Kanton Baden
| Kanton Baden | |
|---|---|
| Staatswesen | Helvetische Republik |
| Stellung | Kantonale Verwaltungseinheit des helvetischen Einheitsstaates |
| Bestehen | 1798–1803 |
| Hauptort | Baden |
| Vorgängergebiete | Grafschaft Baden, Freie Ämter, Kelleramt |
| Distrikte | Baden, Bremgarten, Muri, Sarmenstorf und Zurzach |
| Einwohner | 45'982 |
| Einwohnerstand | 1799, ohne die jüdische Bevölkerung von Endingen und Lengnau |
| Verwaltungssprache | Deutsch |
| Nachfolgegebiete | überwiegend Kanton Aargau, kleinere Gebiete an die Kantone Luzern und Zürich |
Der Kanton Baden war von 1798 bis 1803 ein Kanton der Helvetischen Republik. Er entstand aus der ehemaligen Grafschaft Baden, den Freien Ämtern und dem Kelleramt. Sein Gebiet umfasste im Wesentlichen den östlichen Teil des heutigen Kantons Aargau sowie einzelne Gebiete, die 1803 den Kantonen Luzern und Zürich zugeteilt wurden.
Hauptort war die Stadt Baden. Der Kanton gliederte sich in die fünf Distrikte Baden, Bremgarten, Muri, Sarmenstorf und Zurzach. Wie alle Kantone der Helvetischen Republik war Baden kein souveräner Gliedstaat, sondern eine Verwaltungseinheit des zentralistisch organisierten Einheitsstaates.
Die Bildung des Kantons beendete die unterschiedlichen Untertanen- und Herrschaftsverhältnisse, die das Gebiet während der Alten Eidgenossenschaft geprägt hatten. Gleichzeitig brachte die neue Ordnung erhebliche politische, soziale und wirtschaftliche Belastungen. Französische Besatzung, Krieg, Requisitionen, fehlende Staatseinnahmen und die geringe Akzeptanz der helvetischen Institutionen erschwerten den Aufbau einer stabilen Verwaltung.
Mit der Mediationsakte vom 19. Februar 1803 wurde der Kanton Baden aufgelöst. Der grösste Teil seines Gebietes wurde gemeinsam mit den helvetischen Kantonen Aargau und Fricktal zum heutigen Kanton Aargau vereinigt.
Begriff und Abgrenzung
Der Kanton Baden ist nicht mit dem ehemaligen Grossherzogtum Baden, der historischen Republik Baden oder dem heutigen deutschen Landesteil Baden zu verwechseln. Sein Name leitete sich von der Stadt Baden ab, die bereits während der Alten Eidgenossenschaft Hauptort der Grafschaft Baden und ein bedeutender Versammlungsort der eidgenössischen Tagsatzung gewesen war.
Der in der Helvetischen Republik verwendete Begriff «Kanton» hatte eine andere Bedeutung als im späteren Schweizer Bundesstaat. Die Kantone besassen keine eigene Souveränität, keine unabhängige Gesetzgebung und keine eigenständige Aussenpolitik. Sie dienten hauptsächlich der regionalen Umsetzung der von der helvetischen Zentralregierung beschlossenen Gesetze.[1]
Vorgeschichte
Grafschaft Baden
Die Grafschaft Baden war seit der Eroberung des Aargaus im Jahr 1415 eine Gemeine Herrschaft der Alten Eidgenossenschaft. Sie umfasste Gebiete beidseits der unteren Limmat, im unteren Aaretal, im Surbtal und am Rhein.
Die Herrschaft wurde durch einen eidgenössischen Landvogt verwaltet, der seinen Sitz im Landvogteischloss in Baden hatte. Der Landvogt wurde turnusmässig von den regierenden Orten entsandt. Nach dem Zweiten Villmergerkrieg von 1712 übten nur noch die reformierten Orte Zürich, Bern und Glarus die Landeshoheit über die überwiegend katholische Grafschaft aus.[2]
Innerhalb der Grafschaft bestanden unterschiedliche lokale Rechte und Zuständigkeiten. Städte, Klöster, Stifte, geistliche Institutionen und private Gerichtsherren verfügten über Grundbesitz, Zehntrechte oder die niedere Gerichtsbarkeit.
