Armut in der Schweiz
Armut in der Schweiz bezeichnet eine wirtschaftliche und soziale Lebenslage, in der Personen oder Haushalte nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern und in angemessenem Umfang am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Trotz des im internationalen Vergleich hohen Wohlstandsniveaus ist Armut auch in der Schweiz ein dauerhaftes sozialpolitisches Thema.
Das Bundesamt für Statistik (BFS) unterscheidet verschiedene Konzepte zur Messung von Armut. Nach der in der Schweiz gebräuchlichen absoluten Armutsgrenze waren 2024 rund 743'000 Personen beziehungsweise 8,4 % der ständigen Wohnbevölkerung in Privathaushalten von Einkommensarmut betroffen.[1] Daneben lebte ein deutlich grösserer Teil der Bevölkerung mit einem Einkommen, das nach europäischer Definition als armutsgefährdet gilt.
Begriff und Messung
Armut lässt sich nicht mit einem einzigen Indikator vollständig erfassen. In der schweizerischen Statistik werden insbesondere die Armutsquote, die Armutsgefährdungsquote sowie Indikatoren zur materiellen und sozialen Deprivation verwendet.
Die Armutsquote des BFS basiert auf einer absoluten Armutsgrenze. Als einkommensarm gelten Personen, deren verfügbares Haushaltseinkommen nicht ausreicht, um die für ein gesellschaftlich integriertes Leben notwendigen Güter und Dienstleistungen zu finanzieren. Die Grenze orientiert sich an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Sie setzt sich insbesondere aus dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt, den Wohnkosten und einem Betrag für weitere notwendige Auslagen zusammen.[1]
Für die Berechnung wird das verfügbare Haushaltseinkommen verwendet. Vom Bruttoeinkommen werden dabei obligatorische Ausgaben wie Sozialversicherungsbeiträge, Steuern, Prämien der obligatorischen Krankenversicherung und bestimmte Unterhaltszahlungen abgezogen.[1]
Davon zu unterscheiden ist die Armutsgefährdung. Sie wird relativ zum allgemeinen Einkommensniveau gemessen. Als armutsgefährdet gilt nach der in Europa gebräuchlichen Definition eine Person, deren verfügbares Äquivalenzeinkommen unter 60 % des nationalen Medians liegt. 2024 waren 16,4 % der Bevölkerung in der Schweiz armutsgefährdet. Die entsprechende Schwelle lag für einen Einpersonenhaushalt bei 2'645 Franken pro Monat.[2]
Die Armutsgefährdungsquote ist deshalb höher als die Armutsquote. Sie beschreibt nicht zwingend eine bereits bestehende materielle Notlage, sondern eine im Verhältnis zum gesellschaftlichen Einkommensniveau schwache wirtschaftliche Position.
