Ustertag

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Ustertag
Ustertag-Gedenkstein auf dem Zimikerhügel
Datum 22. November 1830
Ort Zimikerhügel bei Uster
Kanton Kanton Zürich
Art Friedliche politische Volksversammlung
Teilnehmende rund 10'000 bis 12'000 Männer
Zentrales Dokument Memorial von Uster
Hauptanliegen Politische Gleichstellung von Stadt und Landschaft sowie Totalrevision der Kantonsverfassung
Bedeutende Redner Heinrich Gujer
Johannes Hegetschweiler
Unmittelbare Folge Auflösung und Neuwahl des Grossen Rates
Verfassungsfolge Liberale Zürcher Kantonsverfassung von 1831

Der Ustertag war eine grosse politische Volksversammlung, die am 22. November 1830 auf dem Zimikerhügel bei Uster stattfand. Rund 10'000 Männer aus der Zürcher Landschaft und aus Winterthur verlangten eine grundlegende Erneuerung der Verfassung des Kantons Zürich. Ihr wichtigstes Anliegen war die politische Gleichstellung der Landbevölkerung mit der Stadt Zürich.

Die Forderungen wurden im sogenannten Memorial von Uster zusammengefasst. Das Dokument verlangte unter anderem eine angemessene Vertretung der Landschaft im Grossen Rat, ein freieres Wahlsystem, die Volkssouveränität, die Trennung der Staatsgewalten, Pressefreiheit, öffentliche Ratsverhandlungen und ein gesetzlich gesichertes Petitionsrecht.

Der friedlich verlaufene Ustertag leitete die Regeneration im Kanton Zürich ein. Bereits wenige Tage später beschloss der bisherige Grosse Rat seine Auflösung. Ein neu gewähltes Parlament erarbeitete die liberale Kantonsverfassung von 1831. Der Ustertag gilt deshalb als politische Wende vom restaurativen Obrigkeitsstaat zum modernen liberalen Kanton Zürich.[1]

Begriff

Die Bezeichnung «Ustertag» verbindet den Versammlungsort Uster mit dem älteren politischen Begriff «Tag». Dieser konnte eine Zusammenkunft, Beratung oder Versammlung bezeichnen. Zeitgenössisch war auch vom «Tag von Uster», von einer «Landesversammlung» oder einer «Landsgemeinde» die Rede.

Die Versammlung war jedoch keine Landsgemeinde im verfassungsrechtlichen Sinn, wie sie in einzelnen Schweizer Kantonen bestand. Sie verfügte über keine gesetzlich festgelegten Entscheidungsbefugnisse. Ihre politische Wirkung beruhte auf der grossen Zahl der Teilnehmenden, der öffentlichen Zustimmung zum Memorial und dem dadurch entstandenen Druck auf die kantonalen Behörden.

Heute bezeichnet «Ustertag» sowohl das historische Ereignis vom 22. November 1830 als auch die jährlich in Uster durchgeführte Gedenkfeier.

Vorgeschichte

Herrschaft der Stadt über die Landschaft

Die Stadt Zürich hatte seit dem Mittelalter schrittweise grosse Teile des umliegenden Gebiets erworben. Die Bewohner der Landschaft waren bis zum Ende des Ancien Régime Untertanen der städtischen Obrigkeit. Politische Ämter, wirtschaftliche Vorrechte und wichtige Entscheidungen blieben weitgehend den Bürgern der Stadt Zürich vorbehalten.

Mit der Helvetischen Republik von 1798 wurden die rechtliche Gleichheit und die Volkssouveränität grundsätzlich anerkannt. Die frühere Untertanenstellung der Landschaft endete. Die neue Ordnung war jedoch mit der französischen Besetzung verbunden und blieb politisch instabil.

Die Mediationsakte von 1803 stellte den Kanton Zürich als Gliedstaat der Eidgenossenschaft wieder her. Stadt und Landschaft waren im Grossen Rat vertreten, doch blieb die politische Ordnung durch Vermögensanforderungen und indirekte Wahlverfahren eingeschränkt.

Verfassung von 1814

Nach dem Sturz Napoleons gewannen die konservativen Kräfte in Zürich wieder an Einfluss. Der Grosse Rat setzte 1814 eine neue Kantonsverfassung in Kraft, ohne sie einer Volksabstimmung zu unterbreiten.

