VPN-Dienste in der Schweiz

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VPN-Dienste in der Schweiz sind kommerielle oder institutionelle Angebote, die den Datenverkehr von Endgeräten über ein Virtuelles privates Netzwerk leiten. Dabei wird zwischen dem Gerät der Nutzerin oder des Nutzers und einem VPN-Server ein verschlüsselter Verbindungskanal aufgebaut. Gegenüber besuchten Internetdiensten erscheint in der Regel die IP-Adresse des VPN-Servers anstelle der unmittelbar vom Internetanschluss zugeteilten Adresse.

In der Schweiz werden VPN-Verbindungen sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen, Behörden, Hochschulen und anderen Organisationen eingesetzt. Typische Anwendungsbereiche sind der geschützte Zugriff auf interne Netzwerke, die Absicherung von Verbindungen in öffentlichen WLAN-Netzen, der Fernzugriff im Homeoffice sowie die Verringerung der Nachverfolgbarkeit durch lokale Netzbetreiber. Daneben werden kommerzielle VPN-Dienste verwendet, um eine schweizerische IP-Adresse zu erhalten oder Internetverbindungen über Server in anderen Staaten zu führen.

Der Sitz eines VPN-Anbieters in der Schweiz bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Server, Mitarbeitenden, Zahlungsdienstleister und Auftragsbearbeiter ebenfalls in der Schweiz angesiedelt sind. Für die Beurteilung eines Dienstes sind deshalb neben dem Unternehmenssitz insbesondere die technische Architektur, die Protokollierung, die Eigentumsverhältnisse, die Datenschutzbestimmungen und die anwendbaren Rechtsordnungen von Bedeutung.

Funktionsweise

Ein VPN-Programm richtet auf dem verwendeten Gerät eine virtuelle Netzwerkschnittstelle ein. Der für das VPN bestimmte Datenverkehr wird verschlüsselt und an einen VPN-Server übertragen. Dieser entschlüsselt die Datenpakete und leitet sie an das eigentliche Ziel im Internet weiter. Antworten werden auf dem umgekehrten Weg durch den verschlüsselten Tunnel zurückgesendet.

Zwischen dem Gerät und dem VPN-Server können der lokale Netzwerkbetreiber und der Internetzugangsanbieter normalerweise erkennen, dass eine Verbindung zu einem bestimmten VPN-Server besteht. Der Inhalt des verschlüsselten VPN-Verkehrs ist für sie jedoch nicht ohne Weiteres lesbar. Der VPN-Anbieter nimmt im Gegenzug eine zentrale Vertrauensstellung ein, weil der Verkehr an seinen Servern aus dem Tunnel austritt.

Die zusätzliche Verschlüsselung durch ein VPN ersetzt nicht die Verschlüsselung einzelner Internetdienste. Bei einer über HTTPS aufgerufenen Website bleibt die Verbindung zwischen Browser und Website zusätzlich verschlüsselt. Verwendet eine Anwendung dagegen ein unverschlüsseltes Protokoll, kann der Verkehr nach dem Verlassen des VPN-Servers grundsätzlich einsehbar oder manipulierbar sein.

Abhängig vom Dienst kann entweder der gesamte Datenverkehr oder nur der Verkehr ausgewählter Anwendungen durch das VPN geleitet werden. Die Aufteilung wird als Split Tunneling bezeichnet. Sie kann beispielsweise verwendet werden, um geschäftliche Anwendungen über ein Unternehmensnetzwerk und andere Anwendungen unmittelbar über den lokalen Internetanschluss zu verbinden.

Formen von VPN-Diensten

Unternehmens- und Behörden-VPN

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen verwenden VPN-Systeme vor allem für den geschützten Zugriff auf interne Ressourcen. Mitarbeitende können dadurch von ausserhalb des Betriebsnetzes auf Dateiablagen, Fachanwendungen, Datenbanken oder Verwaltungsoberflächen zugreifen.

Solche Verbindungen werden häufig durch eine zusätzliche Authentisierung abgesichert. Neben einem Kennwort können Sicherheitszertifikate, Hardware-Schlüssel oder eine Mehrfaktor-Authentisierung verlangt werden. Die Zugriffsrechte werden üblicherweise nach der Funktion der jeweiligen Person begrenzt.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte nennt die Einrichtung eines VPN als mögliche technische Massnahme zum Schutz von Personendaten.[1] Ein VPN allein gewährleistet jedoch keine vollständige Informationssicherheit. Erforderlich bleiben unter anderem aktuelle Software, sichere Endgeräte, eine angemessene Rechteverwaltung und der Schutz vor Schadprogrammen.

