Autobahnen und Autostrassen in der Schweiz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Nationalstrassennetz war 2024 insgesamt 2'258,9 Kilometer lang. Davon entfielen 1'317,9 Kilometer auf Nationalstrassen erster Klasse, also eigentliche Autobahnen. Weitere 551 Kilometer gehörten zur zweiten Klasse und bestanden aus Autostrassen sowie Autobahnen mit reduziertem Ausbau. Rund 390 Kilometer waren Nationalstrassen dritter Klasse für den Gemischtverkehr.<ref name="astra_netzlaenge">[https://www.astra.admin.ch/dam/de/sd-web/xoC2kDFhVBsL/strassen_und_verkehr_2024_2025.pdf ''Strassen und Verkehr 2024/2025''], Bundesamt für Strassen, S. 40–41, abgerufen am 27. Juli 2026.</ref>
Das Nationalstrassennetz war 2024 insgesamt 2'258,9 Kilometer lang. Davon entfielen 1'317,9 Kilometer auf Nationalstrassen erster Klasse, also eigentliche Autobahnen. Weitere 551 Kilometer gehörten zur zweiten Klasse und bestanden aus Autostrassen sowie Autobahnen mit reduziertem Ausbau. Rund 390 Kilometer waren Nationalstrassen dritter Klasse für den Gemischtverkehr.<ref name="astra_netzlaenge">[https://www.astra.admin.ch/dam/de/sd-web/xoC2kDFhVBsL/strassen_und_verkehr_2024_2025.pdf ''Strassen und Verkehr 2024/2025''], Bundesamt für Strassen, S. 40–41, abgerufen am 27. Juli 2026.</ref>


Die wichtigsten Achsen sind die [[Autobahn A1 (Schweiz)|A1]] von Genf über Lausanne, Bern, Zürich und St. Gallen nach St. Margrethen sowie die [[Autobahn A2 (Schweiz)|A2]] von Basel über Luzern und den Gotthard nach Chiasso. Die A1 bildet die zentrale West-Ost-Verbindung, während die A2 die bedeutendste Nord-Süd-Transitachse ist.
Die wichtigsten Achsen sind die [[Autobahn A1|A1]] von Genf über Lausanne, Bern, Zürich und St. Gallen nach St. Margrethen sowie die [[Autobahn A2|A2]] von Basel über Luzern und den Gotthard nach Chiasso. Die A1 bildet die zentrale West-Ost-Verbindung, während die A2 die bedeutendste Nord-Süd-Transitachse ist.


Obwohl die Nationalstrassen weniger als drei Prozent des gesamten schweizerischen Strassennetzes ausmachen, wird auf ihnen nahezu die Hälfte aller mit Motorfahrzeugen gefahrenen Kilometer zurückgelegt. Im Jahr 2025 wurden auf dem Nationalstrassennetz insgesamt 30,3 Milliarden Fahrzeugkilometer registriert.<ref name="astra_verkehr2025">[https://www.astra.admin.ch/dam/de/sd-web/ncqtY6XQFxD1/Verkehrsentwicklung%20und%20Verf%C3%BCgbarkeit%20der%20Nationalstrassen%20Jahresbericht%202025.pdf ''Verkehrsentwicklung und Verkehrsfluss 2025''], Bundesamt für Strassen, 2026, S. 5–15, abgerufen am 27. Juli 2026.</ref>
Obwohl die Nationalstrassen weniger als drei Prozent des gesamten schweizerischen Strassennetzes ausmachen, wird auf ihnen nahezu die Hälfte aller mit Motorfahrzeugen gefahrenen Kilometer zurückgelegt. Im Jahr 2025 wurden auf dem Nationalstrassennetz insgesamt 30,3 Milliarden Fahrzeugkilometer registriert.<ref name="astra_verkehr2025">[https://www.astra.admin.ch/dam/de/sd-web/ncqtY6XQFxD1/Verkehrsentwicklung%20und%20Verf%C3%BCgbarkeit%20der%20Nationalstrassen%20Jahresbericht%202025.pdf ''Verkehrsentwicklung und Verkehrsfluss 2025''], Bundesamt für Strassen, 2026, S. 5–15, abgerufen am 27. Juli 2026.</ref>
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| St. Margrethen–St. Gallen–Winterthur–Zürich–Aarau–Bern–Lausanne–Genf–Bardonnex
| St. Margrethen–St. Gallen–Winterthur–Zürich–Aarau–Bern–Lausanne–Genf–Bardonnex
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| Basel–Luzern–Altdorf–Gotthard–Bellinzona–Lugano–Chiasso
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| Thayngen–Schaffhausen–Winterthur sowie Zürich–Knonaueramt–Cham–Brunnen
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| Vallorbe–Essert-Pittet sowie Lausanne–Vevey–Sitten–Brig
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| St. Margrethen–Sargans–Chur–San Bernardino–Bellinzona sowie Bellinzona–Locarno
| St. Margrethen–Sargans–Chur–San Bernardino–Bellinzona sowie Bellinzona–Locarno
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| Luzern–Buchrain–Cham–Rütihof
| Luzern–Buchrain–Cham–Rütihof
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| Brüttisellen–Uster–Hinwil und Verbindung über Rapperswil in Richtung Reichenburg
| Brüttisellen–Uster–Hinwil und Verbindung über Rapperswil in Richtung Reichenburg
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| '''[[Autobahn A16|A16]]'''
| Biel–Moutier–Delsberg–Pruntrut–Boncourt
| Biel–Moutier–Delsberg–Pruntrut–Boncourt
| rund 84 km
| rund 84 km