Die Stadt Baden besass als Kurort und Versammlungsort eine besondere Stellung. Zahlreiche eidgenössische Tagsatzungen fanden dort statt. Die Stadt war zugleich Markt-, Verwaltungs- und Gerichtszentrum.
Freie Ämter
Die Freien Ämter bildeten ebenfalls eine Gemeine Herrschaft. Sie erstreckten sich südlich der Grafschaft Baden über das Gebiet zwischen Reuss, Lindenberg und Hallwilersee.
Das Gebiet wurde traditionell in die Unteren und Oberen Freien Ämter gegliedert. Zu den wichtigen Orten gehörten Bremgarten, Muri, Sarmenstorf, Wohlen und verschiedene ländliche Gemeinden.
Nach dem Zweiten Villmergerkrieg wurde die konfessionelle und politische Trennung der Freien Ämter verstärkt. Die Unteren Freien Ämter standen unter der Herrschaft von Zürich, Bern und Glarus, während an der Verwaltung der Oberen Freien Ämter weiterhin mehrere katholische Orte beteiligt waren.
Das Kloster Muri war einer der bedeutendsten Grundbesitzer und Herrschaftsträger der Region. Daneben verfügten weitere Klöster, Städte und lokale Institutionen über Rechte an Land, Abgaben und Gerichten.
Kelleramt
Das Kelleramt lag südöstlich von Bremgarten. Es umfasste unter anderem die heutigen Gemeinden Arni, Islisberg, Jonen, Oberlunkhofen und Unterlunkhofen.
Die hohe Gerichtsbarkeit lag bei Zürich, während die Stadt Bremgarten über längere Zeit bedeutende niedere Gerichts- und Nutzungsrechte ausübte. Kurz vor dem Ende der Alten Eidgenossenschaft verkaufte Bremgarten einen Teil dieser Rechte an die Dorfgemeinschaften.
1798 wurde das Kelleramt aufgelöst. Seine Gemeinden wurden dem Distrikt Bremgarten des Kantons Baden zugeteilt.
Helvetische Revolution
Im Frühjahr 1798 brach die politische Ordnung der Alten Eidgenossenschaft unter dem Druck innerer Reformbewegungen und des Einmarschs französischer Truppen zusammen. In zahlreichen Untertanengebieten entstanden Freiheitsbewegungen, die Gleichberechtigung und politische Selbstbestimmung verlangten.
Auch in der Grafschaft Baden und in den Freien Ämtern wurden die bisherigen Herrschaftsverhältnisse aufgehoben. Die eidgenössischen Orte verzichteten im März 1798 auf ihre Herrschaftsrechte. Lokale Ausschüsse und provisorische Behörden übernahmen vorübergehend die Verwaltung.
Die neue Ordnung versprach:
- rechtliche Gleichheit der Einwohner;
- Aufhebung der Untertanenverhältnisse;
- Abschaffung persönlicher und ständischer Vorrechte;
- einheitliche Bürgerrechte;
- Trennung von staatlicher Verwaltung und früheren Herrschaftsrechten;
- politische Vertretung in den nationalen Organen.
Die Bevölkerung war gegenüber diesen Veränderungen unterschiedlich eingestellt. Frühere Untertanen begrüssten die Aufhebung der alten Abhängigkeiten, während die zentralistische Staatsorganisation, die französische Besatzung und die wirtschaftlichen Belastungen auf erhebliche Ablehnung stiessen.
Gründung
Ein früher Verfassungsentwurf vom Januar 1798 sah vor, die Grafschaft Baden und die Freien Ämter gemeinsam mit Zug in einem einzigen Kanton zusammenzufassen. Hauptort dieses geplanten Kantons sollte Zug sein.
Die französische Besatzungsmacht lehnte diese Lösung jedoch ab. Am 11. April 1798 wurde die Bildung eines eigenen Kantons Baden verfügt. Einen Tag später trat die erste Verfassung der Helvetischen Republik in Kraft.[3]
Die Grenzziehung verband Gebiete, die zuvor unterschiedlichen politischen, gerichtlichen und konfessionellen Ordnungen unterstanden hatten. Die Stadt Baden wurde wegen ihrer zentralen Lage, ihrer Verwaltungstradition und ihrer Infrastruktur zum Hauptort bestimmt.
