Stein am Rhein
| Schweizer Bauernkrieg | |
|---|---|
| Zeitraum | Januar bis Juni 1653; vereinzelter Widerstand bis Oktober 1653 |
| Schauplätze | Entlebuch, Luzerner Landschaft, Emmental, Oberaargau, Berner Aargau, Solothurner und Basler Landschaft, Freie Ämter |
| Konfliktparteien | Huttwiler Bauernbund gegen die städtischen Obrigkeiten und Truppen der Tagsatzung |
| Bedeutende Anführer der Bauern | Niklaus Leuenberger, Christian Schybi, Hans Emmenegger |
| Bedeutende Heerführer der Obrigkeit | Hans Konrad Werdmüller, Sigmund von Erlach |
| Entscheidende Gefechte | Gefecht bei Wohlenschwil, Gefecht bei Herzogenbuchsee |
| Ausgang | Militärischer Sieg der Obrigkeiten und Auflösung des Huttwiler Bauernbunds |
| Folgen | Hinrichtungen, Verbannungen, Galeerenstrafen, hohe Bussen und vorsichtigere Herrschaftspolitik gegenüber der Landbevölkerung |
Der Schweizer Bauernkrieg war ein grosser Aufstand der ländlichen Untertanen in der Alten Eidgenossenschaft im Jahr 1653. Er begann im Entlebuch, erfasste grosse Teile der Luzerner und Berner Landschaft und breitete sich auf Untertanengebiete der Orte Solothurn und Basel sowie auf Teile des Aargaus aus.
Der Konflikt war die tiefgreifendste Infragestellung der bestehenden Herrschaftsordnung in der frühneuzeitlichen Eidgenossenschaft. Die Aufständischen wandten sich zunächst gegen die Abwertung von Münzen, neue Steuern, hohe Geldbussen, wirtschaftliche Einschränkungen und die zunehmende Verschuldung der bäuerlichen Betriebe. Im Verlauf der Erhebung rückten politische Forderungen in den Vordergrund. Die Bauern verlangten die Anerkennung ihrer alten Rechte, eigene Versammlungen und eine stärkere Beteiligung an politischen Entscheidungen.[1]
Am 14. Mai 1653 schlossen Vertreter der Untertanen aus den Herrschaftsgebieten Luzerns, Berns, Solothurns und Basels in Huttwil einen überregionalen Bauernbund. Dieser sogenannte Huttwiler Bauernbund verstand sich als dauerhafte Schwurgemeinschaft und stellte dem Bündnis der eidgenössischen Obrigkeiten eine eigene Organisation der ländlichen Untertanen gegenüber.
Nach anfänglichen Verhandlungserfolgen wurden die Bauern Anfang Juni 1653 bei Wohlenschwil und Herzogenbuchsee militärisch besiegt. Die Obrigkeiten lösten den Bauernbund auf und bestraften seine führenden Mitglieder mit grosser Härte. Insgesamt wurden nach zeitgenössischen und historischen Darstellungen rund 45 Aufständische hingerichtet. Hunderte weitere wurden verhört, gefoltert, verbannt, zu Zwangsdiensten verurteilt oder mit hohen Geldbussen belegt.[2]
Obwohl die städtischen Obrigkeiten militärisch siegten, zeigte der Bauernkrieg ihre Abhängigkeit von den ländlichen Untertanen. In den folgenden Jahrzehnten gingen mehrere Regierungen bei Steuern, Bussen und der Tätigkeit ihrer Landvögte vorsichtiger vor. In der Geschichtsforschung wird deshalb die These vertreten, der Aufstand habe die Ausbildung einer stärker absolutistischen Herrschaftsordnung in der Eidgenossenschaft begrenzt.
Bezeichnung
Die Bezeichnung Schweizer Bauernkrieg entstand in der späteren Geschichtsschreibung. Zeitgenössische Quellen verwendeten Ausdrücke wie Bauernaufruhr, Empörung, Rebellion oder Untertanenkrieg.
Das Wort schweizerisch bedeutet nicht, dass sich die gesamte Bevölkerung der Eidgenossenschaft am Aufstand beteiligte. Das eigentliche Aufstandsgebiet lag hauptsächlich zwischen Aare und Reuss sowie in Teilen der Nordwestschweiz.
Die ländlichen Gebiete von Zürich, der Ostschweiz, der Innerschweiz und der Westschweiz blieben weitgehend ausserhalb der Bewegung. Die Zürcher Obrigkeit verhinderte gezielt, dass der Bauernbund auf ihr eigenes Herrschaftsgebiet übergriff.
Vom Schweizer Bauernkrieg von 1653 ist der Deutsche Bauernkrieg von 1524 bis 1526 zu unterscheiden. Während der deutsche Aufstand eng mit der Reformation und feudalen Belastungen verbunden war, entstand die Erhebung von 1653 unter den besonderen wirtschaftlichen und politischen Bedingungen der Alten Eidgenossenschaft nach dem Dreissigjährigen Krieg.
