Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union

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Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union
Flagge der Schweiz  Flagge der Europäischen Union
Beteiligte Seiten Schweizerische Eidgenossenschaft und Europäische Union
Grundlage Bilaterale Abkommen und sektorielle Zusammenarbeit
Freihandelsabkommen Unterzeichnet 1972
Beitrittsgesuch der Schweiz Eingereicht 1992, formell zurückgezogen 2016
Bilaterale Abkommen I Unterzeichnet 1999, in Kraft seit 2002
Bilaterale Abkommen II Unterzeichnet 2004, schrittweise in Kraft getreten
Schengen-Assoziierung Operativ seit 2008
Paket Schweiz–EU Unterzeichnet am 2. März 2026
Status des Pakets Parlamentarisches Genehmigungsverfahren
Schweizer Vertretung Mission der Schweiz bei der Europäischen Union in Brüssel
EU-Vertretung Delegation der Europäischen Union für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein in Bern
Informationen www.europa.eda.admin.ch

Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union umfassen die politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Verbindungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union sowie ihren Mitgliedstaaten. Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union und gehört auch nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum. Sie ist jedoch wirtschaftlich, geografisch und kulturell eng mit der EU verbunden.

Die Zusammenarbeit wird hauptsächlich durch ein umfangreiches Netz bilateraler Abkommen geregelt. Dieser als bilateraler Weg bezeichnete Ansatz ermöglicht der Schweiz die Teilnahme an ausgewählten Bereichen des europäischen Binnenmarkts und an weiteren europäischen Kooperationsprogrammen, ohne dass sie der Europäischen Union beitritt.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind die mit Abstand wichtigsten politischen und wirtschaftlichen Partner der Schweiz. Die Schweiz liegt mitten in Europa und ist, abgesehen vom Fürstentum Liechtenstein, vollständig von EU-Mitgliedstaaten umgeben. Ein grosser Teil des schweizerischen Waren- und Dienstleistungsverkehrs entfällt auf den europäischen Binnenmarkt.[1]

Am 2. März 2026 unterzeichneten die Schweiz und die EU ein neues umfassendes Vertragspaket, das in der Schweiz als Paket Schweiz–EU oder Bilaterale III bezeichnet wird. Es soll die bestehenden Binnenmarktabkommen institutionell stabilisieren und die Zusammenarbeit unter anderem in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Forschung und Bildung ausbauen. Das Paket befindet sich im parlamentarischen Genehmigungsverfahren und ist noch nicht vollständig in Kraft.[2]

Grundlagen der Beziehungen

Die Schweiz und die Europäische Union teilen zahlreiche politische und gesellschaftliche Werte. Dazu gehören Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, soziale Marktwirtschaft und die friedliche Zusammenarbeit zwischen europäischen Staaten.

Gleichzeitig unterscheidet sich das politische System der Schweiz in wichtigen Punkten von jenem der EU. Die schweizerische Europapolitik wird durch Föderalismus, direkte Demokratie, die Neutralität und eine traditionell zurückhaltende Haltung gegenüber supranationalen Institutionen geprägt.

Da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, wirkt sie bei der Ausarbeitung des EU-Rechts grundsätzlich nicht mit. Soweit sie aufgrund bilateraler Abkommen Bestimmungen des EU-Rechts übernimmt, kann sie sich jedoch im Rahmen von Fachgremien an der Vorbereitung neuer Regelungen beteiligen.

Die Schweiz entscheidet nach ihren verfassungsmässigen Verfahren über die Übernahme neuer Rechtsakte. Dazu gehören die Beteiligung von Bundesrat, Parlament, Kantonen und, bei einem Referendum, der Stimmberechtigten.

Europäische Integration nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach dem Zweiten Weltkrieg unterstützte die Schweiz die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit in Europa, ohne sich den entstehenden supranationalen Gemeinschaften anzuschliessen.

1948 gehörte sie zu den Gründungsmitgliedern der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit, aus der später die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hervorging. 1960 gründete die Schweiz gemeinsam mit mehreren anderen westeuropäischen Staaten die Europäische Freihandelsassoziation.

Der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Vorgängerin der Europäischen Union, trat die Schweiz nicht bei. Die schweizerische Regierung bevorzugte eine zwischenstaatliche Freihandelsorganisation, welche die politische Eigenständigkeit ihrer Mitglieder stärker wahrte.

1972 schlossen die Schweiz und die damalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ein Freihandelsabkommen. Es beseitigte Zölle und mengenmässige Beschränkungen für zahlreiche Industrieprodukte und bildete die erste umfassende vertragliche Grundlage der wirtschaftlichen Beziehungen.

Das Abkommen wurde in der Volksabstimmung vom 3. Dezember 1972 mit einer deutlichen Mehrheit angenommen. Es trat am 1. Januar 1973 in Kraft.

EWR-Abstimmung von 1992

Mit der Gründung des Europäischen Wirtschaftsraums sollte ein grosser gemeinsamer Wirtschaftsraum zwischen der damaligen Europäischen Gemeinschaft und den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation entstehen.

Der Bundesrat betrachtete den Beitritt zum EWR zunächst als einen möglichen Zwischenschritt zu einer späteren Mitgliedschaft in der Europäischen Gemeinschaft. Am 20. Mai 1992 reichte die Schweiz in Brüssel ein offizielles Beitrittsgesuch ein.

Am 6. Dezember 1992 lehnten die Stimmberechtigten den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum mit 50,3 Prozent Nein-Stimmen ab. Gleichzeitig sprach sich die Mehrheit der Kantone gegen den Beitritt aus.

Die Abstimmung zeigte deutliche regionale Unterschiede. In der französischsprachigen Schweiz und in den grossen Städten fand der EWR-Beitritt mehrheitlich Zustimmung, während er in vielen deutschsprachigen und ländlichen Kantonen abgelehnt wurde.

Nach der Ablehnung wurde das Beitrittsgesuch zur Europäischen Gemeinschaft nicht weiterverfolgt. Es blieb jedoch formell bestehen, bis es 2016 auf Beschluss des Parlaments zurückgezogen wurde.

