Domain Name System in der Schweiz

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Domain Name System in der Schweiz
Internationale Bezeichnung Domain Name System, DNS
Nationale Top-Level-Domain .ch
Einführung von .ch 20. Mai 1987
Registerbetreiberin von .ch SWITCH
Aufsichtsbehörde Bundesamt für Kommunikation
Weitere Schweizer Top-Level-Domain .swiss
Regionale Top-Level-Domain .zuerich
Zentrale Rechtsgrundlage Verordnung über Internet-Domains
Internationale Koordination ICANN und IANA

Das Domain Name System in der Schweiz umfasst die technischen Infrastrukturen, staatlichen Regelungen, Organisationen und Unternehmen, die für die Auflösung und Verwaltung von Domain-Namen mit Bezug zur Schweiz verantwortlich sind. Im Mittelpunkt steht die länderspezifische Top-Level-Domain .ch, die seit dem 20. Mai 1987 im weltweiten Domain Name System eingetragen ist. Daneben besitzt die Schweizerische Eidgenossenschaft mit .swiss eine generische Top-Level-Domain, deren Verwendung an eine besondere Verbindung zur Schweiz gebunden ist.[1][2]

Das Domain Name System ist kein eigenständiges Schweizer Netz. Es bildet eine weltweit verteilte und hierarchisch organisierte Infrastruktur, an der Root-Server, Betreiberinnen von Top-Level-Domains, Registrare, Hostingunternehmen, Internetzugangsanbieter und die autoritativen Namensserver einzelner Domains beteiligt sind. Die schweizerische Besonderheit besteht vor allem in der Verwaltung der nationalen Domain .ch, der bundesrechtlichen Regulierung von .ch und .swiss sowie in den Sicherheitsmassnahmen gegen den Missbrauch dieser Domain-Namen.

Die Aufsicht über die vom Bund geregelten Internet-Domains liegt beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). Die Stiftung SWITCH betreibt im Auftrag des Bundes die zentrale Registry für .ch. Domain-Namen werden jedoch nicht direkt bei SWITCH gekauft, sondern über anerkannte Registrare registriert und verwaltet.[3]

Grundlagen des Domain Name Systems

Das Domain Name System übersetzt für Menschen lesbare Namen wie admin.ch in numerische IP-Adressen, unter denen Computer, Server und andere Geräte im Internet erreichbar sind. Ohne DNS müssten Internetnutzerinnen und Internetnutzer die jeweilige IPv4- oder IPv6-Adresse eines Dienstes kennen und direkt eingeben.

Domain-Namen sind hierarchisch aufgebaut. Die einzelnen Ebenen werden durch Punkte voneinander getrennt. Im Beispiel www.admin.ch bezeichnet:

  • .ch die Top-Level-Domain;
  • admin den Domain-Namen der zweiten Ebene;
  • www einen Hostnamen oder eine untergeordnete Domain.

Die Hierarchie wird technisch von rechts nach links gelesen. An ihrer Spitze steht die unsichtbare DNS-Wurzel, die üblicherweise durch einen abschliessenden Punkt dargestellt wird. Darunter befinden sich die Top-Level-Domains wie .ch, .swiss, .com oder .org. Jede dieser Zonen kann weitere Ebenen enthalten.

Das BAKOM unterscheidet zwischen länderspezifischen Top-Level-Domains, den sogenannten Country Code Top-Level Domains, und generischen Top-Level-Domains. .ch ist eine länderspezifische Domain, während .swiss trotz ihres geografischen Bezugs rechtlich und technisch als generische Top-Level-Domain geführt wird.[4]

Ablauf einer Namensauflösung

Wenn eine Nutzerin oder ein Nutzer eine Internetadresse aufruft, erfolgt die DNS-Auflösung üblicherweise in mehreren Schritten:

