Staatssekretariat für Migration

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Staatssekretariat für Migration
Schweizerische Eidgenossenschaft
Abkürzung SEM
Staat Schweiz
Behördenart Staatssekretariat und Bundesbehörde
Aufsicht Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Gründung als BFM 1. Januar 2005
Umbenennung zum SEM 1. Januar 2015
Hauptsitz Wabern bei Bern
Adresse Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
Staatssekretär Vincenzo Mascioli
Stellvertretender Direktor Manuel Jakob
Direktionsbereiche 5
Stabsbereiche 3
Website www.sem.admin.ch

Das Staatssekretariat für Migration (SEM; französisch Secrétariat d’État aux migrations, italienisch Segreteria di Stato della migrazione, rätoromanisch Secretariat da stadi per la migraziun, englisch State Secretariat for Migration) ist die zentrale Migrationsbehörde des Bundes in der Schweiz. Es gehört zum Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und hat seinen Hauptsitz in Wabern bei Bern in der Gemeinde Köniz.[1][2]

Das SEM regelt auf Bundesebene die Einreise, den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit ausländischer Personen. Es führt Asylverfahren durch, entscheidet über die Gewährung von Asyl und anderen Schutzformen, koordiniert die Rückkehr von Personen ohne Aufenthaltsrecht und gestaltet gemeinsam mit den Kantonen die schweizerische Integrationspolitik. Weitere Aufgaben betreffen das Schweizer Bürgerrecht, die internationale Migrationszusammenarbeit, die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation sowie die Zusammenarbeit im Schengen- und Dublin-System.[3]

Das SEM entscheidet nicht allein über sämtliche migrationsrechtlichen Angelegenheiten. Die Schweiz verfügt über ein föderal organisiertes System, in dem Bund, Kantone und Gemeinden unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörden erteilen einen grossen Teil der Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, während das SEM die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen festlegt, Bewilligungen in bestimmten Fällen genehmigt und eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung sicherstellt.

Aufgaben

Die Tätigkeiten des SEM umfassen das Ausländer-, Asyl-, Integrations- und Bürgerrecht sowie die nationale und internationale Migrationspolitik. Die Behörde bereitet gesetzliche Grundlagen und politische Entscheide vor, vollzieht Bundesrecht, erarbeitet Weisungen und koordiniert die Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden, ausländischen Behörden und internationalen Organisationen.

Einreise und Visa

Das SEM wirkt an der Ausgestaltung und Umsetzung der schweizerischen Einreise- und Visumpolitik mit. Die Voraussetzungen für die Einreise unterscheiden sich je nach Staatsangehörigkeit, Aufenthaltszweck und geplanter Aufenthaltsdauer.

Für kurzfristige Aufenthalte gelten in der Regel die gemeinsamen Bestimmungen des Schengen-Raums. Personen aus visumpflichtigen Staaten müssen ein Schengen-Visum bei einer schweizerischen Vertretung im Ausland oder bei einer anderen zuständigen Schengen-Vertretung beantragen.

Die schweizerischen Botschaften und Konsulate bearbeiten den überwiegenden Teil der Visumgesuche. Das SEM wird insbesondere bei komplexen Fällen, Einsprachen, humanitären Visa, Einreiseverboten und grundsätzlichen Fragen beigezogen. Einsprachen gegen ablehnende Entscheide über Schengen- und humanitäre Visa werden durch das SEM behandelt.[4]

Das Staatssekretariat arbeitet bei der Einreisekontrolle mit den schweizerischen Auslandvertretungen, dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, der Kantonspolizei, der Bundespolizei und den Behörden anderer Schengen-Staaten zusammen.

Aufenthalt und Niederlassung

Das Ausländer- und Integrationsgesetz unterscheidet verschiedene Aufenthaltsarten. Dazu gehören Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen sowie besondere Ausweise für Grenzgängerinnen, vorläufig Aufgenommene, Asylsuchende und Schutzbedürftige.

Die kantonalen Migrationsbehörden prüfen und erteilen die meisten Bewilligungen. In gesetzlich festgelegten Fällen ist die Zustimmung des SEM erforderlich. Das Staatssekretariat erlässt zudem Weisungen und unterstützt die Kantone bei einer einheitlichen Anwendung des Bundesrechts.

Bei der Beurteilung können unter anderem der Aufenthaltszweck, die Dauer des bisherigen Aufenthalts, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die Integration, familiäre Beziehungen und öffentliche Sicherheitsinteressen berücksichtigt werden.

Das SEM behandelt ausserdem Fragen des Familiennachzugs, der Änderung des Aufenthaltszwecks, der vorläufigen Aufnahme und der Zulassung besonders schutzbedürftiger Personen.

Personenfreizügigkeit

Für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation gelten weitgehend die Bestimmungen des Abkommens über die Personenfreizügigkeit.

