Kanton Bellinzona
| Kanton Bellinzona | |
|---|---|
| Italienischer Name | Cantone di Bellinzona |
| Staatswesen | Helvetische Republik |
| Status | Verwaltungsbezirk der helvetischen Einheitsrepublik |
| Hauptort | Bellinzona |
| Gründung | 14. April 1798 |
| Auflösung | 1803 |
| Sprache | Italienisch |
| Gebiet | Bellinzona, Leventina, Riviera und Bleniotal |
| Vorgänger | Vogteien Bellinzona, Blenio und Riviera sowie Urner Vogtei Leventina |
| Nachfolger | Kanton Tessin |
Der Kanton Bellinzona (italienisch Cantone di Bellinzona) war von 1798 bis 1803 ein Kanton der Helvetischen Republik. Er umfasste die vier ehemaligen ennetbirgischen Vogteien Bellinzona, Blenio, Riviera und Leventina. Hauptort und Sitz des helvetischen Nationalpräfekten war die Stadt Bellinzona.
Der Kanton wurde am 14. April 1798 im Zuge der Auflösung der Alten Eidgenossenschaft geschaffen. Anders als die Kantone vor 1798 und nach 1803 war er kein souveräner Gliedstaat, sondern ein Verwaltungs-, Gerichts- und Wahlbezirk des zentralistisch organisierten helvetischen Einheitsstaats. Seine Behörden waren der Zentralregierung untergeordnet und verfügten nur über begrenzte eigene Zuständigkeiten.[1]
Mit der Mediationsakte von 1803 wurden die Kantone Bellinzona und Lugano zum neuen Kanton Tessin vereinigt. Dieser wurde als gleichberechtigtes Mitglied in die Schweizerische Eidgenossenschaft aufgenommen. Der Kanton Bellinzona war damit ein unmittelbarer Vorläufer des heutigen Kantons Tessin.
Historischer Hintergrund
Die ennetbirgischen Vogteien
Das Gebiet des späteren Kantons Bellinzona gehörte vor 1798 zu den sogenannten ennetbirgischen Vogteien. Diese südlich des Gotthards gelegenen Territorien waren im 15. und frühen 16. Jahrhundert von eidgenössischen Orten erobert worden.
Bellinzona, Blenio und Riviera wurden von Uri, Schwyz und Nidwalden als Gemeine Herrschaften verwaltet. Die drei Orte entsandten in regelmässigem Wechsel Landvögte beziehungsweise Kommissäre in die Untertanengebiete. Die Leventina stand dagegen seit dem 15. Jahrhundert unmittelbar unter der Herrschaft Uris.
| Gebiet | Herrschaft bis 1798 | Verwaltungssitz |
|---|---|---|
| Bellinzona | Gemeine Herrschaft von Uri, Schwyz und Nidwalden | Bellinzona |
| Blenio | Gemeine Herrschaft von Uri, Schwyz und Nidwalden | Lottigna |
| Riviera | Gemeine Herrschaft von Uri, Schwyz und Nidwalden | Osogna |
| Leventina | Untertanengebiet des Kantons Uri | Faido |
Die eidgenössischen Herrschaftsorte übten vor allem die hohe Gerichtsbarkeit und die politische Oberhoheit aus. Die einzelnen Täler, Gemeinden und Nachbarschaften bewahrten daneben eigene Statuten, Nutzungsrechte und Formen der lokalen Selbstverwaltung.
Das vorrevolutionäre Gebiet war weder politisch noch rechtlich einheitlich. Jedes Tal besass eigene Einrichtungen, Gewohnheitsrechte, Steuersysteme und wirtschaftliche Interessen. Die Bevölkerung identifizierte sich in erster Linie mit der Gemeinde, der Talschaft oder der früheren Vogtei und noch kaum mit einem gemeinsamen tessinischen Territorium.
Wirtschaftliche und verkehrsgeografische Lage
Der spätere Kanton Bellinzona erstreckte sich vom Gotthardpass und vom Lukmanierpass bis zur Magadinoebene. Durch sein Gebiet verlief eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen der Eidgenossenschaft.
Die Leventina bildete den südlichen Zugang zum Gotthard. Durch das Bleniotal führte der Verkehrsweg zum Lukmanierpass. Bei Biasca vereinigten sich die beiden Täler mit der Riviera. Bellinzona kontrollierte schliesslich den Zugang zur Ebene des Flusses Tessin und zu den südlichen Landesteilen.