Aktuelle Version vom 28. Juli 2026, 09:44 Uhr

Autobahnen und Autostrassen in der Schweiz
Gesamtlänge des Nationalstrassennetzes 2'258,9 km
Autobahnen 1'317,9 km
Autostrassen und reduzierte Autobahnen 551 km
Nationalstrassen für Gemischtverkehr 390 km
Längste Autobahn A1, rund 391 km
Wichtigste Nord-Süd-Achse A2
Allgemeine Höchstgeschwindigkeit 120 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf Autostrassen
Nationalstrassenabgabe 40 Franken pro Jahr
Zuständige Bundesbehörde Bundesamt für Strassen
Website www.astra.admin.ch

Die Autobahnen und Autostrassen in der Schweiz bilden den grössten Teil des schweizerischen Nationalstrassennetzes. Sie verbinden die grossen Städte, Agglomerationen, Kantonszentren, Landesgrenzen und bedeutenden Tourismusregionen miteinander. Gleichzeitig dienen sie dem internationalen Transitverkehr zwischen Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Liechtenstein.

Das Nationalstrassennetz war 2024 insgesamt 2'258,9 Kilometer lang. Davon entfielen 1'317,9 Kilometer auf Nationalstrassen erster Klasse, also eigentliche Autobahnen. Weitere 551 Kilometer gehörten zur zweiten Klasse und bestanden aus Autostrassen sowie Autobahnen mit reduziertem Ausbau. Rund 390 Kilometer waren Nationalstrassen dritter Klasse für den Gemischtverkehr.[1]

Die wichtigsten Achsen sind die A1 von Genf über Lausanne, Bern, Zürich und St. Gallen nach St. Margrethen sowie die A2 von Basel über Luzern und den Gotthard nach Chiasso. Die A1 bildet die zentrale West-Ost-Verbindung, während die A2 die bedeutendste Nord-Süd-Transitachse ist.

Obwohl die Nationalstrassen weniger als drei Prozent des gesamten schweizerischen Strassennetzes ausmachen, wird auf ihnen nahezu die Hälfte aller mit Motorfahrzeugen gefahrenen Kilometer zurückgelegt. Im Jahr 2025 wurden auf dem Nationalstrassennetz insgesamt 30,3 Milliarden Fahrzeugkilometer registriert.[2]

Begriffe

Autobahn

Eine Autobahn ist eine ausschliesslich für Motorfahrzeuge bestimmte Strasse mit getrennten Fahrbahnen für die beiden Fahrtrichtungen. Sie ist nur über besonders bezeichnete Anschlüsse zugänglich. Kreuzungen mit anderen Strassen, Bahnlinien oder Fusswegen werden grundsätzlich höhenfrei ausgeführt.

Autobahnen verfügen in der Regel über mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung. Auf vielen Abschnitten bestehen zusätzlich Pannenstreifen. In dicht besiedelten Agglomerationen sind einzelne Autobahnen auf sechs oder mehr Fahrstreifen ausgebaut.

Der Beginn einer Autobahn wird durch das grüne Signal «Autobahn» gekennzeichnet. Ab diesem Signal gelten die besonderen Vorschriften für Autobahnen.

Autostrasse

Eine Autostrasse ist ebenfalls ausschliesslich Motorfahrzeugen vorbehalten. Im Unterschied zur Autobahn besitzt sie jedoch nicht zwingend getrennte Richtungsfahrbahnen. Viele Autostrassen bestehen aus einer zweispurigen Fahrbahn mit Gegenverkehr.

Anschlüsse sind gewöhnlich beschränkt, und Kreuzungen werden nach Möglichkeit höhenfrei ausgeführt. Durchgehende Pannenstreifen fehlen meistens. Tunnelabschnitte in den Alpen und im Jura werden häufig als Autostrassen betrieben.