Politische Ordnung der Alten Eidgenossenschaft
Die Alte Eidgenossenschaft war kein einheitlicher Bundesstaat, sondern ein Geflecht weitgehend selbstständiger Orte und Bündnisse. Die einzelnen Orte besassen eigene Regierungen, Gerichte, Münzen, Steuern und Untertanengebiete.
In den Stadtorten Bern, Luzern, Solothurn und Basel konzentrierte sich die politische Macht bei vergleichsweise kleinen Gruppen städtischer Familien. Diese patrizischen oder zunftbürgerlichen Eliten kontrollierten die Regierung, die Verwaltung und die höheren Gerichte.
Die Bewohner der Landschaft waren Untertanen der jeweiligen Stadt. Sie verfügten nur über begrenzte Möglichkeiten, an politischen Entscheidungen mitzuwirken. Landvögte und andere städtische Beamte verwalteten die ländlichen Ämter, erhoben Abgaben, führten Gerichtsverfahren und vollzogen die Anordnungen der Regierung.
Zwischen den städtischen Bürgern und der Landbevölkerung bestanden erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Unterschiede. Städtische Handwerker und Kaufleute genossen Privilegien, während den ländlichen Untertanen zahlreiche gewerbliche Tätigkeiten und Handelsmöglichkeiten eingeschränkt wurden.
Die Obrigkeiten begründeten ihre Herrschaft mit überliefertem Recht, göttlicher Ordnung und dem Schutz des Gemeinwesens. Die Bauern beriefen sich dagegen auf alte Freiheitsbriefe, lokale Gewohnheitsrechte und die eidgenössische Befreiungstradition.
Ursachen
Der Bauernkrieg hatte keine einzelne Ursache. Wirtschaftliche Not, soziale Ungleichheit, politische Ausgrenzung und langjährige Konflikte zwischen Stadt und Land verstärkten sich gegenseitig.
Wirtschaftliche Entwicklung während des Dreissigjährigen Kriegs
Während des Dreissigjährigen Kriegs von 1618 bis 1648 blieb das Gebiet der Eidgenossenschaft weitgehend von direkten grossflächigen Verwüstungen verschont.
Die kriegführenden Gebiete Europas benötigten Lebensmittel, Vieh, Käse, Textilien und weitere Waren. Viele Schweizer Bauern konnten ihre Erzeugnisse zu hohen Preisen verkaufen. Die landwirtschaftliche Produktion wurde ausgeweitet, und zahlreiche Betriebe nahmen Kredite auf, um Land, Vieh oder Gebäude zu erwerben.
Ein erheblicher Teil dieser Kredite stammte von städtischen Bürgern und Amtsträgern. Als Sicherheit dienten Grundstücke und Bauernhöfe. Dadurch verstärkte sich die wirtschaftliche Abhängigkeit der Landbevölkerung von städtischen Geldgebern.[3]
Wirtschaftskrise nach 1648
Nach dem Ende des Dreissigjährigen Kriegs brach die ausländische Nachfrage ein. Die Preise für Getreide, Vieh und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse sanken stark.
Die Einnahmen der Bauern gingen zurück, während Schulden, Zinsen und Abgaben weiterhin bezahlt werden mussten. Besonders verschuldete Betriebe gerieten in existenzielle Schwierigkeiten.
Gleichzeitig versuchten die städtischen Regierungen, ihre Einnahmen durch neue Steuern, Zölle und Geldbussen zu erhöhen. Die Landbevölkerung empfand diese Belastungen als besonders ungerecht, weil die städtischen Eliten über politische Privilegien verfügten und teilweise selbst als Kreditgeber auftraten.
Münzabwertung
Den unmittelbaren Anlass für den Aufstand bildete die Abwertung minderwertiger Kleinmünzen. Während des Dreissigjährigen Kriegs waren grosse Mengen schlecht geprägter Kupfermünzen in Umlauf gelangt.
Ende 1652 wertete Bern den verbreiteten Kupferbatzen auf die Hälfte seines bisherigen Nennwerts ab. Andere Orte, darunter Luzern, Solothurn und Freiburg, erliessen ebenfalls Münzmandate.
Die Umtauschfristen waren kurz. Viele städtische Kaufleute, Amtsträger und gut informierte Gläubiger konnten ihre Münzen rechtzeitig weitergeben oder gegen wertbeständigere Zahlungsmittel tauschen.
