Kernenergie in der Schweiz

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Kernenergie in der Schweiz
Beginn der kommerziellen Nutzung 1969
Kernkraftwerke in Betrieb Beznau 1 und 2, Gösgen, Leibstadt
Dauerhaft stillgelegtes Kernkraftwerk Mühleberg
Zuständige Aufsichtsbehörde Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat
Gesetzliche Grundlage Kernenergiegesetz
Zuständige Bundesbehörde Bundesamt für Energie
Entsorgungsorganisation Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle
Website www.bfe.admin.ch

Die Kernenergie in der Schweiz ist seit dem Ende der 1960er-Jahre ein bedeutender Bestandteil der schweizerischen Stromversorgung. Im Jahr 1969 nahm mit Beznau 1 der erste kommerziell genutzte Kernreaktor des Landes den Betrieb auf. In den folgenden Jahren kamen Beznau 2, das Kernkraftwerk Mühleberg, das Kernkraftwerk Gösgen und das Kernkraftwerk Leibstadt hinzu.

Nach der endgültigen Abschaltung des Kernkraftwerks Mühleberg im Dezember 2019 werden in der Schweiz vier Reaktorblöcke an drei Standorten betrieben. Für bestehende Kernkraftwerke gilt keine gesetzlich festgelegte maximale Laufzeit. Sie dürfen in Betrieb bleiben, solange ihre Sicherheit durch die Betreiber nachgewiesen und vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat bestätigt wird.[1]

Die politische Beurteilung der Kernenergie wandelte sich mehrfach. Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima beschloss der Bundesrat 2011, die bestehenden Anlagen am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer nicht durch neue Kernkraftwerke zu ersetzen. Das Stimmvolk bestätigte diese Ausrichtung 2017 mit der Annahme der Energiestrategie 2050. Seit 2018 verbietet das Kernenergiegesetz die Erteilung von Rahmenbewilligungen für neue Kernkraftwerke.

Seit der europäischen Energiekrise und der verstärkten Diskussion über die Versorgungssicherheit wird dieses Verbot erneut politisch infrage gestellt. Der Bundesrat verabschiedete 2025 einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)». Dieser sieht vor, das Neubauverbot aufzuheben und die Kernenergie wieder als mögliche langfristige Technologie zuzulassen.[2]

Physikalische Grundlagen

In schweizerischen Kernkraftwerken wird Energie durch die Spaltung von Atomkernen gewonnen. Als Brennstoff dient hauptsächlich angereichertes Uran. Bei der Spaltung eines Uran-235-Kerns werden Wärme, Neutronen und radioaktive Spaltprodukte freigesetzt.

Die Neutronen können weitere Atomkerne spalten und dadurch eine kontrollierte Kettenreaktion auslösen. Steuerstäbe aus neutronenabsorbierenden Materialien regeln die Reaktionsgeschwindigkeit. Kühlmittel transportiert die im Reaktorkern erzeugte Wärme zu einem Dampfkreislauf.

Der Dampf treibt Turbinen an, die mit elektrischen Generatoren verbunden sind. Nach der Turbine wird der Dampf abgekühlt und wieder in den Wasserkreislauf zurückgeführt. Ein Kernkraftwerk unterscheidet sich damit auf der Seite der Stromerzeugung grundsätzlich nur durch die Wärmequelle von einem konventionellen Dampfkraftwerk.

Die schweizerischen Anlagen verwenden zwei Reaktortypen. Beznau und Gösgen sind mit Druckwasserreaktoren ausgestattet, während Leibstadt und das stillgelegte Kraftwerk Mühleberg Siedewasserreaktoren besitzen beziehungsweise besassen.

Anfänge der schweizerischen Kernenergienutzung

Forschung und internationale Zusammenarbeit

Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm auch in der Schweiz das Interesse an der friedlichen Nutzung der Kernenergie zu. Bund, Hochschulen, Elektrizitätsunternehmen und Industrieunternehmen erwarteten, dass Kernkraftwerke einen wachsenden Teil des künftigen Energiebedarfs decken könnten.

Die Schweiz beteiligte sich an internationalen Forschungsprogrammen und gehörte 1957 zu den Gründungsmitgliedern der Internationalen Atomenergie-Organisation. Sie wirkte ausserdem am Aufbau der Europäischen Organisation für Kernforschung CERN mit, deren Tätigkeit allerdings der Grundlagenforschung und nicht der kommerziellen Stromerzeugung dient.

Ein wichtiges Zentrum der schweizerischen Nuklearforschung entstand in Würenlingen im Kanton Aargau. Dort wurde 1957 der Forschungsreaktor SAPHIR in Betrieb genommen. Er war zuvor im Rahmen der Genfer Konferenz «Atoms for Peace» von 1955 ausgestellt und anschliessend von der Schweiz erworben worden.

Der schwerwassergekühlte Forschungsreaktor DIORIT folgte 1960. Die Anlagen dienten der Reaktorphysik, Materialprüfung, Isotopenproduktion und Ausbildung. Aus den damaligen Forschungseinrichtungen entwickelte sich später das Paul Scherrer Institut.

Versuchsatomkraftwerk Lucens

In einer Felskaverne bei Lucens im Kanton Waadt entstand in den 1960er-Jahren ein schweizerischer Versuchsreaktor. Das Projekt sollte den Aufbau einer eigenen Reaktortechnologie ermöglichen und Erfahrungen für eine teilweise unabhängige Kernenergiewirtschaft liefern.