Der Beginn wird durch das grüne Signal «Autostrasse» angezeigt. Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 km/h, sofern keine tiefere Geschwindigkeit signalisiert ist.

Nationalstrasse

Der Ausdruck Nationalstrasse bezeichnet eine rechtliche und administrative Kategorie. Nicht jede Nationalstrasse ist eine Autobahn oder Autostrasse. Zum Netz gehören auch Hauptstrassen für den Gemischtverkehr.

Nationalstrassen erster Klasse sind grundsätzlich Autobahnen. Nationalstrassen zweiter Klasse werden als Autostrassen oder reduziert ausgebaute Autobahnen betrieben. Nationalstrassen dritter Klasse dürfen auch vom übrigen Verkehr wie Velos, landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder Fussgängern benutzt werden, sofern keine besonderen Verbote gelten.[3]

Klasse Übliche Ausführung Zugelassener Verkehr Signalisation
Erste Klasse Richtungsgetrennte Autobahn mit höhenfreien Anschlüssen Ausschliesslich Motorfahrzeuge Grün
Zweite Klasse Autostrasse oder reduziert ausgebaute Autobahn Ausschliesslich Motorfahrzeuge Grün
Dritte Klasse Hauptstrasse, teilweise mit Ortsdurchfahrten und Kreuzungen Gemischter Verkehr Blau

Bezeichnungen A, H und N

In der Schweiz bestehen zwei parallele Bezeichnungssysteme. Im rechtlich und finanziell massgebenden Infrastrukturnetz tragen die Nationalstrassen den Buchstaben N. Die Strecke von Genf nach St. Margrethen ist deshalb offiziell die N1, die Verbindung von Basel nach Chiasso die N2.

Im Betriebsnetz werden Autobahnen und Autostrassen mit dem Buchstaben A bezeichnet. Nationalstrassen dritter Klasse erhalten dagegen eine mit H beginnende Bezeichnung. Ein und derselbe Nationalstrassenkorridor kann daher abschnittsweise seine Betriebsbezeichnung wechseln.

Die N6 wird beispielsweise zwischen Biel und Spiez als A6 geführt. Die anschliessenden Strassen nach Kandersteg sowie von Goppenstein nach Gampel sind Nationalstrassen dritter Klasse und gehören betrieblich zur H6.[4]

Die A-Nummer bezeichnet nicht in jedem Fall eine durchgehend gleich ausgebaute Strecke. Einzelne Korridore besitzen Unterbrechungen, Abschnitte mit Gegenverkehr oder Übergänge zu Hauptstrassen.

Zubringer und Nebenäste

Zusätzlich zu den Hauptnummern bestehen Zubringer und städtische Autobahnäste mit Buchstabenzusätzen. Dazu gehören unter anderem:

  • die A1H zwischen der Verzweigung Limmattal und Zürich-Hardturm
  • die A1L zwischen Zürich-Ost und Zürich-Unterstrass
  • die A1R als Zubringer von Aarau zur A1
  • die A3W zwischen Zürich-Süd und Zürich-Wiedikon
  • verschiedene Anschluss- und Umfahrungsäste in Genf, Lausanne, Basel und Biel

Solche Bezeichnungen werden nicht immer auf Wegweisern angezeigt. Sie dienen teilweise vor allem der Verwaltung, Verkehrslenkung und technischen Dokumentation.

Nummerierte Hauptachsen

Die nachfolgende Tabelle zeigt die im ASTRA-Verkehrsbericht 2025 verwendeten A-Achsen. Die Längen sind gerundet. Sie beziehen sich auf die statistisch erfassten Nationalstrassenkorridore und nicht ausschliesslich auf durchgehend als Autobahn oder Autostrasse signalisierte Abschnitte.[5]