Das Nein zum EWR war der Ausgangspunkt für die Entwicklung des bilateralen Wegs. Anstelle einer umfassenden wirtschaftlichen Integration durch den EWR strebte die Schweiz sektorielle Abkommen mit der Europäischen Union an.

Bilateraler Weg

Als bilateraler Weg wird die Regelung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU durch einzelne, thematisch begrenzte Staatsverträge bezeichnet.

Die Abkommen ermöglichen eine enge Zusammenarbeit in ausgewählten Bereichen. Die Schweiz übernimmt dabei teilweise Regelungen des EU-Rechts, behält jedoch ihre eigenen politischen Institutionen und bleibt ausserhalb der EU.

Der bilaterale Weg entwickelte sich schrittweise. Neben dem Freihandelsabkommen von 1972 entstanden seit den 1990er-Jahren zahlreiche Verträge über Handel, Verkehr, Personenfreizügigkeit, Forschung, Sicherheit, Asyl, Landwirtschaft, Umwelt und weitere Bereiche.[3]

Ein grosser Teil der Abkommen wird durch gemeinsame Ausschüsse verwaltet. In diesen Gremien sind die Schweiz und die EU gleichberechtigt vertreten. Die Ausschüsse überwachen die Anwendung der Verträge und beraten über deren Weiterentwicklung.

Bilaterale Abkommen I

Die Bilateralen Abkommen I wurden am 21. Juni 1999 in Luxemburg unterzeichnet. Das Paket umfasste sieben Abkommen und wurde in der eidgenössischen Volksabstimmung vom 21. Mai 2000 mit 67,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

Die Abkommen traten am 1. Juni 2002 in Kraft. Sie erleichterten den gegenseitigen Marktzugang und stärkten die wirtschaftliche Integration der Schweiz in den europäischen Binnenmarkt.[4]

Die sieben Abkommen betreffen:

Abkommen Gegenstand
Personenfreizügigkeit Zugang von Schweizer und EU-Bürgern zum Arbeits- und Wohnungsmarkt der jeweils anderen Vertragsseite
Technische Handelshemmnisse Gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen für zahlreiche Produktgruppen
Öffentliches Beschaffungswesen Erweiterung des Zugangs zu öffentlichen Beschaffungsmärkten
Landwirtschaft Erleichterung des Handels mit bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Landverkehr Zugang zum Strassen- und Schienenverkehrsmarkt sowie Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs
Luftverkehr Weitgehende Integration der Schweiz in den europäischen Luftverkehrsmarkt
Forschung Beteiligung der Schweiz an den Forschungsrahmenprogrammen der EU

Fünf dieser Verträge werden als Binnenmarktabkommen bezeichnet. Sie betreffen Personenfreizügigkeit, Luftverkehr, Landverkehr, technische Handelshemmnisse und Landwirtschaft.

Guillotine-Klausel

Die sieben Abkommen der Bilateralen I sind rechtlich durch eine sogenannte Guillotine-Klausel miteinander verbunden. Wird eines der Abkommen gekündigt oder nicht verlängert, treten grundsätzlich auch die übrigen sechs Abkommen ausser Kraft.

Die Klausel sollte verhindern, dass eine Vertragsseite lediglich vorteilhafte Teile des Pakets beibehält und andere Teile beendet.

Besondere politische Bedeutung erhielt sie im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit. Eine Kündigung dieses Abkommens könnte grundsätzlich das gesamte Paket der Bilateralen I gefährden.

Personenfreizügigkeit

Das Freizügigkeitsabkommen ermöglicht Staatsangehörigen der Schweiz und der EU, unter bestimmten Voraussetzungen im Gebiet der jeweils anderen Vertragsseite zu wohnen, zu arbeiten, eine selbstständige Tätigkeit auszuüben oder eine Ausbildung zu absolvieren.

Das Abkommen trat 2002 in Kraft und wurde schrittweise auf die neuen EU-Mitgliedstaaten ausgedehnt. Die Erweiterungen waren wiederholt Gegenstand eidgenössischer Volksabstimmungen.

Für den Zugang zum Arbeitsmarkt gelten Voraussetzungen wie ein Arbeitsvertrag, eine selbstständige Erwerbstätigkeit oder ausreichende finanzielle Mittel. Das Abkommen koordiniert ausserdem die Sozialversicherungssysteme und erleichtert die Anerkennung bestimmter Berufsqualifikationen.[5]

Die Personenfreizügigkeit führte zu einer starken Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem EU-Raum. Schweizer Unternehmen profitieren von einem grösseren Arbeitskräfteangebot, insbesondere in Branchen mit einem hohen Bedarf an qualifiziertem Personal.

Kritiker verbinden die Personenfreizügigkeit mit zunehmendem Druck auf den Wohnungsmarkt, die Verkehrsinfrastruktur, die Löhne und die Sozialwerke. Zur Bekämpfung missbräuchlicher Lohn- und Arbeitsbedingungen führte die Schweiz flankierende Massnahmen ein.

Bilaterale Abkommen II

Die Bilateralen Abkommen II wurden 2004 unterzeichnet. Anders als die Bilateralen I bildeten sie rechtlich kein einheitlich verknüpftes Paket. Die einzelnen Verträge traten zwischen 2005 und 2009 schrittweise in Kraft.

Die Bilateralen II erweiterten die Beziehungen über den klassischen Marktzugang hinaus. Sie umfassten auch innere Sicherheit, Asyl, Umwelt, Kultur, Statistik und die Besteuerung von Zinserträgen.[6]

Zu den wichtigsten Abkommen gehören:

Bereich Inhalt
Schengen Zusammenarbeit bei Grenzkontrollen, Visa, Polizei und Justiz
Dublin Bestimmung des für ein Asylverfahren zuständigen Staates
Zinsbesteuerung Zusammenarbeit bei der Besteuerung grenzüberschreitender Kapitalerträge; später durch den automatischen Informationsaustausch ersetzt
Betrugsbekämpfung Zusammenarbeit gegen Schmuggel und Delikte bei indirekten Steuern
Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte Abbau von Zöllen und Preisausgleichsmassnahmen
Umwelt Beteiligung an der Europäischen Umweltagentur
Statistik Harmonisierung und Austausch statistischer Daten
MEDIA Teilnahme an europäischen Förderprogrammen für Film und audiovisuelle Medien
Ruhegehälter Vermeidung der Doppelbesteuerung ehemaliger EU-Bediensteter mit Wohnsitz in der Schweiz

Schengen und Dublin

Die Schweiz gehört seit dem 12. Dezember 2008 zum Schengen-Raum. Die systematischen Personenkontrollen an den Grenzen zu den Nachbarstaaten wurden grundsätzlich aufgehoben. Zollkontrollen bleiben jedoch möglich, da die Schweiz nicht Teil der Zollunion der EU ist.

