<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de-CH">
	<id>https://helvetia.wiki/de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Bundesverwaltungsgericht</id>
	<title>Bundesverwaltungsgericht - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://helvetia.wiki/de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Bundesverwaltungsgericht"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://helvetia.wiki/de/index.php?title=Bundesverwaltungsgericht&amp;action=history"/>
	<updated>2026-07-27T11:01:19Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Helvetia Wiki – Die Enzyklopädie der Schweiz</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.46.0</generator>
	<entry>
		<id>https://helvetia.wiki/de/index.php?title=Bundesverwaltungsgericht&amp;diff=1249&amp;oldid=prev</id>
		<title>Nick Frei: Die Seite wurde neu angelegt: «{| class=&quot;infobox&quot; style=&quot;width:300px; float:right; clear:right; margin:0 0 1em 1em; border:1px solid #aaa; border-collapse:collapse; background:#f9f9f9; font-size:90%;&quot; |- ! colspan=&quot;2&quot; style=&quot;background:#d9e6f2; text-align:center; font-size:125%; padding:7px;&quot; | Bundesverwaltungsgericht |- | colspan=&quot;2&quot; style=&quot;text-align:center; padding:6px;&quot; | Logo des Bundesverwaltungsgerichts |- ! style=&quot;text-…»</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://helvetia.wiki/de/index.php?title=Bundesverwaltungsgericht&amp;diff=1249&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2026-07-27T06:56:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Die Seite wurde neu angelegt: «{| class=&amp;quot;infobox&amp;quot; style=&amp;quot;width:300px; float:right; clear:right; margin:0 0 1em 1em; border:1px solid #aaa; border-collapse:collapse; background:#f9f9f9; font-size:90%;&amp;quot; |- ! colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#d9e6f2; text-align:center; font-size:125%; padding:7px;&amp;quot; | Bundesverwaltungsgericht |- | colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;text-align:center; padding:6px;&amp;quot; | &lt;a href=&quot;/de/Datei:Bundesverwaltungsgericht_Logo.svg&quot; title=&quot;Datei:Bundesverwaltungsgericht Logo.svg&quot;&gt;frameless|250px|Logo des Bundesverwaltungsgerichts&lt;/a&gt; |- ! style=&amp;quot;text-…»&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{| class=&amp;quot;infobox&amp;quot; style=&amp;quot;width:300px; float:right; clear:right; margin:0 0 1em 1em; border:1px solid #aaa; border-collapse:collapse; background:#f9f9f9; font-size:90%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#d9e6f2; text-align:center; font-size:125%; padding:7px;&amp;quot; | Bundesverwaltungsgericht&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;text-align:center; padding:6px;&amp;quot; | [[Datei:Bundesverwaltungsgericht Logo.svg|frameless|250px|Logo des Bundesverwaltungsgerichts]]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;text-align:left; vertical-align:top; padding:4px 6px;&amp;quot; | Abkürzung&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding:4px 6px;&amp;quot; | BVGer&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;text-align:left; vertical-align:top; padding:4px 6px;&amp;quot; | Staat&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding:4px 6px;&amp;quot; | [[Schweiz]]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;text-align:left; vertical-align:top; padding:4px 6px;&amp;quot; | Stellung&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding:4px 6px;&amp;quot; | Erstinstanzliches Gericht des Bundes&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;text-align:left; vertical-align:top; padding:4px 6px;&amp;quot; | Gerichtsbarkeit&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding:4px 6px;&amp;quot; | Verwaltungsgerichtsbarkeit&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;text-align:left; vertical-align:top; padding:4px 6px;&amp;quot; | Gründung&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding:4px 6px;&amp;quot; | 1. Januar 2007&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;text-align:left; vertical-align:top; padding:4px 6px;&amp;quot; | Sitz&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding:4px 6px;&amp;quot; | [[St. Gallen]]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;text-align:left; vertical-align:top; padding:4px 6px;&amp;quot; | Rechtsgrundlage&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding:4px 6px;&amp;quot; | [[Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht]]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;text-align:left; vertical-align:top; padding:4px 6px;&amp;quot; | Übergeordnetes Gericht&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding:4px 