Das SEM beobachtet die Entwicklung der Zuwanderung aus dem EU- und EFTA-Raum und wirkt an der Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen mit. Es veröffentlicht Berichte und Informationen zur Personenfreizügigkeit und koordiniert die migrationsrechtliche Umsetzung mit anderen Bundesstellen und den Kantonen.

Die arbeitsmarktlichen Kontrollen, die Anerkennung von Berufsqualifikationen und die flankierenden Massnahmen fallen teilweise in den Aufgabenbereich anderer Behörden. Das SEM ist jedoch für die ausländerrechtlichen Grundsatzfragen zuständig.

Erwerbstätigkeit von Drittstaatsangehörigen

Personen aus Staaten ausserhalb der EU und der EFTA können nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Erwerbstätigkeit zugelassen werden. In der Regel werden gut qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen, wenn die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz berücksichtigt werden und keine geeignete Person aus dem Inland oder aus dem EU- und EFTA-Raum zur Verfügung steht.

Bundesrat und Kantone verfügen für bestimmte Bewilligungsarten über jährliche Höchstzahlen. Die kantonalen Arbeitsmarkt- und Migrationsbehörden prüfen die Gesuche. Je nach Fall muss das SEM dem kantonalen Entscheid zustimmen.

Das Staatssekretariat befasst sich auch mit dem Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeiten, dem Stellenantritt ausländischer Personen und den migrationsrechtlichen Folgen eines Stellenwechsels oder einer Arbeitslosigkeit.

Asyl und Schutz

Das SEM ist für die Durchführung der Asylverfahren in der Schweiz zuständig. Es prüft, ob eine asylsuchende Person die Flüchtlingseigenschaft erfüllt und ob Gründe gegen die Gewährung von Asyl sprechen.[5]

Als Flüchtlinge gelten nach dem Asylgesetz grundsätzlich Personen, die in ihrem Herkunftsstaat oder im Staat ihres letzten Wohnsitzes wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden.

Das SEM klärt die Identität, den Reiseweg und die vorgebrachten Asylgründe ab. Es wertet Dokumente, Befragungen, Länderinformationen und weitere Beweismittel aus. Je nach Ergebnis gewährt es Asyl, ordnet eine vorläufige Aufnahme an, weist das Gesuch ab oder tritt darauf nicht ein.

Gegen einen Entscheid des SEM kann in der Regel Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Das Gericht überprüft, ob der Entscheid mit dem nationalen und internationalen Recht vereinbar ist.

Schutzstatus S

Das SEM ist für die Registrierung und die ausländerrechtlichen Entscheide im Zusammenhang mit dem Schutzstatus S zuständig. Dieser Status ermöglicht einer vom Bundesrat bestimmten Personengruppe einen vorübergehenden kollektiven Schutz, ohne dass jede Person ein vollständiges individuelles Asylverfahren durchlaufen muss.

Der Bundesrat aktivierte den Schutzstatus S erstmals am 12. März 2022 für Menschen, die infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine fliehen mussten. Das SEM registriert die Schutzsuchenden, prüft die Zugehörigkeit zur berechtigten Personengruppe und weist sie grundsätzlich einem Kanton zu.[6]

Die Kantone sind anschliessend insbesondere für Unterbringung, Sozialhilfe, Gesundheitsversorgung, Schulbesuch und Integrationsmassnahmen zuständig. Der Bund beteiligt sich über Pauschalen und besondere Programme an den entstehenden Kosten.

Rückkehr und Wegweisung

Personen, deren Asylgesuch rechtskräftig abgewiesen wurde oder die sich ohne gültige Bewilligung in der Schweiz aufhalten, müssen das Land grundsätzlich verlassen. Der konkrete Vollzug einer Wegweisung ist in erster Linie Aufgabe der Kantone.

Das SEM unterstützt und koordiniert den Vollzug. Es beschafft Reisedokumente, führt Gespräche mit den Herkunftsstaaten, organisiert Rückführungen und arbeitet mit kantonalen Behörden, ausländischen Vertretungen, der Polizei und internationalen Organisationen zusammen.

Die freiwillige Rückkehr wird gegenüber einer zwangsweisen Rückführung bevorzugt. Rückkehrhilfe kann Beratung, Reisekosten, medizinische Unterstützung und Beiträge zur beruflichen oder gesellschaftlichen Wiedereingliederung im Herkunftsstaat umfassen.[7]

Ist eine Wegweisung vorübergehend nicht zulässig, nicht zumutbar oder nicht möglich, kann das SEM eine vorläufige Aufnahme anordnen. Diese stellt rechtlich keine ordentliche Aufenthaltsbewilligung dar, kann in der Praxis jedoch über längere Zeit bestehen bleiben.

Integration

Die Integration der ausländischen Bevölkerung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen, Gemeinden, Sozialpartnern, Organisationen und Privatpersonen.

