Glücksspiel in der Schweiz

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Glücksspiel in der Schweiz
Gesetzlicher Begriff Geldspiele
Zentrale Rechtsgrundlage Bundesgesetz über Geldspiele
Inkrafttreten des geltenden Bundesgesetzes 1. Januar 2019
Aufsicht über Spielbanken Eidgenössische Spielbankenkommission
Aufsicht über Grossspiele Interkantonale Geldspielaufsicht
Legale Hauptformen Spielbankenspiele, Lotterien, Sportwetten, Geschicklichkeitsspiele und bewilligte Kleinspiele
Online-Spielbankenspiele Nur mit erweiterter Schweizer Spielbankenkonzession
Landesweite Lotterieanbieterinnen Swisslos und Loterie Romande
Mindestalter Je nach Spiel und Angebot in der Regel 18 Jahre
Rechtsgrundlagen Geldspielgesetz
Geldspielverordnung

Glücksspiel in der Schweiz umfasst Spielbankenspiele, Lotterien, Sportwetten, bestimmte Geschicklichkeitsspiele sowie kleinere, kantonal bewilligte Geldspiele. In der schweizerischen Gesetzgebung wird überwiegend der umfassendere Begriff Geldspiele verwendet. Darunter fallen Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes oder beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht.

Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über Geldspiele vom 29. September 2017, kurz Geldspielgesetz. Es trat am 1. Januar 2019 in Kraft und ersetzte das frühere Spielbankengesetz von 1998 sowie das Lotteriegesetz von 1923. Das Gesetz regelt die Zulässigkeit und Durchführung von Geldspielen, den Schutz der Spielenden, die Bekämpfung illegaler Angebote und die Verwendung der Erträge.[1]

Für die Aufsicht besteht ein geteiltes System. Die Eidgenössische Spielbankenkommission beaufsichtigt die konzessionierten Spielbanken und deren Online-Angebote. Die Interkantonale Geldspielaufsicht, kurz Gespa, ist vor allem für Lotterien, Sportwetten, interkantonal oder online durchgeführte Geschicklichkeitsspiele sowie die Bekämpfung illegaler Grossspiele zuständig.[2]

Die Erträge aus Lotterien und Sportwetten müssen gemeinnützigen Zwecken zugutekommen. Ein bedeutender Teil der Erträge aus Spielbanken fliesst über die Spielbankenabgabe an die Alters- und Hinterlassenenversicherung beziehungsweise in bestimmten Fällen an den Standortkanton.

Begriff

Ein Geldspiel liegt nach schweizerischem Recht grundsätzlich vor, wenn gegen einen Einsatz oder im Zusammenhang mit einem Rechtsgeschäft die Möglichkeit eines Geldgewinns oder eines anderen geldwerten Vorteils besteht.

Der gesetzliche Begriff umfasst sowohl klassische Glücksspiele als auch bestimmte Geschicklichkeitsspiele. Entscheidend ist deshalb nicht allein, ob das Spielergebnis überwiegend vom Zufall abhängt.

Als Glücksspiele im engeren Sinn gelten Spiele, deren Ausgang hauptsächlich durch Zufall bestimmt wird. Dazu gehören etwa Roulette, bestimmte Kartenspiele, Spielautomaten, Lotterien und viele Sportwetten.

Bei Geschicklichkeitsspielen beeinflussen Fähigkeiten der teilnehmenden Person den Ausgang in erheblichem Umfang. Auch solche Spiele können dem Geldspielgesetz unterstehen, wenn ein Einsatz geleistet und ein geldwerter Gewinn angeboten wird.

Vom Gesetz ausgenommen oder gesondert behandelt werden unter anderem Spiele im privaten Kreis, bestimmte Wettbewerbe ohne geldwerten Einsatz sowie gewisse kurzfristige Verkaufsförderungsspiele.

Rechtsgrundlagen

Bundesverfassung

Die verfassungsrechtliche Grundlage bildet Artikel 106 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Er regelt die Zuständigkeiten des Bundes und der Kantone im Geldspielbereich.

Der Bund ist für die Gesetzgebung über Geldspiele zuständig. Für Spielbanken braucht es eine Konzession des Bundes. Die Kantone sind insbesondere an der Regulierung und Beaufsichtigung der Gross- und Kleinspiele beteiligt.

Der Verfassungsartikel verpflichtet Bund und Kantone, den Gefahren des Geldspiels Rechnung zu tragen. Sie müssen Massnahmen gegen Spielsucht und andere negative gesellschaftliche Folgen vorsehen.

Nettoerträge aus Lotterien und Sportwetten sind vollständig für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der Ertrag der Spielbankenabgabe kommt hauptsächlich der AHV zugute.

