Schweizerischer Städteverband

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Schweizerischer Städteverband
Abkürzung SSV
Französischer Name Union des villes suisses
Italienischer Name Unione delle città svizzere
Rechtsform Verein
Gründung 1897
Sitz Bern
Präsident Hanspeter Hilfiker
Direktorin Monika Litscher
Mitglieder 134 Städte und städtische Gemeinden
Sektionen 7
Adresse Monbijoustrasse 8
3001 Bern
Website staedteverband.ch

Der Schweizerische Städteverband (SSV; französisch Union des villes suisses, italienisch Unione delle città svizzere) ist der politische Interessenverband der Städte, Agglomerationsgemeinden und weiteren Gemeinden mit städtischem Charakter in der Schweiz. Er wurde 1897 gegründet und hat seinen Sitz in Bern.

Der Verband vertritt die gemeinsamen Anliegen seiner Mitglieder gegenüber dem Bundesrat, dem Schweizer Parlament, der Bundesverwaltung, den Kantonen, der Öffentlichkeit sowie nationalen und internationalen Organisationen. Zugleich dient er als Netzwerk für den fachlichen Austausch zwischen Stadtregierungen und kommunalen Verwaltungen. Der Städteverband bezeichnet sich selbst als «Stimme der urbanen Schweiz».[1]

Ende 2025 gehörten dem Städteverband 134 Städte und städtische Gemeinden aus allen Landesteilen an. Neben grossen Kernstädten wie Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne und Winterthur sind zahlreiche kleine und mittlere Städte, Agglomerationsgemeinden, Kantonshauptorte und regionale Zentren vertreten.[2]

Zweck und Aufgaben

Der Schweizerische Städteverband ist ein Verein im Sinne der Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sein statutarischer Zweck besteht darin, die gemeinsamen Interessen der schweizerischen Gemeinden mit städtischem Charakter zu wahren und seinen Mitgliedern Dienstleistungen anzubieten.[3]

Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören:

  • die politische Vertretung der Mitglieder gegenüber Behörden, insbesondere gegenüber den Bundesbehörden;
  • die Vertretung städtischer Interessen in der Öffentlichkeit sowie gegenüber nationalen und internationalen Organisationen;
  • die Förderung des Erfahrungs- und Wissensaustauschs zwischen den Mitgliedern;
  • die Erarbeitung und Veröffentlichung von Grundlagenmaterial;
  • die Durchführung von Tagungen, Schulungen und Fachveranstaltungen;
  • die Förderung von Studien über städtische und kommunale Fragestellungen;
  • die Ausarbeitung von Empfehlungen und politischen Positionen;
  • die Beobachtung von Gesetzgebung und Bundespolitik;
  • die Koordination der Stellungnahmen der Städte in Vernehmlassungsverfahren.

Der Verband besitzt keine staatlichen Hoheitsrechte und kann seinen Mitgliedern keine rechtlich verbindlichen Weisungen erteilen. Seine Wirkung beruht auf politischer Interessenvertretung, fachlicher Zusammenarbeit und der Koordination gemeinsamer Positionen.

Bedeutung der Städte in der Schweiz

Ein grosser Teil der schweizerischen Bevölkerung lebt und arbeitet in Städten und Agglomerationen. Diese Räume sind wichtige Wirtschafts-, Bildungs-, Verkehrs-, Kultur- und Verwaltungszentren.

Städte erbringen häufig Leistungen, die nicht nur von der eigenen Wohnbevölkerung genutzt werden. Dazu gehören öffentlicher Verkehr, Kulturinstitutionen, Sportanlagen, Sicherheitsdienste, soziale Einrichtungen, Bildungsangebote und technische Infrastruktur. Viele dieser sogenannten Zentrumslasten entstehen, weil auch Menschen aus umliegenden Gemeinden und Regionen die städtischen Angebote nutzen.

Der Städteverband setzt sich deshalb für eine angemessene Berücksichtigung der städtischen Aufgaben und Lasten in der Bundespolitik und im Finanzausgleich ein. Er weist zugleich darauf hin, dass sich politische Grenzen und funktionale Lebensräume oft nicht decken. Wohnen, Arbeit, Ausbildung, Freizeit und Verkehr erstrecken sich meist über mehrere Gemeinden und teilweise über Kantonsgrenzen hinweg.