Das SEM entwickelt die strategischen Grundlagen der Integrationspolitik und unterstützt die Kantone finanziell. Ein wichtiges Instrument sind die kantonalen Integrationsprogramme. Sie bündeln Massnahmen in Bereichen wie Sprache, Bildung, Arbeitsmarkt, Beratung, gesellschaftliche Teilhabe und Schutz vor Diskriminierung.

Für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen besteht die Integrationsagenda Schweiz. Sie verfolgt das Ziel, Sprachkenntnisse, Ausbildungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration frühzeitig zu fördern.

Das SEM kontrolliert die Verwendung der Bundesmittel und wertet die Ergebnisse der Programme aus. Die praktische Durchführung liegt überwiegend bei Kantonen, Gemeinden, Bildungsinstitutionen, Hilfswerken und privaten Trägern.

Schweizer Bürgerrecht

Das Schweizer Bürgerrecht besteht aus dem Bürgerrecht einer Gemeinde, dem Bürgerrecht eines Kantons und dem Schweizer Bürgerrecht.

Bei der ordentlichen Einbürgerung führen Gemeinden und Kantone das Verfahren. Das SEM prüft auf Bundesebene, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und erteilt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung.

Das Staatssekretariat ist ausserdem für erleichterte Einbürgerungen, Wiedereinbürgerungen und bestimmte Verfahren zur Feststellung, zum Verlust oder zur Nichtigerklärung des Schweizer Bürgerrechts zuständig.

Zu den Voraussetzungen gehören je nach Verfahren ein rechtmässiger Aufenthalt, erfolgreiche Integration, Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensverhältnissen, ausreichende Sprachkenntnisse und die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.[8]

Staatenlosigkeit

Das SEM prüft Gesuche um Anerkennung der Staatenlosigkeit. Als staatenlos gilt eine Person, die von keinem Staat aufgrund seiner Gesetzgebung als Staatsangehörige betrachtet wird.

Die Anerkennung kann Auswirkungen auf Reisedokumente, Aufenthaltsstatus und den Zugang zu bestimmten Rechten haben. Sie führt jedoch nicht automatisch zur Erteilung des Schweizer Bürgerrechts.

Identifikation und Sicherheitsprüfung

Das SEM muss ausländische Personen in seinen Verfahren möglichst eindeutig identifizieren. Dabei werden Personalien, Dokumente, Fotografien und je nach Verfahren biometrische Daten geprüft.

Identitäts- und Sicherheitsprüfungen dienen den Aufenthalts-, Asyl-, Rückkehr- und Bürgerrechtsverfahren. Sie sollen Mehrfachidentitäten, gefälschte Dokumente und mögliche Risiken für die innere oder äussere Sicherheit erkennen.[9]

Das SEM arbeitet dazu mit fedpol, dem Nachrichtendienst des Bundes, dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, den kantonalen Polizeibehörden und ausländischen Partnerstellen zusammen.

Bundesasylzentren

Seit der Neustrukturierung des Asylbereichs werden zahlreiche Asylverfahren in Zentren des Bundes durchgeführt. Die Schweiz ist dafür in sechs Asylregionen gegliedert:

  • Westschweiz;
  • Bern;
  • Nordwestschweiz;
  • Zürich;
  • Ostschweiz;
  • Tessin und Zentralschweiz.

Jede Region verfügt über mindestens ein Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion. Weitere Zentren dienen hauptsächlich der Unterbringung von Personen, deren Verfahren abgeschlossen ist, die sich in einem Dublin-Verfahren befinden oder deren Rückkehr vorbereitet wird.[10]

Im Rahmen der regulären Planung stehen rund 5000 Unterbringungsplätze zur Verfügung. In besonderen Situationen kann die Kapazität im Rahmen der Notfallplanung von Bund und Kantonen auf bis zu 10'000 Plätze erhöht werden.[10]

Zentren mit Verfahrensfunktion

In den Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion reichen asylsuchende Personen ihre Gesuche ein. Befragerinnen und Befrager des SEM, Rechtsvertretungen, Dolmetschende, Dokumentenprüfende, Betreuungspersonal und Sicherheitsdienste arbeiten am selben Standort.

Die räumliche Zusammenführung soll eine schnelle Durchführung der Verfahren ermöglichen. Asylsuchende haben während des Bundesverfahrens Anspruch auf kostenlose Beratung und Rechtsvertretung.

Kann der Entscheid rasch gefällt werden, wird das Gesuch im beschleunigten oder im Dublin-Verfahren behandelt. Sind zusätzliche Abklärungen nötig, wird ein erweitertes Verfahren eröffnet und die Person einem Kanton zugewiesen.

Zentren ohne Verfahrensfunktion

Bundesasylzentren ohne Verfahrensfunktion dienen als Warte- und Ausreisezentren. Dort leben insbesondere Personen, bei denen ein anderer Dublin-Staat zuständig ist oder deren Asylgesuch abgelehnt wurde.

