Geschichte des Kantons Graubünden: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 30. Juli 2026, 21:16 Uhr

Geschichte Graubündens
Historischer Raum Rätien, Freistaat der Drei Bünde, Graubünden
Römische Eroberung 15 v. Chr.
Erste Erwähnung eines Churer Bischofs 451
Gotteshausbund 1367
Grauer Bund 1395, erneuert 1424
Zehngerichtebund 1436
Gemeinsamer Bundsbrief 1524
Freistaat der Drei Bünde 1524–1798
Kanton Rätien 1799–1803
Kanton der Eidgenossenschaft seit 1803

Die Geschichte Graubündens reicht von den frühesten alpinen Siedlungen über die römische Provinz Raetia, das mittelalterliche Churrätien und den Freistaat der Drei Bünde bis zum heutigen Kanton Graubünden. Sie wurde stark durch die Lage im Zentrum der Alpen, die Kontrolle wichtiger Passübergänge, die ausgeprägte Selbständigkeit der Talschaften sowie die sprachliche und konfessionelle Vielfalt geprägt.

Anders als viele andere Schweizer Kantone ging Graubünden nicht aus einer Stadt- oder Fürstenherrschaft hervor. Der historische Freistaat entstand durch Bündnisse weitgehend selbständiger Gerichts- und Talgemeinden. Die politische Gewalt lag über lange Zeit nicht bei einem einzelnen Landesherrn, sondern bei zahlreichen lokalen Gemeinwesen, die gemeinsame Angelegenheiten durch Abgeordnete und Volksabstimmungen regelten.

Der Freistaat der Drei Bünde war mit der Alten Eidgenossenschaft verbündet, gehörte ihr jedoch nicht als vollberechtigter Ort an. Erst 1803 wurde Graubünden durch die Mediationsakte zu einem regulären Kanton der Schweiz.[1]

Geografische Voraussetzungen

Graubünden umfasst ein weit verzweigtes System von Tälern, Hochflächen und Gebirgszügen. Die Alpen erschwerten den Verkehr innerhalb des Landes, schufen aber zugleich Verbindungen zwischen dem nördlichen Alpenraum, dem Rheintal, dem Vinschgau, dem Veltlin und der Lombardei.

Pässe wie der Julierpass, der Septimerpass, der Splügenpass, der San-Bernardino-Pass, der Berninapass, der Albulapass, der Flüelapass und der Ofenpass waren für Handel, Viehtrieb, Militär und Nachrichtenverkehr von grosser Bedeutung. Die Kontrolle dieser Übergänge machte das Gebiet für benachbarte Herrschaften und europäische Grossmächte strategisch interessant.

Die geografische Gliederung förderte die politische Selbständigkeit der einzelnen Täler. Viele Talschaften entwickelten eigene Gerichte, Nutzungsordnungen und Formen der Gemeindeversammlung. Diese lokalen Strukturen bildeten später die Grundlage des Freistaats der Drei Bünde.

Ur- und Frühgeschichte

Das Gebiet des heutigen Kantons war bereits in der Mittelsteinzeit zeitweise besiedelt. Archäologische Fundplätze belegen, dass Menschen die alpinen Täler, Hochflächen und Passrouten seit Jahrtausenden nutzten. Jäger und Sammler folgten Wildbeständen und verwendeten die Pässe als Verbindungen zwischen den nördlichen und südlichen Alpengebieten.

Während der Jungsteinzeit entstanden dauerhaft oder saisonal bewohnte Siedlungen. Landwirtschaft, Viehzucht und der Austausch von Steinwerkzeugen verbanden die verschiedenen Talschaften mit benachbarten Regionen.

In der Bronzezeit gewann der Abbau und die Verarbeitung von Kupfer an Bedeutung. Besonders im Oberhalbstein sind prähistorische Bergbau- und Verhüttungsplätze nachgewiesen. Die Metallproduktion erforderte Fachwissen, Arbeitsorganisation und Handelsverbindungen über grössere Entfernungen.

Aus der Eisenzeit stammen Siedlungen, Gräber, Kultplätze und Felszeichnungen. Die Bevölkerung gehörte keiner einheitlichen Volksgruppe an. Im Alpenraum bestanden unterschiedliche kulturelle Traditionen, die mit den Rätern, Kelten, Etruskern und benachbarten oberitalienischen Gemeinschaften in Verbindung gebracht werden.

Zu den bedeutenden prähistorischen Zeugnissen gehören die Felszeichnungen von Carschenna bei Sils im Domleschg. Ihre genaue Bedeutung ist nicht geklärt; sie zeigen unter anderem konzentrische Kreise, Schalen, Tiere und möglicherweise Weg- oder Kultzeichen.[2]

Römische Herrschaft

Im Jahr 15 v. Chr. eroberten römische Truppen unter Drusus und Tiberius den zentralen Alpenraum. Das Gebiet des heutigen Graubündens wurde in das Römische Reich eingegliedert und später überwiegend der Provinz Raetia zugeordnet.