Route Verlauf beziehungsweise Hauptfunktion Länge
A1 St. Margrethen–St. Gallen–Winterthur–Zürich–Aarau–Bern–Lausanne–Genf–Bardonnex rund 391 km
A2 Basel–Luzern–Altdorf–Gotthard–Bellinzona–Lugano–Chiasso rund 310 km
A3 Basel–Augst–Birrfeld–Zürich–Pfäffikon SZ–Sargans rund 152 km
A4 Thayngen–Schaffhausen–Winterthur sowie Zürich–Knonaueramt–Cham–Brunnen rund 96 km
A5 Luterbach–Solothurn–Biel–Neuenburg–Yverdon-les-Bains rund 99 km
A6 Biel–Schönbühl–Bern–Thun–Spiez rund 102 km
A7 Winterthur–Frauenfeld–Kreuzlingen rund 32 km
A8 Spiez–Interlaken–Brünig–Lungern–Sarnen–Lopper rund 78 km
A9 Vallorbe–Essert-Pittet sowie Lausanne–Vevey–Sitten–Brig rund 190 km
A11 Zürich-Nord–Flughafen Kloten; regional auch als Flughafenautobahn beziehungsweise A51 bezeichnet rund 4 km
A12 Bern–Freiburg–Bulle–Vevey rund 77 km
A13 St. Margrethen–Sargans–Chur–San Bernardino–Bellinzona sowie Bellinzona–Locarno rund 210 km
A14 Luzern–Buchrain–Cham–Rütihof rund 34 km
A15 Brüttisellen–Uster–Hinwil und Verbindung über Rapperswil in Richtung Reichenburg rund 46 km
A16 Biel–Moutier–Delsberg–Pruntrut–Boncourt rund 84 km
A17 Niederurnen–Näfels–Glarus rund 10 km
A18 Hagnau–Reinach und Nationalstrassenkorridor über Laufen nach Delsberg rund 38 km
A20 Neuenburg–La Chaux-de-Fonds–Le Locle–Col des Roches sowie Thielle–Ins–Murten rund 44 km
A21 Martigny–Sembrancher–Grosser St. Bernhard rund 39 km
A22 Pratteln–Liestal rund 10 km
A23 Bonau–Kreuzlingen–Arbon–Meggenhus rund 40 km
A24 Mendrisio–Stabio–Gaggiolo rund 6 km
A25 St. Gallen-Winkeln–Herisau–Appenzell rund 17 km
A28 Landquart–Prättigau–Klosters-Selfranga rund 37 km
A29 Thusis–Julierpass–Silvaplana; überwiegend nicht als Autobahn ausgebaut rund 55 km

Bedeutende Verkehrsachsen

A1 als West-Ost-Verbindung

Die A1 ist die längste und am stärksten genutzte Autobahn der Schweiz. Sie verbindet die Genferseeregion mit Bern, dem Schweizer Mittelland, Zürich und der Ostschweiz.

Zu den besonders stark belasteten Abschnitten gehören die Umgebung von Genf und Lausanne, die Räume Bern und Zürich, die Nordumfahrung Zürich sowie die Strecke zwischen Winterthur und St. Gallen.

Auf mehreren Abschnitten verläuft die A1 gemeinsam mit einer anderen Autobahnnummer. Zwischen den Verzweigungen Birrfeld und Limmattal teilt sie sich die Fahrbahn mit der A3. Bei Schönbühl besteht ein gemeinsamer Abschnitt mit der A6.

A2 als Gotthardachse

Die A2 führt von der deutschen Grenze bei Basel bis zur italienischen Grenze bei Chiasso. Sie verbindet die Nordwestschweiz mit der Zentralschweiz und dem Tessin.

Das bekannteste Bauwerk ist der 16,9 Kilometer lange Gotthard-Strassentunnel, der 1980 eröffnet wurde. Er bildet die wichtigste direkte Strassenverbindung durch die Zentralalpen.[6]

Weitere bedeutende Bauwerke sind der Belchentunnel, der Sonnenbergtunnel, der Seelisbergtunnel und die Tessiner Tunnelketten. Besonders an Feiertagen und während der Sommerferien entstehen vor den Portalen des Gotthard-Strassentunnels regelmässig lange Rückstaus.

A13 als San-Bernardino-Route

Die A13 verbindet das Rheintal mit Graubünden und dem Tessin. Zwischen Sargans und Bellinzona bildet sie neben der A2 die zweite wichtige Nord-Süd-Verbindung durch die Schweiz.

Die Route führt durch das Churer Rheintal, die Viamala und den San-Bernardino-Tunnel. Südlich des Tunnels verläuft sie durch das Misox bis Bellinzona. Ein weiterer Abschnitt verbindet Bellinzona mit Locarno.

Westschweizer Netz

In der Westschweiz bilden A1, A5, A9 und A12 ein dichtes Netz zwischen Genf, Lausanne, Yverdon-les-Bains, Neuenburg, Freiburg, Bern und dem Wallis.

Die A9 erschliesst das Rhonetal zwischen dem Genfersee und dem Oberwallis. Der Abschnitt zwischen Siders und Brig befindet sich teilweise noch im Ausbau. Die A12 verbindet Bern über Freiburg und Bulle mit Vevey.

Juraverbindungen

Die A16, auch Transjurane genannt, verbindet Biel über Moutier, Delsberg und Pruntrut mit Frankreich. Sie wurde nach rund dreissigjähriger Bauzeit im Jahr 2017 durchgehend eröffnet.

