Aargauische Kantonalbank

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Aargauische Kantonalbank
Abkürzung AKB
Französischer Name Banque Cantonale d’Argovie
Italienischer Name Banca Cantonale d’Argovia
Englischer Name Cantonal Bank of Aargau
Rechtsform Selbstständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts
Gründung 1913
Vorgängerin Aargauische Bank
Sitz Aarau
Eigentümer Kanton Aargau (100 Prozent)
Bankratspräsident Kurt Bobst
Direktionspräsident Dieter Widmer
Mitarbeitende rund 1035
Geschäftsstellen 32
Bilanzsumme 41,86 Milliarden Franken
Jahresgewinn 197,2 Millionen Franken
Stand der Kennzahlen 31. Dezember 2025
Rating AA+ von Standard & Poor’s
Website www.akb.ch

Die Aargauische Kantonalbank (AKB; französisch Banque Cantonale d’Argovie, italienisch Banca Cantonale d’Argovia, englisch Cantonal Bank of Aargau) ist die Kantonalbank des Kantons Aargau. Sie hat ihren Hauptsitz in Aarau und ist als selbstständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts organisiert.

Die Bank befindet sich vollständig im Eigentum des Kantons Aargau und verfügt über eine gesetzlich verankerte Staatsgarantie. Ihr Geschäftskreis erstreckt sich schwergewichtig auf den Kanton Aargau sowie die angrenzenden Regionen, insbesondere das solothurnische Gebiet Olten–Gösgen–Gäu. Als Universalbank bietet die AKB Dienstleistungen für Privatpersonen, Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften und institutionelle Anleger an.[1]

Ende 2025 betreute die AKB rund 260'000 Kundinnen und Kunden. Sie beschäftigte rund 1035 Mitarbeitende, darunter etwa 112 Lernende, Trainees, Praktikantinnen und Praktikanten, und unterhielt 32 Geschäftsstellen.[1] Mit einer Bilanzsumme von 41,86 Milliarden Franken gehörte sie zu den grösseren Kantonalbanken der Schweiz.[2]

Rechtsform und Eigentum

Die Aargauische Kantonalbank ist keine Aktiengesellschaft, sondern eine selbstständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihr Sitz ist gesetzlich in Aarau festgelegt.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Aargauische Kantonalbank vom 27. März 2007. Es regelt unter anderem:

  • Rechtsform und Sitz;
  • Zweck und Geschäftskreis;
  • Grundkapital;
  • Staatsgarantie;
  • Organisation und Zuständigkeiten;
  • kantonale Aufsicht;
  • Rechnungslegung;
  • Gewinnverwendung;
  • Verantwortlichkeit und Schweigepflicht.

Der Kanton Aargau ist alleiniger Eigentümer. Die AKB verfügt daher weder über private Aktionärinnen und Aktionäre noch über an einer Börse gehandelte Beteiligungspapiere.

Der Kanton stellt der Bank das nach den bankenrechtlichen Vorschriften und für ihre Geschäftsentwicklung notwendige Grundkapital zur Verfügung. Das Gesellschaftskapital belief sich Ende 2025 auf 200 Millionen Franken.[3]

Zweck und Leistungsauftrag

Nach dem Kantonalbankgesetz besteht der Zweck der AKB im gewinnorientierten Betrieb einer Universalbank. Sie darf die üblichen Bankgeschäfte tätigen und weitere Geschäfte ausüben, die ihrer Entwicklung und der Erfüllung ihres Zwecks dienen.

Neben dem wirtschaftlichen Auftrag besitzt sie einen öffentlichen Leistungsauftrag. Sie soll die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Kantons fördern und dabei besonders die Bedürfnisse der Aargauer Bevölkerung berücksichtigen.[3]

Dieser Auftrag wird unter anderem verwirklicht durch:

  • die Finanzierung von Wohneigentum;
  • Kredite an kleine und mittlere Unternehmen;
  • Finanzierung von Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen;
  • Förderung von Unternehmensgründungen und Nachfolgelösungen;
  • Anlage-, Vorsorge- und Vermögensverwaltungsangebote;
  • Ausbildungs- und Arbeitsplätze im Kanton;
  • Unterstützung gesellschaftlicher, kultureller und sportlicher Projekte;
  • Beiträge an den Finanzhaushalt des Kantons und der Standortgemeinden.

Die AKB muss ihre öffentliche Aufgabe mit einem betriebswirtschaftlich nachhaltigen und risikobewussten Bankbetrieb verbinden. Der Leistungsauftrag bedeutet nicht, dass Kredite ohne ausreichende Bonität oder Sicherheiten gewährt werden müssen.

Geschäftskreis

Der gesetzliche Geschäftskreis erstreckt sich schwergewichtig auf den Kanton Aargau und die angrenzenden Gebiete. Die Bank kann auch in anderen Kantonen oder im Ausland tätig sein, sofern dadurch die Kredit- und Anlagebedürfnisse im Aargau nicht beeinträchtigt werden und keine unverhältnismässigen Risiken entstehen.[3]

Das eigentliche Marktgebiet umfasst vor allem:

  • den gesamten Kanton Aargau;
  • die Region Olten;
  • das Niederamt;
  • die Bezirke Gösgen und Gäu;
  • weitere unmittelbar angrenzende Wirtschaftsgebiete.