  1. Das Gerät fragt einen rekursiven DNS-Resolver an. Dieser wird häufig vom Internetzugangsanbieter, vom Unternehmensnetz oder von einem öffentlichen Resolver betrieben.
  2. Befindet sich die Antwort noch im Zwischenspeicher des Resolvers, kann sie unmittelbar zurückgegeben werden.
  3. Andernfalls fragt der Resolver zunächst einen Root-Server nach den zuständigen Namensservern der Top-Level-Domain.
  4. Für einen Namen unter .ch verweist die Root-Zone auf die autoritativen Namensserver der .ch-Zone.
  5. Die .ch-Namensserver teilen dem Resolver mit, welche Namensserver für den gewünschten Domain-Namen zuständig sind.
  6. Der Resolver fragt diese autoritativen Namensserver nach dem benötigten Eintrag.
  7. Die ermittelte Antwort wird an das Endgerät zurückgegeben und entsprechend ihrer Gültigkeitsdauer zwischengespeichert.

Durch dieses hierarchische Verfahren muss kein einzelner Server sämtliche Domain-Namen des Internets kennen. Die Verantwortung ist auf viele voneinander unabhängige Zonen und Betreiber verteilt.

Die Dauer, während der eine Antwort zwischengespeichert werden darf, wird durch den Wert Time to Live festgelegt. Caching reduziert die Zahl der notwendigen DNS-Abfragen und beschleunigt den Zugriff, kann aber dazu führen, dass Änderungen an einem Domain-Namen nicht sofort überall sichtbar werden.

DNS-Eintragstypen

DNS-Zonen können unterschiedliche Arten von Resource Records enthalten. Sie verbinden einen Namen nicht nur mit einer IP-Adresse, sondern können auch Mailserver, Sicherheitsinformationen oder andere Dienste angeben.

Eintrag Bedeutung Typische Verwendung
A IPv4-Adresse Verbindung eines Domain-Namens mit einer IPv4-Adresse
AAAA IPv6-Adresse Verbindung eines Domain-Namens mit einer IPv6-Adresse
CNAME Kanonischer Name Weiterleitung eines Hostnamens auf einen anderen Namen
MX Mail Exchange Angabe der für eine Domain zuständigen Mailserver
NS Name Server Bezeichnung der autoritativen Namensserver einer Zone
SOA Start of Authority Grundlegende Verwaltungsinformationen einer DNS-Zone
TXT Textinformation Unter anderem SPF, DKIM, DMARC und Verifizierungsangaben
PTR Zeiger für Rückwärtsauflösung Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Namen
CAA Certification Authority Authorization Festlegung der Zertifizierungsstellen, die Zertifikate ausstellen dürfen
DS Delegation Signer Verknüpfung einer untergeordneten DNSSEC-Zone mit ihrer übergeordneten Zone
DNSKEY Öffentlicher DNSSEC-Schlüssel Kryptografische Prüfung signierter DNS-Daten

Die Registrierung eines Domain-Namens und der Betrieb der dazugehörigen DNS-Zone sind unterschiedliche Vorgänge. Ein registrierter Domain-Name ist nur erreichbar, wenn für ihn funktionsfähige autoritative Namensserver eingetragen wurden. Diese werden häufig durch einen Registrar, ein Hostingunternehmen, einen Cloud-Anbieter oder die Inhaberschaft selbst betrieben.

Die Top-Level-Domain .ch

Die Endung .ch ist die länderspezifische Top-Level-Domain der Schweiz. Die Buchstaben leiten sich von der lateinischen Staatsbezeichnung Confoederatio Helvetica ab. Die Domain wurde am 20. Mai 1987 in die DNS-Wurzel aufgenommen.[1]

IANA führt SWITCH als zuständige Verwalterin der .ch-Domain. SWITCH betreibt die zentrale Datenbank der registrierten Domain-Namen, die autoritative .ch-Zone und die technische Verbindung zur globalen DNS-Wurzel. Die Registry sorgt dafür, dass Änderungen der Registrare korrekt in die .ch-Zone übernommen und weltweit über die autoritativen Namensserver veröffentlicht werden.