Kann die Wegweisung nicht innerhalb der maximalen Aufenthaltsdauer in den Zentren des Bundes vollzogen werden, wird die Person einem Kanton zugewiesen.

Aufenthaltsdauer

Asylsuchende können während des Bundesverfahrens grundsätzlich bis zu 140 Tage in einem Bundesasylzentrum untergebracht werden. Danach erfolgt je nach Verfahrensstand die Zuweisung an einen Kanton oder die Ausreise.[5]

Betrieb der Zentren

Das SEM trägt die Gesamtverantwortung für den Betrieb der Bundesasylzentren. Verschiedene Aufgaben werden an externe Unternehmen und Organisationen vergeben.

Dazu gehören Betreuung, Verpflegung, Sicherheit, medizinische Erstversorgung, Reinigung und Beschäftigungsprogramme. Die Rechtsberatung und Rechtsvertretung wird von unabhängigen Leistungserbringern wahrgenommen.

Das SEM erlässt Betriebskonzepte und Hausordnungen. Es ist dafür verantwortlich, dass Sicherheit, Menschenwürde, medizinische Versorgung und besondere Bedürfnisse verletzlicher Personen berücksichtigt werden.

Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden

Das schweizerische Migrationssystem beruht auf einer engen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen.

Die Kantone sind unter anderem zuständig für:

  • die Erteilung eines grossen Teils der Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen;
  • die Unterbringung von Personen nach der Zuweisung durch den Bund;
  • Sozial- und Nothilfe;
  • Schulbildung und Gesundheitsversorgung;
  • Integrationsmassnahmen;
  • den Vollzug rechtskräftiger Wegweisungen;
  • kantonale und kommunale Teile der ordentlichen Einbürgerung.

Das SEM erlässt Weisungen, genehmigt bestimmte Entscheide und führt Aufsicht in Bereichen, in denen Bundesrecht dies vorsieht. Es zahlt den Kantonen Pauschalen für Unterbringung, Betreuung, Sozialhilfe und Integration bestimmter Personengruppen.

Regelmässige Konferenzen und Arbeitsgruppen dienen der Koordination. Beteiligt sind unter anderem die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, die Sozialdirektorenkonferenz, kantonale Migrationsbehörden und kommunale Organisationen.

Internationale Zusammenarbeit

Migration ist ein grenzüberschreitendes Thema. Das SEM vertritt die Schweiz in zahlreichen europäischen und internationalen Gremien und führt Verhandlungen mit Herkunfts-, Transit- und Aufnahmestaaten.

Schengen

Die Schweiz ist seit 2008 operativ am Schengen-System beteiligt. Die Zusammenarbeit betrifft insbesondere Visa, Personenkontrollen an den Aussengrenzen, polizeilichen Informationsaustausch und gemeinsame Datenbanken.

Das SEM wirkt an der Übernahme und Umsetzung neuer Schengen-Rechtsakte mit. Änderungen müssen gemäss den schweizerischen verfassungsrechtlichen Verfahren genehmigt und in das nationale Recht übertragen werden.

Dublin-System

Das Dublin-System legt fest, welcher europäische Staat für die Prüfung eines Asylgesuchs zuständig ist. Ziel ist, dass ein Gesuch grundsätzlich nur von einem teilnehmenden Staat geprüft wird.

Das SEM untersucht unter anderem, ob eine Person bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Asylgesuch gestellt hat, dort registriert wurde oder über diesen Staat eingereist ist. Ist ein anderer Staat zuständig, kann das SEM einen Nichteintretensentscheid fällen und die Überstellung einleiten.

Umgekehrt übernimmt die Schweiz Personen, für deren Verfahren sie nach den Dublin-Regeln zuständig ist.

Freizügigkeitsabkommen

Das SEM ist an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union beteiligt. Es arbeitet dabei mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft, dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und den Kantonen zusammen.

Rückübernahmeabkommen

Die Schweiz schliesst mit anderen Staaten Abkommen über die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger und bestimmter Drittstaatsangehöriger. Das SEM verhandelt solche Verträge und organisiert deren praktische Umsetzung.

Rückübernahmeabkommen regeln unter anderem die Identifikation, die Ausstellung von Ersatzreisedokumenten und die Übergabe der betroffenen Personen.

Migrationspartnerschaften

Migrationspartnerschaften verbinden unterschiedliche Interessen der Schweiz und eines Partnerstaats. Neben der Rückkehr können sie reguläre Migration, Berufsbildung, Diaspora, Entwicklung, Grenzmanagement und Schutz von Flüchtlingen umfassen.

An den Partnerschaften wirken je nach Thema das SEM, das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit und weitere Bundesstellen mit.

