Autobahn A23

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Autobahn A23
Offizielle Bezeichnung Nationalstrasse N23
Frühere Bezeichnungen T14 und A1.1
Anfang Verzweigung Grüneck an der A7
Ende Verzweigung Meggenhus an der A1
Verlauf Grüneck–WeinfeldenBürglenSulgenAmriswilEgnachArbon–Meggenhus
Länge rund 39 km
Kantone Thurgau und St. Gallen
Ausbau Autobahn, Autostrasse und Nationalstrasse für Gemischtverkehr
Strassenklasse überwiegend Nationalstrasse dritter Klasse; östlicher Abschnitt als Autobahn beziehungsweise Autostrasse
Eigentümer Schweizerische Eidgenossenschaft
Betreiber Bundesamt für Strassen
Bundesstrasse seit 1. Januar 2020

Die Autobahn A23 ist eine schweizerische Strassenverbindung zwischen der A7 bei Grüneck im westlichen Kanton Thurgau und der A1 bei Meggenhus im Kanton St. Gallen. Ihre offizielle administrative Bezeichnung lautet Nationalstrasse N23. Sie bildet die wichtigste Ost-West-Strassenachse durch das Thurtal und den Oberthurgau und verbindet unter anderem Weinfelden, Amriswil und Arbon mit dem nationalen Autobahnnetz.

Die Bezeichnung «Autobahn A23» ist nur teilweise wörtlich zu verstehen. Während die Strecke bei Grüneck und zwischen Arbon und Meggenhus autobahn- beziehungsweise autostrassenähnlich ausgebaut ist, verläuft der mittlere und längste Abschnitt über gewöhnliche Hauptstrassen mit Kreuzungen, Kreiseln, Ortsdurchfahrten, Fuss- und Veloverkehr. Das Bundesamt für Strassen klassifiziert die N23 zwischen Grüneck und Meggenhus überwiegend als Nationalstrasse dritter Klasse.[1]

Die heutige N23 übernahm die Trassees der früheren kantonalen Hauptstrassen H14 und H474. Am westlichen Ende gehört ein kurzer, ursprünglich als T14 bezeichneter Schnellstrassenabschnitt zur Route. Der östliche Autobahnabschnitt von Arbon nach Meggenhus war bis Ende 2019 als A1.1 bekannt. Seit der Erweiterung des Nationalstrassennetzes am 1. Januar 2020 werden die verschiedenen Abschnitte unter der Nummer N23 beziehungsweise A23 zusammengefasst.

Bezeichnung und Klassierung

In der Schweiz muss zwischen der administrativen Bezeichnung einer Nationalstrasse und der betrieblichen Bezeichnung einer Autobahn unterschieden werden. Die Zahl N23 bezeichnet die im Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz definierte Verbindung. Die Bezeichnung A23 wird vor allem für jene Teile verwendet, die als Autobahn oder Autostrasse signalisiert sind.

Umgangssprachlich wird teilweise der gesamte Korridor von Grüneck bis Meggenhus als A23 bezeichnet. Dies kann den Eindruck einer durchgehenden Autobahn erwecken. Tatsächlich wechseln sich mehrere Ausbauformen ab:

  • richtungsgetrennte Autobahnabschnitte
  • Autostrassen mit beschränktem Zugang
  • zweispurige Hauptstrassen mit Gegenverkehr
  • Ortsdurchfahrten mit Kreiseln und Lichtsignalanlagen
  • Abschnitte, die auch von Velos, landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Fussgängern benutzt werden

Das ASTRA bezeichnet die bestehende N23 zwischen Grüneck und Arbon-West als Nationalstrasse dritter Klasse. Dieser Teil besitzt nicht die Eigenschaften einer durchgehenden Hochleistungsstrasse. Erst östlich von Arbon-West geht die Route in eine eigentliche Autobahn- beziehungsweise Autostrassenverbindung über.

Die Länge wird in amtlichen Dokumenten abhängig vom untersuchten Perimeter unterschiedlich angegeben. Der Netzzustandsbericht zu den 2020 übernommenen Strecken nennt 32,67 Kilometer zwischen Grüneck und Arbon-West sowie 6,75 Kilometer zwischen Arbon-West und Meggenhus. Daraus ergibt sich eine Gesamtlänge von rund 39,4 Kilometern.[2] Die Korridorstudie von 2025 verwendet für ihren engeren Betrachtungsraum eine Länge von rund 36,5 Kilometern.[1]

Verlauf

Verzweigung Grüneck und Bonau

Die N23 beginnt an der Verzweigung Grüneck bei Bonau. Dort zweigt sie von der A7 ab, die Winterthur, Frauenfeld und Kreuzlingen miteinander verbindet.

Der westlichste Abschnitt ist als kreuzungsfreie Schnellstrasse ausgebaut. Er entstand ursprünglich als Teil der kantonalen T14 und sollte den Ausgangspunkt einer leistungsfähigen Verbindung durch das gesamte Thurtal bilden.

Bei Bonau endet der autobahnähnliche Ausbau. Die N23 geht dort in die bestehende Hauptstrasse durch das Thurtal über. Der Wechsel zwischen Schnellstrasse und gewöhnlicher Hauptstrasse ist eines der auffälligsten Merkmale der Route.