Das Versuchsatomkraftwerk Lucens nahm 1968 den Betrieb auf. Am 21. Januar 1969 führte ein Kühlungsproblem zu einer teilweisen Kernschmelze. Radioaktive Stoffe gelangten in die Reaktorkaverne, deren Einschluss eine grössere Freisetzung in die Umgebung verhinderte.

Der Unfall wurde auf technische und konstruktive Probleme zurückgeführt. Die Anlage wurde nicht wieder in Betrieb genommen und später zurückgebaut. Damit endete das Vorhaben, einen eigenständigen schweizerischen Leistungsreaktor zu entwickeln.

Die kommerziellen Kernkraftwerke der Schweiz wurden in der Folge mit ausländischer Reaktortechnik gebaut.

Kernkraftwerke

Beznau

Das Kernkraftwerk Beznau befindet sich auf einer Insel in der Aare bei Döttingen im Kanton Aargau. Eigentümerin und Betreiberin ist die Axpo Power AG.

Beznau 1 nahm 1969 den kommerziellen Betrieb auf, Beznau 2 folgte 1971. Beide Blöcke sind Druckwasserreaktoren des amerikanischen Herstellers Westinghouse.

Beznau 1 gilt als einer der ältesten kommerziell betriebenen Kernreaktoren der Welt. Die beiden Blöcke wurden seit ihrer Inbetriebnahme mehrfach modernisiert. Zu den Nachrüstungen gehören zusätzliche Sicherheitssysteme, Notstromversorgungen, Hochwasserschutz und Einrichtungen zur Beherrschung schwerer Störfälle.

Wegen Befunden im Material des Reaktordruckbehälters blieb Beznau 1 von 2015 bis 2018 ausser Betrieb. Nach umfangreichen Untersuchungen erlaubte das ENSI die Wiederinbetriebnahme.

Die Axpo kündigte 2024 an, Beznau 1 bis 2032 und Beznau 2 bis 2033 betreiben zu wollen, sofern die Anlagen weiterhin alle sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen.

Mühleberg

Das Kernkraftwerk Mühleberg lag an der Aare in der Gemeinde Mühleberg im Kanton Bern. Es verfügte über einen Siedewasserreaktor und nahm 1972 den kommerziellen Betrieb auf.

Die Betreiberin BKW Energie entschied 2013 aus wirtschaftlichen Gründen, die Anlage 2019 endgültig stillzulegen. Am 20. Dezember 2019 wurde der Leistungsbetrieb beendet.

Mühleberg war das erste kommerziell genutzte Kernkraftwerk der Schweiz, das dauerhaft abgeschaltet wurde. Seit 2020 wird die Anlage zurückgebaut. Dabei werden Brennelemente entfernt, technische Systeme zerlegt und radioaktive Materialien getrennt, behandelt und für die Entsorgung vorbereitet.

Der Rückbau erfolgt unter Aufsicht des ENSI. Nach Abschluss des nuklearen Rückbaus soll das Gelände aus der Kernenergiegesetzgebung entlassen und für andere Nutzungen verfügbar werden.[3]

Gösgen

Das Kernkraftwerk Gösgen liegt an der Aare bei Däniken im Kanton Solothurn. Es nahm 1979 den kommerziellen Betrieb auf.

Die Anlage besitzt einen Druckwasserreaktor des deutschen Herstellers Kraftwerk Union. Der Reaktor erzeugt Wärme in einem geschlossenen Primärkreislauf. Über Dampferzeuger wird die Energie an einen getrennten Sekundärkreislauf übertragen.

Gösgen war das erste schweizerische Kernkraftwerk mit einem Naturzug-Nasskühlturm. Der sichtbare Wasserdampf aus dem Kühlturm besteht überwiegend aus kondensiertem Wasser und ist nicht mit radioaktiven Abgaben gleichzusetzen.

Eigentümerin ist die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG, an der mehrere schweizerische Energieunternehmen beteiligt sind.

Leibstadt

Das Kernkraftwerk Leibstadt befindet sich am Rhein bei Leibstadt im Kanton Aargau. Es nahm 1984 den kommerziellen Betrieb auf und ist das jüngste sowie leistungsstärkste Kernkraftwerk der Schweiz.

Die Anlage besitzt einen Siedewasserreaktor. Das Wasser verdampft direkt im Reaktordruckbehälter, und der erzeugte Dampf wird zu den Turbinen geleitet.

Auch Leibstadt verfügt über einen grossen Naturzugkühlturm. Die Kühlung erfolgt teilweise durch Verdunstung, wodurch der direkte Wärmeeintrag in den Rhein begrenzt wird.

Eigentümerin ist die Kernkraftwerk Leibstadt AG. Mehrere grosse schweizerische Elektrizitätsunternehmen halten Beteiligungen an der Gesellschaft.

Bedeutung für die Stromversorgung

Die Kernenergie liefert je nach Verfügbarkeit der Anlagen, Witterung, Stromverbrauch und Produktionsverhältnissen einen erheblichen Teil der schweizerischen Elektrizität. Über längere Zeit stammten ungefähr ein Drittel bis zwei Fünftel der inländischen Stromproduktion aus Kernkraftwerken.