Der Kanton war einer der zunächst geschaffenen Kantone der Helvetischen Republik. Seine Verwaltung musste innerhalb weniger Wochen aufgebaut werden, obwohl es kaum gemeinsame Institutionen, einheitliche Archive oder erfahrene kantonale Beamte gab.
Gebiet
Der Kanton erstreckte sich vom Rhein im Norden bis zum Raum Hitzkirch und zum oberen Freiamt im Süden. Im Osten reichte er bis in das Limmattal und an die Grenzen der Kantone Zürich und Zug, im Westen bis an Aare und Reuss.
Zu den wichtigsten Städten und Flecken gehörten:
- Baden;
- Bremgarten;
- Mellingen;
- Muri;
- Zurzach;
- Klingnau;
- Kaiserstuhl.
Das Kantonsgebiet war landschaftlich und wirtschaftlich vielfältig. Es umfasste die Flusstäler von Rhein, Aare, Limmat, Reuss und Surb, landwirtschaftlich geprägte Gebiete des Freiamts, Weinbauzonen, Wälder und wichtige Verkehrsverbindungen zwischen Zürich, Bern, Luzern, Zug und Süddeutschland.
Die Grenzen des Kantons stimmten nicht vollständig mit den späteren Aargauer Bezirksgrenzen überein. Besonders im Limmattal und im Süden wurden 1803 mehrere Gebiete anderen Kantonen zugeteilt.
Distrikte
Der Kanton Baden war seit Mai 1798 in fünf Distrikte gegliedert. Jeder Distrikt trug den Namen seines Hauptortes.
| Distrikt | Hauptort | Ungefähres Gebiet |
|---|---|---|
| Baden | Baden | Mittlerer Teil der früheren Grafschaft Baden, unteres Limmattal und Gebiete um Baden, Wettingen und Mellingen |
| Bremgarten | Bremgarten | Untere Freie Ämter, Kelleramt und Gebiete an der unteren Reuss |
| Muri | Muri | Östliche und südliche Teile der Freien Ämter |
| Sarmenstorf | Sarmenstorf | Westliche und südwestliche Teile der Freien Ämter einschliesslich des Raums am Hallwilersee |
| Zurzach | Zurzach | Nördlicher Teil der früheren Grafschaft Baden, Surbtal sowie Gebiete an Aare und Rhein |
Die Distrikte waren keine selbstständigen politischen Körperschaften. Sie dienten der Umsetzung zentralstaatlicher Aufgaben, der Aufsicht über die Gemeinden und der Organisation der Gerichte.
Staats- und Verwaltungsordnung
Zentralistisches System
Die Helvetische Republik ersetzte den lockeren Staatenbund der Alten Eidgenossenschaft durch einen zentralistisch organisierten Einheitsstaat. Die kantonalen Behörden waren der Regierung und den Ministerien der Republik unterstellt.
Gesetze, Steuern, Militärwesen und wesentliche Verwaltungsaufgaben wurden auf nationaler Ebene geregelt. Die kantonalen Organe hatten vor allem die Aufgabe, Beschlüsse umzusetzen, Informationen zu sammeln und die Gemeinden zu beaufsichtigen.
Die drei wichtigsten kantonalen Behörden waren:
- der Regierungsstatthalter;
- die Verwaltungskammer;
- das Kantonsgericht.
Jeder Kanton entsandte Vertreter in den helvetischen Grossen Rat und in den Senat. Die Abgeordneten vertraten nicht souveräne Kantone, sondern waren Mitglieder der nationalen gesetzgebenden Behörden.[4]
Regierungsstatthalter
Der Regierungsstatthalter war der höchste Vertreter der Zentralregierung im Kanton. Er wurde vom helvetischen Vollziehungsdirektorium ernannt und war für die Ausführung der Gesetze, die öffentliche Ordnung und die Überwachung der nachgeordneten Behörden verantwortlich.
Er konnte Anweisungen an die Unterstatthalter und Gemeindeagenten erteilen und berichtete regelmässig an die Regierung und die Ministerien.