Die Landbevölkerung erfuhr häufig erst später von der Abwertung. Bauern, Handwerker und Wirte verloren dadurch einen erheblichen Teil ihres Bargeldvermögens. Zugleich mussten sie Schulden und Steuern weiterhin zum bisherigen Wert begleichen.[4]
Bussen und obrigkeitliche Kontrolle
Die Regierungen intensivierten seit dem späten 16. Jahrhundert ihre Verwaltung der Landschaft. Neue Vorschriften regelten Handel, Wirtshausbetrieb, Kleidung, kirchliches Leben, Sitten und das Verhalten an Sonn- und Feiertagen.
Verstösse wurden mit Geldbussen geahndet. Die Bauern warfen den Landvögten und Gerichten vor, Bussen nicht nur zur Wahrung der Ordnung, sondern als Einnahmequelle zu verwenden.
Besonders im Entlebuch, im Amt Willisau und im Emmental bestanden ältere Widerstandstraditionen. Bereits vor 1653 war es dort zu Konflikten über Steuern, Herrschaftsrechte und die Tätigkeit der Landvögte gekommen.
Politische Benachteiligung
Die Landbevölkerung forderte nicht von Anfang an eine vollständige Abschaffung der städtischen Herrschaft. Viele Begehren richteten sich zunächst auf die Wiederherstellung bestimmter alter Rechte.
Im Verlauf des Aufstands wurden die Forderungen jedoch grundsätzlicher. Die Bauern verlangten:
- die Anerkennung eigener Landsgemeinden;
- die freie Wahl bestimmter lokaler Amtsträger;
- die Kontrolle über Steuern und Bussen;
- wirtschaftliche und gewerbliche Freiheiten;
- die Beachtung alter Freiheitsbriefe;
- Schutz vor willkürlichen Entscheidungen der Landvögte;
- eine politische Organisation der Untertanen über die Grenzen der städtischen Herrschaftsgebiete hinweg.
Damit stellten sie den Anspruch der Obrigkeiten infrage, ohne Zustimmung der Untertanen Gesetze und Abgaben festzulegen.
Beginn im Entlebuch
Das Entlebuch gehörte zum Herrschaftsgebiet der Stadt Luzern. Die Region besass eine ausgeprägte Erinnerung an ältere Freiheitsrechte und an frühere Konflikte mit der städtischen Regierung.
Im Dezember 1652 kam es zu ersten geheimen Zusammenkünften. Eine Delegation der Entlebucher reiste im Januar 1653 nach Luzern, um eine Entschädigung für die Verluste aus der Münzabwertung und die Aufhebung weiterer Belastungen zu verlangen.
Die Regierung behandelte die Gesandten aus Sicht der Entlebucher abweisend. Das Misstrauen gegenüber der Obrigkeit wuchs.
Am 10. Februar 1653 versammelten sich zahlreiche Bewohner des Entlebuchs beim Wallfahrtsort Heiligkreuz oberhalb von Hasle. Nach dem Gottesdienst hielten sie eine Landsgemeinde ab, obwohl politische Versammlungen der Untertanen ohne obrigkeitliche Erlaubnis verboten waren.
Die Versammlung beschwor einen ersten Bund und forderte die Anerkennung überlieferter Rechte. Zu den führenden Persönlichkeiten gehörten der Wirt und ehemalige Söldner Christian Schybi sowie der wohlhabende Bauer und Bannerherr Hans Emmenegger.
Der Aufstand griff rasch auf weitere luzernische Ämter über. Zehn der dreizehn Ämter der Luzerner Landschaft beteiligten sich zumindest zeitweise an der Bewegung.[5]
Wolhuser Bund
Am 26. Februar 1653 versammelten sich Vertreter der aufständischen Luzerner Ämter in Wolhusen. Sie schlossen einen gemeinsamen Bund, der als Wolhuser Bund bezeichnet wird.
Der Zusammenschluss übertrug die ursprüngliche Bewegung des Entlebuchs auf einen grossen Teil der Luzerner Landschaft. Die Beteiligten verpflichteten sich, einander gegen Zwangsmassnahmen der Obrigkeit zu unterstützen.
Die Bauern stellten gemeinsame Forderungen auf und organisierten Boten, Versammlungen und bewaffnete Kontingente. Der Bund besass damit bereits Merkmale einer politischen Gegenorganisation.
Die Luzerner Regierung versuchte zunächst, die Bewegung durch Verhandlungen, einzelne Zugeständnisse und Vermittlung der katholischen Orte zu beruhigen. Gleichzeitig bereitete sie militärische Massnahmen vor.
Ausbreitung auf das Bernbiet
Die Entlebucher unterhielten enge wirtschaftliche und persönliche Beziehungen zum benachbarten Emmental. Nachrichten über den Aufstand verbreiteten sich deshalb rasch über die Herrschaftsgrenze.
Auch die Berner Landbevölkerung litt unter der Münzabwertung, sinkenden Preisen, hohen Schulden und obrigkeitlichen Belastungen. In mehreren Ämtern fanden Versammlungen statt, und die Bauern formulierten Beschwerden gegen die Regierung.