Die A5 erschliesst den Jurasüdfuss. Die A18 verbindet die Region Basel mit dem Laufental und dem Delsberger Becken, während die A20 die Städte Neuenburg, La Chaux-de-Fonds und Le Locle anbindet.

Verkehrsregeln

Auf Autobahnen und Autostrassen sind nur Motorfahrzeuge zugelassen, die eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h erreichen können und dürfen. Ausgenommen sind bestimmte Arbeitsfahrzeuge sowie Fahrzeuge im Zusammenhang mit Unterhalts- oder Hilfeleistungen.[7]

Nicht zugelassen sind insbesondere:

  • Fussgänger
  • Velos und Motorfahrräder
  • landwirtschaftliche Fahrzeuge, die die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht erreichen
  • Motorfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit unter 80 km/h
  • Tiere und Tierfuhrwerke

Das Wenden, Rückwärtsfahren und freiwillige Anhalten auf der Fahrbahn sind verboten. Angehalten werden darf grundsätzlich nur auf gekennzeichneten Park- und Rastplätzen oder in Notfällen auf dem Pannenstreifen beziehungsweise in einer Nothaltebucht.

Höchstgeschwindigkeiten

Strassentyp Allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Personenwagen
Autobahn 120 km/h
Autostrasse 100 km/h

Signalisierte tiefere Geschwindigkeiten haben Vorrang. In Tunneln, Baustellen, Agglomerationen und stark belasteten Abschnitten gelten häufig Limiten von 80 oder 100 km/h.

Für Lastwagen, Gesellschaftswagen, schwere Wohnmotorwagen und verschiedene Anhängerzüge gelten tiefere fahrzeugabhängige Höchstgeschwindigkeiten. Seit 2026 dürfen geeignete leichte Anhängerzüge auf Autobahnen und Autostrassen höchstens 100 km/h fahren.[8]

Rechtsfahrgebot und Überholen

Fahrzeuge müssen grundsätzlich den am weitesten rechts liegenden freien Fahrstreifen benutzen. Bei dichtem Verkehr ist das Rechtsvorbeifahren in parallelen Kolonnen zulässig, ein gezieltes Ausscheren und Wiedereinbiegen zum Rechtsüberholen dagegen nicht.

Lastwagen und schwere Fahrzeugkombinationen dürfen auf dreispurigen Autobahnen den äussersten linken Fahrstreifen gewöhnlich nicht benutzen.

Rettungsgasse

Bei stockendem Verkehr oder Stau ist zwischen dem äussersten linken Fahrstreifen und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen eine Rettungsgasse zu bilden.

Auf zweispurigen Fahrbahnen fahren die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen möglichst weit nach links, jene auf dem rechten Fahrstreifen möglichst weit nach rechts. Der Pannenstreifen soll dabei grundsätzlich frei bleiben.

Reissverschlussverkehr

Wenn ein Fahrstreifen endet, müssen die Fahrzeuge bis zum Hindernis beziehungsweise bis zum Ende des Fahrstreifens vorfahren und sich dort abwechselnd in den weiterführenden Fahrstreifen einordnen. Das frühzeitige Einfädeln kann den Verkehrsfluss verschlechtern.

Signalisation

Wegweiser auf Autobahnen und Autostrassen besitzen in der Schweiz einen grünen Hintergrund mit weisser Schrift. Haupt- und Nebenstrassen werden dagegen überwiegend blau signalisiert.

Die grüne Farbe wurde 1972 allgemein für die Autobahnsignalisation eingeführt. Die Schweiz orientierte sich dabei an internationalen Standards, die für Autobahnen grüne oder blaue Wegweiser vorsehen.[9]

Die Autobahnnummer erscheint als weisse Zahl in einem roten, annähernd sechseckigen Feld. Europastrassen werden zusätzlich mit einer weissen E-Nummer auf grünem Grund gekennzeichnet.

Zu den Europastrassen in der Schweiz gehören unter anderem:

  • die E25 über Basel, Bern, Lausanne und Genf
  • die E27 über Frankreich, den Jura, Bern und den Grossen St. Bernhard
  • die E35 über Basel, den Gotthard und Chiasso
  • die E41 über Schaffhausen, Zürich und Altdorf
  • die E43 über St. Margrethen, Chur und den San Bernardino
  • die E60 über Genf, Bern, Zürich und St. Gallen

Autobahnvignette

Für die Benutzung der abgabepflichtigen Autobahnen und Autostrassen ist eine Vignette erforderlich. Sie kostet 40 Franken und ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig.