Erster Regierungsstatthalter des Kantons Baden war Heinrich Johann Nepomuk Weber aus Bremgarten. Er war Mitbesitzer einer Papiermühle und trat sein Amt 1798 im Alter von 31 Jahren an. Wegen der Konflikte mit der Bevölkerung, der französischen Besatzung und der schwierigen Verwaltungslage reichte er im Juni 1799 seinen Rücktritt ein.[5]
Die Zentralregierung setzte im katholisch geprägten Kanton zeitweise Beamte ein, die aus anderen Kantonen stammten oder einer anderen Konfession angehörten. Dies verstärkte bei Teilen der Bevölkerung den Eindruck einer von aussen bestimmten Verwaltung.
Verwaltungskammer
Die fünfköpfige Verwaltungskammer war für die zivile und wirtschaftliche Verwaltung zuständig. Zu ihren Aufgaben gehörten insbesondere:
- Verwaltung der Staatsgüter;
- Erhebung und Abrechnung von Steuern;
- Versorgung von Truppen;
- Strassen- und Brückenwesen;
- Aufsicht über Gemeinden und öffentliche Einrichtungen;
- Durchführung von Volkszählungen;
- Verwaltung eingezogener kirchlicher und herrschaftlicher Güter;
- Organisation von Requisitionen und Einquartierungen.
Die Verwaltungskammer musste die unterschiedlichen Rechnungs-, Abgaben- und Besitzverhältnisse der früheren Herrschaften vereinheitlichen. Viele Unterlagen waren unvollständig, über verschiedene Archive verteilt oder von den bisherigen Herrschaftsträgern nicht rechtzeitig übergeben worden.
Die Protokolle der Badener Verwaltungskammer sind im Staatsarchiv Aargau nur für die Jahre 1798 und 1799 vollständig erhalten. Die Korrespondenz mit über- und nachgeordneten Behörden ist dagegen vergleichsweise umfangreich überliefert.[6]
Distrikts- und Gemeindeverwaltung
An der Spitze jedes Distrikts stand ein Unterstatthalter. Er überwachte die Gemeinden, setzte kantonale und nationale Beschlüsse um und war für die öffentliche Sicherheit zuständig.
In den Gemeinden bestanden Munizipalitäten und Gemeindekammern. Die Munizipalität erfüllte staatliche und politische Aufgaben, während die Gemeindekammer insbesondere das lokale Vermögen und die gemeinschaftlichen Nutzungsrechte verwaltete.
Ein vom Unterstatthalter ernannter Agent bildete die unterste Stufe der zentralistischen Verwaltung. Er übermittelte Befehle, sammelte Informationen und meldete aussergewöhnliche Ereignisse.
Die neue Ordnung führte erstmals weitgehend einheitliche kommunale Verwaltungsstrukturen ein. Gleichzeitig war die Abgrenzung zwischen Munizipalität, Gemeindekammer, Agent und traditionellen Dorfbehörden in der Praxis oft unklar.
Gerichte
Der Kanton verfügte über ein Kantonsgericht und Distriktsgerichte. Die Gerichtsorganisation ersetzte die Vielzahl früherer Stadt-, Land-, Kloster- und Herrschaftsgerichte.
Das Kantonsgericht behandelte Fälle, die ihm nach helvetischem Recht zugewiesen waren, und wirkte als übergeordnete kantonale Instanz. In den Distrikten Baden, Bremgarten, Muri und Sarmenstorf bestanden eigene Distriktsgerichte. Für Zurzach sind umfangreiche Unterlagen des Unterstatthalteramts erhalten.
Die Vereinheitlichung des Rechts gelang während der kurzen Dauer der Helvetischen Republik nur teilweise. Neben neuen Gesetzen mussten Gerichte weiterhin ältere lokale Rechtsnormen und Gewohnheitsrechte berücksichtigen.
Bevölkerung
1799 wurden im Kanton Baden 45'982 Einwohner gezählt. Die jüdische Bevölkerung von Endingen und Lengnau wurde in dieser Zahl nicht berücksichtigt.[3]
Die Mehrheit der Bevölkerung war römisch-katholisch. Reformierte Gemeinden lagen insbesondere im östlichen Limmattal und in Gebieten, die lange unter starkem Zürcher Einfluss gestanden hatten.
Die konfessionelle Zusammensetzung war ein wichtiger politischer Faktor. Viele katholische Einwohner begegneten den zentralistischen und teilweise antiklerikalen Massnahmen der Helvetischen Republik mit Misstrauen. Die Aufhebung von Klosterrechten, die staatliche Kontrolle kirchlicher Güter und die Besetzung wichtiger Ämter durch auswärtige Beamte führten zu zusätzlichen Spannungen.