Verfassungsrechtliche Stellung

Eine zentrale Grundlage der politischen Arbeit des Städteverbandes ist Artikel 50 der Bundesverfassung. Dieser gewährleistet die Gemeindeautonomie nach Massgabe des kantonalen Rechts und verpflichtet den Bund, bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden zu berücksichtigen.

Absatz 3 des Artikels verlangt ausdrücklich, dass der Bund auf die besondere Situation der Städte, Agglomerationen und Berggebiete Rücksicht nimmt.[4]

Der Städte- und Gemeindeartikel trat mit der neuen Bundesverfassung im Jahr 2000 in Kraft. Der Städteverband betrachtet ihn als Anerkennung der kommunalen Ebene im föderalistischen System. Nach Auffassung des Verbandes ist die Umsetzung jedoch nicht in allen Politikbereichen gleich weit fortgeschritten.

Im Jahr 2025 verabschiedeten der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband anlässlich des 25-jährigen Bestehens von Artikel 50 die Deklaration «Die Städte und Gemeinden im Bundesstaat». Darin verlangten sie einen frühzeitigen und systematischen Einbezug der kommunalen Ebene in die Rechtsetzung und in bedeutende politische Projekte.[5]

Geschichte

Entstehung

Die Idee für einen Zusammenschluss der Schweizer Städte entstand an der Schweizerischen Landesausstellung von 1896 in Genf. Am 22. August 1896 lud der Genfer Stadtpräsident Vertreter anderer Stadtregierungen zu einer gemeinsamen Sitzung im Palais Eynard ein.[6]

Das Vorhaben wurde 1897 mit der Durchführung des ersten Städtetags in Zürich verwirklicht. Dieses Jahr gilt als Gründungsjahr des Schweizerischen Städteverbandes. Die Städte reagierten damit auf ähnliche Herausforderungen, die sich aus Bevölkerungswachstum, Industrialisierung und dem Ausbau der kommunalen Infrastruktur ergaben.

In der ersten Phase stand vor allem der Erfahrungsaustausch im Vordergrund. Themen waren unter anderem Wasserversorgung, Kanalisation, Abfallentsorgung, öffentliche Gesundheit, Polizei, Verkehr und kommunale Finanzen.

Ausbau der Interessenvertretung

Im frühen 20. Jahrhundert verlagerte sich das Gewicht zunehmend auf die Interessenvertretung gegenüber dem Bund. Die Städte waren zwar wirtschaftlich und demografisch bedeutend, verfügten im föderalistischen Aufbau der Schweiz aber nicht über eine eigene institutionelle Vertretung auf Bundesebene.

Der Verband versuchte deshalb, die Auswirkungen der Bundespolitik auf städtische Haushalte und Dienstleistungen sichtbar zu machen. Er pflegte Kontakte zur Bundesverwaltung und brachte Forderungen in politische Beratungen ein.

In den Zwischenkriegsjahren beschäftigte er sich zeitweise auch mit konsumentenpolitischen Themen. Während des Zweiten Weltkriegs setzte er sich dafür ein, dass die Gemeinden bei der Übertragung neuer Aufgaben durch den Bund finanziell berücksichtigt wurden.

Entwicklung nach 1945

Nach dem Zweiten Weltkrieg führten Wirtschaftswachstum, Motorisierung und starke Zuwanderung zu einer raschen Ausdehnung der Städte und Agglomerationen. Wohnungsbau, Verkehr, Schulen, Versorgung, Entsorgung und soziale Aufgaben verlangten zunehmend nach überkommunaler Zusammenarbeit.

Der Städteverband intensivierte seine Tätigkeit in der Bundespolitik. Neben den traditionellen Kernstädten traten immer mehr Agglomerationsgemeinden und regionale Zentren bei.

Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden Themen wie Raumplanung, öffentlicher Verkehr, Umweltschutz, soziale Sicherheit, Kulturförderung und kommunale Finanzen wichtiger. Der Verband entwickelte sich von einer Austauschplattform zu einem professionell geführten politischen Interessenverband.