Geldspielgesetz

Das geltende Geldspielgesetz verfolgt vier zentrale Ziele:

  • Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Geldspiels
  • sichere und transparente Durchführung der Spiele
  • Verwendung der Reingewinne aus Lotterien und Sportwetten für gemeinnützige Zwecke
  • Verwendung eines Teils der Spielbankenerträge zugunsten der AHV und der Kantone

Das Gesetz unterscheidet insbesondere zwischen Spielbankenspielen, Grossspielen und Kleinspielen.

Es regelt ausserdem Online-Geldspiele, Konzessionen, Bewilligungen, Spielsperren, Sozialschutz, Werbung, Geldwäschereiprävention und strafbare Handlungen.[3]

Geldspielverordnung

Die Geldspielverordnung konkretisiert das Bundesgesetz. Sie enthält unter anderem Bestimmungen zu Spielangeboten, Bewilligungsverfahren, Sozialkonzepten, technischen Anforderungen und Zugangssperren.

Daneben bestehen Verordnungen der Eidgenössischen Spielbankenkommission sowie interkantonale und kantonale Erlasse.

Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat

Die Kantone regeln ihre Zusammenarbeit durch das gesamtschweizerische Geldspielkonkordat. Dieses trat am 1. Januar 2021 in Kraft.

Das Konkordat bildet die Grundlage der Gespa und regelt Aufgaben, Organisation, Finanzierung und Verfahren der interkantonalen Aufsicht.[4]

Arten von Geldspielen

Gesetzliche Hauptkategorien
Kategorie Beschreibung Zuständige Aufsicht
Spielbankenspiele Geldspiele, die einer zahlenmässig beschränkten Anzahl Personen offenstehen; insbesondere Tischspiele, Geldspielautomaten und Spielbankenspiele im Internet Eidgenössische Spielbankenkommission
Grossspiele Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele, die automatisiert, interkantonal oder online durchgeführt werden Interkantonale Geldspielaufsicht
Kleinspiele Kleinlotterien, lokale Sportwetten und kleine Pokerturniere ausserhalb von Spielbanken Kantone
Private Spiele Spiele im privaten Kreis, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen Grundsätzlich keine Geldspielbewilligung

Spielbanken

Spielbanken dürfen in der Schweiz nur mit einer Konzession des Bundesrats betrieben werden. Zusätzlich benötigt jedes angebotene Spiel eine Bewilligung der Eidgenössischen Spielbankenkommission.[5]

Die Konzession legt unter anderem den Standort, die Art des Betriebs und die zulässigen Angebote fest. Die Spielbanken müssen eine sichere und transparente Durchführung gewährleisten und umfangreiche Anforderungen zum Sozialschutz, zur Geldwäschereibekämpfung und zur Überwachung erfüllen.

In der Schweiz bestehen Spielbanken unterschiedlicher Grösse. Sie befinden sich sowohl in grossen Städten als auch in Tourismusregionen und grenznahen Orten.

Zu den verbreiteten Angeboten gehören:

  • Roulette
  • Black Jack
  • Baccarat
  • Poker
  • Geldspielautomaten
  • Jackpot-Systeme
  • elektronisch unterstützte Tischspiele

Die Durchführung einzelner Spielarten setzt eine Bewilligung der ESBK voraus. Die technische Ausstattung wird kontrolliert und muss Manipulationen sowie unzulässige Veränderungen verhindern.

Spielbankenkonzessionen

Das Geldspielgesetz unterscheidet Konzessionen der Kategorien A und B.

Spielbanken mit einer Konzession A dürfen ein umfangreicheres Angebot führen. Bei Spielbanken der Kategorie B gelten zusätzliche Einschränkungen, beispielsweise hinsichtlich bestimmter Einsätze, Gewinne oder Jackpot-Systeme.

Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach dem Geldspielgesetz, den Verordnungen und der jeweiligen Konzession.

Die Konzessionsperiode 2025 bis 2044 brachte Veränderungen in der Schweizer Casinolandschaft. Der Bundesrat erteilte Konzessionen für neue und bestehende Standorte, während einzelne frühere Betriebe ihren Spielbetrieb einstellten oder ihre Konzession verloren.[6]

Online-Casinos

Seit dem Inkrafttreten des Geldspielgesetzes dürfen konzessionierte Schweizer Spielbanken ihre Spiele auch online anbieten. Dazu benötigen sie eine Erweiterung ihrer Spielbankenkonzession.

Eine reine Online-Casino-Konzession ohne landbasierte Schweizer Spielbank ist nicht vorgesehen. Ein legaler Anbieter von Online-Spielbankenspielen muss deshalb mit einer konzessionierten Spielbank in der Schweiz verbunden sein.[7]

Die Spielenden müssen ein persönliches Konto eröffnen und ihre Identität sowie ihr Alter nachweisen. Online-Spielbanken müssen Kontobewegungen, Einsätze und auffälliges Spielverhalten überwachen.