Die Bevölkerung lebte überwiegend in kleinen Dörfern. Baden, Bremgarten, Mellingen, Klingnau und Kaiserstuhl besassen Stadtrechte, waren nach damaligen Massstäben jedoch ebenfalls kleine Gemeinwesen.
Jüdische Bevölkerung
Endingen und Lengnau im Surbtal waren die einzigen Orte der Alten Eidgenossenschaft, in denen sich jüdische Familien dauerhaft niederlassen durften. Sie bildeten eigenständige religiöse und soziale Gemeinschaften, unterstanden jedoch zahlreichen rechtlichen Einschränkungen.
Die Helvetische Republik erklärte die Gleichheit der Bürger zu einem Grundprinzip. Die vollständige rechtliche Gleichstellung der jüdischen Bevölkerung wurde dennoch nicht verwirklicht. Jüdinnen und Juden galten nicht ohne Weiteres als vollberechtigte Schweizer Bürger und wurden bei der Bevölkerungszählung von 1799 nicht in die offizielle Einwohnerzahl des Kantons aufgenommen.
Sonderzölle und einzelne diskriminierende Abgaben wurden während der Helvetik aufgehoben. Die Niederlassungs- und Bürgerrechte blieben jedoch eingeschränkt. Die rechtliche Gleichstellung erfolgte erst im Verlauf des 19. Jahrhunderts.
Während der politischen Unruhen von 1802 kam es in Endingen und Lengnau zu Plünderungen und Übergriffen gegen die jüdische Bevölkerung. Die instabile staatliche Ordnung bot nur unzureichenden Schutz.[7]
Wirtschaft
Landwirtschaft und Gewerbe
Die Wirtschaft war überwiegend landwirtschaftlich geprägt. Getreidebau, Viehzucht, Weinbau, Forstwirtschaft und die Nutzung gemeinschaftlicher Weiden bildeten die Lebensgrundlage eines grossen Teils der Bevölkerung.
In den Städten und grösseren Dörfern bestanden Handwerksbetriebe, Mühlen, Gerbereien, Textilproduktion und regionaler Handel. Baden lebte zusätzlich vom Badebetrieb und von Dienstleistungen für Reisende und Gäste.
Die Reuss, Limmat, Aare und der Rhein waren wichtige Verkehrswege. Brücken, Fähren und Zollstellen besassen grosse wirtschaftliche Bedeutung.
Finanzielle Schwierigkeiten
Der Kanton verfügte über keine gefestigte finanzielle Grundlage. Die früheren Herrschaften hatten unterschiedliche Steuern, Zölle, Zehnten und Abgaben erhoben. Nach deren Aufhebung oder Umgestaltung fehlten regelmässige Einnahmen.
Gleichzeitig entstanden hohe Ausgaben für:
- die neue Verwaltung;
- das Gerichtswesen;
- die Versorgung französischer und helvetischer Truppen;
- Einquartierungen;
- Strassen und Brücken;
- Armenwesen;
- Kriegs- und Requisitionsleistungen.
Die Zentralregierung verlangte Steuern und Naturalabgaben, konnte aber selbst nur begrenzte finanzielle Unterstützung leisten. Gemeinden mussten häufig direkt für Unterkünfte, Lebensmittel, Fuhrwerke und Pferde aufkommen.
Die wirtschaftliche Schwäche war ein wichtiger Grund dafür, dass der Kanton Baden langfristig kaum als eigenständiger Staatsteil bestehen konnte.
Verkehrsinfrastruktur
Die helvetischen Behörden planten mehrere Strassen- und Brückenprojekte. Dazu gehörten Verbindungen zwischen Mellingen und Baden, zwischen Bremgarten und Dietikon sowie von Baden über Wettingen und Neuenhof nach Zürich.
Weitere Vorhaben betrafen eine Brücke bei Windisch und die Verbesserung bestehender Hauptstrassen. Die Projekte sollten militärische Bewegungen, Handel und Postverkehr erleichtern.[8]
Wegen der unsicheren Finanzlage und der Kriegsereignisse konnten viele Massnahmen nur teilweise ausgeführt werden.
