Mining

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Mining
Bedeutung Schürfen von Kryptowährungen
Technische Grundlage Blockchain und Proof of Work
Wichtigste Kryptowährung Bitcoin
Hauptressourcen Rechenleistung, Elektrizität und Kühlung
Übliche Hardware ASIC-Miner, teilweise Grafikkarten und Prozessoren
Betriebsformen Solo-Mining, Mining-Pool, Hosting und Cloud-Mining
Rechtslage in der Schweiz grundsätzlich zulässig; Regulierung abhängig vom Geschäftsmodell
Finanzmarktaufsicht FINMA, sofern eine bewilligungs- oder unterstellungspflichtige Finanzdienstleistung vorliegt
Steuerbehörde Eidgenössische Steuerverwaltung und kantonale Steuerverwaltungen
Bekannter Schweizer Standort Gondo

Dieser Artikel behandelt das Schürfen von Kryptowährungen in der Schweiz. Zum Abbau mineralischer Rohstoffe siehe Bergbau in der Schweiz.

Mining, deutsch auch Kryptomining, Krypto-Mining oder Schürfen von Kryptowährungen, bezeichnet die Bereitstellung von Rechenleistung für ein Blockchain-Netzwerk, das den Konsensmechanismus Proof of Work verwendet. Miner prüfen Transaktionen, stellen neue Datenblöcke zusammen und versuchen, eine kryptografische Rechenaufgabe zu lösen. Der erfolgreiche Miner beziehungsweise Mining-Pool darf den neuen Block an die Blockchain anhängen und erhält dafür eine Belohnung in Form neu erzeugter Einheiten der Kryptowährung sowie der im Block enthaltenen Transaktionsgebühren.[1]

In der Schweiz ist das Mining keine eigenständig regulierte Branche. Der Betrieb eigener Geräte ist grundsätzlich eine zulässige wirtschaftliche Tätigkeit. Je nach Ausgestaltung können jedoch das Steuerrecht, das Gesellschaftsrecht, das Sozialversicherungsrecht, das Finanzmarktrecht, die Geldwäschereibestimmungen sowie kantonale und kommunale Vorschriften über Bau, Energie, Brandschutz und Lärm zur Anwendung gelangen.

Die Schweiz besitzt eine zuverlässige Strom- und Telekommunikationsinfrastruktur, ein kühles Klima in den Bergregionen und einen bedeutenden Anteil an Wasserkraft. Gleichzeitig sind Strom, Gebäude, Personal und technische Dienstleistungen im internationalen Vergleich häufig teuer. Gross angelegte Mining-Farmen sind deshalb nur an Standorten wirtschaftlich, an denen besonders günstige Energieverträge, bestehende Rechenzentrumsinfrastruktur oder eine sinnvolle Nutzung der Abwärme möglich sind.

Ein bekanntes Schweizer Beispiel entstand ab 2016 beziehungsweise 2017 in Gondo im Kanton Wallis. Dort wurden ehemalige oder wenig genutzte Gewerberäume mit Mining-Hardware ausgestattet. Das Projekt verband die Geschichte des früheren Goldabbaus im Zwischbergental mit dem digitalen «Schürfen» von Kryptowährungen.[2]

Begriff

Der englische Begriff mining bedeutet wörtlich Bergbau. Bei Kryptowährungen wird jedoch kein physischer Rohstoff gefördert. Stattdessen verwenden Miner elektrische Energie und Rechenhardware, um kryptografische Hashwerte zu berechnen.

Die Analogie zum Bergbau bezieht sich auf mehrere Gemeinsamkeiten:

  • Für die Erzeugung neuer Einheiten ist ein messbarer Aufwand erforderlich.
  • Die verfügbare Belohnung ist durch die Regeln des Systems begrenzt.
  • Mit zunehmendem Wettbewerb steigt der technische Aufwand.
  • Die Wirtschaftlichkeit hängt vom Marktwert des gewonnenen Gutes und von den Produktionskosten ab.
  • Nicht jeder Versuch führt zu einem Ertrag.

Mining erfüllt neben der Ausgabe neuer Einheiten eine sicherheitsrelevante Funktion. Der geleistete Rechenaufwand erschwert die nachträgliche Veränderung bereits bestätigter Blöcke. Ein Angreifer müsste nicht nur einen einzelnen Block neu berechnen, sondern auch die nachfolgenden Blöcke einholen und dabei gegen die Rechenleistung der ehrlichen Miner konkurrieren.[3]

Funktionsweise

Transaktionen und Blockkandidaten

Nutzerinnen und Nutzer senden Transaktionen an das dezentrale Netzwerk. Vollständige Netzwerkknoten überprüfen unter anderem, ob die verwendeten digitalen Signaturen gültig sind und ob die übertragenen Einheiten tatsächlich verfügbar sind.

Miner beziehungsweise die von ihnen verwendeten Pool-Server wählen gültige, noch nicht bestätigte Transaktionen aus und stellen daraus einen Blockkandidaten zusammen. Häufig werden Transaktionen mit höheren Gebühren bevorzugt, da diese den möglichen Ertrag des Miners erhöhen.

Der Block enthält unter anderem:

  • eine Referenz auf den vorherigen Block;
  • eine Zusammenfassung der aufgenommenen Transaktionen;
  • einen Zeitstempel;
  • Angaben zum Schwierigkeitsziel;
  • einen veränderbaren Wert, der als Nonce bezeichnet wird;
  • eine besondere Coinbase-Transaktion für die Blockbelohnung.

Hashfunktion

Eine kryptografische Hashfunktion wandelt Daten beliebiger Länge in einen Wert mit festgelegter Länge um. Bereits eine kleine Änderung der Eingangsdaten erzeugt einen vollständig anderen Hashwert.

Beim Bitcoin-Mining wird der Blockheader wiederholt mit SHA-256 verarbeitet. Die Mining-Hardware verändert die Nonce und weitere variable Daten so lange, bis ein Hashwert gefunden wird, der unterhalb des vom Netzwerk festgelegten Zielwertes liegt.[4]

Das Ergebnis kann vom Netzwerk schnell überprüft werden. Das Finden eines gültigen Hashwertes ist dagegen nur durch sehr viele Versuche möglich.

Schwierigkeit

Die Mining-Schwierigkeit wird regelmässig an die gesamte Rechenleistung des Netzwerks angepasst. Steigt die Hashrate, wird das Ziel anspruchsvoller. Sinkt die Hashrate, wird das Ziel leichter.

Bei Bitcoin erfolgt die Anpassung nach jeweils 2016 Blöcken. Das Protokoll strebt unabhängig von der eingesetzten Rechenleistung eine durchschnittliche Blockzeit von ungefähr zehn Minuten an.

Die automatische Anpassung verhindert, dass technische Fortschritte oder eine wachsende Zahl von Minern dauerhaft zu einer immer schnelleren Ausgabe neuer Bitcoins führen.