Zum wichtigsten Anführer der Berner Bauern wurde Niklaus Leuenberger, ein wohlhabender Bauer aus Rüderswil im Emmental. Er gehörte zur ländlichen Oberschicht und besass Erfahrung in lokalen Gerichts- und Verwaltungsangelegenheiten.[6]
Die Bewegung erfasste das Emmental, den Oberaargau, Teile des Berner Aargaus und weitere bernische Untertanengebiete.
In Solothurn und Basel kam es ebenfalls zu Unruhen. Bäuerliche Abgeordnete aus verschiedenen Herrschaftsgebieten begannen, sich über die Grenzen der einzelnen Orte hinweg abzusprechen.
Huttwiler Bauernbund
Am 23. April 1653 trafen sich Vertreter aus den Luzerner, Berner, Basler und Solothurner Landschaften in Sumiswald. Sie beschlossen eine gegenseitige Unterstützung.
Am 14. Mai fand in Huttwil eine grosse Landsgemeinde mit mehreren Tausend Teilnehmern statt. Die Abgeordneten beschworen einen dauerhaften Bund und verabschiedeten den Huttwiler Bundesbrief.[7]
Der Bundesbrief verband die Untertanen unterschiedlicher Konfessionen und Herrschaftsgebiete. Katholische Entlebucher und reformierte Emmentaler stellten ihre gemeinsamen wirtschaftlichen und politischen Interessen über die konfessionellen Gegensätze.
Die Mitglieder verpflichteten sich:
- einander militärisch und politisch zu unterstützen;
- keine getrennten Friedensverträge mit den Obrigkeiten zu schliessen;
- ihre alten Rechte gemeinsam zu verteidigen;
- Bussen, neue Steuern und ungerechtfertigte Belastungen zurückzuweisen;
- den Bund auf weitere Landschaften der Eidgenossenschaft auszudehnen.
Niklaus Leuenberger wurde zu einem der wichtigsten Leiter des Bauernbunds gewählt. Christian Schybi übernahm eine führende militärische Rolle bei den Luzerner Bauern.
Der Bauernbund betrachtete sich nicht als vollständiger Ersatz der Eidgenossenschaft. Er beanspruchte jedoch eine eigenständige politische Stellung und erwartete von den Obrigkeiten dieselbe Anerkennung, die er selbst der Tagsatzung entgegenbringen wollte.
Diese Forderung war für die damalige europäische Ständeordnung aussergewöhnlich. Sie hätte das ausschliessliche Gesetzgebungs- und Gewaltmonopol der städtischen Regierungen erheblich eingeschränkt.
Reaktion der Obrigkeiten
Die städtischen Regierungen erkannten im überregionalen Bauernbund eine unmittelbare Bedrohung ihrer Herrschaft.
Die Tagsatzung beriet über ein gemeinsames Vorgehen. Die Orte Zürich, Uri, Schwyz, Unterwalden und andere nicht vom Aufstand betroffene Stände sagten den bedrängten Regierungen militärische Unterstützung zu.
Die Obrigkeiten verfolgten eine doppelte Strategie. Einerseits führten sie Verhandlungen und versprachen die Prüfung einzelner Beschwerden. Andererseits mobilisierten sie Truppen und versuchten, die regionalen Gruppen der Bauern voneinander zu trennen.
Besonders wichtig war es, ein Übergreifen der Bewegung auf die Zürcher Landschaft zu verhindern. Ein Beitritt der bevölkerungsreichen Zürcher Untertanengebiete hätte das Kräfteverhältnis erheblich verändern können.
Bewaffnete Zuspitzung
Im Mai 1653 mobilisierten die Bauern grosse bewaffnete Verbände. Ihre Heere bestanden überwiegend aus Landbewohnern, die eigene Waffen, Werkzeuge oder sogenannte Bauernwehren mitbrachten.
Die Bauern besassen militärisch erfahrene ehemalige Söldner, litten jedoch unter einem Mangel an Artillerie, Kavallerie, einheitlicher Führung und dauerhafter Versorgung.
Bauernverbände zogen vor Bern, Luzern, Burgdorf und andere Städte. Sie sperrten Verkehrswege und versuchten, die Lebensmittelzufuhr zu unterbrechen.
Vor Bern lagerte ein Bauernheer auf dem Murifeld. Die Stadt verfügte nur über begrenzte Truppen und sah sich deshalb zu Verhandlungen gezwungen.
Murifeldvertrag
Am 28. Mai 1653 schlossen Vertreter der Berner Regierung und Niklaus Leuenberger den sogenannten Murifeldvertrag.