6px;&amp;quot; | [[Bundesgericht (Schweiz)|Bundesgericht]], soweit eine Beschwerde zulässig ist&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;text-align:left; vertical-align:top; padding:4px 6px;&amp;quot; | Amtssprachen&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding:4px 6px;&amp;quot; | Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;text-align:left; vertical-align:top; padding:4px 6px;&amp;quot; | Website&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding:4px 6px;&amp;quot; | [https://www.bundesverwaltungsgericht.ch www.bundesverwaltungsgericht.ch]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Bundesverwaltungsgericht&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;BVGer&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;; französisch &amp;#039;&amp;#039;Tribunal administratif fédéral&amp;#039;&amp;#039;, italienisch &amp;#039;&amp;#039;Tribunale amministrativo federale&amp;#039;&amp;#039;, rätoromanisch &amp;#039;&amp;#039;Tribunal administrativ federal&amp;#039;&amp;#039;) ist eines der vier Gerichte der [[Schweizerische Eidgenossenschaft|Schweizerischen Eidgenossenschaft]]. Es hat seinen Sitz in [[St. Gallen]] und beurteilt hauptsächlich Beschwerden gegen Verfügungen von Bundesbehörden, eidgenössischen Anstalten und anderen Organisationen, die mit Aufgaben des Bundes betraut sind.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.bundesverwaltungsgericht.ch/de/das-gericht/auftrag Auftrag des Bundesverwaltungsgerichts], Bundesverwaltungsgericht, abgerufen am 27. Juli 2026.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gericht nahm seine Tätigkeit am 1. Januar 2007 auf. Seine Schaffung war ein zentraler Bestandteil der Totalrevision der schweizerischen Bundesrechtspflege. Das Bundesverwaltungsgericht ersetzte zahlreiche zuvor bestehende eidgenössische Rekurskommissionen und Beschwerdedienste der Departemente. Damit wurde der Rechtsschutz gegenüber der Bundesverwaltung stärker vereinheitlicht und institutionell von der Verwaltung getrennt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den meisten seiner Zuständigkeitsbereiche ist das Bundesverwaltungsgericht die unmittelbare Vorinstanz des [[Bundesgericht (Schweiz)|Bundesgerichts]]. In bestimmten Rechtsgebieten entscheidet es jedoch endgültig, weil das Gesetz keine Beschwerde an das Bundesgericht vorsieht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Stellung im schweizerischen Gerichtssystem ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schweiz verfügt auf Bundesebene über vier eidgenössische Gerichte. Neben dem Bundesverwaltungsgericht sind dies das [[Bundesgericht (Schweiz)|Bundesgericht]], das [[Bundesstrafgericht]] und das [[Bundespatentgericht]]. Das Bundesgericht ist die oberste rechtsprechende Behörde des Bundes, während die übrigen eidgenössischen Gerichte überwiegend als Vorinstanzen tätig sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Bundesverwaltungsgericht ist organisatorisch selbständig und in seiner Rechtsprechung unabhängig. Es gehört nicht zur Bundesverwaltung und ist keinem Departement unterstellt. Die Oberaufsicht über seine Geschäftsführung wird von der [[Bundesversammlung (Schweiz)|Bundesversammlung]] ausgeübt. Die parlamentarische Aufsicht darf jedoch nicht in die richterliche Entscheidungsfindung einzelner Verfahren eingreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichts werden von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt. Ihre Amtsdauer beträgt sechs Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Bei der Wahl werden unter anderem die fachliche Qualifikation, die Amtssprachen, die Landesregionen und die politische Zusammensetzung berücksichtigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aufgaben und Zuständigkeit ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hauptaufgabe des Bundesverwaltungsgerichts besteht darin, die Rechtmässigkeit von Verfügungen der Bundesverwaltung zu überprüfen. Eine Verfügung ist eine behördliche Anordnung, mit der in einem konkreten Einzelfall Rechte oder Pflichten begründet, geändert, aufgehoben oder festgestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim Bundesverwaltungsgericht können insbesondere Entscheide von Bundesämtern, eidgenössischen Departementen, öffentlich-rechtlichen Anstalten des Bundes und weiteren mit öffentlichen Aufgaben betrauten Organisationen angefochten werden. Die genaue Zuständigkeit richtet sich nach dem Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht und den jeweiligen Spezialgesetzen.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2006/352/de Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht vom 17. Juni 2005], Fedlex, abgerufen am 27. Juli 2026.