Blockbelohnung

Der erfolgreiche Miner erhält eine Blockbelohnung. Diese besteht aus:

  • der Blocksubvention, also neu erzeugten Einheiten der Kryptowährung;
  • den Transaktionsgebühren der im Block aufgenommenen Transaktionen.

Bei Bitcoin begann die Blocksubvention im Jahr 2009 mit 50 BTC. Sie wird nach jeweils 210'000 Blöcken ungefähr alle vier Jahre halbiert. Seit der Halbierung vom April 2024 beträgt sie 3,125 BTC pro Block. Nach zukünftigen Halbierungen wird der Anteil der Transaktionsgebühren am Ertrag voraussichtlich an Bedeutung gewinnen.[5]

Bestätigung des Blocks

Findet ein Miner einen gültigen Hashwert, sendet er den Block an das Netzwerk. Die vollständigen Knoten prüfen, ob der Block sämtliche Konsensregeln erfüllt.

Ein ungültiger Block wird unabhängig von der eingesetzten Rechenleistung zurückgewiesen. Miner können deshalb keine beliebige Belohnung erzeugen oder ungültige Transaktionen bestätigen.

Akzeptieren die Knoten den Block, beginnen die Miner mit der Arbeit am nächsten Block. Jeder zusätzliche Block erhöht die Zahl der Bestätigungen einer Transaktion.

Proof of Work

Proof of Work ist ein Konsensmechanismus, bei dem die Teilnahme an der Blockerzeugung den Nachweis einer rechenintensiven Arbeit erfordert.

Der Mechanismus verbindet die digitale Blockchain mit einem Aufwand in der physischen Welt. Rechenanlagen benötigen Hardware, Elektrizität, Kühlung, Gebäude und Wartung. Ein Angriff auf ein grosses Proof-of-Work-Netzwerk kann deshalb erhebliche finanzielle und energetische Ressourcen verlangen.

Proof of Work soll insbesondere:

  • eine gemeinsame Reihenfolge von Transaktionen herstellen;
  • doppelte Ausgaben verhindern;
  • die nachträgliche Veränderung der Blockchain erschweren;
  • die Blockerzeugung zwischen unabhängigen Teilnehmern verteilen;
  • die Ausgabe neuer Einheiten nach vorhersehbaren Regeln steuern.

Die Sicherheit hängt unter anderem von der geografischen und wirtschaftlichen Verteilung der Rechenleistung ab. Eine starke Konzentration auf wenige Pools, Unternehmen oder Staaten kann die Dezentralisierung schwächen.

Abgrenzung zu Proof of Stake

Nicht jede Kryptowährung kann geschürft werden. Bei Proof of Stake werden neue Blöcke von Validatoren erzeugt, die eigene oder delegierte Token als Sicherheit hinterlegen.

Validatoren benötigen zwar Server und Netzwerkverbindungen, führen jedoch nicht denselben energieintensiven Wettbewerb um Hashwerte wie Proof-of-Work-Miner.

Ethereum stellte sein Hauptnetz am 15. September 2022 mit dem als The Merge bezeichneten Übergang von Proof of Work auf Proof of Stake um. Seit diesem Zeitpunkt kann Ether im Ethereum-Hauptnetz nicht mehr durch Mining erzeugt werden. Nach Angaben des Ethereum-Projekts verringerte die Umstellung den Energieverbrauch des Netzwerks um ungefähr 99,95 Prozent.[6]

Staking und Mining werden im Alltag gelegentlich gemeinsam als Möglichkeiten zur Erzielung von Blockchain-Erträgen bezeichnet. Technisch und rechtlich handelt es sich jedoch um unterschiedliche Vorgänge.

Merkmal Proof of Work Proof of Stake
Auswahl des Blockerzeugers Wettbewerb um einen gültigen Hashwert Auswahl unter Validatoren anhand der Protokollregeln und hinterlegten Token
Hauptressource Rechenleistung und Elektrizität gebundene Token und zuverlässige Serverinfrastruktur
Beteiligte Miner Validatoren
Typische Belohnung Blocksubvention und Transaktionsgebühren Protokoll- und Transaktionsentgelte
Typisches Risiko hohe Betriebskosten und Hardwareverschleiss Kursrisiko und mögliche Sanktionen bei Fehlverhalten
Beispiel Bitcoin Ethereum seit 2022

Mining-Hardware

Prozessoren

In der Anfangszeit von Bitcoin konnte mit gewöhnlichen Hauptprozessoren, sogenannten CPUs, geschürft werden. Die geringe Rechenleistung moderner CPUs im Verhältnis zum gesamten Bitcoin-Netzwerk macht diese Methode dort heute wirtschaftlich bedeutungslos.

Einige Kryptowährungen verwenden bewusst Algorithmen, die eine stärkere Beteiligung gewöhnlicher Prozessoren ermöglichen sollen. Ein bekanntes Beispiel ist Monero mit dem Algorithmus RandomX.

Grafikkarten

Grafikprozessoren können zahlreiche ähnliche Berechnungen gleichzeitig ausführen. Sie waren deshalb lange die wichtigste Hardware für das Mining verschiedener Kryptowährungen.

Bis zur Ethereum-Umstellung im Jahr 2022 bestand ein grosser Teil des weltweiten GPU-Minings aus dem Schürfen von Ether. Nach dem Ende des Ethereum-Minings wechselten viele Anlagen zu kleineren Proof-of-Work-Netzwerken oder wurden verkauft.

Grafikkarten sind vielseitiger als ASIC-Miner. Sie können für verschiedene Algorithmen, künstliche Intelligenz, Grafikberechnung und andere Anwendungen eingesetzt werden. Ihre Energieeffizienz ist bei spezialisierten Mining-Algorithmen jedoch meist geringer als jene von ASIC-Geräten.

FPGA

Field Programmable Gate Arrays sind programmierbare Halbleiter. Sie lassen sich effizienter als gewöhnliche Prozessoren auf bestimmte Berechnungen ausrichten, bleiben aber flexibler als ASICs.

Im kommerziellen Bitcoin-Mining bildeten FPGA-Geräte nur eine vergleichsweise kurze Entwicklungsstufe zwischen GPU- und ASIC-Mining.

ASIC

Ein Application-Specific Integrated Circuit ist ein Chip, der für eine bestimmte Aufgabe entwickelt wurde. Moderne Bitcoin-Miner verwenden ASICs, die fast ausschliesslich SHA-256-Hashwerte berechnen.

ASIC-Miner erreichen eine hohe Hashrate bei vergleichsweise guter Energieeffizienz. Sie sind jedoch laut, erzeugen viel Wärme und verlieren durch neuere Gerätegenerationen rasch an wirtschaftlichem Wert.

Ein Bitcoin-ASIC kann nicht ohne Weiteres für beliebige andere Blockchains oder gewöhnliche Rechenzentrumsaufgaben verwendet werden. Diese Spezialisierung erhöht das Investitionsrisiko.