Bern versprach, zahlreiche finanzielle Beschwerden der Bauern zu prüfen und gewisse Belastungen aufzuheben. Im Gegenzug sollten die Bauern ihre Truppen entlassen und den Huttwiler Bauernbund auflösen.
Der Vertrag brachte Leuenberger in einen schwierigen Gegensatz zu den übrigen Bundesgenossen. Der Huttwiler Bundesbrief hatte getrennte Friedensschlüsse verboten.
Die Obrigkeiten nutzten den Separatfrieden, um die gemeinsame Front der Aufständischen zu schwächen. Nachdem die militärische Gefahr überwunden war, erklärte der Berner Rat den Vertrag für ungültig.
Obrigkeitliches Heer
Die Tagsatzung stellte ein Heer unter dem Zürcher General Hans Konrad Werdmüller auf. Es bestand aus ungefähr 8'000 bis 9'000 Mann, Kavallerie und 18 Kanonen.
Werdmüllers Truppen zogen in Richtung Aargau und besetzten am 31. Mai den wichtigen Reussübergang bei Mellingen. Dadurch verhinderten sie eine Ausweitung der Bauernbewegung nach Osten und trennten Teile der Aufständischen voneinander.
Ein grosses Bauernheer unter Leuenberger und Schybi sammelte sich westlich von Mellingen im Gebiet von Wohlenschwil, Büblikon und Othmarsingen.
Gefecht bei Wohlenschwil
Am 3. Juni 1653 griffen Teile des Bauernheers die obrigkeitlichen Truppen bei Wohlenschwil an.
Die Bauern waren zahlenmässig stark, verfügten aber kaum über Artillerie und waren unzureichend koordiniert. Werdmüllers Heer konnte Kavallerie und Kanonen einsetzen.
Der Angriff scheiterte. Mindestens 50 Bauern sollen gefallen sein, während die Verluste des Tagsatzungsheers wesentlich geringer waren. Im Verlauf des Gefechts wurden Wohlenschwil und Büblikon geplündert und teilweise niedergebrannt.[8]
Nach der Niederlage mussten die Bauern am 4. Juni den Frieden von Mellingen unterzeichnen. Sie verpflichteten sich:
- die Waffen niederzulegen;
- nach Hause zurückzukehren;
- den Huttwiler Bauernbund aufzulösen;
- die obrigkeitliche Herrschaft wieder anzuerkennen.
Der Vertrag enthielt Zusicherungen für das Leben und Eigentum der gewöhnlichen Teilnehmer. Die führenden Personen waren von der Amnestie jedoch weitgehend ausgeschlossen.
Gefecht bei Herzogenbuchsee
Nach der Niederlage bei Wohlenschwil zogen sich zahlreiche Berner Bauern nach Westen zurück.
Ein Berner Heer unter Sigmund von Erlach rückte mit etwa 6'000 Mann und 19 Kanonen gegen die aufständischen Gebiete vor. Die Truppen führten eine Strafexpedition durch, plünderten Höfe und zerstörten Befestigungen.
Am 7. Juni 1653 traf das Berner Heer bei Herzogenbuchsee auf ungefähr 2'000 zurückweichende Bauern. Die Aufständischen wurden geschlagen, und ihr organisierter militärischer Widerstand brach zusammen.[9]
Niklaus Leuenberger floh, wurde jedoch verraten und kurze Zeit später von den Berner Behörden festgenommen.
Ende des Widerstands
Nach den Niederlagen bei Wohlenschwil und Herzogenbuchsee lösten sich die meisten Bauernverbände auf.
Im Entlebuch hielt sich der Widerstand länger. Einzelne Gruppen versteckten sich in abgelegenen Tälern und Berggebieten. Die Obrigkeit setzte Suchtrupps ein und versprach Belohnungen für die Festnahme flüchtiger Anführer.
Im September 1653 verübten die sogenannten Drei Tellen einen Anschlag auf Vertreter der Luzerner Obrigkeit. Dabei wurde ein Amtsträger getötet, während der neue Landvogt entkam.
Die letzten führenden Mitglieder dieser Widerstandsgruppe wurden im Oktober aufgespürt und getötet. Damit endeten die bewaffneten Nachwirkungen des Bauernkriegs.
Strafgerichte
Nach dem militärischen Sieg gingen die Obrigkeiten mit grosser Härte gegen die Aufständischen vor.
Hunderte Personen wurden verhört. Dabei kam häufig Folter zum Einsatz. Die Urteile umfassten:
- Todesstrafen;
- Verbannung;
- Hausarrest;
- hohe Geldbussen;
- Einziehung von Eigentum;
- Zwangsdienst in fremden Armeen;
- Ruderdienst auf venezianischen Galeeren;
- öffentliche Ehrstrafen;
- Zerstörung von Häusern.