Die Aufgabe der Registerbetreiberin ist von der Tätigkeit der Registrare zu unterscheiden. SWITCH darf in ihrer Funktion als Registry keine .ch-Domain-Namen direkt an Endkundinnen und Endkunden verkaufen. Registrierung, Verlängerung, Inhaberwechsel und weitere Dienstleistungen erfolgen über vertraglich anerkannte Registrare.[5]

Registrierungsvoraussetzungen

Ein .ch-Domain-Name kann grundsätzlich von natürlichen und juristischen Personen aus der Schweiz oder dem Ausland registriert werden. Ein schweizerischer Wohnsitz, Geschäftssitz oder eine Schweizer Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich.[6]

Die Vergabe erfolgt grundsätzlich nach dem Prioritätsprinzip: Wer einen verfügbaren Namen zuerst beantragt, erhält dessen Zuteilung. Die Registry prüft bei der gewöhnlichen Registrierung nicht, ob die gesuchstellende Person über ein Namens-, Firmen- oder Markenrecht an der Bezeichnung verfügt. Die Inhaberschaft muss deshalb selbst sicherstellen, dass durch die Registrierung und Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden.[4]

Bestimmte Bezeichnungen sind aufgrund des Bundesrechts oder internationaler Vorgaben reserviert. Dazu können Namen und Abkürzungen staatlicher Stellen, Kantone, Gemeinden, internationaler Organisationen oder technisch reservierte Zeichenfolgen gehören.

Länge und Schreibweise

Ein Domain-Name besteht aus Buchstaben, Zahlen und unter bestimmten Voraussetzungen Bindestrichen. Gross- und Kleinschreibung werden im DNS nicht unterschieden.

Unter .ch sind auch zahlreiche Umlaute, Akzente und weitere Nicht-ASCII-Zeichen zulässig. Solche Namen werden als Internationalized Domain Names bezeichnet. Für die technische Speicherung werden die Unicode-Zeichen in eine mit dem bestehenden DNS kompatible ASCII-Zeichenfolge umgewandelt. Diese Kodierung beginnt üblicherweise mit xn--.[7]

Ein sichtbarer Domain-Name mit Umlauten kann daher innerhalb des DNS in einer technisch anders aussehenden Punycode-Form gespeichert sein. Für gewöhnliche Nutzerinnen und Nutzer übernehmen Browser und andere Programme die Umwandlung automatisch.

Die Top-Level-Domain .swiss

.swiss ist eine generische Top-Level-Domain, deren Trägerschaft bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft liegt. Als zuständige Organisation ist bei IANA das BAKOM eingetragen. Die Domain wurde am 16. April 2015 registriert und anschliessend an die Schweiz delegiert.[2]

Anders als .ch steht .swiss nicht ohne weitere Voraussetzungen weltweit zur freien Registrierung zur Verfügung. Die Endung soll die Verbindung einer Person, Organisation oder Tätigkeit mit der Schweiz kenntlich machen und den schweizerischen Ursprung oder Charakter eines Angebots hervorheben.

Zur Registrierung berechtigt sind unter anderem:

  • öffentlich-rechtliche Körperschaften und Organisationen des öffentlichen Rechts in der Schweiz;
  • im Schweizer Handelsregister eingetragene Unternehmen und andere Einheiten mit Sitz und tatsächlichem Verwaltungssitz in der Schweiz;
  • bestimmte Vereine und Stiftungen mit Sitz und Verwaltung in der Schweiz;
  • natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz;
  • Schweizer Staatsangehörige.

Für den beantragten Namen muss grundsätzlich ein objektiver Bezug zur gesuchstellenden Person oder Organisation bestehen. Natürliche Personen können insbesondere Namen beantragen, die ihren amtlichen Namen, einen anerkannten Künstlernamen oder eine Bezeichnung enthalten, an der sie ein Kennzeichenrecht besitzen.[8]

Jedes Gesuch wird geprüft. Zulässige Gesuche werden während einer bestimmten Frist veröffentlicht, damit konkurrierende Gesuche oder Einwände eingereicht werden können. Generische Bezeichnungen wie Branchen-, Berufs- oder Produktnamen können besonderen Regeln und einem Namenszuteilungsmandat unterliegen.

Damit unterscheidet sich .swiss wesentlich von .ch: Während .ch in erster Linie nach dem Grundsatz «first come, first served» vergeben wird, setzt .swiss eine materielle Prüfung der Berechtigung und des Bezugs zur Schweiz voraus.