Das Angebot umfasst je nach Betreiber unter anderem Online-Roulette, Black Jack, Poker, Spielautomaten und Live-Casino-Spiele.

Ausländische Online-Angebote

Ausländische Geldspielanbieter ohne schweizerische Bewilligung dürfen ihre Angebote nicht gezielt in der Schweiz betreiben.

Die ESBK und die Gespa führen Listen nicht bewilligter Online-Angebote. Schweizer Anbieter von Internetzugängen müssen den Zugang zu den aufgeführten Domainnamen sperren.[8]

Die Sperrlisten werden regelmässig ergänzt. Die ESBK ist für nicht bewilligte Online-Spielbankenspiele zuständig, während die Gespa vor allem gegen unerlaubte Online-Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele vorgeht.

Personen, die von der Schweiz aus bei einem nicht konzessionierten ausländischen Online-Casino spielen, machen sich allein durch die Teilnahme grundsätzlich nicht strafbar. Sie handeln jedoch auf eigenes Risiko. Solche Anbieter unterstehen nicht der schweizerischen Aufsicht, und die Durchsetzung von Gewinn- oder Rückzahlungsansprüchen kann schwierig sein.[9]

Strafrechtlich verfolgt werden insbesondere Personen und Unternehmen, die unerlaubte Geldspiele veranstalten, organisieren, vermitteln oder bewerben.

Lotterien

Lotterien verteilen Gewinne nach einem im Voraus festgelegten Plan. Der Ausgang wird ganz oder überwiegend durch Zufall bestimmt.

Zu den bekanntesten Angeboten gehören:

  • Swiss Lotto
  • EuroMillions
  • Joker
  • Zahlen- und Loslotterien
  • Rubbellose
  • elektronische Sofortlotterien

Lotterien, die interkantonal, automatisiert oder online durchgeführt werden, gelten als Grossspiele und benötigen eine Veranstalter- sowie eine Spielbewilligung der Gespa.

In der Deutschschweiz und im Kanton Tessin werden die grossen Lotterien durch Swisslos angeboten. In der Romandie ist die Loterie Romande zuständig.

Andere private Unternehmen können nicht ohne entsprechende interkantonale Zulassung landesweite Lotterien anbieten. Ausländische Veranstalter können jedoch im Rahmen gesetzlicher Vereinbarungen mit zugelassenen Schweizer Anbieterinnen zusammenarbeiten.[7]

Swisslos

Swisslos ist eine Genossenschaft der Deutschschweizer Kantone und des Kantons Tessin. Sie bietet Lotterien und Sportwetten im Auftrag ihrer Mitgliedkantone an.

Die Reingewinne werden an die kantonalen Lotterie- und Sportfonds sowie an nationale Sportorganisationen verteilt.

Die Kantone verwenden die Mittel beispielsweise für:

  • Kultur
  • Denkmalpflege
  • soziale Projekte
  • Natur- und Umweltschutz
  • Bildung
  • Breitensport
  • Sportanlagen
  • gemeinnützige Organisationen

Die Verteilung erfolgt nach kantonalen Regeln. Ein Anspruch privater Organisationen auf Unterstützung besteht nicht automatisch.

Loterie Romande

Die Loterie Romande ist die Lotteriegesellschaft der französischsprachigen Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Sie bietet Lotterien, Lose und Sportwetten in der Romandie an. Ihre Reingewinne werden gemeinnützigen Projekten in den Mitgliedkantonen zugewiesen.

Swisslos und die Loterie Romande arbeiten bei nationalen und internationalen Lotterieprodukten teilweise zusammen.

Sportwetten

Bei Sportwetten hängt der Gewinn vom Ausgang eines Sportereignisses oder von einzelnen Vorgängen innerhalb eines Wettbewerbs ab.

In der Schweiz dürfen Grosswetten legal grundsätzlich nur über die zugelassenen Anbieterinnen Swisslos und Loterie Romande angeboten werden.

Zum Angebot gehören unter anderem Wetten auf:

  • Fussball
  • Eishockey
  • Tennis
  • Motorsport
  • Wintersport
  • Basketball
  • weitere nationale und internationale Sportarten

Sportwetten bergen besondere Risiken, da sie mit Sportinteresse, Live-Übertragungen und schnellen Einsatzmöglichkeiten verbunden werden können.

Die Anbieterinnen müssen Massnahmen zum Jugendschutz, zur Verhinderung exzessiven Spiels und zur Erkennung auffälliger Spielmuster treffen.