Die Bank darf Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen, Agenturen und Repräsentationsbüros errichten. Kredite ausserhalb des Kantons und seiner Nachbarregionen müssen jedoch mit der gesetzlichen Ausrichtung und der Risikostrategie vereinbar sein.

Die geografische Schwerpunktsetzung unterscheidet die AKB von schweizweit oder international tätigen Grossbanken. Gleichzeitig ist sie nicht darauf beschränkt, ausschliesslich Kundinnen und Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Aargau zu bedienen.

Staatsgarantie

Der Kanton Aargau haftet für die Verbindlichkeiten der AKB, soweit die eigenen Mittel der Bank nicht ausreichen. Von der Garantie ausgenommen sind nachrangige Darlehen sowie Verbindlichkeiten von Tochtergesellschaften.[3]

Die Staatsgarantie tritt somit subsidiär ein. Zuerst müssen die vorhandenen Mittel der Bank zur Deckung ihrer Verpflichtungen verwendet werden. Erst wenn diese nicht ausreichen, würde der Kanton als Garant haften.

Für die Garantie bezahlt die AKB dem Kanton jährlich eine Entschädigung. Diese entspricht einem Prozent der nach den banken- und börsenrechtlichen Vorschriften erforderlichen Eigenmittel. Für das Geschäftsjahr 2025 belief sich die Abgeltung auf 15,2 Millionen Franken.[4]

Die Staatsgarantie verschafft der Bank eine hohe Vertrauenswürdigkeit und kann ihre Refinanzierungsbedingungen verbessern. Gleichzeitig entsteht für den Kanton eine Eventualverpflichtung. Deshalb verlangt die Eigentümerstrategie eine vorsichtige Geschäftspolitik, eine starke Eigenkapitalbasis und eine angemessene Begrenzung der Risiken.

Die Staatsgarantie ist von der gesetzlichen Einlagensicherung zu unterscheiden. Letztere gilt branchenweit für privilegierte Einlagen bei Schweizer Banken, während die kantonale Garantie auf dem besonderen Aargauer Kantonalbankgesetz beruht.

Rating

Standard & Poor’s bewertet die langfristigen Verbindlichkeiten der AKB mit AA+. Das kurzfristige Rating beträgt A-1+.

Das eigenständige Rating ohne Berücksichtigung der Staatsgarantie liegt bei A+. Durch die Bonität des Kantons Aargau und dessen volle Staatsgarantie erhöht sich das Gesamtrating auf AA+.[5]

Standard & Poor’s begründet die Bewertung unter anderem mit:

  • einer starken Kapitalausstattung;
  • einer stabilen Ertragsbasis;
  • hoher Liquidität;
  • einer vorsichtigen Risikopositionierung;
  • der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kantons;
  • der Wahrscheinlichkeit kantonaler Unterstützung.

Das Rating ist eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit und keine Garantie dafür, dass keine Verluste eintreten können.

Organisation

Die gesetzlich festgelegten Organe der Aargauischen Kantonalbank sind:

  • der Bankrat;
  • die Geschäftsleitung;
  • die Revisionsstelle.

Daneben bestehen eine vom operativen Geschäft unabhängige interne Revision sowie verschiedene Ausschüsse und Kontrollfunktionen.

Bankrat

Der Bankrat ist das oberste Leitungs- und Aufsichtsorgan der AKB. Er besteht aus sieben bis neun Mitgliedern, die jeweils für vier Jahre gewählt werden.

Die Mitglieder und der Präsident beziehungsweise die Präsidentin werden auf Antrag des Regierungsrats durch den Grossen Rat gewählt. Der Bankrat konstituiert sich im Übrigen selbst und bestimmt aus seiner Mitte ein Vizepräsidium sowie die Mitglieder seiner Ausschüsse.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Festlegung der Unternehmensstrategie;
  • Erlass der notwendigen Weisungen;
  • Genehmigung von Budget und Finanzplanung;
  • Festlegung der Rechnungslegungsgrundsätze;
  • Ernennung und Abberufung der Geschäftsleitung;
  • Überwachung der operativen Geschäftsführung;
  • Einrichtung eines internen Kontrollsystems;
  • Ernennung der internen Revision;
  • Erstellung von Jahresbericht und Jahresrechnung;
  • Festlegung der Risikopolitik.

Der Bankrat besteht in der Amtsperiode 2023–2026 aus neun Mitgliedern.[6]

Mitglied Funktion
Kurt Bobst Bankratspräsident
David Strebel Bankratsvizepräsident
Andréa Belliger Mitglied
Barbara A. Bourouba Mitglied
Felix Graber Mitglied
Hans Peter Kunz Mitglied
Hans-Ulrich Pfyffer Mitglied
Beni Strub Mitglied
Thomas Zemp Mitglied

Die Ausschüsse bereiten Geschäfte in den Bereichen Strategie, Personal, Vergütung, Prüfung und Risiko vor. Die Verantwortung des gesamten Bankrats bleibt davon unberührt.

Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung ist für die operative Führung der Bank verantwortlich. Sie setzt die vom Bankrat beschlossene Strategie um, führt die einzelnen Geschäftsbereiche und vertritt die Bank nach aussen, soweit diese Aufgabe nicht dem Bankrat vorbehalten ist.

Seit 2018 wird die Geschäftsleitung von Dieter Widmer als Direktionspräsident geführt. Er kündigte im Juni 2026 an, sein Amt auf Ende Mai 2027 abzugeben.[7]

Seit dem 1. Juli 2026 setzt sich die Geschäftsleitung wie folgt zusammen:[8]

Mitglied Funktion und Geschäftsbereich
Dieter Widmer Direktionspräsident und Leiter Unternehmenssteuerung
Patrick Küng Stellvertretender Direktionspräsident und Leiter Firmenkunden & Institutional Banking
Jürg Segmüller Leiter Privatkunden & Private Banking
Evelyn Meier Leiterin Kundenlösungen
Simon Leumann Leiter Digitalisierung & Infrastruktur
Andreas Neeracher Leiter Finanzen & Risiko

Andreas Neeracher trat im Juli 2026 die Nachfolge von Stefan Liebich als Leiter Finanzen & Risiko an. Gleichzeitig übernahm Patrick Küng das Amt des stellvertretenden Direktionspräsidenten.[9]

Kantonale Aufsicht

Der Kanton nimmt seine Eigentümer- und Aufsichtsrechte durch den Regierungsrat und den Grossen Rat wahr.

Der Regierungsrat genehmigt unter anderem:

  • das Geschäfts- und Organisationsreglement;
  • das Vergütungsreglement des Bankrats;
  • das Vergütungsreglement der Geschäftsleitung;
  • die Gesamtvergütung der Geschäftsleitung;
  • bestimmte Käufe und Verkäufe von Gesellschaften.

Er kann eine besondere Untersuchung durch eine unabhängige Revisionsgesellschaft veranlassen, wenn dies zur Wahrung der kantonalen Eigentümerrechte erforderlich ist.

Der Grosse Rat:

  • legt die Höhe des Grundkapitals fest;
  • wählt den Bankrat und dessen Präsidium;
  • genehmigt Jahresbericht und Jahresrechnung;
  • beschliesst über die Gewinnverwendung;
  • erteilt dem Bankrat Entlastung;
  • kann Mitglieder des Bankrats unter bestimmten Voraussetzungen abberufen.

Neben der kantonalen Aufsicht untersteht die AKB dem schweizerischen Bankenrecht und der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht. Für Rechnungslegung, Eigenmittel, Liquidität, Risikomanagement, Geldwäschereibekämpfung und Kundenschutz gelten die bundesrechtlichen Vorschriften.

Geschäftsfelder

Die AKB betreibt das Geschäft einer Universalbank. Ihre Erträge stammen überwiegend aus dem Zinsgeschäft, ergänzt durch Kommissions-, Dienstleistungs- und Handelsgeschäfte.

Privatkundengeschäft

Das Privatkundengeschäft umfasst unter anderem:

  • Privat-, Lohn- und Sparkonten;
  • Debit- und Kreditkarten;
  • Zahlungsverkehr;
  • E-Banking und Mobile Banking;
  • Konsum- und Lombardkredite;
  • Hypotheken;
  • Vorsorgekonten und Vorsorgedepots;
  • Anlageberatung;
  • Vermögensverwaltung;
  • Erbschafts- und Nachlassberatung.

Eine besondere Bedeutung besitzt das Hypothekargeschäft. Die Bank finanziert selbstbewohntes Wohneigentum, Renditeliegenschaften, Mehrfamilienhäuser und Bauprojekte.

Bei der Kreditvergabe prüft sie Einkommen, Tragbarkeit, Eigenmittel, Belehnungswert und Qualität der Sicherheiten. Die Staatsgarantie bedeutet nicht, dass Kundinnen und Kunden einen Anspruch auf eine Finanzierung besitzen.

Private Banking und Vermögensverwaltung

Im Private Banking betreut die AKB vermögende Privatkundinnen und Privatkunden. Angeboten werden unter anderem:

  • individuelle Anlageberatung;
  • Vermögensverwaltungsmandate;
  • Wertschriftenhandel;
  • Finanz- und Vorsorgeplanung;
  • Nachlass- und Erbschaftsplanung;
  • Stiftungs- und Philanthropieberatung;
  • Lösungen für Unternehmerfamilien.

Die Bank bietet eigene Anlagefonds und standardisierte Vermögensverwaltungslösungen an. Daneben arbeitet sie mit externen Vermögensverwaltern zusammen.

Ende 2025 beliefen sich die betreuten Kundenvermögen auf 40,76 Milliarden Franken. Der Netto-Neugeldzufluss betrug im Geschäftsjahr 3,03 Milliarden Franken.[2]

Firmenkundengeschäft

Die AKB ist Finanzierungspartnerin zahlreicher kleiner, mittlerer und grösserer Unternehmen in ihrem Marktgebiet.