Die Verfassung stärkte die Stellung der Stadt Zürich und ihrer führenden Familien. Obwohl die grosse Mehrheit der Kantonsbevölkerung auf dem Land lebte, war die Landschaft im Grossen Rat gemessen an ihrer Bevölkerungszahl deutlich untervertreten.[2]

Die Verfassung enthielt zudem kein geregeltes Verfahren für eine grundlegende Revision. Kritiker betrachteten sie deshalb zunehmend als Ausdruck einer restaurativen und städtisch dominierten Ordnung.

Veränderungen auf der Landschaft

Während der Restaurationszeit veränderte sich die Zürcher Landschaft wirtschaftlich und gesellschaftlich. Die Heimindustrie, insbesondere die Baumwollverarbeitung, gewann an Bedeutung. Neue Fabriken entstanden entlang der Flüsse und Bäche, deren Wasserkraft für den Maschinenbetrieb genutzt wurde.

Gleichzeitig nahm der Bildungsstand der Landbevölkerung zu. Gemeinden bauten neue Schulhäuser, gründeten Vereine und beteiligten sich stärker am öffentlichen Leben. Zeitungen, Lesegesellschaften, Schützenvereine und gemeinnützige Organisationen verbreiteten politische und wirtschaftliche Ideen.

Ein wachsendes ländliches Bürgertum aus Unternehmern, Ärzten, Pfarrern, Lehrern, Wirten und Gewerbetreibenden war nicht mehr bereit, die politische Vorherrschaft der Stadt widerstandslos hinzunehmen.

Liberale Opposition

Die liberale Opposition im Kanton Zürich berief sich auf die Ideen der Aufklärung, der Helvetischen Revolution und der Volkssouveränität. Zu ihrem älteren Kreis gehörte der Arzt, Politiker und Publizist Paul Usteri. Die von ihm redigierte Neue Zürcher Zeitung kritisierte die konservative Regierung und trat für politische Reformen ein.

Einen zusätzlichen Anstoss gab die Julirevolution von 1830 in Frankreich. Der Sturz des französischen Königs Karl X. zeigte den liberalen Kräften in der Schweiz, dass restaurative Ordnungen nicht unveränderlich waren.

In mehreren Schweizer Kantonen fanden im Herbst und Winter 1830 grosse Volksversammlungen statt. Die sogenannten Volkstage verlangten neue Verfassungen, eine gerechtere politische Vertretung und erweiterte Freiheitsrechte. Bedeutende Versammlungen fanden unter anderem in Weinfelden, Wohlenschwil, Sursee und Balsthal statt.

Ludwig Snell und das Memorial von Küsnacht

Der deutsche Staatsrechtler und Publizist Ludwig Snell lebte seit den 1820er-Jahren in der Schweiz. Nach der Julirevolution verfasste er das Memorial von Küsnacht, einen Entwurf für eine liberale Zürcher Kantonsverfassung.

Das Memorial forderte eine auf der Volkssouveränität beruhende repräsentative Ordnung. Es beeinflusste die Zürcher Reformbewegung und diente als wichtige Grundlage für das spätere Memorial von Uster.[3]

Versammlung in Stäfa

Am 19. November 1830 versammelten sich in Stäfa mehr als hundert Männer aus verschiedenen Teilen des Kantons. Sie beschlossen, bereits drei Tage später eine kantonale Volksversammlung in Uster abzuhalten.

Uster wurde wegen seiner zentralen Lage gewählt. Ausserdem verfügte der Ort über eine neue, vergleichsweise grosse reformierte Kirche. Die Einwohner von Uster selbst beteiligten sich allerdings nur zurückhaltend an der Vorbereitung. Zeitgenössische Berichte beschreiben ihre Haltung als vorsichtig oder ängstlich.[4]

Der Aufruf verbreitete sich trotz der kurzen Vorbereitungszeit schnell über persönliche Kontakte, politische Vereine, Wirte, Boten und gedruckte Mitteilungen.

Die Versammlung vom 22. November 1830

Am Montag, dem 22. November 1830, zogen Männer aus nahezu allen Teilen der Zürcher Landschaft nach Uster. Auch eine grössere Delegation aus Winterthur nahm teil. Die Stadt Winterthur hatte ein politisches Bündnis mit der Stadt Zürich abgelehnt und stellte sich auf die Seite der Landschaft.