Die unterlegenen Ämter und Gemeinden mussten zudem erhebliche Kriegskosten bezahlen. Waffen wurden eingezogen, Versammlungen verboten und lokale politische Rechte eingeschränkt.
Nach Angaben des Schweizerischen Nationalmuseums wurden 45 als Rädelsführer bezeichnete Untertanen hingerichtet: 23 im bernischen Herrschaftsgebiet, 13 im luzernischen, acht im baslerischen und einer im solothurnischen Gebiet.[2]
Christian Schybi
Christian Schybi wurde gefangen genommen, in Sursee verhört und gefoltert. Die Obrigkeit versuchte unter anderem, von ihm Aussagen über die Ziele und Verbindungen des Bauernbunds zu erhalten.
Er wurde im Juli 1653 mit dem Schwert hingerichtet. Spätere Darstellungen, insbesondere eine Zeichnung von Martin Disteli, machten den gefolterten Schybi zu einem Symbol des bäuerlichen Widerstands.[10]
Hans Emmenegger
Hans Emmenegger gehörte als Bannerherr und wohlhabender Grossbauer zur ländlichen Führungsschicht des Entlebuchs.
Er stellte sich nach Vermittlungsversuchen freiwillig, weil ihm eine milde Behandlung in Aussicht gestellt worden war. Die Luzerner Regierung liess ihn dennoch wegen Hochverrats hinrichten.[11]
Niklaus Leuenberger
Niklaus Leuenberger wurde nach seiner Flucht festgenommen und nach Bern gebracht.
Am 6. September 1653 wurde er enthauptet und gevierteilt. Sein Kopf wurde zusammen mit einem Exemplar des Huttwiler Bundesbriefs öffentlich am Galgen ausgestellt.
Die aussergewöhnlich harte Strafe sollte deutlich machen, dass die Obrigkeit den Bauernbund als Hochverrat und Angriff auf die gesamte politische Ordnung betrachtete.
Unmittelbare Folgen
Kurzfristig war der Bauernkrieg eine vollständige Niederlage der Aufständischen.
Der Huttwiler Bauernbund wurde aufgelöst, seine Dokumente wurden eingezogen und seine führenden Mitglieder getötet oder vertrieben. Die städtischen Regierungen schränkten die politischen Handlungsmöglichkeiten der Landschaft weiter ein.
Die betroffenen Gemeinden mussten Kriegskosten, Bussen und Entschädigungen bezahlen. Die wirtschaftliche Lage vieler Familien verschlechterte sich dadurch zusätzlich.
Die Strafverfahren vertieften die Kluft zwischen den städtischen Obrigkeiten und der Landbevölkerung. Die Regierungen gingen davon aus, dass abschreckende Strafen weitere Erhebungen verhindern würden.
Langfristige Folgen
Trotz des militärischen Siegs konnten die Obrigkeiten nicht einfach zur früheren Herrschaftspraxis zurückkehren.
Der Aufstand hatte gezeigt, dass ein grosser Teil der Landbevölkerung über regionale und konfessionelle Grenzen hinweg mobilisiert werden konnte. Die Städte waren wirtschaftlich und militärisch auf ihre Untertanen angewiesen.
Mehrere Regierungen erfüllten in den folgenden Jahren zumindest teilweise ursprüngliche finanzielle Forderungen der Bauern. Steuern wurden gesenkt oder anders verteilt, besonders belastende Vorschriften geändert und einzelne Landvögte wegen Amtsmissbrauchs untersucht.
Die Behörden wiesen ihre Vertreter teilweise an, weniger prunkvoll und weniger provozierend aufzutreten. Konflikte sollten künftig früher erkannt und durch Verhandlungen entschärft werden.
Der Historiker Andreas Suter vertritt die These, dass der Bauernkrieg die Entwicklung eines ausgeprägten Absolutismus in der Eidgenossenschaft begrenzte. Die städtischen Eliten behielten zwar ihre politische Macht, mussten die Interessen der Landschaft aber stärker berücksichtigen.[1]
Nach 1653 kam es in den betroffenen Herrschaftsgebieten für längere Zeit zu keinen Aufständen vergleichbarer Grösse. Erst im späten 18. Jahrhundert entstanden wieder Bewegungen, die grundsätzlich politische Gleichberechtigung zwischen Stadt und Land forderten.
Politische Bedeutung
Der Bauernkrieg war keine moderne demokratische Revolution. Die Aufständischen verlangten weder allgemeine Menschenrechte noch gleiche politische Rechte für alle Einwohner.
Ihre Vorstellungen beruhten auf lokalen Freiheiten, traditionellen Rechten, christlicher Ordnung und dem eidgenössischen Bundesgedanken.
Dennoch enthielt der Huttwiler Bauernbund neuartige politische Elemente. Die Untertanen organisierten sich unabhängig von ihren Obrigkeiten, überwanden konfessionelle Grenzen und beanspruchten das Recht, verbindliche Bündnisse zu schliessen.