Die Schengen-Zusammenarbeit umfasst gemeinsame Regeln über Visa, Polizeikooperation, Fahndungssysteme, Waffenrecht und den Schutz der Aussengrenzen. Die Schweiz beteiligt sich am Schengener Informationssystem.

Das Dublin-Abkommen regelt, welcher europäische Staat für die Prüfung eines Asylgesuchs zuständig ist. In vielen Fällen ist dies der Staat, über den eine schutzsuchende Person zuerst in den Dublin-Raum eingereist ist.

Neue Entwicklungen des Schengen- und Dublin-Rechts werden der Schweiz mitgeteilt. Sie entscheidet nach ihren verfassungsmässigen Verfahren über die Übernahme. Eine endgültige Ablehnung kann zur Beendigung der entsprechenden Assoziierungsabkommen führen.

Weitere Abkommen und Kooperationen

Neben den Bilateralen I und II bestehen zahlreiche weitere Vereinbarungen. Sie betreffen unter anderem Zollfragen, Europol, Eurojust, Bildung, Forschung, Wettbewerb, Unternehmensbesteuerung, Satellitennavigation und den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten.

Die Schweiz beteiligt sich an verschiedenen europäischen Agenturen und Programmen. Der Umfang dieser Beteiligung hängt von den jeweiligen Verträgen und vom politischen Stand der Gesamtbeziehungen ab.

Im Bereich der Strafverfolgung arbeitet die Schweiz mit Europol und Eurojust zusammen. Sie beteiligt sich zudem an der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex.

Wirtschaftliche Beziehungen

Die wirtschaftliche Verflechtung zwischen der Schweiz und der EU ist besonders eng. Die EU ist der wichtigste Absatzmarkt für Schweizer Waren und Dienstleistungen und zugleich die wichtigste Herkunftsregion schweizerischer Importe.

Die Schweiz gehört ihrerseits zu den bedeutenden Handelspartnern der Europäischen Union. Die Beziehungen umfassen Industrieprodukte, Pharmazeutika, Maschinen, Chemikalien, Präzisionsinstrumente, Energie, Finanzdienstleistungen, Verkehr und zahlreiche weitere Bereiche.

Viele Schweizer Unternehmen unterhalten Niederlassungen in EU-Staaten. Umgekehrt sind Unternehmen aus der Europäischen Union wichtige Arbeitgeber und Investoren in der Schweiz.

Die räumliche Nähe erleichtert grenzüberschreitende Lieferketten. Besonders eng sind die Beziehungen in den Grenzregionen um Basel, Genf, den Bodensee, das Tessin und den Jura.

Grenzgänger

Zahlreiche Personen aus den Nachbarstaaten arbeiten als Grenzgänger in der Schweiz. Sie wohnen insbesondere in Frankreich, Italien, Deutschland oder Österreich und kehren in der Regel täglich oder wöchentlich an ihren Wohnort zurück.

Grenzgänger sind für mehrere schweizerische Wirtschaftsregionen von grosser Bedeutung. Im Raum Genf, in Basel, im Jurabogen und im Tessin stellen sie einen erheblichen Anteil der Arbeitskräfte.

Ihre Beschäftigung wird durch die Personenfreizügigkeit, bilaterale Steuerabkommen und Regeln zur Koordination der Sozialversicherungen erleichtert.

Gleichzeitig entstehen politische Diskussionen über Verkehrsbelastung, Lohndruck, Steuerverteilung und die Finanzierung regionaler Infrastruktur.

Forschung und Innovation

Die Schweiz beteiligt sich seit den 1980er-Jahren an europäischen Forschungsprogrammen. Schweizer Hochschulen, Forschungsinstitutionen und Unternehmen arbeiten eng mit Partnern in der EU zusammen.

Nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative 2014 wurde die schweizerische Teilnahme am Forschungsprogramm Horizon 2020 zeitweise eingeschränkt. Nach der Ratifizierung des Kroatien-Protokolls zur Personenfreizügigkeit erhielt die Schweiz wieder eine umfassendere Beteiligung.

Nach dem Abbruch der Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen 2021 galt die Schweiz bei Horizon Europe zunächst als nicht assoziiertes Drittland. Schweizer Forschende konnten sich an zahlreichen Projekten beteiligen, waren aber von bestimmten Förderinstrumenten ausgeschlossen.

Am 10. November 2025 unterzeichneten die Schweiz und die EU ein Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an EU-Programmen. Es wird rückwirkend ab Anfang 2025 vorläufig angewendet. Dadurch ist die Schweiz wieder an Horizon Europe, dem Euratom-Programm und dem Programm Digital Europe assoziiert.[7]

Das Abkommen schafft zudem Voraussetzungen für eine spätere Teilnahme an Erasmus+, EU4Health und weiteren Programmen.

Bildung und Erasmus+

Die Schweiz nahm seit 1992 in unterschiedlicher Form an europäischen Bildungsprogrammen teil. Eine vollständige Assoziierung bestand unter anderem von 2011 bis 2013.

Nach der Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative 2014 wurde die Schweiz nicht mehr als vollständig assoziiertes Mitglied an Erasmus+ beteiligt. Der Bund führte deshalb eine eigene Übergangslösung zur Förderung des internationalen Austauschs ein.

Das Paket Schweiz–EU sieht die Möglichkeit einer erneuten Assoziierung an Erasmus+ vor. Voraussetzung sind die notwendigen Vereinbarungen und finanziellen Beschlüsse.

