Schweizer Franken

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Schweizer Franken
Staat Schweiz
Weiteres Währungsgebiet Liechtenstein
Einführung 1850
Währungseinheit 1 Franken
Unterteilung 100 Rappen
ISO-4217-Code CHF
ISO-Nummer 756
Gebräuchliche Abkürzungen Fr., CHF, teilweise SFr.
Banknoten 10, 20, 50, 100, 200 und 1000 Franken
Umlaufmünzen 5, 10, 20 und 50 Rappen sowie 1, 2 und 5 Franken
Banknotenausgabe Schweizerische Nationalbank
Münzprägung Swissmint

Der Schweizer Franken ist die Währung der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Er wurde 1850 als einheitliche Währung des wenige Jahre zuvor gegründeten schweizerischen Bundesstaates eingeführt. Ein Franken ist in 100 Rappen unterteilt. Der internationale Währungscode nach ISO 4217 lautet CHF; die Buchstaben CH stehen für Confoederatio Helvetica, während F den Franken bezeichnet.

Banknoten werden von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ausgegeben. Die Münzen sind Ausgaben der Schweizerischen Eidgenossenschaft und werden von der Eidgenössischen Münzstätte Swissmint geprägt. Die SNB übernimmt die Verteilung der Münzen und gewährleistet gemeinsam mit Banken, Poststellen, Werttransportunternehmen und weiteren Partnern die Bargeldversorgung.

Der Schweizer Franken ist eine frei handelbare internationale Währung. Wegen der politischen Stabilität der Schweiz, der vergleichsweise niedrigen Inflation, der bedeutenden Finanzwirtschaft und des Vertrauens in die schweizerischen Institutionen gilt er häufig als sogenannte Safe-Haven-Währung. In Zeiten internationaler Krisen kann die Nachfrage nach Franken stark zunehmen. Eine schnelle Aufwertung verbilligt zwar importierte Waren, kann aber gleichzeitig die Exportwirtschaft, den Tourismus und andere international ausgerichtete Branchen belasten.

Bezeichnungen und Schreibweisen

Der Name der Währung unterscheidet sich entsprechend den vier Landessprachen der Schweiz.

Sprache Währungseinheit Untereinheit
Deutsch Franken Rappen
Französisch franc centime
Italienisch franco centesimo
Rätoromanisch franc rap

Im Deutschen lautet sowohl der Singular als auch der Plural in Verbindung mit einer Zahl üblicherweise Franken, beispielsweise ein Franken und zehn Franken. In anderen Zusammenhängen wird auch die Pluralform Franken verwendet.

Im schweizerischen Alltag ist die Abkürzung Fr. weit verbreitet. Bei internationalen Geschäften, in Bankunterlagen, auf Wechselkursanzeigen und im elektronischen Zahlungsverkehr wird meist CHF verwendet. Die ältere oder ausserhalb der Schweiz anzutreffende Schreibweise SFr. ist verständlich, in der Schweiz selbst jedoch weniger üblich.

Für Rappen wird im deutschsprachigen Raum häufig die Abkürzung Rp.' verwendet. Auf Preisangaben erscheinen daneben Schreibweisen wie CHF 4.50, Fr. 4.50 oder 4.50 Fr.. In der Schweiz trennt ein Punkt traditionell Franken und Rappen, während bei statistischen Zahlen auch das Dezimalkomma verwendet wird.

Umgangssprachliche Bezeichnungen für Münzen sind unter anderem:

  • Fünfräppler für das 5-Rappen-Stück;
  • Zehnräppler für das 10-Rappen-Stück;
  • Zwanzigräppler für das 20-Rappen-Stück;
  • Halbfränkler für das 50-Rappen-Stück;
  • Einfränkler für das 1-Franken-Stück;
  • Zweifränkler für das 2-Franken-Stück;
  • Fünfliber für das 5-Franken-Stück.

Die Herkunft des Ausdrucks Fünfliber ist nicht abschliessend geklärt. Er wird häufig mit dem französischen Wort livre beziehungsweise mit älteren schweizerischen Währungsbezeichnungen in Verbindung gebracht.