Seit August 2023 kann zwischen der traditionellen Klebevignette und der elektronischen E-Vignette gewählt werden. Die Klebevignette ist an das Fahrzeug gebunden, während die E-Vignette mit dem Kontrollschild und dem Zulassungsland verknüpft wird.[10]

Grundsätzlich benötigen Motorfahrzeuge und Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen jeweils eine eigene Vignette. Für schwere Fahrzeuge gelten die leistungsabhängige oder pauschale Schwerverkehrsabgabe.

Eine günstigere Kurzzeit-, Tages- oder Monatsvignette besteht nicht. Auch für eine einmalige Fahrt auf einer abgabepflichtigen Strecke ist die Jahresvignette erforderlich.

Nicht jede autobahnähnliche Strasse ist vignettenpflichtig. Entscheidend ist, ob der Abschnitt Teil des abgabepflichtigen Nationalstrassennetzes ist. Seit dem 1. Januar 2020 unterliegen auch zahlreiche vom Bund übernommene ehemalige Kantonsstrassen der Vignettenpflicht.[11]

Geschichte

Vorgeschichte

Bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts besass die Schweiz kein zusammenhängendes Autobahnnetz. Der überregionale Motorverkehr benutzte Hauptstrassen, die durch Städte, Dörfer und über Alpenpässe führten.

Mit der starken Zunahme des Fahrzeugbestands nach dem Zweiten Weltkrieg wuchs die Forderung nach leistungsfähigen Fernstrassen. Verkehrsverbände verlangten eine West-Ost-Verbindung zwischen Genf und dem Bodensee sowie eine Nord-Süd-Achse zwischen Basel und Chiasso.

Im Jahr 1958 stimmten Volk und Stände einer neuen Verfassungsgrundlage für die Nationalstrassen zu. Das Nationalstrassengesetz trat 1960 in Kraft. Im selben Jahr legte die Bundesversammlung das geplante Grundnetz fest.[12]

Beginn des Autobahnbaus

Am 10. Mai 1962 wurde der 7,5 Kilometer lange A1-Abschnitt zwischen Bern-Wankdorf und Schönbühl eröffnet. Die sogenannte Grauholz-Autobahn war das erste fertiggestellte Teilstück der heutigen A1.[13]

Im Jahr 1967 folgten unter anderem der längere A1-Abschnitt zwischen Oensingen und Hunzenschwil sowie der San-Bernardino-Strassentunnel. In den folgenden Jahrzehnten wurden die wichtigsten Mittelland- und Alpenachsen schrittweise eröffnet.

Der Gotthard-Strassentunnel nahm am 5. September 1980 den Betrieb auf. Seine Eröffnung vervollständigte die direkte ganzjährig befahrbare A2-Verbindung durch die Zentralalpen.

Einführung der Vignette

Die Autobahnvignette wurde 1985 eingeführt. Die Schweiz war damit das erste europäische Land, das eine zeitabhängige Vignette für ein landesweites Nationalstrassennetz verwendete.

Der ursprüngliche Preis betrug 30 Franken. Seit 1995 kostet die Vignette 40 Franken. Die elektronische Variante wurde 2023 zusätzlich zur Klebevignette eingeführt.[14]

Übergang an den Bund

Bis Ende 2007 waren Bau, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung gingen die fertiggestellten Nationalstrassen am 1. Januar 2008 in das Eigentum des Bundes über.

Seither ist das Bundesamt für Strassen für Planung, Ausbau, Unterhalt und Verkehrsmanagement verantwortlich. Der betriebliche Unterhalt wird im Auftrag des Bundes durch regionale Gebietseinheiten ausgeführt.

Polizei, Feuerwehr, Sanität und weitere Ereignisdienste bleiben im Wesentlichen kantonal organisiert.

Netzerweiterung von 2020

Am 1. Januar 2020 übernahm der Bund rund 400 Kilometer bestehender Kantonsstrassen. Dadurch wurden weitere Kantonszentren, Bergregionen und Grenzübergänge an das Nationalstrassennetz angebunden.

Zu den übernommenen Strecken gehörten unter anderem:

  • die Verbindung Schaffhausen–Thayngen
  • die Oberlandautobahn im Kanton Zürich
  • Niederurnen–Glarus
  • St. Gallen–Herisau–Appenzell
  • Pratteln–Liestal
  • Neuenburg–Le Locle–Col des Roches
  • Martigny–Grosser St. Bernhard
  • Mendrisio–Stabio–Gaggiolo
  • Landquart–Klosters
  • Thusis–Silvaplana

Mehrere dieser Strecken besitzen nur teilweise Autobahn- oder Autostrassenstandard.