Internationale Organisationen

Das SEM arbeitet insbesondere mit folgenden Organisationen zusammen:

  • dem Hohen Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen;
  • der Internationalen Organisation für Migration;
  • der Europäischen Asylagentur;
  • dem International Centre for Migration Policy Development;
  • dem Europarat;
  • der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Die Zusammenarbeit betrifft Schutzstandards, Rückkehrhilfe, Resettlement, Herkunftsländerinformationen, Statistik, Grenzmanagement und internationale Migrationspolitik.

Resettlement

Beim Resettlement werden besonders schutzbedürftige, vom UNHCR anerkannte Flüchtlinge aus einem Erstaufnahmestaat in die Schweiz aufgenommen.

Der Bundesrat entscheidet über die Aufnahmeprogramme und deren Umfang. Das SEM wählt gemeinsam mit dem UNHCR geeignete Personen aus, führt Sicherheits- und Identitätsprüfungen durch und organisiert die Einreise.

Nach der Ankunft werden die Personen den Kantonen zugewiesen. Dort erhalten sie Integrations- und Unterstützungsleistungen.

Organisation

Das SEM ist in fünf Direktionsbereiche und drei Stabsbereiche gegliedert.[11]

Direktionsbereiche

Direktionsbereich Aufgaben
Asyl Durchführung der Asylverfahren, Dublin-Verfahren, Schutzentscheidungen und Asylpraxis
Bundesasylzentren Unterbringung, Betrieb und Weiterentwicklung der Zentren des Bundes
Internationales Europäische und internationale Migrationszusammenarbeit, Rückkehr und Herkunftsländerfragen
Planung und Ressourcen Personal, Finanzen, Informatik, Immobilien, Controlling und betriebliche Planung
Zuwanderung und Integration Ausländerrecht, Arbeitsmigration, Personenfreizügigkeit, Integration und Bürgerrecht

Stabsbereiche

Die drei Stabsbereiche sind:

  • Direktion;
  • Recht;
  • Information und Kommunikation.

Der Direktionsstab unterstützt die Führung und koordiniert politische und strategische Geschäfte. Der Stabsbereich Recht behandelt übergreifende Rechtsfragen, Rechtsetzung und juristische Qualitätssicherung. Information und Kommunikation ist für Medienarbeit, Publikationen und die interne und externe Kommunikation zuständig.

Das Sekretariat der Eidgenössischen Migrationskommission ist administrativ dem SEM angegliedert. Die Kommission ist in ihren fachlichen Stellungnahmen und Empfehlungen jedoch unabhängig.

Leitung

Seit dem 1. Januar 2025 wird das Staatssekretariat von Vincenzo Mascioli geleitet. Der Bundesrat ernannte ihn am 16. Oktober 2024 als Nachfolger von Christine Schraner Burgener.[12]

Mascioli hatte zuvor verschiedene Führungsfunktionen im SEM ausgeübt. Der Staatssekretär vertritt die schweizerische Migrationspolitik gegenüber Bundesrat, Parlament, Kantonen, ausländischen Regierungen und internationalen Organisationen.

Seit dem 1. August 2026 ist Manuel Jakob stellvertretender Direktor. Er übernahm die Funktion von Claudio Martelli, der weiterhin als Vizedirektor den Direktionsbereich Asyl leitet.[13]

Rechtsgrundlagen

Die Aufgaben des SEM stützen sich auf eine Vielzahl nationaler und internationaler Rechtsgrundlagen.

Zu den wichtigsten Bundesgesetzen gehören:

  • das Ausländer- und Integrationsgesetz;
  • das Asylgesetz;
  • das Bürgerrechtsgesetz;
  • das Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich;
  • das Datenschutzgesetz;
  • das Verwaltungsverfahrensgesetz;
  • das Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht.

Weitere Bestimmungen befinden sich in Verordnungen des Bundesrates und des EJPD.

Die organisatorische Stellung des SEM ist in der Organisationsverordnung für das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement geregelt.[14]

International besonders bedeutend sind:

  • die Genfer Flüchtlingskonvention;
  • die Europäische Menschenrechtskonvention;
  • die Schengen- und Dublin-Assoziierungsabkommen;
  • das Abkommen über die Personenfreizügigkeit;
  • die UNO-Kinderrechtskonvention;
  • bilaterale Rückübernahme- und Migrationsabkommen.

Informationssysteme

Das SEM betreibt und verwendet verschiedene Informationssysteme zur Bearbeitung von Ausländer-, Asyl-, Visa- und Bürgerrechtsverfahren.

Zentrales Migrationsinformationssystem

Das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS) enthält Personendaten aus dem Ausländer- und Asylbereich. Es wird von Bundesstellen, kantonalen Migrationsbehörden und weiteren gesetzlich berechtigten Stellen genutzt.

Gespeichert werden je nach Verfahren unter anderem Personalien, Aufenthaltsstatus, Bewilligungen, Asylentscheide, Ein- und Ausreisen sowie weitere verfahrensrelevante Angaben.