Rechtsstellung

Die schweizerische Währungseinheit ist gemäss dem Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel der Franken. Er ist gesetzlich in 100 Rappen eingeteilt. Als gesetzliche Zahlungsmittel gelten die vom Bund ausgegebenen Umlaufmünzen, die von der Schweizerischen Nationalbank ausgegebenen Banknoten sowie auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Nationalbank.[1]

Schweizerische Banknoten müssen grundsätzlich ohne mengenmässige Begrenzung an Zahlung genommen werden. Bei Umlaufmünzen ist die gesetzliche Annahmepflicht auf 100 Münzen beschränkt. Die Nationalbank und die öffentlichen Kassen des Bundes nehmen Umlaufmünzen unbeschränkt zum Nennwert an.[2]

Die Annahmepflicht ist jedoch dispositives Recht. Vertragsparteien können deshalb vereinbaren, dass eine Zahlung nur mit bestimmten Zahlungsmitteln geleistet werden darf. Ein Geschäft kann beispielsweise vor Vertragsabschluss darauf hinweisen, dass es kein Bargeld annimmt. Ohne eine solche Vereinbarung gelten die gesetzlichen Regeln über die Annahme von Banknoten und Münzen.[3]

Der Euro ist in der Schweiz kein gesetzliches Zahlungsmittel. Geschäfte, Hotels und touristische Einrichtungen können ihn freiwillig annehmen. Rückgeld wird dabei häufig in Schweizer Franken ausbezahlt, und der verwendete Umrechnungskurs muss nicht dem offiziellen Devisenkurs entsprechen.

Währungsgebiet

Schweiz

Der Franken ist die ausschliessliche nationale Währung der Schweiz. Er wird im gesamten Gebiet der Eidgenossenschaft verwendet und bildet die Rechnungseinheit für Löhne, Preise, Steuern, öffentliche Haushalte, Bankkonten und die meisten privatrechtlichen Verträge.

Liechtenstein

Auch in Liechtenstein ist der Schweizer Franken gesetzliches Zahlungsmittel. Das Fürstentum verwendete den Franken bereits seit 1924. Die währungsrechtliche Zusammenarbeit wurde durch einen 1980 abgeschlossenen und 1981 in Kraft getretenen Währungsvertrag umfassend geregelt.

Liechtenstein gehört dadurch zum schweizerischen Währungsraum und besitzt keine eigene Zentralbank. Die Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank wirkt unmittelbar auch auf die liechtensteinische Wirtschaft. Liechtenstein darf eigene Sammler- und Gedenkmünzen ausgeben, während im gewöhnlichen Zahlungsverkehr die schweizerischen Banknoten und Umlaufmünzen verwendet werden.[4]

Verwendung ausserhalb des Währungsgebiets

In einigen grenznahen Gebieten ausserhalb der Schweiz wird der Franken ebenfalls angenommen, besitzt dort jedoch im Allgemeinen nicht den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Besonders verbreitet war oder ist seine Verwendung in deutschen und italienischen Grenzgemeinden sowie in Teilen des französischen Grenzraums.

Im deutschen Büsingen am Hochrhein, das vollständig vom schweizerischen Staatsgebiet umgeben ist, spielt der Franken im Alltag eine bedeutende Rolle. Gesetzliche Währung Deutschlands und damit auch Büsingens bleibt jedoch der Euro.

Geschichte

Münzvielfalt vor 1848

Vor der Gründung des Bundesstaates besass die Schweiz kein einheitliches Münzsystem. Kantone, Städte, geistliche Herrschaften und weitere Obrigkeiten prägten eigene Münzen. Zusätzlich zirkulierten zahlreiche ausländische Geldstücke.

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren auf dem Gebiet der Schweiz nach historischen Schätzungen etwa 860 unterschiedliche Münzsorten im Umlauf, die von 79 verschiedenen Behörden ausgegeben worden waren. Die Münzen beruhten auf unterschiedlichen Gewichten, Metallgehalten und Rechnungssystemen. Ihr gegenseitiger Wert musste durch Tabellen, Erfahrung oder besondere Berechnungen bestimmt werden.[5]

Die Helvetische Republik unternahm ab 1798 einen frühen Versuch, das Münzwesen zu vereinheitlichen. Die politischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten des kurzlebigen Einheitsstaates verhinderten jedoch die dauerhafte Durchsetzung eines gesamtschweizerischen Währungssystems.

Auch nach 1803 blieb das Münzwesen weitgehend Sache der Kantone. Als überregional verbreitete Rechnungseinheiten dienten unter anderem Gulden, Pfund, Taler, Batzen und Kreuzer. In der Westschweiz waren französisch geprägte Franken- und Livre-Systeme von besonderer Bedeutung.

Einführung des Bundesfrankens

Die Bundesverfassung von 1848 übertrug das Münzregal dem Bund. Damit erhielt die Eidgenossenschaft das ausschliessliche Recht, Münzen zu prägen und das Münzwesen gesetzlich zu ordnen.

Am 7. Mai 1850 verabschiedete die Bundesversammlung das Bundesgesetz über das eidgenössische Münzwesen. Es führte den Schweizer Franken als einheitliche Währung ein. Das neue System orientierte sich am französischen Franc und war dezimal aufgebaut: Ein Franken entsprach 100 Rappen.