Tunnel und Kunstbauten

Die gebirgige Topografie der Schweiz macht Tunnel, Galerien, Brücken und Viadukte zu einem wesentlichen Bestandteil des Nationalstrassennetzes.

Zu den bekanntesten Strassentunneln gehören:

Nach schweren Tunnelbränden in Europa und dem Brand im Gotthard-Strassentunnel vom 24. Oktober 2001 wurden zahlreiche Anlagen sicherheitstechnisch nachgerüstet. Zu den Massnahmen gehören Sicherheitsstollen, zusätzliche Fluchtwege, moderne Lüftungsanlagen, Videoüberwachung, Brandmelder, Notrufstellen und verbesserte Beleuchtung.

Betrieb und Verkehrsmanagement

Das Bundesamt für Strassen überwacht den Verkehr auf den Nationalstrassen gemeinsam mit der nationalen Verkehrsmanagementzentrale in Emmen und regionalen Einrichtungen.

Verkehrsbeeinflussungsanlagen können Geschwindigkeiten reduzieren, Fahrstreifen sperren, Umleitungen anzeigen und vor Stau, Unfällen oder Wettergefahren warnen.

Auf stark belasteten Abschnitten wird die Geschwindigkeit bei dichtem Verkehr teilweise auf 100 oder 80 km/h reduziert. Eine gleichmässigere Geschwindigkeit kann den Verkehrsfluss stabilisieren und die Entstehung von Staus verzögern.

Pannenstreifenumnutzung

Bei der Pannenstreifenumnutzung wird ein bestehender Pannenstreifen während der Hauptverkehrszeiten vorübergehend als zusätzlicher Fahrstreifen freigegeben.

Elektronische Signale zeigen an, ob der Streifen befahren werden darf. Kameras und Verkehrsleitsysteme überwachen den Abschnitt. Bei Unfällen oder Pannen kann der Streifen wieder gesperrt werden.

Solche Systeme bestehen oder entstehen unter anderem in den Regionen Morges, Bern, Luzern, Zürich und Winterthur.

Verkehrsbelastung und Stau

Im Jahr 2025 wurden auf den Nationalstrassen 68'040 Staustunden registriert. Der überwiegende Teil entstand durch Verkehrsüberlastung und nicht durch Baustellen oder Unfälle.[15]

Besonders belastete Räume sind:

  • Zürich und das Limmattal
  • Basel und die Osttangente
  • Bern und die Verzweigung Wankdorf
  • Lausanne und der Raum Crissier
  • Genf und der Grenzübergang Bardonnex
  • Luzern und der Raum Rotsee
  • das Tessin zwischen Bellinzona und Chiasso
  • die Zufahrten zum Gotthard-Strassentunnel

Die A1 weist aufgrund ihrer Länge und ihrer Bedeutung für den Pendler- und Güterverkehr die grösste absolute Verkehrsleistung auf. Die A2 ist besonders durch internationalen Transit- und Ferienverkehr geprägt.

Finanzierung

Ausbau, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen werden hauptsächlich über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds finanziert.

Zu seinen wichtigsten Einnahmequellen gehören:

  • der Mineralölsteuerzuschlag
  • ein Anteil der Mineralölsteuer
  • die Autobahnvignette
  • die Automobilsteuer
  • weitere zweckgebundene Einnahmen

Die Vignetteneinnahmen fliessen vollständig in den Fonds. Für schwere Güterfahrzeuge wird zusätzlich die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe erhoben.

Der Bund investiert jährlich erhebliche Beträge in Unterhalt, Ausbau, Lärmschutz, Tunnelsicherheit und Verkehrsmanagement. Da ein grosser Teil des Netzes zwischen den 1960er- und 1980er-Jahren errichtet wurde, nimmt der Erneuerungsbedarf zu.

Umwelt und Landschaftsschutz

Autobahnen beanspruchen grosse Flächen und verursachen Lärm, Abgase, Zerschneidung von Lebensräumen sowie belastetes Strassenabwasser. Neue Bau- und Sanierungsprojekte müssen deshalb umfangreiche Umweltauflagen erfüllen.

Zu den Massnahmen gehören:

  • Lärmschutzwände und Überdeckungen
  • lärmarme Fahrbahnbeläge
  • Wildtierüberführungen und Durchlässe
  • Renaturierung von Gewässern
  • ökologische Ersatzflächen
  • Strassenabwasser-Reinigungsanlagen
  • landschaftsverträglich gestaltete Tunnelportale und Brücken
  • Photovoltaikanlagen auf Lärmschutzwänden und Betriebsgebäuden

Überdeckungen wie jene bei Opfikon, Schwamendingen oder entlang anderer städtischer Autobahnabschnitte können Quartiere wieder miteinander verbinden und neue Grünflächen schaffen.