Ausmass der Armut
Im Jahr 2024 waren nach Angaben des BFS rund 743'000 Menschen oder 8,4 % der Bevölkerung in Privathaushalten einkommensarm. Gegenüber den unmittelbar vorausgehenden Jahren veränderte sich die Armutsquote statistisch nicht signifikant.[1]
Die durchschnittliche Armutsgrenze lag 2024 bei monatlich 2'388 Franken für eine Einzelperson und bei 4'159 Franken für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern. Aus diesem Betrag müssen insbesondere die Kosten des täglichen Lebens und die Wohnkosten bestritten werden. Krankenkassenprämien, Steuern und andere obligatorische Ausgaben sind beim für den Vergleich verwendeten verfügbaren Einkommen bereits abgezogen.[1]
Seit 2022 ist die durchschnittliche Armutsgrenze gestiegen. Gründe dafür waren unter anderem die Anpassung des von der SKOS vorgesehenen Grundbedarfs an die Teuerung und höhere Wohn- und Nebenkosten.[1]
Die Armutsgefährdungsquote lag 2024 mit 16,4 % deutlich höher. Damit befand sich ungefähr jede sechste Person in der Schweiz unterhalb der relativen Einkommensschwelle.[2]
Besonders betroffene Bevölkerungsgruppen
Das Armutsrisiko ist innerhalb der Bevölkerung ungleich verteilt. Überdurchschnittlich häufig von Einkommensarmut betroffen sind Personen in Einpersonenhaushalten und Einelternhaushalten, Menschen ohne nachobligatorische Ausbildung sowie Personen in Haushalten ohne Beteiligung am Arbeitsmarkt. Ebenfalls erhöhte Armutsquoten weisen bestimmte Gruppen der ausländischen Bevölkerung auf.[1]
Ein wichtiger Faktor ist die Bildung. Fehlende berufliche Qualifikationen erschweren den Zugang zu stabilen und ausreichend bezahlten Arbeitsstellen. Gleichzeitig können eingeschränkte finanzielle Möglichkeiten die Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen. Das Nationale Armutsmonitoring betrachtet Bildung deshalb sowohl als möglichen Schutz vor Armut als auch als Bereich, in dem sich soziale Ungleichheiten über Generationen fortsetzen können.[3]
Kinder und Familien
Kinder sind von Armut in besonderer Weise betroffen, weil finanzielle Einschränkungen der Eltern ihre Lebensbedingungen unmittelbar beeinflussen können. Dazu gehören beispielsweise eingeschränkte Möglichkeiten bei Freizeitaktivitäten, Ferien, sozialen Kontakten oder ausserfamiliären Bildungsangeboten.
Das BFS untersuchte 2024 zusätzlich kinderspezifische Deprivation. 4,9 % der Kinder unter 16 Jahren waren in mindestens drei von 17 untersuchten Lebensbereichen aus finanziellen Gründen benachteiligt. Bei Kindern in Einelternhaushalten lag dieser Anteil mit 14,1 % deutlich höher als bei Kindern in Paarhaushalten mit 3,4 %.[4]
Armut trotz Erwerbstätigkeit
Eine Erwerbstätigkeit schützt nicht in allen Fällen vor Armut. Personen, die trotz Arbeit in einem Haushalt unterhalb der Armutsgrenze leben, werden häufig als Working Poor bezeichnet.
2024 betrug die Armutsquote der Erwerbstätigen 4,3 %. Rund 175'000 Erwerbstätige lebten damit trotz Arbeit unter der Armutsgrenze.[1] Ursachen können unter anderem tiefe Löhne, geringe Beschäftigungspensen, unsichere Beschäftigungsverhältnisse, hohe Haushaltskosten oder die finanzielle Verantwortung für mehrere Haushaltsmitglieder sein.
Ursachen
Armut entsteht meist durch das Zusammenwirken verschiedener wirtschaftlicher, familiärer und sozialer Faktoren. Häufige Risikofaktoren sind Arbeitslosigkeit, länger dauernde Erwerbslosigkeit, geringe berufliche Qualifikation, tiefe Erwerbseinkommen, Krankheit oder Invalidität sowie Trennung und Scheidung.
Bei Familien können Betreuungspflichten die Möglichkeiten zur Erwerbstätigkeit begrenzen. Besonders Einelternhaushalte müssen Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung und Haushaltsführung häufig mit nur einem Haupteinkommen vereinbaren.
Auch die Höhe der unvermeidbaren Ausgaben spielt eine Rolle. Wohnkosten und Krankenkassenprämien beanspruchen bei Haushalten mit tiefen Einkommen einen besonders grossen Teil des Budgets. Steigen solche Ausgaben schneller als die verfügbaren Einkommen, verringert sich der finanzielle Spielraum für Lebensmittel, Kleidung, Mobilität, Bildung, Freizeit und unerwartete Ausgaben.
Armut kann zudem eine längerfristige Dynamik entwickeln. Eingeschränkte Bildungs- und Erwerbschancen, gesundheitliche Probleme, Verschuldung oder soziale Isolation können sich gegenseitig verstärken.