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den bedeutenden Rechtsgebieten des Gerichts gehören das Ausländer- und Asylrecht, das Sozialversicherungsrecht, das Personalrecht des Bundes, das öffentliche Beschaffungswesen, das Steuer- und Abgaberecht, das Umweltrecht, das Verkehrsrecht, das Kommunikationsrecht, das Finanzmarktrecht, das Wettbewerbsrecht sowie Fragen der Bildung, Forschung und Kultur.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gericht beurteilt beispielsweise Beschwerden gegen Asylentscheide des [[Staatssekretariat für Migration|Staatssekretariats für Migration]], gegen bestimmte Verfügungen der [[Eidgenössische Finanzmarktaufsicht|Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht]], gegen Entscheide im Bereich der Mehrwertsteuer oder gegen Vergabeentscheide von Beschaffungsstellen des Bundes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daneben entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in bestimmten Fällen als erste Instanz. Dies betrifft insbesondere öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, für die ein Bundesgesetz eine direkte Klage an das Gericht vorsieht. Das Gericht kann ausserdem mit weiteren Aufgaben betraut werden, sofern dies gesetzlich vorgesehen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Grenzen der Zuständigkeit ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht jede Streitigkeit mit einer staatlichen Behörde fällt in die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts. Beschwerden gegen kantonale und kommunale Behörden werden grundsätzlich von den zuständigen Gerichten der Kantone beurteilt. Erst nach Ausschöpfung des kantonalen Instanzenzuges kann je nach Rechtsgebiet eine Beschwerde an das Bundesgericht möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch für strafrechtliche Verfahren des Bundes ist das Bundesverwaltungsgericht nicht zuständig. Diese fallen hauptsächlich in den Zuständigkeitsbereich des [[Bundesstrafgericht]]s. Zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Privatpersonen werden von den kantonalen Zivilgerichten behandelt, sofern kein besonderer bundesrechtlicher Gerichtsstand besteht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gesetz schliesst die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht in bestimmten politischen oder sicherheitspolitischen Angelegenheiten aus. Dazu können Entscheide gehören, die vorwiegend politischen Charakter haben und nach der gesetzlichen Ordnung nicht richterlich überprüft werden sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Verfahren ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht richtet sich im Wesentlichen nach dem [[Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren]] und nach dem Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht. Ergänzend können besondere Verfahrensbestimmungen aus den jeweiligen Sachgesetzen zur Anwendung kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Beschwerde ist grundsätzlich schriftlich einzureichen. Sie muss ein Rechtsbegehren, eine Begründung, die verfügbaren Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung enthalten. Der angefochtene Entscheid und vorhandene Beweisdokumente sind beizulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beschwerdefrist beträgt in vielen Verfahren 30 Tage seit der Eröffnung der Verfügung. Für bestimmte Bereiche gelten jedoch kürzere oder längere Fristen. Im Asylrecht und im öffentlichen Beschaffungswesen bestehen teilweise besonders kurze gesetzliche Fristen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Bundesverwaltungsgericht prüft je nach gesetzlicher Grundlage die Verletzung von Bundesrecht, die unrichtige oder unvollständige Feststellung des Sachverhalts und teilweise auch die Unangemessenheit einer Verfügung. Es kann den angefochtenen Entscheid bestätigen, ändern oder aufheben. Häufig weist es eine Angelegenheit zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurück.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Verfahren wird in der Regel schriftlich geführt. Öffentliche mündliche Verhandlungen sind möglich, kommen aber im Vergleich zu Zivil- oder Strafprozessen seltener vor. Das Gericht kann Beweise erheben, Gutachten einholen, Zeuginnen und Zeugen befragen oder einen Augenschein durchführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Beschwerdeberechtigung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Beschwerde ist grundsätzlich berechtigt, wer am Verfahren vor der Vorinstanz teilgenommen hat oder keine Möglichkeit zur Teilnahme erhalten hat, durch den angefochtenen Entscheid besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung besitzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben Privatpersonen und Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen auch Gemeinden, Kantone, Verbände oder Bundesbehörden beschwerdeberechtigt sein. In einzelnen Rechtsgebieten bestehen besondere Beschwerderechte, beispielsweise für Umweltorganisationen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beschwerdeführende Partei muss nachvollziehbar darlegen, inwiefern sie durch die Verfügung betroffen ist und welche Änderung sie verlangt. Eine allgemeine Unzufriedenheit mit einer behördlichen Entscheidung genügt nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wirkung der Beschwerde ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Beschwerde hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die angefochtene Verfügung bis zum Entscheid des Gerichts vorläufig nicht vollstreckt werden darf. Die Vorinstanz oder das Bundesverwaltungsgericht kann die aufschiebende Wirkung jedoch entziehen, wenn dafür ausreichende Gründe bestehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In manchen Rechtsgebieten bestimmt das Gesetz, dass eine Beschwerde von Anfang an keine aufschiebende Wirkung hat. Die betroffene Partei kann dann beim Gericht beantragen, diese wiederherzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gericht kann vorsorgliche Massnahmen anordnen, um den bestehenden Zustand zu sichern oder drohende Nachteile während des Verfahrens zu verhindern. Solche Zwischenentscheide sind besonders in zeitkritischen Verfahren von Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Entscheide und Weiterzug ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet durch Einzelrichterinnen und Einzelrichter oder durch Spruchkörper mit mehreren Mitgliedern. Die Besetzung richtet sich nach der Art und Bedeutung des Verfahrens. In der Regel urteilt eine Kammer mit drei Richterinnen oder Richtern. Bei grundsätzlichen oder besonders wichtigen Rechtsfragen kann eine erweiterte Besetzung vorgesehen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegen viele Endentscheide des Bundesverwaltungsgerichts kann beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten erhoben werden. Voraussetzung ist, dass das Bundesgerichtsgesetz den Weiterzug nicht ausschliesst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Ausschluss besteht insbesondere bei zahlreichen Entscheiden im Asylrecht. In solchen Fällen ist das Bundesverwaltungsgericht die erste und zugleich letzte gerichtliche Instanz. Auch in weiteren Sachgebieten können seine Urteile endgültig sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts trägt zur Auslegung und einheitlichen Anwendung des Bundesverwaltungsrechts bei. Leitentscheide werden in der amtlichen Entscheidsammlung des Bundesverwaltungsgerichts veröffentlicht. Weitere Urteile sind über die elektronische Entscheiddatenbank zugänglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Organisation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Bundesverwaltungsgericht ist in mehrere Abteilungen gegliedert. Diese sind auf unterschiedliche Rechtsgebiete spezialisiert und können ihrerseits aus mehreren Kammern bestehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abteilungen behandeln unter anderem Verfahren aus den Bereichen Infrastruktur, Umwelt, Wirtschaft, Wettbewerb, Bildung, Personal, Sozialversicherungen, Gesundheit, Steuern, Ausländerrecht und Asylrecht. Die genaue Geschäftsverteilung wird in einem Reglement des Gerichts festgelegt und kann an die Entwicklung der Fallzahlen angepasst werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Organen des Gerichts gehören das Gesamtgericht, die Präsidentenkonferenz, die Verwaltungskommission und die Abteilungen. Das Gesamtgericht besteht aus sämtlichen ordentlichen Richterinnen und Richtern. Es beschliesst insbesondere über grundlegende organisatorische Fragen und erlässt gerichtseigene Reglemente.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verwaltungskommission ist für die administrative Leitung zuständig. Sie befasst sich unter anderem mit Personal, Finanzen, Infrastruktur und internen Dienstleistungen. Die Präsidentenkonferenz koordiniert die Rechtsprechung zwischen den Abteilungen und behandelt Fragen, die mehrere Bereiche betreffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unterstützt werden die Richterinnen und Richter von Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern. Diese wirken bei der Vorbereitung der Verfahren, der rechtlichen Analyse, der Beratung und der Ausarbeitung von Urteilen mit. Weitere Mitarbeitende sind in Kanzleien, Übersetzungsdiensten, Informatik, Dokumentation und Verwaltung