Trotz ihrer strategischen Lage waren die Täler wirtschaftlich überwiegend ländlich geprägt. Landwirtschaft, Viehzucht, Alpwirtschaft, Waldnutzung und regionaler Handel bildeten die wichtigsten Erwerbszweige. Viele Bewohner arbeiteten zeitweise oder dauerhaft als Handwerker, Händler, Kaminfeger, Bauarbeiter oder Söldner ausserhalb ihrer Heimat.
Umbruch von 1798
Französischer Einmarsch in die Schweiz
Die politische Ordnung der Alten Eidgenossenschaft geriet unter dem Einfluss der Französischen Revolution zunehmend unter Druck. Frankreich unterstützte oppositionelle Bewegungen in den eidgenössischen Untertanengebieten und besetzte Anfang 1798 zuerst die Waadt und anschliessend weite Teile der Eidgenossenschaft.
Nach der militärischen Niederlage Berns im März 1798 brach das alte Herrschaftssystem innerhalb weniger Wochen zusammen. Zahlreiche Untertanengebiete erklärten sich für frei oder wurden von ihren bisherigen Herrschaftsorten aus der Untertänigkeit entlassen.
Auch in den italienischsprachigen Vogteien südlich des Gotthards endete die Herrschaft der eidgenössischen Orte. In Bellinzona, der Leventina, der Riviera und im Bleniotal entstanden provisorische Behörden. Anfang April 1798 erklärten sich die früheren Vogteien für frei.
«Liberi e svizzeri»
Mit den Ereignissen von 1798 wird häufig die Losung «liberi e svizzeri» verbunden, auf Deutsch «frei und schweizerisch». Besonders bekannt wurde sie nach einem gescheiterten Einfall cisalpinischer Freiwilliger in Lugano am 15. Februar 1798.
Die Losung brachte den Wunsch zum Ausdruck, die Untertanenherrschaft zu beenden, ohne die Verbindung mit der Schweiz aufzugeben. Sie darf jedoch nicht als Ausdruck eines überall einheitlichen politischen Willens verstanden werden. In den einzelnen Tälern und Gemeinden bestanden unterschiedliche Vorstellungen über die künftige Ordnung.
Einige Gruppen unterstützten die Eingliederung in die Helvetische Republik. Andere wollten möglichst grosse regionale Selbstständigkeit bewahren. In der Leventina gab es Bestrebungen nach einem Anschluss an Uri, während einzelne Orte südlich des Monte Ceneri eine Verbindung mit der Cisalpinischen Republik erwogen.
Die Entstehung der späteren kantonalen Einheit beruhte deshalb nicht allein auf einer gemeinsamen nationalen Bewegung. Sie war wesentlich durch den französischen Einmarsch und die von Frankreich unterstützte politische Neuordnung der Schweiz bestimmt.[2]
Gründung des Kantons
Helvetische Verfassung
Am 12. April 1798 trat die erste Verfassung der Helvetischen Republik in Kraft. Sie ersetzte den lockeren Staatenbund der Alten Eidgenossenschaft durch einen zentralistischen Einheitsstaat nach französischem Vorbild.
Die neue Republik wurde zunächst in 22 Kantone eingeteilt. Diese waren keine souveränen Staaten, sondern Verwaltungsbezirke. Die Bezeichnung «Kanton» blieb bestehen, erhielt aber eine grundsätzlich andere rechtliche Bedeutung.
Zwei Tage nach dem Inkrafttreten der Verfassung, am 14. April 1798, wurde der Kanton Bellinzona geschaffen. Gleichzeitig entstand aus den südlicher gelegenen ehemaligen Vogteien Lugano, Mendrisio, Locarno und Vallemaggia der Kanton Lugano.
Die Teilung folgte ungefähr der geografischen Unterscheidung zwischen dem Sopraceneri, dem Gebiet nördlich des Monte Ceneri, und dem Sottoceneri südlich davon. Sie entsprach jedoch nicht vollständig dieser später gebräuchlichen regionalen Gliederung, da Locarno und Vallemaggia dem Kanton Lugano angehörten.
Territorium
Der Kanton Bellinzona umfasste die früheren Vogteien:
- Bellinzona,
- Blenio,
- Riviera,
- Leventina.