Kommerzielle Verbraucher-VPN

Kommerzielle Verbraucher-VPN werden als abonnierbare Internetdienste angeboten. Die Anbieter unterhalten Server in einem oder mehreren Staaten und stellen Programme für Betriebssysteme wie Microsoft Windows, macOS, Linux, Android und iOS bereit.

Die Kundschaft kann gewöhnlich einen Serverstandort auswählen. Wird ein Server in der Schweiz verwendet, erhalten aus Sicht vieler Internetdienste auch Personen im Ausland eine schweizerische IP-Adresse. Umgekehrt können sich Personen in der Schweiz mit Servern in anderen Ländern verbinden.

Die Anbieter unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich der unterstützten Protokolle, der Anzahl und geografischen Verteilung der Server, der Geschwindigkeit, der Zahl gleichzeitig zugelassener Geräte und der Speicherung von Verbindungsdaten. Weitere Unterschiede betreffen die Unternehmensstruktur, die Veröffentlichung des Quellcodes, externe Sicherheitsprüfungen und die Behandlung behördlicher Anfragen.

Kostenlose Angebote

Einige Unternehmen bieten eingeschränkte kostenlose Zugänge als Ergänzung zu kostenpflichtigen Abonnementen an. Begrenzungen können die Serverauswahl, die übertragbare Datenmenge, die Geschwindigkeit oder bestimmte Zusatzfunktionen betreffen.

Daneben existieren vollständig werbefinanzierte oder anderweitig finanzierte Gratisdienste. Bei solchen Angeboten ist besonders zu prüfen, wie der Betrieb bezahlt wird und welche Daten erhoben werden. Ein fehlender Preis bedeutet nicht, dass keine wirtschaftliche Verwertung von Nutzungs- oder Gerätedaten erfolgt.

Kostenlose VPN-Anwendungen unbekannter Herkunft können zusätzliche Risiken aufweisen. Dazu zählen umfangreiche Berechtigungen, eingebundene Werbenetzwerke, unklare Betreiberangaben, mangelhafte Verschlüsselung oder die Weitergabe von Daten an Dritte. Die Bezeichnung VPN allein stellt kein Qualitäts- oder Datenschutzmerkmal dar.

VPN-Server in der Schweiz

Zahlreiche internationale VPN-Dienste betreiben physische oder virtuelle Server mit schweizerischen IP-Adressen. Ein solcher Serverstandort ist vom Sitz des Anbieters zu unterscheiden. Ein ausländisches Unternehmen kann Server in einem Schweizer Rechenzentrum mieten, während ein Schweizer Unternehmen einen grossen Teil seiner Infrastruktur ausserhalb der Schweiz betreiben kann.

Virtuelle Serverstandorte verwenden IP-Adressen, die geografisch der Schweiz zugeordnet werden, obwohl sich die zugrunde liegende Hardware möglicherweise in einem anderen Staat befindet. Seriöse Anbieter kennzeichnen solche Standorte in ihrer Dokumentation.

Schweizer Anbieter und Marken

Zu den international bekannten VPN-Angeboten mit Bezug zur Schweiz gehört Proton VPN. Der Dienst wird von der in der Schweiz ansässigen Proton-Gruppe angeboten, die auch Proton Mail und weitere datenschutzorientierte Online-Dienste betreibt. Proton VPN veröffentlicht Anwendungen unter freien beziehungsweise quelloffenen Lizenzen und bietet sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Zugänge an.[2]

PrivadoVPN wird ebenfalls als in der Schweiz ansässiger VPN-Dienst vermarktet. Das Angebot umfasst kostenlose und kostenpflichtige Tarifmodelle. Wie bei anderen Anbietern müssen Aussagen über den Unternehmenssitz, die Protokollierung und die Serverinfrastruktur anhand der jeweils aktuellen Vertrags- und Datenschutzunterlagen beurteilt werden.

VyprVPN wurde von dem in der Schweiz ansässigen Unternehmen Golden Frog entwickelt und über längere Zeit als schweizerischer VPN-Dienst positioniert. Unternehmenszugehörigkeiten und operative Strukturen von Technologiediensten können sich jedoch ändern. Die historische oder werbliche Verbindung zur Schweiz erlaubt daher keine dauerhafte Aussage über Eigentum, Leitung oder Datenverarbeitung.