Bonau–Märstetten

Von Bonau führt die N23 ostwärts in Richtung Märstetten. Die Strasse verläuft weitgehend parallel zur Thur und zur Bahnlinie Frauenfeld–Weinfelden.

Der Abschnitt besitzt eine wichtige regionale Verteilerfunktion. Er nimmt Verkehr aus den Gemeinden des westlichen Thurtals auf und verbindet ihn mit der A7 sowie dem Zentrum Weinfelden.

Die Strasse ist nicht kreuzungsfrei. Neben regionalem Durchgangsverkehr verkehren landwirtschaftliche Fahrzeuge, Velos und lokale Ziel- und Quellverkehre auf oder entlang der Achse. Dadurch unterscheidet sich der Abschnitt deutlich von einer klassischen Autostrasse.

Weinfelden

Die N23 erreicht anschliessend Weinfelden, den Hauptort des Bezirks Weinfelden und einen der wichtigsten Verkehrsknoten des Kantons Thurgau. Im Stadtgebiet verläuft sie über mehrere Hauptstrassen, Knoten und Kreisel.

Der Verkehr verteilt sich hier auf Verbindungen nach Frauenfeld, Kreuzlingen, Konstanz, Bürglen und Amriswil. Gleichzeitig queren zahlreiche lokale Verkehrsströme die Nationalstrasse. Fussgänger, Velofahrende, Buslinien sowie der Zugang zu Wohn-, Einkaufs- und Gewerbegebieten führen zu einer starken Beanspruchung des Strassenraums.

Mehrere Knoten in Weinfelden gelten als stark ausgelastet. Die Korridorstudie des ASTRA nennt insbesondere den Knoten Amriswilerstrasse–Weinfelderstrasse sowie verschiedene Kreisel und Querungsstellen als Bereiche mit Handlungsbedarf.[1]

Bürglen und Sulgen

Östlich von Weinfelden führt die N23 über Bürglen nach Sulgen. Die Strasse verläuft durch ein dicht besiedeltes Band aus Dörfern, Gewerbegebieten und landwirtschaftlich genutzten Flächen.

In Bürglen kreuzt die N23 regionale Verbindungen nach Berg, Mauren und Kradolf. Der Knoten Maurenstrasse–Weinfelderstrasse weist gemäss ASTRA eine hohe Auslastung auf.

Sulgen ist ein weiterer bedeutender Verkehrsknoten. Hier treffen die Ost-West-Achse der N23 und wichtige Nord-Süd-Verbindungen zusammen. Die Strasse dient unter anderem dem Verkehr zwischen dem Thurtal, Bischofszell, Kreuzlingen und dem Bodenseegebiet.

Die dichte Bebauung begrenzt die Möglichkeiten für einen Ausbau im bestehenden Strassenraum. Gleichzeitig beeinträchtigt der Durchgangsverkehr die Wohnqualität und die Sicherheit des Fuss- und Veloverkehrs.

Erlen und Amriswil

Nach Sulgen führt die N23 über das Gebiet von Erlen nach Amriswil. Die Route durchquert mehrere kleinere Siedlungen und landwirtschaftlich geprägte Gebiete.

Amriswil ist das grösste Zentrum am mittleren Abschnitt der N23. Die Nationalstrasse verläuft durch beziehungsweise unmittelbar an dicht bebauten Wohn-, Gewerbe- und Geschäftsgebieten. Sie nimmt sowohl regionalen Durchgangsverkehr als auch einen grossen Anteil des innerstädtischen Verkehrs auf.

Im Stadtgebiet treffen Verbindungen aus Weinfelden, Romanshorn, Arbon, Kreuzlingen und Bischofszell zusammen. Mehrere Kreisel und Knoten erreichen während der Hauptverkehrszeiten ihre Kapazitätsgrenzen.

Die Durchfahrt Amriswils zählt deshalb zu den wichtigsten verkehrlichen Schwachstellen der N23. Eine nördliche Umfahrung mit Anschluss an Romanshorn bildet seit 2026 eines der langfristig priorisierten Ausbauprojekte des Bundes.

Biessenhofen, Steinebrunn und Neukirch

Östlich von Amriswil verläuft die N23 über Biessenhofen in Richtung Steinebrunn und Neukirch. Die Route folgt hier nicht direkt dem Bodenseeufer, sondern durchquert das landwirtschaftlich geprägte Hinterland.

Die Ortsdurchfahrten werden durch regionalen Verkehr zwischen Amriswil, Romanshorn, Arbon und St. Gallen belastet. In Steinebrunn und Neukirch treffen mehrere lokale Strassen auf die N23.

Die bestehende Linienführung ist teilweise kurvenreich und besitzt zahlreiche Grundstückszufahrten. Für den Fuss- und Veloverkehr bestehen abschnittsweise Netzlücken oder unzureichend gesicherte Verbindungen.

Romanshorn liegt nördlich der heutigen N23 und besitzt keinen direkten Anschluss an eine durchgehende Autobahn. Die geplante Umfahrung Amriswil Nord soll deshalb zugleich eine leistungsfähigere Strassenanbindung Romanshorns schaffen.