Sein Gebiet reichte im Norden bis zum Gotthardpass und an die Grenzen der Kantone Waldstätten und Rätien. Im Osten grenzte es an Graubünden, im Westen an das Wallis und im Süden an den Kanton Lugano.
Die Grenze zwischen den beiden helvetischen Kantonen verlief südlich von Bellinzona quer durch das Gebiet des späteren Kantons Tessin. Locarno und die Vallemaggia gehörten trotz ihrer Lage im Sopraceneri zum Kanton Lugano.
| Distrikt | Hauptort | Ungefähres heutiges Gebiet |
|---|---|---|
| Bellinzona | Bellinzona | Bezirk Bellinzona |
| Blenio | Lottigna | Bezirk Blenio |
| Riviera | Osogna | Bezirk Riviera |
| Leventina | Faido | Bezirk Leventina |
Die Distrikte knüpften räumlich weitgehend an die ehemaligen Vogteien an. Ihre Behörden waren jedoch Teil einer neuen, einheitlich organisierten Staatsverwaltung.
Staatsrechtliche Stellung
Der Kanton Bellinzona besass keine kantonale Souveränität im späteren Sinn. Gesetzgebung, Aussenpolitik, Militärwesen, Steuern und wesentliche Teile der Justiz waren Angelegenheiten der helvetischen Zentralbehörden.
An der Spitze der Kantonsverwaltung stand ein von der Zentralregierung ernannter Nationalpräfekt. Er vertrat die helvetische Regierung, überwachte die örtlichen Behörden, sorgte für die Ausführung der Gesetze und organisierte Steuererhebung, Rekrutierung und öffentliche Sicherheit.
Unterhalb der Kantonsebene bestanden Distrikte, denen Unterstatthalter vorstanden. In den Gemeinden wurden Munizipalitäten eingerichtet. Diese ersetzten oder ergänzten die traditionellen lokalen Amtsträger und sollten die zentralstaatlichen Gesetze umsetzen.
Der Kanton bildete zugleich einen Wahlkreis für die helvetischen gesetzgebenden Körperschaften. Seine Vertreter wirkten im Grossen Rat und im Senat der Republik mit. Die tatsächliche politische Entscheidungsgewalt lag jedoch überwiegend bei den Zentralbehörden und den französischen Besatzungsorganen.
Nationalpräfekten
Erster Nationalpräfekt des Kantons Bellinzona war Giuseppe Antonio Rusconi. Ihm folgte Antonio Sacchi. Die Präfekten standen vor der schwierigen Aufgabe, die neuen Gesetze in einem Gebiet durchzusetzen, dessen Bevölkerung an ausgeprägte lokale Autonomien und unterschiedliche regionale Rechtsordnungen gewöhnt war.[3]
Die Präfektur hatte ihren Sitz in Bellinzona. Neben der Weiterleitung helvetischer Gesetze und Verordnungen musste sie Berichte über die politische Lage, die Versorgung, die öffentliche Ordnung und die Tätigkeit der Gemeinden an die Zentralregierung übermitteln.
Die beschränkten finanziellen Mittel, die schwierigen Verkehrswege und der Widerstand gegen das neue System erschwerten den Aufbau einer funktionierenden Verwaltung. Die Zentralregierung wechselte während der fünf Jahre der Helvetischen Republik mehrfach, was zusätzlich zu Unsicherheit und häufigen Änderungen der Vorschriften führte.
Verwaltungs- und Gesellschaftsreformen
Gleichheit der Bürger
Die Helvetische Republik hob die rechtlichen Unterschiede zwischen den Bürgern der alten eidgenössischen Orte und den Bewohnern der früheren Untertanengebiete auf. Die Menschen des Kantons Bellinzona waren nun grundsätzlich gleichberechtigte Bürger der Republik.
Damit endete die politische Unterordnung unter Uri, Schwyz und Nidwalden. Die Landvögte und die von den Herrschaftsorten ausgeübte Oberhoheit verschwanden. Die neue Ordnung beseitigte zahlreiche ständische und territoriale Vorrechte.
Die Gleichheit vor dem Gesetz bedeutete einen grundlegenden Schritt zur modernen Staats- und Bürgerordnung. In der Praxis blieb ihre Umsetzung jedoch unvollständig, da Krieg, wirtschaftliche Not und institutionelle Schwäche das öffentliche Leben bestimmten.