Neben diesen bekannten Marken existieren kleinere Anbieter, Rechenzentren und IT-Unternehmen, die VPN-Zugänge für Geschäftskunden bereitstellen. Dazu gehören verwaltete Standortverbindungen, Fernzugänge für Mitarbeitende und speziell konfigurierte Sicherheitslösungen. Solche Dienste sind häufig nicht als öffentliches Massenprodukt erhältlich.

Eine abschliessende Liste schweizerischer VPN-Anbieter ist kaum möglich, da neue Dienste entstehen, Marken übernommen werden und Anbieter ihren Unternehmenssitz oder ihre Infrastruktur verändern können. Zudem verwenden verschiedene Unternehmen den Begriff Swiss VPN, obwohl lediglich einzelne Server in der Schweiz stehen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Zulässigkeit der Nutzung

Die Verwendung eines VPN ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt. Ein VPN ist ein technisches Kommunikations- und Sicherheitsmittel, das sowohl für private als auch für geschäftliche Zwecke eingesetzt werden kann.

Die Nutzung eines VPN hebt die Geltung anderer Rechtsvorschriften nicht auf. Handlungen, die ohne VPN rechtswidrig wären, werden durch die verschlüsselte Übertragung oder eine geänderte IP-Adresse nicht zulässig. Dies betrifft unter anderem Betrug, unbefugte Zugriffe auf Computersysteme, die Verbreitung verbotener Inhalte und Verletzungen des Urheberrechts.

Auch private Vertragsbedingungen können die Verwendung bestimmter VPN-Verbindungen einschränken. Streaming-Plattformen, Finanzdienste, Online-Spiele oder Unternehmensnetzwerke können Verbindungen von bekannten VPN-Adressen blockieren. Ein Verstoss gegen solche Nutzungsbedingungen ist von einer strafrechtlichen Beurteilung zu unterscheiden.

Datenschutzgesetz

Das Bundesgesetz über den Datenschutz regelt die Bearbeitung von Personendaten durch private Personen und Bundesorgane. Das totalrevidierte Datenschutzgesetz vom 25. September 2020 trat am 1. September 2023 in Kraft und löste das frühere Gesetz von 1992 ab.[3][4]

VPN-Anbieter können verschiedene Personendaten bearbeiten. Dazu gehören je nach Geschäftsmodell Kontaktdaten, Zahlungsinformationen, Gerätekennungen, IP-Adressen, Supportanfragen sowie technische Verbindungsdaten. Ob und in welchem Umfang solche Informationen gespeichert werden, ergibt sich aus der technischen Gestaltung und den Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Dienstes.

Das Schweizer Datenschutzrecht verlangt unter anderem eine rechtmässige, verhältnismässige und zweckgebundene Datenbearbeitung. Anbieter müssen betroffene Personen angemessen über die Beschaffung und Bearbeitung ihrer Daten informieren. Sie müssen ausserdem geeignete technische und organisatorische Massnahmen treffen, um die Datensicherheit zu gewährleisten.

Der Sitz in der Schweiz schützt einen Anbieter nicht vor der Anwendung ausländischen Rechts. Bietet ein Schweizer Unternehmen seine Dienste gezielt Personen in anderen Staaten an, können zusätzlich ausländische Datenschutzvorschriften wie die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union anwendbar sein.

Bekanntgabe von Daten ins Ausland

VPN-Dienste arbeiten häufig mit internationalen Serverstandorten, Zahlungsdienstleistern, Supportsystemen und Analysewerkzeugen. Dabei können Personendaten ins Ausland bekanntgegeben werden.

Nach dem schweizerischen Datenschutzrecht ist eine Übermittlung in andere Staaten insbesondere davon abhängig, ob dort ein angemessener Datenschutz gewährleistet ist oder andere gesetzlich vorgesehene Garantien bestehen. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte weist darauf hin, dass bei der Bekanntgabe in Staaten ohne angemessenes Datenschutzniveau zusätzliche Vorkehrungen erforderlich sein können.[5]

Die Verbindung zu einem ausländischen VPN-Server stellt technisch eine grenzüberschreitende Übermittlung des Netzwerkverkehrs dar. Nutzerinnen und Nutzer sollten deshalb berücksichtigen, in welchem Staat der Server betrieben wird und welche Unternehmen an der Bereitstellung beteiligt sind.