Egnach und Arbon-West

Von Neukirch führt die N23 durch das Gebiet der Gemeinde Egnach nach Arbon. Bei Arbon-West erreicht sie den ausgebauten Autobahnabschnitt.

Der Anschluss Arbon-West bildet einen Übergang zwischen der Hauptstrasse für Gemischtverkehr und der kreuzungsfreien Verbindung nach Meggenhus. Gleichzeitig erschliesst er Industrie-, Gewerbe- und Wohngebiete im westlichen Teil Arbons.

Die Korridorstudie von 2025 sieht im Zusammenhang mit einer möglichen neuen Verbindung nach Romanshorn einen Umbau des Anschlusses Arbon-West vor. Ein Teil der bisherigen N23 zwischen der Egnacherstrasse und Arbon-West könnte bei Realisierung des Projekts zurückgebaut oder neu klassiert werden.[3]

Arbon–Meggenhus

Östlich von Arbon-West verläuft die A23 als richtungsgetrennte Autobahn beziehungsweise Autostrasse. Sie besitzt Anschlüsse für Arbon, den Raum Rorschach und die umliegenden Gemeinden.

Der Abschnitt führt durch das Grenzgebiet der Kantone Thurgau und St. Gallen. Bei der Verzweigung Meggenhus mündet die A23 in die A1. Von dort bestehen Verbindungen in Richtung St. Gallen, Zürich, Rheineck und St. Margrethen.

Vor 2020 war dieser Streckenabschnitt als A1.1 bezeichnet. Er diente als Autobahnzubringer von der A1 nach Arbon. Mit der Aufnahme der Verbindung Grüneck–Meggenhus in das Nationalstrassennetz wurde er in die A23 integriert.

Das ASTRA verwendet für Unterhalts- und Verkehrsprojekte die Bezeichnung A23. Zu den betrieblich relevanten Punkten gehören die Anschlüsse Arbon-West, Arbon-Süd und Rorschach sowie die Verzweigung Meggenhus.[4]

Streckenabschnitte

Abschnitt Ausbau Charakter
Grüneck–Bonau Autobahn beziehungsweise Autostrasse kurzer kreuzungsfreier Zubringer von der A7
Bonau–Märstetten Nationalstrasse dritter Klasse zweispurige Hauptstrasse mit Gemischtverkehr
Märstetten–Weinfelden Nationalstrasse dritter Klasse regionale Hauptachse mit Kreuzungen und Kreiseln
Weinfelden–Bürglen–Sulgen Nationalstrasse dritter Klasse stark belastete Orts- und Siedlungsdurchfahrten
Sulgen–Amriswil Nationalstrasse dritter Klasse Hauptstrasse mit regionalem und lokalem Verkehr
Amriswil–Steinebrunn–Neukirch Nationalstrasse dritter Klasse Ortsdurchfahrten und landwirtschaftlich geprägte Abschnitte
Neukirch–Egnach–Arbon-West Nationalstrasse dritter Klasse Verbindung zum Autobahnanschluss Arbon-West
Arbon-West–Meggenhus Autobahn beziehungsweise Autostrasse kreuzungsfreie Verbindung zur A1

Verkehrliche Bedeutung

Die N23 ist eine der wichtigsten kantonsübergreifenden Verkehrsachsen der Ostschweiz. Sie verbindet das Thurtal, den Oberthurgau und die Bodenseeregion mit den Autobahnen A7 und A1.

Zu ihren wichtigsten Funktionen gehören:

  • Verbindung der kantonalen Zentren Weinfelden und Amriswil
  • Erschliessung von Arbon und des Oberthurgaus
  • Zufahrt zur A7 in Richtung Frauenfeld, Winterthur und Kreuzlingen
  • Zufahrt zur A1 in Richtung St. Gallen, Zürich und Rheintal
  • Erschliessung von Industrie- und Gewerbegebieten
  • regionaler Pendlerverkehr
  • Güter- und Lieferverkehr
  • Zugang zu Tourismus- und Freizeitgebieten am Bodensee

Die Strecke besitzt besonders für Unternehmen der Lebensmittel-, Maschinen-, Fahrzeug-, Präzisions- und Logistikbranche Bedeutung. Zahlreiche Arbeitsplätze liegen in den Industrie- und Gewerbegebieten von Weinfelden, Sulgen, Amriswil und Arbon.

Gleichzeitig dient die N23 dem lokalen Verkehr. Dieser hohe Anteil an kurzen Fahrten unterscheidet sie von einer klassischen Fernverkehrsautobahn. Viele Fahrzeuge benutzen nur einzelne Abschnitte zwischen benachbarten Gemeinden.

Verkehrsbelastung

Das Verkehrsaufkommen unterscheidet sich je nach Abschnitt erheblich. In der Korridorstudie wurden auf den Hauptstrassenabschnitten im Thurtal werktägliche Verkehrsmengen von mehreren tausend bis über 14'000 Fahrzeugen ermittelt.