Der ursprüngliche Münzfuss definierte den Franken über Silber. Ein Franken entsprach einer Münze von fünf Gramm bei einem Feingehalt von 900 Tausendsteln und damit 4,5 Gramm Feinsilber. Geprägt wurden zunächst Silbermünzen zu ½, 1, 2 und 5 Franken, Billonmünzen zu 5, 10 und 20 Rappen sowie Kupfermünzen zu 1 und 2 Rappen.[6]

Die Einführung des Frankens beseitigte das kantonale Münzwirrwarr nicht augenblicklich. Alte kantonale und ausländische Münzen mussten bewertet, eingezogen oder gegen neue Bundesmünzen umgetauscht werden. Das einheitliche System setzte sich jedoch vergleichsweise rasch durch.

Lateinische Münzunion

1865 gründeten die Schweiz, Frankreich, Belgien und Italien die Lateinische Münzunion. Griechenland trat später bei. Die Mitgliedstaaten vereinheitlichten Gewicht, Feingehalt und Nennwerte wichtiger Gold- und Silbermünzen.

Dadurch konnten bestimmte Münzen der Mitgliedstaaten im gesamten Unionsgebiet zum gleichen Nennwert verwendet werden. Der Schweizer Franken entsprach wertmässig dem französischen Franc, dem belgischen Franc, der italienischen Lira und später der griechischen Drachme.

Die Union war kein Währungsraum im heutigen Sinn. Jeder Staat behielt seine eigene Währung, seine Münzbilder und seine staatliche Souveränität. Die gemeinsame Norm erleichterte jedoch Handel und Zahlungsverkehr.

Probleme entstanden durch Veränderungen des Wertverhältnisses zwischen Gold und Silber, durch unterschiedliche Prägepolitiken und durch die Folgen des Ersten Weltkriegs. Die Lateinische Münzunion wurde 1926 formell aufgelöst.

Banknoten vor der Nationalbank

Im 19. Jahrhundert wurden schweizerische Banknoten von zahlreichen kantonalen und privaten Emissionsbanken ausgegeben. Die Gestaltung, Deckung und wirtschaftliche Zuverlässigkeit dieser Noten unterschieden sich erheblich.

Die Bundesverfassung von 1874 gab dem Bund die Befugnis, die Ausgabe und Einlösung von Banknoten gesetzlich zu regeln. Mehrere Versuche zur Schaffung einer zentralen Notenbank scheiterten zunächst an politischen Widerständen.

Erst nach der Annahme einer neuen Verfassungsgrundlage und eines Nationalbankgesetzes konnte die Schweizerische Nationalbank errichtet werden. Sie nahm am 20. Juni 1907 ihre Geschäftstätigkeit auf und gab zunächst provisorische Banknoten aus. 1910 wurde sie alleinige Inhaberin des schweizerischen Notenausgaberechts.[7]

Erster Weltkrieg und Zwischenkriegszeit

Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs geriet das internationale Goldwährungssystem unter Druck. Die freie Einlösung von Banknoten in Gold wurde eingeschränkt, und die Bedeutung staatlich gesteuerter Geldpolitik nahm zu.

Nach dem Krieg versuchte die Schweiz zeitweise, zur früheren Goldparität zurückzukehren. Die Weltwirtschaftskrise und die Auflösung des internationalen Goldstandards erschwerten diese Politik.

Am 27. September 1936 wertete der Bundesrat den Franken um durchschnittlich rund 30 Prozent ab. Die Massnahme erfolgte im internationalen Zusammenhang mit währungspolitischen Änderungen in Frankreich und anderen Staaten. Sie sollte die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft verbessern und den deflationären Druck verringern.

Bretton-Woods-System

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Franken in das Bretton-Woods-System fester, aber anpassbarer Wechselkurse eingebunden. Der Wert des Frankens war mittelbar über den US-Dollar an Gold gebunden.

Der wirtschaftliche Aufschwung, zunehmende internationale Kapitalbewegungen und wiederkehrende Spannungen im Weltwährungssystem erschwerten die Verteidigung fester Wechselkurse. Nach dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems stellte die Nationalbank am 23. Januar 1973 ihre Dollarkäufe zur Stützung des bisherigen Wechselkurses ein. Der Franken ging damit zu einem grundsätzlich frei schwankenden Wechselkurs über.

Geldmengensteuerung und neue geldpolitische Strategie

In den 1970er- und 1980er-Jahren orientierte die Schweizerische Nationalbank ihre Politik stark an der Entwicklung der Geldmenge. Ziel war es, die Inflation langfristig zu begrenzen.

