeltproportionale Zuteilungsverfahren angewendet. Die erste Gesamterneuerungswahl nach dem neuen System fand 2014 statt.

Jubiläum 2023

Im Jahr 2023 feierte der Kanton zwei parlamentarische Jubiläen:

  • 175 Jahre seit der Schaffung des modernen Zuger Parlaments im Jahr 1848;
  • 150 Jahre seit der Eröffnung des Kantonsratssaals im Jahr 1873.

Das Staatsarchiv veröffentlichte dazu historische Dokumente, Bilder, Mitgliederverzeichnisse und digitalisierte Ratsprotokolle.[14]

Anschlag von 2001

Am 27. September 2001 drang ein bewaffneter Mann während einer Sitzung in den Kantonsratssaal ein und schoss auf die Anwesenden. Er tötete vierzehn Mitglieder des Kantons- und Regierungsrats sowie anschliessend sich selbst. Zahlreiche weitere Personen wurden verletzt.

Der Anschlag gehört zu den schwersten Gewalttaten der neueren Schweizer Geschichte. Er führte im Kanton Zug und in anderen Kantonen zu einer grundlegenden Überprüfung der Sicherheitskonzepte für Parlamente und Verwaltungsgebäude.

Im Regierungsgebäude erinnert eine Gedenkstätte an die Opfer. Der 27. September wird im Kanton Zug als Gedenktag begangen.

Das Ereignis beeinflusste auch die politische Diskussion über Bedrohungen gegen Behördenmitglieder, den Zugang zu öffentlichen Gebäuden und das Verhältnis zwischen Sicherheit und Öffentlichkeit parlamentarischer Sitzungen.

Bedeutung

Der Kantonsrat ist das zentrale Forum der kantonalen Politik. In seinen Beratungen werden unterschiedliche Interessen der Gemeinden, Parteien, Wirtschaftsbereiche und gesellschaftlichen Gruppen sichtbar.

Seine besondere Stellung ergibt sich aus der Verbindung von:

  • parlamentarischer Gesetzgebung;
  • direkter Demokratie;
  • kommunalen Wahlkreisen;
  • Milizsystem;
  • Finanz- und Aufsichtskompetenzen;
  • öffentlicher Beratung.

Die geringe Fläche und überschaubare Bevölkerungszahl des Kantons ermöglichen kurze Wege zwischen Parlament, Regierung, Gemeinden und Bevölkerung. Gleichzeitig muss der Kantonsrat über Themen entscheiden, die mit der starken wirtschaftlichen Entwicklung, der internationalen Unternehmensstruktur, dem Bevölkerungswachstum und dem hohen Siedlungsdruck des Kantons verbunden sind.

Literatur

  • Renato Morosoli: Mehrheiten, Minderheiten, Menschen. Politische Kultur, demokratische Teilhabe und Politikertypen in der Geschichte des Zuger Kantonsrats 1848–2020. In: Tugium, Band 36, Zug 2020.
  • Staatsarchiv des Kantons Zug: 175 Jahre Zuger Kantonsrat und 150 Jahre Kantonsratssaal. Zug 2023.
  • Eugen Gruber: Geschichte des Kantons Zug. Francke, Bern.
  • Kanton Zug: Verfassung des Kantons Zug vom 31. Januar 1894.
  • Kanton Zug: Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats.
  • Kanton Zug: Protokolle des Kantonsrats. Zug, fortlaufende Reihe.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Kanton Zug: Kantonsrat, abgerufen am 3. August 2026.
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 Kanton Zug: Verfassung des Kantons Zug vom 31. Januar 1894, insbesondere §§ 38–43, Stand 1. Januar 2026, abgerufen am 3. August 2026.
  3. 3,0 3,1 Kanton Zug: Kantonsratspräsidium, abgerufen am 3. August 2026.
  4. 4,0 4,1 Kanton Zug: Kantonsratswahlen 2022, abgerufen am 3. August 2026.
  5. Kanton Zug, Fachstelle für Daten und Statistik: Politik, abgerufen am 3. August 2026.
  6. Kanton Zug: Kantonsratswahlen 2026, abgerufen am 3. August 2026.
  7. Kanton Zug, Staatskanzlei: Schlussergebnisse der Kantonsratswahl vom 2. Oktober 2022, abgerufen am 3. August 2026.
  8. Kanton Zug: Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen vom 28. September 2006, Stand 1. Januar 2026, abgerufen am 3. August 2026.
  9. 9,0 9,1 Kanton Zug: Büro des Kantonsrats, abgerufen am 3. August 2026.
  10. 10,0 10,1 Kanton Zug: Kommissionen des Kantonsrats, abgerufen am 3. August 2026.
  11. Kanton Zug: Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats vom 28. August 2014, abgerufen am 3. August 2026.
  12. Kanton Zug: Livestream der Kantonsratssitzungen, abgerufen am 3. August 2026.
  13. Kanton Zug: Protokolle des Kantonsrats, abgerufen am 3. August 2026.
  14. 14,0 14,1 14,2 14,3 Staatsarchiv des Kantons Zug: 175 Jahre Zuger Kantonsrat und 150 Jahre Kantonsratssaal, abgerufen am 3. August 2026.
  15. Kanton Zug: Neuer Saal für Zuger Parlamente, Februar 2025, abgerufen am 3. August 2026.