Am Autobahnanschluss Arbon-West verkehren ungefähr 24'000 Fahrzeuge pro Tag. Rund die Hälfte dieses Verkehrs besitzt Quelle oder Ziel entlang der Route Egnach–Romanshorn. Ein weiterer grosser Anteil ist mit Amriswil und dessen Umgebung verbunden.[1]

Die Belastung konzentriert sich während der morgendlichen und abendlichen Hauptverkehrszeiten. Besonders betroffen sind:

  • die Ortsdurchfahrt Weinfelden
  • der Knoten in Bürglen
  • das Zentrum von Sulgen
  • mehrere Kreisel in Amriswil
  • die Ortsdurchfahrten Steinebrunn und Neukirch
  • der Anschluss Arbon-West

Bei Störungen auf der Bahn, der A1 oder der A7 kann der Verkehr auf der N23 zusätzlich zunehmen. Umgekehrt führt eine Überlastung der N23 zu Ausweichverkehr auf Nebenstrassen und durch Wohngebiete.

Geschichte

Frühere Hauptstrassen

Die Verkehrsachse durch das Thurtal entstand lange vor dem Bau moderner Autobahnen. Strassen verbanden Frauenfeld, Weinfelden, Amriswil und Arbon bereits im 19. Jahrhundert miteinander.

Die Linienführung orientierte sich an den Siedlungen und landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die Hauptstrassen führten deshalb direkt durch die Ortszentren. Diese Struktur war für den damaligen Verkehr zweckmässig, erwies sich mit der starken Motorisierung nach dem Zweiten Weltkrieg jedoch zunehmend als problematisch.

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden einzelne Abschnitte verbreitert, begradigt und mit Kreiseln oder Umfahrungen ergänzt. Ein durchgehend kreuzungsfreier Ausbau entstand nicht.

T14

Der westliche Schnellstrassenabschnitt zwischen der A7 bei Grüneck und Bonau trug ursprünglich die Bezeichnung T14. Der Buchstabe T wurde im Kanton Thurgau für bestimmte kantonale Hochleistungsstrassen verwendet.

Die T14 sollte langfristig in Richtung Weinfelden, Amriswil und Arbon verlängert werden. Das vollständige Projekt wurde jedoch nicht umgesetzt. Dadurch endete die Schnellstrasse bereits nach wenigen Kilometern und ging in die gewöhnliche Hauptstrasse über.

Die unvollständige T14 wurde zu einem Symbol der fehlenden durchgehenden Hochleistungsverbindung durch den Kanton Thurgau.

A1.1

Der östliche Abschnitt von Arbon nach Meggenhus wurde als Zubringer zur A1 gebaut. Er trug bis Ende 2019 die Bezeichnung A1.1.

Die Strasse verband Arbon und das südliche Bodenseegebiet mit der A1. Im Gegensatz zur Strecke durch das Thurtal wurde sie weitgehend kreuzungsfrei und mit getrennten Richtungsfahrbahnen erstellt.

Mit der neuen N23 erhielt der frühere Autobahnzubringer eine überregionale Funktion als östlicher Endabschnitt der Verbindung Grüneck–Meggenhus.

Abstimmung von 2005

Der Kanton Thurgau plante zu Beginn des 21. Jahrhunderts eine Erweiterung des Strassennetzes. Vorgesehen waren eine neue Thurtalstrasse und eine Südumfahrung von Kreuzlingen.

Am 25. September 2005 stimmte die Thurgauer Bevölkerung über die entsprechenden Netzbeschlüsse ab. Die Vorlagen wurden abgelehnt.[5]

Nach der Ablehnung wurden die Projekte überarbeitet. Die neue Planung sollte bestehende Verkehrsachsen stärker berücksichtigen, die betroffenen Ortschaften entlasten und die Eingriffe in Landschaft und Landwirtschaft reduzieren.

Bodensee-Thurtalstrasse und Oberlandstrasse

Aus der Überarbeitung entstanden die Projekte Bodensee-Thurtalstrasse und Oberlandstrasse. Die Bodensee-Thurtalstrasse, kurz BTS, sollte die bestehende Verbindung zwischen Grüneck und Arbon durch eine weitgehend neue, kreuzungsfreie Strasse ersetzen.

Die Oberlandstrasse, kurz OLS, war als Verbindung zwischen dem Raum Kreuzlingen und Amriswil vorgesehen. Beide Projekte sollten sich ergänzen und den Verkehr zwischen A7, Thurtal, Oberthurgau und Bodensee neu ordnen.

Der Grosse Rat des Kantons Thurgau beschloss am 14. März 2012, BTS und OLS in das kantonale Strassennetz aufzunehmen. Da gegen den Entscheid das Referendum ergriffen wurde, kam es zu einer Volksabstimmung.

Am 23. September 2012 nahmen die Thurgauer Stimmberechtigten den Netzbeschluss mit 46'267 Ja-Stimmen beziehungsweise 54,6 Prozent an.[6]

Der Entscheid war ein Grundsatzbeschluss. Er bedeutete noch keine unmittelbare Baubewilligung und legte weder Finanzierung noch endgültige Linienführung verbindlich fest.

Aufnahme ins Nationalstrassennetz

Im Rahmen des neuen Netzbeschlusses des Bundes wurden rund 400 Kilometer bisheriger Kantonsstrassen in das Nationalstrassennetz aufgenommen. Die Bevölkerung bestätigte die Finanzierung dieser Netzerweiterung 2017 mit der Annahme des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds.