Überwachung des Fernmeldeverkehrs

Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs bildet einen Teil der schweizerischen Rechtsgrundlage für strafprozessuale Überwachungsmassnahmen. Das geltende BÜPF trat zusammen mit seinen Ausführungserlassen am 1. März 2018 in Kraft.[6][7]

Ob und welche Mitwirkungs- oder Auskunftspflichten einen bestimmten VPN-Anbieter treffen, hängt von seiner rechtlichen und technischen Stellung ab. Massgebend können unter anderem die Art des angebotenen Dienstes, die Kontrolle über die Infrastruktur und die Einordnung nach dem BÜPF und dessen Verordnungen sein.

Ein Schweizer Unternehmenssitz bedeutet deshalb nicht, dass ein Anbieter behördliche Anordnungen grundsätzlich ignorieren dürfte. Umgekehrt kann eine Behörde nur die Daten herausverlangen, die beim Anbieter vorhanden sind oder im Rahmen einer rechtmässigen Massnahme beschafft werden können. Die tatsächliche Aussagekraft einer behördlichen Anfrage hängt somit auch davon ab, welche Daten technisch anfallen und gespeichert werden.

Protokollierung und No-Logs-Aussagen

Viele VPN-Anbieter werben mit Begriffen wie No Logs, Zero Logs oder keine Protokollierung. Diese Begriffe sind nicht einheitlich definiert. Ein Anbieter kann auf die Speicherung besuchter Websites verzichten, gleichzeitig aber Zeitpunkte, übertragene Datenmengen, Serverauslastung, Geräteinformationen oder Zahlungsdaten verarbeiten.

Zu unterscheiden sind insbesondere Verkehrsprotokolle und Verbindungsprotokolle. Verkehrsprotokolle können Informationen über aufgerufene Ziele oder übertragene Inhalte enthalten. Verbindungsprotokolle erfassen dagegen beispielsweise die ursprüngliche IP-Adresse, den gewählten Server, Beginn und Ende einer Verbindung oder die übertragene Datenmenge.

Auch ein Dienst ohne dauerhafte Aktivitätsprotokolle kann kurzfristige Daten zur Abwehr von Angriffen, zur Begrenzung paralleler Verbindungen oder zur Fehleranalyse verarbeiten. Entscheidend ist, welche Daten tatsächlich erhoben, wie lange sie gespeichert und mit welchen anderen Informationen sie verknüpft werden.

Externe Prüfberichte können Hinweise auf die Umsetzung einer No-Logs-Richtlinie geben. Sie stellen jedoch meist eine zeitlich begrenzte Untersuchung bestimmter Systeme und Prozesse dar. Ein Audit ist daher kein dauerhafter Beweis dafür, dass ein Anbieter unter allen Umständen keine Protokolle führt.

Gerichtsverfahren und behördliche Anfragen können ebenfalls Hinweise liefern, sind aber nur eingeschränkt vergleichbar. Dass ein Unternehmen in einem einzelnen Fall keine verwertbaren Daten bereitstellen konnte, beweist nicht zwingend, dass seine gesamte Infrastruktur dauerhaft ohne Protokollierung arbeitet.

Technische Protokolle

OpenVPN

OpenVPN ist ein weit verbreitetes quelloffenes VPN-Protokoll. Es kann über TCP oder UDP betrieben werden und unterstützt unterschiedliche kryptografische Verfahren. Aufgrund seiner langen Entwicklungsgeschichte ist OpenVPN mit vielen Betriebssystemen, Routern und Netzwerklösungen kompatibel.

Die Geschwindigkeit hängt stark von der Konfiguration, der eingesetzten Hardware und dem verwendeten Transportprotokoll ab. TCP-Verbindungen können in stark eingeschränkten Netzwerken nützlich sein, verursachen aber unter bestimmten Bedingungen eine höhere Belastung und geringere Geschwindigkeit als UDP.

WireGuard

WireGuard ist ein vergleichsweise schlankes VPN-Protokoll, das moderne kryptografische Verfahren verwendet. Es wurde in den Linux-Kernel integriert und wird von zahlreichen kommerziellen VPN-Diensten unterstützt.