Zugriff, Bearbeitung und Weitergabe der Daten sind gesetzlich geregelt. Der Datenschutz und die Datensicherheit besitzen wegen der teilweise besonders schützenswerten Personendaten eine hohe Bedeutung.[15]

Europäische Informationssysteme

Im Rahmen von Schengen und Dublin arbeitet das SEM mit europäischen Informationssystemen. Dazu gehören je nach Zuständigkeit Systeme für Visa, Fingerabdrücke, Einreise- und Ausreisedaten sowie Sicherheitsabfragen.

Die Systeme unterstützen die Identifikation von Personen, die Prüfung der Zuständigkeit für Asylgesuche und die Bekämpfung von Identitätsmissbrauch.

Forschung und Herkunftsländerinformationen

Das SEM gibt Studien und Evaluationen zu migrationspolitischen Fragen in Auftrag. Themen sind beispielsweise Integration, Arbeitsmarkt, Einbürgerung, Rückkehr, Asylverfahren und gesellschaftliche Entwicklungen.

Die Fachstelle Länderanalyse sammelt und bewertet Informationen über die politische, gesellschaftliche, menschenrechtliche und sicherheitspolitische Situation in Herkunftsstaaten. Diese Informationen dienen als Grundlage für Asyl- und Wegweisungsentscheide.

Die Länderanalysen stützen sich auf öffentlich verfügbare Quellen, Kontakte mit Fachpersonen, internationale Organisationen und eigene Recherchen. Sie müssen objektiv, nachvollziehbar und möglichst aktuell sein.

Statistik und Publikationen

Das SEM veröffentlicht regelmässig Statistiken zu Asylgesuchen, Entscheiden, Aufenthaltsbewilligungen, ausländischer Wohnbevölkerung, Einbürgerungen und Rückkehr.

Die Asylstatistik wird monatlich veröffentlicht. Sie enthält unter anderem Angaben zu Gesuchen, Herkunftsstaaten, Erledigungen, Schutzquoten und pendenten Verfahren.[16]

Weitere Publikationen sind Migrationsberichte, Monitoringberichte, Weisungen, Handbücher, Studien und Informationsbroschüren.

Statistiken werden in Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Medien verwendet. Ihre Interpretation kann jedoch anspruchsvoll sein, da sich Asylgesuche, Entscheide, Schutzquoten und Bestände auf unterschiedliche Zeiträume und Personengruppen beziehen.

Geschichte

Vorgängerbehörden

Ausländer-, Flüchtlings- und Bürgerrechtsfragen wurden auf Bundesebene lange von verschiedenen Behörden bearbeitet. Die Zuständigkeiten wurden im Verlauf des 20. Jahrhunderts mehrfach neu organisiert.

Vor der Schaffung des Bundesamtes für Migration bestanden insbesondere:

  • das Bundesamt für Flüchtlinge;
  • das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung.

Das Bundesamt für Flüchtlinge war schwerpunktmässig für das Asylwesen zuständig. Das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung behandelte vor allem ausländerrechtliche Fragen, Arbeitsmigration, Integration und Auswanderungsberatung.

Bundesamt für Migration

Am 1. Januar 2005 wurden das Bundesamt für Flüchtlinge und das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung zum Bundesamt für Migration (BFM) zusammengeführt.[1]

Die Fusion vereinte Ausländer-, Asyl-, Integrations- und Bürgerrechtsfragen in einer Bundesbehörde. Ziel war eine kohärentere Migrationspolitik und eine bessere Koordination der Verfahren.

Erster Direktor des neuen Bundesamtes war Eduard Gnesa. Später übernahm Mario Gattiker die Leitung.

Umwandlung in ein Staatssekretariat

Der Bundesrat beschloss 2014, das Bundesamt für Migration zum Staatssekretariat aufzuwerten. Die Änderung trat am 1. Januar 2015 in Kraft.[17]

Der Bundesrat begründete den Schritt mit der wachsenden politischen Bedeutung der Migration, dem erweiterten Aufgabenbereich und den zahlreichen internationalen Funktionen der Behördenleitung.

Die Organisation und die bestehenden Aufgaben des Bundesamtes wurden grundsätzlich weitergeführt. Der Direktor des BFM, Mario Gattiker, wurde zum ersten Staatssekretär für Migration ernannt.

Neustrukturierung des Asylwesens

In den 2010er-Jahren wurde das schweizerische Asylsystem grundlegend reformiert. Ein Testbetrieb in Zürich erprobte beschleunigte Verfahren, kostenlose Rechtsvertretung und die Unterbringung der wichtigsten Beteiligten an gemeinsamen Standorten.

Die Stimmberechtigten nahmen die entsprechende Änderung des Asylgesetzes 2016 an. Das neue System wurde am 1. März 2019 schweizweit eingeführt.