Gemeinden und Patriziate
Die Helvetik führte politische Gemeinden ein, deren Bürger nicht mehr ausschliesslich aufgrund ihrer Herkunft, sondern grundsätzlich aufgrund ihres Wohnsitzes an der Gemeindeverwaltung beteiligt werden sollten.
Die bisherigen Nachbarschaften blieben für die Verwaltung ihrer gemeinschaftlichen Güter bestehen. Aus ihnen entwickelten sich die im Tessin als Patriziati bezeichneten öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Sie verwalteten insbesondere Wälder, Alpen, Weiden und andere gemeinschaftlich genutzte Besitzungen.
Die Trennung zwischen politischer Gemeinde und Patriziat gehört zu den dauerhaftesten institutionellen Folgen der Helvetik. Sie blieb auch nach der Auflösung der Republik für die kommunale Ordnung des Kantons Tessin bedeutsam.
Steuern und Militärdienst
Die Zentralregierung führte direkte Steuern, neue Abgaben und eine allgemeine Militärpflicht ein. Diese Massnahmen stiessen in den Bergtälern auf starken Widerstand.
Die Bevölkerung war bereits durch Einquartierungen, Requisitionen und die Versorgung französischer Truppen belastet. Viele Gemeinden verfügten kaum über genügend Geld und Lebensmittel, um die Forderungen der Behörden zu erfüllen.
Besonders unpopulär war die militärische Rekrutierung. Sie widersprach traditionellen Vorstellungen lokaler Selbstbestimmung und wurde als Dienst für einen fremdbestimmten Zentralstaat empfunden.
Religionspolitik
Die helvetische Verfassung garantierte grundsätzlich die Religionsfreiheit, stellte die Kirche jedoch stärker unter die Aufsicht des Staates. Kirchliche Vermögen wurden inventarisiert, die Erhebung des Zehnten eingeschränkt und einzelne religiöse Veranstaltungen im öffentlichen Raum zeitweise verboten.
Im nahezu vollständig katholischen Gebiet des Kantons Bellinzona wurden solche Eingriffe vielfach als Bedrohung der überlieferten Religion und Lebensordnung wahrgenommen. Geistliche gehörten deshalb teilweise zu den Gegnern der neuen Republik.
Die praktische Umsetzung der kirchenpolitischen Vorschriften blieb uneinheitlich. Viele Gemeinden behielten ihre bisherigen Gewohnheiten bei oder setzten neue Bestimmungen nur widerwillig um.
Widerstand gegen die Helvetik
Die politische Gleichberechtigung der früheren Untertanengebiete bedeutete nicht, dass die neue Staatsordnung allgemein unterstützt wurde. Ein grosser Teil der Bevölkerung bevorzugte die vertrauten lokalen Einrichtungen gegenüber dem zentralistischen System.
Der Widerstand richtete sich gegen die Beschränkung der Gemeinde- und Talautonomie, neue Steuern, die Rekrutierung von Soldaten, die Einquartierung französischer Truppen und Eingriffe in religiöse Angelegenheiten.
In mehreren Gemeinden wurden die neuen Munizipalitäten nicht oder nur unvollständig eingerichtet. Teilweise blieben die traditionellen Konsuln und Gemeindevertreter im Amt. Verordnungen der Präfektur wurden verspätet ausgeführt, ignoriert oder offen abgelehnt.
Die politische Haltung war jedoch nicht einheitlich. Neben konservativen Gegnern der Helvetik bestanden auch Gruppen, die die Abschaffung der Untertanenverhältnisse, die Gleichheit der Bürger und eine Modernisierung der Verwaltung unterstützten.
Kriegsereignisse von 1799
Zweiter Koalitionskrieg
Im Jahr 1799 wurde die Schweiz zu einem wichtigen Kriegsschauplatz des Zweiten Koalitionskriegs. Französische Truppen kämpften gegen österreichische und russische Armeen. Die Alpenübergänge im Kanton Bellinzona besassen dabei grosse strategische Bedeutung.
Militärverbände zogen durch die Leventina, die Riviera und über den Gotthard. Die Gemeinden mussten Soldaten einquartieren, Transporte organisieren und Lebensmittel, Vieh, Brennstoff und Fuhrwerke bereitstellen.