Französische Besatzung und Krieg
Die Helvetische Republik war politisch und militärisch von Frankreich abhängig. Französische Truppen blieben nach dem Einmarsch im Land und wurden von der Bevölkerung mitversorgt.
1799 wurde die Nordostschweiz zu einem wichtigen Kriegsschauplatz des Zweiten Koalitionskriegs. Französische, österreichische und russische Truppen operierten in der Umgebung von Zürich, Baden, der Limmat und dem unteren Aaretal.
Der Kanton Baden lag zwischen den Fronten und an bedeutenden Marschwegen. Truppendurchzüge, Einquartierungen, Beschlagnahmungen, Zwangslieferungen und Schäden an Strassen und Brücken belasteten die Gemeinden stark.
In der Umgebung von Wettingen, Baden, Döttingen und anderen Orten kam es zu militärischen Bewegungen und Gefechten. Die französische Armee nutzte die Limmat und die Aare als Verteidigungslinien.
Die Kur- und Handelsstadt Baden verlor zeitweise einen grossen Teil ihrer Gäste. Landwirtschaftliche Vorräte, Pferde und Fuhrwerke wurden für militärische Zwecke beansprucht. Die Entschädigungen blieben häufig aus oder wurden nur mit wertlosem Papiergeld bezahlt.
Politische Spannungen
Die Bevölkerung des Kantons stand der Helvetischen Republik mehrheitlich zurückhaltend oder ablehnend gegenüber. Die Gründe dafür waren unterschiedlich:
- die französische Besatzung;
- hohe Steuern und Requisitionen;
- der Zentralismus;
- Eingriffe in kirchliche und lokale Rechte;
- die Aufhebung traditioneller Nutzungsordnungen;
- die Ernennung auswärtiger Beamter;
- Unsicherheit über Zehnten und Grundlasten;
- konfessionelle Spannungen.
Die Abschaffung der Untertanenverhältnisse wurde zwar begrüsst, doch viele Einwohner wollten keine zentralistische Republik nach französischem Vorbild. Besonders in den katholischen Landgemeinden bestanden föderalistische und konservative Strömungen.
Der Kanton war auch territorial wenig geschlossen. Verschiedene Regionen orientierten sich wirtschaftlich und konfessionell an benachbarten Kantonen:
- reformierte Gemeinden des Limmattals strebten zum Kanton Zürich;
- das Amt Hitzkirch wollte sich Luzern anschliessen;
- Teile des oberen Freiamts bevorzugten Zug oder Schwyz;
- andere Gebiete unterstützten eine Vereinigung mit dem Kanton Aargau.
Die Zentralregierung hatte Mühe, genügend erfahrene und politisch zuverlässige Beamte zu finden. Mehrere Stellen wurden mit Personen aus benachbarten Kantonen besetzt.
Verfassungsänderungen und Vereinigungspläne
Die Helvetische Republik erlebte zwischen 1800 und 1802 mehrere Staatsstreiche, Regierungswechsel und Verfassungsentwürfe. Der zentralistische Staatsaufbau wurde zunehmend durch föderalistische Elemente ergänzt.
Die von Napoleon beeinflusste Verfassung von Malmaison aus dem Jahr 1801 sah eine Vereinigung der Kantone Baden und Aargau vor. Auch die zweite helvetische Verfassung von 1802 ging von einem grösseren Kanton Aargau aus.
Die geplante Zusammenlegung wurde zunächst nicht dauerhaft umgesetzt. Politische Machtwechsel, Widerstand in den Kantonen und die instabile Lage verhinderten einen geordneten Übergang.
Der Gedanke eines gemeinsamen Kantons blieb jedoch bestehen. Ein grösseres Gebiet zwischen Rhein, Aare, Reuss und Jura erschien wirtschaftlich und verwaltungstechnisch lebensfähiger als die kleinen helvetischen Kantone Baden und Aargau.
Stecklikrieg
Im Sommer 1802 zog Frankreich einen grossen Teil seiner Truppen aus der Schweiz ab. Kurz darauf brach in mehreren Kantonen ein föderalistischer Aufstand gegen die helvetische Zentralregierung aus. Der Konflikt wurde als Stecklikrieg bekannt.
Auch im Kanton Baden zerfiel die helvetische Verwaltungsordnung teilweise. Im September und Oktober 1802 bildete sich eine provisorische Regierungskommission. Sie stellte sich gegen die geplante Auflösung des Kantons und versuchte, die regionale Verwaltung aufrechtzuerhalten.