Am 1. Januar 2020 übernahm der Bund die Verantwortung für die Verbindung Grüneck–Meggenhus. Die frühere T14, die bestehenden Hauptstrassenabschnitte und die frühere A1.1 wurden zur Nationalstrasse N23 zusammengefasst.

Mit der Übernahme gingen Eigentum, Planung, Ausbau und Unterhalt grundsätzlich an die Schweizerische Eidgenossenschaft beziehungsweise das ASTRA über. Der Kanton Thurgau blieb ein wichtiger Planungspartner.

Der Bund übernahm auch das kantonale Projekt der Bodensee-Thurtalstrasse. Er war jedoch nicht verpflichtet, dieses unverändert umzusetzen. Stattdessen prüfte das ASTRA die verkehrlichen, finanziellen, räumlichen und ökologischen Voraussetzungen neu.

Korridorstudie N23

Anlass

Für mehrere 2020 übernommene Nationalstrassen lagen kantonale Ausbau- und Umfahrungsprojekte vor. Das ASTRA entschied, die Verkehrssituation in den betreffenden Regionen nicht ausschliesslich aus Sicht des Strassenverkehrs, sondern als Gesamtsystem zu untersuchen.

Die Korridorstudie N23 umfasste den Raum zwischen der Verzweigung Grüneck und Arbon-West. Zusätzlich wurden die Beziehungen nach Romanshorn, Kreuzlingen und zum Projekt Oberlandstrasse berücksichtigt.

An der Erarbeitung beteiligten sich:

  • das Bundesamt für Strassen
  • der Kanton Thurgau
  • die Regionen Mittelthurgau und Oberthurgau
  • die betroffenen Städte und Gemeinden
  • Interessenverbände
  • Vertreter des öffentlichen Verkehrs
  • Organisationen aus Wirtschaft, Landwirtschaft und Umweltschutz

Zwischen November 2023 und Dezember 2024 fanden mehrere Foren statt. Der Synthesebericht wurde im Mai 2025 veröffentlicht.[7]

Untersuchte Varianten

Die Studie untersuchte verschiedene Möglichkeiten für den künftigen Verkehrskorridor. Dazu gehörten:

  • punktuelle Verbesserungen der bestehenden Strasse
  • neue Umfahrungen einzelner Ortschaften
  • nördliche und südliche Linienführungen
  • eine vollständige neue Hochleistungsstrasse
  • Kombinationen aus Strassen-, Bahn-, Bus-, Fuss- und Velomassnahmen

Eine Maximalvariante hätte eine weitgehend durchgehende neue Strasse mit Umfahrungen mehrerer Siedlungen vorgesehen. Ihre geschätzten Investitionskosten lagen bei rund 3,3 Milliarden Franken.

Kleinere Varianten mit punktuellen Knotenverbesserungen und einzelnen Umfahrungen waren wesentlich günstiger, entlasteten jedoch weniger Ortschaften.

Bevorzugte Lösung

Die gemeinsame Behördendelegation entschied sich für die Strategie «Entlastung Zentren». Sie umfasst vor allem zwei grosse Strassenprojekte:

  • eine Umfahrung von Weinfelden mit einem nördlich der Stadt gelegenen, zweiröhrigen Tunnel
  • eine nördliche Umfahrung von Amriswil mit neuer Anbindung an Romanshorn und Rückführung zur N23 bei Neukirch

Die geplante Verbindung bei Amriswil soll auch Steinebrunn und Neukirch vom Durchgangsverkehr entlasten. In der Nähe dicht besiedelter Gebiete sind Überdeckungen vorgesehen.

Die beiden Umfahrungen ersetzen das frühere Konzept einer vollständig neu gebauten Bodensee-Thurtalstrasse. Die bestehende N23 soll in anderen Bereichen vor allem durch Knotenumbauten, Sicherheitsmassnahmen und bessere Anlagen für Fuss- und Veloverkehr verbessert werden.[3]

Verkehr ’45 und weiterer Ausbau

Am 19. Juni 2026 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Vorlage Verkehr ’45. Darin werden die geplanten Erweiterungen von Nationalstrassen, Bahninfrastruktur und Agglomerationsverkehr erstmals gemeinsam priorisiert.

Die Umfahrung Amriswil Nord einschliesslich Anschluss Romanshorn wurde dem Realisierungshorizont 2045 zugeteilt. Die Kostenschätzung beträgt rund 1,3 Milliarden Franken, wobei sie sich auf den Projektstand von April 2025 bezieht und eine Ungenauigkeit von ungefähr 30 Prozent aufweist.[8]

Die Umfahrung Weinfelden wurde von Bund und Kanton einem längerfristigen Realisierungshorizont bis ungefähr 2055 zugeordnet. Beide Projekte befinden sich weiterhin in politischen, planerischen und gesetzlichen Verfahren. Die Aufnahme in einen Realisierungshorizont ist noch keine endgültige Bauentscheidung.

Nach Abschluss der Vernehmlassung muss der Bundesrat eine Botschaft an das Parlament ausarbeiten. Die eidgenössischen Räte entscheiden über die Aufnahme in die entsprechenden Ausbauschritte und die Freigabe der Planungsmittel. Gegen spätere Bundesbeschlüsse kann das Referendum ergriffen werden.