Agglomerationspolitik

Die räumliche Trennung zwischen Kernstädten und ihren funktional verbundenen Agglomerationen wurde seit den 1980er- und 1990er-Jahren zu einem zentralen Thema.

Viele kommunale Aufgaben liessen sich nicht mehr innerhalb einzelner Gemeindegrenzen lösen. Dies betraf insbesondere Verkehr, Siedlungsentwicklung, Abfallentsorgung, Wasserversorgung, Kultur, Sicherheit und Sozialpolitik.

Der Städteverband setzte sich für eine nationale Agglomerationspolitik und für bessere Formen der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden ein.

Tripartite Zusammenarbeit

Am 20. Februar 2001 gründeten der Bundesrat, die Konferenz der Kantonsregierungen, der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband die Tripartite Agglomerationskonferenz.

Sie schuf erstmals eine institutionalisierte politische Plattform für den Dialog zwischen den drei Staatsebenen. Seit 2017 wird die Zusammenarbeit unter Einbezug der ländlichen Räume als Tripartite Konferenz weitergeführt.[7]

Der Städteverband gehört zu den Trägerorganisationen der Konferenz. Sein Präsident leitet die städtische Delegation.

Entwicklung im 21. Jahrhundert

Im 21. Jahrhundert erweiterte der Verband seine Facharbeit unter anderem in den Bereichen Digitalisierung, Klima, Energie, Wohnpolitik, Integration, demografischer Wandel und Smart City.

Die Geschäftsstelle wurde professionalisiert und das Netz der Sektionen, Kommissionen und Arbeitsgruppen ausgebaut. Gleichzeitig gewann die Kommunikation mit dem Parlament und den Bundesbehörden an Bedeutung.

Im Jahr 2025 nahm der Verband an 57 Vernehmlassungsverfahren des Bundes teil. Er veröffentlichte Sessionsvorschauen, Positionspapiere, Studien und Medienmitteilungen und organisierte Veranstaltungen für seine Mitglieder.[2]

Mitgliedschaft

Die Statuten unterscheiden zwischen Mitgliedern mit Stimmrecht, Mitgliedern ohne Stimmrecht und Gönnermitgliedern.

Mitglieder mit Stimmrecht

Mitglied mit Stimmrecht kann grundsätzlich jede Schweizer Gemeinde werden, die aufgrund ihrer Tradition oder Entwicklung einen städtischen Charakter besitzt.

Kantonshauptorte und Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnerinnen und Einwohnern gelten nach den Statuten als Gemeinden mit städtischem Charakter. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie automatisch Mitglied sind; die Mitgliedschaft setzt einen Antrag und die Aufnahme durch den Vorstand voraus.[3]

Die Mitgliederstruktur reicht von Grossstädten über Mittel- und Kleinstädte bis zu stark urbanisierten Agglomerationsgemeinden. Auch Gemeinden mit historischer Stadttradition und vergleichsweise kleiner Bevölkerung können vertreten sein.

Am 31. Dezember 2025 zählte der Verband 134 Städte und städtische Gemeinden.[2]

Mitglieder ohne Stimmrecht

Öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Organisationen der interkommunalen Zusammenarbeit können unter bestimmten Voraussetzungen als Mitglieder ohne Stimmrecht aufgenommen werden.

Sie werden zur Delegiertenversammlung eingeladen und besitzen dort eine beratende Stimme sowie ein Antragsrecht. Ein Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmungen haben sie nicht.

Gönnermitglieder

Organisationen und Personen, welche die Tätigkeit des Städteverbandes finanziell unterstützen wollen, können als Gönnermitglieder aufgenommen werden. Sie besitzen ebenfalls kein Stimmrecht.

Aufnahme und Austritt

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Wird ein Aufnahmegesuch abgelehnt, kann die betroffene Organisation einen definitiven Entscheid der nächsten ordentlichen Delegiertenversammlung verlangen.

Ein Austritt ist auf das Ende eines Kalenderjahres möglich und muss sechs Monate im Voraus schriftlich angekündigt werden.