In verschiedenen Gemeinden wurden helvetische Beamte abgesetzt oder bedroht. Bewaffnete Bauern vertrieben Truppen und widersetzten sich der Einziehung von Steuern und Abgaben.
Die jüdischen Gemeinden Endingen und Lengnau wurden in dieser instabilen Situation Opfer von Ausschreitungen und Plünderungen.
Napoleon griff erneut in die Schweizer Politik ein. Französische Truppen besetzten das Land, die Führer der Konfliktparteien wurden zu Beratungen nach Paris gerufen und die bisherige helvetische Ordnung wurde durch die Mediation ersetzt.[9]
Auflösung
Napoleon Bonaparte unterzeichnete am 19. Februar 1803 die Mediationsakte. Sie beendete die Helvetische Republik und stellte die Schweiz wieder auf eine föderalistische Grundlage.
Die helvetischen Kantone Aargau, Baden und Fricktal wurden zum neuen Kanton Aargau vereinigt. Hinzu kam das bisher luzernische Amt Merenschwand.[10]
Nicht das gesamte Gebiet des Kantons Baden gelangte an den neuen Kanton:
- das Amt Hitzkirch wurde dem Kanton Luzern zugeteilt;
- Dietikon kam zum Kanton Zürich;
- Schlieren kam zum Kanton Zürich;
- Hüttikon kam zum Kanton Zürich;
- Unter-Oetwil, heute ein Teil von Oetwil an der Limmat, kam zum Kanton Zürich.
Die neuen Grenzen berücksichtigten Verkehrsbeziehungen, konfessionelle Verhältnisse und Wünsche einzelner Gemeinden. Im Gegenzug erhielt der Kanton Aargau das Amt Merenschwand von Luzern.
Die helvetischen Behörden stellten ihre Tätigkeit im März 1803 ein. Archive, Vermögen und Verwaltungsaufgaben wurden an die neuen kantonalen Behörden in Aarau übergeben.
Eingliederung in den Kanton Aargau
Die Gebiete des ehemaligen Kantons Baden bildeten einen wesentlichen Teil des neuen Kantons Aargau. Sie wurden auf die Bezirke Baden, Bremgarten, Muri und Zurzach verteilt.
Der Distrikt Sarmenstorf bestand nach 1803 nicht als eigener Bezirk fort. Seine Gemeinden wurden hauptsächlich den Bezirken Bremgarten und Muri zugeteilt.
Die Stadt Baden verlor ihre Stellung als Kantonshauptort, blieb aber Hauptort des Bezirks Baden und ein wichtiges regionales Zentrum. Aarau wurde Hauptstadt des neuen Kantons.
Die Vereinigung schuf einen konfessionell, wirtschaftlich und historisch vielfältigen Kanton. Der westliche Berner Aargau war überwiegend reformiert, während Baden und die Freien Ämter mehrheitlich katholisch waren. Das Fricktal hatte bis kurz zuvor zu Vorderösterreich gehört.
Die Unterschiede zwischen den Landesteilen prägten die Politik des Kantons Aargau während des gesamten 19. Jahrhunderts.
Bedeutung und Nachwirkung
Der Kanton Baden bestand weniger als fünf Jahre. Dennoch bildete er eine wichtige Übergangsstufe zwischen den komplizierten Herrschaftsverhältnissen der Alten Eidgenossenschaft und dem modernen Kanton Aargau.
Zu seinen langfristigen Wirkungen gehörten:
- die Aufhebung der Untertanenverhältnisse;
- die Einführung einheitlicher Verwaltungsstrukturen;
- die Bildung politischer Gemeinden;
- die Vereinheitlichung des Gerichtswesens;
- die Entstehung moderner staatlicher Archive;
- die Vorbereitung der Aargauer Bezirksgliederung;
- die politische Verbindung zuvor getrennter Regionen.
Viele Institutionen der Helvetik waren wegen der kurzen Dauer und der Kriegsumstände nur unvollständig wirksam. Grundlegende Prinzipien wie die Rechtsgleichheit, die Trennung von Stadt und Staat und eine einheitliche Staatsverwaltung blieben jedoch für die weitere Entwicklung der Schweiz bedeutsam.