Die Angaben zur Zahl der Teilnehmenden schwanken. Häufig wird von rund 10'000 Männern gesprochen. Das später ausgefertigte Memorial bezeichnete die Versammlung als mindestens 12'000 Kantonsbürger umfassend. Frauen waren von den politischen Rechten und der formellen Teilnahme ausgeschlossen.

Ursprünglich sollte die Versammlung in der reformierten Kirche Uster stattfinden. Das Gebäude erwies sich jedoch als viel zu klein. Die Teilnehmer verlegten die Veranstaltung deshalb auf den nahe gelegenen Zimikerhügel.[5]

Trotz der grossen Menschenmenge verlief die Versammlung friedlich. Die Organisatoren achteten darauf, Gewalt und Ausschreitungen zu verhindern. Dadurch sollte den Behörden gezeigt werden, dass die Landschaft ihre Forderungen entschlossen, aber innerhalb einer gesetzlichen Ordnung vertrat.

Redner

Heinrich Gujer

Eröffnet wurde die Versammlung von Heinrich Gujer aus Bauma. Der Müller, Gewerbetreibende und spätere Politiker war wegen seines praktischen Urteilsvermögens als «der kluge Müller» bekannt.

Gujer gehörte seit Ende der 1820er-Jahre zur liberalen Opposition. Am Ustertag trat er als erster Redner auf. Später gehörte er dem Grossen Rat und der Verfassungskommission an und wurde zu einem einflussreichen Vertreter der Zürcher Landschaft.[6]

Johannes Hegetschweiler

Als weiterer bedeutender Redner trat der Arzt und Botaniker Johannes Hegetschweiler aus Stäfa auf. Er begann seine Ansprache mit einem abgewandelten Zitat aus Friedrich Schillers Gedicht Die Worte des Glaubens:

«Der Mensch ist frei geschaffen, ist frei, und würd er in Ketten geboren!»

Hegetschweiler kritisierte die politische Benachteiligung der Landschaft und warb zugleich für einen friedlichen und geordneten Verlauf. Er gehörte später dem Regierungsrat an und wurde 1839 beim Versuch, während des Züriputsches zwischen den Konfliktparteien zu vermitteln, tödlich verletzt.[7]

Memorial von Uster

Hauptartikel: Memorial von Uster

Das Memorial von Uster trug den vollständigen Titel:

«Ehrerbietige Vorstellung der Landesversammlung des Kantons Zürich, abgehalten zu Uster, Montags den 22. November 1830.»

Das Dokument war als Petition an den Zürcher Amtsbürgermeister und den Grossen Rat gerichtet. Seine höfliche und teilweise untertänige Sprache entsprach den amtlichen Formen der Zeit. Inhaltlich stellte das Memorial jedoch die bestehende politische Ordnung grundsätzlich infrage.

Es ging vom Grundsatz aus, dass in einem Freistaat die Gesamtheit der freien Bürger souverän sei. Eine Verfassung dürfe deshalb nur mit Zustimmung des Volkes geändert oder in Kraft gesetzt werden.[8]

Politische Hauptforderungen

Die beiden unmittelbar wichtigsten Forderungen betrafen die Zusammensetzung des Grossen Rates und das Wahlsystem.

Das Memorial verlangte:

  • eine verhältnismässige Vertretung von Stadt und Landschaft;
  • zwei Drittel der Sitze im Grossen Rat für Landbürger und ein Drittel für Bürger der Stadt Zürich;
  • eine stärkere direkte Wahl der ländlichen Vertreter;
  • eine Verkürzung der Amtsdauer auf drei Jahre;
  • die Abschaffung von Vermögensanforderungen für die Wählbarkeit;
  • das Wahlrecht der Ansässen an ihrem Wohnort;
  • Massnahmen gegen Beeinflussung und Missbrauch bei Wahlen.

Die festgelegte Verteilung von zwei Dritteln für die Landschaft und einem Drittel für die Stadt entsprach nicht genau dem Bevölkerungsverhältnis. Sie bedeutete aber eine entscheidende Verbesserung gegenüber der bisherigen städtischen Übervertretung.

Verfassungsrechtliche Forderungen

Das Memorial verlangte eine vollständige Revision der Kantonsverfassung und der kantonalen Gesetze. Für spätere Verfassungsänderungen sollte ein gesetzlich geregeltes Verfahren geschaffen werden.