Hardwaretyp Flexibilität Energieeffizienz beim Mining Typische Verwendung
CPU hoch gering kleinere oder CPU-orientierte Netzwerke
GPU hoch mittel verschiedene Proof-of-Work-Algorithmen und allgemeine Rechenaufgaben
FPGA mittel mittel bis hoch spezialisierte Nischenanwendungen
ASIC sehr gering hoch Bitcoin und andere Netzwerke mit etablierten Spezialchips

Betriebsformen

Solo-Mining

Beim Solo-Mining arbeitet ein Miner unabhängig. Findet er einen gültigen Block, erhält er die gesamte Blockbelohnung.

Aufgrund der hohen weltweiten Bitcoin-Hashrate kann zwischen zwei erfolgreichen Blöcken eines kleinen Solo-Miners sehr viel Zeit vergehen. Der erwartete Ertrag mag rechnerisch bestimmbar sein, die tatsächlichen Zahlungen sind jedoch extrem unregelmässig.

Solo-Mining wird deshalb vor allem von grossen Betreibern, technisch interessierten Personen oder Minern genutzt, die bewusst auf eine seltene, aber vollständige Blockbelohnung setzen.

Mining-Pool

In einem Mining-Pool bündeln zahlreiche Teilnehmer ihre Rechenleistung. Der Pool verteilt Arbeitsaufgaben und sammelt Nachweise über die von jedem Miner geleistete Arbeit.

Findet der Pool einen gültigen Block, wird der Ertrag nach einem festgelegten Auszahlungssystem unter den Beteiligten aufgeteilt. Dadurch erhalten kleine Miner häufigere und besser planbare Zahlungen.[7]

Übliche Auszahlungsmodelle sind:

  • Pay per Share;
  • Full Pay per Share;
  • Pay per Last N Shares;
  • proportionale Verteilung;
  • Solo-Pool.

Der Pool erhebt normalerweise eine Gebühr. Zusätzlich entstehen Abhängigkeiten vom Poolbetreiber, seiner technischen Sicherheit und seiner Auszahlungspolitik.

Mining-Hosting

Beim Hosting besitzt der Kunde die Mining-Geräte, stellt sie aber in einem spezialisierten Rechenzentrum auf. Der Betreiber übernimmt je nach Vertrag Stromversorgung, Internetverbindung, Kühlung, Überwachung und Wartung.

Für Schweizer Betreiber kann Hosting in ausländischen Regionen mit niedrigeren Strompreisen wirtschaftlicher sein als der Betrieb im Inland. Dadurch entstehen jedoch rechtliche, steuerliche und betriebliche Fragen über den Standort der Geräte, die Eigentumsrechte und den Zugriff im Insolvenzfall.

Cloud-Mining

Beim Cloud-Mining kauft oder mietet ein Kunde keine klar bezeichnete Maschine, sondern eine bestimmte Rechenleistung oder einen Anteil an einem Mining-Ertrag.

Seriöse Cloud-Mining-Angebote müssen transparent erklären:

  • wo die Geräte betrieben werden;
  • wem die Geräte gehören;
  • welche Strom- und Verwaltungsgebühren anfallen;
  • wie die Hashrate überprüft werden kann;
  • wie lange der Vertrag läuft;
  • unter welchen Bedingungen der Betrieb beendet wird;
  • wie Erträge berechnet und ausgezahlt werden.

Der Bereich ist anfällig für Betrug. Manche Anbieter besitzen keine ausreichende Hardware und zahlen ältere Kundinnen und Kunden aus den Einzahlungen neuer Teilnehmer. Unrealistische Renditeversprechen und fehlende Angaben zum Standort sind wichtige Warnzeichen.

Mining als Dienstleistung

Unternehmen können auch Wartung, Firmwareverwaltung, Pool-Anbindung, Reparatur, Kühlung oder Abwärmenutzung als Dienstleistung anbieten.

Werden Kundengelder oder kryptobasierte Vermögenswerte entgegengenommen, verwaltet oder umgetauscht, kann aus einem technischen Mining-Angebot eine finanzmarktrechtlich relevante Dienstleistung werden.

Mining in der Schweiz

Standortbedingungen

Die Schweiz besitzt mehrere Eigenschaften, die grundsätzlich für Rechenzentren und Mining-Anlagen geeignet sind:

  • ein stabiles Stromnetz;
  • eine zuverlässige Telekommunikationsinfrastruktur;
  • politische und rechtliche Stabilität;
  • kühle Aussentemperaturen in Bergregionen;
  • eine bedeutende Wasserkraftproduktion;
  • verfügbare ehemalige Industrie-, Gewerbe- und Militäranlagen;
  • ein entwickeltes Blockchain- und Fintech-Ökosystem.

Diesen Vorteilen stehen hohe Kosten gegenüber:

  • Stromtarife sind vielerorts höher als an internationalen Mining-Standorten;
  • Grundstücke, Gebäude und Personal sind teuer;
  • neue Netzanschlüsse können erhebliche Investitionen erfordern;
  • Lärmschutz und Kühlung begrenzen die Wahl des Standorts;
  • die Einspeisung vorhandener Energie in das öffentliche Netz kann wirtschaftlich attraktiver sein;
  • steigende globale Hashraten verkürzen die wirtschaftliche Lebensdauer der Geräte.

Die Schweizerische Elektrizitätsstatistik weist für 2025 einen durchschnittlichen Endverbraucherpreis von 28,45 Rappen pro Kilowattstunde aus. Dieser Durchschnitt umfasst unterschiedliche Verbrauchergruppen und bildet keinen speziellen Industrietarif ab. Grossverbraucher können je nach Standort, Verbrauchsprofil und Vertrag deutlich andere Preise bezahlen.[8]

Da Elektrizität den grössten laufenden Kostenfaktor bildet, sind gewöhnliche Haushalts- und Kleingewerbetarife für professionelles Bitcoin-Mining meistens ungünstig.

Bergregionen

Bergregionen werden häufig als mögliche Standorte genannt, weil dort Wasserkraft, tiefe Aussentemperaturen und bestehende Gewerberäume verfügbar sein können.

Das Klima kann den Energiebedarf für die Kühlung senken. Es ersetzt jedoch keine sorgfältig geplante Luftführung. Auch bei Minusgraden müssen Staub, Feuchtigkeit, Kondensation und der gleichmässige Luftstrom kontrolliert werden.

Die Entfernung zu grossen Wirtschaftszentren ist beim Mining weniger problematisch als bei vielen anderen Industrien. Benötigt werden jedoch eine stabile Stromversorgung, eine zuverlässige Datenverbindung und eine Zufahrt für schwere Geräte.

Gondo

Das Bergdorf Gondo in der Gemeinde Zwischbergen wurde zu einem der bekanntesten Schweizer Mining-Standorte.