Die wechselnde militärische Lage schwächte die helvetische Verwaltung. Gegner des neuen Systems hofften auf eine Wiederherstellung der früheren politischen Ordnung oder zumindest auf das Ende der französischen Vorherrschaft.
Aufstand in der Leventina
Im Mai 1799 kam es in der Leventina zu einem bewaffneten Aufstand gegen die helvetischen Behörden. Die Erhebung wurde später als Guerra delle Forche beziehungsweise Guerra delle Forcelle bezeichnet, auf Deutsch ungefähr «Krieg der Heugabeln».
Die Bezeichnung verweist darauf, dass ein Teil der Aufständischen mangels Schusswaffen mit landwirtschaftlichen Geräten bewaffnet war. Der Widerstand richtete sich gegen Rekrutierungen, Abgaben, die französische Militärpräsenz und die zentralistische Ordnung.
Die Ereignisse zeigten, wie gering die Akzeptanz der Helvetischen Republik in Teilen der Leventina war. Die traditionelle Bindung an Uri und die ausgeprägte Selbstverwaltung des Tals wirkten stärker als die noch junge Zugehörigkeit zum Kanton Bellinzona.
Folgen des Kriegs
Die Truppendurchzüge und Kämpfe verschärften die wirtschaftliche Not. Verkehrswege und Brücken wurden beschädigt, Vorräte beschlagnahmt und Gemeinden mit zusätzlichen Kosten belastet.
Die strategisch wichtige Gotthardroute blieb während der militärischen Operationen wiederholt umkämpft. Der Kanton Bellinzona war dadurch stärker als viele andere Gebiete der Helvetischen Republik unmittelbar vom europäischen Kriegsgeschehen betroffen.
Nach dem französischen Sieg über die russischen und österreichischen Armeen wurde die helvetische Verwaltung wiederhergestellt. Die grundlegenden politischen und wirtschaftlichen Probleme des Kantons blieben jedoch ungelöst.
Verhältnis zum Kanton Lugano
Die Kantone Bellinzona und Lugano waren durch Sprache, Religion und die gemeinsame Vergangenheit als eidgenössische Untertanengebiete miteinander verbunden. Gleichzeitig bestanden erhebliche regionale Unterschiede und Rivalitäten.
Bellinzona war auf die nördlichen Täler, den Gotthardverkehr und die Zentralschweiz ausgerichtet. Lugano besass engere wirtschaftliche Beziehungen zur Lombardei und war das bedeutendste Handelszentrum südlich des Monte Ceneri.
Locarno und die Vallemaggia, die geografisch zum Sopraceneri gehörten, waren dem Kanton Lugano zugeteilt. Diese Grenzziehung erschwerte die Entwicklung einer gemeinsamen regionalen Identität.
Die beiden Kantone besassen getrennte Präfekturen, Verwaltungen und politische Vertretungen. Eine einheitliche tessinische Staatsorganisation bestand zunächst nicht.
Vereinigungsversuche
Verfassung von Malmaison
Die Verfassung von Malmaison aus dem Jahr 1801 sollte den starken Zentralismus der ersten Helvetischen Verfassung abschwächen. Sie sah grössere Zuständigkeiten für die Kantone und eine Neuordnung der staatlichen Institutionen vor.
Im Zusammenhang mit dieser Verfassungsreform wurde auch eine Vereinigung der Kantone Bellinzona und Lugano erwogen. Am 10. August 1801 trat in Bellinzona eine gemeinsame kantonale Versammlung zusammen, die als Dietina oder kleine Tagsatzung bezeichnet wurde.
Die Versammlung sollte einen Verfassungsentwurf für einen gemeinsamen Kanton ausarbeiten und die Frage des Hauptorts regeln. Sie gilt als erstes gemeinsames politisches Organ der nördlichen und südlichen tessinischen Gebiete.
Das Vorhaben scheiterte an den Gegensätzen zwischen den Regionen, an der umstrittenen Hauptstadtfrage und am Sturz der Verfassung von Malmaison. Dennoch bereitete die Dietina die spätere Vereinigung zum Kanton Tessin vor.[4]
Verfassungskämpfe von 1802
Die Helvetische Republik wurde durch den Konflikt zwischen Unitariern und Föderalisten erschüttert. Die Unitarier verteidigten den zentralistischen Einheitsstaat, während die Föderalisten eine Rückkehr zu weitgehend selbstständigen Kantonen forderten.