Zu den ausdrücklich genannten Forderungen gehörten:

  • Anerkennung der Volkssouveränität;
  • Zustimmung des Volkes zu neuen Verfassungen und grundlegenden Verfassungsänderungen;
  • Trennung der gesetzgebenden, vollziehenden und richterlichen Gewalt;
  • dauerhafte Garantie der Pressefreiheit;
  • Veröffentlichung der Protokolle des Grossen Rates;
  • soweit räumlich möglich öffentliche Sitzungen des Grossen Rates;
  • ein gesetzlich gesichertes Petitionsrecht;
  • stärkere Mitwirkung der Gemeinden bei der Wahl lokaler Behörden;
  • periodische Erneuerung wichtiger Ämter.

Der Forderungskatalog ging damit weit über eine blosse Änderung der Sitzverteilung im Parlament hinaus. Er zielte auf eine rechtsstaatliche und repräsentative Staatsordnung.

Wirtschaftliche und gesellschaftliche Wünsche

Neben den verfassungsrechtlichen Forderungen enthielt das Memorial zahlreiche wirtschaftliche, steuerliche, kirchliche und soziale Anliegen. Dazu gehörten:

  • Aufhebung des Zunftzwangs;
  • Verminderung verschiedener indirekter Steuern und Abgaben;
  • Abschaffung von Porten- und Kaufhauszöllen;
  • Erleichterungen bei belastenden Zehnten;
  • Senkung des gesetzlichen Zinsfusses;
  • Aufhebung des Jagdbanns;
  • Reform der Advokaturordnung;
  • Wahl der Pfarrer unter Mitwirkung der Kirchgemeinden;
  • Veröffentlichung der Staatsrechnung;
  • Schutz der Heimarbeiter vor den Folgen der raschen Mechanisierung.

Diese Wünsche zeigen, dass der Ustertag von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen getragen wurde. Liberale Unternehmer verlangten wirtschaftliche Freiheit, während Handwerker, Kleinbauern und Heimarbeiter Schutz vor Steuern, Schulden und industrieller Konkurrenz suchten.

Nicht alle Forderungen waren miteinander vereinbar. Die liberale Gewerbefreiheit konnte beispielsweise den Interessen jener Heimarbeiter widersprechen, die eine Begrenzung mechanischer Webmaschinen verlangten.

Übergabe an die Regierung

Nach der Versammlung wurde das Memorial ausgearbeitet, mit zahlreichen Unterschriften versehen und am 24. November 1830 dem Zürcher Amtsbürgermeister übergeben. Die Beschlüsse waren damit bereits 48 Stunden nach dem Ustertag offiziell bei der Regierung eingereicht.

Das Dokument wurde am 26. November in der Zeitung Der Republikaner veröffentlicht. Der Druck machte die Forderungen im ganzen Kanton und darüber hinaus bekannt.[8]

Die Unterzeichner betonten, dass sie Ruhe und Gesetzlichkeit bewahren wollten. Zugleich warnten sie, die Bevölkerung könnte ihre Forderungen bei einer Ablehnung erneut und möglicherweise weniger friedlich vorbringen.

Reaktion des Grossen Rates

Der bisherige Grosse Rat beriet zwischen dem 25. und dem 27. November 1830 über die politische Lage. In den Debatten meldeten sich rund 160 Redner zu Wort.

Unter dem Eindruck der Volksversammlung und des Memorials beschloss das Parlament:

  • seine eigene Auflösung;
  • die Durchführung von Neuwahlen;
  • die Bildung eines neuen Grossen Rates mit zwei Dritteln Vertretern der Landschaft;
  • die Ausarbeitung einer neuen Kantonsverfassung.

Die schnelle Reaktion verhinderte eine gewaltsame Eskalation. Die konservative Führung gab ihre bisherige Stellung auf, ohne dass es zu einem Bürgerkrieg oder einem bewaffneten Umsturz kam.

Die Wahlen zum neuen Grossen Rat fanden am 6. Dezember 1830 statt. Am 14. Dezember trat das neu zusammengesetzte Parlament erstmals zusammen und setzte eine dreizehnköpfige Verfassungskommission ein.[2]

Kantonsverfassung von 1831

Die Verfassungskommission erarbeitete innerhalb von wenig mehr als einem Monat einen Entwurf. Neben dem Memorial von Uster berücksichtigte sie zahlreiche Eingaben aus den Gemeinden sowie einen Verfassungsentwurf Ludwig Snells.

Der verfassunggebende Grosse Rat beriet den Entwurf vom 16. Februar bis zum 10. März 1831. Er empfahl ihn mit 169 gegen 4 Stimmen zur Annahme.