Vorgesehene Umfahrung Amriswil und Anschluss Romanshorn

Die geplante Umfahrung soll bei Biessenhofen von der bestehenden N23 abzweigen. Von dort ist eine weit nach Norden geschwungene Linienführung vorgesehen.

Die Strasse soll:

  • Amriswil im Norden umfahren
  • den südwestlichen Rand Romanshorns erreichen
  • Romanshorn direkt an den Nationalstrassenkorridor anbinden
  • westlich von Egnach wieder nach Süden führen
  • östlich von Neukirch an die bestehende N23 anschliessen

In empfindlichen oder dicht besiedelten Bereichen sind Überdeckungen vorgesehen. Die genaue Linienführung, die Anschlüsse und der Ausbaustandard müssen in weiteren Planungsstufen festgelegt werden.

Das Projekt soll die Ortsdurchfahrten von Amriswil, Steinebrunn und Neukirch entlasten. Gleichzeitig würde Romanshorn erstmals eine direkte Verbindung zu einer leistungsfähigen Nationalstrasse erhalten.

Kritische Fragen betreffen die hohen Kosten, den Flächenverbrauch, den Schutz von Fruchtfolgeflächen, Wildtierkorridore und die mögliche Zunahme des motorisierten Verkehrs.

Vorgesehene Umfahrung Weinfelden

Für Weinfelden sieht die Korridorstudie eine siedlungsnahe Nordumfahrung vor. Kernstück wäre ein zweiröhriger Tunnel nördlich des Stadtgebiets.

Jede Tunnelröhre soll nach dem bisherigen Konzept einen Fahrstreifen aufnehmen. Die Trennung der Fahrtrichtungen würde die Verkehrssicherheit erhöhen und gleichzeitig einen vergleichsweise kompakten Querschnitt ermöglichen.

Die Umfahrung soll den Durchgangsverkehr aus dem Zentrum und von den stark belasteten Kreiseln fernhalten. Nach ihrer Eröffnung könnten innerstädtische Strassenräume zugunsten von Busverkehr, Velowegen, Fussgängern und Aufenthaltsflächen umgestaltet werden.

Aufgrund der hohen Kosten und der langfristigen Priorisierung ist eine Realisierung nicht vor der Mitte des 21. Jahrhunderts zu erwarten.

Kurz- und mittelfristige Massnahmen

Unabhängig von den grossen Umfahrungsprojekten sollen Verbesserungen an der bestehenden N23 umgesetzt werden. Die Korridorstudie nennt unter anderem:

  • Ausbau des Knotens Weinfelden-Ost
  • Anpassung des Knotens in Bürglen
  • Verbesserung des Knotens in Sulgen
  • Sanierung von Unfallschwerpunkten
  • bessere Querungsstellen in den Ortszentren
  • Schliessen von Lücken im Velonetz
  • sichere Schulwege
  • Verbesserung der Bushaltestellen
  • Verkehrssteuerung an stark belasteten Kreiseln
  • Schutz und Wiederherstellung von Wildtierkorridoren

Diese Massnahmen können teilweise im Rahmen regulärer Erhaltungsprojekte des ASTRA umgesetzt werden. Sie stehen nicht im Widerspruch zu späteren Umfahrungen.

Öffentlicher Verkehr

Die Bahn bildet im Thurtal eine wichtige Alternative zur N23. Weinfelden ist einer der bedeutendsten Eisenbahnknoten der Ostschweiz. Von dort bestehen direkte Verbindungen nach Zürich, Konstanz, Kreuzlingen, Romanshorn, St. Gallen und Wil.

Die Korridorstudie schlägt eine weitere Verbesserung des Bahn- und Busangebots vor. Dazu gehören:

  • ein langfristiger Viertelstundentakt zwischen Weinfelden und Zürich
  • bessere Schnellverbindungen St. Gallen–Romanshorn–Kreuzlingen–Konstanz
  • Ausbau der Ortsbusnetze in Weinfelden und Amriswil
  • dichtere Takte in Randzeiten
  • neue regionale Busverbindungen
  • bessere Verknüpfung von Bahn, Bus, Fuss- und Veloverkehr

Die Massnahmen sollen dazu beitragen, das Wachstum des motorisierten Individualverkehrs zu begrenzen und die Entlastungswirkung neuer Strassenprojekte langfristig zu sichern.

Fuss- und Veloverkehr

Da die N23 im mittleren Abschnitt eine Nationalstrasse dritter Klasse ist, benutzen auch Velofahrende Teile der Strecke. Die hohe Verkehrsbelastung und fehlende Radwege führen jedoch zu Sicherheitsproblemen.

Als Schwachstellen gelten insbesondere:

  • die Verbindung zwischen Märstetten und Weinfelden
  • mehrere Abschnitte in Weinfelden
  • Ortsdurchfahrten in Bürglen und Sulgen
  • Bereiche in Erlen
  • die Durchfahrt Amriswil
  • Abschnitte bei Steinebrunn und Neukirch

Langfristiges Ziel ist eine durchgehende, sichere und attraktive Veloinfrastruktur entlang oder in unmittelbarer Nähe der N23. Je nach örtlichen Verhältnissen können separate Radwege, Radstreifen oder alternative Nebenrouten geschaffen werden.

