Autobahn A50

Aus Helvetia Wiki – Die Enzyklopädie der Schweiz
Version vom 27. Juli 2026, 23:29 Uhr von Nick Frei (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: «{| class="wikitable float-right" style="float:right; width:320px; margin:0 0 1em 1em;" ! colspan="2" | Autobahn A50 |- ! Weitere Bezeichnung | Umfahrung Glattfelden |- ! Kantonale Bezeichnung | K12 |- ! Strassentyp | Kantonale Hochleistungsstrasse; Abklassierung zur Hauptverkehrsstrasse 2026 beschlossen |- ! Lage | Glattfelden, Kanton Zürich |- ! Verlauf | Zweidlen/Rheinsfelden–Glattfelden |- ! Länge | etwa 3,7 km |- ! Ausbau | Vier Fahrstreifen…»)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Autobahn A50
Weitere Bezeichnung Umfahrung Glattfelden
Kantonale Bezeichnung K12
Strassentyp Kantonale Hochleistungsstrasse; Abklassierung zur Hauptverkehrsstrasse 2026 beschlossen
Lage Glattfelden, Kanton Zürich
Verlauf Zweidlen/Rheinsfelden–Glattfelden
Länge etwa 3,7 km
Ausbau Vier Fahrstreifen, richtungsgetrennt
Inbetriebnahme 1978
Betreiber Kanton Zürich
Bestandteil des Nationalstrassennetzes Nein
Vignettenpflicht Nein

Die Autobahn A50 ist die historische Bezeichnung einer kurzen kantonalen Hochleistungsstrasse bei Glattfelden im Zürcher Unterland. Die rund 3,7 Kilometer lange Strecke führt von Zweidlen beziehungsweise Rheinsfelden nördlich um den Dorfkern von Glattfelden herum. Sie wurde 1978 als Umfahrung Glattfelden eröffnet und trägt in den kantonalen Unterlagen auch die Bezeichnung K12.[1]

Die A50 war eine der wenigen Autobahnen der Schweiz, die nicht zum Nationalstrassennetz des Bundes gehörten. Bau, Betrieb und Unterhalt lagen beim Kanton Zürich. Da die Nationalstrassenabgabe nur für Nationalstrassen erster und zweiter Klasse erhoben wird, war für die Benutzung der A50 keine Autobahnvignette erforderlich.[2]

Am 29. Juni 2026 beschloss der Zürcher Kantonsrat, die Umfahrung von einer Hochleistungsstrasse zu einer Hauptverkehrsstrasse abzuklassieren. Damit soll auch die Bezeichnung A50 aufgehoben werden. Die eigentliche bauliche Umgestaltung soll im Zusammenhang mit einer anstehenden Gesamtsanierung erfolgen. Der genaue künftige Strassenquerschnitt wird im Sanierungsprojekt festgelegt.[3]

Verlauf

Die Strecke liegt vollständig auf dem Gebiet der Gemeinde Glattfelden. Sie ist Teil der Verkehrsverbindung zwischen dem Raum Winterthur, dem Zürcher Unterland, dem Rafzerfeld und dem westlich gelegenen Hochrheingebiet.

Im Westen beginnt die Umfahrung nahe den Glattfelder Ortsteilen Zweidlen und Rheinsfelden. Dort setzt sie den Verlauf der aus Richtung Weiach und Kaiserstuhl kommenden Hauptstrasse 7 fort. Die Fahrbahnen führen zunächst in östlicher Richtung und überqueren anschliessend auf dem Lettenviadukt das Tal der Glatt.

Nach der Flussquerung verläuft die Strasse in einem Bogen nördlich des historischen Dorfkerns von Glattfelden. Am östlichen Ende geht sie wieder in die Hauptstrasse 7 über. Diese führt weiter in Richtung Kreisel Chrüzstrass, Bülach und zum Anschluss Bülach Nord der A51.