WireGuard benötigt grundsätzlich eine Zuordnung zwischen öffentlichen Schlüsseln und internen VPN-Adressen. Anbieter verwenden unterschiedliche technische Verfahren, um solche Zuordnungen zu verwalten, ohne unnötig dauerhafte Nutzungsprotokolle anzulegen. Die konkrete Umsetzung ist deshalb für die Datenschutzbeurteilung relevant.

IKEv2 und IPsec

IKEv2 wird häufig zusammen mit IPsec eingesetzt. Das Protokoll kann Verbindungen nach einem Wechsel zwischen WLAN und Mobilfunk rasch wiederherstellen und eignet sich dadurch besonders für mobile Geräte.

Die Sicherheit hängt wie bei anderen Protokollen von der Konfiguration, der Authentisierung und den verwendeten Algorithmen ab. Veraltete oder unsichere Einstellungen können die Vorteile eines grundsätzlich anerkannten Protokolls beeinträchtigen.

Proprietäre Protokolle

Einige Anbieter entwickeln eigene Protokolle oder verändern bestehende Standards. Ziele können eine höhere Geschwindigkeit, eine bessere Verschleierung des VPN-Verkehrs oder eine stabilere Verbindung in eingeschränkten Netzwerken sein.

Bei nicht offengelegten Protokollen ist eine unabhängige Prüfung schwieriger. Quelloffene Implementierungen erlauben Fachleuten grundsätzlich eine breitere Untersuchung, gewährleisten aber nicht automatisch Fehlerfreiheit oder eine sichere Konfiguration.

Sicherheitsfunktionen

Kill Switch

Ein Kill Switch soll die Internetverbindung unterbrechen, wenn der VPN-Tunnel unerwartet ausfällt. Ohne diese Funktion kann das Betriebssystem den Verkehr automatisch über den normalen Internetanschluss weiterleiten und dadurch die ursprüngliche IP-Adresse offenlegen.

Die Zuverlässigkeit hängt von der Implementierung ab. Manche Anwendungen verwenden lediglich lokale Firewall-Regeln, während andere tiefer in die Netzwerkkonfiguration des Betriebssystems eingreifen. Nach Aktualisierungen des Betriebssystems oder der VPN-Software kann sich das Verhalten verändern.

Schutz vor DNS-Lecks

Das Domain Name System übersetzt Domainnamen in IP-Adressen. Werden DNS-Anfragen ausserhalb des VPN-Tunnels an den Internetanbieter gesendet, kann dieser trotz aktiver VPN-Verbindung erkennen, welche Domainnamen abgefragt werden.

VPN-Anwendungen stellen deshalb häufig eigene DNS-Server bereit oder leiten Anfragen an ausgewählte Resolver weiter. Auch hierbei verlagert sich das Vertrauen auf den Betreiber des verwendeten DNS-Dienstes.

IPv6-Unterstützung

Unterstützt ein VPN nur IPv4, während das Endgerät gleichzeitig über IPv6 kommuniziert, kann ein Teil des Verkehrs den Tunnel umgehen. Einige Anwendungen blockieren IPv6 vollständig, andere tunneln beide Protokollversionen.

Eine vollständige IPv6-Unterstützung ist besonders in Netzen relevant, in denen IPv6 standardmässig aktiviert ist. Die blosse Anzeige einer VPN-Verbindung sagt nicht aus, dass sämtliche möglichen Verkehrswege erfasst werden.

Mehrfachverbindungen

Bei einer Mehrfach- oder Multi-Hop-Verbindung wird der Verkehr nacheinander über zwei oder mehr VPN-Server geführt. Dadurch kennt der letzte Server nicht zwingend die ursprüngliche IP-Adresse, während der erste Server das endgültige Ziel nicht unmittelbar erkennen muss.

Diese Architektur kann die Zuordnung erschweren, erhöht aber meist die Latenz und reduziert die Geschwindigkeit. Sie schützt nicht vor einer umfassenden Beobachtung beider Enden der Verbindung oder vor kompromittierten Endgeräten.

Verschleierung

Verschleierungsfunktionen sollen VPN-Verkehr weniger deutlich von gewöhnlichem Internetverkehr unterscheidbar machen. Sie können in Staaten oder Netzwerken eingesetzt werden, die VPN-Protokolle filtern oder blockieren.

Eine Verschleierung macht eine Verbindung nicht unsichtbar. Netzwerkbetreiber können weiterhin die Zieladresse des Servers, die Dauer und das übertragene Datenvolumen beobachten. Fortgeschrittene Filterverfahren können zudem auch verschleierten Verkehr erkennen.