Die Schweiz wurde in sechs Asylregionen gegliedert. Asylgesuche sollten soweit möglich innerhalb der Zentren des Bundes entschieden werden. Gleichzeitig erhielten die Gesuchstellenden Zugang zu kostenloser Beratung und Rechtsvertretung.

Schutzstatus S seit 2022

Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine aktivierte der Bundesrat erstmals den seit den 1990er-Jahren gesetzlich vorgesehenen Schutzstatus S.

Das SEM musste innerhalb kurzer Zeit Registrierungsstellen, digitale Anmeldemöglichkeiten und zusätzliche Unterbringungskapazitäten schaffen. Bund, Kantone, Gemeinden und private Haushalte nahmen eine grosse Zahl Schutzsuchender auf.

Die erstmalige Anwendung führte zu politischen und administrativen Diskussionen über Erwerbstätigkeit, Integration, Kantonszuweisung, Reiseregeln, Sozialhilfe und die spätere Aufhebung des Status.

Entwicklung seit 2025

Vincenzo Mascioli übernahm Anfang 2025 die Leitung des SEM. Zu den wichtigen Themen gehörten die Stabilisierung des Asylsystems, die Unterbringungskapazitäten, die Arbeitsmarktintegration von Personen aus dem Asyl- und Schutzbereich und die Weiterentwicklung der europäischen Zusammenarbeit.

Im August 2026 wurde die Stellvertretung der Direktion neu geregelt. Manuel Jakob übernahm die Funktion des stellvertretenden Direktors.

Staatssekretäre und Behördenleitung

Zeitraum Person Funktion
2005–2011 Eduard Gnesa Direktor des Bundesamtes für Migration
2011–2021 Mario Gattiker Direktor des BFM, ab 2015 Staatssekretär
2022–2024 Christine Schraner Burgener Staatssekretärin für Migration
seit 2025 Vincenzo Mascioli Staatssekretär für Migration

Christine Schraner Burgener übernahm das SEM am 1. Januar 2022 von Mario Gattiker.[18]

Aufsicht und Rechtsschutz

Das SEM untersteht der politischen und administrativen Aufsicht des EJPD und des Bundesrates.

Die parlamentarischen Kommissionen können die Tätigkeit der Behörde prüfen und Berichte verlangen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle kontrolliert ausgewählte finanzielle, organisatorische und informatische Bereiche.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte beaufsichtigt die Einhaltung des Datenschutz- und Öffentlichkeitsrechts.

Das Bundesverwaltungsgericht überprüft einen grossen Teil der anfechtbaren Entscheide. Seine Urteile beeinflussen die Praxis des SEM und können eine Anpassung von Weisungen oder Verfahren erforderlich machen.

Auch internationale Gerichte und Überwachungsorgane, insbesondere der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, können für die schweizerische Migrations- und Asylpraxis von Bedeutung sein.

Öffentliche und politische Debatten

Die Arbeit des SEM steht regelmässig im Zentrum politischer Diskussionen. Migration berührt Fragen der Menschenrechte, Sicherheit, Wirtschaft, Integration, Sozialpolitik und internationalen Zusammenarbeit.

Dauer der Verfahren

Eine häufige Forderung betrifft schnelle Asyl- und Bewilligungsverfahren. Lange Verfahren erschweren die Lebensplanung der Betroffenen und verursachen Kosten.

Gleichzeitig müssen Entscheide sorgfältig abgeklärt, begründet und rechtlich überprüfbar sein. Besonders komplex sind Fälle mit unklarer Identität, fehlenden Dokumenten, medizinischen Problemen oder schwer überprüfbaren Verfolgungsvorbringen.

Unterbringung

Standorte und Betrieb von Bundesasylzentren können in den betroffenen Gemeinden zu Diskussionen führen. Themen sind Sicherheit, Betreuung, Schulwege, medizinische Versorgung und die Belastung der lokalen Infrastruktur.

Das SEM führt vor der Eröffnung definitiver Zentren Gespräche mit Kantonen und Gemeinden. Begleitgruppen sollen den Austausch mit der Bevölkerung ermöglichen.

Rückkehrvollzug

Der Vollzug von Wegweisungen ist schwierig, wenn Herkunftsstaaten keine Reisedokumente ausstellen, die Identität unklar bleibt oder die Sicherheitslage eine Rückkehr nicht erlaubt.

Menschenrechtsorganisationen fordern regelmässig eine sorgfältige Prüfung gesundheitlicher und persönlicher Risiken. Andere politische Akteure verlangen einen konsequenteren und schnelleren Vollzug.

Integration und Erwerbstätigkeit

Die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen, vorläufig Aufgenommenen und Personen mit Schutzstatus S gilt als zentrale Aufgabe.

Diskutiert werden Sprachförderung, Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Kinderbetreuung, administrative Hürden und Anreize für Arbeitgebende. Bund und Kantone versuchen, die Erwerbsbeteiligung durch Programme und vereinfachte Verfahren zu erhöhen.