Das Angebot umfasst:

  • Betriebskredite;
  • Investitionsfinanzierungen;
  • kommerzielle Hypotheken;
  • Leasing- und Handelsfinanzierungen;
  • Zahlungsverkehr und Liquiditätsmanagement;
  • Devisen- und Zinsabsicherungen;
  • Nachfolgefinanzierungen;
  • Beratung bei Unternehmensübernahmen;
  • Export- und Garantielösungen;
  • berufliche Vorsorge und Versicherungsangebote.

Besondere Bedeutung besitzen Unternehmen aus Industrie, Bau, Handel, Immobilienwirtschaft, Gesundheitswesen, Landwirtschaft und Dienstleistungen.

Die Bank begleitet auch Unternehmensgründungen und Nachfolgeregelungen. Bei einer Nachfolge können die Bewertung des Unternehmens, die Finanzierung des Kaufpreises, steuerliche Fragen und die langfristige Vermögensplanung miteinander verbunden sein.

Institutional Banking

Zum Institutional Banking gehören Dienstleistungen für:

  • Pensionskassen;
  • Versicherungen;
  • Gemeinden;
  • öffentlich-rechtliche Einrichtungen;
  • Stiftungen;
  • andere Banken;
  • professionelle Anleger.

Die Bank bietet Konten, Festgelder, Wertschriftenverwahrung, Vermögensverwaltung, Finanzierung und Kapitalmarktleistungen an.

= Handel und Kapitalmarkt

Die AKB führt für ihre Kundschaft Handelsgeschäfte mit Wertschriften, Devisen, Edelmetallen und derivativen Finanzinstrumenten aus.

Sie emittiert zudem eigene Anleihen und beschafft einen Teil ihrer langfristigen Refinanzierung über den Kapitalmarkt sowie über Pfandbriefdarlehen.

Der Eigenhandel ist im Vergleich zum kundennahen Kredit- und Anlagegeschäft von geringerer Bedeutung. Die Eigentümerstrategie verlangt, dass Risiken in einem angemessenen Verhältnis zur Kapitalausstattung und zum öffentlichen Auftrag stehen.

Geschäftsstellennetz

Die AKB unterhält 32 Geschäftsstellen. Sie ist in sämtlichen Bezirken des Kantons Aargau vertreten und betreibt zusätzlich eine Geschäftsstelle in Olten.[2]

Zu den Standorten gehören unter anderem:

  • Aarau;
  • Baden;
  • Brugg;
  • Rheinfelden;
  • Zofingen;
  • Wohlen;
  • Olten;
  • Bremgarten;
  • Frick;
  • Laufenburg;
  • Muri;
  • Reinach;
  • Wettingen;
  • Zurzach;
  • Birr-Lupfig;
  • Döttingen;
  • Fislisbach;
  • Gränichen;
  • Oberentfelden;
  • Seengen;
  • Spreitenbach.

Der Hauptsitz befindet sich am Bahnhofplatz in Aarau. Regionalsitze und grössere Geschäftsstellen übernehmen neben dem Privatkundengeschäft auch Beratungen für Unternehmen und vermögende Privatkundschaft.

Die Bank verbindet ihre physische Präsenz zunehmend mit digitalen Dienstleistungen. Geschäftsstellen werden teilweise nach einem Zwei-Zonen-Konzept gestaltet, das Selbstbedienung, Beratung und öffentliche Begegnungsbereiche miteinander kombiniert.

Digitalisierung

Das Bankgeschäft wird zunehmend über E-Banking, Mobile Banking und digitale Beratungsprozesse abgewickelt.

Zu den digitalen Angeboten gehören:

  • Onlineeröffnung von Konten;
  • elektronische Zahlungen;
  • Mobile Banking;
  • elektronische Vermögensübersichten;
  • Börsenhandel;
  • digitale Dokumente;
  • elektronische Unterschriften;
  • Kartensperrung und Kartenverwaltung;
  • Instant Payments;
  • Videoberatung und sichere Nachrichten.

Die Strategie 2025–2028 sieht eine stärkere Verbindung von lokaler Beratung und digitalen Kanälen vor. Daten sollen verantwortungsvoll zur Vereinfachung von Abläufen, zur Personalisierung der Beratung und zur besseren Erschliessung des Marktgebiets verwendet werden.[10]

Mit der Digitalisierung steigen zugleich die Anforderungen an Cybersicherheit, Datenschutz, Betrugsprävention und die Verfügbarkeit der technischen Systeme.

Finanzielle Kennzahlen

Das Geschäftsjahr 2025 war durch ein sinkendes Zinsniveau geprägt. Der Erfolg aus dem Zinsengeschäft ging zurück, während das Kommissions-, Anlage- und Handelsgeschäft zulegte.