Neue Verfassungsentwürfe führten nicht zu einer dauerhaften Lösung. Eine gemeinsame tessinische Versammlung lehnte 1802 eine erneute Zentralisierung ab. Im Kanton Lugano entstand eine besonders starke föderalistische Bewegung.
Nach dem Abzug französischer Truppen brach im Herbst 1802 der sogenannte Stecklikrieg aus. Die helvetische Zentralregierung verlor in weiten Teilen der Schweiz ihre Autorität. Napoleon Bonaparte griff daraufhin als Vermittler ein und lud schweizerische Abgeordnete zur Helvetischen Consulta nach Paris ein.
Auflösung und Vereinigung mit Lugano
Am 19. Februar 1803 erliess Napoleon Bonaparte die Mediationsakte. Sie beendete die Helvetische Republik und stellte die Schweiz als Bund weitgehend selbstständiger Kantone wieder her.
Die Kantone Bellinzona und Lugano wurden zum neuen Kanton Tessin vereinigt. Die bisherigen vier Gebiete des Kantons Bellinzona bildeten im neuen Kanton die Bezirke Bellinzona, Blenio, Leventina und Riviera.
Der Kanton Tessin wurde zusammen mit Aargau, St. Gallen, Thurgau, Waadt und Graubünden als neuer gleichberechtigter Kanton in die Eidgenossenschaft aufgenommen. Damit waren die ehemaligen italienischsprachigen Untertanengebiete erstmals dauerhaft als souveräner Gliedstaat anerkannt.[5]
Bellinzona wurde erster Hauptort des neuen Kantons. Von 1815 an wechselte die Hauptstadt im sechsjährigen Turnus zwischen Bellinzona, Lugano und Locarno. Erst 1878 wurde Bellinzona endgültig zum Sitz der kantonalen Behörden bestimmt.
Chronologie
| Datum | Ereignis | Bedeutung |
|---|---|---|
| 15. Februar 1798 | Abwehr eines cisalpinischen Einfalls in Lugano | Bekanntwerden der Losung «liberi e svizzeri» |
| März 1798 | Zusammenbruch der Alten Eidgenossenschaft | Ende der bisherigen Herrschaftsordnung |
| Anfang April 1798 | Befreiung von Bellinzona, Blenio, Riviera und Leventina | Auflösung der ennetbirgischen Vogteien |
| 12. April 1798 | Inkrafttreten der Helvetischen Verfassung | Entstehung des zentralistischen Einheitsstaats |
| 14. April 1798 | Bildung des Kantons Bellinzona | Zusammenfassung der vier nördlichen ehemaligen Vogteien |
| 1798 | Ernennung Giuseppe Antonio Rusconis zum Nationalpräfekten | Aufbau der helvetischen Kantonsverwaltung |
| Mai 1799 | Guerra delle Forcelle in der Leventina | Bewaffneter Widerstand gegen die helvetische Ordnung |
| 1799 | Durchzug österreichischer und russischer Truppen | Belastung des Kantons durch den Zweiten Koalitionskrieg |
| 10. August 1801 | Gemeinsame Dietina in Bellinzona | Erster Versuch einer Vereinigung mit dem Kanton Lugano |
| 1802 | Ablehnung neuer zentralistischer Verfassungspläne | Verstärkung der föderalistischen Bewegung |
| 19. Februar 1803 | Erlass der Mediationsakte | Vereinigung Bellinzonas und Luganos zum Kanton Tessin |
Historische Bedeutung
Der Kanton Bellinzona bestand nur während fünf Jahren, war aber für die politische Entwicklung der italienischen Schweiz von grosser Bedeutung. Mit seiner Gründung endete die Untertanenherrschaft von Uri, Schwyz und Nidwalden über die nördlichen tessinischen Gebiete.
Die Helvetische Republik führte die politische Gleichheit der Einwohner ein und schuf erstmals überregionale Verwaltungsstrukturen. Zugleich beseitigte sie lokale Autonomien und zwang sehr unterschiedliche Täler und Gemeinden in einen zentralistisch organisierten Staat.