Manipulation von Sportwettkämpfen

Die Manipulation eines Sportwettkampfs kann erfolgen, um durch Wetten einen unrechtmässigen Gewinn zu erzielen. Betroffen sein können ganze Spiele oder einzelne Ereignisse innerhalb eines Wettkampfs.

Die Schweiz hat das Übereinkommen des Europarats gegen die Manipulation von Sportwettbewerben ratifiziert.

Eine nationale Plattform koordiniert den Informationsaustausch zwischen Sportverbänden, Wettanbietern, Strafverfolgungsbehörden und Aufsichtsstellen.

Die Gespa übernimmt wichtige Aufgaben bei der Bekämpfung wettbezogener Manipulationen. Verdächtige Einsatzmuster können untersucht und an zuständige Behörden weitergeleitet werden.

Geschicklichkeitsspiele

Geschicklichkeitsspiele sind Geldspiele, bei denen der Gewinn ganz oder überwiegend von der Geschicklichkeit der teilnehmenden Person abhängt.

Ob ein konkretes Spiel als Geschicklichkeits- oder Glücksspiel gilt, wird anhand gesetzlicher Kriterien beurteilt. Dazu gehören die Möglichkeit, durch Übung bessere Ergebnisse zu erzielen, die Nachvollziehbarkeit des Spielverlaufs und der Einfluss persönlicher Fähigkeiten.

Automatisiert, interkantonal oder online durchgeführte Geschicklichkeitsspiele gelten als Grossspiele. Veranstalterinnen und Spiele benötigen eine Bewilligung der Gespa.

Nicht jedes Computerspiel mit Ranglisten, Punkten oder virtuellen Gegenständen ist automatisch ein Geldspiel. Entscheidend sind insbesondere der Einsatz und der mögliche geldwerte Gewinn.

Kleinspiele

Kleinspiele werden in begrenztem örtlichem und organisatorischem Rahmen durchgeführt. Für die Bewilligung und Aufsicht sind grundsätzlich die Kantone zuständig.

Zu den Kleinspielen gehören:

  • Kleinlotterien
  • lokale Sportwetten
  • kleine Pokerturniere ausserhalb von Spielbanken

Die gesetzlichen Voraussetzungen begrenzen Teilnehmerkreis, Einsätze, Gewinne und Durchführung.

Kleinlotterien

Kleinlotterien werden häufig von Vereinen, gemeinnützigen Organisationen oder Veranstaltern lokaler Feste durchgeführt.

Typische Formen sind Tombolas, Lottospiele und Verlosungen. Der Reinertrag muss in der Regel einem gemeinnützigen oder wohltätigen Zweck dienen.

Die zuständigen kantonalen Behörden entscheiden über Bewilligungen und können zusätzliche Anforderungen festlegen.

Bestimmte Unterhaltungslotterien bei geselligen Anlässen können unter erleichterten Voraussetzungen durchgeführt werden.

Lokale Sportwetten

Lokale Sportwetten beziehen sich auf ein Sportereignis, das am selben Ort durchgeführt wird wie die Wette.

Ein traditionelles Beispiel sind Wetten bei lokalen Pferderennen. Die Teilnahme und die Einsatzmöglichkeiten müssen den gesetzlichen Grenzen entsprechen.

Online- oder interkantonal angebotene Sportwetten gelten dagegen als Grossspiele und fallen in die Zuständigkeit der Gespa.

Pokerturniere ausserhalb von Spielbanken

Das Geldspielgesetz ermöglicht kleine Pokerturniere ausserhalb konzessionierter Spielbanken, sofern eine kantonale Bewilligung vorliegt.

Es gelten Beschränkungen für Startgelder, Teilnehmerzahl, Turnierdauer und Gewinne. Die Veranstaltung darf nicht den Charakter eines dauerhaften illegalen Casinos annehmen.

Unbewilligte gewerbsmässige Pokerturniere können strafrechtliche Konsequenzen haben. Die ESBK führt gemeinsam mit kantonalen Polizeibehörden regelmässig Kontrollen und Hausdurchsuchungen durch.[10]

Private Geldspiele

Geldspiele im privaten Kreis können vom Geldspielgesetz ausgenommen sein, wenn sie weder gewerbsmässig noch öffentlich durchgeführt werden.

Ein privates Spiel setzt einen eng begrenzten Teilnehmerkreis und einen nicht kommerziellen Charakter voraus.

Wer regelmässig gegen Entgelt Spiele für einen wechselnden oder offenen Teilnehmerkreis organisiert, kann sich nicht allein auf die Bezeichnung als Privatveranstaltung berufen.

Die Abgrenzung hängt von den konkreten Umständen ab.

Verkaufsförderungsspiele

Unternehmen nutzen Wettbewerbe und Verlosungen zur Verkaufsförderung. Dabei kann der Kauf eines Produkts oder die Nutzung einer Dienstleistung mit einer Gewinnchance verbunden sein.