Kennzahl 2024 2025 Veränderung
Geschäftsertrag 544,3 Mio. Franken 481,1 Mio. Franken −11,6 %
Geschäftsaufwand 243,9 Mio. Franken 241,8 Mio. Franken −0,9 %
Geschäftserfolg 297,3 Mio. Franken 238,7 Mio. Franken −19,7 %
Jahresgewinn 251,2 Mio. Franken 197,2 Mio. Franken −21,5 %
Bilanzsumme 39,61 Mrd. Franken 41,86 Mrd. Franken +5,7 %
Ausleihungen an Kundinnen und Kunden 27,65 Mrd. Franken 29,03 Mrd. Franken +5,0 %
Kundengelder 25,03 Mrd. Franken 26,77 Mrd. Franken +6,9 %
Kundenvermögen 37,35 Mrd. Franken 40,76 Mrd. Franken +9,1 %
Regulatorisches Gesamtkapital 3,13 Mrd. Franken 3,26 Mrd. Franken +4,2 %

Der Nettoerfolg aus dem Zinsengeschäft belief sich 2025 auf 345,8 Millionen Franken. Das Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft erzielte 99,3 Millionen Franken, während der Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option 30,8 Millionen Franken betrug.[11]

Die Gesamtkapitalquote nach den ab 2025 geltenden finalen Basel-III-Regeln erreichte 19,5 Prozent. Die von der Eigentümerstrategie verwendete Quote betrug 17,6 Prozent und lag damit innerhalb des strategischen Zielbands von 16 bis 20 Prozent.[4]

Bedeutung des Zinsengeschäfts

Das Zinsengeschäft ist der wichtigste Ertragspfeiler der AKB.

Die Bank nimmt Einlagen entgegen und refinanziert damit unter anderem Hypotheken und Unternehmenskredite. Ein wesentlicher Teil des Ertrags entsteht aus der Differenz zwischen den Zinsen auf Krediten und den Kosten der Refinanzierung.

Sinkende Leitzinsen können die Zinsmarge verringern. Steigende Zinsen können die Erträge zunächst verbessern, zugleich aber die Kreditrisiken und Finanzierungskosten erhöhen.

Die Abhängigkeit vom Zinsgeschäft gehört zu den charakteristischen Risiken regionaler Universal- und Kantonalbanken. Die AKB versucht deshalb, ihre Ertragsquellen durch Vermögensverwaltung, Anlageberatung, Kommissionsgeschäft und weitere Dienstleistungen zu verbreitern.

Kreditportfolio und Risiken

Ende 2025 machten die Kundenausleihungen rund 69 Prozent der Bilanzsumme aus. Der grösste Teil bestand aus Hypothekarforderungen.

Zu den wichtigen Risiken gehören:

  • Kreditausfälle;
  • Veränderungen der Immobilienpreise;
  • Zinsänderungen;
  • Liquiditätsengpässe;
  • Marktpreisverluste;
  • operationelle Fehler;
  • Cyberangriffe;
  • Rechts- und Compliance-Risiken;
  • Reputationsschäden.

Die Konzentration auf den Aargauer Wirtschafts- und Immobilienraum schafft gute regionale Kenntnisse, führt aber zugleich zu einer geografischen Konzentration.

Der Bankrat legt die Risikostrategie und die Risikotoleranz fest. Die operative Überwachung erfolgt unter anderem durch Kreditmanagement, Controlling, die unabhängige Risikofunktion, Compliance und interne Revision.

Gewinnverwendung

Über die Gewinnverwendung entscheidet der Grosse Rat auf Antrag des Regierungsrats und nach Vorbereitung durch den Bankrat.

Bei der Ausschüttung muss berücksichtigt werden, dass die Bank ausreichend kapitalisiert bleibt. Ein Teil des Gewinns wird deshalb regelmässig den gesetzlichen Reserven und den Reserven für allgemeine Bankrisiken zugewiesen.

Für das Geschäftsjahr 2025 war folgende Verwendung vorgesehen:

Verwendung Betrag
Zuweisung an die gesetzliche Gewinnreserve 106,3 Mio. Franken
Gewinnablieferung an den Kanton Aargau 100,0 Mio. Franken
Abgeltung der Staatsgarantie 15,2 Mio. Franken

Aus Gewinnablieferung und Garantieabgeltung erhielt der Kanton somit 115,2 Millionen Franken. Zusätzlich bezahlte die Bank 11,6 Millionen Franken an ihre Aargauer Standortgemeinden. Insgesamt flossen für das Geschäftsjahr 2025 rund 126,8 Millionen Franken an die öffentliche Hand.[4]

Die Gewinnablieferung stellt eine wichtige Einnahmequelle für den Kanton dar. Ihre Höhe schwankt jedoch entsprechend dem Geschäftsergebnis und den notwendigen Zuweisungen an die Eigenmittel.

Steuerliche Stellung

Als selbstständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts ist die AKB von der direkten Bundessteuer und von der kantonalen Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Aargau befreit.

Aufgrund der Gewinnablieferung an den Kanton entrichtet sie jedoch Zahlungen zugunsten ihrer Aargauer Standortgemeinden. Für Tätigkeiten und Betriebsstätten ausserhalb des Kantons können andere steuerliche Regelungen gelten.[2]

Die Steuerbefreiung wird teilweise als Gegenstück zur vollständigen öffentlichen Eigentümerschaft und zum gesetzlichen Leistungsauftrag betrachtet. Kritiker können darin einen Wettbewerbsvorteil gegenüber privaten Banken sehen.