Für die Römer waren vor allem die Alpenübergänge von Bedeutung. Strassen und Saumwege verbanden Italien mit dem Bodenseeraum und den Provinzen nördlich der Alpen. Entlang dieser Verkehrswege entstanden Siedlungen, Raststationen, Gutshöfe und militärisch gesicherte Plätze.

Chur, das römische Curia, entwickelte sich zum wichtigsten Verwaltungs- und Verkehrszentrum der Region. Weitere bedeutende römische Siedlungs- und Fundplätze lagen unter anderem im Domleschg, im Oberhalbstein, im Engadin, im Münstertal und im Bündner Rheintal.

Die römische Herrschaft führte zu tiefgreifenden kulturellen Veränderungen. Latein wurde zur Sprache der Verwaltung, des Handels und später der Kirche. Aus dem gesprochenen Latein und einheimischen Sprachelementen entwickelte sich langfristig das Rätoromanische.

Seit der Spätantike breitete sich das Christentum aus. Für das Jahr 451 ist mit Asinio erstmals ein Bischof von Chur schriftlich bezeugt. Das Bistum Chur wurde zu einer der dauerhaftesten Institutionen der Bündner Geschichte.[3]

Churrätien im Frühmittelalter

Nach dem Zerfall des Weströmischen Reichs blieben in Churrätien viele spätantike Verwaltungs-, Rechts- und Kirchenstrukturen erhalten. Im Unterschied zu zahlreichen Gebieten nördlich der Alpen kam es nicht zu einem vollständigen Bruch mit der römischen Tradition.

Im 6. Jahrhundert gelangte Churrätien unter fränkischen Einfluss. Vom 7. bis ins frühe 9. Jahrhundert prägte die einheimische Familie der Victoriden die Region. Ihre Angehörigen vereinigten zeitweise weltliche und kirchliche Macht und stellten mehrere Churer Bischöfe.

Unter Karl dem Grossen wurde die bisherige Machtordnung um 806 neu organisiert. Die weltliche Verwaltung wurde stärker von der kirchlichen Gewalt getrennt und einem Grafen unterstellt. Das Bistum Chur behielt jedoch umfangreichen Grundbesitz und grossen politischen Einfluss.

Mit der Reichsteilung von 843 kam Churrätien zum Ostfränkischen Reich und damit zum späteren Heiligen Römischen Reich. Die kirchliche Orientierung des Bistums verlagerte sich zunehmend vom südlichen Alpenraum nach Norden.

Klöster spielten eine wichtige Rolle bei der Besiedlung, Bildung und Bewirtschaftung des Landes. Besonders bedeutend waren das Kloster Disentis im Vorderrheintal und das Kloster St. Johann in Müstair. Sie verfügten über Grundbesitz, sicherten Passwege und pflegten kulturelle Kontakte über die Alpen.

Herrschaften und Gemeinden im Hochmittelalter

Im Hochmittelalter bestand das heutige Graubünden aus zahlreichen geistlichen und weltlichen Herrschaften. Zu den wichtigsten Machtträgern gehörten der Bischof von Chur, der Abt von Disentis sowie Adelsgeschlechter wie die Freiherren von Vaz, von Rhäzüns, von Sax-Misox, von Belmont, von Tarasp, von Matsch und die Grafen von Werdenberg.

Burgen dienten als Herrschaftssitze, Verwaltungszentren und zur Sicherung von Verkehrswegen. Die grosse Zahl mittelalterlicher Burgruinen in Graubünden spiegelt die politische Zersplitterung dieser Epoche wider.

Gleichzeitig erstarkten die Dorf- und Talgemeinden. Sie regelten die Nutzung von Alpen, Wäldern und Wasser, organisierten den Unterhalt von Wegen und wählten zunehmend eigene Amtsträger. Durch Kauf, Verpfändung, Erbschaft oder politischen Druck gelangten Herrschafts- und Gerichtsrechte schrittweise in die Hände der Gemeinden.

Seit dem 13. Jahrhundert liessen sich deutschsprachige Walser in verschiedenen hoch gelegenen Tälern nieder. Bedeutende Walsersiedlungen entstanden unter anderem in Davos, im Rheinwald, in Avers, Safien, Vals, Obersaxen und im Prättigau. Die Einwanderung veränderte die sprachliche Landschaft und förderte die Nutzung bisher nur saisonal bewirtschafteter Höhenlagen.

Entstehung der Drei Bünde

Gotteshausbund

Der Gotteshausbund entstand 1367. Vertreter des Churer Domkapitels, der Stadt Chur und mehrerer bischöflicher Talschaften schlossen sich zusammen, um eine mögliche Übertragung des Hochstifts Chur an die Habsburger zu verhindern und ihre überlieferten Rechte zu schützen.