Die Erfahrungen des Kantons Baden zeigten zugleich die Grenzen eines stark zentralisierten Systems. Die unterschiedlichen regionalen, konfessionellen und wirtschaftlichen Interessen konnten durch eine von oben eingesetzte Verwaltung nur schwer ausgeglichen werden.
Archive und Forschung
Die Akten des Kantons Baden werden grösstenteils im Staatsarchiv Aargau aufbewahrt. Sie gehören zum Helvetischen Archiv und umfassen unter anderem:
- Korrespondenzen des Regierungsstatthalters;
- Unterlagen der Verwaltungskammer;
- Akten des Kantonsgerichts;
- Unterlagen einzelner Distriktsgerichte;
- Verzeichnisse über Staatseinkünfte und Nationalgüter;
- Dokumente zu Requisitionen und Einquartierungen;
- Akten der provisorischen Regierung von 1802.
Die Überlieferung ist lückenhaft. Insbesondere fehlen zahlreiche Unterlagen der Unterstatthalterämter. Das Kantonsgericht und mehrere Distriktsgerichte sind dagegen vergleichsweise gut dokumentiert.[6]
Die grundlegende wissenschaftliche Darstellung stammt von Rolf Leuthold. Sein 1934 in der Zeitschrift Argovia veröffentlichtes Werk behandelt Entstehung, Verwaltung und Auflösung des Kantons auf mehr als 200 Seiten.[3]
Siehe auch
- Helvetische Republik
- Kanton Aargau
- Kanton Fricktal
- Grafschaft Baden
- Freie Ämter
- Kelleramt
- Baden
- Geschichte des Kantons Aargau
- Mediationsakte
- Stecklikrieg
- Franzoseneinfall
- Zweiter Koalitionskrieg
Literatur
- Rolf Leuthold: Der Kanton Baden 1798–1803. In: Argovia. Jahresschrift der Historischen Gesellschaft des Kantons Aargau. Band 46, Aarau 1934, S. 1–244.
- Bruno Meier, Dominik Sauerländer et al.: Revolution im Aargau. Umsturz – Aufbruch – Widerstand 1798–1803. Baden 1997.
- Nold Halder: Geschichte des Kantons Aargau. Band 1: 1803–1830. Aarau 1953.
- Andreas Fankhauser: Die Regierungsstatthalter der Helvetischen Republik 1798–1803. In: Studien und Quellen, Band 20, Schweizerisches Bundesarchiv, Bern 1994, S. 219–282.
- Ernst Jörin: Der Aargau 1798–1803. Vom bernischen Untertanenland zum souveränen Grosskanton. Aarau 1929.
- Guido Hunziker, Andreas Fankhauser, Niklaus Bartolome: Das Zentralarchiv der Helvetischen Republik 1798–1803. Zwei Bände, Schweizerisches Bundesarchiv, Bern 1990–1992.
Weblinks
- «Der Kanton Baden 1798–1803» bei E-Periodica
- Helvetisches Archiv des Staatsarchivs Aargau
- Archivbestand Kanton Baden
- Aargau im Historischen Lexikon der Schweiz
- Helvetische Republik im Historischen Lexikon der Schweiz
- Gründung des Kantons Aargau 1803
Einzelnachweise
- ↑ Andreas Fankhauser: Helvetische Republik. In: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ Alteidgenössisches Archiv und Grafschaft Baden, Staatsarchiv Aargau, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ 3,0 3,1 3,2 Rolf Leuthold: Der Kanton Baden 1798–1803. In: Argovia, Band 46, Historische Gesellschaft des Kantons Aargau, Aarau 1934, S. 1–244.
- ↑ Helvetische Kantone 1798–1803, Staatsarchiv Aargau, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ In der Helvetik 1798–1803, Stadt Bremgarten, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ 6,0 6,1 Helvetisches Archiv: Kanton Baden, Staatsarchiv Aargau, 17. August 2016, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ Diffuse Judenfeindschaft: Ausschreitungen in der aufgeklärten Republik, Swissinfo, 22. Juli 2022, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ Kanton Baden, Helvetische Strassenenquête, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ Noah Businger: Der Stecklikrieg von 1802. Blog des Schweizerischen Nationalmuseums, 17. September 2024, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ Gründung des Aargaus 1803, Kanton Aargau, abgerufen am 3. August 2026.