tätig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wahl und Stellung der Richter ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die ordentlichen Richterinnen und Richter werden von der Vereinigten Bundesversammlung für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt. Die Wahl erfolgt jeweils für eine neue Amtsperiode der eidgenössischen Gerichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die richterliche Unabhängigkeit ist verfassungsrechtlich und gesetzlich geschützt. Richterinnen und Richter dürfen bei der Beurteilung eines Falles keine Weisungen von Parlament, Regierung, Verwaltung, politischen Parteien oder anderen Stellen entgegennehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Wahl werden Kenntnisse des öffentlichen Rechts und der vom Gericht behandelten Spezialgebiete vorausgesetzt. Wegen der Mehrsprachigkeit des Landes ist auch eine angemessene Vertretung der deutschen, französischen und italienischen Sprachgemeinschaften von Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gericht verfügt zusätzlich über nebenamtliche Richterinnen und Richter. Sie können zur Bewältigung besonderer Belastungen oder wegen spezieller Fachkenntnisse eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Amtssprachen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Bundesverwaltungsgericht arbeitet in den vier Landessprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Die Sprache des Verfahrens richtet sich grundsätzlich nach der Sprache der angefochtenen Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Verfahren in einer anderen Amtssprache geführt werden. Eingaben können grundsätzlich in einer Amtssprache des Bundes eingereicht werden. Für fremdsprachige Dokumente kann das Gericht eine Übersetzung verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mehrsprachigkeit stellt besondere Anforderungen an die Rechtsprechung und die interne Organisation. Das Gericht verfügt deshalb über eigene Sprach- und Übersetzungsdienste. Wichtige Informationen werden auf seiner Website in mehreren Sprachen veröffentlicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kosten und unentgeltliche Rechtspflege ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit des Verfahrens, der Art der Prozessführung und den finanziellen Interessen der Parteien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gericht kann von der beschwerdeführenden Partei einen Kostenvorschuss verlangen. Wird dieser nicht fristgerecht bezahlt, kann das Gericht auf die Beschwerde grundsätzlich nicht eintreten. In bestimmten Verfahren, insbesondere in einzelnen sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten, gelten besondere Kostenregelungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Personen, die nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen, können unentgeltliche Rechtspflege beantragen. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Verfahren nicht von vornherein aussichtslos erscheint. Falls eine anwaltliche Vertretung notwendig ist, kann das Gericht zusätzlich eine unentgeltliche Rechtsvertretung bestellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Obsiegt eine Partei, kann ihr unter bestimmten Voraussetzungen eine Parteientschädigung für notwendige Kosten zugesprochen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Entstehung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der Gründung des Bundesverwaltungsgerichts wurde der Rechtsschutz gegen Entscheide der Bundesverwaltung durch zahlreiche unterschiedliche Behörden gewährleistet. Dazu gehörten eidgenössische Rekurskommissionen, Schiedskommissionen und verwaltungsinterne Beschwerdedienste.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses System war historisch gewachsen und je nach Rechtsgebiet unterschiedlich ausgestaltet. Teilweise entschieden Verwaltungsstellen über Beschwerden gegen andere Stellen desselben Departements. Dies führte zu Kritik an der Übersichtlichkeit und an der institutionellen Trennung zwischen Verwaltung und Rechtsprechung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Justizreform von 2000 erhielt der Bund eine neue verfassungsrechtliche Grundlage zur Neuordnung der Bundesrechtspflege. Die Bundesversammlung verabschiedete am 17. Juni 2005 das Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht nahm seine Tätigkeit am 1. Januar 2007 zunächst an provisorischen Standorten im Raum Bern auf.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.bj.admin.ch/de/totalrevision-der-bundesrechtspflege Totalrevision der Bundesrechtspflege], Bundesamt für Justiz, abgerufen am 27. Juli 2026.