Geschichte

= Verfassungsauftrag von 1852

Die Entstehung der Bank stand im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung des jungen Kantons Aargau.

Die Kantonsverfassung von 1852 bestimmte, dass der Staat die Gründung einer Leihbank und die Einrichtung von Sparmöglichkeiten fördern solle. Hintergrund waren der wachsende Kreditbedarf von Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie sowie der Wunsch nach sicheren Sparmöglichkeiten für die Bevölkerung.[12]

= Aargauische Bank

Im Mai 1854 veranlasste der Grosse Rat die Gründung der Aargauischen Bank. Sie nahm ihre Geschäftstätigkeit Anfang 1855 auf.

Das Institut war zunächst halbstaatlich organisiert. Der Kanton beteiligte sich mit der Hälfte am Aktienkapital von einer Million Franken und haftete subsidiär für die Verpflichtungen der Bank.

1857 erwarb die Bank ein Grundstück an der Bahnhofstrasse in Aarau und liess dort ein klassizistisches Bankgebäude errichten.

Die Aargauische Bank vergab Kredite, nahm Ersparnisse entgegen und unterstützte damit die zunehmende Monetarisierung und Industrialisierung des Kantons.

= Umwandlung in eine Staatsbank

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde über eine vollständige Verstaatlichung diskutiert.

1912 stimmte die Aargauer Bevölkerung der Umwandlung der Aargauischen Bank in eine vollständig staatliche Kantonalbank zu. Am 1. Januar 1913 nahm die neu gegründete Aargauische Kantonalbank ihre Geschäftstätigkeit auf.[12]

Die Bank übernahm die Geschäfte, Vermögenswerte und Verpflichtungen ihrer Vorgängerin. Seither befindet sie sich vollständig im Eigentum des Kantons.

= Ausbau des Geschäftsstellennetzes

Im Verlauf des 20. Jahrhunderts eröffnete die AKB Geschäftsstellen in den regionalen Zentren und Bezirken des Kantons.

Die Nähe zu Bevölkerung, Gewerbe und Gemeinden wurde zu einem zentralen Merkmal des Geschäftsmodells. Die Geschäftsstellen nahmen Spareinlagen entgegen, gewährten Hypotheken und betreuten lokale Unternehmen.

Mit der wirtschaftlichen Entwicklung des Kantons wuchsen Bilanzsumme, Personalbestand und Produktangebot. Die Bank entwickelte sich von einem vorwiegend auf Spar- und Kreditgeschäfte ausgerichteten Institut zu einer Universalbank.

= Übernahmen und Expansion

1994 übernahm und integrierte die AKB die Freiämter Bank SLO. 1999 folgte die Integration der Sparkasse Mättenwil in Brittnau.

Ebenfalls 1999 eröffnete die AKB eine Geschäftsstelle in Olten und erweiterte damit ihre Präsenz im angrenzenden Kanton Solothurn.

2001 übernahm sie die Bank Austria Creditanstalt (Schweiz) AG. Das Institut wurde in AKB Privatbank Zürich AG umbenannt und auf die Betreuung vermögender Kundschaft ausgerichtet.

2013 verkaufte die AKB ihre Zürcher Privatbank an die IHAG Privatbank. Damit konzentrierte sie sich wieder stärker auf ihr angestammtes Marktgebiet.

Weitere Geschäftsstellen wurden unter anderem eröffnet in:

  • Fislisbach im Jahr 2011;
  • Oberentfelden im Jahr 2012;
  • Seengen im Jahr 2015;
  • Spreitenbach im Jahr 2019.

= Hundertjahrjubiläum

2013 feierte die Aargauische Kantonalbank ihr hundertjähriges Bestehen als Staatsbank.

In diesem Jahr überstieg die Bilanzsumme 22 Milliarden Franken. Der Gewinn erreichte mehr als 104 Millionen Franken.[12]

Innerhalb der folgenden zwölf Jahre wuchs die Bilanzsumme auf fast 42 Milliarden Franken.

Debatte um Rechtsform und Staatsgarantie

Die vollständige kantonale Eigentümerschaft und die Staatsgarantie wurden wiederholt politisch diskutiert.

Befürworter betonen:

  • die zuverlässige Versorgung der regionalen Wirtschaft mit Krediten;
  • die starke Verankerung im Kanton;
  • hohe Gewinnablieferungen;
  • sichere Arbeits- und Ausbildungsplätze;
  • die stabilisierende Wirkung der Staatsgarantie;
  • den öffentlichen Einfluss auf die Geschäftspolitik.

Kritiker verweisen auf:

  • das finanzielle Risiko für die Steuerzahlenden;
  • mögliche Wettbewerbsverzerrungen;
  • politische Einflüsse auf unternehmerische Entscheide;
  • die steuerliche Sonderstellung;
  • die Frage, ob eine staatliche Bank in einem entwickelten Finanzmarkt erforderlich sei.