Am 20. März 1831 stimmten die männlichen Stimmberechtigten erstmals in einer kantonsweiten Abstimmung über eine Zürcher Verfassung ab. Die Vorlage wurde mit einer überwältigenden Mehrheit angenommen und trat am 23. März 1831 in Kraft.[8]

Die Verfassung verankerte insbesondere:

  • die Souveränität des Volkes;
  • eine repräsentative Staatsordnung;
  • die politische Aufwertung der Landschaft;
  • die Gewaltenteilung;
  • persönliche Freiheit;
  • Glaubens- und Gewissensfreiheit;
  • Pressefreiheit;
  • Handels- und Gewerbefreiheit;
  • öffentliche Ratsverhandlungen;
  • eine stärkere Stellung der Gemeinden;
  • ein erweitertes Wahlrecht für Männer.

Die Verfassung von 1831 begründete noch keine direkte Demokratie im heutigen Sinn. Die politischen Entscheidungen wurden weiterhin hauptsächlich durch gewählte Vertreter getroffen. Die umfassenden Volksrechte mit Initiative und Referendum wurden im Kanton Zürich erst durch die demokratische Verfassung von 1869 eingeführt.

Reformpolitik nach 1831

Die neue liberale Führung begann mit einer umfassenden Modernisierung des Kantons. Einen besonderen Stellenwert erhielt das Bildungswesen. Die Liberalen gingen davon aus, dass Volkssouveränität nur mit einer gut ausgebildeten Bevölkerung funktionieren könne.

Zu den Reformen gehörten:

  • das Volksschulgesetz von 1832;
  • die Schaffung einer staatlich organisierten Volksschule;
  • die Gründung des Lehrerseminars in Küsnacht;
  • die Gründung der Universität Zürich im Jahr 1833;
  • der Ausbau des Strassenwesens;
  • Reformen von Verwaltung und Rechtspflege;
  • der Abbau von Binnenzöllen und wirtschaftlichen Beschränkungen.

Die Reformen förderten Bildung, Handel und industrielle Entwicklung. Sie erzeugten jedoch auch neue Konflikte. Nicht alle Bevölkerungsgruppen profitierten gleichermassen von der liberalen Ordnung.

Grenzen der Bewegung

Der Ustertag wird häufig als demokratischer Aufbruch dargestellt. Die politischen Rechte galten 1830 jedoch nur für Männer. Frauen konnten weder an den Wahlen teilnehmen noch politische Ämter ausüben.

Auch ärmere Einwohner, Dienstboten, Nichtbürger und Zugezogene verfügten nur über eingeschränkte Rechte. Das Memorial verlangte zwar die Abschaffung der Vermögensanforderungen für die Wählbarkeit, ging aber weiterhin von einer männlich-bürgerlichen politischen Öffentlichkeit aus.

Die führenden Köpfe des Ustertags stammten überwiegend aus dem gebildeten und wirtschaftlich selbstständigen Bürgertum. Dazu gehörten Ärzte, Müller, Unternehmer, Wirte, Lehrer, Pfarrer und Gemeindebeamte.

Die Ziele der liberalen Führung unterschieden sich teilweise von jenen der Heimarbeiter und Kleinbauern. Während die Liberalen wirtschaftliche Freiheit und Modernisierung anstrebten, fürchteten viele Heimarbeiter die Konkurrenz der Fabrikmaschinen.

Usterbrand von 1832

Hauptartikel: Usterbrand

Am 22. November 1832, genau zwei Jahre nach dem Ustertag, fand in Uster eine Gedenkfeier statt. Zahlreiche Heimarbeiter und Kleingewerbetreibende aus dem Zürcher Oberland nahmen daran teil.

Ein Teil der Versammelten zog anschliessend zur mechanischen Spinnerei und Weberei Corrodi & Pfister in Oberuster. Die Fabrik wurde geplündert und in Brand gesetzt. Hintergrund waren Existenzängste infolge der Mechanisierung der Textilproduktion.

Der Usterbrand zeigte die sozialen Grenzen der liberalen Revolution. Die neue politische Ordnung hatte zwar die Gleichstellung von Stadt und Landschaft verbessert, die wirtschaftlichen Sorgen vieler Heimarbeiter aber nicht gelöst.[4]

Der Usterbrand war keine Fortsetzung des friedlichen Ustertags mit denselben Mitteln. Während die Versammlung von 1830 auf eine verfassungsrechtliche Veränderung durch öffentlichen Druck und Petition setzte, war der Maschinensturm von 1832 eine gewaltsame soziale Protestaktion.