Zum Gotteshausbund gehörten unter anderem Chur, das Engadin, das Bergell, das Puschlav, das Domleschg und das Oberhalbstein. Der Bund richtete sich zunächst nicht grundsätzlich gegen den Bischof, begrenzte aber dessen Möglichkeiten, über die Gebiete des Hochstifts ohne Zustimmung der Gemeinden zu verfügen.

Grauer Bund

Der Graue Bund, auch Oberer Bund genannt, ging aus einem 1395 in Ilanz geschlossenen Bündnis hervor. Beteiligt waren unter anderem der Abt von Disentis, der Freiherr von Rhäzüns sowie Vertreter aus dem Vorderrheintal und dem Lugnez.

1424 wurde der Bund unter dem Ahorn von Trun erneuert und erweitert. Ziel waren die Sicherung des Landfriedens, der Schutz von Verkehrswegen und die gemeinsame Beilegung von Streitigkeiten. Der Name «Grauer Bund» wird häufig mit der grauen Kleidung der Bevölkerung in Verbindung gebracht. Von ihm leitet sich die deutsche Bezeichnung «Graubünden» ab.

Zehngerichtebund

Der Zehngerichtebund entstand 1436 nach dem Tod des letzten Grafen von Toggenburg. Zehn Gerichte in Davos, im Prättigau, im Schanfigg und in der Umgebung von Maienfeld schlossen sich zusammen, um eine Aufteilung ihrer Gebiete unter verschiedene Landesherren zu verhindern.

Einige Herrschaftsrechte verblieben zunächst bei den Habsburgern und anderen Adelsfamilien. Die Gemeinden bauten ihre Selbstverwaltung jedoch zunehmend aus und lösten sich später teilweise durch Kauf von den verbliebenen fremden Rechten.

Zusammenschluss zum Freistaat

Die drei Bünde arbeiteten im 15. Jahrhundert immer enger zusammen. Sie schlossen gegenseitige Bündnisse, vermittelten bei Konflikten und koordinierten ihre Aussenpolitik. Der Zusammenschluss war kein einmaliger Gründungsakt, sondern ein längerer Prozess.

Am 23. September 1524 besiegelten der Graue Bund, der Gotteshausbund und der Zehngerichtebund einen gemeinsamen Bundsbrief. Dieser ersetzte ältere bilaterale Verträge und bildete die verfassungsrechtliche Grundlage des Freistaats Gemeiner Drei Bünde.[4]

Der Bundsbrief verpflichtete die drei Partner zu gegenseitiger Hilfe. Kein Bund sollte ohne Zustimmung der anderen einen Krieg beginnen. Der Vertrag sollte ausserdem die Strassen, den Handel und den inneren Frieden schützen.

Die wichtigsten politischen Einheiten waren die 48 Gerichtsgemeinden. Sie verfügten über eigene Gerichte, Satzungen und Behörden. Die Bürgergemeinden entschieden über viele politische Fragen in Versammlungen. Frauen, Einwohner ohne Bürgerrecht und abhängige Bevölkerungsgruppen waren von diesen Rechten ausgeschlossen.

Gemeinsame Angelegenheiten wurden am Bundstag behandelt. Die Abgeordneten waren meist an Weisungen ihrer Gerichtsgemeinden gebunden. Wichtige Beschlüsse wurden an die Gemeinden zurückgeschickt, die darüber abstimmten. Erst aus der Auszählung dieser Gemeindestimmen, dem sogenannten Mehren, entstand ein verbindlicher Entscheid.[5]

Der Freistaat besass keine dauerhafte Zentralregierung im modernen Sinn. An seiner Spitze standen die drei Bundeshäupter: der Landrichter des Grauen Bundes, der Präsident des Gotteshausbunds und der Bundslandammann des Zehngerichtebunds. Chur war wegen seiner Grösse und Lage das wirtschaftliche Zentrum und der häufigste Tagungsort, besass aber nicht die Stellung einer dominierenden Hauptstadt.

Beziehungen zur Eidgenossenschaft

Seit dem späten 15. Jahrhundert wurden die Beziehungen zur Eidgenossenschaft enger. Der Graue Bund und der Gotteshausbund schlossen 1497 beziehungsweise 1498 Bündnisse mit eidgenössischen Orten. Der Zehngerichtebund blieb über die gemeinsamen Bündner Institutionen ebenfalls eng verbunden.

Im Schwabenkrieg von 1499 kämpften Bündner und eidgenössische Truppen gegen den Schwäbischen Bund und die Habsburger. In der Schlacht an der Calven besiegten die Bündner ein österreichisches Heer. Der Krieg stärkte die tatsächliche Unabhängigkeit der Drei Bünde vom Reich und von Österreich.

Die Drei Bünde galten in der Alten Eidgenossenschaft als zugewandter Ort. Sie waren durch Verträge mit den eidgenössischen Orten verbunden und nahmen teilweise an gemeinsamen Beratungen und Feldzügen teil, waren aber kein vollberechtigter Kanton.