Gondo liegt an der Simplonroute unmittelbar an der italienischen Grenze. Das Dorf war im 17. bis 19. Jahrhundert mit dem Goldbergbau verbunden. Im 21. Jahrhundert wurden Räume mit Hunderten Grafikkarten für das Mining ausgestattet.

Das Projekt profitierte von vergleichsweise günstiger Elektrizität, der kühlen Bergluft und verfügbaren kommunalen Gebäuden. Es erhielt internationale Aufmerksamkeit, weil digitales und historisches Mining am gleichen Ort aufeinandertrafen.[9]

Die Entwicklung zeigte zugleich die Grenzen kleiner Schweizer Standorte. Eine grössere Anlage benötigt ausreichend elektrische Anschlussleistung, geeignete Gebäude, Lüftungsanlagen und Erweiterungsflächen.

Crypto Valley

Die Region um Zug wird als Crypto Valley bezeichnet. Dort befinden sich zahlreiche Blockchain-Unternehmen, Stiftungen, Beratungsfirmen und Finanzdienstleister.

Das Crypto Valley ist jedoch in erster Linie ein Standort für Unternehmensgründungen, Protokollentwicklung, Tokenprojekte, Handel, Verwahrung und Rechtsberatung. Es darf nicht mit einem bedeutenden physischen Mining-Zentrum gleichgesetzt werden.

Ein Unternehmen kann seinen Sitz in Zug haben, während seine Mining-Hardware in einem anderen Kanton oder im Ausland betrieben wird.

Fehlende Gesamtstatistik

Der Stromverbrauch des Kryptomining wird in der Schweizerischen Elektrizitätsstatistik nicht als eigenständige Hauptkategorie ausgewiesen. Auch die im Inland installierte Hashrate wird nicht zentral registriert.

Die tatsächliche Bedeutung des Schweizer Mining-Sektors lässt sich deshalb nicht allein aus amtlichen Energiestatistiken ableiten. Öffentlich bekannt werden vor allem grössere Projekte, Firmenmeldungen, Baugesuche und Streitfälle.

Wirtschaftlichkeit

Die Wirtschaftlichkeit einer Mining-Anlage hängt von zahlreichen veränderlichen Faktoren ab.

Erträge

Die erwarteten Erträge werden insbesondere beeinflusst durch:

  • den Kurs der geschürften Kryptowährung;
  • die gesamte Netzwerk-Hashrate;
  • die Mining-Schwierigkeit;
  • die Höhe der Blocksubvention;
  • die Transaktionsgebühren;
  • die eigene Hashrate;
  • die Verfügbarkeit der Geräte;
  • die Gebühr und Auszahlungsmethode des Mining-Pools.

Steigt der Kurs einer Kryptowährung, kann sich Mining vorübergehend stärker lohnen. Häufig reagieren jedoch andere Betreiber mit dem Anschluss zusätzlicher Geräte. Die steigende Netzwerk-Hashrate erhöht anschliessend die Schwierigkeit und verringert den Ertrag je Maschine.

Kosten

Zu den wichtigsten Kosten gehören:

  • Elektrizität;
  • Kauf und Transport der Hardware;
  • Netzanbindung und elektrische Installation;
  • Lüftung oder Flüssigkeitskühlung;
  • Gebäude und Miete;
  • Wartung und Reparatur;
  • Internetanschluss;
  • Poolgebühren;
  • Versicherungen;
  • Personal;
  • Steuern und Sozialversicherungsbeiträge;
  • Ersatzteile und Entsorgung;
  • Finanzierungskosten.

Die Stromkosten lassen sich vereinfacht aus Leistungsaufnahme, Betriebszeit und Strompreis berechnen. Ein Gerät mit einer elektrischen Leistung von 3,5 Kilowatt verbraucht bei ununterbrochenem Betrieb rund 84 Kilowattstunden pro Tag und mehr als 30'000 Kilowattstunden pro Jahr.

Bereits eine kleine Änderung des Strompreises kann den jährlichen Ertrag deshalb stark beeinflussen.

Abschreibung der Hardware

Mining-Geräte verlieren häufig schneller an wirtschaftlichem Wert als gewöhnliche Server. Neue ASIC-Generationen erreichen mehr Hashes pro Kilowattstunde und verdrängen ältere Geräte.

Ein technisch funktionsfähiger Miner kann wirtschaftlich unbrauchbar werden, wenn seine Stromkosten den erzeugten Ertrag übersteigen.

Unternehmen müssen deshalb nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die erwartete Nutzungsdauer, den Wiederverkaufswert und mögliche zukünftige Schwierigkeitssteigerungen berücksichtigen.

Halving

Die regelmässige Halbierung der Bitcoin-Blocksubvention reduziert den in Bitcoin ausgedrückten Ertrag der Miner.

Ob ein Halving die Einnahmen in Schweizer Franken tatsächlich halbiert, hängt von der Kursentwicklung, den Transaktionsgebühren, der Netzwerk-Hashrate und dem Verhalten anderer Miner ab.

Weniger effiziente Anlagen werden nach einem Halving häufig abgeschaltet. Dadurch kann die Schwierigkeit später sinken und den verbleibenden Minern einen Teil des Rückgangs ausgleichen.

Elektrizitätsverbrauch

Proof-of-Work-Mining verwendet elektrische Energie, um eine grosse Zahl kryptografischer Berechnungen durchzuführen. Der Energieverbrauch ist keine unbeabsichtigte Nebenwirkung, sondern ein Bestandteil des Sicherheitsmodells.

Eine im Auftrag des Bundesamts für Energie durchgeführte Untersuchung bezeichnete den hohen Strombedarf von Bitcoin als Folge des Proof-of-Work-Verfahrens. Die Studie verwies darauf, dass Blockchains mit weniger energieintensiven Konsensverfahren den Stromverbrauch deutlich reduzieren können.[10]

Der Verbrauch einer Schweizer Anlage hängt von ihrer elektrischen Leistung und Betriebsdauer ab. Für die globale Umweltwirkung einer Kryptowährung ist dagegen die gesamte internationale Hashrate entscheidend.

Energiequelle

Mining mit Wasserkraft wird häufig als klimafreundlich bezeichnet. Die tatsächliche Bewertung ist komplexer.

Zu unterscheiden sind:

  • die vertraglich gelieferte Stromqualität;
  • der durchschnittliche Schweizer Produktionsmix;
  • der Strommix im jeweiligen Zeitpunkt;
  • mögliche Stromimporte;
  • die Frage, welche Produktion durch den zusätzlichen Verbrauch verdrängt wird;
  • der Bau und Unterhalt der Kraftwerks- und Netzinfrastruktur.

Auch erneuerbarer Strom ist nicht ohne Umweltwirkungen. Wasserkraftwerke verändern Gewässer, Landschaften und Lebensräume. Die Nutzung bereits vorhandener erneuerbarer Energie kann dennoch deutlich geringere direkte Treibhausgasemissionen verursachen als Mining mit Kohle- oder Gaskraft.