Weitere Top-Level-Domains mit Schweizbezug

Neben .ch und .swiss bestehen weitere Top-Level-Domains, die von schweizerischen Institutionen getragen werden oder einen regionalen Bezug zur Schweiz besitzen.

Domain Typ Trägerschaft Bedeutung
.ch Länderspezifische Top-Level-Domain Schweizerische Eidgenossenschaft; Registry SWITCH Allgemeine nationale Domain der Schweiz
.swiss Generische Top-Level-Domain Schweizerische Eidgenossenschaft; BAKOM Kontrollierte Domain für Personen und Organisationen mit Schweizbezug
.zuerich Geografische generische Top-Level-Domain Kanton Zürich Domain für einen besonderen Bezug zum Kanton Zürich

Die Domain .zuerich wird in der IANA-Datenbank mit dem Kanton Zürich als Trägerorganisation geführt.[9]

Auch Organisationen mit Sitz in der Schweiz können eigene Marken- oder Organisationstop-Level-Domains betreiben. Solche Endungen sind jedoch keine nationalen Domains und fallen nicht notwendigerweise unter dieselben schweizerischen Vergaberegeln wie .ch und .swiss.

Die länderspezifische Domain .li gehört zum Fürstentum Liechtenstein. Sie wird ebenfalls von SWITCH verwaltet, ist aber keine schweizerische Top-Level-Domain.

Zuständige Organisationen

ICANN und IANA

Die globale Koordination des Domain Name Systems erfolgt im institutionellen Umfeld der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN). Die IANA-Funktionen verwalten unter anderem die DNS-Root-Zone und dokumentieren, welche Organisation für eine Top-Level-Domain zuständig ist.

IANA entscheidet nicht über gewöhnliche Registrierungen unter .ch. Ihre Aufgabe liegt auf der Ebene der globalen Delegation: In der Root-Zone wird festgehalten, welche Namensserver und welche Registry für .ch zuständig sind.

Bundesamt für Kommunikation

Das BAKOM ist die zuständige Bundesbehörde für die Regulierung der schweizerischen Internet-Domains. Es beaufsichtigt die delegierte Verwaltung von .ch und nimmt bei .swiss selbst wesentliche Aufgaben der Registerbetreiberin wahr.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • die Ausarbeitung und Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen;
  • die Aufsicht über die Registerbetreiberinnen;
  • der Erlass technischer und administrativer Vorschriften;
  • die Anerkennung bestimmter Stellen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität;
  • die Verwaltung oder Reservierung geschützter Bezeichnungen;
  • die Behandlung bestimmter Fragen im Zusammenhang mit .swiss.

SWITCH

SWITCH ist eine 1987 vom Bund und den Hochschulkantonen errichtete Stiftung mit Sitz in Zürich. Sie verwaltet die .ch-Domain seit den frühen Jahren des Internets in der Schweiz und übt die Registry-Funktion seit 2003 im Auftrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft aus.[5]

Die Registry-Aufgaben umfassen unter anderem:

  • Führung der zentralen Datenbank der .ch-Domain-Namen;
  • Betrieb der autoritativen Namensserver der .ch-Zone;
  • technische Anbindung an das globale DNS;
  • Zusammenarbeit mit den Registraren;
  • Veröffentlichung und Aktualisierung von Delegationen;
  • Betrieb von Sicherheits- und Überwachungssystemen;
  • Massnahmen gegen Phishing, Malware und fehlerhafte DNS-Konfigurationen.

Der bis Ende 2026 geltende Leistungsauftrag wurde 2026 erneuert. Der neue Vertrag tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, läuft zunächst fünf Jahre und kann einmal verlängert werden.[5]

Registrare

Registrare sind Unternehmen, die Domain-Namen im Auftrag ihrer Kundschaft registrieren und verwalten. Für .ch benötigen sie einen Vertrag mit SWITCH. Sie stehen untereinander im Wettbewerb und können ihre Preise, Zusatzleistungen und Vertragsmodelle weitgehend selbst bestimmen.