Folgen
Die Folgen von Armut gehen über ein niedriges Einkommen hinaus. Finanzielle Einschränkungen können sich auf die Wohnsituation, Ernährung, Mobilität, Gesundheitsversorgung, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe auswirken.
Wer nur über einen sehr kleinen finanziellen Spielraum verfügt, kann unerwartete Rechnungen oder notwendige Anschaffungen oft nur schwer finanzieren. Reparaturen, Zahnarztkosten, eine Mietzinserhöhung oder andere ausserordentliche Ausgaben können dadurch zu einer erheblichen Belastung werden.
Bei länger dauernder Armut können soziale Kontakte eingeschränkt werden, wenn beispielsweise Restaurantbesuche, Vereinsaktivitäten, Ferien oder kostenpflichtige Freizeitangebote nicht finanzierbar sind. Bei Kindern können finanzielle Einschränkungen die Teilnahme an Freizeit- und Bildungsaktivitäten erschweren und damit auch soziale Unterschiede verstärken.
Soziale Sicherung
Die Schweiz verfügt über ein mehrstufiges System der sozialen Sicherung. Dazu gehören Sozialversicherungen wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), die Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung sowie weitere bedarfsabhängige Leistungen.
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV dienen dazu, die Existenz zu sichern, wenn Renten und andere Einkommen die anerkannten Lebenshaltungskosten nicht decken. Es handelt sich um gesetzlich geregelte Bedarfsleistungen, auf die bei erfüllten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht.[5]
Daneben bestehen kantonal und kommunal organisierte Leistungen, beispielsweise Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenversicherung sowie je nach Kanton weitere Unterstützungen für Familien oder Personen mit geringem Einkommen.
Sozialhilfe
Die wirtschaftliche Sozialhilfe bildet das letzte Netz der sozialen Sicherung, wenn eigene Mittel und vorrangige Sozialleistungen nicht ausreichen. Sie wird in der Schweiz grundsätzlich durch die Kantone und Gemeinden geregelt.[6]
Die SKOS erarbeitet Richtlinien zur Bemessung und Ausgestaltung der Sozialhilfe. Diese sind Empfehlungen an Kantone, Gemeinden und private Hilfsorganisationen. Sie werden von den meisten Kantonen verwendet und dienen als wichtige Richtgrösse, ihre konkrete rechtliche Umsetzung richtet sich jedoch nach dem jeweiligen kantonalen und kommunalen Recht.[7]
Der von der SKOS empfohlene Grundbedarf für den Lebensunterhalt eines Einpersonenhaushalts beträgt seit 2025 1'061 Franken pro Monat. Dieser Betrag umfasst unter anderem Lebensmittel, Kleidung, Energieverbrauch ohne Wohnnebenkosten, Haushaltsführung, Körperpflege, lokalen Verkehr, Kommunikation, Bildung und Freizeit. Wohnkosten und medizinische Grundversorgung werden im Sozialhilfebudget separat berücksichtigt.[8]
2024 bezogen in der Schweiz rund 256'000 Personen wirtschaftliche Sozialhilfe. Die Sozialhilfequote betrug 2,9 %.[9] Die Sozialhilfequote darf nicht mit der Armutsquote gleichgesetzt werden: Nicht jede armutsbetroffene Person bezieht Sozialhilfe, und die statistischen Konzepte sowie die Anspruchsvoraussetzungen unterscheiden sich.
Nichtbezug von Sozialleistungen
Ein Teil der Personen, die grundsätzlich Anspruch auf bedarfsabhängige Sozialleistungen hätten, beantragt diese nicht. Das Nationale Armutsmonitoring nennt je nach Leistung und Untersuchung Grössenordnungen von etwa 20 bis 40 % der Anspruchsberechtigten. Als mögliche Gründe werden unter anderem fehlende Informationen, administrative Hürden und Scham genannt.[10]
Der sogenannte Nichtbezug erschwert die Interpretation von Sozialhilfestatistiken: Eine niedrige Zahl von Leistungsbeziehenden bedeutet nicht automatisch, dass entsprechend wenige Menschen in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen leben.