Der Bauernbund stellte damit die Frage, ob politische Herrschaft allein von den städtischen Regierungen ausgehen durfte oder ob die Landbevölkerung als eigenständiger politischer Teil der Eidgenossenschaft anerkannt werden musste.
Konfessionelle Dimension
Die Alte Eidgenossenschaft war seit der Reformation in katholische und reformierte Orte geteilt.
Der Bauernkrieg durchbrach diese konfessionelle Spaltung teilweise. Katholische Entlebucher, reformierte Emmentaler sowie Untertanen aus Solothurn und Basel arbeiteten zusammen.
Die gemeinsame wirtschaftliche und politische Lage war für die Bauern zeitweise wichtiger als ihre unterschiedliche Konfession.
Die Obrigkeiten unterstützten sich ebenfalls über Konfessionsgrenzen hinweg. Das reformierte Zürich half dem katholischen Luzern gegen dessen Untertanen. Damit zeigte sich, dass die Wahrung der bestehenden Herrschaftsordnung für die Regierungen Vorrang vor konfessionellen Gegensätzen hatte.
Nur wenige Jahre später standen sich katholische und reformierte Orte im Ersten Villmergerkrieg von 1656 erneut militärisch gegenüber.
Erinnerungskultur
Die Bewertung des Bauernkriegs veränderte sich im Lauf der Jahrhunderte.
Die Obrigkeiten stellten die Aufständischen zunächst als Rebellen, Eidbrecher und Bedrohung der gottgewollten Ordnung dar. In ländlichen Überlieferungen galten führende Bauern dagegen als Verteidiger alter Rechte.
Im 19. Jahrhundert erhielten Niklaus Leuenberger und Christian Schybi zunehmend den Rang von Freiheitskämpfern. Liberale und demokratische Bewegungen deuteten den Bauernkrieg als Vorstufe des späteren Kampfs um politische Gleichberechtigung.
1903 wurden zum 250. Jahrestag mehrere Gedenkveranstaltungen durchgeführt. In Wohlenschwil entstand ein Denkmal für die gefallenen Bauern. Auch im Entlebuch erinnern Denkmäler und Darstellungen an Schybi und Emmenegger.
Zum 300. Jahrestag 1953 und zum 350. Jahrestag 2003 fanden Ausstellungen, Theateraufführungen, historische Umzüge, Tagungen und Publikationen statt.
Der Bauernkrieg wird heute als komplexer sozialer und politischer Konflikt verstanden. Im Mittelpunkt stehen nicht nur die militärischen Ereignisse, sondern auch Verschuldung, Staatsbildung, politische Kommunikation, Herrschaftspraxis und die Handlungsmöglichkeiten der ländlichen Bevölkerung.
Kalenderfragen
Die Datierung einzelner Ereignisse unterscheidet sich in historischen Quellen teilweise.
Die katholischen Orte verwendeten 1653 bereits den gregorianischen Kalender, während die reformierten Orte noch nach dem julianischen Kalender rechneten. Zwischen beiden Kalendern bestand ein Unterschied von zehn Tagen.
Moderne Darstellungen geben die Daten gewöhnlich nach dem gregorianischen Kalender an. Ältere bernische oder baslerische Quellen können deshalb abweichende Daten nennen.
Zeittafel
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| Dezember 1652 | Abwertung des Berner Batzens und weiterer Kleinmünzen; starke Vermögensverluste bei der Landbevölkerung |
| Januar 1653 | Entlebucher Delegationen richten Beschwerden an die Luzerner Regierung |
| 10. Februar 1653 | Landsgemeinde und erster Bund der Entlebucher auf Heiligkreuz |
| 21. Februar 1653 | Landsgemeinde des Amts Willisau in Schötz |
| 26. Februar 1653 | Abschluss des Wolhuser Bundes der Luzerner Ämter |
| März 1653 | Ausbreitung des Aufstands auf das Emmental, den Oberaargau und weitere Untertanengebiete |
| 23. April 1653 | Vertreter der Luzerner, Berner, Basler und Solothurner Landschaften vereinbaren in Sumiswald gegenseitige Unterstützung |
| 14. Mai 1653 | Grosse Landsgemeinde in Huttwil und Beschwörung des Huttwiler Bauernbunds |
| Mai 1653 | Mobilisierung der Bauernheere und Blockaden vor Bern, Luzern und weiteren Städten |
| 28. Mai 1653 | Abschluss des Murifeldvertrags zwischen der Berner Regierung und Niklaus Leuenberger |