Bedeutung für den Kanton Zürich

Der Ustertag zählt zu den wichtigsten Ereignissen der neueren Zürcher Geschichte. Innerhalb weniger Monate veränderte er die politische Ordnung des Kantons grundlegend.

Seine besondere Bedeutung lag in mehreren Punkten:

  • Eine grosse Volksversammlung zwang die bestehenden Behörden ohne bewaffneten Umsturz zu einer umfassenden Reform.
  • Die Landschaft setzte eine politische Vertretung durch, die ihrer Bevölkerungszahl wesentlich besser entsprach.
  • Das Volk wurde als Träger der staatlichen Souveränität anerkannt.
  • Verfassungsänderungen wurden an die Zustimmung der Stimmberechtigten gebunden.
  • Pressefreiheit, Öffentlichkeit und Gewaltenteilung wurden zu tragenden Grundsätzen des Zürcher Staates.
  • Die neue Ordnung schuf die Grundlage für umfassende Reformen in Schule, Verwaltung, Wirtschaft und Infrastruktur.

Der Kantonsrat führt seine moderne parlamentarische Entwicklung wesentlich auf den liberalen Umbruch von 1830 und 1831 zurück.[9]

Bedeutung für die Schweiz

Der Ustertag war Teil einer schweizweiten Bewegung. In zwölf Kantonen führten die Volkstage von 1830 und 1831 zu liberalen Verfassungen oder grundlegenden politischen Reformen.

Diese Entwicklung beendete die Epoche der Restauration und leitete die Regeneration ein. Die regenerierten Kantone förderten Pressefreiheit, Männerwahlrecht, Gewaltenteilung, öffentliche Ratsverhandlungen sowie Handels- und Gewerbefreiheit.

Die kantonalen Reformen bereiteten langfristig den Übergang vom lockeren Staatenbund zum modernen Bundesstaat vor. Viele Grundsätze der Regeneration flossen 1848 in die erste Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein.

Der Ustertag war nicht die alleinige Ursache der Bundesstaatsgründung. Er gehörte jedoch zu jener politischen Bewegung, welche die liberale und demokratische Entwicklung der Schweiz entscheidend beschleunigte.

Gedenken

Ustertag-Feier

An den Ustertag wird jährlich an einem Sonntag in der zweiten Hälfte des Novembers erinnert. Die heutige Feier findet gewöhnlich in der reformierten Kirche Uster statt.

Zum Programm gehören eine Festansprache, eine Vorrede, musikalische Beiträge und ein anschliessender gesellschaftlicher Teil. Als Hauptredner treten häufig Mitglieder des Bundesrates, Regierungsmitglieder, Parlamentarier, hohe Armeeangehörige, Wissenschaftler sowie Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Kultur auf.[10]

Eine durchgehende Liste der Hauptredner liegt seit 1931 vor. In einzelnen Jahren fiel die Feier aus, unter anderem wegen einer Seuche, des Aktivdienstes während des Zweiten Weltkriegs und der Covid-19-Pandemie.

Die Gedenkveranstaltung greift regelmässig aktuelle Themen wie Freiheit, Demokratie, Verantwortung, Bildung, Sicherheit und das Verhältnis der Schweiz zu Europa auf.

Ustertag-Gedenkstein

Auf dem Zimikerhügel erinnert ein Gedenkstein an die Volksversammlung von 1830. Das Denkmal wird auch als Uster-Stein bezeichnet.

Der Stein steht nahe dem historischen Versammlungsort und trägt eine Gedenktafel. Er gehört zu den geschichtlichen Sehenswürdigkeiten der Stadt Uster.[11]

Darstellung in Kunst und Geschichtsschreibung

Der Ustertag wurde in Lithografien, Zeichnungen, Festschriften und historischen Darstellungen festgehalten. Häufig zeigen die Bilder eine grosse Menschenmenge vor der Kirche und dem Schloss Uster sowie Redner auf einer einfachen erhöhten Bühne.

Solche Darstellungen entstanden teilweise erst Jahre oder Jahrzehnte nach dem Ereignis. Sie sind daher nicht als fotografisch genaue Wiedergaben zu verstehen, sondern spiegeln auch die politische Erinnerungskultur ihrer Entstehungszeit.