Eine umfassende Teilnahme würde Schweizer Studierenden, Lernenden, Lehrpersonen und Bildungsinstitutionen den Zugang zu den regulären europäischen Austausch- und Kooperationsprogrammen erleichtern.

Verkehr

Das Landverkehrsabkommen integriert die Schweiz in den europäischen Strassen- und Schienenverkehrsmarkt. Es regelt unter anderem den Zugang von Transportunternehmen und die technischen Anforderungen an Fahrzeuge.

Die EU akzeptierte im Rahmen des Abkommens die schweizerische Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Die Schweiz verpflichtete sich im Gegenzug, Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 40 Tonnen zuzulassen.

Die Verkehrspolitik der Schweiz verfolgt das Ziel, den alpenquerenden Güterverkehr möglichst von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Der Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale mit dem Gotthard-Basistunnel, dem Lötschberg-Basistunnel und dem Ceneri-Basistunnel besitzt deshalb auch europäische Bedeutung.

Das Luftverkehrsabkommen gewährt Schweizer Fluggesellschaften weitgehenden Zugang zum europäischen Luftverkehrsmarkt. Die Schweiz übernimmt in diesem Bereich zahlreiche Vorschriften der EU und arbeitet mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zusammen.

Energie und Strommarkt

Die Schweiz ist eng in das europäische Stromnetz eingebunden. Aufgrund ihrer geografischen Lage und ihrer Speicherkraftwerke spielt sie eine wichtige Rolle beim grenzüberschreitenden Stromhandel und bei der Stabilisierung des europäischen Netzes.

Über viele Jahre bestand jedoch kein umfassendes Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Die zunehmende Integration des europäischen Strommarkts führte dadurch zu technischen, wirtschaftlichen und regulatorischen Schwierigkeiten.

Das 2026 unterzeichnete Paket enthält ein neues Stromabkommen. Es soll die Teilnahme der Schweiz am europäischen Strombinnenmarkt, die Zusammenarbeit der Netzbetreiber und die Versorgungssicherheit rechtlich absichern.[8]

Das Abkommen sieht eine weitere Öffnung des Strommarkts vor. Gleichzeitig sollen zentrale Elemente der schweizerischen Stromversorgung, darunter bestimmte staatliche Unterstützungen und Schutzmechanismen, berücksichtigt werden.

Steuer- und Finanzfragen

Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU waren wiederholt von Auseinandersetzungen über Steuerpolitik, Bankgeheimnis und Finanzmarktregulierung geprägt.

Das Zinsbesteuerungsabkommen von 2004 verpflichtete Schweizer Zahlstellen, auf bestimmten Zinserträgen von Personen mit Wohnsitz in der EU einen Steuerrückbehalt zu erheben oder Informationen weiterzugeben.

Später vereinbarten die Schweiz und die EU den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten. Dieser ersetzte die frühere Zinsbesteuerung und führte zu einer weitgehenden internationalen steuerlichen Transparenz.

Im Bereich des Finanzmarktzugangs besteht kein umfassendes Abkommen. Schweizer Finanzdienstleister sind teilweise darauf angewiesen, dass die EU schweizerische Regulierungen als gleichwertig anerkennt.

Die zeitlich begrenzte beziehungsweise zeitweise fehlende Börsenäquivalenz führte zu politischen Spannungen. Die Schweiz reagierte mit Schutzmassnahmen für die schweizerische Börseninfrastruktur.

Kohäsionsbeiträge

Die Schweiz leistet finanzielle Beiträge zur Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Unterschiede innerhalb Europas. Diese Zahlungen werden häufig als Kohäsionsmilliarde oder Schweizer Beitrag bezeichnet.

Der erste Erweiterungsbeitrag unterstützte Projekte in Staaten, die der EU seit 2004 beigetreten waren. Die Mittel flossen unter anderem in Berufsbildung, Umweltschutz, Gesundheitsversorgung, Forschung und regionale Entwicklung.

Ein zweiter Schweizer Beitrag umfasst Mittel für Kohäsion und Migration. Die Schweiz entscheidet eigenständig über die Projekte und schliesst mit den Partnerstaaten bilaterale Rahmenabkommen ab.

Die Beiträge sind rechtlich kein Mitgliedsbeitrag an die EU. Sie werden jedoch als Ausdruck der schweizerischen Solidarität und als Bestandteil der politischen Gesamtbeziehungen betrachtet.

Im neuen Paket ist ein regelmässiger finanzieller Beitrag der Schweiz zur Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten innerhalb der EU vorgesehen.

Masseneinwanderungsinitiative

Am 9. Februar 2014 nahmen die Stimmberechtigten die Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» mit 50,3 Prozent Ja-Stimmen an.

Die Initiative verlangte jährliche Höchstzahlen und Kontingente für die Zuwanderung. Dies stand in einem Spannungsverhältnis zum Freizügigkeitsabkommen, das grundsätzlich keine allgemeinen Kontingente für EU-Staatsangehörige vorsieht.

Die EU lehnte eine Neuverhandlung des Grundsatzes der Personenfreizügigkeit ab. Als Folge wurde die schweizerische Teilnahme an europäischen Forschungs- und Bildungsprogrammen vorübergehend eingeschränkt.

Das Parlament setzte die Initiative 2016 mit einer Stellenmeldepflicht um. Arbeitgeber in Berufsarten mit erhöhter Arbeitslosigkeit müssen offene Stellen zunächst den regionalen Arbeitsvermittlungszentren melden.

Auf allgemeine Höchstzahlen für EU-Bürger wurde verzichtet. Dadurch konnte eine Kündigung des Freizügigkeitsabkommens und die mögliche Auslösung der Guillotine-Klausel vermieden werden.

Begrenzungsinitiative

Die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung», auch Begrenzungsinitiative genannt, verlangte die Beendigung der Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union.

Die Initiative wurde am 27. September 2020 mit 61,7 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Sämtliche Kantone mit Ausnahme des Kantons Tessin stimmten dagegen.