Die zunehmende Veränderung des Finanzsystems erschwerte jedoch die zuverlässige Steuerung anhand einzelner Geldmengenaggregate. Seit 2000 verwendet die SNB eine geldpolitische Strategie, die auf einer Definition der Preisstabilität, einer bedingten Inflationsprognose und der Beeinflussung der monetären Rahmenbedingungen beruht.

Finanzkrise und Mindestkurs zum Euro

Während der internationalen Finanzkrise ab 2007 und der europäischen Staatsschuldenkrise stieg die Nachfrage nach Schweizer Franken stark. Die Aufwertung belastete die exportorientierte Schweizer Wirtschaft und erhöhte das Risiko sinkender Preise.

Am 6. September 2011 legte die Nationalbank einen Mindestkurs von 1.20 Franken je Euro fest. Sie erklärte sich bereit, zur Durchsetzung dieses Kurses in unbegrenztem Umfang Fremdwährungen zu kaufen.

Am 15. Januar 2015 hob die SNB den Mindestkurs überraschend auf. Gleichzeitig senkte sie die Zinsen weiter in den negativen Bereich. Die Aufhebung führte unmittelbar zu einer starken Aufwertung des Frankens und zu aussergewöhnlich hohen Kursschwankungen.[8]

In den folgenden Jahren setzte die Nationalbank Negativzinsen und Devisenmarktinterventionen ein, um die monetären Bedingungen zu beeinflussen. Nach dem internationalen Wiederanstieg der Inflation beendete sie 2022 die Negativzinsphase.

Münzen

Aktuelle Umlaufmünzen

Im Umlauf befinden sich sieben Münzwerte. Das 50-Rappen-Stück trägt die Wertangabe ½ Fr. und gehört gestalterisch zur Gruppe der Frankenmünzen.

Nennwert Umgangssprachliche Bezeichnung Hauptmotiv Material Durchmesser Gewicht
5 Rappen Fünfräppler Kopf der Libertas Aluminiumbronze 17,15 mm 1,80 g
10 Rappen Zehnräppler Kopf der Libertas Kupfernickel 19,15 mm 3,00 g
20 Rappen Zwanzigräppler Kopf der Libertas Kupfernickel 21,05 mm 4,00 g
50 Rappen Halbfränkler stehende Helvetia Kupfernickel 18,20 mm 2,20 g
1 Franken Einfränkler stehende Helvetia Kupfernickel 23,20 mm 4,40 g
2 Franken Zweifränkler stehende Helvetia Kupfernickel 27,40 mm 8,80 g
5 Franken Fünfliber Alphirte Kupfernickel 31,45 mm 13,20 g

Das 5-Rappen-Stück besteht aus einer goldfarbenen Aluminiumbronzelegierung. Alle übrigen Umlaufmünzen werden aus Kupfernickel hergestellt.[9]

Die 5-, 10- und 20-Rappen-Stücke zeigen den Kopf der Freiheitsallegorie Libertas. Die Frankenstücke zu ½, 1 und 2 Franken tragen das Bild der stehenden Helvetia. Auf dem 5-Franken-Stück ist seit 1922 ein von Paul Burkhard gestalteter Alphirte abgebildet.

Die Randinschrift des Fünflibers lautet DOMINUS PROVIDEBIT, deutsch Der Herr wird vorsorgen. Hinzu kommen dreizehn Sterne. Je nach Lage des Münzrohlings kann die Randschrift beim fertigen Geldstück in unterschiedlicher Orientierung erscheinen; dies ist kein Prägefehler.

Die Bild- und Wertseiten des 10-Rappen-Stücks sind, abgesehen von der Jahreszahl und kleineren technischen Anpassungen, seit 1879 nahezu unverändert. Es zählt damit zu den ältesten bis heute in weitgehend gleicher Gestaltung geprägten Umlaufmünzen der Welt.

Entwicklung der Münzmetalle

Die ursprünglichen Frankenmünzen wurden aus Silber geprägt. Der Metallwert entsprach anfangs weitgehend ihrem Nennwert. Mit der Zeit entwickelten sich die Umlaufmünzen zu Scheidemünzen, deren Nennwert nicht mehr unmittelbar dem Materialwert entsprach.

Infolge des steigenden Silberpreises stellte die Schweiz die Frankenmünzen ab 1968 von Silber auf Kupfernickel um. Ältere Silbermünzen verschwanden danach weitgehend aus dem Zahlungsverkehr und erhielten teilweise einen Sammler- oder Edelmetallwert.