Eroberung der Untertanengebiete

Während der Mailänderkriege dehnten die Drei Bünde ihren Einfluss südlich der Alpen aus. 1512 brachten sie das Veltlin, Chiavenna und Bormio unter ihre Herrschaft. Damit kontrollierten sie wichtige südliche Zugänge zu den Alpenpässen.

Die südlichen Gebiete wurden nicht als gleichberechtigte vierte Einheit in den Freistaat aufgenommen, sondern als gemeinsame Untertanenlande verwaltet. Bündner Amtsträger wirkten dort als Landeshauptmann, Vikar und Podestaten. Die Ämter wurden häufig für kurze Zeit vergeben und waren wegen der damit verbundenen Einkünfte begehrt.

Die Herrschaft brachte dem Freistaat Einnahmen und erhöhte seine strategische Bedeutung. Sie führte aber auch zu Spannungen wegen Amtsmissbrauchs, religiöser Gegensätze und der fehlenden politischen Gleichberechtigung der Untertanen.

Die heutige Geschichtsschreibung untersucht diese Herrschaft zunehmend unter dem Gesichtspunkt kolonialer Machtverhältnisse. Zeitgenössisch wurden die Gebiete vor allem als Untertanenlande oder als gemeine Herrschaften der Drei Bünde bezeichnet.[6]

Reformation und Ilanzer Artikel

Die Reformation erreichte Graubünden in den 1520er Jahren. Zu ihren wichtigsten frühen Vertretern gehörte Johannes Comander, der seit 1523 in Chur reformatorisch predigte.

Anders als in den Stadtstaaten Zürich oder Bern wurde die Konfession in Graubünden nicht einheitlich durch eine zentrale Obrigkeit festgelegt. Aufgrund der starken Gemeindeautonomie entschieden die einzelnen Gemeinden weitgehend selbst, ob sie katholisch blieben oder die reformierte Lehre annahmen.

Die Ilanzer Artikel von 1524 und 1526 beschränkten die weltliche und gerichtliche Macht des Churer Bischofs. Die Gemeinden erhielten insbesondere das Recht, ihre Pfarrer selbst zu wählen und zu entlassen. Zehntabgaben wurden eingeschränkt, und die geistliche Gerichtsbarkeit verlor einen Teil ihrer Zuständigkeiten.[7]

In vielen Gemeinden setzte sich die Reformation schrittweise durch. Andere Talschaften und Ortschaften blieben katholisch. Teilweise bestanden innerhalb derselben Gerichtsgemeinde beide Konfessionen nebeneinander.

Die Reformation förderte die Entwicklung einer rätoromanischen Schriftkultur. Gian Travers verfasste ab 1527 literarische und religiöse Texte im Oberengadiner Romanisch. Jachiam Bifrun veröffentlichte 1552 einen Katechismus und 1560 eine Übersetzung des Neuen Testaments. Weitere Bibel-, Gesangbuch- und Katechismusübersetzungen folgten in verschiedenen romanischen Idiomen.

Bündner Wirren

Zu Beginn des 17. Jahrhunderts geriet der Freistaat in eine schwere politische, konfessionelle und militärische Krise. Die als Bündner Wirren bezeichneten Konflikte standen im Zusammenhang mit dem Dreissigjährigen Krieg und dem Kampf europäischer Grossmächte um die Kontrolle der Alpenpässe.

Spanien und Österreich wollten sichere Verbindungen zwischen dem Herzogtum Mailand und den habsburgischen Gebieten nördlich der Alpen. Frankreich und Venedig versuchten, diese sogenannte Spanische Strasse zu unterbrechen. Innerhalb Graubündens standen sich entsprechend ausgerichtete Parteien gegenüber.

Politische Gegner wurden durch ausserordentliche Strafgerichte verfolgt. Korruption, ausländische Pensionen, konfessionelle Spannungen und die schwache Zentralgewalt verschärften die Konflikte.

1620 erhoben sich katholische Kräfte im Veltlin gegen die bündnerische Herrschaft. Beim Veltliner Mord wurden mehrere hundert Reformierte getötet oder vertrieben. Das Tal ging vorübergehend für die Drei Bünde verloren.

In den folgenden Jahren besetzten österreichische und spanische Truppen Teile Graubündens. 1622 erhob sich das Prättigau gegen die Besatzung. Dörfer wurden niedergebrannt, die Bevölkerung litt unter Einquartierungen, Hunger, Krankheiten und wiederholten Truppendurchzügen.

Eine zentrale und zugleich umstrittene Figur der Wirren war Jörg Jenatsch. Er wechselte im Verlauf des Konflikts von der französisch-venezianischen zur spanisch-österreichischen Seite und trat vom reformierten zum katholischen Glauben über. 1639 wurde er in Chur ermordet.