Grenzen des Schutzes

Ein VPN bietet keine vollständige Anonymität. Websites können Nutzerinnen und Nutzer über Konten, Cookies, Browsermerkmale, Werbe-IDs und andere Techniken wiedererkennen. Wer sich bei einem Dienst mit einem persönlichen Konto anmeldet, bleibt gegenüber diesem Dienst grundsätzlich identifizierbar.

Auch der VPN-Anbieter selbst wird zu einer potenziellen Beobachtungsstelle. Während der lokale Internetanbieter weniger über die einzelnen Ziele erfährt, erhält der VPN-Betreiber technisch eine zentrale Position im Datenfluss. Die Wahl eines VPN verlagert daher Vertrauen, statt es vollständig zu beseitigen.

Ein VPN schützt nicht vor Schadprogrammen, Phishing, unsicheren Passwörtern oder betrügerischen Websites. Zusatzfunktionen zur Filterung von Werbung oder bekannten Schadseiten können das Risiko verringern, ersetzen aber keine Sicherheitssoftware und keine sorgfältige Nutzung.

Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikationsdienste schützen Nachrichteninhalte unabhängig vom verwendeten VPN. Bei nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselten Diensten kann der Betreiber des jeweiligen Dienstes weiterhin auf Inhalte und Metadaten zugreifen.

Die Sicherheit eines VPN endet zudem am verwendeten Endgerät. Ist ein Smartphone oder Computer kompromittiert, können Daten vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung erfasst werden.

Geschwindigkeit und Verbindungsqualität

Die Nutzung eines VPN verursacht zusätzliche Verarbeitungsschritte und meist einen längeren Übertragungsweg. Dadurch können Geschwindigkeit und Reaktionszeit beeinträchtigt werden. Das Ausmass hängt von der Entfernung zum Server, der Serverauslastung, dem Protokoll, der Hardware und der Qualität der Internetanschlüsse ab.

Für Personen in der Schweiz bieten Server in Zürich, Genf oder anderen nahe gelegenen Standorten gewöhnlich eine geringere Latenz als Server auf anderen Kontinenten. Ein geografisch naher Server muss jedoch nicht immer die schnellste Verbindung liefern, da Netzbetreiber unterschiedliche Übergabepunkte und internationale Routen verwenden.

Bei Glasfaseranschlüssen kann die Rechenleistung des Routers oder Endgeräts zum begrenzenden Faktor werden. Besonders ältere Router erreichen bei starker Verschlüsselung oft deutlich geringere Übertragungsraten als der eigentliche Internetanschluss.

Die vom Anbieter angegebene maximale Geschwindigkeit ist nicht für jede Verbindung garantiert. Belastbare Vergleiche sollten zu unterschiedlichen Tageszeiten, über mehrere Server und mit demselben Endgerät durchgeführt werden.

Verwendung in öffentlichen WLAN-Netzen

Öffentliche WLAN-Netze in Bahnhöfen, Hotels, Restaurants, Bibliotheken und Verkehrsmitteln werden häufig als Anwendungsbereich für VPN beworben. Ein verschlüsselter Tunnel kann verhindern, dass der Betreiber des lokalen Netzes unverschlüsselten Verkehr direkt mitliest oder manipuliert.

Die meisten modernen Websites und Anwendungen verwenden allerdings bereits HTTPS oder andere Transportverschlüsselungen. Ein VPN ergänzt diesen Schutz, ersetzt ihn aber nicht. Insbesondere gefälschte Anmeldeseiten, unsichere Geräte und betrügerische Zertifikatswarnungen bleiben gefährlich.

In WLAN-Netzen mit vorgeschalteter Anmeldeseite muss diese häufig vor dem Aufbau des VPN-Tunnels aufgerufen werden. Nutzerinnen und Nutzer sollten prüfen, ob sie tatsächlich mit dem vorgesehenen Netzwerk verbunden sind und welche Angaben die Anmeldeseite verlangt.

Homeoffice und Fernzugriff

Im Homeoffice werden VPN-Verbindungen eingesetzt, um eine logische Erweiterung des internen Unternehmensnetzes zu schaffen. Der Zugriff erfolgt üblicherweise über eine vom Arbeitgeber kontrollierte Infrastruktur.