Der Widerstand gegen die Helvetik zeigte, dass die Abschaffung der Untertanenverhältnisse nicht automatisch zur Unterstützung des neuen Systems führte. Viele Einwohner verstanden Freiheit vor allem als Bewahrung der traditionellen Gemeinde- und Talschaftsrechte.
Die Einteilung in die Kantone Bellinzona und Lugano bereitete dennoch die territoriale Vereinigung von 1803 vor. Die Bewohner der acht ehemaligen Vogteien mussten erstmals politische Fragen auf einer Ebene behandeln, die über Gemeinde und Tal hinausging.
Der neue Kanton Tessin übernahm 1803 wesentliche räumliche Strukturen der beiden helvetischen Kantone. Die vier Gebiete Bellinzona, Blenio, Leventina und Riviera blieben als Bezirke bestehen.
Historiografische Einordnung
In der älteren tessinischen Geschichtsschreibung wurden die Ereignisse von 1798 häufig als einheitlicher Befreiungskampf unter der Losung «liberi e svizzeri» dargestellt. Danach hätten sich die Bewohner der Vogteien bewusst von der Untertanenherrschaft befreit und aus freiem Willen der neuen Schweiz angeschlossen.
Die neuere Forschung bewertet dieses Bild zurückhaltender. Die Auflösung der Vogteien war wesentlich eine Folge des französischen Einmarschs und des Zusammenbruchs der Alten Eidgenossenschaft. Die Bevölkerung reagierte auf äussere Ereignisse und verfolgte je nach Region unterschiedliche Ziele.
Auch die Vereinigung von Bellinzona und Lugano im Jahr 1803 beruhte nicht auf einer bereits bestehenden gemeinsamen kantonalen Identität. Sie war eine politische Entscheidung Napoleons und der Mediationsordnung. Regionale Gegensätze, unterschiedliche Rechtsgewohnheiten und die Rivalität der Städte prägten den Kanton Tessin noch während eines grossen Teils des 19. Jahrhunderts.[2]
Trotzdem bedeutete die Zeit von 1798 bis 1803 einen grundlegenden Bruch. Die Untertanen wurden zu Bürgern, die italienischsprachigen Gebiete erhielten eigene politische Institutionen, und die Voraussetzungen für einen selbstständigen Kanton Tessin entstanden.
Siehe auch
- Helvetische Republik
- Kanton Lugano
- Kanton Tessin
- Bellinzona
- Geschichte des Kantons Tessin
- Ennetbirgische Vogteien
- Leventina
- Bleniotal
- Riviera TI
- Mediationsakte
- Liberi e svizzeri
Literatur
- Raffaello Ceschi (Hrsg.): Storia del Cantone Ticino. L'Ottocento. Stato del Cantone Ticino, Bellinzona 1998.
- Giulio Rossi, Eligio Pometta: Storia del Cantone Ticino. Lugano 1941.
- Stefano Franscini: Annali del Cantone Ticino. Il periodo della Mediazione 1803–1813. Herausgegeben von Giuseppe Martinola, Bellinzona 1953.
- Pietro Peri: Storia della Svizzera italiana dal 1797 al 1802. Lugano 1864.
- Andrea Ghiringhelli: Il Ticino della transizione 1798–1814. Armando Dadò, Locarno 1998.
- Jessica Beffa: Come nasce un Cantone. Storia dell'amministrazione cantonale ticinese 1803–1855. Edizioni dello Stato del Cantone Ticino, Bellinzona 2022.
Weblinks
- Kanton Bellinzona im Historischen Lexikon der Schweiz
- Geschichte der Entstehung des Kantons Tessin
- Helvetische Republik im Historischen Lexikon der Schweiz
- Mediation im Historischen Lexikon der Schweiz
Einzelnachweise
- ↑ Marco Marcacci: Bellinzona (Kanton), in: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 5. August 2026.
- ↑ 2,0 2,1 Andrea Ghiringhelli: Repubblica e Cantone Ticino: La storia, Dipartimento dell'educazione, della cultura e dello sport des Kantons Tessin, abgerufen am 5. August 2026.
- ↑ Il periodo della Repubblica Elvetica (1798–1803): i due «Cantoni», Kanton Tessin, abgerufen am 5. August 2026.
- ↑ Die beiden Kantone während der Helvetischen Republik, Kanton Tessin, abgerufen am 5. August 2026.
- ↑ Andreas Fankhauser: Mediation, in: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 5. August 2026.