Mit dem Mailänder Kapitulat von 1639 erhielten die Drei Bünde die Herrschaft über das Veltlin, Chiavenna und Bormio zurück. Die freie Ausübung des reformierten Glaubens blieb dort jedoch stark eingeschränkt.[8]

Souveränität und politische Ordnung im 17. und 18. Jahrhundert

Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 schieden die Eidgenossenschaft und die Drei Bünde formell aus dem Verband des Heiligen Römischen Reichs aus. In der Mitte des 17. Jahrhunderts lösten sich zudem grosse Teile des Zehngerichtebunds durch Zahlungen von verbliebenen österreichischen Herrschaftsrechten.

Der Freistaat blieb stark dezentralisiert. Die Gerichtsgemeinden verteidigten ihre Selbständigkeit gegenüber den gemeinsamen Organen. Dieses System ermöglichte eine ungewöhnlich breite politische Beteiligung der männlichen Bürger, erschwerte aber eine einheitliche Verwaltung und langfristige Reformen.

Einflussreiche Familien wie die Salis, Planta, Buol und von Tscharner beherrschten grosse Teile der Politik. Sie verfügten über verwandtschaftliche Netzwerke, ausländische Beziehungen und Einkünfte aus Militärdiensten und Verwaltungsämtern.

Das 18. Jahrhundert war zugleich eine Zeit kultureller und pädagogischer Reformen. In Marschlins entstand eine überregional bekannte Bildungsanstalt, die zeitweise nach philanthropischen Grundsätzen geführt wurde. Gelehrte, Pfarrer und Politiker beschäftigten sich mit Naturkunde, Landwirtschaft, Schulwesen und staatlicher Reform.

Die wirtschaftlichen Grundlagen blieben regional sehr unterschiedlich. Landwirtschaft, Alpwirtschaft, Viehzucht, Transitverkehr, Handwerk und saisonale Auswanderung waren von grosser Bedeutung. Viele Bündner arbeiteten zeitweise als Zuckerbäcker, Kaufleute, Handwerker, Soldaten oder Dienstboten im Ausland.

Revolution und Verlust der südlichen Gebiete

Die Französische Revolution stellte die politische Ordnung des Freistaats grundsätzlich infrage. In den Untertanengebieten verbanden sich Forderungen nach Gleichberechtigung mit dem Widerstand gegen die Bündner Verwaltung.

1797 lösten sich das Veltlin, Chiavenna und Bormio von den Drei Bünden und schlossen sich der von Napoleon Bonaparte geschaffenen Cisalpinischen Republik an. Der Freistaat verlor damit rund ein Drittel seines bisherigen Herrschaftsgebiets.

Auf dem Wiener Kongress von 1815 wurde der Gebietsverlust bestätigt. Forderungen nach einer Rückgabe der Täler oder nach einer Entschädigung blieben erfolglos.

Die Frage eines Beitritts zur Helvetischen Republik spaltete Graubünden. Ein grosser Teil der Gerichtsgemeinden lehnte den zentralistischen helvetischen Einheitsstaat ab. Befürworter erhofften sich dagegen politische Gleichheit und eine Modernisierung der Verwaltung.

Graubünden wurde zum Kriegsschauplatz französischer und österreichischer Armeen. Unter französischem Druck erfolgte am 21. April 1799 der Anschluss an die Helvetische Republik. Das Gebiet bildete nun den Kanton Rätien.[9]

Die Jahre bis 1803 waren von Besatzungen, wechselnden Regierungen, wirtschaftlicher Not und politischen Gegensätzen geprägt. Viele Institutionen der Helvetischen Republik bestanden nur kurze Zeit oder konnten ihre Aufgaben nicht vollständig erfüllen.

Entstehung des Kantons Graubünden

Mit der Mediationsakte vom 19. Februar 1803 ordnete Napoleon die Eidgenossenschaft neu. Graubünden wurde am 10. März 1803 als vollberechtigter Kanton in den schweizerischen Staatenbund aufgenommen.

Der neue Kanton umfasste im Wesentlichen das Gebiet der ehemaligen Drei Bünde ohne Veltlin, Chiavenna und Bormio. Die alten Bünde und Gerichtsgemeinden bestanden zunächst weiter und behielten erhebliche politische und gerichtliche Kompetenzen.

Die kantonalen Behörden gingen aus den Institutionen des Freistaats hervor. Der Grosse Rat bestand anfangs aus 63 Abgeordneten der Gerichtsgemeinden. Der Kleine Rat übernahm die laufenden Regierungsgeschäfte.

Die kantonale Einheit blieb zunächst schwach. Viele Einwohner verstanden sich stärker als Angehörige ihrer Gemeinde, Talschaft, Konfession oder Sprachgruppe denn als Bürger eines gemeinsamen Kantons.

Graubünden im schweizerischen Bundesstaat

Die Bundesverfassung von 1848 verwandelte die Schweiz vom Staatenbund in einen Bundesstaat. In Graubünden wurde die Vorlage von den Gerichtsgemeinden angenommen. Der Kanton musste sich nun stärker in einheitliche schweizerische Rechts-, Verkehrs- und Wirtschaftsstrukturen einfügen.