Die früheren 1- und 2-Rappen-Stücke wurden wegen ihrer abnehmenden Bedeutung und hoher Herstellungskosten ausser Kurs gesetzt. Das 1-Rappen-Stück verlor am 1. Januar 2007 seine Gültigkeit als gesetzliches Zahlungsmittel. Es kann noch bis zum 31. Dezember 2026 bei der Nationalbank zum Nennwert umgetauscht werden.[10]

Da die kleinste Umlaufmünze heute fünf Rappen beträgt, werden Gesamtbeträge bei Barzahlungen gewöhnlich auf die nächsten fünf Rappen gerundet. Bei Kartenzahlungen, Banküberweisungen und anderen elektronischen Zahlungen kann weiterhin rappengenau abgerechnet werden.

Gedenk- und Sammlermünzen

Die Eidgenossenschaft gibt neben den gewöhnlichen Umlaufmünzen Gedenk- und Sammlermünzen heraus. Sie erinnern an historische Ereignisse, kulturelle Leistungen, Persönlichkeiten, Bauwerke oder Besonderheiten der Schweiz.

Die erste eidgenössische Gedenkmünze erschien 1936. Moderne Ausgaben werden unter anderem aus Bimetall, Silber, Gold und Platin hergestellt. Sie besitzen einen staatlich festgelegten Nennwert, werden im Alltag jedoch nur selten als Zahlungsmittel verwendet. Ihr Verkaufs- oder Sammlerwert kann erheblich über dem Nennwert liegen.

Bekannt sind auch die historischen Schweizer Goldmünzen, insbesondere das Goldvreneli. Die klassischen Vreneli-Stücke wurden vor allem zu 20 Franken geprägt und werden heute als Anlage- und Sammlermünzen gehandelt.

Banknoten

Notenmonopol

Das Recht zur Ausgabe von Schweizer Banknoten steht gemäss Bundesverfassung dem Bund zu. Der Bund hat das Notenmonopol der Schweizerischen Nationalbank übertragen. Die SNB entscheidet über Nennwerte, Gestaltung, Sicherheitsmerkmale, Ausgabe und Rückruf der Banknoten.

Die Banknoten werden im Auftrag der Nationalbank von der in Zürich ansässigen Orell Füssli AG hergestellt. Abgenutzte, beschädigte oder überschüssige Noten werden von der SNB zurückgenommen, geprüft und bei Bedarf vernichtet.

Neunte Banknotenserie

Die derzeit gültigen Banknoten gehören zur neunten Banknotenserie. Sie wurde zwischen 2016 und 2019 schrittweise eingeführt und löste die achte Serie ab.

Die Serie verzichtet auf Porträts historischer Persönlichkeiten. Ihr übergeordnetes Thema lautet Die vielseitige Schweiz. Jede Banknote stellt eine charakteristische Seite der Schweiz und ein Hauptelement dar.

Nennwert Hauptfarbe Format Seite der Schweiz Hauptelement Ausgabedatum
10 Franken Gelb 70 × 123 mm organisierende Schweiz Zeit 18. Oktober 2017
20 Franken Rot 70 × 130 mm kreative Schweiz Licht 17. Mai 2017
50 Franken Grün 70 × 137 mm erlebnisreiche Schweiz Wind 12. April 2016
100 Franken Blau 70 × 144 mm humanitäre Schweiz Wasser 12. September 2019
200 Franken Braun 70 × 151 mm wissenschaftliche Schweiz Materie 22. August 2018
1000 Franken Violett 70 × 158 mm kommunikative Schweiz Sprache 13. März 2019

Wiederkehrende Gestaltungselemente sind eine menschliche Hand, ein Globus, ein schweizerischer Ort und ein zum jeweiligen Thema gehörendes Objekt. Die Hand stellt eine charakteristische Handlung dar, während der Globus die internationale Vernetzung der Schweiz symbolisiert.[11]

Sicherheitsmerkmale

Die Banknoten der neunten Serie bestehen aus dem dreischichtigen Substrat Durasafe. Zwei Baumwollpapierschichten umschliessen einen transparenten Kunststoffkern. Dadurch können Sicherheitsmerkmale in verschiedenen Schichten angebracht werden.

Zu den öffentlich überprüfbaren Merkmalen gehören:

  • ein schimmernder Globus mit beweglichem Farbeffekt;
  • ein Sicherheitsstreifen mit beweglichen Zahlen und farbwechselnden Elementen;
  • ein transparentes Schweizerkreuz, das im Gegenlicht als Schweizer Flagge erscheint;
  • fühlbarer Kupferdruck;
  • ein fein perforiertes Schweizerkreuz;
  • Wasserzeichen mit Globus und Schweizer Flagge;
  • tastbare Balken für sehbehinderte Menschen;
  • Mikroschrift, UV-Merkmale und weitere maschinenlesbare Elemente.