Föderale Unterschiede

Da die Kantone zahlreiche Aufgaben selbst vollziehen, können sich Bewilligungspraxis, Unterbringung und Integrationsangebote unterscheiden.

Das SEM versucht durch Weisungen, Zustimmungsvorbehalte, Datenaustausch und Koordination eine möglichst einheitliche Anwendung des Bundesrechts zu gewährleisten. Die kantonale Autonomie bleibt jedoch ein wesentliches Merkmal des Systems.

Datenschutz und Digitalisierung

Die Digitalisierung erleichtert Verfahren und Datenaustausch, erhöht aber die Anforderungen an Informationssicherheit und Datenschutz.

Besonders sensibel sind biometrische Daten, Angaben zu Fluchtgründen, Gesundheitsinformationen und Daten aus Sicherheitsprüfungen. Fehler oder unberechtigte Zugriffe können erhebliche Folgen für betroffene Personen haben.

Bedeutung

Das Staatssekretariat für Migration gehört zu den politisch bedeutenden Behörden der Bundesverwaltung. Seine Entscheide wirken sich unmittelbar auf das Leben von ausländischen Staatsangehörigen, Schutzsuchenden, Arbeitgebenden und Familien aus.

Das SEM verbindet administrative Einzelfallarbeit mit strategischer Politikgestaltung. Es muss humanitäre Verpflichtungen, wirtschaftliche Interessen, öffentliche Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und internationale Zusammenarbeit miteinander vereinbaren.

Die Behörde arbeitet an einer Schnittstelle zwischen nationalem Recht und internationalen Entwicklungen. Kriege, wirtschaftliche Krisen, politische Verfolgung, Arbeitskräftemangel und Veränderungen der europäischen Migrationspolitik können die Zahl und Art der Verfahren rasch beeinflussen.

Literatur

  • Staatssekretariat für Migration: Migrationsberichte. Bern.
  • Staatssekretariat für Migration: Handbuch Asyl und Rückkehr. Bern.
  • Schweizerisches Bundesarchiv: Bewertungsentscheid Staatssekretariat für Migration. Bern 2020.
  • Eidgenössische Migrationskommission: Jahresberichte. Bern.
  • Schweizerische Flüchtlingshilfe: Handbuch zum Asyl- und Wegweisungsverfahren. Bern.
  • Alberto Achermann, Martina Caroni, Astrid Epiney, Walter Kälin: Jahrbuch für Migrationsrecht. Stämpfli Verlag, Bern.
  • Peter Uebersax, Beat Rudin, Thomas Hugi Yar, Thomas Geiser: Ausländerrecht. Helbing Lichtenhahn Verlag, Basel.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Das SEM, Staatssekretariat für Migration, abgerufen am 3. August 2026.
  2. Weiterführende Adressen, Staatssekretariat für Migration, abgerufen am 3. August 2026.
  3. Aufgaben, Staatssekretariat für Migration, abgerufen am 3. August 2026.
  4. Kontakt, Staatssekretariat für Migration, abgerufen am 3. August 2026.
  5. 5,0 5,1 Das Asylverfahren, Staatssekretariat für Migration, abgerufen am 3. August 2026.
  6. Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine, Staatssekretariat für Migration, abgerufen am 3. August 2026.
  7. Rückkehrhilfe, Staatssekretariat für Migration, abgerufen am 3. August 2026.
  8. Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht, Fedlex, abgerufen am 3. August 2026.
  9. Identifikation und Sicherheitsprüfung, Staatssekretariat für Migration, abgerufen am 3. August 2026.
  10. 10,0 10,1 Asylregionen und Bundesasylzentren, Staatssekretariat für Migration, abgerufen am 3. August 2026.
  11. Das SEM und sein Organigramm, Staatssekretariat für Migration, Stand 1. August 2026, abgerufen am 3. August 2026.
  12. Vincenzo Mascioli wird neuer Staatssekretär für Migration, Der Bundesrat, 16. Oktober 2024, abgerufen am 3. August 2026.
  13. Manuel Jakob wird stellvertretender Direktor des Staatssekretariats für Migration, Der Bundesrat, 1. April 2026, abgerufen am 3. August 2026.
  14. Organisationsverordnung für das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, Fedlex, abgerufen am 3. August 2026.
  15. Verordnung über das Zentrale Migrationsinformationssystem, Fedlex, abgerufen am 3. August 2026.
  16. Statistiken, Staatssekretariat für Migration, abgerufen am 3. August 2026.
  17. Bundesamt für Migration wird Staatssekretariat, Der Bundesrat, 19. September 2014, abgerufen am 3. August 2026.
  18. Christine Schraner Burgener wird neue Staatssekretärin für Migration, Der Bundesrat, 25. Februar 2021, abgerufen am 3. August 2026.