Ein Registrar kann neben der eigentlichen Registrierung beispielsweise folgende Leistungen anbieten:

  • Betrieb autoritativer Namensserver;
  • Webhosting und E-Mail-Dienste;
  • DNSSEC-Signierung;
  • Verwaltung von TLS-Zertifikaten;
  • Schutz vor unberechtigten Transfers;
  • Wiederherstellung und Verlängerung abgelaufener Domain-Namen.

Die Kosten eines .ch-Domain-Namens werden nicht unmittelbar durch die Registry als einheitlicher Endkundenpreis festgelegt. Sie unterscheiden sich je nach Registrar und Leistungsumfang.

Rechtliche Grundlagen

Die zentrale Rechtsgrundlage bildet die Verordnung vom 5. November 2014 über Internet-Domains (VID). Sie stützt sich insbesondere auf das Fernmeldegesetz und regelt die Verwaltung der Internet-Domains, die Aufgaben der Registerbetreiberinnen, die Tätigkeit der Registrare, die Zuteilung von Domain-Namen sowie Massnahmen gegen Missbrauch.[10]

Ergänzt wird die Verordnung durch technische und administrative Vorschriften des BAKOM sowie durch Verträge, Geschäftsbedingungen und technische Richtlinien der jeweiligen Registry.

Die Zuteilung eines Domain-Namens bedeutet nicht, dass seine Inhaberin oder sein Inhaber Eigentum an einem Teil des Internets erwirbt. Sie erhält vielmehr das Recht, die betreffende Bezeichnung innerhalb der jeweiligen Top-Level-Domain entsprechend den geltenden Regeln zu nutzen.

Daneben bleiben allgemeine Rechtsgebiete anwendbar. Dazu gehören insbesondere:

  • Namensrecht;
  • Firmenrecht;
  • Markenrecht;
  • Lauterkeitsrecht;
  • Datenschutzrecht;
  • Strafrecht;
  • Vertragsrecht.

Eine technisch erfolgreiche Registrierung schliesst deshalb nicht aus, dass ein Gericht oder eine Streitbeilegungsstelle später die Übertragung oder Löschung eines Domain-Namens anordnet.

Domain-Namen-Abfrage und Datenschutz

Über den Abfragedienst von nic.ch kann geprüft werden, ob ein .ch-Domain-Name registriert ist und welcher Registrar ihn verwaltet. Darüber hinaus werden bestimmte technische Angaben zur Delegation angezeigt.

Seit dem 1. Januar 2021 veröffentlicht die öffentliche Abfrage bei registrierten .ch-Domain-Namen grundsätzlich keine Personendaten der Inhaberschaft mehr. Informationen über die Halterin oder den Halter können nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen verlangt werden.[11]

Die Einschränkung der öffentlichen Personendaten soll den Datenschutz verbessern und automatisierte Sammlungen persönlicher Angaben erschweren. Gleichzeitig müssen Registrare und Registry korrekte Identifikationsdaten führen und diese in gesetzlich geregelten Fällen Behörden oder berechtigten Stellen zugänglich machen können.

Für neuere generische Top-Level-Domains gewinnt neben dem traditionellen WHOIS-Protokoll das Registration Data Access Protocol (RDAP) an Bedeutung. IANA weist für .swiss einen eigenen RDAP-Dienst aus.[2]

Sicherheit des DNS

DNSSEC

Das klassische DNS wurde ursprünglich ohne kryptografische Prüfung der erhaltenen Antworten entwickelt. Angreifer können versuchen, gefälschte Daten einzuschleusen und Nutzerinnen und Nutzer auf falsche Server umzuleiten.

Die Domain Name System Security Extensions (DNSSEC) ergänzen das DNS um digitale Signaturen. Ein validierender Resolver kann damit prüfen, ob eine Antwort aus der zuständigen Zone stammt und während der Übertragung nicht verändert wurde.

DNSSEC verschlüsselt die DNS-Abfrage nicht. Es schützt die Echtheit und Integrität der Daten, nicht aber deren Vertraulichkeit. Für die Verschlüsselung zwischen Endgerät und Resolver dienen andere Verfahren wie DNS over TLS oder DNS over HTTPS.