Organisation

Die statutarischen Organe des Verbandes sind:

  • die Delegiertenversammlung;
  • der Vorstand und die Geschäftsleitung;
  • die Kontrollstelle.

Weitere organisatorische Einheiten sind die Geschäftsstelle, die Sektionen, Kommissionen, ständigen Arbeitsgruppen und bundespolitischen Netzwerke.

Städtetag und Delegiertenversammlung

Die ordentliche Delegiertenversammlung findet jährlich im Rahmen des Städtetags statt. Der zweitägige Anlass wird in der Regel Ende August in einer Mitgliedsstadt durchgeführt.

Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des Verbandes. Sie wählt das Präsidium, den Vorstand und die Kontrollstelle, genehmigt den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung und setzt die Mitgliederbeiträge fest.

Die Zahl der Stimmen eines Mitglieds richtet sich nach seiner Wohnbevölkerung:

Wohnbevölkerung des Mitglieds Stimmen
unter 10'000 2
10'000 bis 20'000 3
20'000 bis 50'000 4
über 50'000 5

Zusätzlich zu den statutarischen Geschäften widmet sich jeder Städtetag einem politischen oder gesellschaftlichen Schwerpunktthema. Vorträge, Podien und Workshops fördern den Austausch zwischen Stadtregierungen, Fachpersonen und Gästen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Der Städtetag 2025 in Brig-Glis beschäftigte sich unter dem Titel «Gut älter werden in der Stadt» mit den Folgen des demografischen Wandels.

Vorstand

Der Vorstand leitet den Verband, bereitet die Delegiertenversammlung vor, setzt deren Beschlüsse um und vertritt den Städteverband nach aussen.

Er besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin und 15 weiteren Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder müssen Exekutivmitglieder einer Stadt oder Gemeinde sein. Bei der Zusammensetzung sollen die verschiedenen Sprachregionen, Gemeindegrössen und Arten städtischer Gemeinden angemessen berücksichtigt werden.[8]

Die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem kommunalen Exekutivamt aus, endet seine Mitgliedschaft im Vorstand spätestens an der folgenden Delegiertenversammlung.

Der Vorstand bildet aus höchstens fünf seiner Mitglieder eine Geschäftsleitung. Diese bereitet die Vorstandssitzungen vor und kann in dringenden Fällen operative Entscheide treffen.

Präsidium

Seit dem 28. August 2025 ist der Aarauer Stadtpräsident Hanspeter Hilfiker Präsident des Städteverbandes. Er folgte auf den früheren Frauenfelder Stadtpräsidenten Anders Stokholm.[9]

Der Präsident vertritt den Verband in politischen Gesprächen, gegenüber Medien und in nationalen Gremien. Er führt die Delegiertenversammlung und die Sitzungen des Vorstandes, sofern diese Aufgabe nicht von einem Vizepräsidium übernommen wird.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle befindet sich an der Monbijoustrasse in Bern. Sie erledigt die laufenden Verbandsaufgaben nach den Vorgaben des Vorstandes.

Zu ihren Tätigkeiten gehören:

  • die Beobachtung der Bundespolitik;
  • die Vorbereitung von Stellungnahmen und Vernehmlassungsantworten;
  • die Erarbeitung von Positionspapieren;
  • die Betreuung der Verbandsgremien;
  • die Organisation von Veranstaltungen;
  • die Kommunikation und Medienarbeit;
  • die Herausgabe von Publikationen;
  • die Beratung und Vernetzung der Mitglieder;
  • die Rechnungsführung und Administration.

Seit März 2025 wird die Geschäftsstelle von Monika Litscher geleitet. Stellvertretender Direktor ist Michael Brändle.[8]

Die Fachmitarbeitenden bearbeiten Themen wie Mobilität, Raumentwicklung, Agglomerationen, Wohnen, Sozialpolitik, Migration, Kultur, Finanzen, Wirtschaft, Klima, Energie, Digitalisierung und Kommunikation.

Kontrollstelle

Eine externe Kontrollstelle prüft die Jahresrechnung und erstellt zuhanden der Delegiertenversammlung einen schriftlichen Revisionsbericht.