Bis 1854 wurden kantonale Abstimmungen noch nach dem Mehr der Gerichtsgemeinden ausgewertet. Eine kleine Gemeinde konnte dadurch dasselbe Gewicht besitzen wie ein bevölkerungsreiches Gericht.

Die Kantonsverfassung von 1854 stärkte die kantonalen Behörden und führte das Mehr der einzelnen Stimmberechtigten ein. Graubünden entwickelte sich damit von einem lockeren Verband historischer Gerichtsgemeinden zu einem einheitlicher organisierten Kanton.[10]

Das Kantonsgebiet wurde in Bezirke, Kreise und politische Gemeinden gegliedert. Die Kreise führten Elemente der alten Gerichtsgemeinden weiter, verloren aber im Laufe der Zeit zahlreiche Aufgaben an den Kanton und die politischen Gemeinden.

Im 19. Jahrhundert entstanden eine kantonale Verwaltung, ein moderneres Gerichtswesen, öffentliche Schulen und einheitlichere Gesetze. Der Staat übernahm zunehmend Aufgaben im Strassenbau, Postwesen, Gesundheitswesen und in der Armenfürsorge.

Strassen, Eisenbahn und Tourismus

Die Verbesserung der Verkehrswege gehörte zu den wichtigsten Aufgaben des jungen Kantons. Im 19. Jahrhundert wurden zahlreiche Pass- und Talstrassen ausgebaut. Neue Fahrstrassen über den San Bernardino, Splügen, Julier, Maloja und Bernina erleichterten den Waren- und Personenverkehr.

Die Eisenbahn erreichte 1858 mit der Strecke nach Chur erstmals Graubünden. Die grossen Alpentäler und Kurorte blieben jedoch zunächst auf Postkutschen angewiesen.

Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelte sich der Tourismus zu einem bedeutenden Wirtschaftszweig. Davos wurde als Höhenkurort für Lungenkranke bekannt. St. Moritz entwickelte sich zu einem Zentrum des Sommer- und Wintertourismus. Weitere Kur- und Ferienorte entstanden im Engadin, im Prättigau, in Arosa und in anderen Tälern.

1889 wurde die erste Strecke der späteren Rhätischen Bahn von Landquart nach Klosters eröffnet. 1890 erreichte die Bahn Davos. In den folgenden Jahrzehnten entstand ein weit verzweigtes Schmalspurnetz mit technisch anspruchsvollen Viadukten, Tunneln und Gebirgsstrecken.[11]

Die Bahn erschloss abgelegene Täler, förderte den Tourismus und erleichterte die Versorgung der Bevölkerung. Zugleich verlor der traditionelle Saum- und Postkutschenverkehr an Bedeutung.

Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel

Graubünden blieb bis weit ins 20. Jahrhundert stark von Landwirtschaft und Alpwirtschaft geprägt. In zahlreichen Tälern reichten die örtlichen Erwerbsmöglichkeiten nicht aus, weshalb saisonale und dauerhafte Auswanderung verbreitet war.

Bündner Zuckerbäcker und Cafébetreiber gründeten Geschäfte in vielen europäischen Städten. Andere Einwohner arbeiteten im Baugewerbe, als Händler, Handwerker, Hotelangestellte oder in fremden Militärdiensten.

Der Tourismus schuf neue Arbeitsplätze, machte viele Regionen aber von saisonalen Schwankungen und internationalen Krisen abhängig. Der Bau von Hotels, Bergbahnen, Strassen und Ferienwohnungen veränderte Landschaft und Siedlungsstruktur.

Im 20. Jahrhundert gewann die Nutzung der Wasserkraft an Bedeutung. Stauseen, Kraftwerke und Hochspannungsleitungen machten Graubünden zu einem wichtigen Stromproduzenten. Die Projekte brachten Einnahmen und Arbeitsplätze, führten aber auch zu Konflikten um Landschaftsschutz, Wasserrechte und die Umsiedlung von Siedlungen.

Graubünden im 20. Jahrhundert

Während des Ersten Weltkriegs blieb Graubünden von direkten Kampfhandlungen verschont. Mobilmachung, Grenzbewachung, Versorgungsengpässe und der Einbruch des internationalen Tourismus belasteten jedoch die Bevölkerung.

In der Zwischenkriegszeit wurden Wintersport, Bergbahnen und der motorisierte Verkehr wichtiger. Die Zulassung von Automobilen war in Graubünden besonders umstritten. Nach mehreren Volksabstimmungen wurde der allgemeine Autoverkehr 1925 erlaubt.

Am 20. Februar 1938 anerkannte das Schweizer Stimmvolk das Rätoromanische als vierte Landessprache der Schweiz. Die Abstimmung wurde auch als Zeichen der kulturellen Selbstbehauptung gegenüber den nationalistischen Bewegungen in den Nachbarstaaten verstanden.[12]

Während des Zweiten Weltkriegs besass der Kanton wegen seiner Grenzen zu Italien und zum Deutschen Reich eine besondere militärische Bedeutung. Alpenübergänge, Bahnlinien und Strassen wurden gesichert. Flüchtlinge versuchten über die Bündner Grenzen in die Schweiz zu gelangen; ihre Aufnahme hing von der jeweils geltenden schweizerischen Flüchtlingspolitik ab.