Die A50 besitzt keine direkte Verbindung mit einer anderen Autobahn. Zwischen ihrem östlichen Ende und der A51 liegt ein mehrere Kilometer langer Abschnitt der Schaffhauserstrasse. Die fehlende direkte Verbindung prägte die Diskussion über die Funktion und den Ausbau der A50 während Jahrzehnten.

Anschlüsse

Anschluss Erschlossene Gebiete Weiterführende Strassen
Zweidlen/Rheinsfelden Zweidlen, Rheinsfelden, Weiach, Kaiserstuhl und das westliche Rafzerfeld Hauptstrasse 7 in Richtung Weiach und Koblenz
Glattfelden Dorf Glattfelden, Aarüti und das untere Glatttal Aarütistrasse sowie örtliches und regionales Strassennetz
Östliches Streckenende Bülach, Eglisau und das Zürcher Unterland Hauptstrasse 7 in Richtung Chrüzstrass und Bülach

Die Bezeichnungen der Anschlüsse wurden nicht in allen Planungs- und Kartengrundlagen einheitlich verwendet. Die beiden Endbereiche erfüllen teilweise gleichzeitig die Funktion eines Autobahnanschlusses und eines Übergangs zum gewöhnlichen Hauptstrassennetz.

Bauweise

Die A50 wurde als richtungsgetrennte, vierspurige Hochleistungsstrasse ausgeführt. Jede Fahrtrichtung verfügt über zwei Fahrstreifen. Die beiden Fahrbahnen werden durch einen Mittelstreifen voneinander getrennt.

Die Strecke ist weitgehend kreuzungsfrei. Dadurch konnte der Durchgangsverkehr den Dorfkern von Glattfelden ohne niveaugleiche Kreuzungen und ohne Ortsdurchfahrt passieren. Der Ausbaustandard entsprach jedoch einer wesentlich leistungsfähigeren Strasse, als es das langfristige Verkehrsaufkommen auf dem Abschnitt erforderte.

Das auffälligste Bauwerk ist das Lettenviadukt über die Glatt. Das mehrteilige Betonbauwerk überquert neben dem Fluss auch die Talebene und örtliche Verkehrswege. Es prägt das Landschaftsbild nördlich von Glattfelden und stellt die Verbindung zwischen den westlichen und östlichen Teilen der Umfahrung her.[4]

Zur Anlage gehören ausserdem Stützmauern, Entwässerungseinrichtungen, Wildschutzzäune, Signalisationsanlagen und mehrere kleinere Kunstbauten. Eigentliche Raststätten oder Rastplätze bestehen auf der kurzen Strecke nicht.

Entstehung

Verkehrsentwicklung im Zürcher Unterland

Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm der motorisierte Verkehr in der Schweiz stark zu. Davon betroffen war auch die Hauptstrasse 7, die eine wichtige Verbindung zwischen Winterthur, Bülach, Glattfelden, dem Hochrhein und der Region Basel bildete.

Der Durchgangsverkehr führte damals durch den Dorfkern von Glattfelden. Die schmalen Strassen, die dichte Bebauung und die Steigungen innerhalb der Ortschaft waren für das wachsende Verkehrsaufkommen nur beschränkt geeignet. Besonders der Lastwagenverkehr verursachte Lärm, Abgase und Sicherheitsprobleme.

Der Kanton Zürich entwickelte deshalb ein Netz kantonaler Hochleistungsstrassen. Neben der Unterlandautobahn zwischen Zürich, dem Flughafen Zürich und Bülach waren weitere leistungsfähige Verbindungen im nördlichen Kantonsgebiet vorgesehen.

Planungen einer durchgehenden Hochleistungsstrasse

Die Umfahrung Glattfelden war ursprünglich nicht als isolierte Kurzautobahn gedacht. Sie gehörte zu weiter reichenden Vorstellungen einer Hochleistungsstrasse zwischen dem Raum Winterthur, Bülach und dem westlichen Zürcher Unterland.