Bestimmte Verkaufsförderungsspiele sind unter gesetzlichen Voraussetzungen ohne klassische Geldspielbewilligung zulässig. Häufig muss eine kostenlose oder gleichwertige Teilnahmemöglichkeit bestehen.

Die Angebote dürfen nicht irreführend sein und unterstehen zusätzlich dem Lauterkeits-, Konsumenten- und Datenschutzrecht.

Aufsichtsbehörden

Eidgenössische Spielbankenkommission

Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist eine unabhängige Behördenkommission des Bundes.

Ihre Aufgaben umfassen:

  • Aufsicht über die Schweizer Spielbanken
  • Bewilligung einzelner Spielbankenspiele
  • Überprüfung der Sozial- und Sicherheitskonzepte
  • Veranlagung der Spielbankenabgabe
  • Bekämpfung illegaler Spielbankenspiele
  • Führung einer Sperrliste unerlaubter Online-Angebote
  • Durchführung von Verwaltungs- und Strafverfahren

Die ESBK kann Kontrollen in Spielbanken durchführen, Unterlagen verlangen und bei Gesetzesverstössen Massnahmen anordnen.[11]

Interkantonale Geldspielaufsicht

Die Gespa beaufsichtigt Grossspiele in der Schweiz. Sie prüft Veranstalterinnen und einzelne Spielangebote.

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Bewilligung von Lotterien und Sportwetten
  • Bewilligung interkantonaler und online durchgeführter Geschicklichkeitsspiele
  • Überwachung der legalen Anbieterinnen
  • Bekämpfung illegaler Grossspiele
  • Führung einer Sperrliste unerlaubter Internetangebote
  • Koordination gegen Wettkampfmanipulation
  • Erhebung von Markt- und Sozialschutzdaten

Die Gespa arbeitet mit kantonalen Behörden, Strafverfolgungsstellen und ausländischen Aufsichtsbehörden zusammen.[12]

Kantone

Die Kantone sind für Kleinspiele und verschiedene Vollzugsaufgaben zuständig.

Sie bewilligen Kleinlotterien, lokale Sportwetten und kleine Pokerturniere. Zudem müssen sie Massnahmen zur Prävention und Behandlung von Spielsucht bereitstellen.

Die Kantone entscheiden ausserdem über die Verwendung der Reingewinne aus Lotterien und Sportwetten.

Schutz der Spielenden

Das Geldspielgesetz verpflichtet die Veranstalterinnen, die Spielenden vor exzessivem Geldspiel zu schützen.

Spielbanken und Anbieterinnen online durchgeführter Grossspiele müssen Sozialkonzepte erstellen. Diese enthalten Massnahmen zur Früherkennung, Information, Kontrolle und Spielsperre.

Die Schutzmassnahmen können umfassen:

  • Alters- und Identitätskontrollen
  • Informationen über Risiken
  • Einsatz- und Verlustübersichten
  • Beobachtung auffälligen Spielverhaltens
  • persönliche Gespräche
  • Selbstkontrollinstrumente
  • Spielpausen
  • Spielsperren
  • Zusammenarbeit mit Suchtfachstellen

Online-Angebote ermöglichen eine laufende Auswertung von Einzahlungen, Einsätzen, Spielzeiten und Verlusten. Diese Daten können Hinweise auf problematisches Spielverhalten geben.

Spielsperre

Eine Spielsperre schliesst eine Person von Schweizer Spielbankenspielen und online durchgeführten Grossspielen aus.

Eine Spielbank oder Veranstalterin muss eine Person sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass sie überschuldet ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Einsätze tätigt, die in keinem Verhältnis zu Einkommen und Vermögen stehen.

Eine Sperre kann auch aufgrund einer Meldung von Angehörigen oder Fachpersonen geprüft werden. Die betroffene Person kann sich zudem selbst sperren lassen.

Die Sperre gilt in der gesamten Schweiz für landbasierte und online angebotene Spielbankenspiele sowie für online durchgeführte Lotterien und Sportwetten.

Seit dem 7. Januar 2025 werden Spielsperren aufgrund eines Staatsvertrags auch zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein ausgetauscht.[13]

Eine Aufhebung erfolgt nicht automatisch. Die gesperrte Person muss ein Gesuch stellen und nachweisen, dass der Sperrgrund nicht mehr besteht.

Jugendschutz

Minderjährige sollen keinen Zugang zu Geldspielen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial erhalten.

Der Zutritt zu Schweizer Spielbanken und die Teilnahme an deren Online-Angeboten sind Personen unter 18 Jahren untersagt.