Sektionen

Dem Schweizerischen Städteverband sind sieben rechtlich selbstständige Sektionen angeschlossen. Sie bearbeiten besondere kommunale Fachgebiete und verfügen über eigene Mitglieder, Gremien und Statuten.

Sektion Abkürzung Tätigkeitsbereich
Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren KSFD Kommunale Finanzen, Steuerpolitik und finanzielle Langfristperspektiven
Konferenz der Städtischen Sicherheitsdirektorinnen und -direktoren KSSD Öffentliche Sicherheit, Polizei, Prävention und Nutzung des öffentlichen Raums
Städteinitiative Bildung Bildungspolitik, insbesondere Volksschule und kommunale Bildungsangebote
Städteinitiative Sozialpolitik Sozialhilfe, soziale Sicherheit, Armut, Integration und gesellschaftliche Teilhabe
Städtekonferenz Kultur SKK Städtische Kulturförderung und nationale Kulturpolitik
Städtekonferenz Mobilität SKM Stadtverkehr, öffentlicher Verkehr, Fuss- und Veloverkehr sowie Strassenpolitik
Schweizerischer Verband Kommunale Infrastruktur SVKI Abfall, Abwasser, Energie, Strassen, Werterhalt und technische Infrastruktur

Die Sektionen erarbeiten fachliche Grundlagen und politische Positionen. Grundsätzliche politische Stellungnahmen und Abstimmungsparolen werden mit dem Dachverband koordiniert.

Kommissionen und Arbeitsgruppen

Neben den Sektionen führt der Städteverband Kommissionen und ständige Arbeitsgruppen. Sie dienen der internen Meinungsbildung und dem Austausch zwischen Fachpersonen der Mitgliedsstädte.

Zu den im Jahr 2025 tätigen Gremien gehörten unter anderem:

  • die Energie- und klimapolitische Kommission;
  • die Fachgruppe Stadt- und Gemeindeingenieure;
  • das Netzwerk altersfreundlicher Städte;
  • die Statistikkommission;
  • das Zentrum öffentlicher Raum;
  • die Arbeitsgruppe Digitalisierung;
  • die Arbeitsgruppe Geoinformation;
  • die Arbeitsgruppe Kommunikation;
  • die Arbeitsgruppe Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung und Extremismus;
  • die Arbeitsgruppe städtische Integrationsdelegierte;
  • die Arbeitsgruppe städtisches Nachtleben;
  • die Arbeitsgruppe Stadtplanung;
  • die Interessengemeinschaft Grosse Kernstädte.

Die Zusammensetzung und Zahl der Gremien können sich entsprechend den politischen und fachlichen Bedürfnissen ändern.

Politische Interessenvertretung

Vernehmlassungen

Der Städteverband nimmt regelmässig an Vernehmlassungsverfahren des Bundes teil. Er prüft Vorlagen darauf, welche Auswirkungen sie auf Städte und Agglomerationsgemeinden haben.

Die Stellungnahmen werden von der Geschäftsstelle unter Einbezug der zuständigen Sektionen, Kommissionen und Mitgliedsstädte vorbereitet. Der Vorstand oder die zuständigen Verbandsgremien verabschieden die politische Position.

Die Themen reichen von Raumplanung, Verkehr und Energie bis zu Sozialpolitik, Steuern, Bildung, Kultur, Sicherheit und Digitalisierung.[10]

Kontakte zu Bund und Parlament

Der Verband unterhält Kontakte zu Bundesrat, Bundesverwaltung, parlamentarischen Kommissionen und einzelnen Mitgliedern der Bundesversammlung.

Er nimmt an Anhörungen teil, verfasst Schreiben an Kommissionen und veröffentlicht vor den Sessionen Empfehlungen zu Geschäften, die für die Städte von Bedeutung sind.

Seit 2025 betreut der Verband verstärkt das Sekretariat der parlamentarischen Gruppe Kommunalpolitik. Diese wird gemeinsam mit dem Schweizerischen Gemeindeverband geführt und umfasst Mitglieder des National- und Ständerates, die sich besonders mit kommunalen Fragen beschäftigen.