Ein durchgehender Ausbau hätte die Strasse mit der heutigen A51 verbunden und den Verkehr auf der Achse Winterthur–Basel aufnehmen sollen. Die vollständige Strecke wurde jedoch wegen hoher Kosten, veränderter verkehrspolitischer Prioritäten und anderer dringlicher Strassenprojekte nicht verwirklicht.

Im kantonalen Bauprogramm der 1970er Jahre befand sich die Umfahrung bereits im Bau. Für 1978 war die Verkehrsübergabe vorgesehen.[5]

Eröffnung 1978

Die Umfahrung wurde 1978 dem Verkehr übergeben. Sie entlastete den Dorfkern von Glattfelden vom überregionalen Durchgangsverkehr und verkürzte die Fahrt auf der Hauptstrasse 7.

Der Ausbau mit vier Fahrstreifen beruhte auf den damaligen Erwartungen eines stark zunehmenden Verkehrs und einer späteren Fortsetzung der Hochleistungsstrasse. Weil diese Weiterbauten ausblieben, endete die Autobahn an beiden Seiten im gewöhnlichen Hauptstrassennetz.

Die A50 entwickelte sich dadurch zu einer verkehrlich ungewöhnlichen Anlage: Sie besass den Querschnitt einer vollwertigen Autobahn, war jedoch nur wenige Kilometer lang und nicht unmittelbar an das schweizerische Autobahnnetz angeschlossen.

Bedeutung für Glattfelden

Die wichtigste Aufgabe der A50 bestand in der Entlastung des Dorfzentrums. Vor ihrer Eröffnung verlief die Hauptverbindung zwischen Weiach und Bülach durch die Ortschaft.

Mit der Umfahrung wurde ein grosser Teil des Durchgangsverkehrs aus dem Siedlungsgebiet verlagert. Dies verbesserte die Verkehrssicherheit und reduzierte die Belastung der örtlichen Strassen.

Gleichzeitig durchschnitt die neue Strasse landwirtschaftlich genutzte Flächen und den Landschaftsraum entlang der Glatt. Der breite Strassenquerschnitt und das Lettenviadukt wurden zu dauerhaften Bestandteilen des Ortsbilds.

Für den regionalen Verkehr stellt die Strecke weiterhin eine Verbindung zwischen dem Rafzerfeld, Weiach und Bülach dar. Sie wird ausserdem vom Schwerverkehr zu Kiesabbaugebieten, Industrie- und Gewerbebetrieben im Zürcher Unterland genutzt.

Verkehrsaufkommen

Das Verkehrsaufkommen blieb deutlich unter der Kapazität einer vierspurigen, richtungsgetrennten Autobahn.

Für das Jahr 2009 wies der Kanton auf der A50 einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von 12'824 Fahrzeugen aus. Der Anteil der Lastwagen betrug rund 8,4 Prozent. Im selben Regierungsratsbeschluss wurde die Strecke als Bestandteil der Hauptverkehrsachse Winterthur–Basel bezeichnet.[6]

Das kantonale Verkehrsmodell kam später zum Ergebnis, dass die vierspurige Umfahrung auch auf lange Sicht überdimensioniert sei. Selbst bei einer Reduktion des Strassenquerschnitts seien ausreichende Kapazitätsreserven vorhanden.[3]

Stärkere Verkehrsbelastungen treten südöstlich der A50 auf der Schaffhauserstrasse durch den Hardwald auf. Dort überlagern sich die Verkehrsströme aus Glattfelden, Eglisau, Bülach und dem Rafzerfeld.

Unterhalt und Sanierungen

Nach der Eröffnung wurden laufende Unterhaltsarbeiten und kleinere Belagssanierungen ausgeführt. Grössere Eingriffe blieben zunächst aus.