SWITCH führte DNSSEC 2010 für .ch ein. Im Rahmen eines vom BAKOM beauftragten DNS-Resilienzprogramms soll der Anteil DNSSEC-gesicherter .ch-Domain-Namen deutlich erhöht werden. Das Programm setzt zusätzlich Anreize für Registrare, weitere offene Sicherheitsstandards zu unterstützen.[12]

Verschlüsselte DNS-Abfragen

Bei herkömmlichen DNS-Abfragen können Betreiber des Zugangsnetzes oder andere Stellen auf dem Übertragungsweg erkennen, welche Namen abgefragt werden. Verschlüsselte Resolver-Protokolle sollen diese Informationen zwischen dem Endgerät und dem Resolver schützen.

Zu den verbreiteten Verfahren gehören:

  • DNS over TLS;
  • DNS over HTTPS;
  • DNS over QUIC.

SWITCH betreibt einen öffentlichen rekursiven DNS-Dienst mit Serverstandorten in Zürich und Lausanne. Dieser unterstützt verschlüsselte Transportprotokolle und verschiedene Sicherheitsfunktionen.[13]

Ein verschlüsselter Resolver ersetzt DNSSEC nicht. Beide Technologien erfüllen unterschiedliche Aufgaben: Die Transportverschlüsselung schützt die Verbindung zum Resolver, während DNSSEC die Authentizität der empfangenen DNS-Daten überprüft.

Schutz von E-Mail-Domains

Mehrere E-Mail-Sicherheitsverfahren verwenden DNS-Einträge:

  • SPF bezeichnet Server, die Nachrichten im Namen einer Domain versenden dürfen;
  • DKIM veröffentlicht Schlüssel zur Prüfung digital signierter E-Mails;
  • DMARC legt fest, wie Empfänger mit nicht authentifizierten Nachrichten umgehen sollen;
  • DANE kann über DNSSEC abgesicherte Informationen zu TLS-Zertifikaten veröffentlichen.

Diese Verfahren können das Fälschen von Absenderadressen und bestimmte Formen von Phishing erschweren. Ihre Wirksamkeit hängt jedoch von einer korrekten Konfiguration und der Unterstützung durch sendende und empfangende Systeme ab.

Bekämpfung von Cyberkriminalität

Domain-Namen werden häufig für Phishing, die Verbreitung von Schadsoftware, den Betrieb betrügerischer Onlineshops oder die Steuerung kompromittierter Geräte missbraucht.

Die VID sieht besondere Sofortmassnahmen für .ch und .swiss vor. Bei einem begründeten Verdacht auf Phishing, Malware oder die Unterstützung solcher Handlungen kann die zuständige Registerbetreiberin einen Domain-Namen vorübergehend technisch blockieren. Sie muss eine Sperrung auch auf Antrag einer vom BAKOM anerkannten Stelle zur Bekämpfung der Cyberkriminalität vornehmen.[14]

Zu den anerkannten Stellen gehören unter anderem das Bundesamt für Cybersicherheit, das Bundesamt für Polizei sowie Cybercrime-Stellen verschiedener kantonaler Polizeikorps.

Je nach Lage können die Registry und die zuständigen Stellen:

  • die Identität der Inhaberschaft überprüfen lassen;
  • die Delegation eines Domain-Namens blockieren;
  • den Datenverkehr zu Analysezwecken umleiten;
  • schädliche Namensserver entfernen;
  • eine Löschung oder andere technische Massnahme vorbereiten;
  • Informationen an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden weiterleiten.

Die besonderen Sofortmassnahmen der VID sind auf bestimmte technische Formen der Cyberkriminalität ausgerichtet. Sie stellen kein allgemeines Verfahren zur Sperrung sämtlicher rechtswidriger oder unerwünschter Inhalte im Internet dar.

Eine Blockierung des Domain-Namens entfernt ausserdem nicht zwangsläufig die Inhalte vom Server. Der betroffene Dienst kann unter einer anderen Domain oder direkt über seine IP-Adresse weiterhin erreichbar sein. Registry-Massnahmen richten sich in erster Linie gegen die Erreichbarkeit über den betreffenden Namen.