Bei einer Annahme hätte der Bundesrat das Freizügigkeitsabkommen neu verhandeln und bei einem Scheitern kündigen müssen. Aufgrund der Guillotine-Klausel wären damit grundsätzlich auch die übrigen Abkommen der Bilateralen I gefährdet gewesen.

Institutionelle Fragen

Mit der wachsenden Zahl bilateraler Abkommen entstanden Probleme bei der einheitlichen Rechtsentwicklung und bei der Beilegung von Streitigkeiten.

Die EU verlangte für neue Marktzugangsabkommen und die Aktualisierung bestehender Verträge institutionelle Regeln. Dazu gehören die Übernahme relevanter Änderungen des EU-Rechts, eine einheitliche Auslegung und ein verbindliches Streitbeilegungsverfahren.

Die Schweiz wollte gleichzeitig sicherstellen, dass ihre verfassungsmässigen Entscheidungsverfahren, die direkte Demokratie und die Zuständigkeiten der Kantone erhalten bleiben.

Diese unterschiedlichen Interessen führten zu langjährigen Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen.

Institutionelles Rahmenabkommen

Die Schweiz und die EU nahmen 2014 Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen auf. Es sollte fünf bestehende Marktzugangsabkommen und künftige Binnenmarktabkommen mit gemeinsamen institutionellen Regeln versehen.

Der Vertragsentwurf sah die dynamische Übernahme relevanter EU-Rechtsentwicklungen, eine Überwachung durch gemeinsame Ausschüsse und ein Schiedsgericht zur Streitbeilegung vor.

Wenn eine Streitfrage die Auslegung von EU-Recht betroffen hätte, sollte das Schiedsgericht den Gerichtshof der Europäischen Union um eine verbindliche Auslegung ersuchen können.

2018 lag ein ausgehandelter Entwurf vor. In der Schweiz blieben jedoch insbesondere drei Bereiche umstritten: der Lohnschutz, die Unionsbürgerrichtlinie und die staatlichen Beihilfen.

Am 26. Mai 2021 entschied der Bundesrat, das institutionelle Rahmenabkommen nicht zu unterzeichnen. Er erklärte, dass in den zentralen Streitpunkten keine ausreichenden Lösungen erreicht worden seien.[9]

Die EU bedauerte den Entscheid und schränkte die Bereitschaft ein, bestehende Binnenmarktabkommen ohne institutionelle Lösung zu aktualisieren oder neue Marktzugangsabkommen abzuschliessen.

Paketansatz und neue Verhandlungen

Nach dem Ende des institutionellen Rahmenabkommens suchten die Schweiz und die EU nach einem neuen Verhandlungsansatz.

Anstelle eines einzigen horizontalen Rahmenabkommens sollten die institutionellen Bestimmungen direkt in die einzelnen Binnenmarktabkommen aufgenommen werden. Dieser Ansatz wurde als Paketansatz oder vertikaler Ansatz bezeichnet.

Sondierungsgespräche führten 2023 zu einer gemeinsamen Verständigung über die Eckpunkte möglicher Verhandlungen. Der Bundesrat verabschiedete im März 2024 das endgültige Verhandlungsmandat.

Die formellen Verhandlungen begannen am 18. März 2024. Sie betrafen die Aktualisierung bestehender Abkommen, neue Verträge und mehrere innenpolitische Begleitmassnahmen.

Am 20. Dezember 2024 erklärten der Bundesrat und die Europäische Kommission die Verhandlungen für materiell abgeschlossen. Die Chefunterhändler paraphierten die Vertragstexte am 21. Mai 2025 in Bern.

Paket Schweiz–EU

Das neue Paket trägt offiziell die Bezeichnung «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU». Im politischen Sprachgebrauch wird es häufig als Bilaterale III bezeichnet.

Es verbindet die institutionelle Stabilisierung der bestehenden Marktzugangsabkommen mit neuen Abkommen und Kooperationsbereichen.

Zum Paket gehören insbesondere:

Bereich Regelung
Personenfreizügigkeit Aktualisierung des bestehenden Abkommens und Schutzklausel bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen
Technische Handelshemmnisse Aktualisierung und institutionelle Regeln für die gegenseitige Anerkennung
Landverkehr Institutionelle Weiterentwicklung des bestehenden Abkommens
Luftverkehr Institutionelle Weiterentwicklung und aktualisierte Regelungen
Landwirtschaft Aktualisierung des bestehenden Marktzugangsabkommens
Strom Neues Abkommen über die Teilnahme am europäischen Strommarkt
Lebensmittelsicherheit Neues Abkommen über eine gemeinsame Lebensmittelsicherheitszone
Gesundheit Neues Abkommen über die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen
EU-Programme Rahmen für die Teilnahme an Forschung, Bildung, Digitalprogrammen und weiteren Programmen
Kohäsionsbeitrag Regelmässiger finanzieller Beitrag der Schweiz
Institutionelle Elemente Dynamische Rechtsübernahme, Überwachung und Streitbeilegung innerhalb der betroffenen Abkommen

Institutionelle Elemente des neuen Pakets

Die institutionellen Regeln werden nicht in einem einzigen Rahmenvertrag zusammengefasst. Sie sind in die einzelnen Binnenmarktabkommen integriert.

Wenn sich das für ein Abkommen relevante EU-Recht weiterentwickelt, entscheiden die Schweiz und die EU im zuständigen Gemischten Ausschuss über die Übernahme.

Die Schweiz behält ihre verfassungsmässigen Entscheidungsverfahren. Eine Rechtsübernahme kann daher eine parlamentarische Genehmigung und gegebenenfalls eine Volksabstimmung erfordern.

Bei Streitigkeiten ist zunächst eine politische Lösung im Gemischten Ausschuss vorgesehen. Kann keine Einigung erzielt werden, kann ein paritätisch zusammengesetztes Schiedsgericht angerufen werden.

Betrifft die Streitigkeit die Auslegung von EU-Recht, kann das Schiedsgericht den Gerichtshof der Europäischen Union um eine Auslegung ersuchen. Die Entscheidung über den konkreten Streitfall verbleibt beim Schiedsgericht.