Ein Unternehmens-VPN kann dem Arbeitgeber technische Protokollierungsmöglichkeiten geben. Je nach Konfiguration können Verbindungszeiten, übertragene Datenmengen und Zugriffe auf betriebliche Systeme erfasst werden. Die Datenbearbeitung muss mit dem Arbeits- und Datenschutzrecht vereinbar sein.

Private Verbraucher-VPN sind nicht mit einem Unternehmens-VPN gleichzusetzen. Die Verbindung zu einem kommerziellen Anbieter ermöglicht normalerweise keinen Zugriff auf interne Firmensysteme und darf nicht ohne Zustimmung anstelle der vorgesehenen Geschäftslösung verwendet werden.

Streaming und Geolokalisierung

Internetdienste bestimmen den ungefähren Standort häufig anhand der IP-Adresse. Durch die Verbindung mit einem schweizerischen VPN-Server kann eine Person im Ausland gegenüber dem Dienst als Nutzerin oder Nutzer aus der Schweiz erscheinen.

Streaming-Plattformen versuchen teilweise, bekannte VPN-Server zu erkennen und zu sperren. Ein heute funktionierender Server kann daher später blockiert werden. Anbieter können den dauerhaften Zugang zu einem bestimmten Streamingdienst normalerweise nicht garantieren.

Die Verwendung eines VPN verändert weder den Wohnsitz noch das Land eines bestehenden Kundenkontos. Abonnement, Zahlungsmittel, Gerätestandort und weitere Merkmale können unabhängig von der IP-Adresse geprüft werden.

Ob eine Umgehung geografischer Beschränkungen mit den Vertragsbedingungen eines Dienstes vereinbar ist, muss im Einzelfall beurteilt werden. Ein VPN verleiht keine zusätzlichen Urheber- oder Nutzungsrechte an Inhalten.

Auswahl eines VPN-Dienstes

Bei der Auswahl ist zunächst der konkrete Zweck zu bestimmen. Die Anforderungen an einen gelegentlichen Schutz im öffentlichen WLAN unterscheiden sich von denjenigen eines Unternehmens, einer journalistisch tätigen Person oder einer Organisation mit besonders schützenswerten Daten.

Von Bedeutung sind klare Betreiberangaben, nachvollziehbare Datenschutzbestimmungen und eine verständliche Beschreibung der erhobenen Daten. Der Unternehmenssitz sollte anhand offizieller Register oder zuverlässiger Unternehmensinformationen überprüfbar sein.

Weitere Kriterien sind die unterstützten Protokolle, die Häufigkeit von Softwareaktualisierungen, der Umgang mit Sicherheitslücken und die Verfügbarkeit einer Mehrfaktor-Authentisierung für das Kundenkonto. Anwendungen sollten möglichst aus offiziellen Quellen bezogen werden.

Unabhängige Sicherheitsprüfungen können die Beurteilung erleichtern. Dabei ist zu beachten, welcher Teil des Dienstes untersucht wurde, wann die Prüfung stattfand und ob der vollständige Bericht veröffentlicht wurde.

Ein grosses Servernetz ist nicht zwangsläufig sicherer als ein kleines. Zahlreiche Standorte können durch gemietete Infrastruktur verschiedener Rechenzentren bereitgestellt werden. Entscheidend sind die Kontrolle über die Systeme, ihre Konfiguration und die organisatorischen Sicherheitsmassnahmen.

Auch die Zahlungsweise ist zu berücksichtigen. Selbst wenn keine Aktivitätsprotokolle geführt werden, können Kreditkarten- und Rechnungsdaten die Identität mit einem Abonnement verbinden. Anonyme Zahlungsmethoden lösen dieses Problem nur teilweise, da weiterhin Geräte- und Verbindungsdaten anfallen können.

Kritik

Die VPN-Branche ist stark von Werbung, Empfehlungsprogrammen und bezahlten Vergleichsseiten geprägt. Ranglisten können deshalb wirtschaftliche Interessen widerspiegeln. Wissenschaftliche Untersuchungen weisen darauf hin, dass Nutzerinnen und Nutzer die Schutzwirkung von VPN-Diensten teilweise überschätzen und Empfehlungen von kommerziell finanzierten Vergleichsportalen ein hohes Vertrauen entgegenbringen.[8]

Kritisiert werden auch undurchsichtige Eigentumsverhältnisse. Mehrere scheinbar konkurrierende VPN-Marken können derselben Unternehmensgruppe gehören oder dieselbe technische Infrastruktur verwenden. Eine grosse Auswahl an Markennamen bedeutet daher nicht zwingend einen vielfältigen Markt.