Nach 1945 beschleunigten sich der Ausbau von Strassen, Kraftwerken, Skigebieten und touristischer Infrastruktur. Viele Bergdörfer verloren Einwohner, während das Bündner Rheintal und grössere Tourismusorte wuchsen.

Am 5. März 1972 führte Graubünden das kantonale Frauenstimm- und -wahlrecht ein. Der Kanton gehörte damit zu den letzten Kantonen der Schweiz, die Frauen auf kantonaler Ebene politische Rechte gewährten. 1983 mussten auch die letzten Bündner Gemeinden das Frauenstimmrecht auf kommunaler Ebene einführen.[13]

Sprachgeschichte

Die sprachliche Vielfalt gehört zu den wichtigsten Merkmalen der Bündner Geschichte. Aus dem gesprochenen Latein der Römerzeit entwickelte sich das Rätoromanische, das ursprünglich in einem weit grösseren Teil des heutigen Kantons verbreitet war.

Seit dem Mittelalter breitete sich das Deutsche aus. Dazu trugen die Ansiedlung der Walser, die wirtschaftliche Bedeutung des Rheintals, die Orientierung nach Norden sowie später Verwaltung, Schule, Medien und Zuwanderung bei.

Italienisch wird traditionell im Misox, im Calancatal, im Bergell und im Puschlav gesprochen. Diese Täler waren trotz der Alpenpässe eng mit den südlichen Nachbarregionen verbunden.

Die Kantonsverfassung von 1880 bezeichnete Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch als Landessprachen Graubündens. Im 20. und 21. Jahrhundert wurden Massnahmen zur Förderung der Minderheitensprachen ausgebaut.

Das Rätoromanische besteht aus mehreren regionalen Idiomen: Sursilvan, Sutsilvan, Surmiran, Puter und Vallader. Seit den 1980er Jahren wird zusätzlich die überregionale Schriftsprache Rumantsch Grischun verwendet.

Konfessionelle Vielfalt

Die Reformation führte nicht zu einer einheitlichen konfessionellen Ordnung. Katholische und reformierte Gemeinden lagen teilweise unmittelbar nebeneinander. In einzelnen Orten wurden Kirchen von beiden Konfessionen gemeinsam genutzt.

Konfessionelle Zugehörigkeit war über Jahrhunderte eng mit Politik, Bildung, Heirat und sozialem Leben verbunden. Während der Bündner Wirren verstärkten die religiösen Gegensätze die politischen Konflikte.

Seit dem 19. und besonders seit dem 20. Jahrhundert verloren die konfessionellen Grenzen an politischer Bedeutung. Zuwanderung brachte weitere christliche Kirchen, andere Religionen und eine wachsende Zahl konfessionsloser Einwohner in den Kanton.

Entwicklung im 21. Jahrhundert

2003 nahm das Bündner Stimmvolk eine vollständig revidierte Kantonsverfassung an. Sie modernisierte die staatlichen Grundlagen und bestätigte die Gemeinden sowie die sprachliche und regionale Vielfalt als wichtige Elemente des Kantons.

Die historisch gewachsene territoriale Gliederung wurde im Zuge der Gemeinde- und Gebietsreform vereinfacht. Seit dem 1. Januar 2016 ersetzen elf Regionen die früheren Bezirke, Kreise und Regionalverbände als mittlere Verwaltungsebene.[14]

Zahlreiche kleine Gemeinden schlossen sich zu grösseren politischen Gemeinden zusammen. Die Reformen sollen Verwaltung und öffentliche Dienstleistungen sichern, führen aber auch zu Diskussionen über lokale Identität und politische Nähe.

Zu den wichtigsten gegenwärtigen Herausforderungen gehören die Abwanderung aus peripheren Tälern, die Alterung der Bevölkerung, der Schutz der Minderheitensprachen, die Abhängigkeit vom Tourismus, der Zweitwohnungsbau, der Klimawandel sowie Naturgefahren wie Lawinen, Hochwasser, Bergstürze und auftauender Permafrost.

Die Geschichte Graubündens wirkt in der politischen Kultur bis heute fort. Die starke Gemeindeautonomie, die direkte Demokratie, die dezentrale Siedlungsstruktur und das Nebeneinander mehrerer Sprachen und Konfessionen gehen wesentlich auf die Ordnung der historischen Gerichtsgemeinden und der Drei Bünde zurück.