Netzbelastung

Eine Mining-Farm ist ein grosser und weitgehend kontinuierlicher Stromverbraucher. Sie kann Verteilnetze, Transformatoren und lokale Anschlussleitungen stark beanspruchen.

Vor der Inbetriebnahme müssen Betreiber mit dem zuständigen Netzbetreiber klären:

  • welche Anschlussleistung verfügbar ist;
  • ob ein neuer Transformator erforderlich ist;
  • welche Netznutzungstarife gelten;
  • wie Leistungsspitzen verrechnet werden;
  • ob Lastmanagement verlangt oder angeboten wird;
  • wer die Kosten eines Netzausbaus trägt.

Mining besitzt den Vorteil, dass Anlagen relativ schnell gedrosselt oder abgeschaltet werden können. In einem flexiblen Stromsystem könnten Betreiber auf hohe Preise oder Engpässe reagieren. Ob dafür eine Vergütung möglich ist, hängt vom konkreten Markt- und Netzmodell ab.

Strommangellage

Im Rahmen der Vorsorge für eine schwere Strommangellage erarbeitete der Bund Entwürfe für mögliche Verbrauchsbeschränkungen und Verbote. In den vorbereiteten Massnahmen wurde auch das Mining von Kryptowährungen als mögliche abschaltbare Anwendung erwähnt.[11]

Die Aufnahme in solche Vorbereitungen stellt kein allgemeines Mining-Verbot dar. Die Massnahmen würden nur bei einer vom Bundesrat festgestellten schweren Mangellage und nach Massgabe der tatsächlich in Kraft gesetzten Verordnungen gelten.

Kühlung und Abwärme

Nahezu die gesamte von Mining-Geräten aufgenommene elektrische Energie wird im Gebäude zu Wärme.

Eine Anlage mit einer Leistung von einem Megawatt erzeugt deshalb annähernd ein Megawatt kontinuierliche Wärmeleistung. Ohne ausreichende Kühlung überhitzen Chips, Netzteile und Kabel.

Luftkühlung

Bei der Luftkühlung führen leistungsstarke Ventilatoren kalte Aussenluft durch die Geräte und geben die erwärmte Luft nach aussen ab.

Vorteile sind eine vergleichsweise einfache Technik und geringe Investitionskosten. Nachteile sind Lärm, Staub, ungleichmässige Temperaturen und der Bedarf an grossen Luftöffnungen.

Flüssigkeits- und Immersionskühlung

Bei der Immersionskühlung werden Geräte oder speziell vorbereitete Komponenten in eine elektrisch nicht leitende Flüssigkeit eingetaucht.

Die Wärme kann effizienter abgeführt werden. Gleichzeitig lassen sich Lüftergeräusche verringern und höhere Leistungsdichten erreichen. Die Anlage ist jedoch technisch aufwendiger und benötigt geeignete Flüssigkeiten, Pumpen, Wärmetauscher und Sicherheitskonzepte.

Wärmenutzung

Die Abwärme kann verwendet werden für:

  • Gebäudeheizungen;
  • Warmwasser;
  • Gewächshäuser;
  • Trocknungsanlagen;
  • Schwimmbäder;
  • Nah- und Fernwärmenetze;
  • industrielle Niedertemperaturprozesse.

Eine wirtschaftliche Nutzung ist nur möglich, wenn Abnehmer, Temperatur, Leitungen und Betriebszeiten zueinander passen.

Bitcoin-Miner laufen idealerweise während des gesamten Jahres. Der Wärmebedarf von Wohngebäuden ist dagegen im Winter wesentlich höher als im Sommer. Ohne ganzjährigen Abnehmer kann ein erheblicher Teil der Wärme ungenutzt bleiben.

Umweltwirkungen

Treibhausgasemissionen

Die Treibhausgasemissionen hängen vor allem von der verwendeten Elektrizität und von der Herstellung der Hardware ab.

Ein Standort mit erneuerbarer Energie kann eine geringere direkte Klimawirkung besitzen. Trotzdem muss berücksichtigt werden, ob der verbrauchte Strom anderen Anwendungen fehlt oder zusätzliche fossile Stromproduktion im europäischen Verbund auslöst.

Elektronikabfall

ASIC-Miner können nach wenigen Jahren wirtschaftlich veraltet sein. Da sie kaum für andere Aufgaben verwendet werden können, entsteht Elektronikabfall.

Geräte enthalten Metalle, Halbleiter, Leiterplatten, Lüfter, Netzteile und Gehäuse. Sie müssen nach den geltenden Vorschriften gesammelt, wiederverwendet oder fachgerecht verwertet werden.

Lärm

Mining-Geräte erzeugen durch ihre schnell laufenden Lüfter einen dauerhaften, hochfrequenten Lärm. In Wohn- oder Mischzonen kann dieser Betrieb zu Konflikten führen.

Lärmschutzmassnahmen sind:

  • ausreichender Abstand zu Wohngebäuden;
  • geschlossene Technikräume;
  • Schalldämpfer an Zu- und Abluftkanälen;
  • langsam drehende Grossventilatoren;
  • Flüssigkeitskühlung;
  • Nacht- und Leistungsbegrenzungen.

Bauliche Auswirkungen

Grosse Anlagen benötigen Luftöffnungen, elektrische Transformatoren, Kabeltrassen und teilweise Rückkühler. Diese Einrichtungen können das Ortsbild und die Gebäudenutzung verändern.

In historischen Gebäuden oder Schutzgebieten sind zusätzliche Bewilligungen und eine sorgfältige Planung erforderlich.

Rechtslage in der Schweiz

Keine besondere Mining-Bewilligung

Die blosse Verwendung eigener Hardware zum Mining eigener Kryptowährungen ist grundsätzlich keine besondere Finanzmarktdienstleistung.

Die FINMA weist darauf hin, dass für den blossen Kauf, Verkauf und die Verwendung virtueller Kryptowährungen als Zahlungsmittel keine besondere finanzmarktrechtliche Bewilligung besteht. Ob ein konkretes Unternehmen bewilligungs- oder unterstellungspflichtig ist, hängt jedoch vom gesamten Geschäftsmodell ab.[12]

Ein Miner, der ausschliesslich auf eigene Rechnung arbeitet, unterscheidet sich rechtlich von einem Anbieter, der Gelder oder Kryptowährungen von Kundinnen und Kunden entgegennimmt.

Finanzmarktrecht

Eine Prüfung durch die FINMA oder eine spezialisierte Rechtsberatung ist insbesondere erforderlich, wenn ein Geschäftsmodell:

  • Kundengelder oder kryptobasierte Vermögenswerte entgegennimmt;
  • Wallets oder private Schlüssel für Dritte verwaltet;
  • Kryptowährungen gewerbsmässig gegen gesetzliche Zahlungsmittel tauscht;
  • Einlagen von zahlreichen Personen annimmt;
  • Mining-Erträge als kollektive Anlage bündelt;
  • Token zur Finanzierung der Anlagen ausgibt;
  • feste Renditen oder Rückzahlungen verspricht;
  • Zahlungsverkehr oder eine Handelsplattform betreibt.