Sessionsvorschau

Vor den Sessionen der Bundesversammlung veröffentlicht der Städteverband eine Sessionsvorschau. Darin beurteilt er ausgewählte parlamentarische Geschäfte aus der Sicht der Städte und formuliert Empfehlungen an die Ratsmitglieder.

Politische Unabhängigkeit

Der Städteverband ist parteipolitisch unabhängig. Seine Positionen werden von Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Parteien, Sprachregionen und Gemeindetypen gemeinsam erarbeitet.

Da die Interessen grosser Kernstädte, kleiner Städte und Agglomerationsgemeinden nicht immer übereinstimmen, setzt die politische Arbeit häufig die Suche nach breit abgestützten Kompromissen voraus.

Themenbereiche

Mobilität

Mobilität gehört zu den zentralen Arbeitsgebieten. Die Städte sind von Verkehrswachstum, Lärm, Luftbelastung, Flächenkonkurrenz und hohen Infrastrukturkosten besonders betroffen.

Der Verband setzt sich unter anderem für leistungsfähige Agglomerationsprogramme, den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, attraktive Fuss- und Velowege sowie eine koordinierte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung ein.

Weitere Themen sind Tempo 30, Verkehrssicherheit, automatisiertes Fahren, Elektromobilität, Parkierung und die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur.

Raumentwicklung und Agglomerationen

Der Städteverband unterstützt eine Siedlungsentwicklung nach innen. Bestehende Siedlungsgebiete sollen besser genutzt werden, ohne die Wohn- und Lebensqualität zu verschlechtern.

Zu den behandelten Fragen gehören Verdichtung, Freiräume, Nutzungsdurchmischung, Stadt-Land-Beziehungen, funktionale Räume und die Zusammenarbeit in kantonsübergreifenden Agglomerationen.

Wohnen und Quartiere

Wohnraummangel und steigende Mieten beschäftigen besonders die wirtschaftlich wachsenden Städte.

Der Verband befasst sich mit gemeinnützigem Wohnungsbau, Bodenpolitik, Verdichtung, Mietrecht, Quartierentwicklung und der sozialen Durchmischung der Bevölkerung.

Er unterstützt den Erfahrungsaustausch über kommunale Wohnstrategien und über Möglichkeiten, preisgünstigen Wohnraum zu erhalten oder neu zu schaffen.

Sozialpolitik und Migration

Städte tragen einen wesentlichen Teil der Verantwortung für Sozialhilfe, Integration, Kinderbetreuung, Altersangebote und die Unterstützung armutsbetroffener Menschen.

Der Städteverband setzt sich dafür ein, dass Bund und Kantone die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen ihrer Entscheide auf die kommunale Ebene berücksichtigen.

Weitere Themen sind Arbeitsintegration, Asylwesen, Obdachlosigkeit, Suchtpolitik, gesellschaftliche Teilhabe und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.

Finanzen und Wirtschaft

Die Städte finanzieren zahlreiche Infrastrukturen und zentrale Dienstleistungen. Der Verband beobachtet deshalb die Entwicklung der kommunalen Einnahmen, Ausgaben und Schulden.

Er befasst sich mit Unternehmens- und Individualbesteuerung, Finanzausgleich, Zentrumslasten, demografisch bedingten Ausgaben und der finanziellen Beteiligung des Bundes an kommunalen Aufgaben.

Klima, Umwelt und Energie

Städte verursachen einen bedeutenden Teil des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen, verfügen aber gleichzeitig über grosse Handlungsmöglichkeiten.

Der Verband unterstützt Massnahmen zur Reduktion von Emissionen, zur Anpassung an Hitze und Starkniederschläge, zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Entwicklung von Fernwärmenetzen.

Weitere Themen sind Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Trinkwasserschutz, Gebäudesanierung und klimaangepasste öffentliche Räume.

Kultur und Bildung

Viele bedeutende Kulturinstitutionen werden von Städten getragen oder mitfinanziert. Dazu gehören Theater, Museen, Orchester, Bibliotheken, Festivals und Kulturzentren.

Der Verband setzt sich für eine partnerschaftliche Kulturfinanzierung durch Bund, Kantone, Städte und private Träger ein.