Landschaft und Umwelt

Der N23-Korridor führt durch eine für den Kanton Thurgau typische Kulturlandschaft. Dazu gehören:

  • fruchtbare Ackerflächen im Thurtal
  • Obstbaugebiete im Oberthurgau
  • Wälder und Bachlandschaften
  • Siedlungsräume von Weinfelden und Amriswil
  • das Hinterland des Bodensees
  • ökologisch wichtige Wildtierkorridore

Neue Strassen würden erhebliche Flächen beanspruchen. Besonders umstritten ist der Verlust von Fruchtfolgeflächen, die für die landwirtschaftliche Versorgung und Raumplanung geschützt werden.

Die bestehende N23 zerschneidet bereits mehrere ökologische Vernetzungsachsen. Bei neuen Umfahrungen sind deshalb Wildtierüberführungen, Bachdurchlässe, Grünbrücken und landschaftliche Ersatzmassnahmen vorgesehen.

Auch Lärm und Luftbelastung spielen eine wichtige Rolle. Umfahrungen können Ortszentren entlasten, verlagern die Belastungen jedoch teilweise in bisher ruhige Landschaftsräume.

Verkehrssicherheit

Die unterschiedlichen Ausbaustandards stellen besondere Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Fahrerinnen und Fahrer wechseln innerhalb kurzer Zeit zwischen Autobahn, Autostrasse, Hauptstrasse und Ortsdurchfahrt.

Zu den Risiken gehören:

  • starke Geschwindigkeitsunterschiede
  • zahlreiche Ein- und Ausfahrten
  • Kreisverkehrsanlagen
  • Kreuzungen mit regionalen Strassen
  • Fussgängerquerungen
  • Veloverkehr
  • landwirtschaftliche Fahrzeuge
  • Rückstau vor stark belasteten Knoten
  • Wildwechsel

Das ASTRA erfasste entlang der N23 mehrere Unfallschwerpunkte. Dazu zählen Kreisel und Knoten in Märstetten, Weinfelden, Bürglen, Sulgen, Amriswil, Neukirch und beim Anschluss Arbon-West.[1]

Massnahmen wie angepasste Geschwindigkeiten, bessere Beleuchtung, getrennte Velowege, sichere Querungen und der Umbau überlasteter Knoten sollen die Unfallgefahr senken.

Unterhalt und Betrieb

Seit 2020 liegt die Verantwortung für die Nationalstrasse beim Bund. Der Unterhalt umfasst Fahrbahnen, Brücken, Entwässerungsanlagen, Signalisation, Stützkonstruktionen und betriebliche Einrichtungen.

Auf dem Autobahnabschnitt Arbon–Meggenhus sind zusätzlich umfangreiche technische Anlagen vorhanden. Dazu gehören:

  • Verkehrsüberwachung
  • Wechseltextanzeigen
  • Notrufeinrichtungen
  • Schutzplanken
  • Beleuchtung
  • Entwässerungs- und Strassenabwasseranlagen
  • Betriebs- und Sicherheitsausrüstung

Das ASTRA plant eine umfassende Instandsetzung der A1 zwischen Neudorf und Rheineck sowie des A23-Abschnitts zwischen Meggenhus und Rorschach. Vorarbeiten sind ab 2029 vorgesehen, die Hauptarbeiten sollen nach bisheriger Planung von 2030 bis 2032 stattfinden.[9]

Während Unterhaltsarbeiten sind nächtliche Sperrungen einzelner Anschlüsse oder ganzer Fahrtrichtungen möglich. Der Verkehr wird in solchen Fällen über das regionale Strassennetz umgeleitet.

Höchstgeschwindigkeit und Vignette

Auf den als Autobahn signalisierten Abschnitten gilt grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Auf Autostrassen beträgt sie allgemein 100 km/h. Tiefere signalisierte Geschwindigkeiten haben Vorrang.

Auf den gewöhnlichen Hauptstrassenabschnitten gelten die allgemeinen oder örtlich signalisierten Geschwindigkeitslimiten. Innerhalb von Ortschaften beträgt die Höchstgeschwindigkeit in der Regel 50 km/h; einzelne Bereiche können als Tempo-30-Zonen oder mit anderen Beschränkungen ausgestaltet sein.

Die Autobahnvignette ist nur auf den als vignettenpflichtige Autobahn oder Autostrasse bezeichneten Nationalstrassenabschnitten erforderlich. Auf frei zugänglichen Ortsdurchfahrten und Nationalstrassen dritter Klasse für den Gemischtverkehr besteht keine allgemeine Vignettenpflicht allein aufgrund der Nummer N23.

Politische Diskussion

Die Zukunft der N23 gehört seit Jahrzehnten zu den bedeutendsten verkehrspolitischen Themen des Kantons Thurgau.