Der Handel mit virtuellen Währungen und bestimmte Zahlungs-, Wechsel- und Verwahrungsdienstleistungen können dem Geldwäschereigesetz unterliegen. Finanzintermediäre müssen sich je nach Tätigkeit einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation anschliessen oder von der FINMA beaufsichtigt werden.[13]

Gesellschaftsrecht

Mining kann als Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft betrieben werden.

Je nach Rechtsform, Umsatz und Tätigkeit bestehen Pflichten zu:

  • Handelsregistereintrag;
  • kaufmännischer Buchführung;
  • Rechnungslegung;
  • Mehrwertsteueranmeldung;
  • Unfall- und Sozialversicherung;
  • Beschäftigungsschutz;
  • Deklaration wirtschaftlich berechtigter Personen.

Bau- und Betriebsbewilligungen

Eine professionelle Mining-Farm kann kantonale oder kommunale Bewilligungen benötigen. Entscheidend sind Standort, Gebäude, Anschlussleistung, Lärm und bauliche Veränderungen.

Zu prüfen sind insbesondere:

  • Zonenkonformität;
  • Nutzungsänderung eines Gebäudes;
  • Brandschutz;
  • elektrische Sicherheit;
  • Notabschaltung;
  • Lüftungs- und Kühlanlagen;
  • Lärmemissionen;
  • Abwärme;
  • äussere technische Anlagen;
  • Entsorgung von Elektronikgeräten.

Die Anforderungen werden überwiegend durch kantonales und kommunales Recht sowie durch technische Normen bestimmt.

Besteuerung

Einkommen aus Mining

Nach der Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung stellt die beim Mining erhaltene Entschädigung steuerbares Einkommen dar.

Die geschürften Token werden nicht über eine Börse gekauft, sondern als Gegenleistung für die geleistete Rechenarbeit erworben. Massgebend ist grundsätzlich der Wert der Token im Zeitpunkt des Zuflusses, umgerechnet in Schweizer Franken.[14]

Erfüllt die Tätigkeit die allgemeinen Kriterien einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, werden die Mining-Erträge als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit behandelt. Hinweise darauf sind ein planmässiger Betrieb, eigenes wirtschaftliches Risiko, dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht und der Einsatz von Kapital und Arbeit.

Privatperson oder selbstständige Tätigkeit

Ein kleiner, gelegentlicher Betrieb führt nicht automatisch zu einer steuerlichen Anerkennung als selbstständige Erwerbstätigkeit. Die kantonale Steuerbehörde beurteilt die tatsächlichen Umstände.

Wird Mining als Geschäftstätigkeit anerkannt, können geschäftsmässig begründete Kosten grundsätzlich berücksichtigt werden. Dazu können Elektrizität, Hardwareabschreibungen, Miete, Reparaturen, Poolgebühren und weitere unmittelbar mit dem Betrieb zusammenhängende Ausgaben gehören.

Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Dokumentation. Private und geschäftliche Kosten müssen getrennt werden.

Vermögenssteuer

Am Ende der Steuerperiode vorhandene Kryptowährungen gehören zum steuerbaren Vermögen.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht für verbreitete Kryptowährungen Jahresendkurse. Ist kein offizieller Steuerwert vorhanden, kann der Marktwert einer führenden Handelsplattform verwendet werden.[14]

Unternehmen

Bei juristischen Personen werden Mining-Erträge und Wertveränderungen im Rahmen der handelsrechtskonformen Buchführung erfasst.

Zu klären sind insbesondere:

  • Zeitpunkt der Ertragsverbuchung;
  • Bewertung der Token;
  • Behandlung von Transaktionsgebühren;
  • Abschreibung der Hardware;
  • Rückstellungen;
  • Fremdwährungsumrechnung;
  • Zuordnung ausländischer Betriebsstätten;
  • Verlustverrechnung.

Mehrwertsteuer

Die mehrwertsteuerliche Behandlung hängt vom konkreten Leistungs- und Vertragsverhältnis ab. Entscheidend ist unter anderem, ob ein bestimmbarer Leistungsempfänger vorhanden ist und ob zusätzlich Hosting-, Verwaltungs-, Pool- oder Beratungsleistungen erbracht werden.

Betreiber sollten die Behandlung bei grösseren Projekten vorab mit einer Steuerfachperson oder der Eidgenössischen Steuerverwaltung klären.

Sozialversicherungen

Wird Mining als selbstständige Erwerbstätigkeit anerkannt, können auf dem daraus erzielten Einkommen Beiträge an AHV, IV und EO geschuldet sein.

Beschäftigt ein Unternehmen Mitarbeitende, gelten die üblichen Arbeitgeberpflichten für Lohnabrechnung, Sozialversicherungen und Unfallversicherung.

Buchführung und Dokumentation

Eine nachvollziehbare Dokumentation ist wegen der schwankenden Kurse und der grossen Zahl einzelner Auszahlungen besonders wichtig.

Aufzubewahren sind insbesondere:

  • Wallet-Adressen;
  • Transaktionskennungen;
  • Pool-Abrechnungen;
  • Datum und Höhe jeder Auszahlung;
  • Kurs in Schweizer Franken beim Zufluss;
  • Rechnungen für Geräte und Ersatzteile;
  • Stromrechnungen;
  • Hosting-Verträge;
  • Nachweise über Verkäufe und Übertragungen;
  • Inventarlisten;
  • Abschreibungspläne;
  • Angaben über ausländische Standorte.

Die Trennung zwischen geschürften, gekauften und für Kunden verwalteten Token erleichtert die steuerliche und rechtliche Beurteilung.

Risiken

Kursrisiko

Der Wert einer Kryptowährung kann innerhalb kurzer Zeit stark steigen oder fallen. Ein Betrieb kann trotz technisch unveränderter Leistung plötzlich unrentabel werden.

Da Stromrechnungen und Löhne in Schweizer Franken bezahlt werden, während Mining-Erträge meist in Kryptowährungen anfallen, besteht ein zusätzliches Wechselkursrisiko.

Schwierigkeitsrisiko

Die eigene Hashrate bleibt konstant, während die weltweite Netzwerkleistung steigen kann. Dadurch sinkt der Anteil des einzelnen Miners an den Blockbelohnungen.

Wirtschaftlichkeitsrechnungen, die eine unveränderte Schwierigkeit voraussetzen, sind für langfristige Investitionen ungeeignet.

Regulierungsrisiko

Gesetze, steuerliche Praxis, Strommarktregeln oder internationale Vorschriften können sich verändern.