Im Bildungsbereich stehen Volksschule, Tagesstrukturen, frühe Förderung, Berufsbildung und die Integration einer vielfältigen Schülerschaft im Mittelpunkt.

Digitalisierung und Smart City

Die Städte digitalisieren Verwaltungsleistungen und entwickeln intelligente Lösungen für Verkehr, Energie, Infrastruktur und Kommunikation.

Der Verband fördert den Austausch über digitale Behördendienste, Datenplattformen, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, digitale Teilhabe und Smart-City-Projekte.

Dabei spielen Datenschutz, technische Standards und die Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen eine wichtige Rolle.

Sicherheit und öffentlicher Raum

Städtische Sicherheitsfragen umfassen neben der Polizeiarbeit auch Prävention, Nachtleben, Veranstaltungen, Verkehr, Littering, Gewalt, Extremismus und Naturgefahren.

Der öffentliche Raum soll gleichzeitig sicher, frei zugänglich und vielseitig nutzbar sein. Der Städteverband unterstützt den Erfahrungsaustausch über Nutzungskonflikte, Prävention und die Zusammenarbeit verschiedener kommunaler Dienste.

Publikationen

Statistik der Schweizer Städte

Die Statistik der Schweizer Städte wird vom Städteverband in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik herausgegeben.

Sie enthält Daten zu Bevölkerung, Arbeit, Finanzen, Bildung, Verkehr, Politik, Flächennutzung, Wohnen und weiteren städtischen Themen. Jährlich wird ein besonderes Schwerpunktthema behandelt.

Die Ausgabe 2025 widmete sich der urbanen Landwirtschaft. Die Ausgabe 2026 untersuchte die urbane Wertschöpfung.[11]

Online-Magazin «focus»

Das Magazin focus stellt politische Fragestellungen, Beispiele aus Mitgliedsstädten und Interviews mit kommunalen Exekutivmitgliedern vor.

Es behandelt jeweils ein bestimmtes Thema, etwa Innenentwicklung, Klimaschutz, Wohnen, Armut, Alterspolitik oder Verkehr.

Geschäftsbericht

Der jährlich veröffentlichte Geschäftsbericht dokumentiert die politische Arbeit, Veranstaltungen, Publikationen, Mitgliederentwicklung und Jahresrechnung des Verbandes.

Studien und Leitfäden

Der Städteverband gibt Studien, Berichte, Merkblätter und Leitfäden heraus. Die Publikationen sollen den Mitgliedern praktische Grundlagen für kommunalpolitische Entscheide liefern.

Finanzen

Der Verband finanziert seine Tätigkeit hauptsächlich durch Mitgliederbeiträge. Hinzu kommen Verwaltungskostenbeiträge, Projektmittel und weitere Erträge.

Der ordentliche Beitrag für stimmberechtigte Mitglieder wird anhand der Einwohnerzahl berechnet. Mitglieder ohne Stimmrecht und Gönnermitglieder entrichten pauschale Beiträge.

Die Jahresrechnung 2025 wies folgende Kennzahlen aus:[2]

Kennzahl 2024 2025
Mitgliederbeiträge 2'236'884 Franken 2'288'513 Franken
Gesamtertrag 2'648'689 Franken 2'639'990 Franken
Betriebsaufwand 2'667'425 Franken 2'653'841 Franken
Jahresergebnis −18'736 Franken −9'730 Franken
Eigenkapital 1'450'455 Franken 1'440'724 Franken

Zusammenarbeit mit anderen Organisationen

Schweizerischer Gemeindeverband

Der Schweizerische Gemeindeverband vertritt Gemeinden aller Grössen und Strukturtypen. Bei Themen, welche die gesamte kommunale Ebene betreffen, arbeiten Städte- und Gemeindeverband zusammen.

Gemeinsame Anliegen sind insbesondere Gemeindeautonomie, Föderalismus, Finanzierung kommunaler Aufgaben und der Einbezug der Gemeinden in Bundesprojekte.

Tripartite Konferenz

Die Tripartite Konferenz ist die politische Plattform von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden. Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen sowie zwischen städtischen und ländlichen Räumen.

Die Träger sind der Bundesrat, die Konferenz der Kantonsregierungen, der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband.