Überwachung und Resilienz

Die Stabilität einer Top-Level-Domain hängt von geografisch und technisch verteilten Namensservern, mehrfachen Netzwerkverbindungen, Schutz gegen Überlastungsangriffe und sorgfältig geregelten Betriebsabläufen ab.

Die .ch-Zone wird über mehrere autoritative Namensserver und Anycast-Infrastrukturen bereitgestellt. Bei Anycast kündigen mehrere räumlich getrennte Server dieselbe IP-Adresse an. DNS-Anfragen werden dadurch in der Regel zu einem nahegelegenen oder erreichbaren Standort geleitet.

Dieses Verfahren bietet mehrere Vorteile:

  • bessere Erreichbarkeit bei regionalen Störungen;
  • Verteilung hoher Abfragemengen;
  • geringere Antwortzeiten;
  • erhöhte Widerstandsfähigkeit gegen Distributed-Denial-of-Service-Angriffe;
  • Verringerung der Abhängigkeit von einzelnen Rechenzentren.

SWITCH überprüft zudem technische Eigenschaften registrierter .ch-Domains. Der DNS Health Report untersucht unter anderem die Erreichbarkeit von Namensservern und die Funktionsfähigkeit DNSSEC-signierter Domain-Namen. Bei erkannten Problemen können die zuständigen Betreiber informiert werden.[15]

Streitigkeiten um Domain-Namen

Konflikte entstehen häufig, wenn ein Domain-Name mit einer Marke, einer Firma, einem Personennamen, einer geografischen Bezeichnung oder einem anderen geschützten Kennzeichen übereinstimmt.

Für .ch-Domain-Namen bestehen mehrere mögliche Wege:

  • direkte Einigung zwischen den beteiligten Parteien;
  • Vorgehen über den Registrar;
  • aussergerichtliches Streitbeilegungsverfahren;
  • Zivilverfahren vor einem Schweizer Gericht;
  • strafrechtliche Schritte bei betrügerischem oder anderem strafbarem Verhalten.

Das aussergerichtliche Verfahren für .ch und .li wird durch das Schieds- und Mediationszentrum der Weltorganisation für geistiges Eigentum betreut. Es verbindet einen Schlichtungsversuch mit der Möglichkeit eines anschliessenden Expertenentscheids. Die gesuchstellende Partei muss nachweisen, dass die Registrierung oder Verwendung des Domain-Namens ein klares Recht an einem Kennzeichen nach schweizerischem oder liechtensteinischem Recht verletzt.[16]

Die Registrierung eines Domain-Namens schafft deshalb keinen uneingeschränkten Vorrang gegenüber bereits bestehenden Rechten. Auch ein seit längerer Zeit verwendeter Domain-Name kann Gegenstand eines Übertragungs- oder Löschungsbegehrens werden.

Bedeutung für die Schweiz

Das DNS ist eine grundlegende Voraussetzung für digitale Kommunikation, E-Commerce, E-Government, Medienangebote, Finanzdienstleistungen, Forschung und Bildung. Störungen der .ch-Infrastruktur könnten gleichzeitig eine grosse Zahl von Websites, E-Mail-Diensten und digitalen Verwaltungsangeboten betreffen.

Die nationale Domain besitzt zudem eine starke symbolische und wirtschaftliche Bedeutung. Eine .ch-Adresse wird häufig verwendet, um einen Bezug zum schweizerischen Markt, zur Schweiz oder zu einer in der Schweiz tätigen Organisation auszudrücken. Ein solcher Eindruck ist jedoch kein rechtlicher Nachweis für einen Schweizer Sitz, da .ch auch aus dem Ausland registriert werden kann.

.swiss verfolgt einen anderen Ansatz. Durch die Prüfung der Berechtigung soll die Domain einen engeren und nachvollziehbareren Bezug zur Schweiz vermitteln. Sie wird deshalb vor allem von Unternehmen, öffentlichen Stellen, Verbänden und Organisationen eingesetzt, die ihre schweizerische Identität besonders hervorheben möchten.