Auch Entscheidungen anderer Staaten beeinflussen den Markt. Wird Mining in einer grossen Region eingeschränkt, kann die Hardware in andere Länder verlagert werden und dort Preise, Hashrate und Stromnachfrage verändern.

Betriebsrisiko

Mögliche technische Schäden sind:

  • Ausfall von Netzteilen;
  • Überhitzung;
  • Lüfterdefekte;
  • Kabel- und Kontaktbrände;
  • Netzunterbrechungen;
  • Schäden durch Staub oder Feuchtigkeit;
  • Ausfall des Mining-Pools;
  • fehlerhafte Firmware;
  • Cyberangriffe.

Wallet-Risiko

Wer den privaten Schlüssel verliert, kann dauerhaft den Zugriff auf die geschürften Token verlieren.

Private Schlüssel sollten nicht ungeschützt auf den Mining-Geräten gespeichert werden. Grössere Bestände werden häufig auf getrennten, besonders gesicherten Wallets verwahrt.

Pool-Risiko

Ein Pool kann Auszahlungen verzögern, Gebühren verändern, gehackt werden oder den Betrieb einstellen.

Miner sollten die Konzentration der Hashrate beobachten. Erreicht ein Pool einen sehr grossen Netzwerkanteil, kann ein Wechsel zu einem kleineren Anbieter zur Dezentralisierung beitragen.

Cryptojacking

Beim Cryptojacking nutzen Angreifer fremde Computer oder Server ohne Zustimmung zum Mining.

Schadprogramme können Rechenleistung, Strom und Kühlung eines Unternehmens missbrauchen. Hinweise sind ungewöhnlich hohe Prozessorauslastung, langsame Systeme, erhöhter Stromverbrauch und unbekannte Prozesse.

Betrug und problematische Angebote

Mining eignet sich wegen seiner technischen Komplexität und schwer überprüfbaren Ertragsquellen für betrügerische Anlageangebote.

Typische Warnzeichen sind:

  • garantierte hohe Renditen;
  • fehlende Angaben zu Geräten und Standorten;
  • kein überprüfbarer Eigentumsnachweis;
  • Auszahlung nur nach zusätzlichen Einzahlungen;
  • aggressive Werbung über soziale Medien;
  • mehrstufige Vermittlungsprovisionen;
  • unklare Token-Rechte;
  • fehlende Jahresrechnung;
  • angebliche FINMA-Zulassung ohne Registereintrag.

Ein Schweizer Sitz, eine Handelsregisternummer oder ein professioneller Internetauftritt beweisen nicht, dass ein Angebot von der FINMA bewilligt wird.

Envion

Die Zuger Envion AG warb mit einem tokenfinanzierten Modell für mobile Mining-Anlagen. Die FINMA stellte 2019 fest, dass das Unternehmen im Rahmen seines Initial Coin Offering ohne erforderliche Bewilligung Publikumseinlagen von mindestens 37'000 Anlegerinnen und Anlegern in Höhe von mehr als 90 Millionen Franken entgegengenommen hatte.

Das Unternehmen befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Liquidation. Der Fall zeigte, dass die technische Bezeichnung als Mining-Projekt finanzmarktrechtliche Pflichten nicht ausschliesst.[15]

Sicherheit des Netzwerks

51-Prozent-Angriff

Kontrolliert ein einzelner Akteur oder eine koordinierte Gruppe mehr als die Hälfte der aktiven Rechenleistung, kann sie versuchen, eigene Transaktionen rückgängig zu machen oder bestimmte Transaktionen vorübergehend zu zensieren.

Ein solcher Angreifer kann jedoch nicht beliebig fremde Coins ausgeben oder gültige Signaturen fälschen.

Bei grossen Netzwerken wie Bitcoin wäre ein Angriff technisch und finanziell sehr aufwendig. Kleinere Proof-of-Work-Netzwerke mit geringer Hashrate sind deutlich anfälliger.

Pool-Konzentration

Mining-Pools bündeln Rechenleistung, ohne dass ihnen zwingend sämtliche Geräte gehören. Trotzdem wählen Poolbetreiber gewöhnlich die Blockkandidaten und können dadurch Einfluss auf die Aufnahme von Transaktionen erhalten.

Neue Protokolle versuchen, den einzelnen Minern eine grössere Kontrolle über die Blockzusammenstellung zu geben.

Geografische Verteilung

Eine breite Verteilung über verschiedene Staaten, Strommärkte und Rechtssysteme erhöht die Widerstandsfähigkeit.

Schweizer Mining-Anlagen können zur geografischen Diversifikation beitragen. Aufgrund ihrer vergleichsweise kleinen Gesamtleistung bestimmen sie die weltweite Verteilung jedoch nicht allein.

Abwärme als Geschäftsmodell

Die Verbindung von Mining und Wärmeerzeugung wird gelegentlich als Möglichkeit gesehen, die Gesamtenergieeffizienz zu erhöhen.

Ein Miner kann technisch ähnlich wie eine elektrische Widerstandsheizung betrachtet werden: Fast die gesamte elektrische Energie endet als Wärme. Zusätzlich entsteht jedoch ein variabler Ertrag in Kryptowährung.

Die wirtschaftliche Beurteilung muss beide Seiten berücksichtigen:

  • Ist der Miner als Rechenanlage rentabel?
  • Wird die Wärme tatsächlich benötigt?
  • Welche Temperatur kann geliefert werden?
  • Wie teuer sind Wärmetauscher und Leitungen?
  • Gibt es im Sommer einen Abnehmer?
  • Welche Ersatzheizung wäre sonst verwendet worden?

Mining ist nicht automatisch eine klimafreundliche Heizung. Wird hochwertige Elektrizität eingesetzt, während eine Wärmepumpe dieselbe Wärmemenge mit wesentlich weniger Strom erzeugen könnte, kann die Gesamtbilanz ungünstig sein.

Sinnvoller kann die Abwärmenutzung dort sein, wo ohnehin Mining betrieben wird und ein nahe gelegener Verbraucher die sonst verlorene Wärme abnimmt.

Mining und Energiewende

Befürworter sehen Mining als flexibel abschaltbaren Stromverbraucher. Anlagen können theoretisch dann laufen, wenn viel erneuerbare Energie verfügbar ist, und bei Knappheit abschalten.

Mögliche Anwendungen sind:

  • Nutzung zeitweise überschüssiger Produktion;
  • Verwertung von Strom an abgelegenen Standorten;
  • Teilnahme an Lastmanagementprogrammen;
  • Stabilisierung der Einnahmen kleiner Kraftwerke;
  • saisonale Kombination mit Wärmebedarf.

Kritiker weisen darauf hin, dass überschüssiger Strom auch gespeichert, exportiert oder für Wärmepumpen, Elektromobilität und Industrie verwendet werden kann.