Chronologie

Jahr Ereignis
Mittelsteinzeit Früheste nachgewiesene Aufenthalte von Menschen im Gebiet des heutigen Kantons
Bronzezeit Siedlungen, Passverkehr und Kupfergewinnung, unter anderem im Oberhalbstein
15 v. Chr. Römische Eroberung des zentralen Alpenraums
451 Erste schriftliche Erwähnung eines Bischofs von Chur
um 806 Einführung der fränkischen Grafschaftsverfassung in Churrätien
843 Churrätien kommt zum Ostfränkischen Reich
1367 Entstehung des Gotteshausbunds
1395 Erstes Bündnis, aus dem der Graue Bund hervorgeht
1424 Erneuerung des Grauen Bundes in Trun
1436 Gründung des Zehngerichtebunds
1499 Schwabenkrieg und Schlacht an der Calven
1512 Eroberung des Veltlins, Chiavennas und Bormios durch die Drei Bünde
1524 Gemeinsamer Bundsbrief der Drei Bünde und erster Ilanzer Artikelbrief
1526 Zweiter Ilanzer Artikelbrief und Ausbreitung der Reformation
1620 Veltliner Mord und Beginn einer besonders gewaltsamen Phase der Bündner Wirren
1622 Prättigauer Aufstand gegen die österreichische Besatzung
1639 Rückkehr der südlichen Untertanengebiete unter bündnerische Herrschaft
1648 Formelles Ausscheiden aus dem Heiligen Römischen Reich
1797 Verlust des Veltlins, Chiavennas und Bormios
1799 Anschluss an die Helvetische Republik als Kanton Rätien
1803 Graubünden wird Kanton der Eidgenossenschaft
1848 Eingliederung in den schweizerischen Bundesstaat
1854 Neue Kantonsverfassung und Stärkung des kantonalen Einheitsstaats
1858 Eröffnung der Eisenbahnverbindung nach Chur
1889 Eröffnung der ersten Strecke der späteren Rhätischen Bahn
1938 Anerkennung des Rätoromanischen als vierte Landessprache der Schweiz
1972 Einführung des kantonalen Frauenstimm- und -wahlrechts
2003 Annahme einer neuen Kantonsverfassung
2016 Einführung der elf Regionen

Siehe auch

Literatur

  • Handbuch der Bündner Geschichte. Vier Bände. Verlag Bündner Monatsblatt, Chur 2000, ISBN 3-905241-00-4.
  • Florian Hitz, Immacolata Saulle Hippenmeyer: Der Bundsbrief vom 23. September 1524. Staatsarchiv Graubünden, Chur 2024.
  • Institut für Kulturforschung Graubünden, Staatsarchiv Graubünden: Atlas zur Geschichte Graubündens 1524–2024. Hier und Jetzt, Zürich 2024, ISBN 978-3-03919-647-1.
  • Peter Metz: Geschichte des Kantons Graubünden. Drei Bände. Calven-Verlag, Chur 1989–1993.
  • Jon Mathieu: Eine Agrargeschichte der inneren Alpen. Graubünden, Tessin, Wallis 1500–1800. Chronos, Zürich 1992, ISBN 3-905278-88-9.
  • Fortunat Sprecher von Bernegg: Geschichte der bündnerischen Kriege und Unruhen. Mehrere Ausgaben.
  • Jürg Simonett: Verkehrserneuerung und Verkehrsverlagerung in Graubünden. Die «Untere Strasse» im 19. Jahrhundert. Kommissionsverlag Desertina, Chur 1986.

Einzelnachweise

  1. Geschichte des Kantons Graubünden, Kanton Graubünden, abgerufen am 30. Juli 2026.
  2. Funde und Befunde, Rätisches Museum, abgerufen am 30. Juli 2026.
  3. Chur (Diözese, Fürstbistum) im Historischen Lexikon der Schweiz, abgerufen am 30. Juli 2026.
  4. Der Bundsbrief vom 23. September 1524, Staatsarchiv Graubünden, abgerufen am 30. Juli 2026.
  5. Gerichtsgemeinde und Bundstag im Historischen Lexikon der Schweiz, abgerufen am 30. Juli 2026.
  6. Macht und Politik, Rätisches Museum, abgerufen am 30. Juli 2026.
  7. Ilanzer Artikel im Historischen Lexikon der Schweiz, abgerufen am 30. Juli 2026.
  8. Bündner Wirren im Historischen Lexikon der Schweiz, abgerufen am 30. Juli 2026.
  9. Epochen in Karten, Kanton Graubünden, abgerufen am 30. Juli 2026.
  10. Die Gemeinden sagen Ja, Kanton Graubünden, abgerufen am 30. Juli 2026.
  11. Geschichte der Rhätischen Bahn, Rhätische Bahn, abgerufen am 30. Juli 2026.
  12. Rätoromanisch – 75 Jahre vierte Landessprache der Schweiz, Kanton Graubünden, abgerufen am 30. Juli 2026.
  13. Frauenstimmrecht in Graubünden, Rätisches Museum, abgerufen am 30. Juli 2026.
  14. Gebietsreform wird auf 2016 hin umgesetzt, Kanton Graubünden, abgerufen am 30. Juli 2026.