Verweigert eine Vertragsseite die Umsetzung eines Schiedsspruchs, kann die andere Seite verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Deren Verhältnismässigkeit kann ebenfalls vom Schiedsgericht überprüft werden.

Schutzklausel bei der Personenfreizügigkeit

Das neue Paket enthält eine Schutzklausel zur Personenfreizügigkeit. Sie soll der Schweiz ermöglichen, bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen Massnahmen zu ergreifen.

Die Schweiz muss zunächst den Gemischten Ausschuss anrufen und eine gemeinsame Lösung anstreben. Kommt keine Einigung zustande, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen eigene Massnahmen ergreifen.

Die EU kann die Voraussetzungen oder die Verhältnismässigkeit der Massnahmen vor dem Schiedsgericht überprüfen lassen.

Die Schutzklausel ist politisch umstritten. Befürworter betrachten sie als Instrument zur Kontrolle ausserordentlicher Zuwanderungsfolgen. Kritiker bezweifeln, dass ihre Voraussetzungen in der Praxis leicht erfüllt werden können.

Lohnschutz

Der schweizerische Lohnschutz war ein zentraler Streitpunkt der Verhandlungen. Die flankierenden Massnahmen sollen verhindern, dass ausländische Unternehmen bei vorübergehenden Arbeitseinsätzen in der Schweiz die orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen unterschreiten.

Das Paket sieht eine teilweise Anpassung an das EU-Entsenderecht vor. Gleichzeitig wurden verschiedene schweizerische Schutzmassnahmen vertraglich abgesichert.

Dazu gehören Regelungen über Kontrollen, Sanktionen, Kautionen und die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden. Die Schweiz plant zusätzlich innenpolitische Massnahmen, um das bestehende Lohnschutzniveau zu erhalten.

Gewerkschaften und Arbeitgeber beurteilen die Ergebnisse teilweise unterschiedlich. Besonders diskutiert werden die Voranmeldefrist für entsandte Arbeitskräfte, Spesenregelungen und die Durchsetzung von Gesamtarbeitsverträgen.

Unionsbürgerrichtlinie

Die Unionsbürgerrichtlinie regelt innerhalb der EU das Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen.

Die Schweiz übernimmt die Richtlinie im Rahmen des neuen Pakets nicht vollständig und unverändert. Vorgesehen sind Anpassungen und Ausnahmen, insbesondere in Bezug auf den Zugang zu Sozialhilfe, den dauerhaften Aufenthalt und die Ausweisung straffälliger Personen.

Die konkrete Umsetzung bleibt politisch umstritten. Kritiker befürchten eine Ausweitung sozialrechtlicher Ansprüche. Befürworter verweisen auf die ausgehandelten Schutzmechanismen und die Bedeutung einer stabilen Personenfreizügigkeit.

Unterzeichnung und Genehmigungsverfahren

Am 2. März 2026 unterzeichneten Bundespräsident Guy Parmelin und die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen das Paket in Brüssel.[2]

Am 13. März 2026 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Paket und überwies die Vorlage an die Bundesversammlung.[10]

Das Parlament berät die Abkommen, die erforderlichen Gesetzesänderungen und die innenpolitischen Begleitmassnahmen. Dabei kann es einzelne Bundesbeschlüsse annehmen, ablehnen oder verändern.

Auf europäischer Seite sind die Zustimmung des Europäischen Parlaments und Beschlüsse des Rates der Europäischen Union erforderlich. Bei bestimmten gemischten Abkommen können zusätzlich Genehmigungen der EU-Mitgliedstaaten notwendig sein.

Die Abkommen treten erst nach Abschluss der jeweiligen Genehmigungsverfahren in Kraft. Einzelne Bestandteile, insbesondere das Programmabkommen, werden bereits vorläufig angewendet.

Referendumsfrage

In der Schweiz wird politisch diskutiert, ob das Paket dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum unterstehen soll.

Beim fakultativen Referendum kommt eine Volksabstimmung zustande, wenn innerhalb der gesetzlichen Frist 50'000 Stimmberechtigte oder acht Kantone das Referendum ergreifen. Für die Annahme genügt die Mehrheit der gültigen Volksstimmen.

Beim obligatorischen Referendum wären sowohl das Volksmehr als auch das Ständemehr erforderlich.

Der Bundesrat ordnete das Paket grundsätzlich dem fakultativen Staatsvertragsreferendum zu. Verschiedene politische Kräfte verlangen dagegen wegen der Bedeutung und der institutionellen Elemente eine Abstimmung mit Volks- und Ständemehr.

Die endgültige Ausgestaltung der Bundesbeschlüsse und der Referendumsordnung gehört zu den zentralen Fragen der parlamentarischen Beratung.

Haltung des Bundesrates

Der Bundesrat unterstützt den bilateralen Weg und betrachtet das neue Paket als Grundlage für stabile und langfristig berechenbare Beziehungen zur EU.

Nach seiner Auffassung sichert es den Zugang zum europäischen Markt, verbessert die Rechtssicherheit und ermöglicht neue Kooperationen in strategisch wichtigen Bereichen.

Der Bundesrat betont, dass die Schweiz ihre politischen Institutionen, ihre direkte Demokratie und ihre staatliche Eigenständigkeit behält. Die Rechtsübernahme erfolge nicht automatisch, sondern dynamisch und unter Beachtung der schweizerischen Verfahren.

Gleichzeitig anerkennt die Regierung, dass eine Ablehnung neuer Rechtsentwicklungen Konsequenzen innerhalb des betroffenen Abkommens haben kann.

Haltung der Europäischen Union

Die Europäische Union betrachtet die Schweiz als engen Nachbarn und bedeutenden Wirtschafts- und Forschungspartner.

Aus Sicht der EU muss die Teilnahme am Binnenmarkt mit einheitlichen Regeln, einer gemeinsamen Rechtsauslegung, wirksamer Überwachung und verbindlicher Streitbeilegung verbunden sein.

Die EU lehnt einen selektiven Marktzugang ohne entsprechende institutionelle Verpflichtungen ab. Das neue Paket soll deshalb vergleichbare Bedingungen für Schweizer und europäische Unternehmen schaffen.