Fach- und Partnerorganisationen

Der Städteverband arbeitet mit zahlreichen Fachverbänden, Hochschulen, Forschungsstellen, Verkehrsunternehmen, Kulturorganisationen und sozialen Institutionen zusammen.

Er ist zudem in Kommissionen des Bundes sowie in schweizerischen und internationalen kommunalen Netzwerken vertreten.

Präsidenten seit 2013

Amtszeit Präsident Kommunales Amt
bis 2022 Kurt Fluri Stadtpräsident von Solothurn
2022–2025 Anders Stokholm Stadtpräsident von Frauenfeld
seit 2025 Hanspeter Hilfiker Stadtpräsident von Aarau

Bedeutung und Herausforderungen

Der Schweizerische Städteverband verschafft der kommunalen Ebene eine gemeinsame Stimme in einem politischen System, das institutionell vor allem auf Bund und Kantone ausgerichtet ist.

Seine Mitglieder unterscheiden sich jedoch erheblich. Die Bedürfnisse einer Grossstadt können von jenen einer kleinen historischen Stadt, einer Agglomerationsgemeinde oder eines regionalen Zentrums abweichen. Der Verband muss deshalb Positionen formulieren, die von möglichst vielen Mitgliedern getragen werden.

Weitere Herausforderungen entstehen aus dem starken Bevölkerungswachstum in urbanen Räumen, dem Wohnungsmangel, der Alterung der Bevölkerung, dem Klimawandel und dem Ausbau der Infrastruktur.

Gleichzeitig geraten die städtischen Finanzen unter Druck. Neue Aufgaben werden teilweise von Bund oder Kantonen beschlossen, während ein bedeutender Teil der Kosten bei den Gemeinden anfällt.

Der Städteverband fordert deshalb eine konsequente Anwendung des in Artikel 50 der Bundesverfassung verankerten Einbezugs der kommunalen Ebene. Städte und Agglomerationsgemeinden sollen frühzeitig an der Vorbereitung von Gesetzen, Programmen und grossen Infrastrukturvorhaben beteiligt werden.

Literatur

  • Schweizerischer Städteverband: Geschäftsbericht 2025. Bern 2026.
  • Schweizerischer Städteverband und Bundesamt für Statistik: Statistik der Schweizer Städte. Jährlich erscheinende Publikation.
  • Schweizerischer Städteverband: Statuten des Schweizerischen Städteverbandes. Bern 2017.
  • Tripartite Konferenz: Arbeitsprogramm 2022–2026. Bern.
  • Daniel Kübler, Philippe Rochat: Die politische Repräsentation der Städte in der Schweiz. Zürich.
  • Andreas Ladner: Politische Gemeinden, kommunale Autonomie und lokaler Staat in der Schweiz. Lausanne.

Einzelnachweise

  1. Schweizerischer Städteverband, offizielles Porträt des Verbandes, abgerufen am 3. August 2026.
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 Geschäftsbericht 2025, Schweizerischer Städteverband, Bern 2026, abgerufen am 3. August 2026.
  3. 3,0 3,1 Statuten des Schweizerischen Städteverbandes, Fassung vom 31. August 2017, abgerufen am 3. August 2026.
  4. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Artikel 50, Fedlex, abgerufen am 3. August 2026.
  5. Hanspeter Hilfiker ist neuer Präsident des Städteverbands, Schweizerischer Städteverband, 28. August 2025, abgerufen am 3. August 2026.
  6. Ein Blick zurück, Schweizerischer Städteverband, abgerufen am 3. August 2026.
  7. Über die Tripartite Konferenz, abgerufen am 3. August 2026.
  8. 8,0 8,1 Organisation des Schweizerischen Städteverbandes, abgerufen am 3. August 2026.
  9. Hanspeter Hilfiker ist neuer Präsident des Städteverbands, Schweizerischer Städteverband, 28. August 2025, abgerufen am 3. August 2026.
  10. Vernehmlassungen, Schweizerischer Städteverband, abgerufen am 3. August 2026.
  11. Statistik der Schweizer Städte, Schweizerischer Städteverband, abgerufen am 3. August 2026.