Der Anteil schwankt von Jahr zu Jahr. Revisionen, technische Unterbrüche, die Wasserführung der Flüsse sowie die Produktion der Wasserkraftwerke und erneuerbaren Anlagen beeinflussen den Strommix.

Kernkraftwerke produzieren grosse Mengen Strom weitgehend unabhängig von Tageszeit und Wetter. Sie werden deshalb vorwiegend zur kontinuierlichen Stromerzeugung eingesetzt.

In der Schweiz ergänzten sich Kernenergie und Wasserkraft traditionell. Kernkraftwerke deckten einen Teil der gleichmässigen Grundproduktion, während Speicher- und Pumpspeicherkraftwerke flexibel auf Verbrauchsschwankungen reagieren konnten.

Im Winter ist die Kernenergie für die inländische Versorgung besonders bedeutend, weil Solaranlagen dann weniger Strom erzeugen und die Wasserzuflüsse vieler Wasserkraftwerke geringer sind. Gleichzeitig kann die Schweiz während verbrauchsreichen Winterperioden auf Stromimporte angewiesen sein.

Energiepolitische Entwicklung

Ausbauphase

In den 1950er- und 1960er-Jahren wurde die Kernenergie als technisch fortschrittliche und langfristig günstige Möglichkeit zur Stromproduktion betrachtet. Der steigende Stromverbrauch führte zur Planung mehrerer Anlagen.

Neben den später realisierten Kraftwerken wurden weitere Standorte untersucht. Besonders bekannt wurden die Projekte Kaiseraugst im Kanton Aargau, Graben im Kanton Bern und Verbois im Kanton Genf.

Das Projekt Kaiseraugst stiess auf starken gesellschaftlichen Widerstand. Im Jahr 1975 besetzten Kernkraftgegner das vorgesehene Baugelände. Die Besetzung wurde zu einem prägenden Ereignis der schweizerischen Umwelt- und Anti-Atomkraftbewegung.

Der Bund und die beteiligten Unternehmen gaben das Projekt 1988 endgültig auf. Auch weitere geplante Kernkraftwerke wurden nicht verwirklicht.

Moratorium von 1990

Am 23. September 1990 nahm das Schweizer Stimmvolk die Volksinitiative «Stopp dem Atomkraftwerkbau» an. Sie führte zu einem zehnjährigen Moratorium für die Erteilung neuer Bewilligungen zum Bau von Kernkraftwerken.

Die gleichzeitig zur Abstimmung gelangte Initiative für einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie wurde dagegen abgelehnt.

Nach Ablauf des Moratoriums wäre die Bewilligung neuer Anlagen grundsätzlich wieder möglich gewesen. Projekte für Ersatzkernkraftwerke wurden in den 2000er-Jahren erneut diskutiert.

Kernenergiegesetz von 2003

Das 2003 verabschiedete Kernenergiegesetz regelte die friedliche Nutzung der Kernenergie, die Sicherheit der Kernanlagen, die Entsorgung radioaktiver Abfälle und die Stilllegung.

Das Gesetz bestätigte das mehrstufige Bewilligungsverfahren für Kernanlagen. Für ein neues Kernkraftwerk wären eine Rahmenbewilligung, eine Baubewilligung und eine Betriebsbewilligung erforderlich gewesen.

Rahmenbewilligungen für neue Kernkraftwerke unterlagen dem fakultativen Referendum. Dadurch besass die Bevölkerung eine direkte Mitwirkungsmöglichkeit.

Fukushima und Ausstiegsbeschluss

Am 11. März 2011 führten ein starkes Erdbeben und ein Tsunami im japanischen Kernkraftwerk Fukushima Daiichi zu schweren Reaktorunfällen.

Der Bundesrat setzte die laufenden Rahmenbewilligungsverfahren für neue schweizerische Kernkraftwerke aus. Im Mai 2011 beschloss er, die bestehenden Anlagen am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillzulegen und nicht durch neue Kernkraftwerke zu ersetzen.

Das Parlament unterstützte diese grundsätzliche Ausrichtung. Anders als in Deutschland wurden jedoch keine festen Abschaltdaten für die bestehenden Anlagen beschlossen.

Energiestrategie 2050

Die Energiestrategie 2050 sollte den Energieverbrauch senken, die Energieeffizienz verbessern und erneuerbare Energien ausbauen. Gleichzeitig sollte der schrittweise Verzicht auf neue Kernkraftwerke gesetzlich verankert werden.

Am 21. Mai 2017 nahm das Schweizer Stimmvolk das revidierte Energiegesetz mit 58,2 Prozent Ja-Stimmen an. Die entsprechenden Bestimmungen traten am 1. Januar 2018 in Kraft.

Artikel 12a des Kernenergiegesetzes schloss seither die Erteilung von Rahmenbewilligungen für neue Kernkraftwerke aus. Forschung, Betrieb bestehender Anlagen und nuklearmedizinische Anwendungen blieben erlaubt.

Neue Debatte seit der Energiekrise

Die Energiekrise ab 2021, der russische Angriff auf die Ukraine und die Sorge vor winterlichen Stromengpässen führten zu einer erneuten Debatte über die Kernenergie.