In der Schweiz besteht ein stark ausgebautes Stromnetz mit Verbindung zum europäischen Markt. Elektrizität aus Wasserkraft ist daher meist nicht vollständig «gestrandet», sondern kann grundsätzlich anderen Verbrauchern angeboten werden.

Ob Mining einen Nutzen für das Energiesystem bringt, muss deshalb für jeden Standort anhand von Netzsituation, Strompreis, zeitlichem Produktionsprofil und alternativen Verwendungen beurteilt werden.

Gesellschaftliche Debatte

Die öffentliche Diskussion über Mining verbindet technische, wirtschaftliche und ökologische Fragen.

Befürworter betonen:

  • die Sicherheit und Zensurresistenz von Proof-of-Work-Netzwerken;
  • den Wettbewerb unabhängiger Miner;
  • die Nutzung erneuerbarer Energie;
  • mögliche Einnahmen für abgelegene Regionen;
  • die flexible Abschaltbarkeit;
  • die Nutzung von Abwärme.

Kritiker verweisen auf:

  • hohen Stromverbrauch;
  • mögliche Treibhausgasemissionen;
  • kurze Hardwarelebensdauer;
  • Lärm und lokale Netzbelastung;
  • spekulative Geschäftsmodelle;
  • Konzentration der Hashrate;
  • fraglichen gesellschaftlichen Nutzen einzelner Kryptowährungen.

Die Bewertung hängt wesentlich davon ab, welche Blockchain betrachtet wird, welche Energiequelle genutzt wird und welche Funktion dem Netzwerk zugeschrieben wird.

Zukunft

Die Entwicklung des Mining-Sektors wird durch mehrere Trends geprägt.

Effizientere ASICs

Neue Chips erzeugen mehr Hashes je Kilowattstunde. Dies senkt den Energiebedarf pro Rechenoperation, führt aber nicht zwingend zu einem geringeren Gesamtverbrauch.

Wenn effizientere Geräte die Betriebskosten reduzieren, können Miner zusätzliche Maschinen anschliessen. Der globale Energieverbrauch hängt deshalb auch vom Marktwert und von den Blockbelohnungen ab.

Professionalisierung

Bitcoin-Mining entwickelt sich zunehmend zu einer kapitalintensiven Industrie. Wettbewerbsvorteile entstehen durch:

  • günstige langfristige Stromverträge;
  • Zugang zu Kapital;
  • effiziente Kühlung;
  • eigene Reparaturzentren;
  • optimierte Firmware;
  • professionelle Finanzabsicherung;
  • automatisches Lastmanagement.

Kleine Schweizer Betreiber können sich eher auf Nischen, Hosting, Wärmenutzung oder technische Dienstleistungen konzentrieren als mit sehr grossen internationalen Farmen zu konkurrieren.

Weitere Halbierungen

Die sinkende Bitcoin-Blocksubvention erhöht langfristig die Bedeutung der Transaktionsgebühren.

Es ist offen, ob die Gebühren eines Tages ausreichen werden, um eine ähnlich hohe Netzwerk-Hashrate zu finanzieren. Die Entwicklung hängt von der Nutzung, dem Kurs und den technischen Eigenschaften des Netzwerks ab.

Verlagerung zu anderen Konsensverfahren

Ethereum zeigte, dass ein grosses Blockchain-Netzwerk von Proof of Work zu Proof of Stake wechseln kann.

Bei Bitcoin gilt eine vergleichbare Änderung gegenwärtig als unwahrscheinlich, da sie einen breiten Konsens der Nutzer, Entwickler, Unternehmen und Miner erfordern würde und das Sicherheitsmodell grundlegend verändern würde.

Schweizer Perspektive

Die Schweiz dürfte wegen ihrer hohen Kosten kein führender Standort für massenhaftes Mining werden. Chancen bestehen jedoch bei spezialisierten Projekten mit:

  • besonders günstiger lokaler Elektrizität;
  • nutzbarer Abwärme;
  • vorhandener Rechenzentrumsinfrastruktur;
  • flexibler Netzsteuerung;
  • hoher technischer Zuverlässigkeit;
  • transparentem und rechtskonformem Geschäftsmodell.

Bedeutung

Mining verbindet Informatik, Kryptografie, Energiewirtschaft und Finanzmärkte. Es ermöglicht Blockchain-Netzwerken wie Bitcoin, ohne zentrale Abwicklungsstelle eine gemeinsame Transaktionsgeschichte aufrechtzuerhalten.

Für die Schweiz besitzt Mining eine geringere wirtschaftliche Bedeutung als Handel, Verwahrung, Blockchain-Entwicklung und Fintech-Dienstleistungen. Dennoch berührt die Tätigkeit zentrale schweizerische Themen wie Wasserkraft, Stromversorgung, digitale Innovation, Besteuerung und Finanzmarktregulierung.

Die Schweizer Rechtsordnung behandelt nicht die technische Bezeichnung eines Projekts, sondern seine tatsächliche wirtschaftliche Funktion. Reines Mining auf eigene Rechnung unterscheidet sich deshalb wesentlich von einem Anlageangebot, einer Kryptobörse, einem Wallet-Dienst oder der Entgegennahme von Publikumseinlagen.

Einzelnachweise

  1. Wie funktioniert Bitcoin?, Bitcoin.org, abgerufen am 3. August 2026.
  2. Cryptocurrency mining to restore Alpine village’s goldrush fever, Swissinfo, 10. Januar 2018, abgerufen am 3. August 2026.
  3. Satoshi Nakamoto: Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System, 2008, abgerufen am 3. August 2026.
  4. Mining, Bitcoin Developer Guide, abgerufen am 3. August 2026.
  5. Block Chain Reference, Bitcoin Developer Documentation, abgerufen am 3. August 2026.
  6. The Merge, Ethereum.org, abgerufen am 3. August 2026.
  7. Pool Mining, Bitcoin Developer Guide, abgerufen am 3. August 2026.
  8. Schweizerische Elektrizitätsstatistik 2025, Bundesamt für Energie, Bern 2026, abgerufen am 3. August 2026.
  9. Inside the Gondo crypto mine, Swissinfo, 10. Januar 2018, abgerufen am 3. August 2026.
  10. Internet- and Blockchain related Energy Investigation, Forschungsprogramm des Bundesamts für Energie, abgerufen am 3. August 2026.
  11. Information über die Rechtsetzungsarbeiten zu Beschränkungen und Verboten der Verwendung elektrischer Energie, Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, abgerufen am 3. August 2026.
  12. Faktenblatt: Kryptobasierte Vermögenswerte, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, abgerufen am 3. August 2026.
  13. Fintech und Bewilligungsfragen, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, abgerufen am 3. August 2026.
  14. 14,0 14,1 Kryptowährungen – Besteuerung, Eidgenössische Steuerverwaltung, abgerufen am 3. August 2026.
  15. FINMA stellt illegale Tätigkeit der Envion AG fest, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, 27. März 2019, abgerufen am 3. August 2026.

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