Herausforderungen

Das Domain Name System in der Schweiz steht vor ähnlichen Herausforderungen wie das globale DNS. Dazu gehören:

  • zunehmende Phishing- und Malwarekampagnen;
  • Missbrauch automatisch registrierter Domain-Namen;
  • internationale Zuständigkeiten bei Inhaberschaft, Hosting und Registrar;
  • Schutz persönlicher Registrierungsdaten;
  • Verbreitung von DNSSEC;
  • Konzentration von DNS-Diensten bei wenigen internationalen Anbietern;
  • Abhängigkeit von Cloud- und Anycast-Infrastrukturen;
  • Schutz gegen DDoS-Angriffe;
  • Verwechslungen durch ähnlich aussehende Unicode-Zeichen;
  • langfristige Sicherung technischer Fachkenntnisse und Betriebsstrukturen.

Eine besondere Schwierigkeit liegt in der grenzüberschreitenden Struktur des Internets. Ein .ch-Domain-Name kann bei einem ausländischen Registrar verwaltet, auf Namensservern in mehreren Ländern betrieben und mit einem Webserver ausserhalb der Schweiz verbunden sein. Die Schweizer Registry kontrolliert dabei nur einen Teil der gesamten technischen Kette.

Abgrenzung zu Webhosting und Internetzugang

Die Domain-Registrierung, der DNS-Betrieb, das Webhosting und der Internetzugang sind voneinander getrennte Dienstleistungen.

Ein Registrar verwaltet den Domain-Namen. Ein DNS-Anbieter betreibt die autoritativen Namensserver. Ein Hostingunternehmen stellt Speicherplatz und Rechenleistung für eine Website oder Anwendung bereit. Ein Internetzugangsanbieter verbindet Endkundinnen und Endkunden mit dem Internet.

Alle Funktionen können durch dasselbe Unternehmen angeboten werden, müssen es aber nicht. Ein Wechsel des Hostinganbieters erfordert deshalb nicht zwingend einen Wechsel des Registrars. In vielen Fällen müssen lediglich die DNS-Einträge oder die zuständigen Namensserver angepasst werden.

Ebenso ist eine registrierte Domain nicht automatisch eine Website. Sie kann ausschliesslich für E-Mail, technische Dienste, interne Infrastruktur oder als Weiterleitung verwendet werden.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Delegation Record for .CH, Internet Assigned Numbers Authority, abgerufen am 27. Juli 2026.
  2. 2,0 2,1 2,2 Delegation Record for .SWISS, Internet Assigned Numbers Authority, abgerufen am 27. Juli 2026.
  3. Registry, SWITCH, abgerufen am 27. Juli 2026.
  4. 4,0 4,1 Allgemeines zu den Domain-Namen, Bundesamt für Kommunikation, 26. August 2024, abgerufen am 27. Juli 2026.
  5. 5,0 5,1 5,2 Switch verwaltet weiterhin die Internet-Domain .ch, SWITCH, 30. Januar 2026, abgerufen am 27. Juli 2026.
  6. Domain-Namen allgemein, SWITCH Internet Domains, abgerufen am 27. Juli 2026.
  7. IDN – Internationalized Domain Names, SWITCH Internet Domains, abgerufen am 27. Juli 2026.
  8. Registrierungsvoraussetzungen und Registrierungsverfahren, Bundesamt für Kommunikation, abgerufen am 27. Juli 2026.
  9. Delegation Record for .ZUERICH, Internet Assigned Numbers Authority, abgerufen am 27. Juli 2026.
  10. Verordnung über Internet-Domains, Fedlex, abgerufen am 27. Juli 2026.
  11. Domain-Namen-Abfrage, SWITCH Internet Domains, abgerufen am 27. Juli 2026.
  12. Engagiert für ein sicheres DNS in der Schweiz, SWITCH, abgerufen am 27. Juli 2026.
  13. Switch Public DNS, SWITCH Community Portal, abgerufen am 27. Juli 2026.
  14. Bekämpfung der Internetkriminalität, Bundesamt für Kommunikation, 2. Juni 2026, abgerufen am 27. Juli 2026.
  15. Open Data und DNS Health Report, SWITCH Community Portal, abgerufen am 27. Juli 2026.
  16. WIPO Domain Name Dispute Resolution Service for .CH, Weltorganisation für geistiges Eigentum, abgerufen am 27. Juli 2026.