Befürworter argumentierten, dass neue Reaktoren die klimafreundliche Stromproduktion erhöhen, Importabhängigkeiten verringern und die Versorgung im Winter stärken könnten.

Gegner verwiesen auf hohe Investitionskosten, lange Planungs- und Bauzeiten, ungelöste wirtschaftliche Risiken sowie die Konkurrenz zu erneuerbaren Energien und Stromspeichern.

Die Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» verlangt, dass alle klimafreundlichen Arten der Stromerzeugung zulässig sein sollen. Sie richtet sich insbesondere gegen das gesetzliche Neubauverbot.

Der Bundesrat lehnt die Verfassungsinitiative ab, legte aber einen indirekten Gegenvorschlag vor. Dieser soll das Kernenergiegesetz so ändern, dass für neue Kernkraftwerke wieder Rahmenbewilligungen erteilt werden könnten.[4]

Die Aufhebung des Verbots würde noch keinen Bauentscheid bedeuten. Ein konkretes Projekt müsste weiterhin sämtliche Bewilligungs-, Sicherheits-, Finanzierungs- und politischen Verfahren durchlaufen.

Sicherheit und Aufsicht

Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ist die unabhängige Aufsichtsbehörde des Bundes für die nukleare Sicherheit und Sicherung.

Es überwacht Kernkraftwerke, Forschungsreaktoren, Zwischenlager, Transporte radioaktiver Stoffe und die geologische Tiefenlagerung. Das ENSI prüft technische Unterlagen, führt Inspektionen durch und beurteilt meldepflichtige Vorkommnisse.

Die Betreiber tragen die Hauptverantwortung für die Sicherheit ihrer Anlagen. Sie müssen Gefahren laufend untersuchen, Systeme instand halten und ihre Anlagen entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik nachrüsten.

Das ENSI kann Auflagen verfügen, Leistungsbeschränkungen anordnen oder eine Anlage ausser Betrieb nehmen, wenn die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt werden.

Langzeitbetrieb

Schweizer Kernkraftwerke besitzen keine von vornherein begrenzte Betriebsbewilligung. Eine Anlage darf betrieben werden, solange sie sicher ist.

Mit zunehmendem Alter gewinnen Materialermüdung, Versprödung, Korrosion und die Veralterung technischer Systeme an Bedeutung. Betreiber müssen deshalb Alterungsüberwachungsprogramme durchführen und regelmässige Sicherheitsüberprüfungen vorlegen.

Für den Langzeitbetrieb sind umfangreiche Investitionen erforderlich. Dazu gehören der Austausch grosser Komponenten, zusätzliche Notkühlsysteme, Erdbebenverstärkungen und Verbesserungen des Schutzes gegen Überflutung.

Lehren aus Fukushima

Nach dem Unfall von Fukushima ordnete das ENSI zusätzliche Sicherheitsprüfungen an. Die Betreiber mussten insbesondere Erdbeben-, Hochwasser- und Kühlmittelverlustszenarien erneut untersuchen.

In Reitnau im Kanton Aargau wurde ein externes Notfalllager eingerichtet. Dort stehen Pumpen, Generatoren, Schläuche und weitere Geräte bereit, die im Ereignisfall zu einem schweizerischen Kernkraftwerk transportiert werden können.

Die Anlagen erhielten weitere fest installierte oder mobile Systeme zur Stromversorgung und Kühlung bei schweren Naturereignissen.

Strahlenschutz

Während des Betriebs entstehen radioaktive Stoffe. Mehrere technische Barrieren sollen verhindern, dass diese unkontrolliert in die Umwelt gelangen.

Die Betreiber messen radioaktive Abgaben über Abluft und Abwasser. Zusätzlich überwachen Bund, Kantone und unabhängige Messnetze die Radioaktivität in Luft, Wasser, Boden und Lebensmitteln.

Für die Bevölkerung gelten gesetzlich festgelegte Grenzwerte. Die effektiven Strahlendosen aus dem Normalbetrieb der Kernanlagen liegen nach Angaben der Aufsichtsbehörden deutlich unter diesen Grenzwerten.

Notfallschutz

Für mögliche Unfälle bestehen abgestufte Notfallschutzpläne. Kernkraftwerke verfügen über interne Notfallorganisationen, geschützte Leitstellen und technische Einrichtungen zur Beherrschung von Störfällen.

Die Nationale Alarmzentrale beurteilt bei einem Ereignis die radiologische Lage und koordiniert Messungen sowie Schutzempfehlungen.

Gemeinden in der Umgebung der Kernkraftwerke sind in Notfallschutzplanungen einbezogen. Für die Bevölkerung bestehen Alarmierungs- und Informationsverfahren.

Zu den möglichen Schutzmassnahmen gehören der Aufenthalt in Gebäuden, das Schliessen von Fenstern und Lüftungen, Einschränkungen beim Verzehr bestimmter Lebensmittel, Evakuierungen und die Einnahme von Kaliumiodidtabletten.

Jodtabletten sättigen die Schilddrüse mit nicht radioaktivem Jod. Dadurch soll die Aufnahme von radioaktivem Jod vermindert werden. Sie schützen jedoch nicht vor anderen radioaktiven Stoffen oder vor äusserer Strahlung und dürfen nur nach behördlicher Anweisung eingenommen werden.