Mehrere Merkmale können ohne technische Hilfsmittel durch Fühlen, Kippen und Gegenlicht geprüft werden. Verdächtige Banknoten sollen nicht weitergegeben, sondern einer Polizeistelle vorgelegt werden.

Frühere Banknotenserien

Die Schweizerische Nationalbank hat seit ihrer Gründung mehrere Banknotenserien herausgegeben. Einige Serien wurden nur als Reserve entwickelt und nie vollständig in Umlauf gesetzt.

Die sechste Serie wurde ab den 1970er-Jahren ausgegeben und zeigte bedeutende Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur. Die achte Serie wurde zwischen 1995 und 1998 eingeführt. Auf ihr erschienen unter anderem Le Corbusier, Arthur Honegger, Sophie Taeuber-Arp, Alberto Giacometti, Charles Ferdinand Ramuz und Jacob Burckhardt.

Die achte Serie wurde per 30. April 2021 zurückgerufen und ist seither kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr. Banknoten der sechsten und achten Serie können jedoch bei der Nationalbank zeitlich unbeschränkt und zum vollen Nennwert umgetauscht werden.[12]

Zehnte Banknotenserie

Die Nationalbank entwickelt eine zehnte Banknotenserie, um die langfristige Sicherheit und Funktionalität des Bargeldes zu gewährleisten. Das Thema der neuen Serie lautet Die Schweiz und ihre Höhenlagen.

Im März 2026 bestimmte die SNB den Entwurf J der Emphase GmbH zum Sieger des Gestaltungswettbewerbs. Das Unternehmen wird unter der Leitung von Fabienne Kilchör und Sébastien Fasel mit der weiteren Gestaltung beauftragt.

Die Wettbewerbsentwürfe entsprechen noch nicht dem endgültigen Aussehen der Banknoten. Motive, grafische Elemente, technische Eigenschaften und Sicherheitsmerkmale werden weiterentwickelt. Die SNB erwartet die Ausgabe der neuen Banknoten frühestens Anfang der 2030er-Jahre.[13]

Bargeldumlauf

Im Jahresdurchschnitt 2025 befanden sich rund 515,9 Millionen Banknoten mit einem Gesamtwert von etwa 72,2 Milliarden Franken im Umlauf.

Banknote Durchschnittlicher Wertumlauf 2025 Anteil am gesamten Notenwert Durchschnittliche Stückzahl
10 Franken 836,9 Millionen Franken 1,2 % 83,7 Millionen
20 Franken 2,04 Milliarden Franken 2,8 % 102,0 Millionen
50 Franken 3,60 Milliarden Franken 5,0 % 71,9 Millionen
100 Franken 14,06 Milliarden Franken 19,5 % 140,6 Millionen
200 Franken 16,48 Milliarden Franken 22,8 % 82,4 Millionen
1000 Franken 35,07 Milliarden Franken 48,6 % 35,1 Millionen

In der Statistik der Nationalbank erscheinen daneben noch nicht umgetauschte 500-Franken-Noten der zurückgerufenen sechsten Serie. Sie sind kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr, bleiben aber als Verpflichtung der Nationalbank bilanziert.

Der hohe wertmässige Anteil der 1000-Franken-Note zeigt, dass Bargeld nicht nur für Zahlungen, sondern auch zur Wertaufbewahrung verwendet wird. Obwohl die 1000-Franken-Note weniger als sieben Prozent der umlaufenden Banknoten ausmacht, entfällt auf sie beinahe die Hälfte des gesamten Notenwerts.[14]

Im Jahr 2024 befanden sich durchschnittlich etwa 5,8 Milliarden Umlaufmünzen mit einem Gesamtwert von rund 3,2 Milliarden Franken im Umlauf.

Geldpolitik

Auftrag der Nationalbank

Die Schweizerische Nationalbank führt die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes. Ihr vorrangiges Ziel ist die Gewährleistung der Preisstabilität. Dabei trägt sie der konjunkturellen Entwicklung Rechnung.

Die SNB ist in der Erfüllung ihres geldpolitischen Auftrags unabhängig. Sie darf keine Weisungen von Bundesrat, Bundesversammlung oder anderen Stellen entgegennehmen. Im Gegenzug ist sie zur Rechenschaft und Information gegenüber Öffentlichkeit, Bundesrat und Bundesversammlung verpflichtet.

Definition der Preisstabilität

Die Nationalbank setzt Preisstabilität mit einem jährlichen Anstieg des Landesindexes der Konsumentenpreise von weniger als zwei Prozent gleich. Auch eine länger anhaltende Deflation verletzt nach ihrer Definition das Ziel der Preisstabilität.