2017 wurden im Grossen Rat Vorstösse zur Überprüfung der Rechtsform und zur Abschaffung der Staatsgarantie eingereicht. Der Regierungsrat kam 2019 nach einer Variantenprüfung zum Schluss, dass die bestehende Form beibehalten werden solle.[13]

Nach Ansicht des Regierungsrats besitzt die Bank eine grosse volkswirtschaftliche und finanzielle Bedeutung. Eine Abschaffung der Staatsgarantie ohne gleichzeitige Änderung der Rechtsform wurde als nicht zweckmässig beurteilt.

Eigentümerstrategie

Der Regierungsrat legt seine Erwartungen an die AKB in einer Eigentümerstrategie fest.

Diese umfasst unter anderem:

  • Erfüllung des Leistungsauftrags;
  • langfristige Steigerung des Unternehmenswerts;
  • vorsichtige und verantwortungsbewusste Risikopolitik;
  • ausreichende Kapitalisierung;
  • angemessene Gewinnablieferung;
  • transparente Unternehmensführung;
  • Nachhaltigkeit;
  • Berücksichtigung der Interessen von Bevölkerung und Wirtschaft;
  • regelmässigen Austausch mit Politik und Öffentlichkeit.

Die Eigentümerstrategie verlangt, dass die Gesamtkapitalquote der Bank mehrere Prozentpunkte über den regulatorischen Mindestanforderungen liegt.[14]

Strategie 2025–2028

Die Unternehmensstrategie für die Jahre 2025 bis 2028 steht unter den Leitbegriffen «nachhaltig», «smart» und «persönlich».

Zu den strategischen Handlungsfeldern gehören:

  • stärkere Marktdurchdringung;
  • qualitative Erweiterung der Kundenbasis;
  • Diversifikation der Erträge;
  • Verbindung von persönlichen und digitalen Kanälen;
  • Vereinfachung der internen Abläufe;
  • Weiterentwicklung der Informatik;
  • verantwortungsvolle Verwendung von Daten;
  • Förderung der Fähigkeiten der Mitarbeitenden;
  • Umsetzung der Klimastrategie.

Als finanzielle Ziele nennt die Bank einen kumulierten Geschäftserfolg von mindestens einer Milliarde Franken bis Ende 2028, eine Gesamtkapitalquote zwischen 16 und 20 Prozent sowie eine jährliche Cost-Income-Ratio von weniger als 50 Prozent.[10]

Nachhaltigkeit

Die AKB verbindet Nachhaltigkeit mit wirtschaftlicher Stabilität, ökologischer Verantwortung und gesellschaftlichem Engagement.

Sie orientiert sich nach eigenen Angaben an:

  • dem Pariser Klimaabkommen;
  • den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen;
  • den ESG-Grundsätzen;
  • den schweizerischen Vorschriften zur nichtfinanziellen Berichterstattung.

Im Bankbetrieb werden unter anderem Energieverbrauch, Geschäftsverkehr, Beschaffung, Gebäude und Abfall berücksichtigt. Eine wesentlich grössere Wirkung entsteht jedoch durch finanzierte Gebäude und Unternehmen sowie durch verwaltete Anlagen.

Die Bank bietet nachhaltige Anlageprodukte und Finanzierungslösungen für energetische Gebäudesanierungen an. Bei Krediten sollen ökologische und soziale Gesichtspunkte in die Risikobeurteilung einbezogen werden.[15]

Stiftung Lebensraum Aargau

2021 gründete die AKB die gemeinnützige Stiftung Lebensraum Aargau.

Die Stiftung unterstützt Projekte in den Bereichen:

  • Gesellschaft und Soziales;
  • Kunst und Kultur;
  • Sport und Gesundheitsförderung;
  • Umwelt, Natur und Tiere.

Das Fördergebiet umfasst den Kanton Aargau und die Region Olten–Gösgen–Gäu.

Bis Ende 2025 hatte die Stiftung mehr als 5,9 Millionen Franken an gemeinnützige Projekte vergeben. Im Jahr 2025 wurden 141 Projekte mit insgesamt rund 1,4 Millionen Franken unterstützt.[16]

Für das Geschäftsjahr 2025 wies die AKB der Stiftung 1,5 Millionen Franken zu.

Sponsoring und gesellschaftliches Engagement

Neben der Stiftung unterstützt die AKB Vereine, Veranstaltungen und Institutionen im Marktgebiet.

Das Engagement betrifft insbesondere:

  • Breitensport und Nachwuchsförderung;
  • Fussball;
  • regionale Kulturveranstaltungen;
  • Musik und Theater;
  • Bildungsangebote;
  • Natur- und Umweltschutz;
  • soziale Projekte;
  • Wirtschaftsförderung und Unternehmertum.

Als Bank in öffentlichem Eigentum muss sie darauf achten, Sponsoringmittel transparent, ausgewogen und im Einklang mit dem Leistungsauftrag einzusetzen.

Ausbildung und Arbeitgeberin

Die AKB gehört zu den bedeutenderen Arbeitgeberinnen des Kantons Aargau.

Anfang 2026 beschäftigte sie rund 1035 Personen. Teilzeitbereinigt entsprach dies etwa 878 Vollzeitstellen. Rund 112 Personen befanden sich in einer Lehre, einem Praktikum oder einem Traineeprogramm.[4]

Ausgebildet werden insbesondere Kaufleute sowie Fachpersonen in Informatik und weiteren banknahen Berufen.