Haftung bei Kernenergieunfällen

Die Haftung für Schäden aus einem nuklearen Unfall wird durch das Kernenergiehaftpflichtrecht geregelt. Betreiber einer Kernanlage haften grundsätzlich unabhängig davon, ob ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Das schweizerische Recht beruht auf internationalen Übereinkommen und nationalen Vorschriften. Es regelt unter anderem Versicherungspflichten, Entschädigungsansprüche und die gerichtliche Zuständigkeit.

Für Ansprüche nach einem Unfall ist ein einziges Gericht zuständig. Dadurch sollen widersprüchliche Verfahren vermieden und Geschädigte unabhängig von Wohnort oder Staatsangehörigkeit gleichbehandelt werden.[5]

Bei einem sehr schweren Ereignis könnten die tatsächlichen Schäden die versicherten und gesetzlich vorgesehenen Mittel übersteigen. Die Frage der vollständigen Kostenabdeckung gehört deshalb zu den umstrittenen Aspekten der Kernenergienutzung.

Brennstoffversorgung

Die Schweiz verfügt über keine kommerziell nutzbaren Uranminen und keine eigene industrielle Urananreicherung. Kernbrennstoffe und wichtige Dienstleistungen des Brennstoffkreislaufs müssen deshalb aus dem Ausland bezogen werden.

Natururan wird in verschiedenen Ländern gefördert. Danach folgen Verarbeitung, Konversion, Anreicherung und Herstellung der Brennelemente. Schweizer Betreiber schliessen dafür Verträge mit internationalen Lieferunternehmen ab.

Die Herkunft des Urans und die Umwelt- und Arbeitsbedingungen des Uranabbaus sind Gegenstand politischer und gesellschaftlicher Diskussionen.

Gebrauchte Brennelemente wurden früher teilweise zur Wiederaufarbeitung ins Ausland gebracht. Dabei werden Uran und Plutonium von hochradioaktiven Spaltprodukten getrennt.

Seit Juli 2006 gilt in der Schweiz ein Moratorium für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung. Nach Ablauf und gesetzlicher Weiterentwicklung wurde die direkte Entsorgung zum massgeblichen schweizerischen Konzept.

Radioaktive Abfälle

Abfallkategorien

Radioaktive Abfälle entstehen in Kernkraftwerken, Forschungseinrichtungen, Industrie und Medizin. Sie werden nach ihrer Aktivität, Wärmeentwicklung und stofflichen Zusammensetzung eingeteilt.

Schwach- und mittelaktive Abfälle umfassen beispielsweise Schutzkleidung, Filter, Werkzeuge, Anlagenteile und Rückstände aus Medizin und Forschung.

Hochaktive Abfälle bestehen vor allem aus verbrauchten Brennelementen und verglasten Rückständen aus der Wiederaufarbeitung. Sie erzeugen über längere Zeit Wärme und enthalten Stoffe, die über sehr lange Zeiträume radioaktiv bleiben.

Verursacherprinzip

Nach dem Verursacherprinzip sind die Betreiber der Kernanlagen für die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle verantwortlich. Der Bund ist für Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung zuständig, soweit diese nicht von Kernkraftwerken stammen.

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, kurz Nagra, wurde 1972 gegründet. Ihre Mitglieder sind die Betreiber der Kernkraftwerke sowie der Bund.

Die Nagra untersucht geologische Formationen, entwickelt Lagerkonzepte und bereitet die Bewilligung eines geologischen Tiefenlagers vor.

Zwischenlagerung

Bis ein geologisches Tiefenlager verfügbar ist, werden radioaktive Abfälle in Zwischenlagern aufbewahrt.

Das wichtigste zentrale Zwischenlager befindet sich bei Würenlingen und wird von der Zwilag Zwischenlager Würenlingen AG betrieben. Dort werden hochaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente in massiven Transport- und Lagerbehältern aufbewahrt.

Das Zwilag verfügt zudem über Anlagen zur Behandlung und Konditionierung schwach- und mittelaktiver Abfälle. Brennbare Abfälle können in einer Plasmaanlage bei hoher Temperatur verarbeitet werden.

Weitere Zwischenlager befinden sich an den Standorten der Kernkraftwerke und beim Bund.

Geologisches Tiefenlager

Das schweizerische Entsorgungskonzept sieht vor, radioaktive Abfälle langfristig in einem geologischen Tiefenlager einzuschliessen. Die Sicherheit soll durch mehrere technische und natürliche Barrieren gewährleistet werden.

Als Wirtsgestein wurde insbesondere der Opalinuston untersucht. Diese Gesteinsschicht besitzt eine sehr geringe Wasserdurchlässigkeit und kann Risse teilweise selbst abdichten.

Die Standortsuche erfolgt im Sachplan geologische Tiefenlager des Bundes. Das Verfahren berücksichtigt geologische Sicherheit, Raumplanung, Umweltverträglichkeit und die Beteiligung der betroffenen Regionen.

Im September 2022 schlug die Nagra das Standortgebiet Nördlich Lägern im nördlichen Kanton Zürich für ein kombiniertes Tiefenlager vor. Die Oberflächenanlage zur Verpackung hochaktiver Abfälle soll beim bestehenden Zwilag in Würenlingen entstehen.