2009 bewilligte der Zürcher Regierungsrat 3,4 Millionen Franken für die Sanierung eines Abschnitts der Aarütistrasse und der A50. Auf der Autobahn wurden der schadhafte Belag entfernt, Teile der darunterliegenden Stabilisationsschicht repariert und neue Binder- und Deckschichten eingebaut. Auch Entwässerungsanlagen, Schächte, Beleuchtung und passive Sicherheitseinrichtungen wurden erneuert.[6]

2013 stellte der Kanton fest, dass seit der Inbetriebnahme keine umfassende Instandsetzung der gesamten Umfahrung erfolgt war. Für Zustandserfassung und Projektierung bewilligte der Regierungsrat 6,8 Millionen Franken. Die damalige Grobschätzung ging von möglichen Gesamtkosten von rund 47 Millionen Franken aus.[1]

Die ursprünglich für 2017 oder 2018 vorgesehene Gesamtsanierung wurde nicht in der damals geplanten Form ausgeführt. Die spätere Diskussion über die Abklassierung und den künftigen Querschnitt machte eine erneute Überprüfung des Sanierungsprojekts erforderlich.

Geplanter Zusammenschluss mit der A51

Richtplaneintrag

Über lange Zeit enthielt der kantonale Richtplan das Vorhaben eines Autobahnzusammenschlusses zwischen Bülach und Glattfelden. Dafür sollte die Schaffhauserstrasse zwischen dem Ende der A51 bei Bülach Nord und der A50 auf vier Fahrstreifen ausgebaut werden.

Der Zusammenschluss hätte eine durchgehende Hochleistungsstrasse vom Flughafen Zürich über Bülach bis Glattfelden geschaffen. Die A50 wäre damit erstmals direkt mit dem übrigen Autobahnnetz verbunden worden.

Im August 2012 überwies der Kantonsrat eine Motion, die den Regierungsrat verpflichtete, ein Projekt für diesen Zusammenschluss auszuarbeiten.[7]

Neubewertung des Projekts

Verkehrsuntersuchungen zeigten, dass ein vollständiger Autobahnzusammenschluss nicht erforderlich war. Das höchste Verkehrsaufkommen bestand auf dem Abschnitt zwischen Bülach Nord und dem Kreisel Chrüzstrass.

Auf dem weiter nördlich gelegenen Abschnitt in Richtung Glattfelden war die Nachfrage erheblich geringer. Der Kanton kam deshalb 2015 zum Schluss, dass ein vollständiger Ausbau zwischen der A51 und der A50 verkehrsplanerisch weder sinnvoll noch notwendig sei.[8]

Stattdessen wurde das Projekt auf den stark belasteten südlichen Abschnitt begrenzt. Die Schaffhauserstrasse zwischen Bülach Nord und Chrüzstrass wird auf rund 2,9 Kilometern zu einer vierspurigen Hochleistungsstrasse ausgebaut.

Ausbau im Hardwald

Die Hauptarbeiten im Hardwald begannen 2024. Neben dem vierspurigen Ausbau umfasst das Projekt einen leistungsfähigeren Kreisel Chrüzstrass, neue Unterführungen, Lärmschutzanlagen, Wildtierpassagen und ökologische Ersatzmassnahmen.

Auf der Schaffhauserstrasse verkehren werktags rund 27'000 bis 28'000 Fahrzeuge. Vor dem Ausbau reichten die Rückstaus am Morgen teilweise bis in Richtung A50 und Eglisau sowie am Abend bis zur A51 zurück.[9]

Die Arbeiten sollen gemäss Projektplanung im September 2026 abgeschlossen werden. Trotz des vierspurigen Ausbaus entsteht keine durchgehende Autobahnverbindung bis zur A50. Der neue Hochleistungsabschnitt endet beim Kreisel Chrüzstrass.

Abklassierung

Teilrevision des kantonalen Richtplans

Mit der Teilrevision 2024 des kantonalen Richtplans schlug der Regierungsrat vor, den nicht mehr vorgesehenen Autobahnzusammenschluss Bülach–Glattfelden aus der Planung zu entfernen.

Der Abschnitt vom Ende der A51 bis zum Kreisel Chrüzstrass bleibt als ausgebaute Hochleistungsstrasse erhalten. Die Fortsetzung in Richtung Glattfelden wird dagegen als Hauptverkehrsstrasse klassiert.