Die Europäische Kommission bezeichnete die Unterzeichnung des Pakets als wichtigen Schritt zur Vertiefung der Partnerschaft. Sie hebt insbesondere die Bereiche Strom, Gesundheit, Lebensmittelsicherheit, Forschung und Personenfreizügigkeit hervor.[11]

Innenpolitische Positionen

Die Europapolitik gehört zu den am stärksten umstrittenen Bereichen der schweizerischen Politik.

Die Schweizerische Volkspartei lehnt eine institutionelle Anbindung an die EU weitgehend ab. Sie kritisiert die dynamische Rechtsübernahme, die Rolle des Gerichtshofs der Europäischen Union und regelmässige finanzielle Beiträge.

Die FDP.Die Liberalen, die Mitte, die Sozialdemokratische Partei der Schweiz und die Grüne Partei der Schweiz unterstützen grundsätzlich geregelte und stabile Beziehungen zur EU. Ihre Positionen unterscheiden sich jedoch bei Lohnschutz, Sozialpolitik, staatlichen Beihilfen und der Frage des Referendums.

Wirtschaftsverbände betonen die Bedeutung eines sicheren Zugangs zum europäischen Markt, stabiler Lieferketten und der Beteiligung an Forschungsprogrammen.

Gewerkschaften verlangen einen wirksamen Schutz der schweizerischen Löhne und Arbeitsbedingungen. Teile der Gewerkschaftsbewegung stehen dem ausgehandelten Paket kritisch gegenüber, wenn sie die flankierenden Massnahmen als unzureichend betrachten.

Kantone und Grenzregionen unterstützen mehrheitlich stabile Beziehungen, weil sie besonders stark von grenzüberschreitender Wirtschaft, Verkehr, Forschung und Personenfreizügigkeit betroffen sind.

EU-Beitritt als politische Frage

Ein Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union war besonders in den 1990er- und frühen 2000er-Jahren ein bedeutendes politisches Thema.

Der Bundesrat bezeichnete den EU-Beitritt zeitweise als langfristiges strategisches Ziel. Mit der Entwicklung des bilateralen Wegs verlor diese Perspektive jedoch an politischer Bedeutung.

2001 lehnten die Stimmberechtigten die Volksinitiative «Ja zu Europa!» mit 76,8 Prozent Nein-Stimmen ab. Die Initiative verlangte die sofortige Aufnahme von Beitrittsverhandlungen.

2016 beschloss das Parlament, das seit 1992 bestehende Beitrittsgesuch formell zurückzuziehen.

Ein Beitritt besitzt gegenwärtig keine parlamentarische Mehrheit. Die meisten politischen Auseinandersetzungen konzentrieren sich auf die Ausgestaltung des bilateralen Wegs.

Europäischer Wirtschaftsraum als Alternative

Ein EWR-Beitritt wird gelegentlich als Alternative zum bilateralen Weg diskutiert.

Als EWR-Mitglied hätte die Schweiz umfassenden Zugang zum europäischen Binnenmarkt. Sie müsste jedoch einen grossen Teil des relevanten EU-Rechts übernehmen und sich an den EWR-Institutionen beteiligen.

Sie hätte ähnlich wie Norwegen, Island und Liechtenstein Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Vorbereitung neuer Regeln, aber kein Stimmrecht in den EU-Institutionen.

Befürworter betrachten den EWR als einheitlicheres und berechenbareres Modell als zahlreiche bilaterale Einzelverträge. Gegner verweisen auf die umfassendere Rechtsübernahme und die EWR-Abstimmung von 1992.

Neutralität und Aussenpolitik

Die Neutralität schliesst eine enge wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit mit der Europäischen Union nicht aus.

Die Schweiz übernimmt regelmässig bestimmte Sanktionen der EU, entscheidet darüber jedoch formell eigenständig. Besonders deutlich wurde dies nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022, als der Bundesrat die EU-Sanktionen gegen Russland übernahm.

Die Schweiz beteiligt sich am politischen Dialog mit der EU und an einzelnen Missionen der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Sie bleibt jedoch militärisch bündnisfrei.

2026 unterzeichneten die Schweiz und die EU Vereinbarungen zur verstärkten Zusammenarbeit in der Aussen- und Sicherheitspolitik sowie einen Rahmen für die Beteiligung der Schweiz an zivilen oder militärischen EU-Krisenmanagementoperationen.

Institutionelle Vertretungen

Die Schweiz unterhält in Brüssel eine Mission bei der Europäischen Union. Sie vertritt die schweizerischen Interessen gegenüber der Europäischen Kommission, dem Rat, dem Europäischen Parlament und weiteren EU-Institutionen.

Die Mission beobachtet die Entwicklung der europäischen Politik, führt Verhandlungen und unterstützt Schweizer Behörden, Kantone, Verbände und Unternehmen bei Fragen mit EU-Bezug.

Die Europäische Union unterhält in Bern eine Delegation für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein. Sie vertritt die Europäische Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst.

Daneben pflegt die Schweiz eigene bilaterale Beziehungen zu allen EU-Mitgliedstaaten. Diese Beziehungen bleiben auch innerhalb der europäischen Zusammenarbeit von grosser Bedeutung.

Bedeutung für den Alltag

Die Abkommen zwischen der Schweiz und der EU beeinflussen zahlreiche Bereiche des täglichen Lebens.

Schweizer Bürger können in EU-Staaten arbeiten, studieren oder sich unter bestimmten Voraussetzungen niederlassen. EU-Staatsangehörige besitzen entsprechende Rechte in der Schweiz.

Unternehmen profitieren von vereinfachten Handelsverfahren, anerkannten Produktprüfungen und dem Zugang zu europäischen Märkten. Reisende nutzen den Schengen-Raum und gemeinsame Visaregeln.

Forschende arbeiten in europäischen Projekten, während Studierende und Lernende an grenzüberschreitenden Austauschprogrammen teilnehmen.

Auch der Flugverkehr, der Gütertransport, die Energieversorgung, der Datenschutz, die Polizeizusammenarbeit und die Lebensmittelkontrolle werden durch die Beziehungen zur EU beeinflusst.