Am 19. November 2024 reichte die Nagra die Rahmenbewilligungsgesuche für das Tiefenlager und die Brennelementverpackungsanlage beim Bundesamt für Energie ein.[6]

Nach der technischen Prüfung sollen Bundesrat und Parlament über die Rahmenbewilligung entscheiden. Der Entscheid unterliegt dem fakultativen Referendum. Nach dem derzeitigen Zeitplan wird ein Entscheid des Bundesrats gegen Ende der 2020er-Jahre erwartet.[7]

Bau, Erprobung und Einlagerung würden mehrere Jahrzehnte beanspruchen. Hochaktive Abfälle könnten voraussichtlich erst in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts eingelagert werden.

Stilllegung und Rückbau

Nach der endgültigen Ausserbetriebnahme eines Kernkraftwerks beginnt ein langjähriger Stilllegungs- und Rückbauprozess.

Zunächst werden die Brennelemente aus dem Reaktor entfernt und in ein Zwischenlager transportiert. Danach werden radioaktive Systeme dekontaminiert, zerlegt und nach ihrer Aktivität sortiert.

Ein grosser Teil der Baumaterialien ist nicht oder nur geringfügig radioaktiv und kann nach behördlicher Freimessung wiederverwendet, verwertet oder konventionell entsorgt werden.

Radioaktive Komponenten werden konditioniert und bis zur Einlagerung in einem Tiefenlager zwischengelagert.

Der Rückbau von Mühleberg dient in der Schweiz als erstes praktisches Grossprojekt dieser Art. Die dort gewonnenen Erfahrungen sind für die spätere Stilllegung der übrigen Anlagen von Bedeutung.

Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung

Die Betreiber der Kernkraftwerke müssen die Kosten für die Stilllegung ihrer Anlagen und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle tragen.

Zu diesem Zweck bestehen der Stilllegungsfonds für Kernanlagen und der Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke. Die Betreiber leisten regelmässige Beiträge in diese Fonds.

Der Stilllegungsfonds finanziert Arbeiten, die nach der endgültigen Abschaltung für den Abbau und die Beseitigung der Anlage erforderlich sind.

Der Entsorgungsfonds deckt Kosten, die nach der Ausserbetriebnahme für Zwischenlagerung, Transporte, Tiefenlagerung und weitere Entsorgungsaufgaben entstehen.

Die erwarteten Gesamtkosten werden periodisch neu berechnet. Annahmen zu Betriebsdauer, Kapitalerträgen, Baupreisen, Tiefenlagerplanung und technischen Entwicklungen beeinflussen die Höhe der erforderlichen Beiträge.

Kritiker befürchten, dass Kostensteigerungen oder unzureichende Fondserträge später zu Belastungen für die öffentliche Hand führen könnten. Die Betreiber und zuständigen Bundesstellen verweisen auf regelmässige Kostenstudien, gesetzliche Beitragspflichten und die staatliche Aufsicht.

Forschung und Ausbildung

Das Paul Scherrer Institut ist das wichtigste schweizerische Forschungszentrum für Nukleartechnik und Strahlenwissenschaften. Es untersucht unter anderem Reaktorsicherheit, Werkstoffe, radioaktive Abfälle und medizinische Anwendungen ionisierender Strahlung.

Die École polytechnique fédérale de Lausanne betreibt mit CROCUS einen kleinen Nullleistungs-Forschungsreaktor. Er dient hauptsächlich der Ausbildung von Studierenden und der Durchführung reaktorphysikalischer Experimente.

Der Forschungsreaktor besitzt nur eine sehr geringe thermische Leistung und erzeugt keinen kommerziellen Strom.

Hochschulen, Fachhochschulen, Behörden und Betreiber bilden Fachkräfte in den Bereichen Kerntechnik, Strahlenschutz, Sicherheitsanalyse und Rückbau aus.

Auch bei einem langfristigen Ausstieg aus der kommerziellen Kernenergienutzung wäre nukleares Fachwissen weiterhin erforderlich. Stilllegung, Abfallentsorgung, Medizin, Forschung und behördliche Aufsicht erstrecken sich über viele Jahrzehnte.

Kernenergie und Klimapolitik

Kernkraftwerke verursachen während der Stromproduktion nur geringe direkte Kohlendioxidemissionen. Emissionen entstehen jedoch beim Bau, Uranabbau, bei der Brennstoffherstellung, beim Rückbau und bei der Abfallentsorgung.

Lebenszyklusanalysen ordnen Kernenergie gewöhnlich den CO₂-armen Stromerzeugungstechnologien zu. Sie wird deshalb in der Klimapolitik teilweise als Ergänzung zu Wasserkraft, Solar- und Windenergie betrachtet.

Befürworter sehen in der Kernenergie eine Möglichkeit, grosse Mengen klimafreundlichen Stroms mit geringem Flächenbedarf bereitzustellen. Dies könne angesichts der Elektrifizierung von Verkehr, Gebäuden und Industrie an Bedeutung gewinnen.

Gegner argumentieren, dass Neubauten zu spät zur Erreichung kurzfristiger Klimaziele kämen. Investitionsmittel sollten ihrer Ansicht nach stattdessen in erneuerbare Energien, Netze, Speicher und Energieeffizienz fliessen.