Technische Untersuchungen haben zudem gezeigt, dass die Netzwerkkonfiguration von VPN-Anbietern Sicherheitsmängel aufweisen kann. Dazu gehören unzureichende Filterregeln zwischen internen Netzen oder zwischen verschiedenen Kundenverbindungen.[9]

Eine weitere Kritik betrifft übertriebene Aussagen zur schweizerischen Rechtsordnung. Die Schweiz verfügt über ein umfassendes Datenschutzrecht, kennt aber auch gesetzlich geregelte Überwachungs- und Auskunftsmassnahmen. Werbeaussagen, nach denen ein Dienst allein aufgrund seines Schweizer Sitzes vollständig vor behördlichem Zugriff geschützt sei, sind daher irreführend.

Bedeutung für die Schweiz

Die Schweiz ist wegen ihrer politischen Stabilität, ihrer Rechenzentren, ihrer internationalen Internetanbindungen und ihres Datenschutzrechts ein attraktiver Standort für digitale Dienste. Der schweizerische Bezug wird von VPN-Anbietern häufig als Vertrauens- und Marketingmerkmal verwendet.

Gleichzeitig ist die Bezeichnung Schweizer VPN rechtlich und technisch nicht eindeutig. Sie kann einen Unternehmenssitz in der Schweiz, schweizerische Eigentümer, Server im Land, schweizerische IP-Adressen oder lediglich eine auf die Schweiz ausgerichtete Werbung bezeichnen.

Für die schweizerische Digitalwirtschaft sind VPN-Technologien insbesondere im Bereich der Unternehmenssicherheit und des ortsunabhängigen Arbeitens von Bedeutung. Sie ermöglichen den kontrollierten Zugang zu internen Systemen und unterstützen die sichere Verbindung zwischen mehreren Betriebsstandorten.

Die zunehmende Nutzung von Cloud-Diensten und identitätsbasierten Sicherheitsmodellen verändert jedoch die Rolle klassischer Unternehmens-VPN. Bei sogenannten Zero-Trust-Architekturen wird nicht das gesamte entfernte Gerät in ein internes Netzwerk eingebunden. Stattdessen wird der Zugriff auf einzelne Anwendungen anhand von Identität, Gerätezustand und weiteren Faktoren gewährt.

Siehe auch

Literatur

  • Claudia Eckert: IT-Sicherheit. Konzepte – Verfahren – Protokolle. 11. Auflage, De Gruyter Oldenbourg, Berlin und Boston 2023, ISBN 978-3-11-099537-4.
  • Charlie Kaufman, Radia Perlman, Mike Speciner: Network Security. Private Communication in a Public World. 2. Auflage, Prentice Hall, Upper Saddle River 2002, ISBN 978-0-13-046019-6.
  • Rolf H. Weber, Florent Thouvenin: Datenschutzrecht in der Schweiz. Schulthess, Zürich 2023.
  • Reethika Ramesh, Anjali Vyas, Roya Ensafi: “All of them claim to be the best”: Multi-perspective study of VPN users and VPN providers. 2022.
  • Teemu Rytilahti, Thorsten Holz: Bad Neighbors: On Understanding VPN Provider Networks. 2024.

Einzelnachweise

  1. Leitfaden zu den technischen und organisatorischen Massnahmen des Datenschutzes, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, abgerufen am 26. Juli 2026.
  2. Swiss-based VPN service, Proton VPN, abgerufen am 26. Juli 2026.
  3. Bundesgesetz vom 25. September 2020 über den Datenschutz, Fedlex, abgerufen am 26. Juli 2026.
  4. Inkrafttreten des revidierten DSG am 1.9.2023, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, abgerufen am 26. Juli 2026.
  5. Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, abgerufen am 26. Juli 2026.
  6. Bundesgesetz vom 18. März 2016 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, Fedlex, abgerufen am 26. Juli 2026.
  7. Das BÜPF, Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr, abgerufen am 26. Juli 2026.
  8. Reethika Ramesh, Anjali Vyas, Roya Ensafi: “All of them claim to be the best”: Multi-perspective study of VPN users and VPN providers, 2022, abgerufen am 26. Juli 2026.
  9. Teemu Rytilahti, Thorsten Holz: Bad Neighbors: On Understanding VPN Provider Networks, 2024, abgerufen am 26. Juli 2026.