Kritik am bilateralen Weg

Kritiker aus europaskeptischer Sicht betrachten den bilateralen Weg als schrittweise Annäherung an die EU ohne ausreichende demokratische Kontrolle.

Sie beanstanden insbesondere die Übernahme von EU-Recht, die Rolle europäischer Institutionen und die möglichen Ausgleichsmassnahmen bei Streitigkeiten.

Andere Kritiker halten den bilateralen Weg dagegen für zu kompliziert und instabil. Sie verweisen auf die grosse Zahl einzelner Verträge, unterschiedliche Aktualisierungsverfahren und die eingeschränkte schweizerische Mitwirkung bei der Entstehung des übernommenen Rechts.

Aus integrationsfreundlicher Sicht wären ein EWR- oder EU-Beitritt institutionell klarer. Aus souveränitätsorientierter Sicht sollte die Schweiz dagegen weniger eng an den EU-Binnenmarkt gebunden sein.

Bedeutung für die Schweiz

Für die Schweiz ermöglichen die bilateralen Abkommen einen weitreichenden Zugang zum europäischen Wirtschafts- und Kooperationsraum.

Sie sind besonders wichtig für exportorientierte Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verkehrsbetriebe, Grenzregionen und den Arbeitsmarkt.

Gleichzeitig erfordern sie politische Kompromisse. Die Schweiz muss zwischen dem Zugang zum Binnenmarkt, der Wahrung ihrer institutionellen Eigenständigkeit und der Akzeptanz gemeinsamer Regeln abwägen.

Die Europapolitik ist deshalb eng mit Grundfragen des schweizerischen Staatsverständnisses verbunden: direkte Demokratie, Föderalismus, Neutralität, wirtschaftliche Offenheit und nationale Souveränität.

Bedeutung für die Europäische Union

Auch für die EU besitzt die Schweiz eine erhebliche wirtschaftliche und politische Bedeutung. Sie ist ein wichtiger Handels-, Investitions-, Verkehrs- und Forschungspartner.

Die Schweiz liegt an zentralen europäischen Nord-Süd-Verbindungen. Ihre Verkehrsinfrastruktur und Stromnetze sind eng mit den Nachbarstaaten verbunden.

Die EU hat zugleich ein Interesse daran, dass Unternehmen aus Drittstaaten beim Zugang zum Binnenmarkt vergleichbaren Regeln unterliegen wie Unternehmen aus Mitgliedstaaten.

Die institutionelle Stabilisierung der Abkommen soll aus Sicht der EU verhindern, dass unterschiedliche Rechtsstände zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Zukunft der Beziehungen

Die weitere Entwicklung hängt wesentlich von der Genehmigung und Umsetzung des 2026 unterzeichneten Pakets ab.

Bei einer Annahme könnten bestehende Marktzugangsabkommen regelmässiger aktualisiert und neue Kooperationsbereiche ausgebaut werden. Die Schweiz würde ihre Teilnahme an europäischen Forschungs-, Bildungs-, Gesundheits- und Energieprogrammen vertiefen.

Bei einer Ablehnung blieben viele bestehende Abkommen grundsätzlich in Kraft. Ohne institutionelle Lösung könnten sie jedoch zunehmend veralten, weil technische und rechtliche Entwicklungen der EU nicht übernommen würden.

Ein erneuter politischer Stillstand könnte insbesondere die gegenseitige Anerkennung von Produktevorschriften, den Strommarkt, die Forschung und künftige Marktzugangsabkommen betreffen.

Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU bleiben daher ein langfristiger politischer Prozess. Sie werden sowohl durch wirtschaftliche Abhängigkeiten als auch durch unterschiedliche Vorstellungen über Integration, Demokratie und staatliche Eigenständigkeit geprägt.

Siehe auch

Literatur

  • Christa Tobler, Jacques Beglinger: Grundzüge des bilateralen Wirtschaftsrechts Schweiz–EU. St. Gallen und Zürich.
  • Dieter Freiburghaus: Königsweg oder Sackgasse? Sechzig Jahre schweizerische Europapolitik. Zürich 2015.
  • René Schwok: Switzerland – European Union. An Impossible Membership? Peter Lang, Brüssel.
  • Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten: Überblick bilateraler Weg. Bern.
  • Schweizerischer Bundesrat: Botschaft zum Paket Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU. Bern 2026.

Einzelnachweise

  1. Überblick bilateraler Weg. In: Schweizerische Europapolitik. Hrsg.: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. Abgerufen am 2026-07-26.
  2. 2,0 2,1 Abkommen des Pakets Schweiz–EU in Brüssel unterzeichnet. Hrsg.: Der Bundesrat. 2026-03-02. Abgerufen am 2026-07-26.
  3. Bilateraler Weg. In: Schweizerische Europapolitik. Hrsg.: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. Abgerufen am 2026-07-26.
  4. Bilaterale Abkommen I. In: Schweizerische Europapolitik. Hrsg.: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. Abgerufen am 2026-07-26.
  5. Abkommen über die Freizügigkeit. In: Fedlex. Hrsg.: Schweizerische Eidgenossenschaft. Abgerufen am 2026-07-26.
  6. Weitere bilaterale Abkommen und Kooperationen. In: Schweizerische Europapolitik. Hrsg.: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. Abgerufen am 2026-07-26.
  7. Die Schweiz und die EU unterzeichnen das Abkommen für die Teilnahme der Schweiz an EU-Programmen. Hrsg.: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. 2025-11-10. Abgerufen am 2026-07-26.
  8. Paket Schweiz–EU. In: Schweizerische Europapolitik. Hrsg.: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. Abgerufen am 2026-07-26.
  9. Institutionelles Abkommen. In: Schweizerische Europapolitik. Hrsg.: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. Abgerufen am 2026-07-26.
  10. Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU. Hrsg.: Der Bundesrat. 2026-03-13. Abgerufen am 2026-07-26.
  11. Commission President von der Leyen and Swiss President Parmelin sign new bilateral package. Hrsg.: European External Action Service. 2026-03-01(en). Abgerufen am 2026-07-26.