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei seiner Gründung übernahm es die Aufgaben von mehr als 30 eidgenössischen Rekurs- und Schiedskommissionen sowie von Beschwerdediensten der Departemente. Die Zusammenführung sollte den Zugang zum Recht vereinfachen, die Unabhängigkeit der Verwaltungsjustiz stärken und das Bundesgericht von einer grossen Zahl direkt eingehender Verfahren entlasten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sitz in St. Gallen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesversammlung bestimmte [[St. Gallen]] als dauerhaften Sitz des Bundesverwaltungsgerichts. Die Wahl des Standortes war Teil einer föderalistischen Verteilung der eidgenössischen Gerichte. Das Bundesstrafgericht erhielt seinen Sitz in Bellinzona, während sich das Bundespatentgericht ebenfalls in St. Gallen befindet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis zur Fertigstellung des eigenen Gerichtsgebäudes arbeitete das Bundesverwaltungsgericht an mehreren provisorischen Standorten im Raum Bern. Im Jahr 2012 nahm es seinen Betrieb im neuen Gebäude an der Kreuzackerstrasse in St. Gallen auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das von der Architektengemeinschaft Staufer &amp;amp; Hasler und BSA Suter Partner geplante Gerichtsgebäude liegt im Westen der Stadt. Es enthält Gerichtssäle, Büros, eine Bibliothek, Sitzungsräume und die für den Gerichtsbetrieb notwendigen Sicherheits- und Verwaltungsbereiche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Umzug nach St. Gallen wurde eine der grössten eidgenössischen Institutionen ausserhalb des Raumes Bern angesiedelt. Das Gericht ist dadurch auch ein bedeutender Arbeitgeber in der Region.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bedeutung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Bundesverwaltungsgericht gewährleistet den gerichtlichen Rechtsschutz gegenüber der Bundesverwaltung. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und andere Organisationen können behördliche Entscheidungen durch eine unabhängige richterliche Instanz überprüfen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Besondere Bedeutung besitzt das Gericht aufgrund der grossen Vielfalt seiner Rechtsgebiete. Seine Urteile können sowohl einzelne Personen als auch ganze Wirtschaftszweige oder die Durchführung staatlicher Programme betreffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Asyl- und Ausländerrecht entscheidet das Gericht jährlich über eine grosse Zahl von Beschwerden, die häufig unmittelbar die Aufenthalts- und Lebenssituation der betroffenen Personen bestimmen. In wirtschaftsrechtlichen Verfahren können seine Entscheidungen erhebliche finanzielle und regulatorische Auswirkungen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch seine Rechtsprechung konkretisiert das Bundesverwaltungsgericht zahlreiche Bestimmungen des Bundesrechts. Seine Entscheide beeinflussen die Praxis von Bundesämtern und anderen Verwaltungsstellen und tragen zur rechtsgleichen Behandlung vergleichbarer Fälle bei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Öffentlichkeit und Urteilsveröffentlichung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist grundsätzlich öffentlich. Öffentliche Verhandlungen und Urteilsberatungen können stattfinden, sofern das Gesetz und die Interessen der beteiligten Personen dies zulassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gericht veröffentlicht eine grosse Zahl seiner Entscheide in anonymisierter Form im Internet. Personennamen und andere Angaben, die eine Identifizierung ermöglichen könnten, werden dabei in der Regel entfernt oder abgekürzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Besonders wichtige Urteile werden als amtlich publizierte Entscheide gekennzeichnet. Sie besitzen eine erhöhte Bedeutung für die Rechtsanwendung und werden häufig von Behörden, Gerichten, Rechtswissenschaft und Anwaltschaft herangezogen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gericht veröffentlicht ausserdem Geschäftsberichte, Medienmitteilungen und Informationen über seine Organisation. Die Geschäftsberichte geben Auskunft über Fallzahlen, Verfahrensdauer, Personal, Finanzen und wichtige Entwicklungen der Rechtsprechung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Elektronischer Rechtsverkehr ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eingaben an das Bundesverwaltungsgericht können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch elektronisch übermittelt werden. Dafür müssen anerkannte Zustellplattformen und eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet werden. Eine gewöhnliche E-Mail genügt grundsätzlich nicht zur rechtsgültigen Einreichung einer Beschwerde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die elektronische Übermittlung soll die Vertraulichkeit und Integrität der Dokumente gewährleisten. Zudem müssen Versand und Empfang zeitlich nachgewiesen werden können.