Auch bei Lotterien und Sportwetten gelten Altersgrenzen. Die Anbieterinnen müssen Alter und Identität kontrollieren. Je nach Gefährdungspotenzial kann das Mindestalter unterschiedlich geregelt sein.

Verkaufsstellen sind verpflichtet, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Die Aufsichtsbehörden können Testkäufe oder andere Kontrollen durchführen.

Werbung

Werbung für Geldspiele muss sachlich sein und darf nicht irreführen oder aufdringlich erscheinen.

Sie darf sich nicht gezielt an Minderjährige oder an gesperrte Personen richten.

Nicht bewilligte Geldspiele dürfen in der Schweiz nicht beworben werden. Das gilt auch für Werbung durch Vermittler, Medien, Influencer oder verbundene Unternehmen.

Bonusangebote und Gewinnversprechen müssen transparent dargestellt werden. Werbung darf die Risiken des Geldspiels nicht verharmlosen.

Spielsucht

Geldspiel kann bei einem Teil der Bevölkerung zu problematischem oder abhängigem Verhalten führen.

Mögliche Anzeichen sind:

  • zunehmende Einsätze
  • Verlust der Kontrolle über Spielzeit und Ausgaben
  • Spielen mit geliehenem Geld
  • Verheimlichung gegenüber Angehörigen
  • Versuche, Verluste durch weitere Einsätze auszugleichen
  • Vernachlässigung von Arbeit, Ausbildung oder sozialen Beziehungen
  • Verschuldung
  • psychische Belastungen

Die Kantone sind verpflichtet, Präventions- und Beratungsangebote bereitzustellen. Finanziert werden diese Massnahmen unter anderem durch eine Abgabe auf den Bruttospielerträgen der Lotterien und Sportwetten.

Beratung wird durch kantonale Suchtfachstellen, medizinische Einrichtungen und spezialisierte Organisationen angeboten.

Geldwäschereibekämpfung

Spielbanken und bestimmte Geldspielanbieterinnen unterstehen dem Geldwäschereigesetz.

Sie müssen ihre Kundinnen und Kunden identifizieren, wirtschaftlich berechtigte Personen abklären und verdächtige Transaktionen melden.

Besondere Aufmerksamkeit gilt hohen Bargeldeinzahlungen, ungewöhnlichen Spielmustern und Transaktionen ohne nachvollziehbaren wirtschaftlichen Hintergrund.

Die Pflichten gelten sowohl für landbasierte als auch für online tätige Spielbanken.

Spielbankenabgabe

Spielbanken entrichten eine Abgabe auf ihrem Bruttospielertrag. Dieser entspricht vereinfacht der Differenz zwischen den Spieleinsätzen und den ausbezahlten Gewinnen.

Der überwiegende Teil der Abgabe fliesst zugunsten der AHV.

Bei Spielbanken der Kategorie B kann ein Teil dem Standortkanton zukommen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Abgabe dient damit nicht nur fiskalischen Zwecken, sondern erfüllt einen ausdrücklich in der Bundesverfassung vorgesehenen sozialen Auftrag.

Gemeinnützige Verwendung der Lotterieerträge

Die Reingewinne aus Grosslotterien und Sportwetten dürfen nicht frei an private Eigentümer ausgeschüttet werden.

Sie werden von den Kantonen und nationalen Sportorganisationen für gemeinnützige Zwecke verwendet.

Förderbereiche sind insbesondere Kultur, Soziales, Bildung, Natur, Denkmalpflege und Sport.

Die Mittel dürfen grundsätzlich nicht zur Erfüllung gewöhnlicher gesetzlicher Aufgaben der öffentlichen Hand verwendet werden. Dadurch soll verhindert werden, dass Lotteriegelder reguläre Staatsausgaben ersetzen.

Die konkrete Vergabe wird durch kantonale Lotterie- und Sportfonds organisiert.

Besteuerung von Gewinnen

Die steuerliche Behandlung hängt von Art und Höhe des Gewinns ab.

Gewinne aus konzessionierten Schweizer Spielbanken sind grundsätzlich von der Einkommenssteuer befreit. Für Gewinne aus online durchgeführten Spielbankenspielen gelten besondere gesetzliche Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten.

Auch bei Lotterien, Sportwetten und bestimmten Verkaufsförderungsspielen bestehen Freibeträge. Gewinne oberhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen können steuerbar sein.

Die Grenzbeträge werden periodisch angepasst. Für die konkrete Steuerpflicht sind das Bundesrecht und das Steuerrecht des Wohnkantons massgebend.

Illegales Geldspiel

Illegal sind insbesondere Geldspiele, die ohne erforderliche Konzession oder Bewilligung veranstaltet werden.