| 31. Mai 1653 | Das Tagsatzungsheer besetzt den Reussübergang bei Mellingen |
| 3. Juni 1653 | Niederlage der Bauern im Gefecht bei Wohlenschwil |
| 4. Juni 1653 | Unterzeichnung des Friedens von Mellingen und Verpflichtung zur Auflösung des Bauernbunds |
| 7. Juni 1653 | Niederlage der Berner Bauern bei Herzogenbuchsee |
| Juni 1653 | Zusammenbruch des organisierten Aufstands und Beginn umfassender Strafaktionen |
| Juli 1653 | Hinrichtungen mehrerer Luzerner Bauernführer, darunter Christian Schybi und Hans Emmenegger |
| 6. September 1653 | Hinrichtung und Vierteilung von Niklaus Leuenberger in Bern |
| 28. September 1653 | Anschlag der Drei Tellen auf Vertreter der Luzerner Obrigkeit |
| Oktober 1653 | Tod der letzten führenden Mitglieder der Tellenbewegung und Ende des bewaffneten Widerstands |
Siehe auch
- Alte Eidgenossenschaft
- Huttwiler Bauernbund
- Niklaus Leuenberger
- Christian Schybi
- Hans Emmenegger
- Entlebuch
- Huttwil
- Gefecht bei Wohlenschwil
- Drei Tellen
- Tagsatzung
- Untertanengebiet
- Ländliche Unruhen in der Schweiz
- Erster Villmergerkrieg
- Geschichte der Schweiz
Literatur
- Andreas Suter: Der schweizerische Bauernkrieg von 1653. Politische Sozialgeschichte – Sozialgeschichte eines politischen Ereignisses. Bibliotheca Academica, Tübingen 1997.
- Andreas Suter: Bauernkrieg. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
- André Holenstein: Der Bauernkrieg von 1653. Ursachen, Verlauf und Folgen einer gescheiterten Revolution. In: Berner Zeitschrift für Geschichte und Heimatkunde, 2004.
- Hans Mühlestein: Der grosse schweizerische Bauernkrieg 1653. Celerina 1942; Neuausgabe, Unionsverlag, Zürich 1977.
- Hermann Wahlen und Ernst Jaggi: Der Schweizerische Bauernkrieg 1653 und die seitherige Entwicklung des Bauernstandes. Bern 1952.
- Marco Polli-Schönborn: Frühneuzeitliche Widerstandstradition auf der Luzerner Landschaft. In: Jahrbuch der Historischen Gesellschaft Luzern, Band 20, 2002.
- Kurt Messmer: Min arme Bauernzüttel. Der Bauernkrieg von 1653. Beiträge des Schweizerischen Nationalmuseums, 2018.
Weblinks
- Artikel «Bauernkrieg (1653)» im Historischen Lexikon der Schweiz
- Quellen zum Bauernkrieg im Staatsarchiv Luzern
- Beitragsreihe des Schweizerischen Nationalmuseums zum Bauernkrieg
- Informationen zum Huttwiler Bauernbund
- Informationen der Gemeinde Wohlenschwil zum Gefecht von 1653
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Andreas Suter: Bauernkrieg (1653), Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 23. Juli 2026.
- ↑ 2,0 2,1 Kurt Messmer: Das letzte Wort hat «der uf der blauwen dillen»!, Schweizerisches Nationalmuseum, 18. Mai 2018, aktualisiert am 17. Dezember 2025, abgerufen am 23. Juli 2026.
- ↑ Kurt Messmer: Was beginnt, hat immer vorher schon begonnen, Schweizerisches Nationalmuseum, 14. Mai 2018, aktualisiert am 17. Dezember 2025, abgerufen am 23. Juli 2026.
- ↑ Kurt Messmer: «Von wegen ganzen Batzen ist dieser Krieg herkon», Schweizerisches Nationalmuseum, 15. Mai 2018, aktualisiert am 17. Dezember 2025, abgerufen am 23. Juli 2026.
- ↑ Staatsarchiv Luzern: Forderungen von Stadt und Amt Willisau an die städtische Obrigkeit, 21. Februar 1653, abgerufen am 23. Juli 2026.
- ↑ Hans Braun: Leuenberger, Niklaus, Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 23. Juli 2026.
- ↑ Kurt Messmer: Unerhört: Bauernbund gegen Herrenbund!, Schweizerisches Nationalmuseum, 16. Mai 2018, aktualisiert am 17. Dezember 2025, abgerufen am 23. Juli 2026.
- ↑ Gemeinde Wohlenschwil: Wohlenschwil und der Bauernkrieg, abgerufen am 23. Juli 2026.
- ↑ König der Bauern, Schweizerisches Nationalmuseum, 30. November 2020, aktualisiert am 17. Dezember 2025, abgerufen am 23. Juli 2026.
- ↑ Walter Troxler: Schybi, Christian, Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 23. Juli 2026.
- ↑ Walter Troxler: Emmenegger, Hans, Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 23. Juli 2026.