Auch die eigentliche Umfahrung Glattfelden soll von einer Hochleistungsstrasse zu einer Hauptverkehrsstrasse abklassiert werden. Der Erläuterungsbericht begründet dies mit dem vergleichsweise geringen Verkehrsaufkommen und dem deutlich überdimensionierten vierspurigen Querschnitt.[3]

Entscheid von 2026

Am 29. Juni 2026 stimmte der Zürcher Kantonsrat der entsprechenden Richtplanrevision mit 129 zu 46 Stimmen zu. Gegen die Abklassierung stimmte hauptsächlich die SVP-Fraktion.[10]

Mit dem Richtplanentscheid entfällt die Grundlage für den dauerhaften Betrieb als kantonale Autobahn. Um Missverständnisse zu vermeiden, soll die Bezeichnung A50 aus den kantonalen Planungsgrundlagen entfernt werden.

Die Abklassierung bedeutet nicht, dass die bestehende Strasse unmittelbar vollständig zurückgebaut wird. Zunächst muss ein Sanierungs- und Umgestaltungsprojekt ausgearbeitet werden. Dabei wird geprüft, wie viele Fahrstreifen langfristig benötigt werden und welche Flächen für andere Zwecke genutzt oder ökologisch aufgewertet werden können.

Künftiger Betrieb

Nach der Umgestaltung soll die Strecke als Hauptverkehrsstrasse dienen. Damit wird voraussichtlich auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem bisherigen Autobahnbetrieb reduziert.

Die genaue Linienführung, die Gestaltung der Anschlüsse, der Umgang mit dem Mittelstreifen und die künftige Nutzung nicht mehr benötigter Fahrbahnflächen sind Gegenstand der weiteren Projektierung.

Das Lettenviadukt und andere grosse Kunstbauten bleiben voraussichtlich erhalten, da sie weiterhin für die Querung der Glatt und die Umfahrung des Dorfes benötigt werden.

Verhältnis zur Umfahrung Eglisau

Die A50 wurde wiederholt als mögliche Anschlussstrecke für eine neue Umfahrung Eglisau diskutiert. Eine solche Linienführung hätte den Verkehr von Eglisau über einen neuen Korridor direkt zur Umfahrung Glattfelden geführt.

Der Kanton Zürich verwarf diese Lösung. Untersuchungen kamen zum Schluss, dass ein Anschluss der Eglisauer Umfahrung an die A50 verkehrsorganisatorisch weniger geeignet sei. Befürchtet wurden zusätzliche Anschlussbauwerke, Verkehrsverlagerungen nach Glattfelden und eine unerwünschte Attraktivitätssteigerung der A50.[11]

Das Projekt für Eglisau orientiert sich deshalb stärker an der bestehenden Hauptstrasse 4 und ist nicht als Verlängerung der A50 vorgesehen.

Vignettenfreiheit und Zuständigkeit

Die A50 wurde vom Kanton Zürich finanziert, betrieben und unterhalten. Sie war trotz ihrer Autobahnsignalisation keine Nationalstrasse.

Das schweizerische Strassennetz unterscheidet zwischen Nationalstrassen, Kantonsstrassen und Gemeindestrassen. Die Nationalstrassen von gesamtschweizerischer Bedeutung werden vom Bund betrieben. Für die übrigen überregionalen Verbindungen sind hauptsächlich die Kantone zuständig.[12]

Da sich die Vignettenpflicht auf Nationalstrassen erster und zweiter Klasse beschränkt, konnte die A50 ohne Vignette benutzt werden. Dies galt unabhängig davon, ob das Fahrzeug zuvor oder danach eine vignettenpflichtige Nationalstrasse benutzte.

Für die unmittelbar anschliessende A51 ist dagegen eine Vignette erforderlich, da diese zum Nationalstrassennetz gehört.