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.bk.admin.ch/de/elektronischer-rechtsverkehr-mit-behoerden-2 Elektronischer Rechtsverkehr mit Behörden], Schweizerische Bundeskanzlei, abgerufen am 27. Juli 2026.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Parallel dazu beteiligt sich das Gericht an der Digitalisierung der schweizerischen Justiz. Dazu gehören die elektronische Aktenführung, digitale Eingaben und der sichere elektronische Austausch von Dokumenten zwischen Gerichten, Behörden, Anwältinnen und Anwälten sowie Verfahrensparteien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Verhältnis zum Bundesgericht ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Bundesgericht überprüft Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts nur dann, wenn das Bundesgerichtsgesetz eine Beschwerde zulässt. Es beurteilt dabei hauptsächlich Rechtsfragen und greift in die Feststellung des Sachverhalts nur unter eingeschränkten Voraussetzungen ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wird ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts angefochten, kann das Bundesgericht ihn bestätigen, aufheben oder zur neuen Beurteilung zurückweisen. Die Urteile des Bundesgerichts sind für das Bundesverwaltungsgericht im betreffenden Verfahren verbindlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Bundesverwaltungsgericht bleibt dennoch ein eigenständiges eidgenössisches Gericht. Das Bundesgericht übt keine administrative Leitung über das Bundesverwaltungsgericht aus. Die Verbindung zwischen beiden Gerichten ergibt sich in erster Linie aus dem gesetzlichen Instanzenzug.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Rechtsgebieten, in denen keine Beschwerde an das Bundesgericht möglich ist, trägt das Bundesverwaltungsgericht eine besondere Verantwortung für die abschliessende Auslegung des anwendbaren Bundesrechts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[Gerichtssystem der Schweiz]]&lt;br /&gt;
* [[Bundesgericht (Schweiz)]]&lt;br /&gt;
* [[Bundesstrafgericht]]&lt;br /&gt;
* [[Bundespatentgericht]]&lt;br /&gt;
* [[Verwaltungsrecht der Schweiz]]&lt;br /&gt;
* [[Bundesverwaltung (Schweiz)]]&lt;br /&gt;
* [[Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren]]&lt;br /&gt;
* [[Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Thomas Häberli: &amp;#039;&amp;#039;Praxiskommentar zum Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht&amp;#039;&amp;#039;. Schulthess, Zürich.&lt;br /&gt;
* André Moser, Michael Beusch, Lorenz Kneubühler, Martin Kayser: &amp;#039;&amp;#039;Prozessieren vor dem Bundesverwaltungsgericht&amp;#039;&amp;#039;. Helbing Lichtenhahn, Basel.&lt;br /&gt;
* Pierre Tschannen, Markus Müller, Markus Kern: &amp;#039;&amp;#039;Allgemeines Verwaltungsrecht&amp;#039;&amp;#039;. Stämpfli Verlag, Bern.&lt;br /&gt;
* René Wiederkehr, Kaspar Plüss: &amp;#039;&amp;#039;Praxis des öffentlichen Verfahrensrechts&amp;#039;&amp;#039;. Stämpfli Verlag, Bern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [https://www.bundesverwaltungsgericht.ch Offizielle Website des Bundesverwaltungsgerichts]&lt;br /&gt;
* [https://www.bundesverwaltungsgericht.ch/de/rechtsprechung/entscheiddatenbank Entscheiddatenbank des Bundesverwaltungsgerichts]&lt;br /&gt;
* [https://www.bundesverwaltungsgericht.ch/de/das-gericht/organisation Organisation des Bundesverwaltungsgerichts]&lt;br /&gt;
* [https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2006/352/de Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht]&lt;br /&gt;
* [https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1969/737_757_755/de Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren]&lt;br /&gt;
* [https://www.ch.ch/de/politisches-system/funktionsweise-und-organisation/gerichte/ Die Gerichte der Schweiz auf ch.ch]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Commonscat|Federal Administrative Court of Switzerland|Bundesverwaltungsgericht}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Gericht (Schweiz)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Organisation (St. Gallen)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Verwaltungsgericht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bundesbehörde (Schweiz)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Gegründet 2007]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Öffentliches Recht (Schweiz)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Rechtsprechung in der Schweiz]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Nick Frei</name></author>
	</entry>
</feed>