Neben der beruflichen Grundbildung bietet die Bank interne und externe Weiterbildungen, Führungsprogramme und Entwicklungsmöglichkeiten an.

Bedeutung für den Kanton Aargau

Die Aargauische Kantonalbank besitzt für den Kanton sowohl wirtschaftliche als auch finanzpolitische Bedeutung.

Als Kreditgeberin finanziert sie:

  • Wohnbauten;
  • Eigenheime;
  • Gewerbebetriebe;
  • Industrieunternehmen;
  • landwirtschaftliche Betriebe;
  • kommunale Infrastruktur;
  • Unternehmensnachfolgen;
  • Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien.

Als Arbeitgeberin schafft sie qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsplätze. Als Eigentümer erhält der Kanton Gewinnablieferungen und Entschädigungen für die Staatsgarantie.

Die Bank verfügt zudem über detaillierte Kenntnisse der regionalen Wirtschaftsstruktur. Sie veröffentlicht Marktberichte und einen Aargauer Konjunkturindikator, der die Entwicklung der kantonalen Wirtschaft beobachtet.

Herausforderungen

Wie andere Regional- und Kantonalbanken steht die AKB vor strukturellen Veränderungen.

Zu den wichtigsten Herausforderungen gehören:

  • schwankende Zinsen;
  • hohe Immobilienpreise;
  • mögliche Kreditausfälle;
  • zunehmende Regulierung;
  • Konkurrenz durch Grossbanken, Versicherungen und digitale Finanzanbieter;
  • steigende Anforderungen an Cybersicherheit;
  • Kosten der Digitalisierung;
  • Fachkräftemangel;
  • Klimarisiken;
  • Erwartungen an eine Bank in öffentlichem Eigentum.

Die starke Stellung im Hypothekargeschäft schafft stabile Erträge, erhöht aber die Abhängigkeit vom Immobilienmarkt.

Gleichzeitig muss die Bank persönliche Beratung und ein flächendeckendes Geschäftsstellennetz mit der zunehmenden Nutzung digitaler Kanäle verbinden.

Literatur

  • Aargauische Kantonalbank: Geschäftsbericht 2025. Aarau 2026.
  • Aargauische Kantonalbank: Corporate-Governance- und Vergütungsbericht 2025. Aarau 2026.
  • Aargauische Kantonalbank: Nachhaltigkeitsbericht 2025. Aarau 2026.
  • Kanton Aargau: Gesetz über die Aargauische Kantonalbank. Aarau.
  • Regierungsrat des Kantons Aargau: Eigentümerstrategie zur Aargauischen Kantonalbank. Aarau 2024.
  • Aargauische Kantonalbank: 100 Jahre Aargauische Kantonalbank. Aarau 2013.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Portrait, Aargauische Kantonalbank, abgerufen am 3. August 2026.
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 Geschäftsbericht 2025, Aargauische Kantonalbank, Aarau 2026, abgerufen am 3. August 2026.
  3. 3,0 3,1 3,2 3,3 Gesetz über die Aargauische Kantonalbank, Systematische Sammlung des Aargauischen Rechts, abgerufen am 3. August 2026.
  4. 4,0 4,1 4,2 4,3 AKB auch im Jahr 2025 auf Wachstumskurs, Aargauische Kantonalbank, 17. Februar 2026, abgerufen am 3. August 2026.
  5. Ratings, Aargauische Kantonalbank, abgerufen am 3. August 2026.
  6. Bankrat, Aargauische Kantonalbank, abgerufen am 3. August 2026.
  7. Direktionspräsident der AKB gibt sein Amt ab, Aargauische Kantonalbank, 2. Juni 2026, abgerufen am 3. August 2026.
  8. Organigramm, Juli 2026, Aargauische Kantonalbank, abgerufen am 3. August 2026.
  9. Andreas Neeracher neues Mitglied der Geschäftsleitung, Aargauische Kantonalbank, 17. März 2026, abgerufen am 3. August 2026.
  10. 10,0 10,1 Strategie 2025–2028, Aargauische Kantonalbank, abgerufen am 3. August 2026.
  11. Kennzahlen, Aargauische Kantonalbank, abgerufen am 3. August 2026.
  12. 12,0 12,1 12,2 Geschichte der Aargauischen Kantonalbank, Aargauische Kantonalbank, abgerufen am 3. August 2026.
  13. Aargauische Kantonalbank soll unverändert bestehen bleiben, Regierungsrat des Kantons Aargau, 30. August 2019, abgerufen am 3. August 2026.
  14. Eigentümerstrategie zur Aargauischen Kantonalbank, Regierungsrat des Kantons Aargau, 24. Januar 2024, abgerufen am 3. August 2026.
  15. Nachhaltigkeit, Aargauische Kantonalbank, abgerufen am 3. August 2026.
  16. Stiftung Lebensraum Aargau: 141 Projekte im Jahr 2025 unterstützt, Aargauische Kantonalbank, 10. März 2026, abgerufen am 3. August 2026.