In der liberalen Geschichtsschreibung galt der Ustertag als friedliche Volkserhebung gegen eine aristokratische Obrigkeit. Spätere Forschungen betonten zusätzlich die sozialen Unterschiede innerhalb der Bewegung sowie den Gegensatz zwischen liberalen Unternehmern und von der Industrialisierung bedrohten Heimarbeitern.

Chronologie

Datum Ereignis
1814 Inkraftsetzung einer restaurativen Zürcher Kantonsverfassung ohne Volksabstimmung
Juli 1830 Julirevolution in Frankreich und Verstärkung der liberalen Bewegung in der Schweiz
1. November 1830 Der Grosse Rat setzt eine 21-köpfige Kommission für eine begrenzte Verfassungsrevision ein
19. November 1830 Mehr als hundert Männer beschliessen in Stäfa die Einberufung einer Volksversammlung in Uster
22. November 1830 Rund 10'000 bis 12'000 Männer versammeln sich auf dem Zimikerhügel
24. November 1830 Ausfertigung und Übergabe des Memorials von Uster
25.–27. November 1830 Der Grosse Rat berät die Forderungen und beschliesst seine Auflösung
6. Dezember 1830 Wahl eines neuen Grossen Rates mit zwei Dritteln Vertretern der Landschaft
14. Dezember 1830 Erste Sitzung des neuen Grossen Rates und Einsetzung einer Verfassungskommission
10. März 1831 Abschluss der parlamentarischen Beratung der neuen Verfassung
20. März 1831 Annahme der Verfassung in einer kantonalen Volksabstimmung
23. März 1831 Inkrafttreten der liberalen Kantonsverfassung
22. November 1832 Ustertag-Gedenkfeier und anschliessender Usterbrand
1867 Erneute politische Volksversammlung auf dem Zimikerhügel im Vorfeld der demokratischen Verfassung von 1869

Siehe auch

Literatur

  • Karl Dändliker: Der Ustertag und die politische Bewegung der Dreissiger Jahre im Canton Zürich. Orell Füssli, Zürich 1881.
  • Walter Wettstein: Die Regeneration des Kantons Zürich. Orell Füssli, Zürich 1907.
  • Bruno Schmid (Hrsg.): Der Ustertag im Spiegel seiner Zeit. Festschrift zur 150. Wiederkehr des 22. November 1830. Ustertag-Komitee, Uster 1980.
  • Erwin Bucher: Ein sozio-ökonomisches und ein politisches Kapitel aus der Regeneration. In: Schweizerische Zeitschrift für Geschichte. Band 32, 1982, S. 48–74.
  • Meinrad Suter: Kleine Zürcher Verfassungsgeschichte 1218–2000. Staatsarchiv des Kantons Zürich, Zürich 2000.
  • Andreas Kley: Das Uster-Memorial und der Ustertag. In: Commentationes Historiae Iuris Helveticae. Band 1, Bern 2007, S. 67–75.

Einzelnachweise

  1. Martin Illi: Ustertag. In: Historisches Lexikon der Schweiz, Version vom 14. Januar 2014.
  2. 2,0 2,1 Meinrad Suter: Kleine Zürcher Verfassungsgeschichte 1218–2000. Staatsarchiv des Kantons Zürich, Zürich 2000, S. 47–49.
  3. Hans-Ulrich Grunder: Ludwig Snell. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
  4. 4,0 4,1 Martin Illi: Uster. In: Historisches Lexikon der Schweiz, Version vom 14. Januar 2014.
  5. Stadt Uster: Der Ustertag, abgerufen am 2. August 2026.
  6. Markus Bürgi: Heinrich Gujer. In: Historisches Lexikon der Schweiz, Version vom 7. März 2006.
  7. Christoph Mörgeli: Johannes Hegetschweiler. In: Historisches Lexikon der Schweiz, Version vom 24. August 2006.
  8. 8,0 8,1 8,2 Andreas Kley: Das Uster-Memorial und der Ustertag. In: Commentationes Historiae Iuris Helveticae, Band 1, Bern 2007, S. 67–75.
  9. Kantonsrat Zürich: Geschichtliches zum Kantonsrat, abgerufen am 2. August 2026.
  10. Ustertag-Komitee: Rednerinnen und Redner der Ustertag-Feier seit 1931, abgerufen am 2. August 2026.
  11. Stadt Uster: Ustertag-Gedenkstein, abgerufen am 2. August 2026.

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