Besonderheiten

Die A50 nahm innerhalb des schweizerischen Strassennetzes eine Sonderstellung ein. Kennzeichnend waren insbesondere:

  • die geringe Länge von weniger als vier Kilometern;
  • das Fehlen einer direkten Verbindung zu einer anderen Autobahn;
  • der vierspurige, richtungsgetrennte Ausbau trotz vergleichsweise geringer Belastung;
  • die kantonale statt eidgenössische Zuständigkeit;
  • die Vignettenfreiheit;
  • die jahrzehntelang geplante, aber nie realisierte Verbindung mit der A51;
  • die 2026 beschlossene Rückstufung zu einer Hauptverkehrsstrasse.

Die Entwicklung der A50 zeigt den Wandel der schweizerischen Verkehrsplanung seit den 1960er und 1970er Jahren. Während beim Bau von starkem Verkehrswachstum und grosszügigen Hochleistungsstrassennetzen ausgegangen wurde, rückten später Wirtschaftlichkeit, Flächenverbrauch, Umweltverträglichkeit und die tatsächliche Nachfrage stärker in den Vordergrund.

Siehe auch

Literatur

  • Regierungsrat des Kantons Zürich: Strassen, K12 Umfahrung Glattfelden (A50), Instandsetzung. Beschluss Nr. 669 vom 12. Juni 2013.
  • Regierungsrat des Kantons Zürich: Aarütistrasse und A50 Unterlandautobahn, Fahrbahninstandsetzung. Beschluss Nr. 1127 vom 8. Juli 2009.
  • Kanton Zürich: Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2024, Kapitel Verkehr. Zürich 2026.
  • Kanton Zürich: Ausbau Schaffhauserstrasse im Hardwald. Projektunterlagen, Zürich.
  • Bundesamt für Strassen: Nationalstrassennetz der Schweiz. Bern.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Regierungsrat des Kantons Zürich: Strassen, K12 Umfahrung Glattfelden (A50), Instandsetzung, Beschluss Nr. 669 vom 12. Juni 2013, abgerufen am 27. Juli 2026.
  2. Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit: Richtlinie 15-01 – Nationalstrassenabgabe, abgerufen am 27. Juli 2026.
  3. 3,0 3,1 3,2 Kanton Zürich: Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2024, Erläuterungsbericht, Kapitel 4 «Verkehr», 2026, abgerufen am 27. Juli 2026.
  4. Gemeinde Glattfelden: Gelände unter dem Lettenviadukt der A50, Mitteilung vom 11. Dezember 2024, abgerufen am 27. Juli 2026.
  5. Kanton Zürich: Dreijahresprogramm für den Strassenbau 1977–1979, Amtsblatt des Kantons Zürich, abgerufen am 27. Juli 2026.
  6. 6,0 6,1 Regierungsrat des Kantons Zürich: Aarütistrasse und A50 Unterlandautobahn, Fahrbahninstandsetzung, Beschluss Nr. 1127 vom 8. Juli 2009, abgerufen am 27. Juli 2026.
  7. Kanton Zürich: Schaffhauserstrasse im Hardwald soll vierspurig werden, Medienmitteilung vom 22. Juni 2016, abgerufen am 27. Juli 2026.
  8. Kanton Zürich: Ausbau Schaffhauserstrasse im Hardwald, Präsentation zur Informationsveranstaltung vom 7. April 2015, abgerufen am 27. Juli 2026.
  9. Kanton Zürich: Strassenprojekt Bülach/Glattfelden, abgerufen am 27. Juli 2026.
  10. Keystone-SDA: Zürcher Kantonsrat klassiert A50-Abschnitt zur Hauptstrasse ab, Swissinfo, 29. Juni 2026, abgerufen am 27. Juli 2026.
  11. Kanton Zürich: Umfahrung Eglisau, Auswertung des Mitwirkungsverfahrens, 20. November 2024, abgerufen am 27. Juli 2026.
  12. Bundesamt für Strassen: Nationalstrassennetz, abgerufen am 27. Juli 2026.

Wikimedia Commons Wikimedia Commons: Medien zu Autobahn A50