Die geldpolitische Strategie besteht aus drei Hauptelementen:

  • einer Definition der Preisstabilität;
  • einer bedingten Inflationsprognose über drei Jahre;
  • der Umsetzung der Geldpolitik durch die Beeinflussung des Zinsniveaus und des Wechselkurses.

Die SNB legt einen Leitzins fest und strebt an, die kurzfristigen besicherten Geldmarktzinssätze nahe an diesem Leitzins zu halten. Als wichtigster kurzfristiger Referenzzinssatz für den Franken gilt der SARON.[15]

Bedeutung des Wechselkurses

Die Schweiz ist eine kleine, stark international verflochtene Volkswirtschaft. Der Wechselkurs beeinflusst deshalb Preise, Produktion und Beschäftigung besonders stark.

Eine Aufwertung des Frankens macht importierte Waren und Dienstleistungen günstiger und dämpft dadurch die Inflation. Gleichzeitig verteuert sie Schweizer Produkte für ausländische Käufer. Eine Abwertung wirkt grundsätzlich in die entgegengesetzte Richtung.

Die Nationalbank berücksichtigt den Wechselkurs bei ihren geldpolitischen Entscheidungen. Sie kann bei Bedarf Fremdwährungen kaufen oder verkaufen, um übermässige Wechselkursschwankungen und deren Folgen für Preisstabilität und Wirtschaft zu begrenzen.

Wechselkurs

Der Wechselkurs des Schweizer Frankens wird grundsätzlich auf den internationalen Devisenmärkten bestimmt. Besonders wichtig sind die Verhältnisse zum Euro und zum US-Dollar.

Bei der Notierung EUR/CHF 0.95 kostet ein Euro 0.95 Franken. Ein sinkender EUR/CHF-Kurs bedeutet eine Aufwertung des Frankens gegenüber dem Euro, während ein steigender Kurs eine Abwertung des Frankens anzeigt.

Langfristige Veränderungen des Wechselkurses hängen unter anderem ab von:

  • den Inflationsunterschieden zwischen der Schweiz und anderen Staaten;
  • den Zinsunterschieden;
  • der Geldpolitik der wichtigsten Zentralbanken;
  • der schweizerischen Leistungsbilanz;
  • internationalen Kapitalbewegungen;
  • politischen und wirtschaftlichen Krisen;
  • den Erwartungen der Finanzmarktteilnehmer.

Die vergleichsweise niedrige Inflation in der Schweiz hat langfristig zur nominalen Aufwertung des Frankens gegenüber vielen anderen Währungen beigetragen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass seine reale Kaufkraft im gleichen Umfang gestiegen ist, da auch Preisunterschiede zwischen den Ländern berücksichtigt werden müssen.

Der Franken als sicherer Hafen

Der Schweizer Franken gilt international als Safe-Haven-Währung. In Zeiten grosser Unsicherheit tauschen Anleger einen Teil ihres Vermögens in Franken oder in auf Franken lautende Anlagen um.

Als Gründe gelten unter anderem:

  • die politische und institutionelle Stabilität der Schweiz;
  • eine traditionell niedrige Inflation;
  • solide öffentliche Finanzen;
  • ein bedeutender und international vernetzter Finanzplatz;
  • eine hohe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit;
  • die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Nationalbank;
  • die freie Handelbarkeit des Frankens;
  • die starke internationale Vermögensposition der Schweiz.

Der Safe-Haven-Status ist für die Schweiz nicht nur vorteilhaft. Eine plötzlich steigende Nachfrage kann den Franken stark aufwerten und damit die Wirtschaft belasten. Die Nationalbank bezeichnet die Führung der Geldpolitik in einer kleinen offenen Volkswirtschaft mit Safe-Haven-Währung deshalb als besondere Herausforderung.[16]

Bargeld und bargeldloser Zahlungsverkehr

Bargeld besitzt in der Schweiz weiterhin eine grosse gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung. Es kann ohne Konto, technische Geräte oder Stromversorgung verwendet werden und ermöglicht Zahlungen mit einem hohen Mass an Privatsphäre.

Gleichzeitig hat die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel stark zugenommen. Debitkarten, Kreditkarten, Banküberweisungen und mobile Bezahlverfahren werden für einen wachsenden Anteil der Transaktionen eingesetzt.