Typische Erscheinungsformen sind:

  • nicht bewilligte Spielautomaten
  • geheime Poker- oder Casinoräume
  • unerlaubte Sportwetten
  • ausländische Online-Angebote ohne Schweizer Bewilligung
  • Vermittlung zu illegalen Plattformen
  • Werbung für nicht bewilligte Geldspiele
  • manipulierte Spiele
  • Umgehung von Spielsperren durch Veranstalter

Die Behörden können Spielgeräte, Bargeld, Computer und Unterlagen beschlagnahmen. Verantwortliche Personen müssen mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen.

Teilnehmende werden nicht in jedem Fall bestraft. Der Schwerpunkt der Strafverfolgung liegt auf Veranstaltern, Organisatoren, Vermittlern und gewerbsmässigen Unterstützern.

Geschichte

= Frühe Lotterien und Spiele

Glücks- und Wettspiele sind in der Schweiz seit Jahrhunderten bekannt. Bereits in der frühen Neuzeit veranstalteten Städte, Gesellschaften und private Organisatoren Lotterien.

Die Obrigkeiten betrachteten solche Spiele widersprüchlich. Einerseits versprachen sie Einnahmen für öffentliche und wohltätige Zwecke, andererseits wurden Verschuldung, Betrug und soziale Unordnung befürchtet.

Kartenspiele, Würfelspiele und Wetten wurden deshalb regional verboten, eingeschränkt oder besteuert.

= Lotteriegesetz von 1923

Das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten trat 1924 in Kraft.

Es verbot Lotterien grundsätzlich, erlaubte jedoch Ausnahmen für gemeinnützige und wohltätige Zwecke.

Die Kantone organisierten ihre Zusammenarbeit in regionalen Lotteriegesellschaften. Daraus entwickelten sich die heutigen Anbieterinnen Swisslos und Loterie Romande.

Das Lotteriegesetz blieb trotz technischer und gesellschaftlicher Veränderungen fast ein Jahrhundert in Kraft.

= Spielbankenverbot und Kursäle

Die Bundesverfassung enthielt seit dem 19. Jahrhundert ein Verbot von Spielbanken. Gleichzeitig bestanden in Kurorten sogenannte Kursäle mit begrenzten Spielmöglichkeiten.

1993 stimmte die Bevölkerung der Aufhebung des Spielbankenverbots zu.

Das Spielbankengesetz von 1998 schuf die Grundlage für konzessionierte Casinos. Die ersten neuen Spielbanken eröffneten 2002 und 2003.

= Verfassungsartikel von 2012

Am 11. März 2012 nahmen Volk und Stände den neuen Verfassungsartikel über Geldspiele an.

Dieser sollte Spielbanken, Lotterien, Sportwetten und weitere Geldspiele in einem gemeinsamen System erfassen.

Er schrieb den Schutz vor Spielsucht und die gemeinnützige Verwendung der Lotterieerträge ausdrücklich fest.

Geldspielgesetz von 2017

Das Parlament verabschiedete das neue Geldspielgesetz am 29. September 2017.

Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Kritisiert wurden insbesondere die vorgesehenen Zugangssperren für ausländische Internetangebote.

In der Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 wurde das Gesetz mit einer deutlichen Mehrheit angenommen.

Es trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Zu den wichtigsten Neuerungen gehörte die Zulassung von Online-Spielbankenspielen durch konzessionierte Schweizer Casinos.[14]

Wirtschaftliche Bedeutung

Der Geldspielmarkt umfasst Spielbanken, Lotteriegesellschaften, Verkaufsstellen, Technologieanbieter, Sportwetten und Online-Plattformen.

Spielbanken schaffen Arbeitsplätze in Gastronomie, Sicherheit, Informatik, Kundenbetreuung und Spielbetrieb.

Lotterieverkaufsstellen erhalten Provisionen und tragen zur flächendeckenden Verfügbarkeit der Angebote bei.

Ein erheblicher Teil der erwirtschafteten Mittel fliesst durch Abgaben und Gewinnverteilung an AHV, Kantone, Sport und gemeinnützige Projekte.

Dem wirtschaftlichen Nutzen stehen Kosten durch Prävention, Behandlung, Überschuldung und weitere Folgen problematischen Spielverhaltens gegenüber.

Digitalisierung

Die Digitalisierung hat den schweizerischen Geldspielmarkt grundlegend verändert.

Spielende können rund um die Uhr über Computer oder Mobiltelefon auf Lotterien, Sportwetten und Casinoangebote zugreifen.

Online-Plattformen ermöglichen personalisierte Werbung, schnelle Einzahlungen, Live-Spiele und automatisierte Auswertungen des Spielverhaltens.

Gleichzeitig entstehen neue Möglichkeiten für den Sozialschutz. Anbieter können Verlustentwicklungen, Spielzeiten und ungewöhnliche Veränderungen schneller erkennen.