Befürworter eines Ausbaus verweisen auf:

  • die Belastung der Ortszentren
  • lange Reisezeiten im Oberthurgau
  • fehlende direkte Autobahnanbindung Romanshorns
  • wirtschaftliche Standortnachteile
  • Unfallrisiken auf den bestehenden Ortsdurchfahrten
  • Ausweichverkehr durch Wohnquartiere
  • die Notwendigkeit einer Verbindung zwischen A7 und A1

Kritiker verweisen dagegen auf:

  • hohe Baukosten
  • Verlust landwirtschaftlicher Flächen
  • Eingriffe in Landschaft und Natur
  • zusätzlichen motorisierten Verkehr
  • mögliche Verlagerung statt Lösung der Verkehrsprobleme
  • Konkurrenz zum öffentlichen Verkehr
  • lange Planungs- und Bauzeiten
  • hohe spätere Unterhaltskosten

Die Korridorstudie versuchte, diese Gegensätze durch eine Kombination aus einzelnen Umfahrungen, Verbesserungen des Bestands und Ausbau des öffentlichen sowie des Fuss- und Veloverkehrs zu berücksichtigen.

Chronologie

Jahr Ereignis
20. Jahrhundert Bau des Schnellstrassenabschnitts Grüneck–Bonau und des Autobahnzubringers Arbon–Meggenhus
bis 2019 Die westliche Schnellstrasse trägt die Bezeichnung T14, der östliche Autobahnabschnitt die Bezeichnung A1.1.
25. September 2005 Die Thurgauer Stimmberechtigten lehnen die damaligen Strassennetzvorlagen ab.
14. März 2012 Der Grosse Rat nimmt BTS und OLS in das kantonale Strassennetz auf.
23. September 2012 Der kantonale Netzbeschluss BTS–OLS wird mit 54,6 Prozent Ja-Stimmen angenommen.
12. Februar 2017 Die Schweizer Bevölkerung nimmt den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds an.
1. Januar 2020 Der Bund übernimmt die Verbindung Grüneck–Meggenhus als Nationalstrasse N23.
November 2023 Erstes Forum zur Korridorstudie N23.
Dezember 2024 ASTRA und Kanton präsentieren die bevorzugte Strategie «Entlastung Zentren».
22. Mai 2025 Veröffentlichung des Syntheseberichts zur Korridorstudie.
28. Januar 2026 Der Bundesrat ordnet die Umfahrung Amriswil mit Anschluss Romanshorn dem Horizont 2045 und die Umfahrung Weinfelden dem Horizont 2055 zu.
19. Juni 2026 Eröffnung der Vernehmlassung zur Vorlage Verkehr ’45.

Bedeutung für den Kanton Thurgau

Die N23 verbindet mehrere der bedeutendsten Siedlungs- und Wirtschaftsgebiete des Kantons. Während die A7 hauptsächlich den westlichen Thurgau und die Achse Frauenfeld–Kreuzlingen erschliesst, bildet die N23 die zentrale Ost-West-Verbindung durch das Kantonsgebiet.

Ihre besondere Bedeutung ergibt sich aus der Kombination von regionalem und lokalem Verkehr. Sie ist gleichzeitig Fernverbindung, Pendlerachse, Ortsstrasse, Gewerbezufahrt und landwirtschaftlicher Verkehrsweg.

Die unvollständige Hochleistungsverbindung prägt seit Jahrzehnten die kantonale Verkehrspolitik. Die N23 steht deshalb beispielhaft für die Schwierigkeit, in einer dicht besiedelten und intensiv landwirtschaftlich genutzten Region neue Strassen zu bauen.

Siehe auch

Literatur

  • Bundesamt für Strassen: Nationalstrasse N23, Grüneck–Arbon West. Korridorstudie, Synthesebericht. Bern 2025.
  • Bundesamt für Strassen: Zustandsbericht 2019 über die neuen Strecken im Nationalstrassennetz. Bern 2020.
  • Kanton Thurgau: Bodensee-Thurtalstrasse und Oberlandstrasse. Botschaft zur Volksabstimmung vom 23. September 2012. Frauenfeld 2012.
  • Kanton Thurgau: Gesamtverkehrskonzept Thurgau. Frauenfeld.
  • Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Verkehr ’45. Bern 2026.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Nationalstrasse N23, Grüneck–Arbon West: Korridorstudie, Synthesebericht, Bundesamt für Strassen, 22. Mai 2025, S. 8, abgerufen am 27. Juli 2026.
  2. Zustandsbericht 2019 über die neuen Strecken im Nationalstrassennetz, Bundesamt für Strassen, Bern 2020, abgerufen am 27. Juli 2026.
  3. 3,0 3,1 Korridorstudie N23 Thurtal–Bodensee abgeschlossen, Bundesamt für Strassen, 19. Dezember 2024, abgerufen am 27. Juli 2026.
  4. Medienmitteilungen der ASTRA-Filiale Winterthur: A23, Bundesamt für Strassen, abgerufen am 27. Juli 2026.
  5. Regierungsrat legt T14-Botschaft vor, Kanton Thurgau, 15. Juli 2005, abgerufen am 27. Juli 2026.
  6. Kantonale Volksabstimmung vom 23. September 2012, Kanton Thurgau, abgerufen am 27. Juli 2026.
  7. Korridor N23 Thurtal–Bodensee, Bundesamt für Strassen, abgerufen am 27. Juli 2026.
  8. Verkehr ’45: Projekte Bahn, Strasse und Agglomerationen, UVEK, 19. Juni 2026, abgerufen am 27. Juli 2026.
  9. A1/A23 Instandsetzung Neudorf–Rheineck, Bundesamt für Strassen, abgerufen am 27. Juli 2026.