Umstritten ist auch, wie flexibel Kernkraftwerke in einem Stromsystem mit hohen Anteilen schwankender Solar- und Windenergie betrieben werden können und wie sich ihre Finanzierung in liberalisierten Strommärkten sicherstellen liesse.

Wirtschaftlichkeit

Bestehende Kernkraftwerke besitzen nach Abschreibung der ursprünglichen Baukosten vergleichsweise niedrige variable Produktionskosten. Zusätzliche Ausgaben entstehen jedoch durch Wartung, Nachrüstung, Brennstoff, Versicherungen und Rückstellungen.

Die Wirtschaftlichkeit neuer Kernkraftwerke ist schwieriger einzuschätzen. Grossprojekte in verschiedenen europäischen Ländern waren von Verzögerungen und erheblichen Kostenüberschreitungen betroffen.

Neue Reaktoren benötigen lange Planungs-, Bewilligungs- und Bauzeiten. Die Finanzierung hängt von Strompreisannahmen, Kapitalkosten, staatlichen Garantien und der Verteilung wirtschaftlicher Risiken ab.

Befürworter verweisen auf eine lange mögliche Betriebsdauer, eine hohe Produktion und den Wert verlässlich verfügbarer Winterenergie.

Gegner bezweifeln, dass neue Anlagen ohne staatliche Unterstützung oder langfristig garantierte Strompreise konkurrenzfähig wären.

Kleinere modulare Reaktoren werden als mögliche künftige Alternative diskutiert. Solche Konzepte sollen in Fabriken serienmässig hergestellt und schrittweise installiert werden. Bislang bestehen jedoch nur wenige kommerzielle Erfahrungen, und ihre künftigen Kosten sind unsicher.

Gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung

Die Kernenergie gehört seit den 1970er-Jahren zu den umstrittensten Themen der schweizerischen Umwelt- und Energiepolitik.

Gegen Kernkraftwerke engagieren sich Umweltorganisationen, lokale Bürgerinitiativen, kirchliche Gruppen und politische Parteien. Zu ihren zentralen Anliegen gehören Unfallrisiken, radioaktive Abfälle, hohe Kosten und die Förderung erneuerbarer Energien.

Befürworter sind unter anderem in Energieunternehmen, Wirtschaftsverbänden, technischen Fachorganisationen und politischen Parteien vertreten. Sie betonen Versorgungssicherheit, Klimaschutz, Netzstabilität und die Bedeutung der inländischen Stromproduktion.

Die direkte Demokratie führte wiederholt zu nationalen und kantonalen Abstimmungen über Moratorien, Ausstiegsvorlagen, Energiegesetze und konkrete Projekte.

Auch Standortkantone und -gemeinden spielen eine wichtige Rolle. Kernkraftwerke schaffen Arbeitsplätze und Steuereinnahmen, führen aber zugleich zu besonderen Sicherheits-, Planungs- und Entsorgungsfragen.

Volksabstimmungen

Die Schweizer Bevölkerung stimmte seit den 1970er-Jahren mehrfach über die Kernenergie ab.

1979 wurde eine Volksinitiative für mehr demokratische Mitwirkung bei Atomanlagen knapp abgelehnt. Ein indirekter Gegenvorschlag führte dennoch zu strengeren Bewilligungsverfahren.

1984 scheiterten sowohl eine Initiative für einen schrittweisen Ausstieg als auch eine Initiative gegen weitere Kernkraftwerke.

1990 nahm das Stimmvolk das zehnjährige Moratorium für neue Kernkraftwerke an, lehnte aber einen vollständigen Ausstieg ab.

2003 wurden sowohl die Initiative «Strom ohne Atom» als auch die Initiative «MoratoriumPlus» abgelehnt.

2016 lehnte das Stimmvolk die Initiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie» ab. Diese hätte für Kernkraftwerke grundsätzlich eine maximale Betriebsdauer von 45 Jahren festgelegt.

2017 wurde das revidierte Energiegesetz und damit die Energiestrategie 2050 angenommen. Es verankerte den Ausbau erneuerbarer Energien und das Verbot neuer Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke.

Die wiederholten Abstimmungen zeigen, dass die Bevölkerung zwar mehrmals einen raschen Ausstieg ablehnte, zugleich aber zeitweise den Bau neuer Anlagen beschränkte oder ausschloss.

Argumente der Befürworter

Befürworter der Kernenergie führen insbesondere die hohe und wetterunabhängige Stromproduktion an.

Kernkraftwerke benötigen im Verhältnis zu ihrer Jahresproduktion wenig Fläche und erzeugen während des Betriebs nur geringe direkte Treibhausgasemissionen.

Eine inländische Kernenergieproduktion könne die Abhängigkeit von Stromimporten und fossilen Reservekraftwerken reduzieren. Dies gelte besonders für den Winter.

Die bestehende Infrastruktur, das technische Fachwissen und die langjährige Betriebserfahrung seien wertvolle Ressourcen.

Befürworter neuer Reaktoren verweisen ausserdem auf technische Entwicklungen bei Sicherheitssystemen, Brennstoffnutzung und Reaktorkonzepten.

Argumente der Gegner

Gegner betonen, dass ein schwerer Unfall trotz geringer Eintrittswahrscheinlichkeit weitreichende gesundheitliche, ökologische und wirtschaftliche Folgen haben könnte.