Die grenzüberschreitende Natur des Internets erschwert jedoch die Bekämpfung illegaler Angebote. Domainnamen können rasch gewechselt und Angebote über soziale Medien beworben werden.

Kritik und gesellschaftliche Debatte

Die Regulierung des Geldspiels ist Gegenstand wiederkehrender politischer und gesellschaftlicher Diskussionen.

Befürworter des bestehenden Systems betonen:

  • Schutz durch konzessionierte und beaufsichtigte Anbieter
  • gemeinnützige Verwendung der Lotterieerträge
  • Finanzierung der AHV durch die Spielbankenabgabe
  • Sperren illegaler Online-Angebote
  • verbindliche Sozialkonzepte

Kritiker verweisen unter anderem auf:

  • Suchtrisiken
  • aggressive oder allgegenwärtige Werbung
  • Interessenkonflikte der Kantone als Aufsichtsträger und Empfänger von Lotterieerträgen
  • Wirksamkeit und Verhältnismässigkeit von Zugangssperren
  • starke Verfügbarkeit von Online-Spielen
  • mangelnde Transparenz einzelner Vergabeentscheidungen
  • Risiken von Sportwetten für die Integrität des Sports

Eine weitere Debatte betrifft die Frage, wie weit staatliche Schutzmassnahmen reichen sollen, ohne die persönliche Freiheit erwachsener Spielender unverhältnismässig einzuschränken.

Statistik

Die ESBK veröffentlicht Kennzahlen zu Spielbanken, Bruttospielerträgen, Abgaben und Spielsperren.

Die Gespa publiziert Statistiken zu Gross- und Kleinspielen. Diese enthalten Angaben zu Spieleinsätzen, Gewinnen, Bruttospielerträgen, Veranstalterinnen und gemeinnütziger Mittelverwendung.

Die Zahlen der verschiedenen Bereiche sind nur eingeschränkt vergleichbar, da unterschiedliche Spielkategorien und Berechnungsmethoden verwendet werden.[15]

Die Entwicklung der Online-Angebote hat seit 2019 zu einer Verschiebung eines Teils des Marktes vom stationären zum digitalen Spiel geführt.

Forschung

Schweizer Hochschulen, Suchtfachstellen und Behörden untersuchen Verbreitung, Risikofaktoren und Folgen des Geldspiels.

Forschungsfragen betreffen unter anderem:

  • Häufigkeit problematischen Spielverhaltens
  • Wirkung von Werbung und Bonusangeboten
  • Unterschiede zwischen online und landbasiertem Spiel
  • Wirksamkeit von Spielsperren
  • Überschuldung
  • Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen
  • Jugendschutz
  • Erkennung riskanten Verhaltens anhand von Spieldaten

Die Ergebnisse dienen der Weiterentwicklung von Sozialschutz, Prävention und Regulierung.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele, Fedlex, abgerufen am 26. Juli 2026.
  2. Der rechtliche Rahmen der Geldspiele in der Schweiz, Bundesamt für Justiz, abgerufen am 26. Juli 2026.
  3. Rechtliche Grundlagen, Eidgenössische Spielbankenkommission, abgerufen am 26. Juli 2026.
  4. Rechenschaftsbericht 2021–2024, Interkantonale Geldspielaufsicht, 1. Mai 2025.
  5. Sicherer und transparenter Spielbetrieb, Eidgenössische Spielbankenkommission, 5. März 2026.
  6. Dokumentation und Tätigkeitsberichte, Eidgenössische Spielbankenkommission, abgerufen am 26. Juli 2026.
  7. 7,0 7,1 Fragen und Antworten zum Geldspielgesetz, Bundesamt für Justiz, 12. Februar 2026.
  8. Zugangssperre, Interkantonale Geldspielaufsicht, abgerufen am 26. Juli 2026.
  9. Nicht bewilligte Online-Spiele, Eidgenössische Spielbankenkommission, 26. Mai 2026.
  10. Illegales Pokerturnier: Rund 60 Personen vor Ort und 55'000 Franken beschlagnahmt, Eidgenössische Spielbankenkommission, 17. April 2026.
  11. Eidgenössische Spielbankenkommission, abgerufen am 26. Juli 2026.
  12. Interkantonale Geldspielaufsicht, abgerufen am 26. Juli 2026.
  13. Häufig gestellte Fragen zum Geldspiel, Eidgenössische Spielbankenkommission, abgerufen am 26. Juli 2026.
  14. Geldspielgesetz, Bundesamt für Justiz, abgerufen am 26. Juli 2026.
  15. Publikationen und Gross- und Kleinspielstatistik 2025, Interkantonale Geldspielaufsicht, Juni 2026.