Nach der Zahlungsmittelumfrage der Nationalbank von 2024 war die Debitkarte erstmals das am häufigsten verwendete Zahlungsmittel bei Zahlungen vor Ort. Bezahl-Apps gewannen ebenfalls deutlich an Bedeutung. Dennoch sprachen sich 95 Prozent der befragten Bevölkerung dafür aus, dass Bargeld auch künftig als Zahlungsmittel verfügbar bleiben soll.[17]

Der Franken besteht nicht nur aus physischem Bargeld. Der weitaus grösste Teil der Geldmenge liegt als Buchgeld auf Bankkonten vor. Zahlungen werden durch Überweisungen zwischen Geschäftsbanken und über die Girokonten der Banken bei der Nationalbank abgewickelt.

Kulturelle Bedeutung

Der Franken ist seit seiner Einführung eng mit der Entwicklung des schweizerischen Bundesstaates verbunden. Die einheitliche Währung erleichterte den Binnenhandel, stärkte die wirtschaftliche Integration und machte die Geldordnung zu einer Aufgabe des Bundes.

Münzen und Banknoten vermitteln zugleich staatliche und kulturelle Vorstellungen. Die Münzen zeigen allegorische Figuren wie Helvetia und Libertas, einen Alphirten, das Schweizerkreuz sowie Pflanzenmotive. Banknotenserien griffen wiederholt Themen aus Kunst, Architektur, Literatur, Musik, Wissenschaft und Gesellschaft auf.

Die lange Verwendung weitgehend unveränderter Münzbilder wird häufig als Ausdruck von Kontinuität wahrgenommen. Besonders das 10-Rappen-Stück, der Fünfliber und die Frankenmünzen mit stehender Helvetia gehören zu den bekanntesten Gegenständen des schweizerischen Alltags.

Siehe auch

Literatur

  • Ernst Baltensperger: Der Schweizer Franken – Eine Erfolgsgeschichte. Die Währung der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert. Schweizerische Nationalbank, Zürich 2012.
  • Ernst Baltensperger: Swiss Monetary History since the Early 19th Century. Cambridge University Press, Cambridge 2017.
  • Schweizerische Nationalbank: Die Schweizerische Nationalbank 1907–2007. Neue Zürcher Zeitung, Zürich 2007.
  • Swissmint: Die Geschichte der Eidgenössischen Münzstätte. Bern.
  • Hans-Ulrich Jost, Monique Ceni: Münzen und Geldwesen in der Schweiz. In: Historisches Lexikon der Schweiz.

Einzelnachweise

  1. Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel. In: Fedlex. Hrsg.: Schweizerische Eidgenossenschaft. Abgerufen am 2026-07-23.
  2. Fragen und Antworten zu den Münzen. In: Schweizerische Nationalbank. Abgerufen am 2026-07-23.
  3. Fragen und Antworten zu den Banknoten. In: Schweizerische Nationalbank. Abgerufen am 2026-07-23.
  4. Wirtschafts- und Finanzdaten zu Liechtenstein 2025. Hrsg.: Regierung des Fürstentums Liechtenstein. Abgerufen am 2026-07-23.
  5. Münzen. In: Historisches Lexikon der Schweiz. Abgerufen am 2026-07-23.
  6. Geld- und währungspolitische Chronik. In: Schweizerische Nationalbank. Abgerufen am 2026-07-23.
  7. Seit wann gibt es die Nationalbank?. In: Schweizerische Nationalbank. Abgerufen am 2026-07-23.
  8. Geld- und währungspolitische Chronik 1848–2025. In: Schweizerische Nationalbank. Abgerufen am 2026-07-23.
  9. Umlaufmünzen – Das Münzgeld im heutigen Zahlungsverkehr. In: Swissmint. Abgerufen am 2026-07-23.
  10. Die Münzen. In: Schweizerische Nationalbank. Abgerufen am 2026-07-23.
  11. Die aktuelle Banknotenserie. In: Schweizerische Nationalbank. Abgerufen am 2026-07-23.
  12. Fragen und Antworten zu den Banknoten. In: Schweizerische Nationalbank. Abgerufen am 2026-07-23.
  13. Projekt neue Banknotenserie. In: Schweizerische Nationalbank. Abgerufen am 2026-07-23.
  14. Der Notenumlauf. In: Schweizerische Nationalbank. Abgerufen am 2026-07-23.
  15. Die geldpolitische Strategie der SNB. In: Schweizerische Nationalbank. Abgerufen am 2026-07-23.
  16. Wahrung der Preisstabilität in einer kleinen offenen Volkswirtschaft mit einer Safe-Haven-Währung. In: Schweizerische Nationalbank. 2024-11-22. Abgerufen am 2026-07-23.
  17. Fragen und Antworten zu den Banknoten. In: Schweizerische Nationalbank. Abgerufen am 2026-07-23.