Die sichere Entsorgung hochaktiver Abfälle müsse über sehr lange Zeiträume gewährleistet werden. Ein schweizerisches Tiefenlager ist noch nicht gebaut und in Betrieb.

Neue Kernkraftwerke seien teuer und könnten wegen langer Projektzeiten erst nach mehreren Jahrzehnten Strom liefern.

Der Uranabbau verursache in Förderländern Umweltbelastungen und gesundheitliche Risiken. Zudem bleibe die Schweiz bei Brennstoffen und Technologien vom Ausland abhängig.

Gegner befürchten, dass staatliche Mittel und Fachkräfte durch neue Kernkraftprojekte vom Ausbau erneuerbarer Energien abgezogen würden.

Internationale Zusammenarbeit

Die Schweiz arbeitet in Fragen der nuklearen Sicherheit, des Strahlenschutzes und der Abfallentsorgung mit internationalen Organisationen zusammen.

Sie ist Mitglied der Internationalen Atomenergie-Organisation und beteiligt sich an Übereinkommen zur Reaktorsicherheit, zum Umgang mit radioaktiven Abfällen und zur frühzeitigen Meldung nuklearer Ereignisse.

Das ENSI arbeitet mit Aufsichtsbehörden benachbarter Staaten zusammen. Bei grenznahen Anlagen finden Informationsaustausch, Fachgespräche und teilweise gemeinsame Notfallübungen statt.

Die Schweiz beteiligt sich ausserdem an Forschungsprogrammen der OECD-Kernenergieagentur und der Europäischen Union.

Ein besonderes Thema bilden ausländische Kernkraftwerke in Grenznähe. Die Schweiz verfolgt deren Betrieb und nimmt an grenzüberschreitenden Konsultationsverfahren teil.

Zukunft

Die künftige Rolle der Kernenergie in der Schweiz hängt von politischen Entscheiden, dem Zustand der bestehenden Anlagen, der Entwicklung des Stromverbrauchs und den Kosten verschiedener Technologien ab.

Kurz- und mittelfristig steht der sichere Langzeitbetrieb der bestehenden Reaktoren im Vordergrund. Beznau, Gösgen und Leibstadt sollen so lange betrieben werden, wie sie die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen und wirtschaftlich tragbar sind.

Parallel dazu werden Solarenergie, Wasserkraft, Windenergie, Stromnetze, Speicher und Energieeffizienz ausgebaut. Der steigende Strombedarf durch Wärmepumpen, Elektromobilität und die Dekarbonisierung der Industrie erhöht die Anforderungen an das Energiesystem.

Eine Aufhebung des Neubauverbots würde die Kernenergie lediglich wieder rechtlich ermöglichen. Ob ein Energieunternehmen tatsächlich ein neues Kraftwerk plant, finanziert und baut, wäre eine separate Entscheidung.

Selbst bei einem politischen Grundsatzentscheid wären Standortsuche, Projektierung, Bewilligungsverfahren und Bau voraussichtlich mit einem Zeithorizont von mehreren Jahrzehnten verbunden.

Unabhängig von der künftigen Stromproduktion bleiben Rückbau und Entsorgung langfristige Aufgaben. Die radioaktiven Abfälle aus dem bisherigen Betrieb müssen sicher behandelt, zwischengelagert und schliesslich in einem geologischen Tiefenlager eingeschlossen werden.

Siehe auch

Literatur

  • Peter Hug: Atomtechnologieentwicklung in der Schweiz zwischen militärischen Interessen und privater Stromwirtschaft. In: Bettina Heintz, Bernhard Nievergelt: Wissenschafts- und Technikforschung in der Schweiz. Seismo, Zürich 1998.
  • Michael Fischer: Atomfieber. Eine Geschichte der schweizerischen Atomtechnologie 1945–1975. Chronos, Zürich 2019, ISBN 978-3-0340-1512-7.
  • Patrick Kupper: Atomenergie und gespaltene Gesellschaft. Die Geschichte des gescheiterten Projektes Kernkraftwerk Kaiseraugst. Chronos, Zürich 2003, ISBN 3-0340-0595-4.
  • Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat: Aufsichtsbericht. Jährlich erscheinende Berichte, Brugg.
  • Bundesamt für Energie: Schweizerische Elektrizitätsstatistik. Jährlich erscheinende Publikation, Bern.
  • Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle: Entsorgungsprogramm und Forschungsberichte. Wettingen.

Einzelnachweise

  1. Bundesamt für Energie: Kernenergie, abgerufen am 26. Juli 2026.
  2. Bundesrat: Initiative «Blackout stoppen»: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag, 13. August 2025, abgerufen am 26. Juli 2026.
  3. Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat: Kernkraftwerk Mühleberg, abgerufen am 26. Juli 2026.
  4. Bundesversammlung: Botschaft zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle» und zum indirekten Gegenvorschlag, 2025, abgerufen am 26. Juli 2026.
  5. Bundesamt für Energie: Kernenergiehaftpflicht, abgerufen am 26. Juli 2026.
  6. Nagra: Das Gesuch ist eingereicht – und jetzt?, 27. November 2024, abgerufen am 26. Juli 2026.
  7. Nagra: Schritt für Schritt: Der Weg zum Tiefenlager, abgerufen am 26. Juli 2026.