Raststätten und Rastplätze

Entlang der Autobahnen bestehen Raststätten und einfachere Rastplätze. Raststätten verfügen gewöhnlich über Tankstellen, Restaurants, Einkaufsmöglichkeiten und sanitäre Anlagen. Rastplätze bieten vor allem Parkplätze, Toiletten und Picknickbereiche.

Bekannte Raststätten sind:

  • Würenlos an der A1
  • Grauholz an der A1
  • Deitingen an der A1
  • Gunzgen an der A1
  • Pratteln an der A2
  • Neuenkirch an der A2
  • Gotthard-Nord und Gotthard-Süd an der A2
  • Heidiland an der A13
  • La Côte an der A1
  • Rose de la Broye an der A1
  • Gruyère an der A12

Auf mehreren Rastplätzen bestehen Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge. Der Bund stellt zusätzliche Flächen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur bereit.

Bedeutung

Autobahnen und Autostrassen sind für den Personen-, Wirtschafts- und Güterverkehr von zentraler Bedeutung. Sie verbinden die wichtigsten Arbeitsmarktregionen und ermöglichen den Zugang zu Flughäfen, Logistikzentren, Industriegebieten und touristischen Destinationen.

Gleichzeitig führen die hohe Verkehrsbelastung, der Flächenbedarf und die Umweltfolgen zu politischen Diskussionen. Umstritten sind insbesondere Kapazitätserweiterungen in Agglomerationen, neue Tunnel, die Finanzierung des Netzes und die Abstimmung mit dem öffentlichen Verkehr.

Die schweizerische Verkehrspolitik verfolgt deshalb nicht nur den Ausbau, sondern auch eine bessere Nutzung der bestehenden Infrastruktur. Dazu gehören Verkehrsmanagement, Geschwindigkeitsharmonisierung, Pannenstreifenumnutzung, die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene und die Förderung emissionsärmerer Fahrzeuge.

Siehe auch

Literatur

  • Bundesamt für Strassen: Strassen und Verkehr 2024/2025. Entwicklungen, Zahlen, Fakten. Bern 2025.
  • Bundesamt für Strassen: Verkehrsentwicklung und Verkehrsfluss 2025. Bern 2026.
  • Bundesamt für Strassen: Netzzustandsbericht der Nationalstrassen. Bern.
  • Hans-Ulrich Schiedt: Verkehrsgeschichte der Schweiz. Chronos, Zürich.
  • Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute: Geschichte des schweizerischen Nationalstrassennetzes. Zürich.

Einzelnachweise

  1. Strassen und Verkehr 2024/2025, Bundesamt für Strassen, S. 40–41, abgerufen am 27. Juli 2026.
  2. Verkehrsentwicklung und Verkehrsfluss 2025, Bundesamt für Strassen, 2026, S. 5–15, abgerufen am 27. Juli 2026.
  3. Bundesgesetz über die Nationalstrassen vom 8. März 1960, Fedlex, abgerufen am 27. Juli 2026.
  4. A, H oder N für die Nationalstrassen?, Bundesamt für Strassen, 2. Februar 2022, abgerufen am 27. Juli 2026.
  5. Verkehrsentwicklung und Verkehrsfluss 2025, Bundesamt für Strassen, 2026, S. 14, abgerufen am 27. Juli 2026.
  6. A2 Sanierung des Gotthard-Strassentunnels, Bundesamt für Strassen, abgerufen am 27. Juli 2026.
  7. Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962, Art. 35, Fedlex, abgerufen am 27. Juli 2026.
  8. Neue Verkehrsregeln ab 2026, Bundesamt für Strassen, abgerufen am 27. Juli 2026.
  9. Wie die Schweizer Autobahnen zu grünen Tafeln gekommen sind, Bundesamt für Strassen, 25. Januar 2022, abgerufen am 27. Juli 2026.
  10. FAQ Vignette, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, abgerufen am 27. Juli 2026.
  11. Vignettenpflichtige Strassen, Bundesamt für Strassen, abgerufen am 27. Juli 2026.
  12. Das Nationalstrassennetz im Wandel der Zeit, Bundesamt für Strassen, abgerufen am 27. Juli 2026.
  13. Erstes Teilstück der A1 vor 60 Jahren eröffnet, Bundesamt für Strassen, 10. Mai 2022, abgerufen am 27. Juli 2026.
  14. Die Vignette: mehr als eine Autobahngebühr, Bundesamt für Strassen, 22. Januar 2026, abgerufen am 27. Juli 2026.
  15. Verkehrsflussbericht 2025, Bundesamt für Strassen, abgerufen am 27. Juli 2026.