Armutsbekämpfung
Die Bekämpfung von Armut liegt aufgrund des föderalistischen Systems der Schweiz bei verschiedenen staatlichen Ebenen. Bund, Kantone, Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen sind daran beteiligt.
Von 2014 bis Ende 2024 führte der Bund zunächst ein nationales Programm und später eine Nationale Plattform zur Prävention und Bekämpfung von Armut. Dabei wurden unter anderem Bildungschancen, Familienarmut, berufliche Integration und die Beteiligung armutsbetroffener Personen untersucht.[11]
Seit 2025 werden mehrere Aktivitäten in einer neuen nationalen Struktur zusammengeführt. Dazu gehören die Nationale Plattform gegen Armut, das Nationale Armutsmonitoring und Möglichkeiten zur Beteiligung von Betroffenen. Der Bund plant zudem die Ausarbeitung einer nationalen Armutsstrategie bis Ende 2027.[11]
Das Nationale Armutsmonitoring soll die Entwicklung langfristig beobachten, Risikogruppen identifizieren und Erkenntnisse über die Wirksamkeit armutspolitischer Massnahmen bereitstellen. Der erste umfassende Monitoringbericht wurde 2025 veröffentlicht.[3]
Einordnung
Armut in der Schweiz unterscheidet sich in ihrer Erscheinungsform häufig von extremer Armut in Ländern mit wesentlich geringerem Wohlstand. Die schweizerische Armutsmessung orientiert sich deshalb nicht allein am physischen Überleben, sondern am sozialen Existenzminimum und an der Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Die gleichzeitig hohe Wirtschaftsleistung und die weiterhin bestehende Einkommensarmut sind Gegenstand sozialpolitischer Diskussionen. Dabei stehen unter anderem die Wirksamkeit der sozialen Sicherung, die Kosten von Wohnen und Gesundheit, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit, Bildungschancen sowie der Zugang zu bedarfsabhängigen Leistungen im Mittelpunkt.
Siehe auch
- Sozialhilfe
- Soziale Sicherheit in der Schweiz
- Alters- und Hinterlassenenversicherung
- Invalidenversicherung
- Ergänzungsleistungen
- Bundesamt für Statistik
- Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe
Weblinks
- Armut und Deprivation beim Bundesamt für Statistik
- Nationales Armutsmonitoring beim Bundesamt für Sozialversicherungen
- Thema Armut bei der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 Bundesamt für Statistik: Armut, abgerufen am 13. August 2026.
- ↑ 2,0 2,1 Bundesamt für Statistik: Risk of poverty, abgerufen am 13. August 2026.
- ↑ 3,0 3,1 Bundesamt für Sozialversicherungen: Nationales Armutsmonitoring, abgerufen am 13. August 2026.
- ↑ Bundesamt für Statistik: Einkommen, Armut, Lebensbedingungen und Ergebnisse des Moduls «Deprivation und Gesundheit der Kinder» im Jahr 2024, abgerufen am 13. August 2026.
- ↑ Bundesamt für Sozialversicherungen: Ergänzungsleistungen (EL), abgerufen am 13. August 2026.
- ↑ Bundesamt für Sozialversicherungen: Häufig gestellte Fragen, abgerufen am 13. August 2026.
- ↑ Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe: Die SKOS-Richtlinien, abgerufen am 13. August 2026.
- ↑ Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe: Grundbedarf für den Lebensunterhalt, abgerufen am 13. August 2026.
- ↑ Bundesamt für Statistik: Sozialhilfe, abgerufen am 13. August 2026.
- ↑ Nationales Armutsmonitoring der Schweiz, abgerufen am 13. August 2026.
- ↑ 11,0 11,1 Bundesamt für Sozialversicherungen: Prävention und Bekämpfung von Armut, abgerufen am 13. August 2026.